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Stiftungswesen

Mit einer Stiftung kann der Gedanke an Vermögenserhalt, Nächstenliebe oder Gemeinwohl einzigartig Gestalt annehmen. Durch die Aktivitäten einer Stiftung werden Impulse gesetzt, die der Gesellschaft oder einer Institution (z.B. Familie) eine Zukunft ermöglichen und sie ins Gleichgewicht bringen sollen.

Das Besondere an einer Stiftung sind ihre Sicherheit und Dauerhaftigkeit:

  • Eine Stiftung ist in der Regel auf Dauer bzw. "auf Ewigkeit" errichtet (so genannte Ewigkeitsstiftung, §§ 80 ff. BGB).
  • Das Stiftungsvermögen darf grundsätzlich nicht angetastet werden, sondern nur die Erträge (z.B. Zinsen, Mieteinnahmen) aus dem Vermögen dürfen für die Erfüllung des Stiftungszwecks verbraucht werden.
  • Eine staatliche Behörde achtet darauf, dass der Stifterwille und der Stiftungszweck auf unbegrenzte Zeit verwirklicht werden.

So kann man sicher sein, dass die Stiftung unabhängig von äußeren oder individuellen (z.B. familiären) Einflüssen über viele Jahre oder sogar Jahrhunderte Früchte trägt und in die nachfolgenden Generationen hineinwirkt.

Stifter bzw. Stifterinnen müssen keine Millionäre sein. Auch mit einem geringen Vermögen können Sie Zukunft gestalten und dem Gemeinwohl oder einer Familie dienen.

Wenn Sie Fragen zum Stiftungswesen haben, dann rufen Sie mich bitte an.

Tel. 030 - 797 859 98.

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