Willkommen
Bei Joachim Dettmann in Blankenfelde-Mahlow finden Sie professionelle Stiftungsberatung aus einer Hand! Als zertifizierter Experte mit über 25 Jahren Erfahrung begleite ich Sie bundesweit bei der Gründung und Führung Ihrer Stiftung – egal ob gemeinnützig oder familiär. Über 100 erfolgreiche Stiftungen sprechen für sich. Gemeinsam schaffen wir Ihre Zukunft!
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Ribnitzer Straße 20
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Stiftungsberatung
Joachim Dettmann
Mit meiner Zertifizierung als Stiftungsexperte begleite ich Sie von der Planung bis zur Führung Ihrer Stiftung – bundesweit. Mehr als 100 Stiftungsgründungen und zahlreiche Beratungen von gemeinnützigen und Familienstiftungen bilden mein Fundament für Ihre Unterstützung.
Gemeinsam erarbeiten wir die passende Stiftungsform, egal ob gemeinnützig, privat oder treuhänderisch. Von der Definition des Zwecks bis zur Ausarbeitung einer individuellen Satzung, die Ihren Stifterwillen widerspiegelt, begleite ich Sie mit meiner Erfahrung bei jedem Schritt.
Ob im direkten Austausch, am Telefon oder via Videokonferenz: Ich bin für Sie da – von der Gründung bis zur langfristigen Betreuung Ihrer Stiftung.
Lassen Sie uns Ihre Ideen zusammen verwirklichen!

Stiftungsexperte
Ich bin zertifizierter Experte im Bereich Stiftungen und habe mehr als 100 Gründungen erfolgreich begleitet. Zusätzlich habe ich hunderte Stunden gemeinnützige und Familienstiftungen beraten und unterstützt.
Stiftungsform
Egal, ob Sie eine gemeinnützige Stiftung, eine Familienstiftung oder eine Treuhandstiftung gründen möchten – ich helfe Ihnen bei der Auswahl der Form, der Ausarbeitung der Ziele, der Organisation der Gremien und der Gestaltung Ihrer Fördermaßnahmen.
Stiftungssatzung
Die Stiftungssatzung ist das Herzstück, das Ihren Stifterwillen präzise abbildet und seine dauerhafte Umsetzung garantiert. Die zuständige Aufsichtsbehörde sorgt dafür, dass diese Vorgaben auch tatsächlich eingehalten werden.
Stiftungsgründung
Ich begleite Sie umfassend auf Ihrem Weg zur eigenen Stiftung – sei es bei persönlichen Gesprächen, Telefonaten oder Videokonferenzen. Auch nach der Gründung stehe ich Ihnen mit Rat und Tat im Stiftungsmanagement zur Verfügung.
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Sie können jederzeit schnell und unkompliziert einen Termin mit mir vereinbaren. Termine können telefonisch oder online arrangiert werden.
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© 2025 Stiftungsberatung Joachim Dettmann
Stiftung gründen leicht gemacht: Ihr Weg zur eigenen Stiftung Schritt für Schritt
Immer mehr engagierte Menschen erkennen in der Stiftungsgründung eine Möglichkeit, Werte dauerhaft zu verankern. Sie setzen damit bewusst ein Zeichen für Verantwortung, Gemeinwohlorientierung und langfristige Wirksamkeit im gewählten Förderbereich.
Die Entscheidung, eine Stiftung zu gründen, wirft zahlreiche wahrscheinlich Fragen auf – angefangen bei der Wahl der Stiftungsform bis hin zur steuerlichen Anerkennung. Die Klärung dieser Punkte ist entscheidend, um das Projekt auf ein solides Fundament zu stellen und mögliche Risiken zu vermeiden.
Zugleich verkörpert die Stiftung eine besondere Form des Engagements: Mit ihrer dauerhaften Zweckverfolgung und dem Schutz des eingebrachten Vermögens ermöglicht sie es, über den eigenen Lebenszeitraum hinaus bleibende Wirkung zu entfalten.
Ziel dieses Leitfadens soll sein, Ihnen alle wesentlichen Informationen zur Gründung einer Stiftung in einer strukturierten und verständlichen Form bereitzustellen. Dabei werden sowohl die theoretischen Grundlagen als auch praxisrelevante Schritte und Empfehlungen von mir behandelt. Am Ende sollen Sie sagen können: „Ich kenne die nächsten Schritte genau und fühle mich sicher, diesen Weg zu gehen.“
1. Was genau ist eine Stiftung? Ein fundierter Überblick
Als eigenständige Rechtspersönlichkeit verfolgt die Stiftung kontinuierlich einen bestimmten, satzungsmäßig festgelegten Zweck, für den sie mit einem Vermögen ausgestattet wird. Sie unterscheidet sich von anderen Körperschaften dadurch, dass sie keine Mitglieder oder Anteilseigner hat und ausschließlich auf Basis des Gründungswillens einer oder mehrerer Personen agiert.
Im juristischen Kontext wird die Stiftung als privatrechtliche, rechtsfähige Institution eingeordnet, deren rechtliche Grundlagen sowohl im BGB als auch in den länderspezifischen Stiftungsgesetzen verankert sind. Charakteristisch ist die dauerhafte Zweckbindung eines Vermögens, das nicht selbst verbraucht wird, sondern über seine Erträge zur Finanzierung der satzungsgemäßen Aufgaben beiträgt – vergleichbar mit einem konservativ verwalteten Kapitalstock.
Eine Stiftung ist nicht nur durch ihre Zweckbindung definiert, sondern vor allem durch ihre auf Dauer ausgelegte Existenz. Nach dem Tod des Stifters führt sie das begonnene Werk fort und wirkt damit weit über den ursprünglichen Gründungszeitpunkt hinaus. Ihre institutionelle Unabhängigkeit ermöglicht es, über Generationen hinweg konsistente Zielverfolgung sicherzustellen.
Die Errichtung einer Stiftung kann sowohl durch private als auch durch institutionelle Beteiligte erfolgen. Ihre Zielsetzungen können ebenso vielfältig wie individuell sein – von der Förderung gemeinnütziger Aktivitäten wie kulturelle Bildung oder Umweltprojekte bis hin zur wichtigen Absicherung von Familienvermögen über mehrere Generationen hinweg.
Im Kern bedeutet die Stiftung: ein Vermögen langfristig an einen Zweck zu binden und damit die Grundlage für nachhaltige Wirkung zu schaffen. Sie ist losgelöst von persönlichen, politischen oder wirtschaftlichen Interessen und verkörpert ein zukunftsorientiertes Engagement mit Substanz.
2. Stiftungsgründung mit Sinn: Beweggründe und Perspektiven
Wer eine Stiftung gründet, möchte häufig nicht nur sein Vermögen strukturieren, sondern auch eine ideelle Botschaft transportieren. Es geht um den Aufbau stabiler Strukturen zur Umsetzung persönlicher oder gesellschaftlicher Werte, getragen von dem Anspruch, eine dauerhafte Wirkung zu erzielen.
