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Suchen Sie erfahrene Unterstützung für Ihre Stiftung? Joachim Dettmann in Burig bietet Ihnen zertifizierte Beratung und bundesweite Betreuung. Mit mehr als 100 erfolgreich gegründeten Stiftungen und 25 Jahren Know-how helfe ich Ihnen dabei, Ihre Ziele zu erreichen. Gemeinsam bringen wir Ihre Ideen auf den Weg!

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Joachim Dettmann

Ich bin zertifizierter Experte für Stiftungen und begleite Sie deutschlandweit bei der Gründung und Verwaltung Ihrer Stiftung. Über 100 Gründungen und zahlreiche Beratungen von gemeinnützigen und Familienstiftungen gehören zu meiner Erfahrung – ich helfe Ihnen kompetent weiter.

Wir finden gemeinsam die Stiftungsform, die perfekt zu Ihren Vorstellungen passt – ob gemeinnützig, privat oder als Treuhandstiftung. Ich unterstütze Sie dabei, die Ziele zu definieren und eine Satzung zu gestalten, die Ihren Willen klar und dauerhaft zum Ausdruck bringt.

Ob face-to-face, telefonisch oder über Videokonferenzen – ich unterstütze Sie durch den gesamten Gründungsprozess und auch bei der praktischen Umsetzung im Stiftungsmanagement.

Lassen Sie uns Ihre Stiftungsideen gemeinsam realisieren!

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Ich bin zertifizierter Experte im Bereich Stiftungen und habe mehr als 100 Gründungen erfolgreich begleitet. Zusätzlich habe ich hunderte Stunden gemeinnützige und Familienstiftungen beraten und unterstützt.

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Egal, ob Sie eine gemeinnützige Stiftung, eine Familienstiftung oder eine Treuhandstiftung gründen möchten – ich helfe Ihnen bei der Auswahl der Form, der Ausarbeitung der Ziele, der Organisation der Gremien und der Gestaltung Ihrer Fördermaßnahmen.

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Ihre persönliche Motivation und Ziele finden in einer maßgeschneiderten Stiftungssatzung ihren Niederschlag. Diese garantiert, dass Ihr Wille nicht nur jetzt, sondern auch in Zukunft respektiert wird – und die staatliche Aufsicht hält diesen Prozess unter ständiger Beobachtung.

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Ihre Stiftungsgründung liegt mir am Herzen. Deshalb beantworte ich Ihnen alle Fragen und unterstütze Sie während des gesamten Gründungsprozesses – persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz. Auch später im Stiftungsmanagement können Sie auf meine Hilfe bauen.

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© 2025 Stiftungsberatung Joachim Dettmann

Die eigene Stiftung aufbauen: Ein kompakter Leitfaden für Gründer

Immer mehr engagierte Menschen erkennen in der Stiftungsgründung eine Möglichkeit, Werte dauerhaft zu verankern. Sie setzen damit bewusst ein Zeichen für Verantwortung, Gemeinwohlorientierung und langfristige Wirksamkeit im gewählten Förderbereich.
Eine Stiftung zu gründen ist mit formalen und inhaltlichen Anforderungen verbunden. Ob es um das nötige Kapital, die richtige Formulierung der Satzung oder die Anerkennung der Gemeinnützigkeit geht – je klarer die Rahmenbedingungen sind, desto verlässlicher lässt sich das Vorhaben mit meiner Hilfe realisieren.
Zugleich fungiert die Stiftung als verlässlicher Träger langfristiger Ideen: Sie operiert unabhängig, orientiert sich konsequent an ihrem Stiftungszweck und bietet dadurch eine dauerhafte Basis für nachhaltiges gesellschaftliches oder persönliches Wirken.

Im Rahmen dieses Leitfadens möchte ich Ihnen einen klar strukturierten Überblick über die Gründung einer Stiftung bieten. Dabei erhalten Sie sowohl einen Einblick in die gesetzlichen Vorgaben als auch konkrete Empfehlungen für die praktische Umsetzung. So dass Sie am Ende auf jeden Fall sagen: „Ich weiß, was zu tun ist, und gehe den nächsten Schritt mit Überzeugung.“

1. Einführung in das Stiftungswesen: Was Sie wissen sollten

Die Stiftung unterscheidet sich als Rechtsform wesentlich von anderen Körperschaften: Sie dient nicht dem Zusammenschluss von Personen, sondern der Verfolgung eines Zwecks auf Basis eines gewidmeten Vermögens. Sie wird durch den ausdrücklichen Willen der stiftenden Person errichtet und verwirklicht ihre Aufgaben in Eigenverantwortung.

Im rechtlichen Sinne stellt die Stiftung eine juristische Person des Privatrechts dar, deren Existenz und Handlungsrahmen auf den Vorgaben des BGB und den jeweiligen landesrechtlichen Stiftungsregelungen basieren. Kennzeichnend ist dabei das Stiftungsvermögen, das dauerhaft erhalten wird und ausschließlich mit seinen Erträgen zur Zweckverwirklichung beiträgt – eine Form der nachhaltigen Finanzierung, bei der das Kapital selbst unangetastet bleibt.

Besonders hervorzuheben ist bei der Stiftung ihre dauerhafte Existenz sowie ihre Unabhängigkeit von natürlichen Personen. Auch nach dem Tod des Stifters bleibt sie bestehen und richtet ihr Handeln weiterhin konsequent am ursprünglich definierten Zweck aus – ein bedeutender Vorteil für die nachhaltige Umsetzung langfristiger Ideen.

Stiftungen lassen sich sowohl durch natürliche als auch durch juristische Personen gründen und können eine breite Palette von Zielen verfolgen. Ob im Dienst der Allgemeinheit – etwa durch die Unterstützung wohltätiger, kultureller oder ökologischer Projekte – oder zur Wahrung privater Interessen: Die Gestaltungsmöglichkeiten sind dabei sehr vielfältig.

Zusammenfassend lässt sich festhalten: Die Stiftung ist ein Instrument, das langfristige Wirkung ermöglicht, indem es Kapital dauerhaft an einen klar definierten Zweck bindet. Sie agiert unabhängig von individuellen oder externen Einflüssen und bietet so die Möglichkeit, Werte und Überzeugungen über Generationen hinweg wirksam zu verankern.

2. Was spricht für die Gründung einer Stiftung?

Die Gründung einer Stiftung ist oft das Ergebnis eines tiefgreifenden persönlichen Entschlusses. Sie dient nicht allein praktischen Zwecken, sondern ist Ausdruck eines Gestaltungswillens, der den Wunsch nach Sinnhaftigkeit, Kontinuität und gesellschaftlicher Verantwortung miteinander vereint.

Jeder Stiftungsgründung liegt eine ganz persönliche Motivation zugrunde – sei es das Streben nach Gemeinwohl, der Wunsch nach langfristiger Vermögenssicherung oder das Ziel, bestimmte Ideale über die eigene Lebensspanne hinaus zu fördern und zu bewahren.

