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bei der Stiftungsberatung Joachim Dettmann in Dallgow! Als erfahrener und zertifizierter Fachberater begleite ich Sie deutschlandweit bei der Gründung und Verwaltung Ihrer Stiftung. Mit mehr als 100 erfolgreichen Projekten und 25 Jahren Erfahrung helfe ich Ihnen, Ihre Stiftungsideen erfolgreich umzusetzen. Lassen Sie uns loslegen!
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Stiftungsberatung
Joachim Dettmann
Als anerkannter und zertifizierter Fachberater im Stiftungswesen helfe ich Ihnen deutschlandweit bei allen Fragen rund um Gründung und Management Ihrer Stiftung. Über 100 erfolgreich umgesetzte Projekte sowie zahlreiche Beratungsstunden sprechen für sich.
Gemeinsam erarbeiten wir die passende Stiftungsform, egal ob gemeinnützig, privat oder treuhänderisch. Von der Definition des Zwecks bis zur Ausarbeitung einer individuellen Satzung, die Ihren Stifterwillen widerspiegelt, begleite ich Sie mit meiner Erfahrung bei jedem Schritt.
Ob im direkten Austausch, am Telefon oder via Videokonferenz: Ich bin für Sie da – von der Gründung bis zur langfristigen Betreuung Ihrer Stiftung.
Lassen Sie uns Ihre Ideen zusammen verwirklichen!

Stiftungsexperte
Als zertifizierter Stiftungsberater habe ich bisher über 100 Stiftungsgründungen erfolgreich durchgeführt und zahlreiche Stunden in die Beratung und Begleitung von gemeinnützigen sowie Familienstiftungen investiert.
Stiftungsform
Ich stehe Ihnen zur Seite, wenn es um die Wahl der optimalen Stiftungsform geht, und unterstütze Sie außerdem bei der Entwicklung klarer Stiftungszwecke, der Gestaltung von Vorstand, Kuratorium und Beirat sowie bei der Planung Ihrer Projekte und Fördermaßnahmen.
Stiftungssatzung
Eine individuell gestaltete Stiftungssatzung macht Ihren Stifterwillen verbindlich und sichert dessen Umsetzung dauerhaft ab – auch über Ihr Leben hinaus. Die zuständige Stiftungsbehörde sorgt durch ihre Aufsicht dafür, dass Ihre Stiftung stets ihrem Zweck gerecht wird.
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Wenn Sie eine Stiftung gründen möchten, sind Sie bei mir bestens aufgehoben. Ich beantworte all Ihre Fragen und begleite Sie Schritt für Schritt – ganz egal, ob persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz. Auch nach der Gründung stehe ich Ihnen im Stiftungsmanagement zur Seite.
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Stiftung gründen leicht gemacht: Ihr Weg zur eigenen Stiftung Schritt für Schritt
Mit einer Stiftung eröffnen sich neue Wege, um persönliche Ideale zu verwirklichen und zugleich gesellschaftlich relevante Projekte nachhaltig zu unterstützen. Immer mehr Menschen erkennen darin eine sinnstiftende Form des Gebens, die Zukunft gestaltet und Verantwortung übernimmt.
Wer eine Stiftung ins Leben rufen möchte, steht häufig vor einer Fülle offener Fragen. Besonders die Themen Finanzierung, rechtliche Zulässigkeit und gemeinnützige Zielsetzung erfordern fundiertes Wissen, damit der Weg zur eigenen Stiftung nicht zu einer bürokratischen Hürde wird.
Zugleich schafft die Stiftung einen rechtlichen Rahmen für ideelle wie materielle Werte: Ohne Mitglieder oder Aktionäre konzentriert sie sich allein auf ihren Stiftungszweck und bietet so eine dauerhafte Grundlage für langfristiges Wirken.
Dieser Leitfaden soll Ihnen als Wegweiser durch die vielfältigen Anforderungen und Möglichkeiten bei der Gründung einer eigenen Stiftung behilflich sein. Neben rechtlichen Grundlagen stelle ich Ihnen auch praxisbewährte Strategien für eine erfolgreiche Umsetzung vor. Damit Sie zum Abschluss sagen können: „Ich weiß genau, was zu tun ist.“
1. Stiftungen verständlich erklärt: Wesen und Funktionsweise
Mit der Stiftung wird ein rechtliches Konstrukt geschaffen, das ausschließlich dem dauerhaften Erreichen eines bestimmten Zwecks dient, welcher durch ein gestiftetes Vermögen abgesichert wird. Im Gegensatz zu anderen Organisationen besitzt sie keine Mitglieder oder Aktionäre und unterliegt nur dem Willen des Stifters.
Die Stiftung gilt rechtlich als juristische Person des Privatrechts mit eigener Rechtspersönlichkeit. Ihre Gründung und Tätigkeit erfolgen auf Grundlage des BGB sowie ergänzender landesrechtlicher Regelungen. Im Zentrum steht das gestiftete Vermögen, dessen Erträge für die Verwirklichung des Zwecks verwendet werden – während das Grundvermögen als unantastbarer Kapitalstock dauerhaft erhalten bleibt.
Die Stiftung zeichnet sich insbesondere durch ihre institutionelle Unabhängigkeit und Beständigkeit aus. Als auf Dauer eingerichtete Organisation ist sie nicht an das Leben einzelner Personen gebunden. Ihr Fortbestehen über Generationen hinweg ermöglicht es, dauerhaft Werte zu bewahren und gesellschaftliche Impulse weit über die Gründungsphase hinaus wirksam werden zu lassen.
Die Möglichkeit zur Errichtung einer Stiftung steht sowohl natürlichen als auch juristischen Personen offen. Je nach Intention des Stifters kann sie gemeinnützige, mildtätige oder private Zwecke erfüllen – sei es durch die Unterstützung von Bildungs- und Forschungsprojekten, die Förderung von Kunst und Kultur oder die generationsübergreifende Verwaltung von eigenen Vermögenswerten.
Zusammenfassend ist die Stiftung eine nachhaltige Antwort auf den Wunsch nach dauerhaftem gesellschaftlichen Engagement. Sie schafft stabile Rahmenbedingungen für die Umsetzung eines konkreten Zwecks – getragen von Verantwortung, Weitsicht und einem klaren Gestaltungsanspruch.
2. Was spricht für die Gründung einer Stiftung?
Die Motivation, eine Stiftung ins Leben zu rufen, speist sich selten ausschließlich aus praktischen Erwägungen. Vielmehr ist sie Ausdruck eines langfristigen Engagements und des Wunsches, eine bleibende Spur zu hinterlassen – im Einklang mit den eigenen Werten und dem Bestreben, Verantwortung aktiv wahrzunehmen.
Die Vielfalt der Beweggründe für eine Stiftung ist Ausdruck der Verschiedenartigkeit menschlicher Biografien und Überzeugungen. Ob altruistisch, strategisch oder emotional motiviert – der Entschluss zur Stiftungsgründung ist stets individuell und bedeutsam.
