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Suchen Sie erfahrene Unterstützung für Ihre Stiftung? Joachim Dettmann in Glienicke Nordbahn bietet Ihnen zertifizierte Beratung und bundesweite Betreuung. Mit mehr als 100 erfolgreich gegründeten Stiftungen und 25 Jahren Know-how helfe ich Ihnen dabei, Ihre Ziele zu erreichen. Gemeinsam bringen wir Ihre Ideen auf den Weg!
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Stiftungsberatung
Joachim Dettmann
Ich unterstütze Sie als zertifizierter Stiftungsexperte in ganz Deutschland bei der Gründung und Führung Ihrer Stiftung. Mit über 100 Gründungen und umfangreichen Beratungen für verschiedenste Stiftungstypen stehe ich Ihnen mit meinem Know-how zur Seite.
Ich helfe Ihnen, die richtige Stiftungsart zu finden, ganz gleich ob gemeinnützig, privat oder als Treuhandstiftung. Von der konkreten Zweckgestaltung bis zur passgenauen Satzung, die Ihre Vorstellungen widerspiegelt, begleite ich Sie zuverlässig bei jedem Schritt auf Ihrem Weg zur eigenen Stiftung.
Ob Face-to-Face, am Telefon oder via Videocall: Ich bin an Ihrer Seite – von der ersten Idee bis zum laufenden Management Ihrer Stiftung.
Lassen Sie uns zusammen Ihre Vision Wirklichkeit werden lassen!

Stiftungsexperte
Ich verfüge über eine Zertifizierung als Stiftungsberater und habe mehr als 100 Stiftungen bei ihrer Gründung unterstützt. Zudem blicke ich auf viele Hundert Stunden Beratungserfahrung in der Praxis mit gemeinnützigen und Familienstiftungen zurück.
Stiftungsform
Ich helfe Ihnen nicht nur bei der Entscheidung für die richtige Stiftungsform, sondern auch bei der präzisen Definition der Stiftungszwecke, der Organisation der internen Gremien und bei der Entwicklung Ihrer Förder- und Projektstrategie.
Stiftungssatzung
Eine individuell gestaltete Stiftungssatzung macht Ihren Stifterwillen verbindlich und sichert dessen Umsetzung dauerhaft ab – auch über Ihr Leben hinaus. Die zuständige Stiftungsbehörde sorgt durch ihre Aufsicht dafür, dass Ihre Stiftung stets ihrem Zweck gerecht wird.
Stiftungsgründung
Bei der Gründung Ihrer Stiftung können Sie auf meine Erfahrung zählen. Ich begleite Sie mit Rat und Tat, egal ob im persönlichen Gespräch, am Telefon oder via Videokonferenz. Auch das laufende Management Ihrer Stiftung begleite ich zuverlässig.
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© 2025 Stiftungsberatung Joachim Dettmann
Die eigene Stiftung aufbauen: Ein kompakter Leitfaden für Gründer
Die Entscheidung zur Stiftungsgründung ist ein Ausdruck von Voraussicht und Engagement. Sie ermöglicht es, bleibende Strukturen zu schaffen, die über den persönlichen Einfluss hinaus Bestand haben und die Gesellschaft positiv prägen können.
Viele Interessierte stehen vor einer komplexen Ausgangslage, wenn eine Stiftungsgründung in Frage kommen soll – es fehlt an Übersicht, welche Schritte erforderlich sind und welche Ressourcen benötigt werden. Dabei ist es gerade die frühzeitige Klärung zentraler Fragen, die einen erfolgreichen Gründungsprozess ermöglicht.
Zugleich verkörpert die Stiftung eine besondere Form des Engagements: Mit ihrer dauerhaften Zweckverfolgung und dem Schutz des eingebrachten Vermögens ermöglicht sie es, über den eigenen Lebenszeitraum hinaus bleibende Wirkung zu entfalten.
Dieser Leitfaden soll Ihnen als Wegweiser durch die vielfältigen Anforderungen und Möglichkeiten bei der Gründung einer eigenen Stiftung behilflich sein. Neben rechtlichen Grundlagen stelle ich Ihnen auch praxisbewährte Strategien für eine erfolgreiche Umsetzung vor. Damit Sie zum Abschluss sagen können: „Ich weiß genau, was zu tun ist.“
1. Juristische und gesellschaftliche Einordnung der Stiftung
Mit der Stiftung wird ein rechtliches Konstrukt geschaffen, das ausschließlich dem dauerhaften Erreichen eines bestimmten Zwecks dient, welcher durch ein gestiftetes Vermögen abgesichert wird. Im Gegensatz zu anderen Organisationen besitzt sie keine Mitglieder oder Aktionäre und unterliegt nur dem Willen des Stifters.
Juristisch gesehen ist die Stiftung eine privatrechtlich organisierte Körperschaft, die rechtlich eigenständig agiert und sich in ihrer Struktur an den Vorschriften des BGB sowie an länderspezifischen Stiftungsgesetzen orientiert. Ihr Kernelement ist ein dauerhaft angelegtes Vermögen, das durch seine Erträge die Umsetzung des festgeschriebenen Stiftungszwecks ermöglicht – eine Konstruktion, die auf langfristige Stabilität ausgelegt ist.
Die Stiftung unterscheidet sich wesentlich von anderen Organisationen durch ihre zeitliche Stabilität und Eigenständigkeit. Sie ist unabhängig vom Leben einzelner Personen und setzt ihren Auftrag unbeeinflusst fort – auch nach dem Ableben des Stifters. Dadurch eignet sie sich in besonderem Maße für die Umsetzung langfristiger, generationenübergreifender Ziele.
Stiftungen können sowohl von Einzelpersonen als auch von Unternehmen ins Leben gerufen werden und dienen unterschiedlichen Zielsetzungen. Sie können auf das Gemeinwohl ausgerichtet sein – etwa im Bereich Bildung, Umwelt oder Kunst – oder familiäre Interessen verfolgen, wie die dauerhafte Sicherung und Verwaltung des privaten Vermögens über mehrere Generationen hinweg.
Die Stiftung stellt – zusammenfassend betrachtet – eine zukunftsfähige Form des Engagements dar. Sie bietet die Möglichkeit, Werte und Ziele dauerhaft zu verwirklichen, indem sie finanzielle Mittel zweckgebunden einsetzt und so eine verlässliche Basis für langfristige Wirksamkeit schafft.
2. Gründe für die Errichtung einer Stiftung im Überblick
Die Entscheidung zur Errichtung einer Stiftung ist häufig das Ergebnis eines inneren Prozesses – geprägt vom Wunsch nach Nachhaltigkeit, Wirkung und Wertetransfer. Sie stellt eine bewusste Form der Lebensgestaltung dar, die auf langfristige Verantwortung ausgerichtet ist und den Fokus auf das Gemeinwohl oder familiäre Kontinuität legt.
Die Entscheidung zur Gründung einer Stiftung beruht auf einer Vielzahl möglicher Beweggründe, die in ihrer Ausprägung und Gewichtung von Person zu Person unterschiedlich sind. Allen gemeinsam ist der Wille, über das eigene Leben hinaus einen positiven Beitrag zu leisten.