Kontinuität für ein ideelles Engagement:
Oft ist es ein Herzensprojekt, das Anlass zur Stiftungsgründung gibt: Der Wunsch, einem bestimmten Thema dauerhaft eine Plattform zu bieten, unabhängig von konjunkturellen Entwicklungen oder persönlichen Lebensphasen. Eine Stiftung sichert diese Kontinuität rechtlich ab und schafft langfristige Stabilität.

Erhalt und Schutz des eigenen Unternehmens:
Unternehmensstiftungen gewinnen zunehmend an Bedeutung als Instrument zur langfristigen Sicherung von Firmenstrukturen. Sie ermöglichen es, unternehmerische Entscheidungen über Generationen hinweg im Sinne des Gründers zu gestalten und wirtschaftliche Unabhängigkeit dauerhaft zu sichern – auch über das persönliche Wirken hinaus.

Wirkung über Generationen hinweg:
Stiftungen bieten die Möglichkeit, gesellschaftliche Verantwortung nicht nur punktuell, sondern über Generationen hinweg zu übernehmen. Die dauerhafte Finanzierung durch Vermögenserträge ermöglicht ein planbares und stetiges Engagement in Bereichen mit langfristigem Handlungsbedarf.

Familiäre Werteweitergabe und langfristige Absicherung:
Durch die Einrichtung einer Familienstiftung lässt sich Vermögen langfristig bewahren und über mehrere Generationen hinweg übertragen. Dabei sorgen feste Regeln für die Verwendung des Vermögens für Transparenz und Stabilität, wodurch eine Zersplitterung verhindert wird. Zugleich dient die Stiftung als Instrument zur bewussten Vermittlung von familieninternen Werten wie Verantwortung, Bildung und Gemeinsinn.


Steuerlicher Anreiz als zusätzlicher Beweggrund:
Auch wenn der steuerliche Vorteil nicht der alleinige Grund für die Gründung einer Stiftung sein sollte, bietet das deutsche Steuerrecht gerade für gemeinnützige Stiftungen attraktive Vergünstigungen. Dazu gehören unter anderem Sonderausgabenabzüge bei Zuwendungen, Befreiungen von der Erbschaftsteuer sowie diverse Möglichkeiten zur steueroptimierten Nachlassgestaltung.

Sinnhaftigkeit durch gesellschaftliche Wirkung:
Zahlreiche Menschen empfinden die Gründung einer Stiftung als einen bedeutenden persönlichen Schritt, um ihrem Leben rückblickend Tiefe und Wirkung zu verleihen. Sie sehen darin die Möglichkeit, einen Teil ihrer Erfahrungen und Ideale dauerhaft in der Gesellschaft zu verankern.

Die Entscheidung für die Gründung einer Stiftung ist ein Ausdruck gelebter Verantwortung und des Wunsches, aktiv zur Zukunftsgestaltung beizutragen. Sie steht für die Überzeugung, dass nachhaltiges Engagement nicht nur punktuell, sondern strukturell verankert sein sollte.

Wenn Sie das Bedürfnis verspüren, mit Ihrem Wirken über das Hier und Jetzt hinauszugehen, bietet Ihnen die Stiftung einen verlässlichen Rahmen für langfristige Wirksamkeit.

3. Stiftungsarten im Vergleich: Ein struktureller Überblick

Die Typenvielfalt im Stiftungswesen bietet für nahezu jedes Anliegen eine passende Lösung. Unterschiede bestehen insbesondere hinsichtlich der Rechtsfähigkeit, der Gemeinnützigkeit und der Steuerbegünstigung.

Im Anschluss stellen wir Ihnen die gängigsten Modelle vor, die sich bei Stiftern und Stifterinnen als besonders praxistauglich erwiesen haben.

Gemeinnützige Stiftung
Die gemeinnützige Stiftung verfolgt wohltätige Zwecke, die der Allgemeinheit dienen – etwa durch Bildung, Wissenschaft, Kunst, Kultur, Umwelt- und Tierschutz, Entwicklungszusammenarbeit oder Hilfe für Bedürftige. Diese Stiftungsform ist in Deutschland die häufigste und genießt erhebliche steuerliche Vorteile, darunter Befreiungen von der Körperschafts- und Erbschaftsteuer sowie steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden.

Gegründet von Privatpersonen, Familien oder Unternehmen, ermöglichen diese Stiftungen ein verantwortungsvolles und nachhaltiges gesellschaftliches Engagement mit langfristiger Wirkung.

Familienstiftung
Familienstiftungen haben die Hauptaufgabe, das Vermögen der Familie dauerhaft zu sichern und zu verwalten und gleichzeitig die finanzielle Versorgung der Familienangehörigen zu gewährleisten. Im Unterschied zur gemeinnützigen Stiftung verfolgen sie private Zwecke und unterliegen daher anderen steuerlichen Regelungen.

Vor allem bei größeren Vermögenswerten oder Beteiligungen an Unternehmen wird die Familienstiftung zur Nachlassplanung eingesetzt, um Erbstreitigkeiten zu vermeiden, Vermögen zu bündeln und die generationsübergreifende Vermögenskontrolle sicherzustellen.

Unternehmensstiftung
Eine Unternehmensstiftung verfolgt in der Regel den Erhalt eines Unternehmens und die gleichzeitige Förderung eines definierten Stiftungszwecks. Unternehmer nutzen diese Stiftungsform, um ihr Unternehmen dauerhaft unabhängig zu machen und gesellschaftliches Engagement zu leisten.

Das Unternehmen wird häufig ganz oder teilweise in das Stiftungskapital eingebracht. Die Erträge aus dem operativen Geschäft werden dann der Stiftung zugeführt, die sie für den vereinbarten Zweck einsetzt. Die Bosch Stiftung und die Bertelsmann Stiftung sind hier prominente Beispiele.

Treuhandstiftung (unselbstständige Stiftung)
Als nicht rechtsfähige Stiftung wird die Treuhandstiftung von einem Treuhänder verwaltet, der keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt. Ein Verein, eine Bank oder eine Stiftungsverwaltung übernimmt die treuhänderische Führung nach den Wünschen des Stifters.

Diese Form ist besonders für kleinere Stiftungen geeignet oder für Stifter, die sich nicht dauerhaft mit Verwaltung und Buchhaltung befassen möchten. Sie ermöglicht einen vergleichsweise einfachen und günstigen Einstieg, besonders bei geringerem Stiftungskapital.

Verbrauchsstiftung
Bei der Verbrauchsstiftung darf das Kapital – anders als bei klassischen Stiftungen – selbst für die Erfüllung des Stiftungszwecks verwendet werden, nicht nur die Erträge daraus. Diese Form ist zeitlich begrenzt und eignet sich besonders für mittelfristige Vorhaben, beispielsweise befristete Bildungsprojekte oder Förderungen über einen Zeitraum von zehn bis zwanzig Jahren.

Stifter, die eine konkrete und zeitlich begrenzte Wirkung anstreben, profitieren von dieser flexiblen Lösung, ohne ein dauerhaftes Vermögen aufbauen zu müssen.

Kirchliche und öffentliche Stiftungen
Kirchliche Stiftungen stehen in enger Verbindung mit Glaubensgemeinschaften und verwenden ihre Mittel vorrangig für kirchliche seelsorgerische, soziale oder kulturelle Zwecke. Dagegen werden öffentliche Stiftungen von staatlichen Einrichtungen ins Leben gerufen, um öffentliche Aufgaben unabhängig von politischen Schwankungen und langfristig zu erfüllen.