Hinter jeder Stiftungsgründung steht ein persönlicher Impuls: Manchmal ist es der Wunsch nach gesellschaftlichem Wandel, ein anderes Mal die Intention, familiäre Werte dauerhaft zu bewahren. In jedem Fall spiegelt sich darin ein einzigartiger Lebensentwurf wieder.
Institutionalisierte Hilfe für ein zukunftsweisendes Thema:
Wer dauerhaft für eine bestimmte Sache einstehen möchte – ob in Bildung, Kultur oder Umwelt – findet in der Stiftungsgründung ein effektives Mittel. Sie erlaubt es, persönliche Überzeugungen langfristig strukturell zu verankern und der Sache Kontinuität und Sichtbarkeit zu verleihen.
Unternehmensstiftung als Generationenlösung:
Für viele Gründer ist die Stiftung der logische Schritt, um das unternehmerische Lebenswerk dauerhaft zu erhalten. Sie schafft eine generationsübergreifende Lösung, bei der zentrale Werte, Führungsideale und wirtschaftliche Nachhaltigkeit auch in Zukunft gewahrt bleiben.
Strukturelle Wirkung im gesellschaftlichen Raum:
Die dauerhafte Zweckbindung bei Stiftungen bewirkt, dass Engagement nicht nur situativ erfolgt, sondern nachhaltig institutionell getragen wird. So entsteht eine kontinuierliche Wirkungskraft, die sich deutlich von der Reichweite projektbezogener Spendeninitiativen unterscheidet.
Vermögensmanagement mit generationenübergreifendem Werteanspruch:
Familienstiftungen kombinieren den Schutz des Familienvermögens mit der Möglichkeit, familiäre Grundhaltungen dauerhaft zu bewahren. Sie stellen sicher, dass sowohl finanzielle Ressourcen als auch tradierte Überzeugungen in einem stabilen, überdauernden Rahmen weitergegeben werden können.
Ein weiterer Beweggrund ist der steuerliche Anreiz:
Der steuerliche Aspekt ist zwar nicht der Hauptgrund für die Stiftungserrichtung, stellt jedoch einen wichtigen Anreiz dar. Insbesondere gemeinnützige Stiftungen profitieren in Deutschland von verschiedenen Steuervorteilen wie Sonderausgabenabzügen, Befreiungen von Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie steuerlich optimierten Nachlassregelungen, die das Engagement zusätzlich fördern.
Ein Zeichen setzen, das bleibt:
Die persönliche Entscheidung, eine Stiftung zu gründen, ist für viele eng mit dem Wunsch verbunden, ein dauerhaftes Zeichen für die eigenen Überzeugungen zu setzen. Sie schafft eine Form von Kontinuität, die auch nach dem eigenen Leben fortbesteht und zur gesellschaftlichen Entwicklung beiträgt.
Eine Stiftung zu errichten bedeutet, gesellschaftliche oder familiäre Anliegen mit Weitblick und Beständigkeit anzugehen. Es geht nicht nur um finanzielles Geben, sondern um das bewusste Schaffen eines Rahmens, der den eigenen Idealen dauerhaft dient.
Wenn Sie ein persönliches Anliegen dauerhaft fördern möchten, kann die Stiftung das geeignete Mittel sein, um Ihrem Engagement eine tragfähige Struktur zu verleihen.
3. Vielfalt der Stiftungsformen: Von gemeinnützig bis privat
Je nach gesellschaftlicher, unternehmerischer oder familiärer Zielsetzung bieten sich unterschiedliche Stiftungsformen an. Das deutsche Stiftungsrecht stellt hierfür differenzierte Modelle zur Verfügung, die rechtssicher und flexibel gestaltet werden können.
Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht über die wichtigsten Stiftungsarten, die Ihnen bei der konkreten Ausgestaltung Ihrer Stiftung zur Orientierung dienen können.
Gemeinnützige Stiftung
Gemeinnützige Stiftungen verfolgen gemeinnützige Zwecke wie die Förderung von Bildung, Wissenschaft, Kunst, Kultur, Umwelt- und Tierschutz, Entwicklungszusammenarbeit oder die Unterstützung von Hilfsbedürftigen. Diese Form der Stiftung ist in Deutschland besonders beliebt und bietet umfangreiche steuerliche Vorteile, etwa Befreiungen von Körperschafts- und Erbschaftsteuer sowie steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden.
Ob von Privatpersonen, Familien oder Unternehmen gegründet – gemeinnützige Stiftungen bieten die Chance, soziale Verantwortung nachhaltig umzusetzen und dauerhafte positive Effekte zu erzielen.
Familienstiftung
Die Familienstiftung fokussiert sich auf die langfristige Verwaltung und den Schutz des Familienvermögens sowie die wirtschaftliche Absicherung der Familienmitglieder. Anders als die gemeinnützige Stiftung verfolgt sie private Interessen und ist steuerlich gesondert zu betrachten.
Im Rahmen der Nachlassplanung – vor allem bei hohen Vermögen oder Unternehmensbeteiligungen – bietet sie eine Möglichkeit, Erbstreitigkeiten zu vermeiden, Vermögen zu konsolidieren und die Kontrolle über das Vermögen innerhalb der Familie zu erhalten.
Unternehmensstiftung
Typischerweise verfolgt eine Unternehmensstiftung zwei Hauptziele: die Erhaltung des Unternehmens und die Förderung eines Stiftungszwecks. Diese Form wird oft von Unternehmern gewählt, die ihr Unternehmen langfristig unabhängig halten und gleichzeitig gesellschaftliche Verantwortung übernehmen möchten.
Das Unternehmen wird dabei ganz oder teilweise in das Vermögen der Stiftung eingebracht. Die aus dem operativen Geschäft erwirtschafteten Erträge fließen an die Stiftung und dienen der Umsetzung des festgelegten Zwecks. Beispiele sind die Bosch Stiftung und die Bertelsmann Stiftung.
Treuhandstiftung (unselbstständige Stiftung)
Bei der Treuhandstiftung handelt es sich um eine Stiftung ohne eigene Rechtspersönlichkeit, deren Vermögen von einem Treuhänder verwaltet wird. Der Treuhänder kann ein Verein, eine Bank oder eine Stiftungsverwaltung sein, der die Stiftung entsprechend den Stifterwünschen führt.
Diese Form eignet sich besonders für kleinere Stiftungen oder Stifter, die keine eigene Verwaltungsstruktur aufbauen möchten. Sie ist ein einfacher und kostengünstiger Weg zur Gründung, vor allem wenn das Stiftungskapital begrenzt ist.
Verbrauchsstiftung
Bei der Verbrauchsstiftung darf das Kapital – anders als bei klassischen Stiftungen – selbst für die Erfüllung des Stiftungszwecks verwendet werden, nicht nur die Erträge daraus. Diese Form ist zeitlich begrenzt und eignet sich besonders für mittelfristige Vorhaben, beispielsweise befristete Bildungsprojekte oder Förderungen über einen Zeitraum von zehn bis zwanzig Jahren.
Stifter, die eine konkrete und zeitlich begrenzte Wirkung anstreben, profitieren von dieser flexiblen Lösung, ohne ein dauerhaftes Vermögen aufbauen zu müssen.