Nachhaltiges Engagement für ein persönliches Anliegen:
Zahlreiche Stifterinnen und Stifter verfolgen mit der Errichtung einer Stiftung das Ziel, einem bestimmten Thema dauerhaft Gewicht zu verleihen – etwa im Bereich der Jugendförderung, kulturellen Bildung, Umweltprojekte oder wissenschaftlicher Entwicklung. Die Stiftung bietet dabei einen stabilen Rahmen, um langfristig Wirkung zu entfalten – unabhängig von gesellschaftlichen Moden.
Nachhaltige Unternehmensnachfolge durch Stiftungsstruktur:
Für Unternehmerinnen und Unternehmer, die ein nachhaltiges Fortbestehen ihres Betriebs anstreben, bietet die Stiftung eine attraktive Perspektive. Durch die Übertragung des Unternehmensvermögens auf eine Stiftung lässt sich das Lebenswerk rechtlich abgesichert in die Zukunft führen – unabhängig von Erbstreitigkeiten oder Marktübernahmen.
Langfristiges Engagement ohne zeitliche Begrenzung:
Während viele Förderformate zeitlich begrenzt oder an Budgets gebunden sind, ermöglichen Stiftungen durch ihre Struktur eine unbegrenzte Unterstützung definierter gesellschaftlicher Anliegen. Sie bieten damit einen zuverlässigen Mechanismus zur Gestaltung nachhaltiger Veränderungen.
Vermögensmanagement mit generationenübergreifendem Werteanspruch:
Familienstiftungen kombinieren den Schutz des Familienvermögens mit der Möglichkeit, familiäre Grundhaltungen dauerhaft zu bewahren. Sie stellen sicher, dass sowohl finanzielle Ressourcen als auch tradierte Überzeugungen in einem stabilen, überdauernden Rahmen weitergegeben werden können.
Steuerliche Anreize als flankierende Motivation:
Auch wenn emotionale und ideelle Beweggründe im Vordergrund stehen, bieten steuerliche Vorteile eine wichtige zusätzliche Motivation. Insbesondere bei größeren Vermögenswerten kann die steuerlich privilegierte Übertragung an eine gemeinnützige Stiftung einen bedeutenden Anreiz darstellen.
Individuelle Erfüllung durch Stiftungswirken:
In der Gründung einer Stiftung sehen viele Menschen einen Weg, ihre persönliche Lebensgeschichte zu krönen und ihr dauerhaft Relevanz zu verleihen. Das Gefühl, mit dem eigenen Engagement etwas Bleibendes zu schaffen, erfüllt dabei eine zutiefst sinnstiftende Funktion.
Stiftungsgründung ist ein bewusster Schritt hin zu langfristiger Wirkung, die über reine Wohltätigkeit hinausgeht. Sie steht für ein Engagement, das auf Prinzipien beruht und über Jahrzehnte hinweg gesellschaftlichen oder familiären Nutzen stiftet.
Wenn Sie Ihre Ideale in eine dauerhafte, wirksame Form überführen möchten, eröffnet Ihnen die Stiftung vielfältige Möglichkeiten zur Entfaltung.
3. Typologie der Stiftung: Formen und Anwendungsbereiche
Die Vielfalt der Stiftungen in Deutschland ergibt sich aus ihrer Zweckgebundenheit und der Flexibilität bei der rechtlichen Umsetzung. Je nach Anliegen und Vermögensstruktur können unterschiedliche Stiftungsformen gewählt werden, um eine optimale Wirkung zu erzielen.
Das Stiftungsrecht stellt hierfür bewährte Modelle bereit, die wir Ihnen im Folgenden näher erläutern.
Gemeinnützige Stiftung
Eine gemeinnützige Stiftung widmet sich dem Gemeinwohl, indem sie Bildung, Wissenschaft, Kunst, Kultur, Umwelt- und Tierschutz, Entwicklungszusammenarbeit oder die Unterstützung Bedürftiger fördert. In Deutschland ist sie die am häufigsten gewählte Stiftungsform und genießt steuerliche Vorteile wie Befreiungen von Körperschaft- und Erbschaftsteuer sowie Spendenabzugsfähigkeit.
Sie kann von Privatpersonen, Familien oder Unternehmen gegründet werden und bietet eine Plattform, um soziale Verantwortung nachhaltig zu verwirklichen und dauerhafte positive Effekte zu erzielen.
Familienstiftung
Die Familienstiftung dient in erster Linie dazu, das Vermögen der Familie langfristig zu bewahren und zu verwalten sowie die wirtschaftliche Versorgung der Familienmitglieder sicherzustellen. Sie verfolgt private Zwecke und ist steuerlich anders zu bewerten als gemeinnützige Stiftungen.
Besonders bei größeren Vermögen oder Beteiligungen an Unternehmen wird sie oft zur Nachlassplanung eingesetzt. Durch die Familienstiftung lassen sich Konflikte bei Erbschaften vermeiden, das Vermögen bündeln und die Kontrolle über mehrere Generationen hinweg sicherstellen.
Unternehmensstiftung
Eine Unternehmensstiftung verbindet zwei Ziele: den Fortbestand eines Unternehmens zu sichern und gleichzeitig einen Stiftungszweck zu erfüllen. Diese Form wird gerne von Unternehmern genutzt, die ihr Unternehmen langfristig unabhängig machen und gesellschaftliche Verantwortung übernehmen wollen.
Das Unternehmen wird ganz oder teilweise in das Stiftungsvermögen eingebracht. Die Gewinne aus dem Unternehmen fließen an die Stiftung und werden für den definierten Zweck verwendet. Die Bosch Stiftung und die Bertelsmann Stiftung sind hierfür bekannte Beispiele.
Treuhandstiftung (unselbstständige Stiftung)
Bei der Treuhandstiftung handelt es sich um eine Stiftung ohne eigene Rechtspersönlichkeit, deren Vermögen von einem Treuhänder verwaltet wird. Der Treuhänder kann ein Verein, eine Bank oder eine Stiftungsverwaltung sein, der die Stiftung entsprechend den Stifterwünschen führt.
Diese Form eignet sich besonders für kleinere Stiftungen oder Stifter, die keine eigene Verwaltungsstruktur aufbauen möchten. Sie ist ein einfacher und kostengünstiger Weg zur Gründung, vor allem wenn das Stiftungskapital begrenzt ist.
Verbrauchsstiftung
Bei der Verbrauchsstiftung wird im Unterschied zu traditionellen Stiftungen nicht nur mit den Erträgen, sondern auch mit dem eigentlichen Kapital zur Erreichung des Stiftungszwecks gearbeitet. Diese Stiftungsform ist zeitlich begrenzt und eignet sich besonders für Projekte, die über einen mittelfristigen Zeitraum Wirkung entfalten sollen, etwa für befristete Bildungsprogramme oder spezielle Fördermaßnahmen über zehn bis zwanzig Jahre.
Verbrauchsstiftungen sind vor allem für Personen interessant, die eine konkrete Wirkung zu Lebzeiten erzielen möchten, ohne ein dauerhaftes Kapital zu binden.