Ob Sie sich für eine gemeinnützige Stiftung, eine Familienstiftung oder eine Unternehmensstiftung entscheiden, hängt vor allem von Ihren Zielen, der Vermögenssituation und der geplanten Wirkungsdauer ab. Gemeinnützige Stiftungen ermöglichen gesellschaftliche Effekte und steuerliche Vorteile, während Familienstiftungen und Unternehmensstiftungen die Kontinuität von Vermögen und familiären Werten gewährleisten.

Ich halte eine kompetente rechtliche, steuerliche und strategische Beratung für essenziell, damit Ihre Stiftung genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt und rechtssicher realisiert werden kann.

4. Welche Voraussetzungen Sie für Ihre Stiftungsgründung erfüllen sollten

Die Entscheidung zur Stiftungsgründung ist für jeden ein maßgeblicher Schritt – in rechtlicher, finanzieller und ideeller Hinsicht. Um diesen Schritt tragfähig umzusetzen, müssen sowohl gesetzliche Vorgaben als auch inhaltliche Parameter erfüllt werden. So wird gewährleistet, dass die Stiftung nachhaltig arbeitet und ihren Stiftungszweck kontinuierlich verfolgt.

Ein klar definierter Stiftungszweck

Der erste und wichtigste Schritt bei der Stiftungsgründung ist die präzise Definition eines rechtlich akzeptierten Zwecks. Dieser Zweck legt verbindlich fest, wofür das Stiftungskapital sowie die Erträge dieser Stiftung verwendet werden – beispielsweise für Bildungsinitiativen, wissenschaftliche Projekte, Umweltprogramme, kulturelle Fördermaßnahmen oder soziale Hilfen. Wichtig ist, dass der gewählte Zweck langfristig realisierbar ist und im Einklang mit den gesetzlichen und öffentlichen Normen steht.

Damit eine gemeinnützige Stiftung steuerliche Vorteile beanspruchen kann, muss der Stiftungszweck die Vorschriften der Abgabenordnung (§§ 51–68 AO) erfüllen – nur so ist die Nutzung dieser Vergünstigungen gewährleistet.

Ein ausreichendes Stiftungskapital

Ein zentraler Punkt ist das Stiftungsvermögen – das Kapital, das der Stiftung zur Verfügung gestellt wird. Es sollte ausreichend hoch sein, damit der festgelegte Zweck dauerhaft aus den erzielten Erträgen finanziert werden kann.

Auch ohne bundesweite Mindestvorgabe fordern die meisten Landessstiftungsbehörden ein Anfangsvermögen von 50.000 bis 100.000 Euro oder mehr – besonders bei gemeinnützigen Stiftungen. Je nach Komplexität des Vorhabens und Höhe des laufenden Verwaltungsaufwands kann ein höherer Kapitalbedarf entstehen.

Eine Verbrauchsstiftung stellt eine Alternative dar, bei der – anders als üblich – das Vermögen befristet vollständig aufgebraucht werden darf, um einen bestimmten Zweck schnell und gezielt umzusetzen.

Eine rechtssichere Stiftungssatzung

Die Satzung stellt das zentrale Gründungsdokument der Stiftung dar. Sie definiert klar die wichtigsten Struktur- und Governance-Elemente, darunter:

  • Name, Sitz und Rechtsform
  • Stiftungszweck
  • Umfang und Art des Vermögens
  • Organisation und Organe der Stiftung (z. B. Vorstand, Kuratorium)
  • Verfahren zur Mittelverwendung
  • Regelungen zu Änderungen oder Auflösung der Stiftung

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Satzung Ihrer Stiftung so gestaltet ist, dass der Stiftungszweck dauerhaft und eigenverantwortlich verfolgt werden kann. Gleichzeitig sollten klare und praktikable Regelungen für die Verwaltung und Überwachung der Stiftung enthalten sein.

Der Wille zur Gründung – die Stiftungserklärung

Eine Stiftung kann entweder als Lebzeitstiftung zu Lebzeiten des Stifters oder von Todes wegen durch eine letztwillige Verfügung gegründet werden. In beiden Fällen ist eine Stiftungserklärung notwendig, in der der Stifter seinen Willen zur Gründung verbindlich festhält. Bei der Lebzeitstiftung erfolgt dies durch einen notariell beurkundeten Gründungsvertrag, während bei einer Gründung von Todes wegen die Stiftungserrichtung über Testament oder Erbvertrag geregelt wird und nach dem Erbfall wirksam wird.

Anerkennung durch die Stiftungsbehörde

Eine Stiftung erhält ihre Rechtsfähigkeit meist erst nach der Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht des Bundeslandes, in dem sie ansässig sein wird. Die zuständige Behörde legt dabei besonderen Wert auf folgende Prüfungsaspekte:

  • Die dauerhafte und nachhaltige Erfüllbarkeit des Stiftungszwecks
  • Die ausreichende Kapitalausstattung
  • Die rechtliche und organisatorische Eignung der Satzung

Die Anerkennung als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts erfolgt nach erfolgreicher Prüfung, wodurch die Stiftung den rechtlichen Status einer selbstständigen juristischen Person erhält.

Optionale Anerkennung der Gemeinnützigkeit

Für Stiftungen mit gemeinnützigem Anspruch ist die Prüfung durch das Finanzamt ein zentraler Schritt. Die Beamten prüfen, ob der festgelegte Zweck im Einklang mit der steuerrechtlichen Gemeinnützigkeit nach §§ 51–68 AO steht.
Erst mit der Anerkennung dieser Gemeinnützigkeit öffnen sich steuerliche Privilegien – darunter Spendenabzugsfähigkeit und Steuerbefreiungen.

Eine Stiftung zu gründen ist kein Vorhaben für zwischendurch – doch mit Weitblick und sorgfältiger Planung durchaus realisierbar.
Die formellen und inhaltlichen Voraussetzungen sind durchaus herausfordernd, aber klar geregelt. Wer sich früh informiert und kompetente Beratung in Anspruch nimmt, schafft beste Voraussetzungen für ein langfristig erfolgreiches Projekt.
Mit einer durchdachten Idee, klarem Engagement und entsprechendem Kapital lässt sich eine Stiftung nachhaltig etablieren und mit Leben füllen.

5. Stiftung gründen: Welche finanziellen Aufwendungen sind erforderlich?

In meiner täglichen Arbeit zeigt sich immer wieder: Die Frage nach dem notwendigen Kapital ist eine der häufigsten, wenn Menschen eine Stiftung gründen möchten. Denn die Höhe des Stiftungsvermögens bestimmt maßgeblich, ob die Stiftung anerkannt wird und ob sie ihre Ziele auf Dauer erreichen kann.

