Willkommen

Bei Joachim Dettmann in Genshagen finden Sie professionelle Stiftungsberatung aus einer Hand! Als zertifizierter Experte mit über 25 Jahren Erfahrung begleite ich Sie bundesweit bei der Gründung und Führung Ihrer Stiftung – egal ob gemeinnützig oder familiär. Über 100 erfolgreiche Stiftungen sprechen für sich. Gemeinsam schaffen wir Ihre Zukunft!

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Stiftungsberatung
Joachim Dettmann

Mit meiner Zertifizierung als Stiftungsexperte unterstütze ich Sie in ganz Deutschland bei der Gründung und Führung Ihrer Stiftung. Mehr als 100 erfolgreiche Stiftungsgründungen und viele Beratungsstunden für gemeinnützige und Familienstiftungen machen mich zu Ihrem starken Partner.

Gemeinsam erarbeiten wir die passende Stiftungsform, egal ob gemeinnützig, privat oder treuhänderisch. Von der Definition des Zwecks bis zur Ausarbeitung einer individuellen Satzung, die Ihren Stifterwillen widerspiegelt, begleite ich Sie mit meiner Erfahrung bei jedem Schritt.

Ob im persönlichen Gespräch, am Telefon oder per Videokonferenz: Ich begleite Sie umfassend bei der Gründung und stehe Ihnen auch im täglichen Stiftungsmanagement langfristig zur Verfügung.

Lassen Sie uns Ihre Stiftung gemeinsam zum Leben erwecken!

Stiftung gründen

Stiftungsexperte

Ich bin zertifizierter Experte im Bereich Stiftungen und habe mehr als 100 Gründungen erfolgreich begleitet. Zusätzlich habe ich hunderte Stunden gemeinnützige und Familienstiftungen beraten und unterstützt.

Stiftungsform

Ich berate Sie umfassend bei der Wahl Ihrer Stiftungsform, egal ob gemeinnützig, Familienstiftung oder Treuhandstiftung, und unterstütze Sie zudem bei der Formulierung von Stiftungszwecken, der Organisation der internen Gremien sowie bei der Planung Ihres Projektprogramms.

Stiftungssatzung

Mit einer individuellen Satzung legen Sie Ihren Stifterwillen fest, der dann verbindlich für die Zukunft gilt. Die staatliche Stiftungsbehörde wacht im Rahmen ihrer Aufsichtsfunktion über die konsequente Umsetzung dieses Willens.

Stiftungsgründung

Ich unterstütze Sie umfassend bei der Gründung Ihrer Stiftung. Ob vor Ort, am Telefon oder online – gemeinsam klären wir alle offenen Fragen. Und auch danach bin ich für Sie da, wenn es um die professionelle Verwaltung und Weiterentwicklung Ihrer Stiftung geht.

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© 2025 Stiftungsberatung Joachim Dettmann

Der erste Schritt zur eigenen Stiftung: Praxisnah und rechtssicher

Die Entscheidung zur Stiftungsgründung ist ein Ausdruck von Voraussicht und Engagement. Sie ermöglicht es, bleibende Strukturen zu schaffen, die über den persönlichen Einfluss hinaus Bestand haben und die Gesellschaft positiv prägen können.
Der Weg zur eigenen Stiftung ist mit Überlegungen verbunden, die sowohl rechtlicher als auch finanzieller Natur sind. Die Auseinandersetzung mit Begriffen wie Gemeinnützigkeit oder Mindestvermögen zeigt: Eine erfolgreiche Gründung setzt Klarheit und kompetente Unterstützung voraus. Dabei unterstütze ich Sie gerne.
Zugleich zeichnet sich die Stiftung durch Unabhängigkeit und Dauerhaftigkeit aus: Sie ist nicht auf Mitgliedschaft angewiesen, sondern konzentriert sich auf die Umsetzung ihres festgelegten Ziels – langfristig, beständig und losgelöst von äußeren Einflüssen.

Mein Ziel mit diesem Leitfaden ist es, Ihnen ein solides Fundament für Ihre Stiftungspläne zu vermitteln. Ich erläutere nicht nur die wichtigen und relevanten Rahmenbedingungen, sondern gebe Ihnen auf jeden Fall auch praktische Tipps, wie Sie Ihre Stiftungsidee erfolgreich umsetzen können. Damit Sie am Ende zu sich selbst sagen können: „Ich habe einen klaren Plan und bin entschlossen, meine Stiftung zu gründen.“

1. Juristische und gesellschaftliche Einordnung der Stiftung

Eine Stiftung fungiert als dauerhaft angelegte Rechtsform, deren zentrale Aufgabe die Umsetzung eines konkreten, gemeinwohlorientierten oder privaten Zwecks ist. Dieses Ziel wird auf der Grundlage eines Vermögens verfolgt, das von der Stifterin oder dem Stifter eingebracht und unabhängig verwaltet wird – ohne externe Eigentümerstrukturen.

Im rechtlichen Sinne stellt die Stiftung eine juristische Person des Privatrechts dar, deren Existenz und Handlungsrahmen auf den Vorgaben des BGB und den jeweiligen landesrechtlichen Stiftungsregelungen basieren. Kennzeichnend ist dabei das Stiftungsvermögen, das dauerhaft erhalten wird und ausschließlich mit seinen Erträgen zur Zweckverwirklichung beiträgt – eine Form der nachhaltigen Finanzierung, bei der das Kapital selbst unangetastet bleibt.

Durch ihre auf Dauerhaftigkeit angelegte Struktur gewährleistet die Stiftung eine kontinuierliche Zweckverfolgung über viele Jahrzehnte hinweg. Sie bleibt unabhängig von persönlichen Lebensverhältnissen bestehen und schafft damit eine verlässliche Grundlage, um über längere Zeiträume hinweg gesellschaftlich oder ideell wirksam zu sein.

Die Errichtung einer Stiftung kann sowohl durch private als auch durch institutionelle Beteiligte erfolgen. Ihre Zielsetzungen können ebenso vielfältig wie individuell sein – von der Förderung gemeinnütziger Aktivitäten wie kulturelle Bildung oder Umweltprojekte bis hin zur wichtigen Absicherung von Familienvermögen über mehrere Generationen hinweg.

In der Gesamtschau ist die Stiftung ein Ausdruck langfristiger Verantwortung. Sie steht für die bewusste Entscheidung, gesellschaftliche oder persönliche Anliegen nicht nur punktuell, sondern strukturell und dauerhaft zu fördern – unabhängig von äußeren Einflüssen.

2. Warum lohnt sich die Gründung einer eigenen Stiftung?

Die Gründung einer Stiftung geht in den meisten Fällen über rein materielle Überlegungen hinaus – sie ist Ausdruck eines inneren Anliegens, einen nachhaltigen Beitrag zu leisten und das eigene Lebenswerk sinnvoll fortzuführen. Wer sich zu diesem Schritt entschließt, verfolgt meist das Ziel, Werte und Überzeugungen langfristig zu verankern.

Die Beweggründe für eine Stiftungsgründung sind vielfältig und spiegeln stets die persönlichen Werte, Ziele und Lebensgeschichten der Stifterinnen und Stifter wider – keine Entscheidung gleicht der anderen, und doch verbindet sie der Wunsch nach nachhaltiger Wirkung.