Kirchliche und öffentliche Stiftungen
Zusätzlich existieren kirchliche Stiftungen, die sich inhaltlich stark an den Zielen ihrer Glaubensgemeinschaft orientieren. Die Mittel dieser Stiftungen fließen häufig in soziale, kulturelle oder seelsorgerische Initiativen der Kirche. Öffentliche Stiftungen hingegen werden von Behörden eingerichtet, um öffentliche Aufgaben unabhängig von politischen Veränderungen langfristig zu realisieren.
Die Entscheidung für eine bestimmte Stiftungsart richtet sich vor allem nach Ihren persönlichen Zielsetzungen, dem Umfang Ihres Vermögens und dem Zeitraum, über den die Stiftung wirken soll. Gemeinnützige Stiftungen legen ihren Schwerpunkt auf gesellschaftliches Engagement und steuerliche Erleichterungen, während Familienstiftungen und Unternehmensstiftungen hauptsächlich dem Erhalt von Vermögen und der Weitergabe von Werten über Generationen dienen.
Ich empfehle dringend, sich fachkundig in juristischen, steuerlichen und strategischen Belangen beraten zu lassen, damit die Stiftung genau auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist und rechtlich einwandfrei gegründet wird.
4. Was braucht es zur Gründung einer eigenen Stiftung?
Die Entscheidung zur Stiftungsgründung ist für jeden ein maßgeblicher Schritt – in rechtlicher, finanzieller und ideeller Hinsicht. Um diesen Schritt tragfähig umzusetzen, müssen sowohl gesetzliche Vorgaben als auch inhaltliche Parameter erfüllt werden. So wird gewährleistet, dass die Stiftung nachhaltig arbeitet und ihren Stiftungszweck kontinuierlich verfolgt.
Ein klar definierter Stiftungszweck
Der erste und wichtigste Schritt bei der Stiftungsgründung ist zweifellos die Festlegung eines klaren und rechtlich zulässigen Zwecks. Dieser Zweck bestimmt explizit, wofür die Stiftung ihr Kapital und ihre Erträge einsetzt – beispielsweise zur Unterstützung von Bildungs- und Wissenschaftsprojekten, Umweltschutzmaßnahmen, Kulturförderung oder sozialen Einrichtungen. Zudem muss dieser Zweck nachhaltig belegbar sein und darf zu keiner Zeit gegen rechtliche Vorgaben oder die öffentliche Ordnung verstoßen.
Wenn es sich um eine gemeinnützige Stiftung handelt, muss der Zweck zwingend mit den Paragraphen 51 bis 68 der Abgabenordnung übereinstimmen, damit steuerliche Begünstigungen rechtlich abgesichert werden.
Ein ausreichendes Stiftungskapital
Nicht zuletzt spielt das Stiftungsvermögen eine entscheidende Rolle. Es handelt sich dabei um das finanzielle Fundament, das ausreichend groß sein sollte, damit die Stiftung ihre Ziele dauerhaft aus den erwirtschafteten Überschüssen realisieren kann.
Es gibt zwar keine gesetzlich festgelegte Mindestsumme, doch erwarten die meisten Behörden ein Vermögen von mindestens 50.000 bis 100.000 Euro beim Gründungszeitpunkt – bei gemeinnützigen Stiftungen mitunter deutlich höhere Summen. Der tatsächlich benötigte Betrag kann abhängig von Zweck und Verwaltungsaufwand aber deutlich variieren.
Als Alternative kann die Errichtung einer Verbrauchsstiftung sinnvoll sein: Diese erlaubt den vollständigen Verbrauch des Vermögens über einen festgelegten Zeitraum – passend für konkrete Projekte.
Eine rechtssichere Stiftungssatzung
Als Basis jeder Stiftung dient die Satzung als ihr grundlegendes Regelwerk. Sie definiert verbindlich Aufbau und Aufgaben, darunter folgende Punkte:
- Name, Sitz und Rechtsform
- Stiftungszweck
- Umfang und Art des Vermögens
- Organisation und Organe der Stiftung (z. B. Vorstand, Kuratorium)
- Verfahren zur Mittelverwendung
- Regelungen zu Änderungen oder Auflösung der Stiftung
Es ist von zentraler Bedeutung, Ihre Satzung so zu gestalten, dass die Stiftung ihren Zweck langfristig selbstständig erfüllt. Darüber hinaus sollte sie praktikable und klare Leitlinien für die Verwaltungs- und Kontrollprozesse enthalten.
Der Wille zur Gründung – die Stiftungserklärung
Zur Gründung einer Stiftung gibt es zwei rechtlich anerkannte Wege: entweder noch zu Lebzeiten des Stifters durch eine sogenannte Lebzeitstiftung oder posthum durch Testament oder Erbvertrag.
In beiden Fällen ist eine Stiftungserklärung unerlässlich, die bei der Lebzeitstiftung in notarieller Form, bei der posthumen Gründung im Rahmen eines Nachlassdokuments erfolgt.
Anerkennung durch die Stiftungsbehörde
Damit eine Stiftung rechtlich wirksam wird, ist in der Regel die staatliche Anerkennung durch die zuständige Stiftungsaufsichtsbehörde des Bundeslandes notwendig, in dem die Stiftung ihren Sitz plant. Die Behörde überprüft dabei insbesondere folgende Punkte:
- Die dauerhafte und nachhaltige Erfüllbarkeit des Stiftungszwecks
- Die ausreichende Kapitalausstattung
- Die rechtliche und organisatorische Eignung der Satzung
Mit erfolgreichem Abschluss der Prüfung erlangt die Stiftung den rechtlichen Status einer rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts und agiert fortan als eigenständige juristische Einheit.
Optionale Anerkennung der Gemeinnützigkeit
Wenn eine Stiftung gemeinnützige Ziele verfolgt, muss sie sich einer zusätzlichen Prüfung durch das zuständige Finanzamt unterziehen. Dabei wird insbesondere geprüft, ob der satzungsgemäße Zweck den Anforderungen der Abgabenordnung entspricht.
Erst wenn das Finanzamt dies bestätigt, wird der Stiftung die Gemeinnützigkeit anerkannt – was sie unter anderem zu steuerlichen Erleichterungen und Spendenabzugsmöglichkeiten berechtigt.
Eine Stiftung gründet sich nicht von allein – sie ist ein Projekt, das Herzblut, Zeit und Voraussicht erfordert.
Die Voraussetzungen sind durchdacht geregelt und helfen, eine stabile Struktur von Beginn an aufzubauen.
Wenn Ihre Vision mit Ausdauer und Struktur verfolgt wird, kann Ihre Stiftung zu einem festen Bestandteil Ihrer Wertearbeit werden.
5. Die Kosten der Stiftungsgründung im Detail erklärt
Viele meiner Mandanten möchten zunächst wissen: Mit welchen finanziellen Anforderungen muss ich bei der Gründung einer Stiftung rechnen? Diese Frage ist durchaus berechtigt, denn das Stiftungskapital ist nicht nur die Grundlage für die Arbeit der Stiftung, sondern auch ein entscheidender Faktor für die behördliche Anerkennung und für die langfristige Wirksamkeit.