Rechtlich gesehen gibt es keine verbindliche Vorgabe zur Mindesthöhe des Stiftungskapitals in Deutschland. Allerdings haben sich klare praktische Orientierungen herausgebildet, die sowohl von Stiftern als auch von Stiftungsbehörden herangezogen werden. Ein gängiger Richtwert liegt bei einem Kapital zwischen 50.000 und 100.000 Euro; bei gemeinnützigen Stiftungen kann dieser Wert höher angesetzt sein. Ausschlaggebend ist, dass die Erträge des Vermögens ausreichen, um den Stiftungszweck langfristig sicherzustellen.

Ein spannender Hinweis von mir: Sie könnten sich auch für eine Verbrauchsstiftung entscheiden – das Kapital darf hierbei innerhalb einer bestimmten Zeit aufgebraucht werden.

6. Rechtliche Aspekte bei der Gründung einer eigenen Stiftung

In Deutschland erfolgt die Stiftungsgründung keineswegs formlos – sie unterliegt strengen gesetzlichen Anforderungen, die sowohl den Schutz des Stifters als auch der Öffentlichkeit gewährleisten sollen. Wer sich für diesen Weg entscheidet, muss sich daher gut informieren, wie Anerkennung, Vermögenssicherung, Verwaltungsstruktur und die dauerhafte Zweckverfolgung rechtlich geregelt sind.

Gesetzliche Grundlagen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Stiftungen ergeben sich im Wesentlichen aus zwei Ebenen:
• Bundesgesetz – insbesondere §§ 80–88 BGB – mit den zentralen Vorschriften für bürgerliche Stiftungen.
• Landesstiftungsgesetze, die ergänzende Bestimmungen zur Struktur und Aufsicht in den einzelnen Bundesländern enthalten.
Da Länder die Aufsicht innehaben, kann es in Detailfragen wie Kapitalhöhe oder Gremienbesetzung von Land zu Land abweichen.

Anerkennung als rechtsfähige Stiftung

Nur mit der offiziellen Anerkennung durch die zuständige Stiftungsaufsichtsbehörde wird eine Stiftung als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts anerkannt. Dabei überprüft die Behörde vor allem, ob die grundlegenden Kriterien erfüllt sind, insbesondere:

  • Die Dauerhaftigkeit der Stiftung
  • Die Eignung des Stiftungszwecks
  • Die ausreichende Kapitalausstattung
  • Die Rechtskonformität der Satzung
  • Die Funktionsfähigkeit der Organisation

Mit dem Abschluss der behördlichen Prüfung wird die Stiftung zur eigenen juristischen Person – das heißt, sie darf eigenständig handeln, rechtliche Verpflichtungen eingehen, Vermögensfragen regeln und Klagen erheben oder abwehren.

Stiftungssatzung – verbindliches Regelwerk:
Die Satzung stellt das zentrale rechtliche Fundament der Stiftung dar. Gemäß § 81 BGB dürfen darin mindestens diese Inhalte nicht fehlen:

  • Name und Sitz der Stiftung
  • Zweck der Stiftung
  • Vermögensausstattung
  • Regelungen zur Verwendung der Erträge
  • Bestimmungen über die Organisation und Organe

Darüber hinaus sollte die Satzung auch Regelungen enthalten für:

  • Nachfolge und Amtszeiten der Organmitglieder
  • Vertretungsbefugnisse
  • Satzungsänderungen
  • Auflösung oder Zusammenlegung der Stiftung

Die Satzung ist so zu verfassen, dass sie sowohl dauerhaft die Stiftungszwecke absichert als auch die operative Leistungsfähigkeit und Unabhängigkeit gewährleistet.

Rechtsform und Stiftungstypen

Die in Deutschland am weitesten verbreitete Stiftungsform ist die rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Darüber hinaus gibt es weitere Varianten, wie zum Beispiel:

  • Nicht rechtsfähige (Treuhand-)Stiftungen, die durch einen Treuhänder verwaltet werden
  • Stiftungen öffentlichen Rechts, die durch staatliche Akte gegründet werden
  • Kirchliche Stiftungen, die in Trägerschaft von Religionsgemeinschaften stehen

Welche Rechtsform gewählt wird, bestimmt wesentlich, wie die interne Verwaltung, die gesetzliche Aufsicht und die Vermögensbindung gestaltet sind – eine Entscheidung, die daher mit Bedacht zu treffen ist.

Stiftungsaufsicht – Kontrolle im öffentlichen Interesse

Alle rechtsfähigen Stiftungen in Deutschland unterliegen der staatlichen Stiftungsaufsicht. Diese verfolgt das Ziel, die rechtmäßige Zweckverfolgung zu überwachen und die Einhaltung aller gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorgaben sicherzustellen.

Das Ausmaß der staatlichen Überprüfung variiert je nach Bundesland und Art der Stiftung. Üblicherweise überprüft die Behörde insbesondere:

  • Die ordnungsgemäße Mittelverwendung
  • Die Einhaltung des Stiftungszwecks
  • Die wirtschaftliche Situation der Stiftung
  • Satzungsänderungen oder Maßnahmen zur Auflösung

Solange der Stiftungszweck rechtlich zulässig ist, greift die Aufsichtsbehörde nicht in dessen inhaltliche Gestaltung ein.

Steuerrechtliche Rahmenbedingungen

Zusätzlich zu den gesetzlichen zivilrechtlichen Regeln gelten auch steuerliche Vorgaben, die insbesondere bei der Anerkennung der Gemeinnützigkeit relevant sind. Die Abgabenordnung (§§ 51–68 AO) gibt hier die Rahmenbedingungen vor. Das Finanzamt prüft, ob Satzung und tatsächliche Geschäftsführung den gemeinnützigen Anforderungen entsprechen.

Einmal anerkannt, profitiert die Stiftung von verschiedenen steuerlichen Vergünstigungen, u. a.:

  • Befreiung von Körperschaft- und Gewerbesteuer
  • Spendenabzugsfähigkeit für Zuwendungen
  • Steuerliche Vorteile bei Erbschaften und Schenkungen

Ohne regelmäßige Überprüfung und Dokumentation durch das Finanzamt kann die steuerrechtliche Anerkennung einer Stiftung nicht dauerhaft gewährleistet werden.

Sie fühlen sich von all den rechtlichen Anforderungen überfordert? Das ist völlig normal – doch mit meiner fachkundigen Begleitung behalten Sie stets den Überblick.

7. Der Stiftungszweck – Bedeutung, Ausgestaltung und Umsetzung

Eine Stiftung ohne klaren Zweck wäre wie ein Schiff ohne Kompass – der Zweck ist die Orientierung, nach der alle Entscheidungen getroffen und Ressourcen verteilt werden.

Eine Stiftung ohne eindeutig beschriebenen und juristisch zulässigen Zweck ist nicht genehmigungsfähig. Gleichzeitig bringt der festgelegte Zweck das individuelle Anliegen des Stifters zum Ausdruck und prägt das unverwechselbare Profil der Stiftung.

Ein klar und präzise formulierter Zweck ist entscheidend, um wirksam zu sein. Vage Formulierungen wie „Förderung des Gemeinwohls“ genügen in der Regel nicht den Anforderungen der Stiftungsbehörden. Es muss deutlich werden, welche Zielgruppe unterstützt wird, welche konkreten Maßnahmen geplant sind und welches langfristige Ergebnis angestrebt wird. Diese Klarheit sorgt für Transparenz gegenüber der Aufsicht, der Öffentlichkeit und den zukünftigen Organmitgliedern.