Strukturelle Absicherung langfristiger Zielsetzungen:
Wenn das Ziel besteht, ein gesellschaftlich relevantes Thema dauerhaft zu fördern – etwa durch Bildungsarbeit, Forschungsunterstützung oder den Schutz ökologischer Lebensräume – bietet die Stiftung einen soliden institutionellen Rahmen. Sie überführt ideelle Überzeugungen in kontinuierlich wirkungsvolles Handeln.

Beständigkeit und Werteerhalt für Unternehmen:
Wer ein Unternehmen aufgebaut hat, möchte häufig sicherstellen, dass dieses auch nach dem eigenen Ausscheiden weiterhin im ursprünglichen Geist fortgeführt wird. Eine Stiftung ermöglicht genau das: Sie schafft eine feste Struktur, die Kontinuität gewährleistet und das wirtschaftliche sowie soziale Profil des Unternehmens bewahrt.

Wirkung über Generationen hinweg:
Stiftungen bieten die Möglichkeit, gesellschaftliche Verantwortung nicht nur punktuell, sondern über Generationen hinweg zu übernehmen. Die dauerhafte Finanzierung durch Vermögenserträge ermöglicht ein planbares und stetiges Engagement in Bereichen mit langfristigem Handlungsbedarf.

Erhalt von Vermögen und Weitergabe von Lebensprinzipien:
Familienstiftungen sind nicht nur ein Instrument zur wirtschaftlichen Absicherung, sondern auch ein Medium zur kulturellen und sozialen Traditionspflege. Sie ermöglichen es, materielle Ressourcen mit ideellen Werten wie Verantwortungsbewusstsein, Zusammenhalt oder Bildung gezielt zu verbinden.


Steuerlicher Anreiz als zusätzlicher Beweggrund:
Auch wenn der steuerliche Vorteil nicht der alleinige Grund für die Gründung einer Stiftung sein sollte, bietet das deutsche Steuerrecht gerade für gemeinnützige Stiftungen attraktive Vergünstigungen. Dazu gehören unter anderem Sonderausgabenabzüge bei Zuwendungen, Befreiungen von der Erbschaftsteuer sowie diverse Möglichkeiten zur steueroptimierten Nachlassgestaltung.

Sinnhaftigkeit durch gesellschaftliche Wirkung:
Zahlreiche Menschen empfinden die Gründung einer Stiftung als einen bedeutenden persönlichen Schritt, um ihrem Leben rückblickend Tiefe und Wirkung zu verleihen. Sie sehen darin die Möglichkeit, einen Teil ihrer Erfahrungen und Ideale dauerhaft in der Gesellschaft zu verankern.

Eine Stiftung zu errichten bedeutet, gesellschaftliche oder familiäre Anliegen mit Weitblick und Beständigkeit anzugehen. Es geht nicht nur um finanzielles Geben, sondern um das bewusste Schaffen eines Rahmens, der den eigenen Idealen dauerhaft dient.

Wenn Sie ein persönliches Anliegen dauerhaft fördern möchten, kann die Stiftung das geeignete Mittel sein, um Ihrem Engagement eine tragfähige Struktur zu verleihen.

3. Welche Stiftungsarten gibt es? Eine systematische Einordnung

Stiftungen unterscheiden sich in ihrer Ausgestaltung je nach Zweck, rechtlicher Form und Trägerschaft erheblich. Diese Unterschiede ermöglichen es, eine Stiftung gezielt auf persönliche oder institutionelle Ziele auszurichten. Das deutsche Stiftungswesen kennt zahlreiche Varianten, die sich historisch entwickelt haben und vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten bieten.

Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die gängigsten Stiftungsarten und ihre Besonderheiten.

Gemeinnützige Stiftung
Eine gemeinnützige Stiftung dient dem Gemeinwohl und fördert unter anderem Bildung, Wissenschaft, Kunst, Kultur, Umwelt- und Tierschutz, Entwicklungszusammenarbeit sowie die Hilfe für Bedürftige. In Deutschland ist sie die am weitesten verbreitete Stiftungsform und erhält zahlreiche steuerliche Erleichterungen, etwa die Befreiung von Körperschaft- und Erbschaftsteuer sowie die Möglichkeit der Spendenabzugsfähigkeit.

Diese Stiftungen können von Privatpersonen, Familien oder Unternehmen gegründet werden und ermöglichen es, nachhaltiges Engagement zu zeigen und langfristig etwas Gutes zu bewirken.

Familienstiftung
Familienstiftungen haben die Hauptaufgabe, das Vermögen der Familie dauerhaft zu sichern und zu verwalten und gleichzeitig die finanzielle Versorgung der Familienangehörigen zu gewährleisten. Im Unterschied zur gemeinnützigen Stiftung verfolgen sie private Zwecke und unterliegen daher anderen steuerlichen Regelungen.

Vor allem bei größeren Vermögenswerten oder Beteiligungen an Unternehmen wird die Familienstiftung zur Nachlassplanung eingesetzt, um Erbstreitigkeiten zu vermeiden, Vermögen zu bündeln und die generationsübergreifende Vermögenskontrolle sicherzustellen.

Unternehmensstiftung
Diese Stiftungsform hat oft zwei zentrale Ziele: den Fortbestand eines Unternehmens zu sichern und gleichzeitig einen Stiftungszweck zu verfolgen. Unternehmer wählen die Unternehmensstiftung, um ihr Unternehmen langfristig unabhängig zu halten und gesellschaftliche Verantwortung wahrzunehmen.

In der Praxis wird das Unternehmen ganz oder anteilig in das Vermögen der Stiftung eingebracht. Die Erträge des Unternehmens fließen an die Stiftung, welche sie für den festgelegten Zweck einsetzt. Beispiele hierfür sind unter anderem die Bosch Stiftung und die Bertelsmann Stiftung.

Treuhandstiftung (unselbstständige Stiftung)
Als nicht rechtsfähige Stiftung wird die Treuhandstiftung von einem Treuhänder verwaltet, der keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt. Ein Verein, eine Bank oder eine Stiftungsverwaltung übernimmt die treuhänderische Führung nach den Wünschen des Stifters.

Diese Form ist besonders für kleinere Stiftungen geeignet oder für Stifter, die sich nicht dauerhaft mit Verwaltung und Buchhaltung befassen möchten. Sie ermöglicht einen vergleichsweise einfachen und günstigen Einstieg, besonders bei geringerem Stiftungskapital.

Verbrauchsstiftung
Eine Verbrauchsstiftung erlaubt es, das Kapital selbst für den festgelegten Zweck einzusetzen, nicht nur die Erträge daraus. Diese Form ist auf eine bestimmte Laufzeit ausgelegt und eignet sich für mittelfristige Vorhaben wie befristete Bildungsprogramme oder die Unterstützung bestimmter Projekte über zehn bis zwanzig Jahre.

Sie bietet Stiftern die Möglichkeit, ihr Engagement innerhalb ihres Lebenszyklus sichtbar und wirksam zu gestalten, ohne ein dauerhaftes Vermögen zu binden.