Stetige Unterstützung eines zentralen Anliegens:
Ob es sich um die Förderung benachteiligter Bevölkerungsgruppen, den Erhalt historischer Bausubstanz oder die Bekämpfung von Krankheiten handelt – eine Stiftung ermöglicht es, gezielt und unabhängig über Jahre hinweg Wirkung zu erzielen. Sie verleiht einem Anliegen dauerhafte Relevanz.
Zukunftssicherung durch strukturelle Entkopplung:
Die Überführung eines Unternehmens in eine Stiftung schafft die Grundlage für ein selbstständig agierendes Unternehmensmodell, das nicht an familiäre Erbfolgen gebunden ist. Diese Struktur schützt vor Zerschlagung und ermöglicht eine langfristig orientierte, verantwortungsvolle Unternehmensführung.
Gesellschaftliche Entwicklung gezielt mitgestalten:
Die Stiftung bietet einen stabilen institutionellen Rahmen für gesellschaftliches Engagement. Sie erlaubt die langfristige Unterstützung relevanter Themenfelder, unabhängig von konjunkturellen Schwankungen oder politischer Tagesordnung – ein entscheidender Vorteil gegenüber einmaligen Spenden.
Zukunftssicherung für Familienstrukturen:
Eine Familienstiftung bietet die Möglichkeit, finanzielle Mittel kontrolliert über Generationen hinweg weiterzugeben, während gleichzeitig familiäre Leitlinien für den Umgang mit Vermögen etabliert werden. Dadurch lassen sich individuelle und kollektive Interessen harmonisch zusammenführen.
Finanzielle Entlastung durch steuerliches Entgegenkommen:
Das deutsche Steuerrecht schafft durch gezielte Anreize einen zusätzlichen Handlungsspielraum für Stifterinnen und Stifter. Gemeinnützige Stiftungen profitieren dabei nicht nur von Abzugsmöglichkeiten, sondern auch von erheblichen Vorteilen bei der Vermögensübertragung – sowohl innerhalb der Familie als auch im Rahmen testamentarischer Verfügungen.
Individuelle Erfüllung durch Stiftungswirken:
In der Gründung einer Stiftung sehen viele Menschen einen Weg, ihre persönliche Lebensgeschichte zu krönen und ihr dauerhaft Relevanz zu verleihen. Das Gefühl, mit dem eigenen Engagement etwas Bleibendes zu schaffen, erfüllt dabei eine zutiefst sinnstiftende Funktion.
Wer eine Stiftung ins Leben ruft, setzt ein Zeichen für aktives Gestalten und nachhaltiges Wirken. Es geht darum, ein Fundament zu schaffen, auf dem Ihre Überzeugungen und Ziele langfristig gedeihen können.
Wenn Sie mehr als einen finanziellen Beitrag leisten möchten, kann die Stiftung zur Plattform Ihres werteorientierten Engagements werden.
3. Stiftungsformen verstehen: Eine Einführung in die Varianten
Stiftungen unterscheiden sich in ihrer Ausgestaltung je nach Zweck, rechtlicher Form und Trägerschaft erheblich. Diese Unterschiede ermöglichen es, eine Stiftung gezielt auf persönliche oder institutionelle Ziele auszurichten. Das deutsche Stiftungswesen kennt zahlreiche Varianten, die sich historisch entwickelt haben und vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten bieten.
Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die gängigsten Stiftungsarten und ihre Besonderheiten.
Gemeinnützige Stiftung
Die gemeinnützige Stiftung verfolgt gemeinnützige Ziele, die der Gesellschaft zugutekommen – beispielsweise in den Bereichen Bildung, Wissenschaft, Kunst, Kultur, Umwelt- und Tierschutz, Entwicklungszusammenarbeit oder bei der Hilfe für Bedürftige. Diese Stiftungsform ist die am meisten verbreitete in Deutschland und profitiert von vielfältigen steuerlichen Vergünstigungen, darunter die Befreiung von Körperschafts- und Erbschaftsteuer sowie Spendenabzugsfähigkeit.
Ob von Privatpersonen, Familien oder Unternehmen gegründet, bieten gemeinnützige Stiftungen eine nachhaltige Möglichkeit, gesellschaftliches Engagement umzusetzen und langfristige Wirkungen zu erzielen.
Familienstiftung
Die Familienstiftung hat hauptsächlich die Aufgabe, das Vermögen der Familie langfristig zu sichern und zu verwalten sowie die wirtschaftliche Absicherung der Familienmitglieder zu gewährleisten. Anders als gemeinnützige Stiftungen verfolgt sie private Ziele und unterliegt deshalb anderen steuerlichen Regelungen.
Ein häufiger Anwendungsfall ist die Nachlassplanung, insbesondere bei größeren Vermögen oder Unternehmensanteilen. Die Familienstiftung hilft dabei, Erbstreitigkeiten zu vermeiden, Vermögenswerte zu bündeln und die Vermögensverwaltung über Generationen hinweg zu sichern.
Unternehmensstiftung
Unternehmensstiftungen verfolgen primär die Erhaltung eines Unternehmens und gleichzeitig die Umsetzung eines gemeinnützigen oder privaten Stiftungszwecks. Unternehmer setzen auf diese Form, um die Unabhängigkeit ihres Unternehmens zu sichern und gesellschaftliches Engagement zu zeigen.
Das Unternehmen wird teilweise oder vollständig in das Stiftungskapital überführt. Die erwirtschafteten Gewinne fließen an die Stiftung und werden für den festgelegten Zweck verwendet. Die Bosch Stiftung und die Bertelsmann Stiftung sind bekannte Beispiele.
Treuhandstiftung (unselbstständige Stiftung)
Die Treuhandstiftung stellt eine nicht rechtsfähige Form der Stiftung dar, die keine eigene juristische Person ist. Ein Treuhänder, etwa eine Bank oder ein Verein, übernimmt die treuhänderische Verwaltung des Vermögens und die Zweckbindung nach den Vorgaben des Stifters.
Diese Stiftung eignet sich insbesondere für kleinere Stiftungen oder Personen, die sich nicht selbst um Buchhaltung und Organisation kümmern möchten. Die Gründung ist vergleichsweise einfach und kostengünstig, insbesondere bei begrenztem Stiftungskapital.
Verbrauchsstiftung
Im Gegensatz zu klassischen Stiftungen erlaubt die Verbrauchsstiftung, dass nicht nur die Erträge, sondern auch das Stiftungsvermögen selbst für den festgelegten Zweck verwendet wird. Diese Stiftung ist zeitlich befristet und besonders geeignet für Projekte mit mittelfristiger Laufzeit, wie zum Beispiel ein zeitlich begrenztes Bildungsprogramm oder eine Fördermaßnahme über zehn bis zwanzig Jahre.
Personen, die eine direkte und zeitnahe Wirkung erzielen möchten, ohne dauerhaftes Vermögen anzulegen, finden in der Verbrauchsstiftung eine passende Lösung.
Kirchliche und öffentliche Stiftungen
Neben den privat organisierten Stiftungen spielen kirchliche Stiftungen eine wichtige Rolle, die meist in Verbindung mit einer Glaubensgemeinschaft stehen. Ihre finanziellen Ressourcen fließen typischerweise in soziale, kulturelle oder seelsorgerische Projekte der Kirche. Öffentliche Stiftungen hingegen dienen der Umsetzung öffentlicher Aufgaben, die von staatlichen Stellen unabhängig von politischen Zyklen verwaltet werden.