Ein wichtiger Hinweis vorweg: Das Stiftungsrecht schreibt kein Mindestkapital vor. In der Praxis haben sich jedoch Summen zwischen 50.000 und 100.000 Euro bewährt, bei gemeinnützigen Zwecken oft noch mehr. Entscheidend ist, dass das Vermögen so dimensioniert ist, dass die jährlichen Erträge den Stiftungszweck zuverlässig tragen können.
Ein cleverer Ansatz: Beginnen Sie mit einer Verbrauchsstiftung, bei der das Stiftungskapital über eine festgelegte Dauer aufgebraucht werden darf.
6. Was das Gesetz zur Stiftungsgründung vorgibt
Die Gründung und Leitung einer Stiftung unterliegt in Deutschland zahlreichen gesetzlichen Bestimmungen, die einen rechtsicheren und beständigen Betrieb garantieren sollen. Daher ist es ratsam, sich vor der Errichtung einer Stiftung mit den fundamentalen rechtlichen Rahmenbedingungen vertraut zu machen. Diese beinhalten sowohl die offizielle Anerkennung durch die zuständigen Behörden als auch die interne Strukturierung, die Vermögensverwaltung und die konsequente Umsetzung des Stiftungszwecks.
Gesetzliche Grundlagen
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Stiftungen ergeben sich im Wesentlichen aus zwei Ebenen:
• Dem Bundesrecht – vor allem §§ 80 bis 88 BGB –, das die generellen Vorgaben für Stiftungen des bürgerlichen Rechts enthält.
• Den Landesstiftungsgesetzen, welche in den Bundesländern ergänzend die Strukturen, Anerkennungsverfahren und Aufsichtsregeln festlegen.
Da die Stiftungsaufsicht dezentral über die Länder erfolgt, können sich in Details, wie Mindestkapital oder Organe, Unterschiede zwischen den Bundesländern ergeben.
Anerkennung als rechtsfähige Stiftung
Um rechtsfähig zu sein, muss eine Stiftung als solche anerkannt werden – und zwar durch die zuständige Stiftungsaufsichtsbehörde. Dabei kontrolliert die Behörde im Wesentlichen, ob die Stiftung alle Vorgaben erfüllt, insbesondere:
- Die Dauerhaftigkeit der Stiftung
- Die Eignung des Stiftungszwecks
- Die ausreichende Kapitalausstattung
- Die Rechtskonformität der Satzung
- Die Funktionsfähigkeit der Organisation
Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfungen erhält die Stiftung den Status einer eigenständigen juristischen Person. Das bedeutet, sie ist befugt, eigenverantwortlich zu handeln, rechtliche Vereinbarungen zu treffen, ihr Vermögen zu verwalten und bei Bedarf vor Gericht aufzutreten.
Stiftungssatzung – essentielles Fundament:
Die Satzung dient als verbindliches Gründungsdokument und gibt der Stiftung ihr rechtliches Rahmenwerk. Nach § 81 BGB sind in ihr mindestens die folgenden Punkte festzuhalten:
- Name und Sitz der Stiftung
- Zweck der Stiftung
- Vermögensausstattung
- Regelungen zur Verwendung der Erträge
- Bestimmungen über die Organisation und Organe
Darüber hinaus sollte die Satzung auch Regelungen enthalten für:
- Nachfolge und Amtszeiten der Organmitglieder
- Vertretungsbefugnisse
- Satzungsänderungen
- Auflösung oder Zusammenlegung der Stiftung
Die Satzung muss darauf ausgerichtet sein, die dauerhafte Umsetzung des Stiftungszwecks zu garantieren und die Stiftung jederzeit handlungsfähig zu halten.
Rechtsform und Stiftungstypen
Am häufigsten wird in Deutschland die rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts gewählt. Neben dieser Form existieren jedoch auch:
- Nicht rechtsfähige (Treuhand-)Stiftungen, die durch einen Treuhänder verwaltet werden
- Stiftungen öffentlichen Rechts, die durch staatliche Akte gegründet werden
- Kirchliche Stiftungen, die in Trägerschaft von Religionsgemeinschaften stehen
Die Festlegung der Rechtsform hat tiefgreifende Konsequenzen für die Verwaltungsorganisation, die gesetzlichen Kontrollmechanismen und die Vermögensbindung, weswegen diese Wahl gut überlegt sein sollte.
Stiftungsaufsicht – Kontrolle im öffentlichen Interesse
Rechtsfähige Stiftungen in Deutschland stehen unter der Aufsicht staatlicher Behörden, die dafür sorgen, dass die Stiftung ihre Ziele verfolgt und die rechtlichen sowie satzungsmäßigen Verpflichtungen eingehalten werden.
Die Reichweite der Kontrolle variiert je nach Landesbehörde und Stiftungstyp. Gewöhnlich nimmt die Aufsicht folgende Punkte unter die Lupe:
- Die ordnungsgemäße Mittelverwendung
- Die Einhaltung des Stiftungszwecks
- Die wirtschaftliche Situation der Stiftung
- Satzungsänderungen oder Maßnahmen zur Auflösung
Solange der gewählte Stiftungszweck mit dem Gesetz im Einklang steht, unterliegt er keiner inhaltlichen Kontrolle durch die Aufsicht.
Steuerrechtliche Rahmenbedingungen
Obwohl die zivilrechtlichen Regeln zentral sind, dürfen steuerliche Vorschriften nicht vernachlässigt werden – vor allem bei gemeinnütziger Ausrichtung. In §§ 51–68 AO sind die Vorgaben definiert. Das Finanzamt schaut genau, ob Satzung und praktische Tätigkeit den gemeinnützigen Anforderungen entsprechen.
Einmal anerkannt, profitiert die Stiftung von verschiedenen steuerlichen Vergünstigungen, u. a.:
- Befreiung von Körperschaft- und Gewerbesteuer
- Spendenabzugsfähigkeit für Zuwendungen
- Steuerliche Vorteile bei Erbschaften und Schenkungen
Eine anerkannte Gemeinnützigkeit verpflichtet zur fortlaufenden Dokumentation und regelmäßigen Prüfung durch die Finanzbehörden.
Sie sind unsicher, wie Sie all das rechtlich korrekt umsetzen? Ich stehe Ihnen beratend zur Seite – und mache aus komplexem Recht verständliche Schritte.
7. Der Stiftungszweck – Sinnstiftung mit Struktur
Der festgelegte Zweck bildet das inhaltliche Fundament einer Stiftung – nur wenn dieser klar formuliert ist, kann das gestiftete Kapital wirksam und zielgerichtet eingesetzt werden.
Eine rechtskonforme und klare Zweckbestimmung ist für die Anerkennung einer Stiftung unverzichtbar. Zugleich ist der Zweck Ausdruck der persönlichen Motivation des Stifters und prägt die besondere Identität der Stiftung.
Ein wirkungsvoll formulierter Zweck zeichnet sich durch Klarheit, Realisierbarkeit und Eindeutigkeit aus. Allgemeine Floskeln wie „Förderung des Gemeinwohls“ reichen kaum – die Aufsichtsbehörde verlangt mehr. Es muss konkret erkennbar sein, welche Zielgruppe unterstützt wird, welche Schritte geplant sind und welches langfristige Ziel verfolgt wird. Diese Klarheit schafft Vertrauen bei Behörden, Öffentlichkeit und künftigen Beteiligten.