Kirchliche und öffentliche Stiftungen
Kirchliche Stiftungen sind typischerweise mit einer Glaubensgemeinschaft verbunden und finanzieren vor allem seelsorgerische, soziale oder kulturelle Projekte innerhalb der Kirche. Öffentliche Stiftungen werden dagegen von staatlichen Stellen ins Leben gerufen, um wichtige öffentliche Aufgaben unabhängig von politischen Konjunkturen zu übernehmen und zu gewährleisten.

Die Entscheidung für eine bestimmte Stiftungsform richtet sich nach Ihren individuellen Zielen, der Größe Ihres Vermögens und dem Zeitraum, in dem Sie eine Wirkung erzielen möchten. Gemeinnützige Stiftungen sind auf gesellschaftlichen Nutzen und steuerliche Vergünstigungen ausgerichtet, während Familienstiftungen und Unternehmensstiftungen vor allem die langfristige Sicherung von Vermögen und Werten ermöglichen.

Eine fundierte Beratung in juristischen, steuerlichen und strategischen Fragen ist unerlässlich, um die für Sie geeignete Stiftungsform zu wählen und diese rechtlich einwandfrei umzusetzen.

4. Voraussetzungen für die erfolgreiche Errichtung einer Stiftung

Eine Stiftung zu gründen bedeutet, sich auf einen komplexen Prozess einzulassen – rechtlich, monetär und ideell. Um diese Herausforderung erfolgreich zu bestehen, sind bestimmte strukturelle und inhaltliche Anforderungen erforderlich. Diese schaffen die Basis für eine funktionierende Stiftung, die langfristig wirksam bleiben kann.

Ein klar definierter Stiftungszweck

Der erste und wichtigste Schritt bei der Stiftungsgründung besteht darin, einen klar definierten und rechtlich tragfähigen Zweck festzulegen. Dieser Zweck bestimmt maßgeblich, wofür die Stiftung ihr Kapital sowie deren Erträge nutzt – etwa zur Unterstützung von Bildung, wissenschaftlichen Einrichtungen, Umweltschutz, kulturellen Aktivitäten oder sozialen Projekten. Er muss dabei stets dauerhaft umsetzbar und mit geltendem Recht und öffentlichem Interesse vereinbar sein.

Im Falle einer gemeinnützigen Stiftung ist es zudem zwingend erforderlich, dass der festgelegte Stiftungszweck mit den Bestimmungen der Abgabenordnung (§§ 51–68 AO) konform ist, um die Voraussetzungen für steuerliche Erleichterungen überhaupt zu erfüllen.

Ein ausreichendes Stiftungskapital

Ein essenzieller Faktor bei der Gründung ist das Stiftungsvermögen. Dieses Kapital muss in seiner Höhe so kalkuliert werden, dass die Stiftung ihren satzungsgemäßen Zweck nachhaltig aus den laufenden Erträgen erfüllen kann.

Obwohl es bundesweit keine fixe Untergrenze gibt, erwarten die meisten Stiftungsbehörden ein Anfangskapital zwischen 50.000 und 100.000 Euro – bei gemeinnützigen Zwecken oftmals sogar noch mehr. Zudem hängt der notwendige Kapitalbedarf stark vom angestrebten Zweck und dem voraussichtlichen Verwaltungsaufwand ab.

Eine mögliche Alternative ist die Einrichtung einer Verbrauchsstiftung, bei der das Kapital innerhalb eines klar definierten Zeitraums vollständig eingesetzt werden darf – ideal für zeitlich begrenzte Projekte.

Eine rechtssichere Stiftungssatzung

Als konstituierendes Schriftstück der Stiftung ist die Satzung maßgeblich. Sie hält verbindlich fest, welche organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen gelten, einschließlich:

  • Name, Sitz und Rechtsform
  • Stiftungszweck
  • Umfang und Art des Vermögens
  • Organisation und Organe der Stiftung (z. B. Vorstand, Kuratorium)
  • Verfahren zur Mittelverwendung
  • Regelungen zu Änderungen oder Auflösung der Stiftung

Es ist von entscheidender Bedeutung, Ihre Satzung so zu verfassen, dass die Stiftung ihren Zweck auf Dauer eigenständig verfolgen kann. Darüber hinaus sollten in der Satzung eindeutige und funktionale Vorgaben zur Verwaltung und Kontrolle enthalten sein.

Der Wille zur Gründung – die Stiftungserklärung

Es bestehen zwei rechtlich mögliche Wege zur Gründung einer Stiftung: zum einen als Lebzeitstiftung, zum anderen im Wege einer Verfügung von Todes wegen. Unabdingbar ist in beiden Varianten eine formgerechte Stiftungserklärung, mit der der Stifter seinen Willen unmissverständlich bekundet.
Bei einer Stiftung zu Lebzeiten erfolgt dies durch einen notariellen Vertrag, bei einer testamentarischen Lösung muss der Wille eindeutig im Erbfall dargelegt sein.

Anerkennung durch die Stiftungsbehörde

Die rechtliche Wirksamkeit einer Stiftung hängt in den meisten Fällen von der Genehmigung durch die jeweilige Stiftungsaufsicht ab. Diese kontrolliert insbesondere:

  • Die dauerhafte und nachhaltige Erfüllbarkeit des Stiftungszwecks
  • Die ausreichende Kapitalausstattung
  • Die rechtliche und organisatorische Eignung der Satzung

Nach Abschluss der positiven Prüfung durch die Aufsichtsbehörde wird die Stiftung offiziell als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts anerkannt und erlangt damit eigene Rechtspersönlichkeit.

Optionale Anerkennung der Gemeinnützigkeit

Wenn eine Stiftung gemeinnützige Ziele verfolgt, muss sie sich einer zusätzlichen Prüfung durch das zuständige Finanzamt unterziehen. Dabei wird insbesondere geprüft, ob der satzungsgemäße Zweck den Anforderungen der Abgabenordnung entspricht.
Erst wenn das Finanzamt dies bestätigt, wird der Stiftung die Gemeinnützigkeit anerkannt – was sie unter anderem zu steuerlichen Erleichterungen und Spendenabzugsmöglichkeiten berechtigt.

Eine Stiftung aufzubauen erfordert Zeit, Engagement und Weitsicht – es ist nichts, das man nebenher erledigt.
Die gesetzlichen und administrativen Hürden sind nicht zu unterschätzen, lassen sich aber mit klarer Struktur und guter Planung bewältigen.
Wer bereit ist, sich mit den Voraussetzungen auseinanderzusetzen und nicht zögert, Experten einzubeziehen, kann langfristige Wirkung entfalten.

5. Was kostet es, eine eigene Stiftung ins Leben zu rufen?

Viele meiner Mandanten möchten zunächst wissen: Mit welchen finanziellen Anforderungen muss ich bei der Gründung einer Stiftung rechnen? Diese Frage ist durchaus berechtigt, denn das Stiftungskapital ist nicht nur die Grundlage für die Arbeit der Stiftung, sondern auch ein entscheidender Faktor für die behördliche Anerkennung und für die langfristige Wirksamkeit.

