Menschen
mit Herz und Weitsicht gründen ihre eigene Stiftung!
Entscheidend
für eine erfolgreiche Gründung sind vor allem
der Sinn und Zweck einer
Stiftung. In der Formulierung des Satzungszwecks muss sich
eine Brücke schlagen lassen zwischen der Vision des
Stifters bzw. der Stifterin und dem Zweck der Stiftung.
Denn das Motiv, anderen Gutes zu tun, entspringt nicht zuletzt
dem Bedürfnis, sich selber Gutes zu tun. Die Gründung
einer Stiftung ist also eng mit Aspekten eines ethischen
Investments verbunden.
An der
Rechtsform Stiftung führt auch kein Weg vorbei
für all jene, die die Verwendung ihres Vermögens
(z.B. Unternehmen, Immobilien, Kunst) über den Tod
hinaus verbindlich festlegen wollen; alle anderen Rechtsformen
können von Nachfolgern (z.B. Erben) grundlegend geändert
und ganz anders ausgestaltet oder sogar aufgelöst werden.
Und
dies biete ich Ihnen (bundesweit):
- Beratung
von potenziellen Stiftern bzw. Stifterinnen
nebst Begutachtung von Stiftungsideen und Förderprojekten.
- Federführendes
Projektmanagement des gesamten Gründungsprozesses
bis zur "schlüsselfertigen" Stiftung.
- Findung
und Ausgestaltung der optimalen Stiftungsform, z.B.
- Stiftungsgründung
zu Lebzeiten oder
von Todes wegen (testamentarische Verfügung),
- gemeinnützige
Stiftung (sozial, kirchlich, mildtätig) oder
privatnützige Stiftung (z.B. Familienstiftung),
- rechtsfähige
resp. selbstständige Stiftung oder nicht
rechtsfähige resp. unselbstständige Stiftung
(Treuhandstiftung),
- Verbrauchsstiftung,
Stiftung auf Zeit,
- unternehmensverbundene
Stiftung, insb. Beteiligungsträgerstiftung,
- Stiftung
in der Unternehmensnachfolge, z.B. Stiftung &
Co. KG, Doppelstiftung,
- Umwandlung
von Verein oder GmbH in Stiftung.
- Entwicklung
von Stiftungsgeschäft, Stiftungssatzung, Treuhandvertrag,
Organisation (z.B. Organe), Förderrichtlinien, Geschäftsordnungen.
- Schriftverkehr
und persönliche Besprechung mit Behörden (z.B.
Anerkennung der Rechtsfähigkeit, Gemeinnützigkeit,
Satzungsänderung).
- Stiftungsmanagement,
Stiftungsverwaltung, Zweckverwirklichung (z.B. Begutachtung,
Auswahl und Begleitung von Förderprojekten).
- Testamentsvollstreckung
bei Stiftungsgründung von Todes wegen (d.h. Verfügung
per Testament).
Die
Vorgaben des Stiftungsrechts sind zwar kompliziert und teilweise
tückisch, aber ich unterstütze ich Sie gerne darin,
ihren Wunsch nach Gründung einer eigenen Stiftung zu
verwirklichen, sei es um Ihr unternehmerisches Lebenswerk
oder andere Vermögenswerte z.B. zugunsten einer Familie
zu sichern oder um dem Gemeinwohl zu dienen.
Wenn
Sie Fragen haben zur Gründung einer Stiftung, dann
rufen Sie mich bitte an; Telefon 030 / 797 859 98.
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