Welche Art von Stiftung für Sie optimal ist, richtet sich maßgeblich nach Ihren individuellen Absichten, der finanziellen Ausstattung und dem Zeitrahmen, den Sie für Ihre Stiftung vorsehen. Während gemeinnützige Stiftungen auf eine positive gesellschaftliche Wirkung und steuerliche Vorteile setzen, stehen bei Familienstiftungen und Unternehmensstiftungen die Sicherung und der Erhalt von Vermögen und Werten im Vordergrund.
Eine umfassende Beratung, die rechtliche, steuerliche und strategische Aspekte berücksichtigt, ist für die Auswahl und Umsetzung der für Sie passenden Stiftungsform unbedingt zu empfehlen.
4. Das müssen Sie mitbringen, um eine Stiftung zu gründen
Der Weg zur eigenen Stiftung ist für jeden sowohl juristisch als auch finanziell und ideell anspruchsvoll. Um diesen Weg erfolgreich zu beschreiten, bedarf es klar definierter formeller Voraussetzungen und eines überzeugenden inhaltlichen Konzeptes. Nur so kann die Stiftung langfristig bestehen und ihren Zweck effizient erfüllen.
Ein klar definierter Stiftungszweck
Der erste und wichtigste Schritt bei der Stiftungsgründung liegt darin, einen eindeutigen und rechtlich zulässigen Zweck zu definieren. Anhand dieses Zwecks entscheidet sich, wofür Stiftungskapital und Erträge eingesetzt werden – sei es zur Förderung von Bildung, Forschung, Naturschutz, Kunst oder humanitären Projekten. Gleichzeitig muss dieser Zweck dauerhaft verfolgt werden und darf nicht gegen gesetzliche Vorgaben oder die öffentliche Ordnung verstoßen.
Im Falle einer gemeinnützigen Stiftung ist es zudem zwingend erforderlich, dass der festgelegte Stiftungszweck mit den Bestimmungen der Abgabenordnung (§§ 51–68 AO) konform ist, um die Voraussetzungen für steuerliche Erleichterungen überhaupt zu erfüllen.
Ein ausreichendes Stiftungskapital
Ein zentraler Punkt ist das Stiftungsvermögen – das Kapital, das der Stiftung zur Verfügung gestellt wird. Es sollte ausreichend hoch sein, damit der festgelegte Zweck dauerhaft aus den erzielten Erträgen finanziert werden kann.
Zwar gibt es keine einheitliche bundesweite Vorgabe, doch fordern die meisten Stiftungsbehörden zur Anerkennung ein Anfangskapital zwischen 50.000 und 100.000 Euro – bei gemeinnützigen Stiftungen ist diese Summe häufig noch höher. Der genaue Bedarf richtet sich nach dem Zweck, den laufenden Kosten und dem gewünschten Wirkungsspielraum.
Eine Verbrauchsstiftung stellt eine Alternative dar, bei der – anders als üblich – das Vermögen befristet vollständig aufgebraucht werden darf, um einen bestimmten Zweck schnell und gezielt umzusetzen.
Eine rechtssichere Stiftungssatzung
Die Satzung ist das zentrale Ordnungsdokument der Stiftung. Sie regelt verbindlich den grundlegenden Aufbau und enthält wesentliche Bestimmungen, wie:
- Name, Sitz und Rechtsform
- Stiftungszweck
- Umfang und Art des Vermögens
- Organisation und Organe der Stiftung (z. B. Vorstand, Kuratorium)
- Verfahren zur Mittelverwendung
- Regelungen zu Änderungen oder Auflösung der Stiftung
Es ist von großer Bedeutung, Ihre Satzung so zu gestalten, dass die Stiftung ihren Zielauftrag dauerhaft und autark erfüllen kann. Zugleich muss sie strukturierte Linien für die Führung und Überwachung der Stiftung spannen.
Der Wille zur Gründung – die Stiftungserklärung
Eine Stiftung lässt sich entweder zu Lebzeiten des Stifters als Lebzeitstiftung errichten oder im Rahmen einer letztwilligen Verfügung von Todes wegen. In beiden Fällen muss der Stifter seinen Gründungswillen in einer Stiftungserklärung verbindlich zum Ausdruck bringen. Die Lebzeitstiftung wird durch einen notariellen Vertrag gegründet, während bei der Gründung von Todes wegen der Stifter seine Absichten mittels Testament oder Erbvertrag dokumentiert, wobei die Stiftung erst nach dem Erbfall entsteht.
Anerkennung durch die Stiftungsbehörde
Für die rechtliche Wirksamkeit einer Stiftung ist in der Regel die Anerkennung durch die zuständige Stiftungsaufsicht des Bundeslandes am Sitz der Stiftung erforderlich. In diesem Zuge werden besonders folgende Punkte geprüft:
- Die dauerhafte und nachhaltige Erfüllbarkeit des Stiftungszwecks
- Die ausreichende Kapitalausstattung
- Die rechtliche und organisatorische Eignung der Satzung
Nach einer erfolgreichen Überprüfung durch die zuständige Behörde erfolgt die Anerkennung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts – ab dann ist die Stiftung eine eigenständige juristische Instanz.
Optionale Anerkennung der Gemeinnützigkeit
Erst nach erfolgreicher Prüfung durch das Finanzamt wird der Stiftung die Gemeinnützigkeit offiziell bescheinigt. Ab diesem Zeitpunkt profitiert die Stiftung von steuerlichen Vorteilen, sowohl im laufenden Betrieb als auch bei Zuwendungen von Dritten.
Die Gründung einer Stiftung gelingt nicht über Nacht – doch mit einem klaren Konzept und fundierter Vorbereitung ist sie gut machbar.
Die Anforderungen sind zwar umfangreich, aber nachvollziehbar strukturiert. Wer sich frühzeitig damit auseinandersetzt und Expertenrat einholt, kann ein stabiles Fundament für seine Ziele schaffen.
Wenn Vision, Wille und Mittel vorhanden sind, lässt sich eine Stiftung ins Leben rufen, die bleibenden Wert schafft.
5. Stiftung gründen: Mit welchen Gründungskosten müssen Sie rechnen?
Eine der zentralen Fragen, die mir häufig von Gründungsinteressenten gestellt wird, betrifft das notwendige Vermögen: Wie viel Kapital wird benötigt, um eine Stiftung dauerhaft und effektiv zu führen? Oder anders formuliert: Was kostet die Gründung einer Stiftung wirklich? Die Höhe des Stiftungskapitals spielt eine maßgebliche Rolle dabei, ob der festgelegte Zweck langfristig realisiert werden kann. Gleichzeitig wirkt sich diese Summe auf die Anerkennung durch die zuständigen Stiftungsbehörden sowie auf die spätere operative Handlungsfähigkeit der Stiftung aus.