Rechtlich gesehen gibt es keine verbindliche Vorgabe zur Mindesthöhe des Stiftungskapitals in Deutschland. Allerdings haben sich klare praktische Orientierungen herausgebildet, die sowohl von Stiftern als auch von Stiftungsbehörden herangezogen werden. Ein gängiger Richtwert liegt bei einem Kapital zwischen 50.000 und 100.000 Euro; bei gemeinnützigen Stiftungen kann dieser Wert höher angesetzt sein. Ausschlaggebend ist, dass die Erträge des Vermögens ausreichen, um den Stiftungszweck langfristig sicherzustellen.

Als Alternative empfiehlt sich die Errichtung einer Verbrauchsstiftung. Diese erlaubt es, das Kapital über eine begrenzte Zeitspanne hinweg vollständig für den Stiftungszweck zu verwenden, was vor allem dann sinnvoll ist, wenn keine dauerhafte Kapitalbindung angestrebt wird.

6. Rechtlicher Rahmen: Was Stifter wissen müssen

Die Errichtung und das Management einer Stiftung in Deutschland sind an vielfältige gesetzliche Vorschriften gebunden, die sicherstellen sollen, dass der Betrieb der Stiftung rechtskonform und dauerhaft erfolgt. Interessenten, die eine Stiftung gründen möchten, sollten sich daher frühzeitig mit den wesentlichen rechtlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen. Diese umfassen neben der behördlichen Anerkennung auch die Organisation der Stiftung, die Verwaltung des Vermögens und nicht zuletzt die konsequente Verfolgung des Stiftungszwecks.

Gesetzliche Grundlagen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Stiftungen ergeben sich im Wesentlichen aus zwei Ebenen:
• Bundesrecht wie das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), speziell §§ 80–88, das den allgemeinen Rechtsrahmen für bürgerlich-rechtliche Stiftungen vorgibt.
• Landesstiftungsgesetze, die in den jeweiligen Bundesländern ergänzende Vorschriften zu
Anerkennung, Organisation und Aufsicht enthalten.
Weil die Stiftungsaufsicht Ländersache ist, können Einzelheiten wie Mindestkapitalvorgaben oder die Zusammensetzung von Stiftungsorganen je nach Bundesland variieren.

Anerkennung als rechtsfähige Stiftung

Damit eine Stiftung als rechtsfähige Stiftung des Bürgerlichen Rechts eingestuft wird, ist eine formelle Anerkennung durch die zuständige Stiftungsaufsichtsbehörde erforderlich. Während des Prüfverfahrens achtet die Behörde insbesondere auf:

  • Die Dauerhaftigkeit der Stiftung
  • Die Eignung des Stiftungszwecks
  • Die ausreichende Kapitalausstattung
  • Die Rechtskonformität der Satzung
  • Die Funktionsfähigkeit der Organisation

Mit dem Abschluss der behördlichen Prüfung wird die Stiftung zur eigenen juristischen Person – das heißt, sie darf eigenständig handeln, rechtliche Verpflichtungen eingehen, Vermögensfragen regeln und Klagen erheben oder abwehren.

Die Stiftungssatzung stellt das rechtlich verbindliche Fundament einer Stiftung dar und bildet deren verfassungsrechtliche Grundlage.
Nach § 81 BGB sind in der Satzung mindestens die folgenden Punkte festzuhalten:

  • Name und Sitz der Stiftung
  • Zweck der Stiftung
  • Vermögensausstattung
  • Regelungen zur Verwendung der Erträge
  • Bestimmungen über die Organisation und Organe

Darüber hinaus sollte die Satzung auch Regelungen enthalten für:

  • Nachfolge und Amtszeiten der Organmitglieder
  • Vertretungsbefugnisse
  • Satzungsänderungen
  • Auflösung oder Zusammenlegung der Stiftung

Die Satzung muss darauf ausgerichtet sein, die dauerhafte Umsetzung des Stiftungszwecks zu garantieren und die Stiftung jederzeit handlungsfähig zu halten.

Rechtsform und Stiftungstypen

Am häufigsten wird in Deutschland die rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts gewählt. Neben dieser Form existieren jedoch auch:

  • Nicht rechtsfähige (Treuhand-)Stiftungen, die durch einen Treuhänder verwaltet werden
  • Stiftungen öffentlichen Rechts, die durch staatliche Akte gegründet werden
  • Kirchliche Stiftungen, die in Trägerschaft von Religionsgemeinschaften stehen

Die Wahl der passenden Rechtsform entscheidet darüber, wie die Verwaltung organisiert ist, welche Aufsichtspflichten gelten und wie das Stiftungskapital gebunden wird – eine Überlegung, die Sorgfalt erfordert.

Stiftungsaufsicht – Kontrolle im öffentlichen Interesse

Die staatliche Stiftungsaufsicht überwacht in Deutschland jede rechtsfähige Stiftung, um sicherzustellen, dass diese den Stiftungszweck wahrnimmt und alle gesetzlichen sowie satzungsgemäßen Bestimmungen befolgt.

Ob und wie tief die Aufsicht greift, hängt von der regionalen Zuständigkeit und vom Stiftungsmodell ab. Häufig überprüft die Behörde insbesondere:

  • Die ordnungsgemäße Mittelverwendung
  • Die Einhaltung des Stiftungszwecks
  • Die wirtschaftliche Situation der Stiftung
  • Satzungsänderungen oder Maßnahmen zur Auflösung

Die Stiftungsaufsicht mischt sich nicht in den konkreten Stiftungszweck ein, sofern dieser im Rahmen rechtlicher Zulässigkeit bleibt.

Steuerrechtliche Rahmenbedingungen

Ergänzend zu den zivilrechtlichen Vorgaben sind steuerliche Rahmenbedingungen zu beachten, besonders bei gemeinnützigen Stiftungen. Die maßgeblichen Vorschriften finden sich in der Abgabenordnung (§§ 51–68 AO). Das Finanzamt überprüft, ob Satzung und Geschäftsführung den Vorgaben für Gemeinnützigkeit gerecht werden.

Einmal anerkannt, profitiert die Stiftung von verschiedenen steuerlichen Vergünstigungen, u. a.:

  • Befreiung von Körperschaft- und Gewerbesteuer
  • Spendenabzugsfähigkeit für Zuwendungen
  • Steuerliche Vorteile bei Erbschaften und Schenkungen

Es ist unerlässlich, die steuerrechtliche Anerkennung kontinuierlich zu überwachen und die entsprechenden Dokumentationen ordnungsgemäß zu führen.

Die rechtlichen Vorgaben erscheinen komplex? Lassen Sie sich von mir professionell begleiten, damit Sie den rechtlichen Rahmen sicher und erfolgreich meistern.

7. Der Stiftungszweck – Ihre Werte dauerhaft verankert

Der Stiftungszweck ist mehr als ein juristisches Muss – er ist das inhaltliche Leitmotiv, das alle Aktivitäten prägt und dem Vermögen eine dauerhafte Richtung gibt.

Eine Stiftung wird ohne einen klar definierten und rechtlich zulässigen Zweck nicht anerkannt. Gleichzeitig spiegelt der Zweck das persönliche Anliegen des Stifters wider und verleiht der Stiftung ihre besondere Identität.