In der konkreten Arbeit einer Stiftung kann der Zweck sehr unterschiedlich aussehen. Typischerweise widmen sich Stiftungen diesen Bereichen:
- Förderung von Bildung, Wissenschaft und Forschung
- Kunst und Kultur
- Denkmal- und Umweltschutz
- Soziale Hilfen und Inklusion
- Gesundheitspflege
- Kinder- und Jugendförderung
- Entwicklungshilfe
- Tierschutz
- religiöse oder kirchliche Zwecke
Wählen Sie zwischen einer gemeinnützigen Stiftung und einer Familienstiftung, so prägt dies entscheidend die Zielrichtung des Zwecks. Gemeinnützige Stiftungen haben in der Regel soziale, kulturelle oder ökologische Ziele und sind steuerlich begünstigt. Familienstiftungen hingegen verfolgen primär private Belange wie Vermögenserhalt oder familiäre Absicherung.
Entscheidend ist, dass der Stiftungszweck auch langfristig umgesetzt werden kann. Stiftungen sind meist auf unbestimmte Zeit angelegt – Ausnahme sind Verbrauchsstiftungen. Daher gilt: Der Zweck muss weder zu restriktiv noch zu allgemein formuliert sein. Eine zu enge Umschreibung kann die operative Freiheit einschränken, während eine zu offene Formulierung den Verlust des klaren Profils oder sogar Probleme bei der Anerkennung bedeuten kann.
Entscheidend ist, dass Zweck und Kapital in einem verlässlichen Verhältnis stehen. Schulbauprojekte benötigen deutlich mehr Finanzmittel als Kunst- oder Stipendienförderungen. Deshalb sollte eine fundierte Wirkungsanalyse und Finanzplanung vorausgehen, um die Rahmenbedingungen realistisch zu gestalten.
Eine relevante Frage lautet: Kann der Zweck langfristig angepasst werden, falls gesellschaftliche Veränderungen dies erforderlich machen? Die Satzung kann vorausschauend Anpassungsklauseln enthalten, ohne die Stifterintention zu verwässern. Ohne diese Regelungen sind Zweckänderungen nur sehr begrenzt und nur mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde (§ 87 BGB) zulässig.
8. Die Satzung als Wegweiser der Stiftungsidee
Die Stiftungssatzung wirkt wie ein internes Grundgesetz für Ihre Organisation. Sie definiert die Ziele, legt Vermögens- und Verwaltungsstrukturen fest, bestimmt die Zuständigkeiten der Organe und schafft somit die Grundlagen für eine transparente, stabile und zielgerichtete Stiftungsarbeit.
Gemäß § 81 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) muss die Stiftungssatzung mindestens folgende Bestandteile enthalten:
- Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung
- Zweck der Stiftung (klar und dauerhaft erreichbar)
- Vermögensausstattung
- Verwendung der Mittel
- Bestimmungen zur Organisation der Stiftung (Organe, deren Aufgaben und Bestellung)
Es ist ebenfalls ratsam, Klauseln zu integrieren, die spätere Änderungen der Satzung, Zweckverschiebungen, Nachfolgeplanungen und Optionen zur Auflösung oder Zusammenlegung regeln. Dadurch wird rechtliche Klarheit geschaffen und die Stiftung bleibt flexibel.
Ein weiterer Punkt: Die Satzung muss nicht nur juristisch abgesichert sein, sondern auch im Alltag funktionieren. Eine klare, verständliche Sprache ohne unnötige Rechtsverschachtelungen erleichtert dann auch Ehrenamtlichen und externen Partnern die Mitarbeit.
Jede Satzungsformulierung muss auch später einer Kontrolle durch das Finanzamt oder die Behörde standhalten – insbesondere bei Gemeinnütziger Ausrichtung. Die Vorgaben der Abgabenordnung (z. B. § 60 AO) sind dabei verbindlich.
Die Organisation der Stiftungsorgane ist ein weiterer entscheidender Abschnitt in der Satzung. Sie sollte präzise regeln, wer im Vorstand oder Kuratorium sitzt, welche Kompetenzen diese Personen oder Gremien haben und wie die Entscheidungsprozesse gestaltet sind. Auch Festlegungen zu Amtszeit, Wiederwahl und Abberufung sind dabei unverzichtbar für gute Stiftungspraxis.
Von großer Bedeutung ist die Satzung für die Aufsicht über die Stiftung und die Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Die zuständigen Behörden beurteilen anhand der Satzung, ob die Stiftung den festgelegten Zwecken nachkommt. Vor der steuerlichen Anerkennung der Gemeinnützigkeit nimmt das Finanzamt ebenfalls eine gründliche Prüfung der Satzung vor. Klarheit und Rechtssicherheit bei Zweckbestimmung und Mittelverwendung sind daher unerlässlich.
9. Die Gremien der Stiftung – Aufgabenverteilung und Verantwortlichkeiten
Die organisatorische Basis jeder Stiftung liegt in ihren Organen, die für Leitung, Kontrolle und Ausführung verantwortlich sind. Auch wenn es keine gesetzlich vorgeschriebene Mindestzahl von Organen gibt, fordern Aufsichtsbehörden ein Grundgerüst. In der Praxis besteht dies in der Regel aus einem Vorstand und, je nach Größe, ergänzenden Gremien wie Kuratorium oder Beirat.
Der Vorstand – das leitende Organ der Stiftung
Als zentrales Organ trägt der Vorstand einer Stiftung die Verantwortung für die laufende Verwaltung und Geschäftsführung. Er ist die rechtliche Vertretung der Stiftung nach außen und zuständig für die Erfüllung des Stiftungszwecks sowie für die ordnungsgemäße Verwendung der verfügbaren Mittel. Zu den Aufgaben des Vorstands zählen insbesondere:
- Die Entwicklung und Umsetzung der Förderstrategie
- Die Verwaltung des Stiftungsvermögens
- Die Erstellung von Haushalts- und Finanzplänen
- Der Abschluss von Verträgen
- Die Zusammenarbeit mit Partnern und Förderempfängern
- Die Berichterstattung an die Stiftungsaufsicht und ggf. das Finanzamt
Die Satzung ermöglicht, den Vorstand entweder einzeln oder mehrköpfig zu bestellen. In der Praxis spricht vieles für ein Team, um Verantwortung und Arbeitslast gemeinsam zu schultern. Die Zusammenführung verschiedener fachlicher Schwerpunkte ist möglich, und durch festgelegte Ressortbereiche lässt sich operativ und strategisch sinnvoll unterscheiden.