Kirchliche und öffentliche Stiftungen
Zusätzlich existieren kirchliche Stiftungen, die sich inhaltlich stark an den Zielen ihrer Glaubensgemeinschaft orientieren. Die Mittel dieser Stiftungen fließen häufig in soziale, kulturelle oder seelsorgerische Initiativen der Kirche. Öffentliche Stiftungen hingegen werden von Behörden eingerichtet, um öffentliche Aufgaben unabhängig von politischen Veränderungen langfristig zu realisieren.
Die Entscheidung für eine bestimmte Stiftungsart richtet sich vor allem nach Ihren persönlichen Zielsetzungen, dem Umfang Ihres Vermögens und dem Zeitraum, über den die Stiftung wirken soll. Gemeinnützige Stiftungen legen ihren Schwerpunkt auf gesellschaftliches Engagement und steuerliche Erleichterungen, während Familienstiftungen und Unternehmensstiftungen hauptsächlich dem Erhalt von Vermögen und der Weitergabe von Werten über Generationen dienen.
Eine kompetente Beratung in rechtlichen, steuerlichen und strategischen Fragen ist meiner Ansicht nach unverzichtbar, um die optimale Stiftungsform für Ihre individuellen Bedürfnisse auszuwählen und diese rechtlich sicher zu realisieren.
4. Voraussetzungen für die erfolgreiche Errichtung einer Stiftung
Der Weg zur eigenen Stiftung ist für jeden sowohl juristisch als auch finanziell und ideell anspruchsvoll. Um diesen Weg erfolgreich zu beschreiten, bedarf es klar definierter formeller Voraussetzungen und eines überzeugenden inhaltlichen Konzeptes. Nur so kann die Stiftung langfristig bestehen und ihren Zweck effizient erfüllen.
Ein klar definierter Stiftungszweck
Der erste und wichtigste Schritt bei der Stiftungsgründung besteht darin, einen klar definierten und rechtlich tragfähigen Zweck festzulegen. Dieser Zweck bestimmt maßgeblich, wofür die Stiftung ihr Kapital sowie deren Erträge nutzt – etwa zur Unterstützung von Bildung, wissenschaftlichen Einrichtungen, Umweltschutz, kulturellen Aktivitäten oder sozialen Projekten. Er muss dabei stets dauerhaft umsetzbar und mit geltendem Recht und öffentlichem Interesse vereinbar sein.
Wenn es sich um eine gemeinnützige Stiftung handelt, muss der Zweck zwingend mit den Paragraphen 51 bis 68 der Abgabenordnung übereinstimmen, damit steuerliche Begünstigungen rechtlich abgesichert werden.
Ein ausreichendes Stiftungskapital
Ein essenzieller Faktor bei der Gründung ist das Stiftungsvermögen. Dieses Kapital muss in seiner Höhe so kalkuliert werden, dass die Stiftung ihren satzungsgemäßen Zweck nachhaltig aus den laufenden Erträgen erfüllen kann.
Eine verbindlich festgelegte Mindesthöhe existiert auf Bundesebene nicht. Dennoch setzen viele Stiftungsbehörden ein Startkapital von 50.000 bis 100.000 Euro voraus – bei gemeinnützigen Zwecken durchaus mehr. Je nach finanziellen Zielsetzungen und organisatorischer Struktur kann aber ein deutlich höheres Vermögen nötig sein.
Eine Verbrauchsstiftung stellt eine Alternative dar, bei der – anders als üblich – das Vermögen befristet vollständig aufgebraucht werden darf, um einen bestimmten Zweck schnell und gezielt umzusetzen.
Eine rechtssichere Stiftungssatzung
Die Stiftungssatzung fungiert als ihre „Verfassung“. Sie regelt verbindlich alle essenziellen Rahmenbedingungen, dazu gehören unter anderem:
- Name, Sitz und Rechtsform
- Stiftungszweck
- Umfang und Art des Vermögens
- Organisation und Organe der Stiftung (z. B. Vorstand, Kuratorium)
- Verfahren zur Mittelverwendung
- Regelungen zu Änderungen oder Auflösung der Stiftung
Es ist sehr entscheidend, Ihre Satzung so zu gestalten, dass der Stiftungszweck langfristig und unabhängig realisiert werden kann. Gleichzeitig sollte sie transparente und praktikable Regelungen für die Leitung und Überwachung der Stiftung vorsehen.
Der Wille zur Gründung – die Stiftungserklärung
Stiftungen können sowohl unter Lebenden als auch durch Verfügung von Todes wegen gegründet werden. Grundlage ist stets eine Stiftungserklärung, die die Absicht zur Errichtung der Stiftung belegt.
Bei Lebzeitstiftungen ist ein notarieller Vertrag nötig, bei der testamentarischen Gründung muss der Wille klar im Nachlassdokument erkennbar sein.
Anerkennung durch die Stiftungsbehörde
Die rechtliche Wirksamkeit einer Stiftung hängt in den meisten Fällen von der Genehmigung durch die jeweilige Stiftungsaufsicht ab. Diese kontrolliert insbesondere:
- Die dauerhafte und nachhaltige Erfüllbarkeit des Stiftungszwecks
- Die ausreichende Kapitalausstattung
- Die rechtliche und organisatorische Eignung der Satzung
Sobald die Prüfungen erfolgreich abgeschlossen sind, erteilt die Behörde die Anerkennung als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts – damit wird die Stiftung zu einer eigenständigen juristischen Person.
Optionale Anerkennung der Gemeinnützigkeit
Für die Verfolgung gemeinnütziger Zwecke ist eine ergänzende Kontrolle durch das Finanzamt erforderlich. Dabei stellt das Amt sicher, dass der Satzungszweck mit den steuerlichen Bestimmungen der Abgabenordnung konform ist. Erst nach positiver Prüfung erhält die Stiftung die Gemeinnützigkeit und damit verbundene steuerliche Vorteile.
Eine Stiftung gründet sich nicht von allein – sie ist ein Projekt, das Herzblut, Zeit und Voraussicht erfordert.
Die Voraussetzungen sind durchdacht geregelt und helfen, eine stabile Struktur von Beginn an aufzubauen.
Wenn Ihre Vision mit Ausdauer und Struktur verfolgt wird, kann Ihre Stiftung zu einem festen Bestandteil Ihrer Wertearbeit werden.
5. Stiftung gründen: Mit welchen Gründungskosten müssen Sie rechnen?
Eine der ersten Fragen, die sich angehende Stifter stellen, lautet regelmäßig: Wie viel Geld brauche ich überhaupt, um eine Stiftung zu gründen? Diese Frage ist von zentraler Bedeutung, denn die Höhe des Vermögens entscheidet darüber, ob die Stiftung dauerhaft ihren Zweck erfüllen kann und ob sie überhaupt als rechtsfähig anerkannt wird.