Ein clever formulierter Stiftungszweck ist fokussiert, eindeutig und umsetzbar. Vage Phrasen wie „Förderung des Gemeinwohls“ reichen oft nicht aus, um die Anerkennung zu erhalten. Stattdessen muss klar beschrieben werden, welche Personengruppen unterstützt werden, wie dies praktisch geschieht und welches Ziel angestrebt wird. Diese Klarheit trägt zur Transparenz bei – gegenüber Behörden, der Öffentlichkeit und möglichen Stiftungsmanagern.

Wenn man sich Stiftungen anschaut, erkennt man schnell, dass die Zwecke sehr unterschiedlich gewählt werden. Besonders geläufig sind dabei diese Themenbereiche:

  • Förderung von Bildung, Wissenschaft und Forschung
  • Kunst und Kultur
  • Denkmal- und Umweltschutz
  • Soziale Hilfen und Inklusion
  • Gesundheitspflege
  • Kinder- und Jugendförderung
  • Entwicklungshilfe
  • Tierschutz
  • religiöse oder kirchliche Zwecke

Ob Sie eine gemeinnützige Stiftung oder eine Familienstiftung ins Leben rufen, beeinflusst maßgeblich die Ausrichtung des Zwecks. Gemeinnützige Stiftungen zielen auf öffentliche Vorteile und werden steuerlich gefördert, während Familienstiftungen häufiger private Ziele verfolgen, etwa den langfristigen Erhalt des Familienvermögens oder die Absicherung von Angehörigen.

Es ist essenziell, dass der Stiftungszweck dauerhaft umsetzbar bleibt, denn mit Ausnahme der Verbrauchsstiftung ist eine Stiftung auf unbegrenzte Zeit ausgelegt. Dabei gilt es, den Zweck so zu formulieren, dass er weder zu eng gefasst ist, was die Handlungsfähigkeit der Stiftung einschränken würde, noch zu allgemein, was zur Unklarheit und einem Verlust des klaren Profils führen kann.

Der Zweck muss finanziell angemessen umgesetzt werden können. Schulbau und -betrieb erfordern ein deutlich größeres Kapitalvolumen als Stipendien oder Kunstprojekte. Aus diesem Grund sollte vor der Festlegung des Zwecks eine solide Wirkungsanalyse und Finanzplanung erfolgen, um realistische Handlungsspielräume zu definieren.

Eine relevante Frage lautet: Kann der Zweck langfristig angepasst werden, falls gesellschaftliche Veränderungen dies erforderlich machen? Die Satzung kann vorausschauend Anpassungsklauseln enthalten, ohne die Stifterintention zu verwässern. Ohne diese Regelungen sind Zweckänderungen nur sehr begrenzt und nur mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde (§ 87 BGB) zulässig.

8. Rechtlich abgesichert: Die Satzung als Stabilitätsgarant

Die Stiftungssatzung ist das grundlegende Regelwerk und präzisiert umfassend, wie die Stiftung strukturell, inhaltlich und finanziell funktioniert. Sie legt fest, wer Entscheidungen trifft, wie das Stiftungsvermögen eingesetzt wird und welche Werte und Ziele verfolgt werden – damit bildet sie das stabile Fundament der ganzen Organisation.

Gemäß § 81 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) muss die Stiftungssatzung mindestens folgende Bestandteile enthalten:

  • Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung
  • Zweck der Stiftung (klar und dauerhaft erreichbar)
  • Vermögensausstattung
  • Verwendung der Mittel
  • Bestimmungen zur Organisation der Stiftung (Organe, deren Aufgaben und Bestellung)

Zu guter Letzt sollte die Satzung auch Bestimmungen enthalten, die eine spätere Anpassung des Zwecks, Änderungen der Satzung, Regelungen zur Nachfolge sowie die Möglichkeit einer Fusion oder Auflösung vorsieht. Diese Strategien bieten langfristige rechtliche Stabilität und Anpassungsfähigkeit.

Genauso wichtig ist, dass die Satzung rechtlich einwandfrei formuliert ist und gleichzeitig in der Praxis funktioniert. Das heißt: verständliche Sprache, möglichst wenig juristische Abschweifung – ideal, wenn auch Ehrenamtliche oder externe Mitwirkende eingebunden werden.

Jede Satzungsformulierung muss auch später einer Kontrolle durch das Finanzamt oder die Behörde standhalten – insbesondere bei Gemeinnütziger Ausrichtung. Die Vorgaben der Abgabenordnung (z. B. § 60 AO) sind dabei verbindlich.

Ein essenzieller Bestandteil ist die Formulierung zur Organisation der Stiftungsorgane. Die Satzung muss klar definieren, wie Vorstand, Kuratorium oder andere Gremien zusammengesetzt sind, welche Entscheidungsbefugnisse sie innehaben und wie ihre Abläufe strukturiert sind. Regelungen zu Amtszeiten, Wiederwahlmöglichkeiten und Abberufung stärken dabei Vertrauen und Governance.

Aufsichtsbehörden und das Finanzamt stützen sich maßgeblich auf die Satzung, wenn sie prüfen, ob die Stiftung satzungsgemäß und gemeinnützig tätig ist – daher ist ihre Qualität entscheidend. Vor der Entscheidung über die steuerliche Gemeinnützigkeit überprüft das Finanzamt die Satzung sehr sorgfältig. Deshalb sind eine klare Zweckbeschreibung und rechtssichere Mittelregelung essenziell.

9. Leitungs- und Kontrollorgane einer Stiftung – Ein Überblick über die Funktionen

Stiftungsarbeit basiert auf klar strukturierten Organen: Leitung durch den Vorstand, ergänzt um Kontroll- und Beratungsgremien wie Kuratorium oder Beirat. Auch wenn keine gesetzliche Mindestanzahl erforderlich ist, fordern die Behörden eine Mindestorganisation, um ordnungsgemäße Verwaltung sicherzustellen.

Der Vorstand – das leitende Organ der Stiftung

Der Vorstand ist das wichtigste Organ innerhalb der Stiftung und trägt die Verantwortung für die Geschäftsführung im Tagesgeschäft. Er vertritt die Stiftung rechtlich gegenüber Dritten und sorgt dafür, dass der Stiftungszweck verwirklicht und die finanziellen Ressourcen ordnungsgemäß eingesetzt werden. Zu den Aufgaben des Vorstands gehören unter anderem:

  • Die Entwicklung und Umsetzung der Förderstrategie
  • Die Verwaltung des Stiftungsvermögens
  • Die Erstellung von Haushalts- und Finanzplänen
  • Der Abschluss von Verträgen
  • Die Zusammenarbeit mit Partnern und Förderempfängern
  • Die Berichterstattung an die Stiftungsaufsicht und ggf. das Finanzamt

Laut Satzung kann der Vorstand entweder aus einer Einzelperson oder aus mehreren Personen bestehen. Häufig bevorzugen Stiftungen in der Praxis ein mehrköpfiges Gremium, um Verantwortung und Aufgaben besser zu verteilen. In einem Team können unterschiedliche Fachgebiete abgedeckt werden. Zusätzlich ist durch eine klare Ressortzuweisung eine Trennung von operativer und strategischer Leitung möglich.