Wichtig zu wissen: Eine gesetzlich vorgeschriebene Mindesthöhe für Stiftungskapital gibt es nicht. Die praktische Erfahrung zeigt jedoch Richtwerte zwischen 50.000 und 100.000 Euro – gemeinnützige Stiftungen müssen häufig höher kalkulieren. Entscheidend bleibt, dass die vermögensabhängigen Erträge ausreichen, um den Stiftungszweck dauerhaft zu realisieren.
Interessanter Hinweis von mir: Mit einer Verbrauchsstiftung lässt sich starten, bei der das Anfangskapital in einem definierten Zeitraum verbraucht werden kann.
6. Gesetzliche Anforderungen und Stiftungsrecht kompakt erklärt
Ohne klare gesetzliche Regelungen würde das Stiftungswesen nicht funktionieren – deshalb ist die Gründung und der Betrieb einer Stiftung in Deutschland klar strukturiert. Wer sich mit dem Gedanken trägt, eine Stiftung zu errichten, sollte deshalb unbedingt vorab die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen, um fundierte Entscheidungen zu treffen.
Gesetzliche Grundlagen
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Stiftungen ergeben sich im Wesentlichen aus zwei Ebenen:
• Bundesrecht wie das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), speziell §§ 80–88, das den allgemeinen Rechtsrahmen für bürgerlich-rechtliche Stiftungen vorgibt.
• Landesstiftungsgesetze, die in den jeweiligen Bundesländern ergänzende Vorschriften zu
Anerkennung, Organisation und Aufsicht enthalten.
Weil die Stiftungsaufsicht Ländersache ist, können Einzelheiten wie Mindestkapitalvorgaben oder die Zusammensetzung von Stiftungsorganen je nach Bundesland variieren.
Anerkennung als rechtsfähige Stiftung
Für die Erlangung des Status einer rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts ist eine offizielle Anerkennung durch die zuständige Stiftungsaufsichtsbehörde notwendig. Die Behörde kontrolliert hierbei vor allem, ob die grundlegenden Anforderungen für die Stiftungsgründung eingehalten werden, insbesondere im Hinblick auf:
- Die Dauerhaftigkeit der Stiftung
- Die Eignung des Stiftungszwecks
- Die ausreichende Kapitalausstattung
- Die Rechtskonformität der Satzung
- Die Funktionsfähigkeit der Organisation
Sobald die Behörde die Stiftung anerkannt hat, erlangt sie die juristische Persönlichkeit – von da an kann sie eigenständig handeln, rechtlich bindende Verträge abschließen, ihr Vermögen verwalten und am Gerichtsverfahren teilnehmen.
Die Stiftungssatzung stellt das rechtlich verbindliche Fundament einer Stiftung dar und bildet deren verfassungsrechtliche Grundlage.
Nach § 81 BGB sind in der Satzung mindestens die folgenden Punkte festzuhalten:
- Name und Sitz der Stiftung
- Zweck der Stiftung
- Vermögensausstattung
- Regelungen zur Verwendung der Erträge
- Bestimmungen über die Organisation und Organe
Darüber hinaus sollte die Satzung auch Regelungen enthalten für:
- Nachfolge und Amtszeiten der Organmitglieder
- Vertretungsbefugnisse
- Satzungsänderungen
- Auflösung oder Zusammenlegung der Stiftung
Die Satzung ist so zu verfassen, dass sie sowohl dauerhaft die Stiftungszwecke absichert als auch die operative Leistungsfähigkeit und Unabhängigkeit gewährleistet.
Rechtsform und Stiftungstypen
Häufig anzutreffen ist die rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Daneben lassen sich zudem abgrenzen:
- Nicht rechtsfähige (Treuhand-)Stiftungen, die durch einen Treuhänder verwaltet werden
- Stiftungen öffentlichen Rechts, die durch staatliche Akte gegründet werden
- Kirchliche Stiftungen, die in Trägerschaft von Religionsgemeinschaften stehen
Je nach Rechtsform ändern sich Verwaltungsaufbau, Überwachungspflichten und Art der Vermögensbindung – deshalb empfiehlt sich eine gründliche Prüfung vor der Entscheidung.
Stiftungsaufsicht – Kontrolle im öffentlichen Interesse
Alle rechtsfähigen Stiftungen in Deutschland unterliegen der staatlichen Stiftungsaufsicht. Diese verfolgt das Ziel, die rechtmäßige Zweckverfolgung zu überwachen und die Einhaltung aller gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorgaben sicherzustellen.
Ob und wie tief die Aufsicht greift, hängt von der regionalen Zuständigkeit und vom Stiftungsmodell ab. Häufig überprüft die Behörde insbesondere:
- Die ordnungsgemäße Mittelverwendung
- Die Einhaltung des Stiftungszwecks
- Die wirtschaftliche Situation der Stiftung
- Satzungsänderungen oder Maßnahmen zur Auflösung
Die Stiftungsaufsicht kontrolliert nicht die inhaltliche Ausgestaltung des Zwecks, solange dieser den rechtlichen Bestimmungen entspricht.
Steuerrechtliche Rahmenbedingungen
Neben dem Zivilrecht spielen steuerliche Regeln eine wichtige Rolle, wenn Sie gemeinnützig tätig sein möchten. Die relevanten Bestimmungen stehen in §§ 51–68 AO. Das Finanzamt untersucht hierbei die Satzung und das tatsächliche Verwaltungshandeln auf Einhaltung der Gemeinnützigkeitsanforderungen.
Einmal anerkannt, profitiert die Stiftung von verschiedenen steuerlichen Vergünstigungen, u. a.:
- Befreiung von Körperschaft- und Gewerbesteuer
- Spendenabzugsfähigkeit für Zuwendungen
- Steuerliche Vorteile bei Erbschaften und Schenkungen
Es ist unerlässlich, die steuerrechtliche Anerkennung kontinuierlich zu überwachen und die entsprechenden Dokumentationen ordnungsgemäß zu führen.
Sie fühlen sich von all den rechtlichen Anforderungen überfordert? Das ist völlig normal – doch mit meiner fachkundigen Begleitung behalten Sie stets den Überblick.
7. Der Stiftungszweck – der inhaltliche Kern Ihrer Gründung
Der Stiftungszweck ist das inhaltliche Rückgrat jeder Stiftung – er entscheidet über den Einsatz des Vermögens und ist maßgeblich für die Ausrichtung und Nachhaltigkeit des Engagements.
Ohne einen gesetzeskonformen, präzise gefassten Zweck bleibt eine Stiftung juristisch wirkungslos. Erst durch den Zweck wird der persönliche Beitrag des Stifters greifbar und die Stiftung individuell erkennbar.
Ein wirksamer Zwecktext ist konkret, eindeutig und praktisch realisierbar. Vage Formulierungen wie „Förderung des Gemeinwohls“ genügen den Kriterien der Stiftungsaufsicht kaum. Es sollte stattdessen klar umrissen sein, welche Zielgruppen ins Visier genommen werden, mit welchen Projekten gearbeitet wird und welches langfristige Ziel angestrebt wird – damit auch Aufsichtsbehörden, Öffentlichkeit und potenzielle Akteure nachvollziehen können, was tatsächlich erreicht werden soll.