Kuratorium oder Stiftungsrat – das Kontroll- und Aufsichtsorgan:
In vielen Fällen übernimmt das Kuratorium – beziehungsweise Stiftungsrat – eine Kontrollfunktion und agiert gleichzeitig als beratende Instanz. Es achtet darauf, dass der Vorstand dem Stiftungszweck treu bleibt und wirtschaftlich agiert. Zu den Kernaufgaben zählen:
- Die Bestellung und Entlastung des Vorstands
- Die Genehmigung wichtiger Entscheidungen, z. B. Satzungsänderungen
- Die strategische Beratung der Stiftung
- Die Kontrolle der Jahresabrechnung und Mittelverwendung
Rein rechtlich ist ein Kuratorium nicht erforderlich, doch gerade bei umfangreichen oder finanziell starken Stiftungen wird es als sinnvolles Organ betrachtet – und von der Aufsicht begrüßt. Dieses Gremium fördert Transparenz, stärkt den Kontrollrahmen und sichert Integrität. Einbindung bekannter Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Wirtschaft oder öffentlichem Leben kann das Gewicht und die Glaubwürdigkeit Ihrer Stiftung erheblich steigern.
Der Beirat – beratende Unterstützung mit Fachkompetenz
Ein Beirat ist ein zusätzliches, jedoch nicht verpflichtendes Gremium, das primär der fachlichen Beratung dient. Häufig fokussiert er sich je nach Bedarf auf Forschung, Kultur, Bildung oder Kommunikation. Seine Aufgabe ist nicht Entscheidungsgewalt, sondern Qualitätssicherung und Erfahrungsaustausch.
In einigen Stiftungen setzen sich die Mitglieder des Beirats aus ehrenamtlich tätigen Experten oder Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens zusammen. Es ist wichtig, dass ihre Aufgaben und Befugnisse in der Satzung oder einer Geschäftsordnung klar geregelt sind, um eine reibungslose Zusammenarbeit mit Vorstand und Kuratorium sicherzustellen.
Zusammenspiel der Organe – klare Rollen, gute Zusammenarbeit
Der Erfolg einer Stiftung beruht auf dem Zusammenspiel ihrer Organe. Nur mit klar verteilten Aufgaben, transparenten Entscheidungswegen und einer offenen Kommunikation funktioniert die Arbeit reibungslos. Daher sind detaillierte satzungsrechtliche Vorgaben zu Mitgliedschaft, Amtszeiten, Vertretung und Zuständigkeiten unverzichtbar.
Besonders wichtig ist die Vermeidung von Interessenkonflikten, insbesondere wenn Stifter, Vorstandsmitglieder und Begünstigte in familiären oder geschäftlichen Beziehungen zueinander stehen. Um die Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit der Stiftung zu gewährleisten, sollten daher klare Kontrollmechanismen eingerichtet werden, die mögliche Konflikte frühzeitig erkennen und verhindern.
Zusammenfassend betrachtet bilden die Organe das organisatorische Rückgrat. Dank ihnen nimmt der Stiftungszweck nicht nur abstrakte Gestalt an, sondern wird im täglichen Betrieb verantwortungsvoll, rechtssicher und wirksam umgesetzt.
Die Etablierung einer professionell geführten und gut strukturierten Gremienorganisation trägt entscheidend dazu bei, dass die Stiftung auf Dauer erfolgreich agiert und das Vertrauen aller relevanten Akteure wie Öffentlichkeit, Förderer und Aufsichtsbehörden sichert.
10. Steuerliche Anreize für Stifter – was Sie wissen sollten
Die Errichtung einer Stiftung symbolisiert nicht nur gesellschaftliches oder familiäres Engagement, sondern bringt auch nennenswerte steuerliche Vorteile mit sich. Das deutsche Steuerrecht unterstützt insbesondere gemeinnützige Stiftungen mit speziellen Anreizen. Dadurch können Stifter sowohl bei der Gründung als auch bei späteren Zuwendungen von großzügigen Steuervergünstigungen profitieren.
Sonderausgabenabzug bei Zuwendungen an eine Stiftung
Zuwendungen an Stiftungen – etwa in Form von Bargeld, Wertpapieren oder Immobilien – lassen sich steuerlich geltend machen und können als Sonderausgaben beim Finanzamt eingereicht werden.
Laut § 10b Abs. 1a EStG können bei Neugründung einer gemeinnützigen Stiftung bis zu 1 Mio. Euro (2 Mio. bei gemeinsamer Veranlagung) steuerlich geltend gemacht werden – verteilt über maximal zehn Jahre.
Diese Steuervergünstigung gilt nur, wenn die Stiftung gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt und offiziell vom Finanzamt bestätigt ist. Hierunter fallen auch einmalige und wiederkehrende Zustiftungen an bereits etablierte gemeinnützige Stiftungen.
Laufender Spendenabzug
Auch nach der Gründung können regelmäßige Spenden an gemeinnützige Stiftungen steuerlich berücksichtigt werden. Nach § 10b EStG dürfen Spender bis zu 20 % ihres jährlichen Einkommens oder alternativ 4 Promille der gesamten Umsätze, Löhne und Gehälter als Sonderausgaben abziehen.
Selbst ohne eine eigene Stiftung zu gründen, kann man durch wiederkehrende Spenden zur Stabilität einer Stiftung beitragen. Die steuerliche Relevanz setzt allerdings eine Bestätigung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt voraus.
Erbschaft- und Schenkung steuerliche Vorteile
Ein weiterer Pluspunkt: Im Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht sind Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen, ob während des Lebens oder über Erbschaften, in der Regel befreit von der Erbschaft- oder Schenkungsteuer (§ 13 Abs. 1 Nr. 16 ErbStG).
Diese Regelung bringt gerade bei der Nachlassplanung große Vorteile mit sich. Indem Vermögen in eine Stiftung eingebracht wird, können erhebliche Steuerbelastungen vermieden und gleichzeitig nachhaltige Projekte finanziert werden. Für potenzielle Erblasser kann die Stiftung also eine attraktive Alternative zur direkten Vermögensübertragung sein – besonders bei hohen Summen.
Kapitalertrag- und Körperschaftsteuerbefreiung
Ein erheblicher Vorteil: Gemeinnützige Stiftungen zahlen keine Körperschaftsteuer oder Gewerbesteuer, solange ihre Einnahmen unmittelbar dem Stiftungszweck dienen. Zudem sind bestimmte Kapitalerträge wie Zinserträge oder Dividenden steuerfrei – ein wichtiger Beitrag zur soliden Vermögensausstattung.
Im Gegensatz zur privaten Vermögensverwaltung, bei der Gewinne regelmäßig versteuert werden müssen, kann das in eine Stiftung eingebrachte Kapital in voller Höhe zum Zweck der Stiftung verwendet werden. Das spart nicht nur Steuern, sondern erhöht auch die Wirkungskraft des eingesetzten Kapitals.
Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung
Die steuerliche Anerkennung der Stiftung durch das Finanzamt nach den §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung (AO) ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme der steuerlichen Vorteile. Hierbei ist besonders zu beachten, dass die Satzung den Anforderungen des § 60 AO gerecht wird und die tatsächliche Geschäftsführung den erklärten gemeinnützigen Zweck vollumfänglich umsetzt.
Die Stiftung erhält einen Freistellungsbescheid als Anerkennung, welcher üblicherweise alle drei Jahre neu bewertet wird. Sollten sich Satzung oder Tätigkeiten ändern, ist eine sofortige Meldung an das Finanzamt notwendig – andernfalls kann die Steuervergünstigung entfallen.