Kuratorium oder Stiftungsrat – das Kontroll- und Aufsichtsorgan:

Das Kuratorium oder Stiftungsrat nimmt in zahlreichen Stiftungen eine doppelte Rolle ein: Kontrolle und Beratung. Es überwacht, ob der Vorstand den Stiftungszweck erfüllt und wirtschaftlich agiert. Zu den wesentlichen Aufgaben gehören:

  • Die Bestellung und Entlastung des Vorstands
  • Die Genehmigung wichtiger Entscheidungen, z. B. Satzungsänderungen
  • Die strategische Beratung der Stiftung
  • Die Kontrolle der Jahresabrechnung und Mittelverwendung

Obwohl ein Kuratorium gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben ist, gilt es bei größeren und vermögenden Stiftungen häufig als unverzichtbares Gremium – und wird auch von Behörden gern gesehen. Es fördert Kontrolle, Transparenz und die ethische Integrität der Stiftung. Zugleich können renommierte externe Mitglieder aus Wirtschaft, Wissenschaft oder dem öffentlichen Leben das Ansehen und die Reichweite der Stiftung deutlich erhöhen.

Der Beirat – beratende Unterstützung mit Fachkompetenz

Ein Beirat ist ein zusätzliches, jedoch nicht verpflichtendes Gremium, das primär der fachlichen Beratung dient. Häufig fokussiert er sich je nach Bedarf auf Forschung, Kultur, Bildung oder Kommunikation. Seine Aufgabe ist nicht Entscheidungsgewalt, sondern Qualitätssicherung und Erfahrungsaustausch.

In manchen Fällen wählen Stiftungen ehrenamtliche Fachleute oder prominente Persönlichkeiten für den Beirat. Damit deren Mitwirkung zielgerichtet ist, sind klare Definitionslinien in Satzung oder Geschäftsordnung hinsichtlich Aufgaben und Kompetenzen in Hinblick auf Vorstand und Kuratorium unverzichtbar.

Zusammenspiel der Organe – klare Rollen, gute Zusammenarbeit

Der Erfolg einer Stiftung beruht maßgeblich auf der effizienten Zusammenarbeit ihrer Organe. Klar definierte Zuständigkeiten, offene Kommunikation und transparente Entscheidungswege sind essenziell für ein funktionierendes Miteinander. Deshalb sollte die Satzung detaillierte Bestimmungen zur Zusammensetzung, Amtszeit, Vertretung und Aufgabenverteilung der Organe enthalten.

Nicht zuletzt ist die Prävention von Interessenkonflikten von großer Bedeutung – zum Beispiel, wenn Stifter, Vorstandsmitglieder oder Nutznießer familiär oder geschäftlich verbunden sind. Mit transparenten Kontrollmechanismen wird die Unabhängigkeit gewahrt und ein potenzielles familiäres Zerwürfnis vermieden.

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass die Organe einer Stiftung das organisatorische Fundament bilden. Sie stellen sicher, dass der Zweck nicht lediglich schriftlich vorhanden ist, sondern tatsächlich verantwortungsbewusst, rechtlich einwandfrei und effizient gelebt wird.

Eine systematisch aufgebaute und fachlich exzellent besetzte Gremienlandschaft trägt maßgeblich zur dauerhaften Leistungsfähigkeit der Stiftung bei und sorgt dafür, dass das Vertrauen von Öffentlichkeit, Förderorganisationen und Aufsichtsbehörden gewonnen wird.

10. Steuerliche Vergünstigungen für Stifter im Überblick

Die Gründung einer Stiftung stellt nicht nur eine Form des sozialen oder familiären Engagements dar, sondern bietet auch erhebliche steuerliche Vorteile. Besonders gemeinnützige Stiftungen profitieren vom deutschen Steuerrecht, das gezielt Anreize schafft, um bürgerschaftliches Engagement zu unterstützen. Sowohl bei der Errichtung als auch bei späteren Zuwendungen können Stifter von attraktiven Steuervergünstigungen profitieren.

Sonderausgabenabzug bei Zuwendungen an eine Stiftung

Wer einer Stiftung finanzielle Mittel, Wertpapiere oder Immobilien zukommen lässt, kann diese Zuwendungen im Sinne des Einkommensteuerrechts als Sonderausgaben abziehen.

Bei der Gründung einer gemeinnützigen Stiftung sieht § 10b Abs. 1a EStG eine spezielle Regelung vor: Stifter können bis zu 1 Million Euro steuerlich absetzen, bei Ehepaaren verdoppelt sich der Betrag auf bis zu 2 Millionen Euro. Dieser Abzug kann über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren verteilt werden.

Diese steuerlichen Vorteile gelten nur, wenn die Stiftung gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt und vom Finanzamt entsprechend anerkannt wurde. Auch einmalige oder regelmäßige Zustiftungen an bestehende gemeinnützige Stiftungen fallen unter diese Regelung.

Laufender Spendenabzug

Regelmäßige Spenden an anerkannte gemeinnützige Stiftungen können steuerlich geltend gemacht werden – ganz ohne eigene Gründung. Dabei dürfen laut § 10b EStG bis zu 20 % des Einkommens oder alternativ 4 ‰ der Gesamtumsätze, Löhne und Gehälter als Sonderausgaben angesetzt werden.

Das ist insbesondere für Unterstützer relevant, die sich nicht selbst als Stifter betätigen, aber durch regelmäßige Spenden oder Zustiftungen einen nachhaltigen Beitrag leisten wollen. Voraussetzung ist jedoch, dass das Finanzamt die Gemeinnützigkeit der Stiftung bestätigt hat.

Erbschaft- und Schenkung steuerliche Vorteile

Auch das Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht bietet einen lohnenden Vorteil: Vermögensübertragungen an anerkannte gemeinnützige Stiftungen sind – unabhängig davon, ob sie zu Lebzeiten oder im Todesfall erfolgen – in der Regel steuerfrei (§ 13 Abs. 1 Nr. 16 ErbStG).

Diese Regelung entfaltet gerade bei der Nachlassplanung enorme Vorteile. Vermögen lässt sich in eine Stiftung überführen, wodurch sowohl Steuerlasten gesenkt als auch soziale Projekte langfristig gefördert werden. Besonders bei größeren Vermögen kann die Stiftung als Alternative zur direkten Vererbung äußerst sinnvoll sein.

Kapitalertrag- und Körperschaftsteuerbefreiung

Gemeinnützige Stiftungen profitieren grundsätzlich von einer Befreiung von Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, sofern ihre Mittel direkt für den gemeinnützigen Zweck verwendet werden. Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden bleiben ebenfalls steuerfrei, sofern bestimmte Rahmenbedingungen erfüllt sind – ein bedeutender finanzieller Vorteil.

Stifter profitieren davon, dass das eingebrachte Kapital in der Stiftung keiner laufenden Besteuerung unterliegt. Dadurch kann das Vermögen vollständig und ohne Abzüge für die Umsetzung des Stiftungszwecks eingesetzt oder erneut investiert werden. Dies unterscheidet die Stiftung deutlich von privaten Vermögensanlagen, bei denen laufende Erträge meist steuerlich belastet werden.

Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung

Die steuerliche Anerkennung der Stiftung durch das Finanzamt nach den §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung (AO) ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme der steuerlichen Vorteile. Hierbei ist besonders zu beachten, dass die Satzung den Anforderungen des § 60 AO gerecht wird und die tatsächliche Geschäftsführung den erklärten gemeinnützigen Zweck vollumfänglich umsetzt.

Das Finanzamt bestätigt den steuerbegünstigten Status durch einen Freistellungsbescheid, der regelmäßig im etwa dreijährigen Abstand überprüft wird. Satzungsänderungen oder Veränderungen im Stiftungshandeln müssen dem Amt mitgeteilt werden, da sonst die Steuerbefreiung entfällt.

Die Vielfalt der steuerlichen Vorteile bei der Gründung einer Stiftung ist evident – allerdings erfordert sie eine sorgfältige rechtliche und steuerliche Planung. Insbesondere bei umfangreichen Vermögensübertragungen oder als integraler Bestandteil einer Nachlassregelung kann die Stiftung signifikante Steuerentlastung mit nachhaltigem gesellschaftlichem Beitrag verbinden.

Um eine rechtssichere und steuerlich günstige Aufstellung Ihrer Stiftung zu gewährleisten, ist es ratsam, frühzeitig eine professionelle steuerliche Beratung hinzuzuziehen. So harmonisieren Sie Ihre Stiftungsideen mit den gesetzlichen Vorgaben und Ihrem persönlichen Engagement.

11. Die Rolle der Gemeinnützigkeit bei Anerkennung und Förderung von Stiftungen

Als gemeinnützig gilt eine Stiftung, wenn ihre Tätigkeit klar der Allgemeinheit dient – sei es durch Förderung von Bildung, Gesundheit, Kunst oder Umweltschutz. Diese Einstufung bringt nicht nur steuerliche Vorteile mit sich, sondern auch gesellschaftliches Ansehen.

Damit die Gemeinnützigkeit offiziell anerkannt wird, ist es notwendig, die entsprechenden Ziele eindeutig in der Satzung zu verankern – und sicherzustellen, dass die operative Tätigkeit der Stiftung diese Ziele auch aktiv umsetzt.

Nicht vergessen: Das Finanzamt kontrolliert die Einhaltung der Gemeinnützigkeit – zuerst bei der Anerkennung und anschließend periodisch über das Freistellungsverfahren.

Voraussetzungen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit

Die Gültigkeit der Satzung hängt maßgeblich von den formalen Anforderungen aus dem „Mustersatzungserlass“ der Finanzverwaltung ab. Zentraler Punkt ist eine unmissverständliche und rechtlich zulässige Zweckbestimmung.

  • Die Zwecke müssen klar und abschließend genannt sein
  • Die Mittelverwendung darf ausschließlich dem gemeinnützigen Zweck dienen
  • Es dürfen keine eigenwirtschaftlichen Interessen verfolgt werden
  • Ein Begünstigungsverbot ist zu verankern – d. h. keine persönliche Bereicherung durch Vorstandsmitglieder oder Stifter

Des Weiteren muss die Stiftung ihre finanziellen Mittel möglichst zeitnah verwenden – eine dauerhafte Kapitalbildung ist nur dann zulässig, wenn sie für die nachhaltige Zweckerfüllung erforderlich und in der Satzung ausdrücklich geregelt ist.

Steuerliche und praktische Vorteile gemeinnütziger Stiftungen

Durch die Anerkennung als gemeinnützige Stiftung durch das Finanzamt ergeben sich zahlreiche steuerliche Privilegien. Üblicherweise entfallen dabei folgende Belastungen:

  • Körperschaftsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer auf Zuwendungen
  • Kapitalertragsteuer (unter bestimmten Voraussetzungen

Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden stellt für gemeinnützige Stiftungen ein zentrales Argument bei der Mittelakquise dar. Unternehmen wie Privatpersonen profitieren gleichermaßen von diesem Anreiz – was sich positiv auf die Stiftungsfinanzierung auswirkt.

Abseits von Steuervorteilen fungiert die Gemeinnützigkeit wie ein Qualitätssiegel. Sie vermittelt Transparenz, Seriosität und Vertrauen – sowohl intern als auch extern. Gemeinnützige Stiftungen genießen dadurch großes Renommee und gelten als seriöse, unabhängige Institutionen.

Gemeinnützigkeit verpflichtet – Kontrolle durch Finanzamt und Stiftungsaufsicht

Die Gemeinnützigkeit bringt neben Vorteilen auch bestimmte Verpflichtungen mit sich. Die Stiftung muss periodisch Bericht über die Verwendung der Mittel und ihre Tätigkeiten erstatten. Werden die Vorschriften verletzt – etwa durch unangemessenen Umgang mit Geldern oder persönliche Vorteile – droht der Entzug der Gemeinnützigkeit und erhebliche steuerliche Konsequenzen.

Eine präzise Finanzbuchhaltung, eine lückenlose Nachweisführung und eine gute interne Kontrolle sind daher unerlässlich. Zahlreiche Stiftungen ziehen professionelle Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater hinzu, um dauerhaft rechts- und steuerkonform zu handeln.

Gemeinnützigkeit als Schlüssel zur gesellschaftlichen Wirkung

Gemeinnützigkeit geht weit über steuerliche Erleichterungen hinaus – sie steht für ein nachhaltiges, verantwortungsvolles Engagement zugunsten der Gesellschaft. Gemeinnützige Stiftungen leisten einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung sozialer Herausforderungen, fördern die gesellschaftliche Teilhabe und bewahren wertvolle kulturelle sowie ökologische Ressourcen.

Wenn Sie Ihre Stiftung gemeinnützig führen wollen, ist es ratsam, diesen Status gezielt anzustreben und auch nach dem Start auf die korrekte Umsetzung und vollständige Dokumentation zu achten. Nur so bleibt sie wirksam, glaubwürdig und steuerlich bevorzugt – zum Vorteil der Allgemeinheit.

12. Gründerleitfaden – wie Sie Ihre Stiftung Schritt für Schritt aufbauen

Die Gründung einer Stiftung folgt einem sorgfältig definierten Prozess, der sowohl rechtliche als auch organisatorische und inhaltliche Aspekte umfasst. Obwohl der Ablauf klar strukturiert und planbar ist, bedarf es einer gewissenhaften Vorbereitung und – wenn möglich – der Beratung durch Fachleute. Nachfolgend sind die wesentlichen Schritte zusammengefasst:

1. Das Ziel und Zweck definieren

Zu Beginn sollte immer geklärt sein: Worin liegt der Sinn der Stiftung? Der Zweck stellt das zentrale Element dar und muss klar, dauerhaft und praxisnah formuliert sein. Optimal ist eine Abstimmung auf Ihre eigene Vision und auf das zur Verfügung stehende Kapital.

2. Das Stiftungskapital festlegen

Anhand des geplanten Zwecks und der gewählten Stiftungsart (klassische oder Verbrauchsstiftung) sollte das notwendige Stiftungskapital ermittelt werden. Es muss großzügig bemessen sein, damit der Zweck dauerhaft realisiert werden kann – üblicherweise liegen die Anforderungen bei mindestens 50.000 bis 100.000 Euro, in vielen Fällen sogar weit darüber.