In der alltäglichen Praxis zeigt sich, dass Stiftungszwecke sehr vielfältig sind. Besonders häufig finden sich unter anderem diese Schwerpunkte:

  • Förderung von Bildung, Wissenschaft und Forschung
  • Kunst und Kultur
  • Denkmal- und Umweltschutz
  • Soziale Hilfen und Inklusion
  • Gesundheitspflege
  • Kinder- und Jugendförderung
  • Entwicklungshilfe
  • Tierschutz
  • religiöse oder kirchliche Zwecke

Je nachdem, ob die Gründung einer gemeinnützigen Stiftung oder einer Familienstiftung geplant ist, variiert auch der Zweck erheblich. Gemeinnützige Stiftungen zielen primär auf das Gemeinwohl ab und profitieren von steuerlichen Vorteilen, während Familienstiftungen meist private Interessen verfolgen, etwa die Sicherung des Familienvermögens oder die Unterstützung von Angehörigen.

Der Stiftungszweck muss langfristig tragfähig sein – die meisten Stiftungen sind unbegrenzt wirksam, Verbrauchsstiftungen sind die Ausnahme. Zu enge Formulierungen untergraben die Flexibilität, zu weiche führen zur Profilverflachung und können ein Anwachsen der Zweifel seitens der Behörden provozieren.

Der Zweck muss zusätzlich in einem realistischen Verhältnis zum Stiftungskapital stehen. Wenn Sie etwa den Bau und Betrieb einer Schule planen, brauchen Sie deutlich mehr Kapital als für eine Stiftung, die jährlich Stipendien vergibt oder kleinere Kunstprojekte fördert. Daher ist es ratsam, frühzeitig eine Wirkungsanalyse und Finanzplanung durchzuführen, um die Rahmenbedingungen praxisgerecht abzustecken.

Eine weitere zentrale Fragestellung betrifft die Flexibilität des Stiftungszwecks, insbesondere wenn sich gesellschaftliche Bedingungen wandeln oder der ursprüngliche Zweck nicht mehr zeitgemäß erscheint. Die Satzung kann daher Anpassungsklauseln vorsehen, die jedoch stets die Kontinuität und Treue zum Willen des Stifters sichern müssen. Fehlen solche Regelungen, sind Änderungen des Zwecks nur unter strengen Auflagen und mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde gemäß § 87 BGB möglich.

8. Die Stiftungssatzung – das tragende Fundament Ihrer Institution

Wörtlich gesprochen ist die Satzung das verbindliche Regelwerk, das den rechtlichen Rahmen, die inhaltliche Ausrichtung und die organisatorischen Mechanismen der Stiftung festlegt. Von der Zweckbestimmung über die Regeln zur Vermögensverwaltung bis zur Organisation von Vorstand und Aufsichtsrat – alles ergibt sich aus diesem zentralen Dokument.

Gemäß § 81 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) muss die Stiftungssatzung mindestens folgende Bestandteile enthalten:

  • Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung
  • Zweck der Stiftung (klar und dauerhaft erreichbar)
  • Vermögensausstattung
  • Verwendung der Mittel
  • Bestimmungen zur Organisation der Stiftung (Organe, deren Aufgaben und Bestellung)

Empfehlenswert ist es auch, Regelungen mit aufzunehmen, die spätere Anpassungen der Satzung, Zweckänderungen, Nachfolgeregelungen sowie Auflösung oder Zusammenführung von Stiftungen abdecken. Solche Klauseln schaffen langfristig rechtliche Klarheit und Anpassungsfähigkeit.

Es ist ratsam, die Satzung so zu gestalten, dass sie einerseits rechtssicher ist und andererseits im Alltag problemlos angewendet werden kann. Dabei empfiehlt sich eine klare und einfache Sprache, um insbesondere Ehrenamtlichen und externen Partnern die Zusammenarbeit mit der Stiftung zu erleichtern.

Achten Sie darauf, dass Formulierungen robust genug sind, um eine spätere behördliche oder steuerrechtliche Prüfung zu überstehen – gerade bei einer gemeinnützigen Stiftung. Die Abgabenordnung (§ 60 AO) stellt hier klare Vorgaben.

Ein essenzieller Bestandteil ist die Formulierung zur Organisation der Stiftungsorgane. Die Satzung muss klar definieren, wie Vorstand, Kuratorium oder andere Gremien zusammengesetzt sind, welche Entscheidungsbefugnisse sie innehaben und wie ihre Abläufe strukturiert sind. Regelungen zu Amtszeiten, Wiederwahlmöglichkeiten und Abberufung stärken dabei Vertrauen und Governance.

Sowohl für die Aufsicht als auch für die Gemeinnützigkeitsprüfung ist die Satzung entscheidend – sie ist der Maßstab, mit dem überprüft wird, ob die Stiftung wirklich im Einklang mit ihrem Zweck handelt. Zuletzt prüft das Finanzamt die Satzung umfassend, insbesondere vor der zivilrechtlichen Anerkennung als gemeinnützige Stiftung. Es ist daher von grundlegender Bedeutung, dass Zweck und Mittelverwendung klar formuliert und rechtlich sauber umgesetzt wurden.

9. Leitungs- und Kontrollorgane einer Stiftung – Ein Überblick über die Funktionen

Das interne Gerüst einer Stiftung besteht aus festgelegten Organen mit Aufgaben in Leitung, Kontrolle und Umsetzung. Obwohl das Gesetz keine verbindliche Vorgabe zur Zusammensetzung macht, erwarten Aufsichtsbehörden eine Grundstruktur – typischerweise formiert sich diese aus einem Vorstand sowie bei größeren oder spezialisierten Stiftungen durch zusätzliche Gremien wie Kuratorium oder Beirat.

Der Vorstand – das leitende Organ der Stiftung

Der Vorstand einer Stiftung ist ohne Umschweife das zentrale Organ und trägt rund um die Uhr die Verantwortung für die laufende Geschäftsführung. Er repräsentiert die Stiftung nach außen und sorgt für die zielgerichtete Umsetzung des Stiftungszwecks sowie für die korrekte Verwendung der Stiftungsmittel. Zu seinen Hauptaufgaben zählen unter anderem:

  • Die Entwicklung und Umsetzung der Förderstrategie
  • Die Verwaltung des Stiftungsvermögens
  • Die Erstellung von Haushalts- und Finanzplänen
  • Der Abschluss von Verträgen
  • Die Zusammenarbeit mit Partnern und Förderempfängern
  • Die Berichterstattung an die Stiftungsaufsicht und ggf. das Finanzamt

Ob der Vorstand als Einzelperson oder als Team besetzt wird, entscheidet die Satzung. Meist gibt es in der Praxis ein mehrköpfiges Gremium, damit Aufgaben und Verantwortung fair aufgeteilt werden. Unterschiedliche Kompetenzen lassen sich bündeln, und durch Ressortaufteilung können operative und strategische Funktionen klar getrennt werden.