Man sollte wissen, dass im Stiftungsrecht keine verbindliche Mindesthöhe für das Stiftungskapital vorgesehen ist. Trotzdem orientieren sich viele Stifter und Aufsichtsbehörden an Werten zwischen 50.000 und 100.000 Euro – gemeinnützige Stiftungen benötigen oft eine höhere Summe. Ob die Stiftung dauerhaft wirksam arbeiten kann, hängt jedoch maßgeblich davon ab, ob die Erträge ihren Zweck langfristig finanzieren.
Ein nützlicher Hinweis von mir: Sie können auch mit einer Verbrauchsstiftung beginnen, bei der das Anfangskapital innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens vollständig genutzt werden darf.
6. Recht und Ordnung: Was für Stiftungen verbindlich gilt
In Deutschland erfolgt die Stiftungsgründung keineswegs formlos – sie unterliegt strengen gesetzlichen Anforderungen, die sowohl den Schutz des Stifters als auch der Öffentlichkeit gewährleisten sollen. Wer sich für diesen Weg entscheidet, muss sich daher gut informieren, wie Anerkennung, Vermögenssicherung, Verwaltungsstruktur und die dauerhafte Zweckverfolgung rechtlich geregelt sind.
Gesetzliche Grundlagen
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Stiftungen ergeben sich im Wesentlichen aus zwei Ebenen:
• Bundesgesetzliche Vorgaben, etwa §§ 80–88 BGB, die allgemeine Regeln für bürgerlich-rechtliche Stiftungen enthalten.
• Landesstiftungsgesetze, die in jedem Bundesland detailgenaue Vorschriften zu Anerkennung, Struktur und Aufsicht ergänzen.
Weil die Stiftungsaufsicht länderspezifisch ist, unterscheiden sich etwa Vorgaben zu Kapitalhöhe oder Organausstattung von Bundesland zu Bundesland.
Anerkennung als rechtsfähige Stiftung
Eine Stiftung gilt nur dann als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts, wenn sie von der jeweiligen Stiftungsaufsichtsbehörde anerkannt wurde. Im Rahmen dieses Anerkennungsverfahrens prüft die Behörde insbesondere, ob die wesentlichen Voraussetzungen zur Errichtung der Stiftung vorliegen, dazu zählen unter anderem:
- Die Dauerhaftigkeit der Stiftung
- Die Eignung des Stiftungszwecks
- Die ausreichende Kapitalausstattung
- Die Rechtskonformität der Satzung
- Die Funktionsfähigkeit der Organisation
Erst mit der erfolgreichen Anerkennung durch die zuständige Behörde erlangt die Stiftung den Status einer eigenständigen juristischen Person – sie ist dann befugt, selbstständig zu agieren, offizielle Vereinbarungen zu treffen, Vermögenswerte zu verwalten und juristisch aufzutreten.
Die Stiftungssatzung stellt das rechtlich verbindliche Fundament einer Stiftung dar und bildet deren verfassungsrechtliche Grundlage.
Nach § 81 BGB sind in der Satzung mindestens die folgenden Punkte festzuhalten:
- Name und Sitz der Stiftung
- Zweck der Stiftung
- Vermögensausstattung
- Regelungen zur Verwendung der Erträge
- Bestimmungen über die Organisation und Organe
Darüber hinaus sollte die Satzung auch Regelungen enthalten für:
- Nachfolge und Amtszeiten der Organmitglieder
- Vertretungsbefugnisse
- Satzungsänderungen
- Auflösung oder Zusammenlegung der Stiftung
Die Satzung sollte so formuliert sein, dass sie die dauerhafte Verwirklichung des Stiftungszwecks sichert und die Stiftung ihre operative Handlungsfähigkeit dauerhaft bewahren kann.
Rechtsform und Stiftungstypen
In Deutschland ist die weitverbreitetste Ausprägung die rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Zusätzlich gibt es allerdings noch:
- Nicht rechtsfähige (Treuhand-)Stiftungen, die durch einen Treuhänder verwaltet werden
- Stiftungen öffentlichen Rechts, die durch staatliche Akte gegründet werden
- Kirchliche Stiftungen, die in Trägerschaft von Religionsgemeinschaften stehen
Die Entscheidung zur Rechtsform beeinflusst maßgeblich die Organisation, die behördliche Kontrolle und Art der Kapitalbindung – daher ist eine sorgfältige Abwägung unverzichtbar.
Stiftungsaufsicht – Kontrolle im öffentlichen Interesse
In Deutschland muss jede rechtsfähige Stiftung von einer staatlichen Stiftungsaufsicht begleitet werden. Deren Aufgabe ist es, sicherzustellen, dass die Stiftung sowohl ihrem eigenen Zweck nachkommt als auch rechtliche und satzungsgemäße Anforderungen erfüllt.
Die Kontrolle durch die Behörde ist abhängig vom Bundesland und von der Struktur der Stiftung. Meist wird Folgendes geprüft:
- Die ordnungsgemäße Mittelverwendung
- Die Einhaltung des Stiftungszwecks
- Die wirtschaftliche Situation der Stiftung
- Satzungsänderungen oder Maßnahmen zur Auflösung
Die Stiftungsaufsicht mischt sich nicht in den konkreten Stiftungszweck ein, sofern dieser im Rahmen rechtlicher Zulässigkeit bleibt.
Steuerrechtliche Rahmenbedingungen
Neben den zivilrechtlichen Bestimmungen müssen Sie auch steuerliche Regeln berücksichtigen – vor allem, wenn Sie eine gemeinnützige Stiftung gründen wollen. Diese Vorschriften stehen in §§ 51–68 AO. Dabei prüft das Finanzamt, ob sowohl die Satzung als auch die operative Umsetzung mit den Anforderungen der Gemeinnützigkeit übereinstimmen.
Einmal anerkannt, profitiert die Stiftung von verschiedenen steuerlichen Vergünstigungen, u. a.:
- Befreiung von Körperschaft- und Gewerbesteuer
- Spendenabzugsfähigkeit für Zuwendungen
- Steuerliche Vorteile bei Erbschaften und Schenkungen
Das Finanzamt verlangt eine turnusmäßige Überprüfung der steuerlichen Anerkennung, für die stichhaltige Nachweise vorzulegen sind.
Sie sind unsicher, wie Sie all das rechtlich korrekt umsetzen? Ich stehe Ihnen beratend zur Seite – und mache aus komplexem Recht verständliche Schritte.
7. Der Stiftungszweck – Sinnstiftung mit Struktur
Der Zweck einer Stiftung ist zweifellos das Herzstück der gesamten Konstruktion – denn er legt fest, in welchem Bereich das Vermögen wirken soll und gibt der Stiftung damit eine klare inhaltliche Richtung.
Ohne einen eindeutig formulierten und gesetzeskonformen Zweck kann eine Stiftung nicht offiziell anerkannt werden. Der Zweck repräsentiert zudem das individuelle Anliegen des Stifters und prägt die Einzigartigkeit der Stiftung.
Ein prägnant formulierter Zweck sollte daher klar, detailliert und realistisch umsetzbar sein. Allgemeine Aussagen wie „Förderung des Gemeinwohls“ genügen nicht den Erwartungen der Stiftungsaufsicht. Stattdessen sollte genau beschrieben werden, wer von der Stiftung profitiert, welche konkreten Maßnahmen in Angriff genommen werden und welches langfristige Ziel verfolgt wird. Das schafft Transparenz für Behörden, Öffentlichkeit und spätere Organmitglieder.