In der Realität zeigen sich vielfältige Stiftungszwecke, die in der Praxis unterschiedlich ausgestaltet sind. Beliebte Themenfelder beinhalten:
- Förderung von Bildung, Wissenschaft und Forschung
- Kunst und Kultur
- Denkmal- und Umweltschutz
- Soziale Hilfen und Inklusion
- Gesundheitspflege
- Kinder- und Jugendförderung
- Entwicklungshilfe
- Tierschutz
- religiöse oder kirchliche Zwecke
Je nach Stiftungstyp, gemeinnützig oder familiär, variiert die Ausrichtung des Zwecks stark. Gemeinnützige Stiftungen setzen auf gemeinschaftliche Förderung und Steuererleichterungen. Familienstiftungen hingegen übernehmen häufig private Aufgaben wie Vermögenssicherung und Familienvorsorge.
Für eine Stiftung ist es von großer Bedeutung, dass ihr Zweck dauerhaft realisiert werden kann. Außer bei Verbrauchsstiftungen wird eine Stiftung auf unbestimmte Zeit errichtet. Der Zweck sollte daher so formuliert sein, dass er weder zu eng begrenzt wird, was die Aktivitäten hemmen könnte, noch zu weit gefasst ist, was das Profil der Stiftung verwässern und die Anerkennung gefährden könnte.
Der festgelegte Zweck einer Stiftung sollte stets in einem vernünftigen Verhältnis zum Stiftungskapital stehen. Beispielsweise bedarf der Bau und Betrieb einer Schule eines erheblich größeren finanziellen Rahmens als die Vergabe von Stipendien oder die Förderung von Kunstprojekten. Deshalb ist es sinnvoll, vor der Zweckbestimmung eine gründliche Wirkungsanalyse und Finanzplanung durchzuführen, um realistische Rahmenbedingungen zu schaffen.
Ein weiterer bedeutsamer Aspekt ist, ob der Zweck flexibel an veränderte gesellschaftliche Realitäten angepasst werden kann. Passende Klauseln in der Satzung ermöglichen dies, solange der ursprüngliche Stifterwille gewahrt bleibt. Fehlen solche Klauseln, bedarf eine Zweckänderung unter § 87 BGB sehr strenger Voraussetzungen und der Aufsichtszustimmung.
8. Die Satzung – konzeptionelle Basis und Leitlinie der Stiftung
Als Herzstück der Stiftung definiert die Satzung ihr rechtliches Gerüst und ihre organisatorische Ausrichtung. Sie formuliert Zweck und Zielsetzung, steuert die Vermögensverwendung und legt genau fest, welche Organe für welche Aufgaben verantwortlich sind – kurzum: Sie gewährleistet eine fundierte und langfristig stabile Arbeitsorganisation.
Gemäß § 81 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) muss die Stiftungssatzung mindestens folgende Bestandteile enthalten:
- Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung
- Zweck der Stiftung (klar und dauerhaft erreichbar)
- Vermögensausstattung
- Verwendung der Mittel
- Bestimmungen zur Organisation der Stiftung (Organe, deren Aufgaben und Bestellung)
Empfehlenswert ist es auch, Regelungen mit aufzunehmen, die spätere Anpassungen der Satzung, Zweckänderungen, Nachfolgeregelungen sowie Auflösung oder Zusammenführung von Stiftungen abdecken. Solche Klauseln schaffen langfristig rechtliche Klarheit und Anpassungsfähigkeit.
Die Satzung sollte eine rechtssichere Grundlage bieten und gleichzeitig praxisnah formuliert sein. Eine klare, verständliche Ausdrucksweise ist besonders dann sinnvoll, wenn neben den hauptamtlichen Organen auch Ehrenamtliche oder externe Unterstützer in der Stiftung tätig sind.
Ihre Formulierungen sollten einer späteren Prüfung durch das Finanzamt und Behörden standhalten – insbesondere, wenn Sie die Gemeinnützigkeit anstreben. Entsprechend müssen sie den Vorgaben der Abgabenordnung folgen, z. B. § 60 AO.
Ein zusätzlicher Fokus liegt auf der konkreten Ausgestaltung der Stiftungsorgane. Die Satzung sollte festlegen, wer den Vorstand, das Kuratorium oder andere Gremien bildet, welche Aufgaben und Rechte diese Organe haben und wie Entscheidungen formalisiert werden. Ebenfalls wichtig: Regelungen zu Amtsdauer, Wiederwahl und Abberufung sorgen für nachvollziehbare und verlässliche Strukturen.
Behörden wie das Finanzamt und die Stiftungsaufsicht prüfen anhand der Satzung, ob die Stiftung ihrem erklärten Zweck nachkommt – deshalb ist ihre organisatorische und inhaltliche Ausgestaltung so bedeutend. Das Finanzamt bewertet die Satzung im Detail, bevor es eine Gemeinnützigkeit anerkennt. Damit das gelingt, muss Zweck und Mittelverwendung eindeutig und im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben definiert sein.
9. Die Gremien der Stiftung – Aufgabenverteilung und Verantwortlichkeiten
Die Organisationsstruktur einer Stiftung basiert auf klar definierten Gremien, die für die Führung, Überwachung und Umsetzung der Stiftungsziele verantwortlich zeichnen. Zwar gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl oder -art der Organe, doch verlangen die meisten Stiftungsaufsichtsbehörden eine solide Mindestorganisation, die eine ordnungsgemäße Verwaltung und Kontrolle garantiert. In der Praxis besteht die Struktur meist aus einem Vorstand und, abhängig von Größe und Zweck der Stiftung, weiteren Organen wie Kuratorium oder Beirat.
Der Vorstand – das leitende Organ der Stiftung
Der Vorstand ist das geschäftsführende Organ schlechthin und trägt die Verantwortung für das operative Geschäft. Er handelt im Namen der Stiftung, sorgt für die Umsetzung ihres Zwecks und überwacht die zweckentsprechende Mittelverwendung. Zu seinen typischen Aufgaben gehören unter anderem:
- Die Entwicklung und Umsetzung der Förderstrategie
- Die Verwaltung des Stiftungsvermögens
- Die Erstellung von Haushalts- und Finanzplänen
- Der Abschluss von Verträgen
- Die Zusammenarbeit mit Partnern und Förderempfängern
- Die Berichterstattung an die Stiftungsaufsicht und ggf. das Finanzamt
Je nach Satzung kann der Vorstand entweder aus einer Einzelperson oder aus mehreren Mitgliedern bestehen. In der Praxis ist es jedoch üblich, ein mehrköpfiges Gremium zu bilden, um die vielfältigen Aufgaben und Verantwortungen besser zu verteilen. Ein solcher Vorstand profitiert von unterschiedlichen fachlichen Kompetenzen der einzelnen Mitglieder, wodurch eine effektive und breit aufgestellte Führung ermöglicht wird. Zudem erleichtert eine klare Ressortaufteilung die Trennung von operativen und strategischen Tätigkeiten innerhalb des Vorstands.