Ein wesentlicher Vorteil einer Stiftung lässt sich in steuerlicher Hinsicht realisieren – allerdings nur bei genauer rechtlicher und steuerlicher Ausgestaltung. Gerade bei der Übertragung größerer Vermögenswerte oder im Rahmen von Nachlassregelungen kann die Stiftung nachhaltig Steuervorteile bieten und zugleich der Allgemeinheit dienen.
Es empfiehlt sich, bereits vor der Gründung professionelle steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Dadurch gewährleisten Sie, dass Ihre Stiftung sowohl juristisch als auch steuerlich optimal strukturiert ist und gleichzeitig Ihren persönlichen Stifterwillen sowie die geltenden Gesetze berücksichtigt.
11. Warum Gemeinnützigkeit für Stifter und Gesellschaft entscheidend ist
Als gemeinnützig gilt eine Stiftung, wenn ihr Zweck dem Allgemeinwohl dient, beispielsweise in Bereichen wie Bildung, Gesundheit, Kultur oder Umweltschutz. Diese Stiftungen profitieren nicht nur steuerlich, sondern erhalten auch viel Anerkennung in der Öffentlichkeit.
Damit eine Stiftung offiziell als gemeinnützig anerkannt werden kann, müssen die betreffenden Zwecke klar in der Satzung verankert sein – und die laufende Geschäftsführung muss dieses Ziel auch tatsächlich verfolgen.
Zu beachten ist, dass das Finanzamt sowohl bei der erstmaligen Steuerfreistellung als auch immer wieder im Rahmen des Freistellungsverfahrens überprüft, ob die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.
Voraussetzungen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit
Für die Anerkennung einer gemeinnützigen Stiftung ist es unerlässlich, dass die Satzung den Anforderungen des „Mustersatzungserlasses“ der Finanzverwaltung entspricht. Dabei steht die präzise und klare Beschreibung aller Stiftungszwecke im Mittelpunkt.
- Die Zwecke müssen klar und abschließend genannt sein
- Die Mittelverwendung darf ausschließlich dem gemeinnützigen Zweck dienen
- Es dürfen keine eigenwirtschaftlichen Interessen verfolgt werden
- Ein Begünstigungsverbot ist zu verankern – d. h. keine persönliche Bereicherung durch Vorstandsmitglieder oder Stifter
Zudem ist vorgesehen, dass die Stiftung ihre finanziellen Mittel zeitnah einsetzt – also nicht dauerhaft aufbaut – vorausgesetzt, es ergibt sich kein legitimer Grund für eine längerfristige Kapitalbindung gemäß Satzung.
Steuerliche und praktische Vorteile gemeinnütziger Stiftungen
Durch die Anerkennung als gemeinnützige Stiftung durch das Finanzamt ergeben sich zahlreiche steuerliche Privilegien. Üblicherweise entfallen dabei folgende Belastungen:
- Körperschaftsteuer
- Gewerbesteuer
- Erbschaft- und Schenkungsteuer auf Zuwendungen
- Kapitalertragsteuer (unter bestimmten Voraussetzungen
Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden stellt für gemeinnützige Stiftungen ein zentrales Argument bei der Mittelakquise dar. Unternehmen wie Privatpersonen profitieren gleichermaßen von diesem Anreiz – was sich positiv auf die Stiftungsfinanzierung auswirkt.
Neben den steuerlichen Aspekten ist die Gemeinnützigkeit ein eindrucksvolles Zeichen nach außen. Sie fördert das Vertrauen, vermittelt Glaubwürdigkeit und schafft Transparenz – sowohl bei Förderern als auch der Allgemeinheit. Gemeinnützige Stiftungen genießen hohes Ansehen und gelten als starke, unabhängige Akteure.
Gemeinnützigkeit verpflichtet – Kontrolle durch Finanzamt und Stiftungsaufsicht
Doch eine Stiftung mit Gemeinnützigkeit trägt auch Verantwortung. Sie muss regelmäßig die Verwendung der Mittel dokumentieren und über ihre Tätigkeiten berichten. Missachtet sie diese Regeln – etwa durch private Nutzung der Gelder oder unsachgemäße Verwendung – kann dies den Verlust der Gemeinnützigkeit und massive Steuernachzahlungen nach sich ziehen.
Für eine ordnungsgemäße Verwaltung ist eine präzise buchhalterische Aufzeichnung, eine nachvollziehbare Nachweisführung sowie eine verlässliche interne Kontrolle unabdingbar. Häufig unterstützen externe Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater die Stiftung, um dauerhaft Compliance zu gewährleisten.
Gemeinnützigkeit als Schlüssel zur gesellschaftlichen Wirkung
Gemeinnützigkeit stellt mehr dar als bloße Steuerersparnis – sie symbolisiert ein langfristiges, verantwortungsbewusstes Engagement für das Wohl der Allgemeinheit. Gemeinnützige Stiftungen tragen dazu bei, soziale Probleme zu lösen, fördern Inklusion und schützen wichtige kulturelle und natürliche Lebensgrundlagen.
Wenn Sie Ihre Stiftung als gemeinnützig etablieren möchten, ist es entscheidend, den Status sorgfältig anzustreben und nach der Gründung weiterhin auf eine korrekte Umsetzung und umfassende Dokumentation zu achten. Nur dann bleibt Ihre Stiftung wirkungsvoll, vertrauenswürdig und steuerlich begünstigt – zum Nutzen der Allgemeinheit.
12. Von der Idee zur Stiftung – Führungsstruktur in Schritten
Wie bei vielen formalen Vorgängen in Deutschland, ist auch die Gründung einer Stiftung an ein strukturiertes Schema gebunden, in das rechtliche, inhaltliche und organisatorische Überlegungen einfließen. Der Ablauf ist überschaubar, leicht planbar – erfordert jedoch eine sorgfältige Vorbereitung, fachliche Kompetenz und am besten fachkundige Unterstützung. Die wichtigsten Schritte finden Sie hier im Überblick:
1. Das Ziel und Zweck definieren
Ganz zu Beginn stellen sich zwei Fragen: Was soll Ihre Stiftung bewirken? Der Zweck stellt das Kernstück dar und muss klar, dauerhaft und machbar sein. Er sollte idealerweise mit Ihrer persönlichen Vision und dem vorhandenen Stiftungskapital harmonieren.
2. Das Stiftungskapital festlegen
Das erforderliche Vermögen einer Stiftung sollte anhand des geplanten Zwecks sowie der gewählten Stiftungsart – klassisch oder Verbrauchsstiftung – festgelegt werden. Das Kapital muss ausreichend sein, um den Zweck dauerhaft zu erfüllen, was in der Praxis meist einen Betrag von mindestens 50.000 bis 100.000 Euro bedeutet, je nach Stiftungsausrichtung kann es auch deutlich höher ausfallen.
3. Die Satzung erstellen
In der Satzung – dem rechtlichen Fundament – werden wesentliche Eckpunkte der Stiftung festgelegt: Name, Sitz, Zweck, Vermögensausstattung, Organe, Mittelverwendung sowie Satzungsänderungen.