In der Praxis zeigt sich der Stiftungszweck in vielfältigen Ausprägungen. Besonders häufig finden sich Schwerpunkte in Bereichen wie:
- Förderung von Bildung, Wissenschaft und Forschung
- Kunst und Kultur
- Denkmal- und Umweltschutz
- Soziale Hilfen und Inklusion
- Gesundheitspflege
- Kinder- und Jugendförderung
- Entwicklungshilfe
- Tierschutz
- religiöse oder kirchliche Zwecke
Die Zielsetzung variiert deutlich, je nachdem, ob es sich um eine gemeinnützige Stiftung oder eine Familienstiftung handelt. Erstere konzentrieren sich auf das Gemeinwohl und profitieren von Steuerprivilegien. Familienstiftungen hingegen dienen meist dem privaten Zweck – zum Beispiel dem Schutz des Vermögens oder der Absicherung der Familie.
Wichtig ist, dass der Zweck dauerhaft umsetzbar bleibt. Stiftungen, mit Ausnahme von Verbrauchsstiftungen, sind auf Dauer ausgelegt. Daher ist ein ausgewogen formulierter Zweck essenziell – zu enge Ziele können Spielräume begrenzen, zu breite Formulierungen führen unter Umständen zu Konturlosigkeit oder rechtlichen Zweifeln bei der Anerkennung.
Der Zweck muss mit dem finanziellen Polster übereinstimmen. Ein Schulbau oder -betrieb erfordern erheblich höhere Mittel als Stipendien oder kleinere Kunstinitiativen. Eine frühzeitige Wirkungsanalyse und Finanzplanung hilft dabei, die Vorhaben passend zum Kapital zu strukturieren.
Eine relevante Frage lautet: Kann der Zweck langfristig angepasst werden, falls gesellschaftliche Veränderungen dies erforderlich machen? Die Satzung kann vorausschauend Anpassungsklauseln enthalten, ohne die Stifterintention zu verwässern. Ohne diese Regelungen sind Zweckänderungen nur sehr begrenzt und nur mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde (§ 87 BGB) zulässig.
8. Fundament der Stiftung: Die Satzung im Zentrum der Gestaltung
Die Stiftungssatzung wirkt wie ein internes Grundgesetz für Ihre Organisation. Sie definiert die Ziele, legt Vermögens- und Verwaltungsstrukturen fest, bestimmt die Zuständigkeiten der Organe und schafft somit die Grundlagen für eine transparente, stabile und zielgerichtete Stiftungsarbeit.
Gemäß § 81 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) muss die Stiftungssatzung mindestens folgende Bestandteile enthalten:
- Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung
- Zweck der Stiftung (klar und dauerhaft erreichbar)
- Vermögensausstattung
- Verwendung der Mittel
- Bestimmungen zur Organisation der Stiftung (Organe, deren Aufgaben und Bestellung)
Es ist ebenfalls ratsam, Klauseln zu integrieren, die spätere Änderungen der Satzung, Zweckverschiebungen, Nachfolgeplanungen und Optionen zur Auflösung oder Zusammenlegung regeln. Dadurch wird rechtliche Klarheit geschaffen und die Stiftung bleibt flexibel.
Die Satzung sollte eine rechtssichere Grundlage bieten und gleichzeitig praxisnah formuliert sein. Eine klare, verständliche Ausdrucksweise ist besonders dann sinnvoll, wenn neben den hauptamtlichen Organen auch Ehrenamtliche oder externe Unterstützer in der Stiftung tätig sind.
Jede in der Satzung gewählte Formulierung muss auch später von Behörden oder dem Finanzamt überprüfbar sein – besonders, wenn es um Gemeinnützigkeit geht. Dann ist zwingend die Einhaltung der Abgabenordnung – etwa § 60 AO – erforderlich.
Die Organisation der Stiftungsorgane ist ein weiterer entscheidender Abschnitt in der Satzung. Sie sollte präzise regeln, wer im Vorstand oder Kuratorium sitzt, welche Kompetenzen diese Personen oder Gremien haben und wie die Entscheidungsprozesse gestaltet sind. Auch Festlegungen zu Amtszeit, Wiederwahl und Abberufung sind dabei unverzichtbar für gute Stiftungspraxis.
Die Bedeutung der Satzung für die Aufsicht und die Prüfung der Gemeinnützigkeit sollte nicht unterschätzt werden. Behörden prüfen anhand der Satzung, ob die Stiftung tatsächlich satzungsgemäß tätig ist. Bevor das Finanzamt die Gemeinnützigkeit anerkennt, sichtet es die gesamte Satzung. Aus diesem Grund müssen Zweck und Mittelverwendung eindeutig definiert und juristisch einwandfrei gestaltet sein.
9. Verantwortung und Führung in der Stiftung – Zusammensetzung der Organe
Zur funktionalen Architektur einer Stiftung gehört ein durchdachtes System an Organen, das die Führung, Kontrolle und Durchführung von Projekten ermöglicht. Das Gesetz schreibt keine Mindestgremien vor, jedoch erwarten Aufsichtsbehörden eine Mindeststruktur, meist bestehend aus Vorstand und, je nach Ausrichtung, weiteren Gremien wie Kuratorium oder Beirat.
Der Vorstand – das leitende Organ der Stiftung
Der Vorstand ist das geschäftsführende Organ schlechthin und trägt die Verantwortung für das operative Geschäft. Er handelt im Namen der Stiftung, sorgt für die Umsetzung ihres Zwecks und überwacht die zweckentsprechende Mittelverwendung. Zu seinen typischen Aufgaben gehören unter anderem:
- Die Entwicklung und Umsetzung der Förderstrategie
- Die Verwaltung des Stiftungsvermögens
- Die Erstellung von Haushalts- und Finanzplänen
- Der Abschluss von Verträgen
- Die Zusammenarbeit mit Partnern und Förderempfängern
- Die Berichterstattung an die Stiftungsaufsicht und ggf. das Finanzamt
Je nach Satzung kann der Vorstand entweder aus einer Einzelperson oder aus mehreren Mitgliedern bestehen. In der Praxis ist es jedoch üblich, ein mehrköpfiges Gremium zu bilden, um die vielfältigen Aufgaben und Verantwortungen besser zu verteilen. Ein solcher Vorstand profitiert von unterschiedlichen fachlichen Kompetenzen der einzelnen Mitglieder, wodurch eine effektive und breit aufgestellte Führung ermöglicht wird. Zudem erleichtert eine klare Ressortaufteilung die Trennung von operativen und strategischen Tätigkeiten innerhalb des Vorstands.