Kuratorium oder Stiftungsrat – das Kontroll- und Aufsichtsorgan:
In vielen Stiftungen fungiert das Kuratorium, manchmal auch Stiftungsrat genannt, als überwachendes und beratendes Gremium. Es soll gewährleisten, dass der Vorstand die Stiftung zweckgemäß führt und wirtschaftlich verantwortungsvoll handelt. Die typischen Aufgaben eines Kuratoriums beinhalten unter anderem:
- Die Bestellung und Entlastung des Vorstands
- Die Genehmigung wichtiger Entscheidungen, z. B. Satzungsänderungen
- Die strategische Beratung der Stiftung
- Die Kontrolle der Jahresabrechnung und Mittelverwendung
Zwar ist ein Kuratorium nicht zwingend vorgeschrieben, doch bei größeren oder kapitalstarken Stiftungen ist es eine kluge Ergänzung – und wird von der Stiftungsaufsicht gerne gesehen. Es sorgt für Transparenz, stärkt die Kontrolle und garantiert Integrität. Die Integration renommierter Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Wirtschaft oder öffentlichem Leben kann zudem das Vertrauen in die Stiftung enorm stärken.
Der Beirat – beratende Unterstützung mit Fachkompetenz
Ein Beirat stellt ein freiwilliges Beratungsorgan dar, das meistens zur fachlichen Untermauerung der Stiftungsarbeit installiert wird. Er berät projektbezogen in Feldern wie Bildung oder Kommunikation, spricht Empfehlungen aus und sorgt für Qualität – allerdings ohne Entscheidungs- oder Aufsichtsfunktion.
Einige Stiftungen berufen ehrenamtlich engagierte Experten oder Vertretern der Öffentlichkeit in den Beirat. Damit das Miteinander mit Vorstand und Kuratorium funktioniert, ist es entscheidend, seine Rechte und Aufgaben sauber in Satzung oder Geschäftsordnung zu dokumentieren.
Zusammenspiel der Organe – klare Rollen, gute Zusammenarbeit
Für die Praxis einer Stiftung ist die harmonische Kooperation zwischen Vorstand, Kuratorium und weiteren Gremien entscheidend. Nur wenn Verantwortlichkeiten klar sind, Kommunikationswege offen bleiben und Entscheidungen transparent erfolgen, ist organisierte Effizienz möglich. Die Satzung muss daher umfassende Vorgaben zu Besetzung, Amtszeiten, Vertretungsregeln und Aufgabenverteilung machen.
Besonders bedeutsam ist auch die Prävention von Interessenkonflikten – speziell bei familiären oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Stifter, Vorstand oder Begünstigten. Nur mit wirksamen Kontrollen lässt sich die Integrität der Stiftung schützen und familiäre Konflikte vermeiden.
Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass die Organe einer Stiftung das organisatorische Fundament bilden. Sie stellen sicher, dass der Zweck nicht lediglich schriftlich vorhanden ist, sondern tatsächlich verantwortungsbewusst, rechtlich einwandfrei und effizient gelebt wird.
Eine strukturierte und kompetent besetzte Gremienlandschaft ist maßgeblich dafür verantwortlich, dass die Stiftung dauerhaft wirksam bleibt und das Vertrauen von Öffentlichkeit, Förderpartnern und Aufsichtsbehörden genießt.
10. Steuerliche Anreize für Stifter – was Sie wissen sollten
Eine Stiftung zu gründen ist mehr als ein soziales oder familiäres Engagement – sie eröffnet auch bedeutende steuerliche Erleichterungen. Vor allem gemeinnützige Stiftungen werden vom deutschen Steuerrecht durch gezielte Fördermaßnahmen begünstigt. Stifter können sowohl bei der Gründung als auch bei späteren Spenden von umfangreichen steuerlichen Vorteilen profitieren.
Sonderausgabenabzug bei Zuwendungen an eine Stiftung
Zuwendungen an eine Stiftung – klassisch in Form von Bargeld, aber auch in Wertpapieren oder Immobilien – sind steuerlich als Sonderausgaben absetzbar und mindern damit das zu versteuernde Einkommen.
Gemäß § 10b Abs. 1a EStG besteht bei der Neugründung einer gemeinnützigen Stiftung die Möglichkeit, bis zu 1 Million Euro steuerlich geltend zu machen; bei gemeinsam veranlagten Ehepartnern sind es sogar bis zu 2 Millionen Euro. Die Verteilung des Sonderabzugs ist auf maximal zehn Jahre ausgelegt.
Voraussetzung für diese Steuervergünstigung ist, dass die Stiftung gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt und eine Anerkennung durch das Finanzamt vorliegt. Einmalige wie auch wiederholte Zustiftungen an bereits bestehende Stiftungen können ebenfalls unter diese Vorschrift fallen.
Laufender Spendenabzug
Auch regelmäßige Spenden an gemeinnützige Stiftungen sind steuerlich absetzbar – unabhängig von eigener Stiftungsgründung. Der § 10b EStG definiert einen Abzug von bis zu 20 % des Einkommensertrags oder alternativ 0,4 % der Umsätze, Löhne und Gehälter.
Für all jene, die keine eigene Stiftung planen, jedoch durch wiederholte Zuwendungen zum Erfolg bestehender Stiftungen beitragen möchten, ist die steuerliche Absetzbarkeit äußerst attraktiv. Wichtig bleibt, dass die Gemeinnützigkeit offiziell anerkannt ist.
Erbschaft- und Schenkung steuerliche Vorteile
Auch im Erbschaft- und Schenkungssteuerbereich ergeben sich erhebliche Vorteile. Vermögensübertragungen an gemeinnützige Stiftungen, ob zu Lebzeiten oder durch Erbfall, sind in aller Regel komplett steuerfrei (§ 13 Abs. 1 Nr. 16 ErbStG).
Die Vorteile dieser Regelung zeigen sich besonders bei der Nachlassplanung. Mit der Einbringung von Vermögen in eine Stiftung lassen sich nicht nur Steuerbelastungen vermeiden, sondern auch Projekte von gesellschaftlichem Nutzen dauerhaft unterstützen. Für Erblasser mit größeren Vermögen kann die Stiftung eine überlegenswerte Alternative zur direkten Vererbung sein.
Kapitalertrag- und Körperschaftsteuerbefreiung
Gemeinnützige Stiftungen profitieren von einer Steuerbefreiung bei Körperschaft- und Gewerbesteuer, sofern ihre Einnahmen ausschließlich zur Erfüllung des gemeinnützigen Zwecks genutzt werden. Ebenso sind Kapitalerträge wie Zinserträge oder Dividenden unter bestimmten Bedingungen von der Steuer befreit, was die finanzielle Basis der Stiftung deutlich verbessert.
Stifter profitieren davon, dass das eingebrachte Kapital in der Stiftung keiner laufenden Besteuerung unterliegt. Dadurch kann das Vermögen vollständig und ohne Abzüge für die Umsetzung des Stiftungszwecks eingesetzt oder erneut investiert werden. Dies unterscheidet die Stiftung deutlich von privaten Vermögensanlagen, bei denen laufende Erträge meist steuerlich belastet werden.
Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung
Für die genannten Steuervergünstigungen ist eine Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft durch das Finanzamt nach §§ 51 bis 68 AO nötig. Die Satzung muss deshalb den Vorgaben des § 60 AO entsprechen, und die tatsächliche Tätigkeit der Stiftung muss mit dem gemeinnützigen Zweck im Einklang stehen.