Kuratorium oder Stiftungsrat – das Kontroll- und Aufsichtsorgan:

Das Kuratorium (oder Stiftungsrat) hat in zahlreichen Stiftungen eine überwachende und beratende Funktion. Es sorgt dafür, dass der Vorstand zweckorientiert handelt und wirtschaftlich wirtschaftet. Zu seinen typischen Tätigkeiten gehören dabei:

  • Die Bestellung und Entlastung des Vorstands
  • Die Genehmigung wichtiger Entscheidungen, z. B. Satzungsänderungen
  • Die strategische Beratung der Stiftung
  • Die Kontrolle der Jahresabrechnung und Mittelverwendung

Obwohl das Kuratorium nicht zwingend in jeder Satzung festgelegt sein muss, gilt es besonders bei umfangreichen oder vermögenden Stiftungen als ein hilfreiches und von der Aufsicht begrüßtes Gremium. Es trägt maßgeblich zur Transparenz, Kontrolle und Wahrung der Integrität bei. Zudem steigert die Beteiligung von Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Wirtschaft oder dem öffentlichen Leben die Reichweite und Reputation der Stiftung.

Der Beirat – beratende Unterstützung mit Fachkompetenz

Ein Beirat ist ein Wahlorgan zur fachlichen Beratung, das sich projektorientiert oder thematisch einbringen kann – etwa in Bereichen wie Wissenschaft, Bildung oder Öffentlichkeitsarbeit. Seine Rolle ist beratend, nicht entscheidend; er sorgt für unabhängige Expertise und Know-how-Transfer.

In manchen Fällen wählen Stiftungen ehrenamtliche Fachleute oder prominente Persönlichkeiten für den Beirat. Damit deren Mitwirkung zielgerichtet ist, sind klare Definitionslinien in Satzung oder Geschäftsordnung hinsichtlich Aufgaben und Kompetenzen in Hinblick auf Vorstand und Kuratorium unverzichtbar.

Zusammenspiel der Organe – klare Rollen, gute Zusammenarbeit

Die Leistungsfähigkeit einer Stiftung hängt stark von der Qualität der Zusammenarbeit ihrer Organe ab. Klare Zuständigkeiten, gute interne Kommunikation und transparente Abläufe sind unerlässlich. Die Satzung sollte daher ausführliche Regelungen zur Zusammensetzung, Amtszeit, Vertretung und Funktionen der Gremien vorsehen.

Ein zentraler Aspekt ist die Vermeidung von Interessenkonflikten, vor allem wenn Stifter, Vorstandsmitglieder und Begünstigte familiär oder geschäftlich verbunden sind. Deshalb sind wirksame Kontrollmechanismen notwendig, um die Integrität der Stiftung zu schützen und Streitigkeiten zwischen Familienangehörigen vorzubeugen.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Organe einer Stiftung das organisatorische Fundament bilden. Sie gewährleisten, dass der Stiftungszweck nicht nur formal existiert, sondern im täglichen Handeln verantwortungsbewusst, rechtlich einwandfrei und effektiv verwirklicht wird.

Eine durchdachte und qualifizierte Zusammensetzung der Gremien trägt entscheidend dazu bei, dass die Stiftung auf lange Sicht erfolgreich tätig ist und das Vertrauen der Öffentlichkeit, Förderpartner sowie Aufsichtsbehörden besitzt.

10. Steuerliche Begünstigungen bei Stiftungsgründung und -betrieb

Eine Stiftung zu gründen ist mehr als ein soziales oder familiäres Engagement – sie eröffnet auch bedeutende steuerliche Erleichterungen. Vor allem gemeinnützige Stiftungen werden vom deutschen Steuerrecht durch gezielte Fördermaßnahmen begünstigt. Stifter können sowohl bei der Gründung als auch bei späteren Spenden von umfangreichen steuerlichen Vorteilen profitieren.

Sonderausgabenabzug bei Zuwendungen an eine Stiftung

Zuwendungen – beispielsweise in Form von Geld, Wertpapieren oder Immobilien – können im Rahmen des Einkommensteuerrechts als Sonderausgaben angesetzt werden, wenn sie an eine Stiftung gehen.

§ 10b Abs. 1a EStG gewährt beim Start gemeinnütziger Stiftungen einen steuerlichen Abzug von bis zu 1 Mio. Euro (2 Mio. bei Ehepaaren), der flexibel über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren in Anspruch genommen werden kann.

Diese steuerlichen Vorteile gelten nur, wenn die Stiftung gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt und vom Finanzamt entsprechend anerkannt wurde. Auch einmalige oder regelmäßige Zustiftungen an bestehende gemeinnützige Stiftungen fallen unter diese Regelung.

Laufender Spendenabzug

Unabhängig von der Stiftungsgründung können auch regelmäßige Spenden an gemeinnützige Stiftungen steuerlich geltend gemacht werden. Dabei gilt die allgemeine Regelung gemäß § 10b EStG: Bis zu 20 % des jährlichen Gesamtbetrags der Einkünfte oder alternativ 4 Promille der Summe der Umsätze, Löhne und Gehälter können als Sonderausgaben abgesetzt werden.

Nicht jeder möchte eine eigene Stiftung gründen, doch viele engagieren sich über Spenden und Zustiftungen. Gerade in diesen Fällen ist es entscheidend, dass die geförderte Stiftung vom Finanzamt als gemeinnützig eingestuft ist.

Erbschaft- und Schenkung steuerliche Vorteile

Ein zusätzlicher steuerlicher Vorteil besteht im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Übertragen Sie Vermögen an eine gemeinnützige Stiftung – zu Lebzeiten oder im Todesfall – bleibt diese Zuwendung zumeist komplett von der entsprechenden Steuer ausgenommen (§ 13 Abs. 1 Nr. 16 ErbStG).

Diese steuerliche Regelung bringt vor allem bei der Nachlassplanung große Vorteile mit sich. Vermögenswerte, die in eine Stiftung eingebracht werden, können helfen, erhebliche Steuerlasten zu vermeiden, während gleichzeitig gesellschaftlich relevante Projekte langfristig unterstützt werden. Für Erblasser ist die Stiftung somit eine attraktive Alternative zur direkten Vermögensweitergabe, insbesondere bei größeren Nachlässen.

Kapitalertrag- und Körperschaftsteuerbefreiung

Vorteilhaft ist auch, dass gemeinnützige Stiftungen von Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit sind, solange alle Einnahmen unmittelbar dem gemeinnützigen Zweck zugutekommen. Zudem sind Kapitalerträge wie Zins- oder Dividendenerträge bei Einhaltung der Voraussetzungen steuerfrei – was die finanzielle Unabhängigkeit stärkt.

Im Gegensatz zur privaten Vermögensverwaltung, bei der Gewinne regelmäßig versteuert werden müssen, kann das in eine Stiftung eingebrachte Kapital in voller Höhe zum Zweck der Stiftung verwendet werden. Das spart nicht nur Steuern, sondern erhöht auch die Wirkungskraft des eingesetzten Kapitals.

Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung

Damit die Stiftung von Steuerermäßigungen profitiert, ist die Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft durch das Finanzamt nach §§ 51–68 AO notwendig. Wesentlich dabei sind eine satzungsgemäße Ausrichtung gemäß § 60 AO und eine tatsächliche Geschäftsführung, die mit dem gemeinnützigen Zweck im Einklang steht.