Kuratorium oder Stiftungsrat – das Kontroll- und Aufsichtsorgan:
Das Kuratorium, oft auch Stiftungsrat genannt, fungiert in zahlreichen Stiftungen als Kontroll- und Beratungsgremium. Seine Aufgabe ist es, zu überwachen, ob der Vorstand satzungsgemäß handelt und wirtschaftlich agiert. Typische Aufgaben umfassen dabei:
- Die Bestellung und Entlastung des Vorstands
- Die Genehmigung wichtiger Entscheidungen, z. B. Satzungsänderungen
- Die strategische Beratung der Stiftung
- Die Kontrolle der Jahresabrechnung und Mittelverwendung
Obwohl das Kuratorium nicht zwingend in jeder Satzung festgelegt sein muss, gilt es besonders bei umfangreichen oder vermögenden Stiftungen als ein hilfreiches und von der Aufsicht begrüßtes Gremium. Es trägt maßgeblich zur Transparenz, Kontrolle und Wahrung der Integrität bei. Zudem steigert die Beteiligung von Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Wirtschaft oder dem öffentlichen Leben die Reichweite und Reputation der Stiftung.
Der Beirat – beratende Unterstützung mit Fachkompetenz
Ein Beirat ist ein optionales Organ, das häufig zur fachlichen Beratung eingesetzt wird. Er unterstützt projektbezogen, gibt Empfehlungen und begleitet z. B. Themen wie Forschung, Bildung oder Kommunikation. Im Gegensatz zu Vorstand oder Kuratorium besitzt der Beirat keine Entscheidungs- oder Kontrollbefugnis, sondern dient der inhaltlichen Qualitätssicherung und dem Wissensaustausch.
Häufig setzen sich Beiräte in Stiftungen aus ehrenamtlich aktiven Fachkräften oder öffentlichen Persönlichkeiten zusammen. Damit die Zusammenarbeit mit Vorstand und Kuratorium effektiv verläuft, ist es essenziell, dass ihre Aufgaben und Kompetenzen in Satzung oder Geschäftsordnung klar definiert sind.
Zusammenspiel der Organe – klare Rollen, gute Zusammenarbeit
Die Stabilität einer Stiftung ist eng mit dem koordinativen Zusammenspiel ihrer Organe verknüpft. Nur durch klare Zuständigkeiten, offene Informationswege und nachvollziehbare Entscheidungen entsteht eine handlungsfähige Struktur. Eine sorgfältige satzungsrechtliche Beschreibung von Zusammenstellung, Amtszeitregelungen, Vertretung und Kompetenzverteilung ist daher essenziell.
Von großer Bedeutung ist die Prävention von Interessenkonflikten, gerade wenn Stifter, Vorstandsmitglieder und Begünstigte in familiärer oder geschäftlicher Beziehung stehen. Zur Sicherung der Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit sollten daher geeignete Kontrollsysteme implementiert werden, um etwaigen Auseinandersetzungen innerhalb der Familie vorzubeugen.
Abschließend lässt sich sagen, dass die Organe das organisatorische Skelett einer jeden Stiftung sind. Sie garantieren, dass der Stiftungszweck nicht bloß existiert, sondern im Alltag verantwortungsvoll, rechtlich korrekt und effektiv gelebt wird.
Eine klar organisierte und fachlich versierte Gremienstruktur ist entscheidend für den nachhaltigen Erfolg einer Stiftung und stärkt zugleich das Vertrauen von Öffentlichkeit, Förderern und Aufsichtsbehörden.
10. Gemeinnützigkeit und Steuerersparnis: Vorteile für Stifter
Mit der Gründung einer Stiftung setzen Sie ein Zeichen sozialen oder familiären Engagements – und erhalten zusätzlich erhebliche steuerliche Vorteile. Die deutsche Gesetzgebung fördert gemeinnützige Stiftungen explizit mit Steueranreizen, um zivilgesellschaftliches Engagement zu stärken. Bereits beim Start und bei späteren Zuwendungen können Sie von diesen Vergünstigungen profitieren.
Sonderausgabenabzug bei Zuwendungen an eine Stiftung
Stifterinnen und Stifter haben die Möglichkeit, Zuwendungen in Form von Geld, Wertpapieren oder Immobilien im Rahmen des Einkommensteuerrechts als Sonderausgaben abzusetzen.
Wird eine gemeinnützige Stiftung neu gegründet, erlaubt § 10b Abs. 1a EStG einen einmaligen Sonderabzug von bis zu 1 Mio. Euro (2 Mio. bei Ehepaaren). Dieses steuerliche Privileg kann flexibel über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren in Anspruch genommen werden.
Diese Vergünstigung gilt nur bei Stiftungen, die dem Finanzamt als gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich bekannt und anerkannt sind. Ebenso können sowohl einmalige als auch wiederholte Zustiftungen an bestehende gemeinnützige Einrichtungen darunterfallen.
Laufender Spendenabzug
Auch ohne Gründung einer Stiftung können Sie regelmäßige Spenden steuerlich absetzen. Laut § 10b EStG dürfen bis zu 20 % Ihres jährlichen Einkommens oder alternativ 4 Pro Tausend Ihrer Umsätze, Löhne und Gehälter als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Nicht jeder möchte eine eigene Stiftung gründen, doch viele engagieren sich über Spenden und Zustiftungen. Gerade in diesen Fällen ist es entscheidend, dass die geförderte Stiftung vom Finanzamt als gemeinnützig eingestuft ist.
Erbschaft- und Schenkung steuerliche Vorteile
Ein zusätzlicher steuerlicher Vorteil ergibt sich aus den Regelungen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer: Vermögensübertragungen an gemeinnützige Stiftungen, egal ob zu Lebzeiten oder durch Erbschaft, sind meist vollständig von dieser Steuer befreit (§ 13 Abs. 1 Nr. 16 ErbStG).
Gerade im Kontext der Nachlassplanung erweist sich diese Regelung als äußerst vorteilhaft. Vermögenswerte können in eine Stiftung eingebracht werden, wodurch Steuerbelastungen minimiert und zugleich langfristig gesellschaftlich nützliche Projekte unterstützt werden. Daher ist die Stiftung auch für Erblasser mit größerem Vermögen eine attraktive Option.
Kapitalertrag- und Körperschaftsteuerbefreiung
Gemeinnützige Stiftungen profitieren grundsätzlich von einer Befreiung von Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, sofern ihre Mittel direkt für den gemeinnützigen Zweck verwendet werden. Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden bleiben ebenfalls steuerfrei, sofern bestimmte Rahmenbedingungen erfüllt sind – ein bedeutender finanzieller Vorteil.
Das eingebrachte Stiftungskapital bleibt steuerlich unangetastet, solange es gemeinnützig verwendet wird – ein klarer Vorteil gegenüber privaten Vermögenslösungen, bei denen laufende Besteuerung die finanzielle Substanz immer wieder reduziert. So bleibt mehr Vermögen für nachhaltige Projekte erhalten.
Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung
Damit die steuerlichen Vorteile tatsächlich wirksam sind, muss das Finanzamt die Stiftung als steuerbegünstigte Körperschaft gemäß §§ 51 bis 68 AO anerkennen. Dies setzt eine Satzung voraus, die den Anforderungen von § 60 AO entspricht, sowie eine tatsächliche Geschäftsführung, die dem Stiftungszweck treu bleibt.