Die Ausstellung des Freistellungsbescheids markiert die offizielle Anerkennung durch das Finanzamt und unterliegt regelmäßigen Überprüfungen, meist im Abstand von drei Jahren. Änderungen an der Satzung oder im operativen Handeln der Stiftung müssen dem Finanzamt mitgeteilt werden, um den Verlust der Steuerbegünstigung zu vermeiden.
Die Vielfalt der steuerlichen Vorteile bei der Gründung einer Stiftung ist evident – allerdings erfordert sie eine sorgfältige rechtliche und steuerliche Planung. Insbesondere bei umfangreichen Vermögensübertragungen oder als integraler Bestandteil einer Nachlassregelung kann die Stiftung signifikante Steuerentlastung mit nachhaltigem gesellschaftlichem Beitrag verbinden.
Es ist sehr hilfreich, bereits vor einer geplanten Stiftungsgründung steuerliche Expertise hinzuzuziehen. Damit sichern Sie sich ab, dass alle rechtlichen und steuerlichen Bedingungen optimal erfüllt werden – im Einklang mit Ihrem Stifterwillen und den rechtlichen Vorgaben.
11. Die Bedeutung der Gemeinnützigkeit im Stiftungswesen
Als gemeinnützig gilt eine Stiftung, wenn ihre Tätigkeit klar der Allgemeinheit dient – sei es durch Förderung von Bildung, Gesundheit, Kunst oder Umweltschutz. Diese Einstufung bringt nicht nur steuerliche Vorteile mit sich, sondern auch gesellschaftliches Ansehen.
Damit eine Stiftung als gemeinnützig anerkannt wird, muss sie ihre gemeinnützigen Ziele klar in der Satzung definieren – und in der tatsächlichen Geschäftsführung konsequent danach handeln.
Wichtig ist zu wissen: Das Finanzamt prüft die satzungsgemäße und tatsächliche Umsetzung des Zwecks nicht nur bei der Anerkennung, sondern auch regelmäßig anhand des Freistellungsverfahrens.
Voraussetzungen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit
Die Gültigkeit der Satzung hängt maßgeblich von den formalen Anforderungen aus dem „Mustersatzungserlass“ der Finanzverwaltung ab. Zentraler Punkt ist eine unmissverständliche und rechtlich zulässige Zweckbestimmung.
- Die Zwecke müssen klar und abschließend genannt sein
- Die Mittelverwendung darf ausschließlich dem gemeinnützigen Zweck dienen
- Es dürfen keine eigenwirtschaftlichen Interessen verfolgt werden
- Ein Begünstigungsverbot ist zu verankern – d. h. keine persönliche Bereicherung durch Vorstandsmitglieder oder Stifter
Zudem schreibt die Regelung vor, dass die Stiftung ihr Vermögen nicht dauerhaft ansammeln darf – es sei denn, eine längere Anlage dient direkt der nachhaltigen Zweckverwirklichung und ist in der Satzung verankert.
Steuerliche und praktische Vorteile gemeinnütziger Stiftungen
Die steuerliche Einstufung als gemeinnützige Stiftung durch das Finanzamt ist mit zahlreichen Vorteilen verbunden. In den meisten Fällen sind solche Stiftungen dann befreit von:
- Körperschaftsteuer
- Gewerbesteuer
- Erbschaft- und Schenkungsteuer auf Zuwendungen
- Kapitalertragsteuer (unter bestimmten Voraussetzungen
Spenden an gemeinnützige Stiftungen können steuerlich geltend gemacht werden, was sie besonders für Privatpersonen, Unternehmen und Förderer attraktiv macht. Diese steuerlichen Vergünstigungen stärken das bürgerschaftliche Engagement und unterstützen die Akquise von Drittmitteln.
Abseits rein steuerlicher Gesichtspunkte sendet die Gemeinnützigkeit ein deutliches Zeichen nach außen. Sie steht für Vertrauen, Seriosität und Nachvollziehbarkeit – gegenüber Förderern wie auch der Öffentlichkeit. Gemeinnützige Stiftungen gelten als seriöse, unabhängige Institutionen mit hohem Renommee.
Gemeinnützigkeit verpflichtet – Kontrolle durch Finanzamt und Stiftungsaufsicht
Allerdings sind mit dem gemeinnützigen Status auch Pflichten verbunden. Die Stiftung muss periodisch Auskunft über die Mittelverwendung und ihre Tätigkeiten geben. Werden diese Vorgaben verletzt – etwa durch private Bereicherung oder fehlende Transparenz – kann dies zur Aberkennung und zu Nachzahlungen führen.
Weil genaue Buchführung, vollständige Nachweise und robuste interne Revision so entscheidend sind, setzen viele Stiftungen zusätzlich auf externe Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater, um dauerhaft regelkonform zu arbeiten.
Gemeinnützigkeit als Schlüssel zur gesellschaftlichen Wirkung
Gemeinnützige Tätigkeit heißt nicht nur Steuervorteile genießen, sondern eine Haltung von Verantwortung und Nachhaltigkeit. Eine Stiftung mit diesem Status wirkt langfristig an der Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen mit, fördert soziale Teilhabe und schützt kulturelle oder ökologische Werte.
Wenn Sie Ihre Stiftung gemeinnützig ausrichten möchten, ist es wichtig, den Status mit Bedacht einzuwerben und nach der Gründung auf eine korrekte Realisierung und sorgfältige Dokumentation zu achten. Nur so bleibt die Stiftung leistungsfähig, glaubwürdig und steuerlich unterstützt – zum Wohle aller.
12. Schritt-für-Schritt zur Stiftung – so gelingt die Gründung
Wie viele Prozesse in Deutschland ist auch die Gründung einer Stiftung durch ein klar strukturiertes Vorgehen gekennzeichnet, das rechtliche, inhaltliche und organisatorische Faktoren berücksichtigt. Dieser Ablauf ist gut planbar, erfordert jedoch gründliche Vorbereitung, Sorgfalt und idealerweise die Unterstützung durch einen erfahrenen Berater. Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht der wichtigsten Schritte:
1. Das Ziel und Zweck definieren
Der Startpunkt ist immer die Frage: Welche Wirkung soll Ihre Stiftung entfalten? Der Zweck ist das Herzstück und muss klar definiert, langfristig tragfähig und realisierbar sein. Idealerweise weckt er Ihre persönliche Vision und passt zum Stiftungskapital.
2. Das Stiftungskapital festlegen
Das erforderliche Vermögen einer Stiftung sollte anhand des geplanten Zwecks sowie der gewählten Stiftungsart – klassisch oder Verbrauchsstiftung – festgelegt werden. Das Kapital muss ausreichend sein, um den Zweck dauerhaft zu erfüllen, was in der Praxis meist einen Betrag von mindestens 50.000 bis 100.000 Euro bedeutet, je nach Stiftungsausrichtung kann es auch deutlich höher ausfallen.