Die Anerkennung der Stiftung als steuerbegünstigte Körperschaft erfolgt durch die Ausstellung eines sogenannten Freistellungsbescheids. Dieser wird in der Regel alle drei Jahre vom Finanzamt überprüft. Es ist wichtig, dass Änderungen in der Satzung oder im Stiftungshandeln unverzüglich gemeldet werden, da andernfalls die Steuerbegünstigung verloren gehen kann.

Stiftungsgründungen bieten eine Reihe steuerlicher Vorteile, die jedoch nur durch eine präzise rechtliche und steuerliche Konzeption realisiert werden können. Gerade bei umfangreicheren Vermögensübertragungen oder der Regelung von Testamenten bietet die Stiftung sowohl steuerliche Entlastung als auch dauerhaften Mehrwert für die Öffentlichkeit.

Es empfiehlt sich, bereits vor der Gründung professionelle steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Dadurch gewährleisten Sie, dass Ihre Stiftung sowohl juristisch als auch steuerlich optimal strukturiert ist und gleichzeitig Ihren persönlichen Stifterwillen sowie die geltenden Gesetze berücksichtigt.

11. Steuerliche und gesellschaftliche Bedeutung der Gemeinnützigkeit

Eine Stiftung wird als gemeinnützig anerkannt, wenn sie der Allgemeinheit dient – sei es durch Initiativen in Bildung, Medizin, Kultur oder Naturschutz. Dieser Status verschafft ihr nicht nur steuerliche Vorteile, sondern auch gesellschaftliches Vertrauen und Respekt.

Damit eine Stiftung offiziell als gemeinnützig anerkannt werden kann, ist eine klare Formulierung des Zwecks in der Satzung unerlässlich – und es ist genauso entscheidend, dass die tägliche Geschäftsführung diesen Zweck auch tatsächlich verwirklicht.

Nicht vergessen: Das Finanzamt kontrolliert die Einhaltung der Gemeinnützigkeit – zuerst bei der Anerkennung und anschließend periodisch über das Freistellungsverfahren.

Voraussetzungen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit

Bei der Formulierung der Satzung einer gemeinnützigen Stiftung ist der „Mustersatzungserlass“ der Finanzverwaltung maßgeblich. Wichtig ist vor allem, dass der Zweck eindeutig formuliert und gesetzeskonform dargestellt ist.

  • Die Zwecke müssen klar und abschließend genannt sein
  • Die Mittelverwendung darf ausschließlich dem gemeinnützigen Zweck dienen
  • Es dürfen keine eigenwirtschaftlichen Interessen verfolgt werden
  • Ein Begünstigungsverbot ist zu verankern – d. h. keine persönliche Bereicherung durch Vorstandsmitglieder oder Stifter

Darüber hinaus muss die Stiftung die Einlagen nicht dauerhaft kapitalisieren, sondern zeitnah für operative Zwecke verwenden – nur wenn es die nachhaltige Umsetzung der Ziele fordert und die Satzung es vorsieht, dürfen Mittel zurückbehalten werden.

Steuerliche und praktische Vorteile gemeinnütziger Stiftungen

Durch die Anerkennung als gemeinnützige Stiftung durch das Finanzamt ergeben sich zahlreiche steuerliche Privilegien. Üblicherweise entfallen dabei folgende Belastungen:

  • Körperschaftsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer auf Zuwendungen
  • Kapitalertragsteuer (unter bestimmten Voraussetzungen

Was viele nicht wissen: Spenden an eine als gemeinnützig anerkannte Stiftung sind steuerlich abzugsfähig – ein echter Anreiz für Förderer und Unternehmen, sich finanziell zu engagieren. Diese Möglichkeit unterstützt die Stiftung bei der Gewinnung externer Mittel.

Die Gemeinnützigkeit sendet neben den steuerlichen Vorteilen ein klares Signal nach außen: Sie steht für Verlässlichkeit, Glaubwürdigkeit und Offenheit gegenüber Förderpartnern und der Öffentlichkeit. Gemeinnützige Stiftungen werden daher häufig als vertrauenswürdige und unabhängige Akteure angesehen.

Gemeinnützigkeit verpflichtet – Kontrolle durch Finanzamt und Stiftungsaufsicht

Eine Stiftung mit dem Gütesiegel „gemeinnützig“ steht unter Kontrolle: Sie muss fortlaufend Auskunft über ihre Finanzen und Tätigkeiten erteilen. Werden die Vorgaben verletzt – z. B. durch private Bereicherung oder Zweckverfehlung – drohen nicht nur der Verlust des Status, sondern auch finanzielle Konsequenzen durch das Finanzamt.

Die gewissenhafte Buchführung, saubere Nachweisführung und funktionierende interne Kontrollen sind deshalb unverzichtbar. Häufig kooperieren Stiftungen mit externen Wirtschaftsprüfern oder Steuerberatern, um ihre Anforderungen dauerhaft zu erfüllen.

Gemeinnützigkeit als Schlüssel zur gesellschaftlichen Wirkung

Gemeinnützige Tätigkeit heißt nicht nur Steuervorteile genießen, sondern eine Haltung von Verantwortung und Nachhaltigkeit. Eine Stiftung mit diesem Status wirkt langfristig an der Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen mit, fördert soziale Teilhabe und schützt kulturelle oder ökologische Werte.

Wer eine gemeinnützige Stiftung gründen will, sollte den entsprechenden Status bewusst und sorgfältig erreichen – und auch nach der Gründung die ordnungsgemäße Umsetzung und transparente Dokumentation im Blick behalten. Dadurch bleibt die Stiftung leistungsfähig, vertrauensvoll und steuerlich gefördert – im Interesse der Allgemeinheit.

12. Von der Idee zur Stiftung – Führungsstruktur in Schritten

Ebenso wie andere Rechtsakte in Deutschland läuft die Stiftungsgründung nach einem klaren Verfahren ab, das rechtliche, inhaltliche und organisatorische Komponenten umfasst. Der Ablauf ist transparent, gut planbar, verlangt jedoch Engagement, fachliche Vorbereitung und idealerweise Unterstützung durch einen Experten. Im Anschluss folgen die zentralen Schritte im Überblick:

1. Das Ziel und Zweck definieren

Der Startpunkt ist immer die Frage: Welche Wirkung soll Ihre Stiftung entfalten? Der Zweck ist das Herzstück und muss klar definiert, langfristig tragfähig und realisierbar sein. Idealerweise weckt er Ihre persönliche Vision und passt zum Stiftungskapital.

2. Das Stiftungskapital festlegen

Bereits bei der Gründung ist es entscheidend, den Finanzbedarf auf Basis des Zwecks und des Stiftungstyps (klassisch oder Verbrauchsstiftung) zu bestimmen. Ein solider Start erfordert in der Regel 50.000 bis 100.000 Euro oder mehr – je nach Umfang und Zielsetzung des Engagements.