Um die steuerlichen Vorteile zu sichern, stellt das Finanzamt einen Freistellungsbescheid aus, der meist im 3 Jahres Turnus kontrolliert wird. Änderungen der Satzung oder der operativen Tätigkeit müssen mitgeteilt werden, weil sonst der steuerliche Status gefährdet wird.
Stiftungsgründungen bieten eine Reihe steuerlicher Vorteile, die jedoch nur durch eine präzise rechtliche und steuerliche Konzeption realisiert werden können. Gerade bei umfangreicheren Vermögensübertragungen oder der Regelung von Testamenten bietet die Stiftung sowohl steuerliche Entlastung als auch dauerhaften Mehrwert für die Öffentlichkeit.
Schon im Vorfeld der Stiftungsgründung sollte eine fachkundige steuerliche Beratung erfolgen. Dies stellt sicher, dass Ihre Stiftung rechtlich korrekt und steuerlich vorteilhaft gestaltet wird, wobei stets Ihr individueller Stifterwille und die gesetzlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.
11. Gemeinnützigkeit – rechtliche Grundlagen und praktische Relevanz
Eine Stiftung wird als gemeinnützig anerkannt, wenn sie der Allgemeinheit dient – sei es durch Initiativen in Bildung, Medizin, Kultur oder Naturschutz. Dieser Status verschafft ihr nicht nur steuerliche Vorteile, sondern auch gesellschaftliches Vertrauen und Respekt.
Damit eine Stiftung als gemeinnützig anerkannt wird, muss sie ihre gemeinnützigen Ziele klar in der Satzung definieren – und in der tatsächlichen Geschäftsführung konsequent danach handeln.
Erfahrungsgemäß prüft das Finanzamt die Gemeinnützigkeit nicht nur bei der ersten Anerkennung, sondern auch zyklisch in Form des Freistellungsverfahrens.
Voraussetzungen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit
Die formalen Anforderungen an die Satzung einer gemeinnützigen Stiftung sind im „Mustersatzungserlass“ der Finanzverwaltung festgelegt. Besonders relevant ist hierbei, dass sämtliche festgelegten Zwecke unmissverständlich und eindeutig formuliert werden.
- Die Zwecke müssen klar und abschließend genannt sein
- Die Mittelverwendung darf ausschließlich dem gemeinnützigen Zweck dienen
- Es dürfen keine eigenwirtschaftlichen Interessen verfolgt werden
- Ein Begünstigungsverbot ist zu verankern – d. h. keine persönliche Bereicherung durch Vorstandsmitglieder oder Stifter
Darüber hinaus muss die Stiftung die Einlagen nicht dauerhaft kapitalisieren, sondern zeitnah für operative Zwecke verwenden – nur wenn es die nachhaltige Umsetzung der Ziele fordert und die Satzung es vorsieht, dürfen Mittel zurückbehalten werden.
Steuerliche und praktische Vorteile gemeinnütziger Stiftungen
Die Anerkennung durch das Finanzamt als gemeinnützige Körperschaft ist der Schlüssel zu umfassenden Steuererleichterungen. Üblicherweise profitieren Stiftungen dadurch von einer Befreiung von:
- Körperschaftsteuer
- Gewerbesteuer
- Erbschaft- und Schenkungsteuer auf Zuwendungen
- Kapitalertragsteuer (unter bestimmten Voraussetzungen
Dass Spenden an gemeinnützige Stiftungen steuerlich absetzbar sind, schafft zusätzliche Motivation für eine breite Unterstützung. So werden Stiftungen zu interessanten Partnern für gesellschaftlich engagierte Menschen und Unternehmen.
Ganz ohne steuerliche Aspekte ist die Gemeinnützigkeit bereits ein starkes Zeichen. Sie steht für Transparenz, Verantwortungsbewusstsein und Vertrauen – sowohl gegenüber Partnern als auch der Öffentlichkeit. Diese Stiftungen haben ein hohes Ansehen, und gelten als glaubwürdige Institutionen.
Gemeinnützigkeit verpflichtet – Kontrolle durch Finanzamt und Stiftungsaufsicht
Doch eine Stiftung mit Gemeinnützigkeit trägt auch Verantwortung. Sie muss regelmäßig die Verwendung der Mittel dokumentieren und über ihre Tätigkeiten berichten. Missachtet sie diese Regeln – etwa durch private Nutzung der Gelder oder unsachgemäße Verwendung – kann dies den Verlust der Gemeinnützigkeit und massive Steuernachzahlungen nach sich ziehen.
Für eine ordnungsgemäße Verwaltung ist eine präzise buchhalterische Aufzeichnung, eine nachvollziehbare Nachweisführung sowie eine verlässliche interne Kontrolle unabdingbar. Häufig unterstützen externe Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater die Stiftung, um dauerhaft Compliance zu gewährleisten.
Gemeinnützigkeit als Schlüssel zur gesellschaftlichen Wirkung
Eine gemeinnützige Stiftung symbolisiert nicht nur steuerliche Vorteile, sondern auch ein echtes, nachhaltiges Engagement für das Gemeinwohl. Sie übernimmt Verantwortung, wirkt nachhaltig an der Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen mit, fördert soziale Inklusion und trägt zur Bewahrung kultureller oder ökologischer Werte bei.
Wer eine gemeinnützige Stiftung gründen will, sollte den entsprechenden Status bewusst und sorgfältig erreichen – und auch nach der Gründung die ordnungsgemäße Umsetzung und transparente Dokumentation im Blick behalten. Dadurch bleibt die Stiftung leistungsfähig, vertrauensvoll und steuerlich gefördert – im Interesse der Allgemeinheit.
12. In neun Schritten zur eigenen Stiftung – der komplette Gründungsweg
Wie viele Prozesse in Deutschland ist auch die Gründung einer Stiftung durch ein klar strukturiertes Vorgehen gekennzeichnet, das rechtliche, inhaltliche und organisatorische Faktoren berücksichtigt. Dieser Ablauf ist gut planbar, erfordert jedoch gründliche Vorbereitung, Sorgfalt und idealerweise die Unterstützung durch einen erfahrenen Berater. Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht der wichtigsten Schritte:
1. Das Ziel und Zweck definieren
Der Startpunkt ist immer die Frage: Welche Wirkung soll Ihre Stiftung entfalten? Der Zweck ist das Herzstück und muss klar definiert, langfristig tragfähig und realisierbar sein. Idealerweise weckt er Ihre persönliche Vision und passt zum Stiftungskapital.
2. Das Stiftungskapital festlegen
Eine realistische Kapitalplanung orientiert sich am Stiftungszweck und an der gewählten Form (klassische bzw. Verbrauchsstiftung). Das erforderliche Vermögen sollte so kalkuliert sein, dass der Zweck beständig erfüllt werden kann – in der Regel zwischen 50.000 und 100.000 Euro, je nach Projekt sogar deutlich darüber.
3. Die Satzung erstellen
Als zentraler rechtlicher Baustein legt die Stiftungssatzung wesentliche Inhalte fest: Name, Sitz, Stiftungszweck, Grundvermögen, Aufbau der Organe, Mittelverwendung und Satzungsänderungsregeln.