3. Die Satzung erstellen

Die Satzung ist rechtlich das Fundament für jede Stiftung. Sie regelt Name, Sitz, Zweck, Ausstattung mit Vermögen, die Zusammensetzung der Organe, Mittelverwendung sowie Satzungsänderungen.
Dabei ist entscheidend, dass sie strukturiert, rechtssicher und sowohl mit dem BGB als auch der Abgabenordnung konform ist.

4. Den Gründungswillen dokumentieren

Die Stifterintention muss stets schriftlich festgehalten werden – sei es durch einen offiziellen Gründungsvertrag zu Lebzeiten oder durch eine letztwillige Verfügung im Testaments- oder Erbvertragsformat. Bei Lebzeitstiftungen ist eine notarielle Beurkundung zwingend notwendig.

5. Einen Antrag auf Anerkennung stellen

Ihre Stiftung müssen Sie zur Anerkennung bei der zuständigen Stiftungsaufsicht anmelden. Dafür reichen Sie Satzung, Stiftungserklärung und Vermögensnachweis ein. Die Behörde sichtet die Dokumente gründlich und bewertet, ob rechtlich und inhaltlich alle Anforderungen erfüllt sind.

6. Optional die Gemeinnützigkeit beantragen

Stiftungen mit steuerlicher Förderung brauchen unbedingt einen Antrag auf Gemeinnützigkeit beim Finanzamt. Dabei prüft es vor allem, ob die Satzung den Anforderungen der Abgabenordnung (§§ 51–68 AO) genügt.

7. Die Anerkennung und Errichtung

Die Ausstellung der Anerkennungsurkunde durch die Aufsichtsbehörde markiert den Abschluss des formalen Prozesses. Ihre Stiftung ist nun rechtsfähig, kann Gesellschafterpflichten wahrnehmen, selbstständig Verträge abschließen und das Vermögen eigenständig verwalten.

8. Die Aufnahme der Stiftungsarbeit

Nach der Anerkennung folgt die praktische Umsetzungsphase: Die Stiftung besetzt ihre Organe, richtet Verwaltung und Buchhaltung ein, startet Projekte und verteilt Fördermittel. In dieser Phase spielt eine gute interne Organisation eine wesentliche Rolle für den weiteren Erfolg.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Stiftungsgründung ein wohlüberlegter und gut strukturierter Vorgang ist, der eine präzise Zieldefinition und fachkundige Unterstützung benötigt. Mit einer sorgfältig ausgearbeiteten Satzung, ausreichendem Kapital und klaren Organisationsstrukturen legen Sie den Grundstein für ein nachhaltiges Wirken im Einklang mit Ihrem Willen.

13. Professionelle Hilfe beim Stiften – so gelingt Ihre Gründung sicher

Der Schritt zur Stiftungsgründung ist sowohl rechtlich als auch organisatorisch bedeutend. Obwohl theoretisch eine eigenständige Gründung möglich ist, empfiehlt sich dringend professionelle Unterstützung, um spätere Probleme durch Satzungsfehler oder steuerliche Unklarheiten zu vermeiden.

Meine Unterstützung umfasst die rechtssichere Erstellung Ihrer Satzung, die präzise Dokumentation Ihres Gründungswillens sowie die umfassende Begleitung im Anerkennungsverfahren bei der Stiftungsaufsicht. Dabei setze ich meine Erfahrung und mein Netzwerk ein, um Ihre Stiftung auf Gemeinnützigkeit, steuerliche Vorteile und eine nachhaltige Kapitalstruktur auszurichten.

Wer frühzeitig auf meine fachkundige Beratung setzt, legt das stabile Fundament für die offizielle Anerkennung Ihrer Stiftung und garantiert zugleich die nachhaltige Umsetzung sowie professionelle Betreuung Ihres Stifterwillens.

14. Diese Fehler sollten Sie bei der Gründung Ihrer Stiftung vermeiden

Eine Stiftung zu gründen bedeutet Verantwortung zu übernehmen – doch ohne Vorbereitung können Fehler passieren, die den Anerkennungsprozess verzögern oder die Wirkung der Stiftung schmälern. Durch frühzeitige Analyse und Vermeidung typischer Stolpersteine wird der Gründungsprozess deutlich effizienter.

Ein typischer Stolperstein bei der Gründung einer Stiftung ist die unzureichende oder zu allgemeine Definition des Zwecks. Wenn dieser zu vage oder rechtlich nicht eindeutig formuliert ist, verweigern Aufsichtsbehörden oft die Anerkennung. Zudem können sich daraus später Schwierigkeiten ergeben, wenn der Zweck nicht klar genug ist oder mit den vorhandenen Ressourcen nicht realisiert werden kann.

Die Kapitalausstattung spielt eine entscheidende Rolle, besonders bei Stiftungen, die nur aus Erträgen arbeiten. Unterschätzen Stifter das notwendige Vermögen, ist die dauerhafte Erfüllung des Zwecks gefährdet, was wiederum die Anerkennung durch die Aufsichtsbehörde infrage stellen kann.

Formale Unvollständigkeiten in der Satzung sind oft der Grund für die Nichtanerkennung. Fehlende oder fehlerhafte Bestimmungen über Organe, Vertretungsbefugnisse und Mittelverwendung gefährden die Rechtswirksamkeit. Entspricht die Satzung nicht den Vorgaben der Abgabenordnung, kann das Finanzamt die Gemeinnützigkeit ablehnen.

Viele Stiftungsgründer unterschätzen die Wichtigkeit der dauerhaften Verwaltung und der Einhaltung gesetzlicher Pflichten. Eine Stiftung ist dynamisch und benötigt klare Strukturen, kompetente Führung und regelmäßige Kontrolle, um dauerhaft erfolgreich zu sein. Fehlen diese Voraussetzungen, leidet die Stiftung stark.

15. Fazit: Die Stiftungsgründung als Ausdruck langfristiger Verantwortung

Wer eine Stiftung gründet, entscheidet sich für einen bewussten und verantwortungsvollen Weg, der weit über das eigene Leben hinaus Wirkung zeigen soll. Es ist die Gestaltung einer Zukunft mit klarer Haltung, Weitblick und dem Wunsch, etwas Bleibendes zu schaffen.

Dieser Ratgeber verdeutlicht, dass die Gründung einer Stiftung rechtliche, finanzielle und organisatorische Anforderungen mit sich bringt, die es zu erfüllen gilt. Doch mit einer klaren Vorstellung, einer durchdachten Satzung und kompetenter Beratung gelingt der Prozess strukturiert und erfolgreich.

Stiftungen ermöglichen es, Vermögen dauerhaft für einen klar definierten Zweck einzusetzen und dabei Werte, Ideale sowie Engagement über mehrere Generationen hinweg zu erhalten. Ob als gemeinnützige oder private Stiftung, in kleiner oder großer Form – jede Stiftung symbolisiert einen bewussten Entschluss, Nachhaltigkeit und Beständigkeit zu schaffen.

Mit der Entscheidung, eine Stiftung zu gründen, leisten Sie einen wertvollen Beitrag zum Gemeinwohl und unterstreichen zugleich Ihre Haltung von Verantwortung, nachhaltiger Kontinuität und gesellschaftlichem Zusammenhalt.

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