3. Die Satzung erstellen

Als rechtliches Fundament enthält die Satzung alle zentralen Eckdaten: Name und Sitz, Zweck und Grundvermögen, Aufbau und Kompetenzen der Organe, Vorgaben zur Mittelverwendung sowie Bestimmungen zu Satzungsänderungen.
Sie muss klar strukturiert sein und den Vorgaben des BGB und der Abgabenordnung rechtlich entsprechen.

4. Den Gründungswillen dokumentieren

Der Stiftungswille muss schriftlich erklärt werden, was bei Lebzeitstiftungen durch einen notariellen Gründungsvertrag geschieht. Alternativ erfolgt die Stiftungserrichtung von Todes wegen mittels Testament oder Erbvertrag. Die notarielle Beurkundung ist bei einer Lebzeitstiftung eine gesetzliche Voraussetzung.

5. Einen Antrag auf Anerkennung stellen

Zur offiziellen Anerkennung melden Sie Ihre Stiftung bei der zuständigen Stiftungsaufsichtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes an. Üblicherweise sind dafür die Satzung, die Stiftungserklärung und ein Nachweis über das Stiftungskapital einzureichen. Die Behörde prüft anschließend die Unterlagen auf Vollständigkeit in rechtlicher und inhaltlicher Hinsicht.

6. Optional die Gemeinnützigkeit beantragen

Stiftungen mit steuerlicher Förderung brauchen unbedingt einen Antrag auf Gemeinnützigkeit beim Finanzamt. Dabei prüft es vor allem, ob die Satzung den Anforderungen der Abgabenordnung (§§ 51–68 AO) genügt.

7. Die Anerkennung und Errichtung

Nachdem die Behörde die Unterlagen geprüft und genehmigt hat, erhalten Sie die Anerkennungsurkunde. Damit erlangt Ihre Stiftung den Status einer rechtsfähigen juristischen Person – sie kann operativ tätig werden, Verträge unterschreiben und ihr Vermögen ordnungsgemäß verwalten.

8. Die Aufnahme der Stiftungsarbeit

Die operative Phase beginnt mit der Anerkennung: Die Organe der Stiftung werden besetzt, die Verwaltung organisiert, Buchhaltung etabliert und Förderprojekte gestartet. Besonders jetzt ist eine strukturierte interne Organisation von großer Bedeutung für die Wirksamkeit.

Es lässt sich festhalten, dass die Einrichtung einer Stiftung ein methodisch geplanter und zielgerichteter Prozess ist, der auf einer klaren Zielsetzung und professioneller Begleitung aufbaut. Mit einer sorgfältigen Satzung, einer soliden Kapitalgrundlage und einer eindeutigen Organisationsstruktur legen Sie den Grundstein für eine langfristige Wirksamkeit entsprechend Ihres Stifterwillens.

13. Stiftungsgründung mit Experten – Ihr Weg zur professionellen Unterstützung

Eine Stiftung zu gründen ist ein bedeutendes Unterfangen, das juristische und organisatorische Komplexität mit sich bringt. Auch wenn die Gründung prinzipiell eigenständig möglich ist, führt eine professionelle Begleitung oft zu einer rechtlich sicheren und steuerlich klaren Umsetzung.

Ich begleite Sie bei der Erstellung einer rechtssicheren Satzung, dokumentiere Ihren Gründungswillen sorgfältig und unterstütze Sie während des gesamten Anerkennungsprozesses bei der Stiftungsaufsicht. Mit meiner langjährigen Erfahrung und meinem umfangreichen Netzwerk stehe ich Ihnen beratend zur Seite, insbesondere in den Bereichen Gemeinnützigkeit, steuerliche Vorteile und Kapitalstruktur.

Indem Sie meine kompetente Beratung frühzeitig nutzen, schaffen Sie die Basis für eine reibungslose Anerkennung und stellen sicher, dass Ihr Stifterwille dauerhaft professionell begleitet wird.

14. Typische Missverständnisse bei der Gründung einer Stiftung

Die Entscheidung für die Gründung einer Stiftung ist ein großer Schritt, der jedoch mit Risiken verbunden ist. Fehler können die Anerkennung verzögern oder die spätere Wirksamkeit beeinträchtigen. Wer sich vorab mit möglichen Fallstricken befasst, schafft die Grundlage für einen erfolgreichen und effizienten Prozess.

Oftmals führt eine zu vage oder zu breite Formulierung des Stiftungszwecks dazu, dass die Anerkennung durch die Aufsichtsbehörde abgelehnt wird. Ein unklarer Zweck erschwert nicht nur die Genehmigung, sondern kann auch später zu erheblichen Problemen bei der Umsetzung und Finanzierung führen.

Ein nicht seltenes Risiko ist eine zu geringe Kapitalausstattung, die vor allem bei Stiftungen, die auf die Kapitalerträge angewiesen sind, zum Problem wird. Wenn das Vermögen nicht ausreicht, um den Zweck dauerhaft zu erfüllen, kann die Stiftung von der Aufsichtsbehörde abgelehnt werden.

Die Satzung weist häufig formale Mängel auf, etwa bei Regelungen zu den Organen, der Vertretung oder der Mittelverwendung. Diese Fehler führen nicht selten dazu, dass die Stiftung nicht rechtskräftig anerkannt wird. Liegt zudem eine Abweichung von den Vorgaben der Abgabenordnung vor, ist die Versagung der Gemeinnützigkeit wahrscheinlich.

Viele Gründer übersehen die Bedeutung einer kontinuierlichen Verwaltung und der Erfüllung rechtlicher Pflichten nach der Anerkennung. Eine Stiftung lebt und braucht eine aktive Führung, Kontrolle und eine transparente Rechenschaft gegenüber den Behörden. Ohne klare Organstrukturen und qualifizierte Verantwortliche gerät die Stiftung schnell in Schwierigkeiten.

15. Fazit: Die Stiftungsgründung als Weg zu dauerhaftem gesellschaftlichen Engagement

Eine Stiftung zu gründen heißt, sich zu entscheiden, langfristig Verantwortung zu tragen und einen nachhaltigen Unterschied zu machen – sei es im sozialen, kulturellen oder familiären Bereich. Dieser Schritt ist Ausdruck von Weitsicht und dem Wunsch, über das eigene Leben hinaus Spuren zu hinterlassen.

Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, dass die Gründung einer Stiftung einige wesentliche Anforderungen mit sich bringt – von der rechtlichen Absicherung über die finanzielle Ausstattung bis hin zur Organisation und einer nachhaltigen Zweckbindung. Mit einer klaren Zielvorstellung, einer fundierten Satzung und professioneller Begleitung ist der Weg jedoch gut machbar.

Stiftungen haben den großen Vorteil, Vermögen dauerhaft einem klar definierten Zweck zu widmen und dabei Werte, Ideale sowie Engagement über Generationen hinweg zu erhalten. Ob privat oder gemeinnützig, groß oder klein – jede Stiftung steht für einen bewussten Entschluss, einen bleibenden Einfluss zu schaffen.

Wer sich entscheidet, eine Stiftung zu gründen, trägt nicht nur wesentlich zum Gemeinwohl bei, sondern demonstriert auch Verantwortung, langfristige Verpflichtung und fördert das soziale Miteinander in der Gesellschaft.

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