3. Die Satzung erstellen
Als rechtliches Fundament enthält die Satzung alle zentralen Eckdaten: Name und Sitz, Zweck und Grundvermögen, Aufbau und Kompetenzen der Organe, Vorgaben zur Mittelverwendung sowie Bestimmungen zu Satzungsänderungen.
Sie muss klar strukturiert sein und den Vorgaben des BGB und der Abgabenordnung rechtlich entsprechen.
4. Den Gründungswillen dokumentieren
Der Gründungswille des Stifters ist unerlässlich und muss geordnet dokumentiert werden – entweder durch einen notariell beurkundeten Vertrag zu Lebzeiten oder via Testament bzw. Erbvertrag nach dem Tod. Bei Lebzeitstiftungen ist eine notarielle Beglaubigung absolut vorgeschrieben.
5. Einen Antrag auf Anerkennung stellen
Die formale Anerkennung erfolgt durch Anmeldung der Stiftung bei der örtlich zuständigen Stiftungsaufsichtsbehörde. Sie müssen Satzung, Stiftungserklärung und einen Nachweis über das bestehende Vermögen beifügen. Die Behörde prüft dann, ob alle rechtlichen und inhaltlichen Voraussetzungen korrekt erfüllt wurden.
6. Optional die Gemeinnützigkeit beantragen
Damit Ihre Stiftung steuerlich gefördert wird, ist ein gesonderter Antrag beim Finanzamt nötig. Zentraler Prüfpunkt: Ob die Satzung den Anforderungen der Abgabenordnung (§§ 51–68 AO) in vollem Umfang entspricht.
7. Die Anerkennung und Errichtung
Sobald die Prüfung erfolgreich abgeschlossen ist, wird Ihnen die Anerkennungsurkunde von der zuständigen Behörde überreicht. Ihre Stiftung besteht jetzt offiziell als eigenständige juristische Person und ist berechtigt, operative Schritte einzuleiten, Vereinbarungen zu treffen und finanzielle Mittel zu verwalten.
8. Die Aufnahme der Stiftungsarbeit
Nach Erhalt der Anerkennung beginnt die operative Phase der Stiftung. Jetzt gilt es, Organe zu besetzen, die Verwaltung und Buchhaltung aufzubauen sowie Projekte und Fördermaßnahmen umzusetzen. Eine durchdachte interne Organisation ist dabei ein entscheidender Faktor.
Im Ergebnis zeigt sich, dass die Gründung einer Stiftung eine sorgfältig geplante Angelegenheit ist, die klare Ziele und fachliche Begleitung benötigt. Mit einer durchdachten Satzung, einer realistischen finanziellen Ausstattung und einem stabilen organisatorischen Rahmen schaffen Sie die Grundlage für ein langfristig wirkungsvolles Engagement.
13. Expertenrat nutzen – gemeinsam zur erfolgreichen Stiftung
Juristisch und organisatorisch ist die Stiftungsgründung ein großer Schritt. Zwar können engagierte Stifter dies selbst in Angriff nehmen, doch ohne professionelle Unterstützung drohen Fehler in Satzungsformulierungen oder bei steuerlichen Fragen, die langfristige Probleme verursachen können.
Meine Unterstützung umfasst die Erstellung einer rechtlich sicheren Satzung, die korrekte Dokumentation Ihres Gründungswillens sowie die Begleitung des Anerkennungsverfahrens durch die Stiftungsaufsicht von Anfang bis Ende. Dank meiner Erfahrung und meines Netzwerks kann ich Ihnen wertvolle Hilfestellung bei der Ausrichtung Ihrer Stiftung auf Gemeinnützigkeit, steuerliche Begünstigungen und eine stabile Kapitalstruktur bieten.
Mit frühzeitiger professioneller Beratung legen Sie das Fundament für eine erfolgreiche Anerkennung Ihrer Stiftung und gewährleisten, dass Ihr Stifterwille dauerhaft und fachgerecht umgesetzt wird.
14. Gründungsfehler bei Stiftungen – typische Fallstricke im Überblick
Eine Stiftung zu gründen bedeutet Verantwortung zu übernehmen – doch ohne Vorbereitung können Fehler passieren, die den Anerkennungsprozess verzögern oder die Wirkung der Stiftung schmälern. Durch frühzeitige Analyse und Vermeidung typischer Stolpersteine wird der Gründungsprozess deutlich effizienter.
Oftmals führt eine zu vage oder zu breite Formulierung des Stiftungszwecks dazu, dass die Anerkennung durch die Aufsichtsbehörde abgelehnt wird. Ein unklarer Zweck erschwert nicht nur die Genehmigung, sondern kann auch später zu erheblichen Problemen bei der Umsetzung und Finanzierung führen.
Die Finanzierung ist ein kritischer Faktor: Viele Stifter kalkulieren das erforderliche Kapital zu niedrig, was besonders bei klassischen Stiftungen problematisch ist. Ein zu geringes Vermögen kann die dauerhafte Zweckverwirklichung verhindern und die Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht gefährden.
Die Satzung weist häufig formale Mängel auf, etwa bei Regelungen zu den Organen, der Vertretung oder der Mittelverwendung. Diese Fehler führen nicht selten dazu, dass die Stiftung nicht rechtskräftig anerkannt wird. Liegt zudem eine Abweichung von den Vorgaben der Abgabenordnung vor, ist die Versagung der Gemeinnützigkeit wahrscheinlich.
Viele Stiftungsgründer unterschätzen die Wichtigkeit der dauerhaften Verwaltung und der Einhaltung gesetzlicher Pflichten. Eine Stiftung ist dynamisch und benötigt klare Strukturen, kompetente Führung und regelmäßige Kontrolle, um dauerhaft erfolgreich zu sein. Fehlen diese Voraussetzungen, leidet die Stiftung stark.
15. Fazit: Die Stiftungsgründung als Ausdruck langfristiger Verantwortung
Wer eine Stiftung ins Leben ruft, trifft eine bewusste Entscheidung, Verantwortung zu übernehmen und etwas Dauerhaftes zu schaffen. Die Gründung ist ein Ausdruck von Weitblick, Haltung und dem Wunsch, das eigene Engagement über die eigene Lebenszeit hinaus zu verankern und wirksam zu gestalten.
Der Leitfaden hat gezeigt, dass eine Stiftung rechtliche, finanzielle und organisatorische Voraussetzungen erfüllen muss, um dauerhaft wirksam zu sein. Doch mit klarer Zielsetzung, sorgfältiger Satzungserstellung und meiner Begleitung kann die Gründung strukturiert und erfolgreich umgesetzt werden.
Eine Stiftung schafft die Möglichkeit, Vermögen langfristig an einen festen Zweck zu binden und dabei wichtige Werte, Überzeugungen und Engagement nachhaltig zu bewahren. Unabhängig von Größe oder Gemeinnützigkeit ist jede Stiftung ein persönliches Statement, mit dem etwas Dauerhaftes geschaffen wird.
Mit der Entscheidung, eine Stiftung zu gründen, leisten Sie einen wertvollen Beitrag zum Gemeinwohl und unterstreichen zugleich Ihre Haltung von Verantwortung, nachhaltiger Kontinuität und gesellschaftlichem Zusammenhalt.