Sie muss rechtssicher und übersichtlich sein sowie den Anforderungen des BGB und der Abgabenordnung genügen.
4. Den Gründungswillen dokumentieren
Zur Gründung einer Stiftung ist eine schriftliche Willenserklärung des Stifters erforderlich, die entweder in Form eines notariell beglaubigten Gründungsvertrags zu Lebzeiten oder über ein Testament beziehungsweise einen Erbvertrag im Todesfall erfolgt. Die notarielle Beurkundung ist bei Lebzeitstiftungen zwingend vorgeschrieben.
5. Einen Antrag auf Anerkennung stellen
Die zuständige Stiftungsaufsicht des Bundeslandes nimmt die Anmeldung der Stiftung zur Anerkennung entgegen. Dabei sind immer die Satzung, die Stiftungserklärung sowie ein Vermögensnachweis erforderlich. Die Behörde kontrolliert diese Dokumente sorgfältig auf rechtliche und inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit.
6. Optional die Gemeinnützigkeit beantragen
Stiftungen mit steuerlicher Förderung brauchen unbedingt einen Antrag auf Gemeinnützigkeit beim Finanzamt. Dabei prüft es vor allem, ob die Satzung den Anforderungen der Abgabenordnung (§§ 51–68 AO) genügt.
7. Die Anerkennung und Errichtung
Nach positivem Abschluss der Prüfung erhalten Sie die Anerkennungsurkunde – damit wird Ihre Stiftung zur rechtsfähigen juristischen Person. Jetzt kann sie aktiv werden, Verträge eingehen und ihr Vermögen verantwortungsbewusst verwalten.
8. Die Aufnahme der Stiftungsarbeit
Mit der Anerkennung startet die operative Phase der Stiftung. Nun gilt es, die Gremien zu besetzen, administrative Abläufe zu etablieren, Projekte zu initiieren und Fördergelder zielgerichtet einzusetzen. Eine gut durchdachte Organisationsstruktur ist in diesem Stadium besonders wichtig.
Zusammengefasst kann gesagt werden, dass die Stiftungsgründung eine wohlüberlegte, strukturierte Aufgabe ist, die eine klare Zieldefinition und professionelle Unterstützung erfordert. Die Basis bilden eine präzise Satzung, ausreichendes Kapital und eine klare organisatorische Struktur, um nachhaltiges Engagement im Sinne des Stifters zu gewährleisten.
13. Stiften mit Strategie – mit Profis zum nachhaltigen Erfolg
Die Gründung einer Stiftung erfordert sowohl juristisches Know-how als auch organisatorisches Geschick. Privatpersonen und Unternehmen, die diesen Weg allein gehen, riskieren Fehler in Satzung oder steuerlichen Angelegenheiten, weshalb eine professionelle Beratung sehr ratsam ist.
Meine Unterstützung umfasst die rechtssichere Erstellung Ihrer Satzung, die präzise Dokumentation Ihres Gründungswillens sowie die umfassende Begleitung im Anerkennungsverfahren bei der Stiftungsaufsicht. Dabei setze ich meine Erfahrung und mein Netzwerk ein, um Ihre Stiftung auf Gemeinnützigkeit, steuerliche Vorteile und eine nachhaltige Kapitalstruktur auszurichten.
Die rechtzeitige Hinzuziehung meiner Expertise sichert eine solide Anerkennungsbasis und garantiert, dass Ihr Stifterwille langfristig und kompetent betreut wird.
14. Diese Fehler sollten Sie bei der Gründung Ihrer Stiftung vermeiden
Eine Stiftung zu gründen ist ein bedeutender Schritt, doch bei einem so komplexen Vorhaben können leicht Fehler passieren, die nicht nur die Anerkennung verzögern, sondern auch die spätere Wirkung der Stiftung einschränken. Wer sich frühzeitig mit typischen Fallstricken beschäftigt, kann diese umgehen und den Prozess deutlich reibungsloser gestalten.
Oftmals führt eine zu vage oder zu breite Formulierung des Stiftungszwecks dazu, dass die Anerkennung durch die Aufsichtsbehörde abgelehnt wird. Ein unklarer Zweck erschwert nicht nur die Genehmigung, sondern kann auch später zu erheblichen Problemen bei der Umsetzung und Finanzierung führen.
Viele Stifter unterschätzen den Kapitalbedarf, was gerade bei „Ewigkeitsstiftungen“ problematisch ist, da hier nur die Erträge verwendet werden dürfen. Ein zu geringes Stiftungskapital gefährdet die langfristige Erfüllung des Stiftungszwecks und kann dazu führen, dass die Aufsichtsbehörde die Stiftung nicht anerkennt.
Nicht selten sind formale Fehler in der Satzung der Grund für Probleme bei der Anerkennung. Fehlende oder fehlerhafte Vorschriften zu Organen, Vertretungsrechten oder der Mittelverwendung können die rechtliche Wirksamkeit der Stiftung beeinträchtigen. Ist die Satzung nicht mit der Abgabenordnung vereinbar, droht der Entzug der Gemeinnützigkeit.
Nach der Gründung wird die Bedeutung der laufenden Verwaltung und der rechtlichen Pflichten oft unterschätzt. Eine Stiftung ist kein feststehendes Konstrukt, sondern muss aktiv geführt, kontrolliert und gegenüber Behörden verantwortlich gemacht werden. Fehlende geeignete Organe oder unzureichende Fachkompetenz beeinträchtigen die Nachhaltigkeit und Glaubwürdigkeit der Stiftung stark.
15. Fazit: Der Weg zur Stiftung – ein bedeutender Schritt für bleibenden Wandel
Die Stiftungserrichtung ist weit mehr als ein juristischer Akt – sie steht für das bewusste Engagement, Verantwortung für die Zukunft zu übernehmen und einen dauerhaften Beitrag für die Gesellschaft, Familie oder ein persönliches Anliegen zu leisten. So schaffen Sie eine bleibende Wirkung.
Dieser Leitfaden zeigt auf, dass der Weg zur Stiftung mit Anforderungen verbunden ist, die rechtliche, finanzielle und organisatorische Aspekte umfassen sowie eine feste Zweckbindung voraussetzen. Mit einer klaren Zieldefinition, einer fundierten Satzung und meiner professionellen Beratung gestalten Sie diesen Prozess übersichtlich und erfolgreich.
Eine Stiftung schafft die Möglichkeit, Vermögen langfristig an einen festen Zweck zu binden und dabei wichtige Werte, Überzeugungen und Engagement nachhaltig zu bewahren. Unabhängig von Größe oder Gemeinnützigkeit ist jede Stiftung ein persönliches Statement, mit dem etwas Dauerhaftes geschaffen wird.
Der Entschluss, eine Stiftung zu gründen, ist mehr als ein Beitrag zum Gemeinwohl – er signalisiert auch eine bewusste Übernahme von Verantwortung, nachhaltigem Handeln und gesellschaftlicher Verbundenheit.