Entscheidend ist, dass sie rechtssicher formuliert, übersichtlich gestaltet und mit § 80 ff. BGB sowie den Vorgaben der Abgabenordnung übereinstimmt.
4. Den Gründungswillen dokumentieren
Der Ausdruck des Stiftungswillens ist in jedem Fall erforderlich – schriftlich entweder durch einen notariell beglaubigten Gründungsvertrag zu Lebzeiten oder per Testament bzw. Erbvertrag nach dem Tod. Eine notarielle Beurkundung ist bei Lebzeitstiftungen obligatorisch.
5. Einen Antrag auf Anerkennung stellen
Die Anmeldung der Stiftung zur Anerkennung erfolgt bei der zuständigen Stiftungsaufsicht des jeweiligen Bundeslandes. Dafür müssen die Satzung, die Stiftungserklärung sowie ein Nachweis über das Vermögen eingereicht werden. Die Behörde überprüft anschließend die Unterlagen auf ihre rechtliche und inhaltliche Vollständigkeit.
6. Optional die Gemeinnützigkeit beantragen
Möchten Sie, dass Ihre Stiftung steuerlich begünstigt wird, ist ein gesonderter Antrag auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit beim Finanzamt notwendig. Dabei prüft das Finanzamt insbesondere, ob die Satzung den Vorgaben der Abgabenordnung (§§ 51–68 AO) entspricht.
7. Die Anerkennung und Errichtung
Mit der Übergabe der Anerkennungsurkunde durch die Stiftungsbehörde ist die Stiftung offiziell rechtsfähig. Sie kann jetzt ihre satzungsgemäßen Aufgaben aufnehmen, z. B. Verträge eingehen und ihr Stiftungskapital eigenständig verwalten – ein großer Schritt für Ihre gemeinnützige Tätigkeit.
8. Die Aufnahme der Stiftungsarbeit
Mit der Anerkennung startet die operative Phase der Stiftung. Nun gilt es, die Gremien zu besetzen, administrative Abläufe zu etablieren, Projekte zu initiieren und Fördergelder zielgerichtet einzusetzen. Eine gut durchdachte Organisationsstruktur ist in diesem Stadium besonders wichtig.
Man kann festhalten, dass die Errichtung einer Stiftung ein wohlstrukturierter und zielorientierter Prozess ist, der auf professioneller Beratung basiert. Durch eine präzise Satzung, eine angemessene Kapitalausstattung und eine klare Organisation sichern Sie sich die Voraussetzungen für eine nachhaltige Wirkung gemäß Ihrem Stifterwillen.
13. Gründung Ihrer Stiftung – kompetente Unterstützung von Anfang an
Die Errichtung einer Stiftung stellt juristisch und organisatorisch einen wichtigen Meilenstein dar. Zwar können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen eine Stiftung grundsätzlich selbst gründen, doch empfiehlt es sich in der Praxis dringend, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Unklare Satzungsformulierungen oder steuerliche Fehler können andernfalls erhebliche Schwierigkeiten verursachen.
Ich helfe Ihnen, eine rechtssichere Satzung zu formulieren, Ihren Gründungswillen ordnungsgemäß zu dokumentieren und den Anerkennungsprozess bei der zuständigen Aufsichtsbehörde kompetent zu begleiten. Mit meiner Expertise und meinem Netzwerk unterstütze ich Sie dabei, Ihre Stiftung im Hinblick auf Gemeinnützigkeit, steuerliche Vorteile und Kapitalaufbau erfolgreich zu gestalten.
Durch frühzeitige Inanspruchnahme meiner fachlichen Unterstützung schaffen Sie die Basis für eine erfolgreiche Stiftungserkennung und sorgen dafür, dass Ihr Stifterwille dauerhaft professionell betreut und verwirklicht wird.
14. Die häufigsten Fehler bei der Stiftungserrichtung – und ihre Folgen
Die Gründung einer Stiftung ist ein wichtiger Schritt, doch wie bei komplexen Vorhaben können auch hier Fehler auftreten, die die Anerkennung verzögern oder die Wirksamkeit der Stiftung mindern. Wer sich mit den typischen Fallstricken auseinandersetzt, kann den Prozess gezielt verbessern und reibungsloser gestalten.
Oft wird die Bedeutung einer klaren Zweckbestimmung unterschätzt. Ein zu unscharfer oder zu umfassender Zweck kann dazu führen, dass die Stiftung nicht anerkannt wird und später Schwierigkeiten bei der Umsetzung auftreten, weil die Ziele nicht mit den Mitteln in Einklang stehen.
Viele Stifter unterschätzen den Kapitalbedarf, was gerade bei „Ewigkeitsstiftungen“ problematisch ist, da hier nur die Erträge verwendet werden dürfen. Ein zu geringes Stiftungskapital gefährdet die langfristige Erfüllung des Stiftungszwecks und kann dazu führen, dass die Aufsichtsbehörde die Stiftung nicht anerkennt.
Formale Fehler in der Satzung sind ein weiteres häufiges Problem. Unvollständige oder fehlerhafte Bestimmungen zu Stiftungsorganen, Vertretungsrechten oder Mittelverwendung können die Anerkennung der Stiftung verhindern. Besonders kritisch ist es, wenn die Satzung nicht den Anforderungen der Abgabenordnung entspricht, was zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen kann.
Die laufende Betreuung und rechtliche Pflichterfüllung wird oft unterschätzt. Eine Stiftung ist ein lebendiges System, das eine aktive Leitung, Überwachung und Rechenschaftspflicht gegenüber den Behörden braucht. Fehlen diese, kann das die langfristige Wirkung und Glaubwürdigkeit erheblich schwächen.
15. Fazit: Die Stiftungsgründung als Weg zu dauerhaftem gesellschaftlichen Engagement
Die Gründung einer Stiftung ist kein bloßer Verwaltungsakt, sondern ein bewusstes Engagement, Verantwortung zu übernehmen und dauerhaft etwas zu bewirken – sei es für die Gesellschaft, die eigene Familie oder ein Herzensanliegen. Damit schaffen Sie eine nachhaltige Basis, die weit über Ihre eigene Lebenszeit hinaus reicht.
Dieser Leitfaden zeigt auf, dass der Weg zur Stiftung mit Anforderungen verbunden ist, die rechtliche, finanzielle und organisatorische Aspekte umfassen sowie eine feste Zweckbindung voraussetzen. Mit einer klaren Zieldefinition, einer fundierten Satzung und meiner professionellen Beratung gestalten Sie diesen Prozess übersichtlich und erfolgreich.
Mit einer Stiftung können Sie Vermögen dauerhaft einem bestimmten Zweck widmen und so Werte, Ideale und Engagement langfristig über Generationen bewahren. Ob Sie eine gemeinnützige oder private Stiftung gründen, groß oder klein – jede Stiftung verkörpert den Wunsch, etwas Beständiges zu hinterlassen.
Die Entscheidung, eine Stiftung zu errichten, ist ein kraftvolles Bekenntnis zum Gemeinwohl und zugleich ein Ausdruck von Verantwortung, Beständigkeit und dem Wunsch nach gesellschaftlicher Solidarität.
