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Suchen Sie erfahrene Unterstützung für Ihre Stiftung? Joachim Dettmann in Hennigsdorf bietet Ihnen zertifizierte Beratung und bundesweite Betreuung. Mit mehr als 100 erfolgreich gegründeten Stiftungen und 25 Jahren Know-how helfe ich Ihnen dabei, Ihre Ziele zu erreichen. Gemeinsam bringen wir Ihre Ideen auf den Weg!

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Stiftungsberatung
Joachim Dettmann

Als zertifizierter Experte für Stiftungen begleite ich Sie bundesweit bei der Gründung und dem Management Ihrer Stiftung. Meine Erfahrung aus über 100 erfolgreichen Gründungen und vielen Beratungsstunden für gemeinnützige und Familienstiftungen fließt direkt in Ihre Projekte ein.

Wir finden gemeinsam die Stiftungsform, die perfekt zu Ihren Vorstellungen passt – ob gemeinnützig, privat oder als Treuhandstiftung. Ich unterstütze Sie dabei, die Ziele zu definieren und eine Satzung zu gestalten, die Ihren Willen klar und dauerhaft zum Ausdruck bringt.

Persönlich, telefonisch oder digital per Video – ich begleite Sie sicher durch alle Phasen der Gründung und auch bei der nachhaltigen Betreuung Ihrer Stiftung.

Gemeinsam gestalten wir Ihre Stiftungsideen lebendig!

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Als zertifizierter Stiftungsberater habe ich bisher über 100 Stiftungsgründungen erfolgreich durchgeführt und zahlreiche Stunden in die Beratung und Begleitung von gemeinnützigen sowie Familienstiftungen investiert.

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Gemeinsam wählen wir die für Sie passende Stiftungsform aus – ob gemeinnützig, privat oder als Treuhandstiftung – und ich begleite Sie bei der Definition der Stiftungszwecke, der Organisation der Gremien und der Gestaltung Ihrer Förderprojekte.

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Eine passgenaue Stiftungssatzung sorgt dafür, dass Ihre persönlichen Ziele und Beweggründe klar und dauerhaft verfolgt werden – über Generationen hinweg. Dabei stellt die staatliche Stiftungsaufsicht die Einhaltung und korrekte Umsetzung sicher.

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Bei der Gründung Ihrer Stiftung können Sie auf meine Erfahrung zählen. Ich begleite Sie mit Rat und Tat, egal ob im persönlichen Gespräch, am Telefon oder via Videokonferenz. Auch das laufende Management Ihrer Stiftung begleite ich zuverlässig.

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Ihre Stiftungsidee umsetzen: Verständlich erklärt für angehende Stifter

Eine Stiftung zu initiieren bedeutet, ein Zeichen zu setzen – für soziale Verantwortung, nachhaltiges Denken und den Wunsch, über Generationen hinweg Wirkung zu entfalten. Sie schafft eine rechtlich und finanziell stabile Basis, um gesellschaftlich relevante Anliegen dauerhaft zu fördern.
Wer eine Stiftung ins Leben rufen möchte, steht häufig vor einer Fülle offener Fragen. Besonders die Themen Finanzierung, rechtliche Zulässigkeit und gemeinnützige Zielsetzung erfordern fundiertes Wissen, damit der Weg zur eigenen Stiftung nicht zu einer bürokratischen Hürde wird.
Zugleich vereint die Stiftung Stabilität und Zweckbindung: Sie besteht fort, auch wenn die Gründer nicht mehr aktiv sind, und richtet sich konsequent an dem aus, was in der Satzung festgeschrieben ist – sei es ein gemeinnütziges Anliegen oder ein individueller Förderzweck.

Dieser Leitfaden führt Sie Schritt für Schritt durch die komplexe Thematik der Stiftungsgründung in Deutschland. Dabei lege ich besonderen Wert auf Verständlichkeit, die Praxistauglichkeit und eine klare Orientierung für Ihre nächsten Entscheidungen. Mein Anspruch ist nämlich, dass Sie sagen: „Ich bin bestens informiert und kann jetzt mit Zuversicht handeln.“

1. Was genau ist eine Stiftung? Ein fundierter Überblick

Eine Stiftung repräsentiert eine rechtlich anerkannte Organisationsform, die darauf ausgerichtet ist, langfristig einen definierten Zweck zu erfüllen. Anders als andere juristische Einheiten existiert sie ohne Mitglieder oder Gesellschafter und beruht ausschließlich auf der Entscheidung und Zielsetzung der Stifterin oder des Stifters.

Formal betrachtet ist die Stiftung eine privatrechtliche juristische Person, deren Handlungsrahmen durch das Bürgerliche Gesetzbuch sowie die Stiftungsgesetze der Bundesländer definiert wird. Das Besondere: Sie verfügt über ein Grundvermögen, das nicht angegriffen wird, sondern durch seine laufenden Erträge zur Erreichung des in der Satzung verankerten Zwecks beiträgt – ähnlich einem stabilen Fundament, das dauerhaft trägt.

Typisch für eine Stiftung ist ihr dauerhaftes Bestehen sowie ihre Loslösung von natürlichen Personen. Sie bleibt bestehen, unabhängig davon, ob der Stifter noch lebt, und agiert ausschließlich im Rahmen des festgelegten Zwecks. Diese rechtliche Stabilität macht sie zu einem effektiven Mittel, um langfristige gesellschaftliche oder persönliche Anliegen zu verwirklichen.

Sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen bietet die Stiftungsgründung eine rechtlich gesicherte Möglichkeit, langfristige Ziele zu verfolgen. Diese können im Bereich des Gemeinwohls – wie Bildung, Wissenschaft, Umwelt- oder Tierschutz – liegen oder der privaten Vermögenssicherung und der Nachlassgestaltung dienen.

Zusammenfassend ist die Stiftung eine nachhaltige Antwort auf den Wunsch nach dauerhaftem gesellschaftlichen Engagement. Sie schafft stabile Rahmenbedingungen für die Umsetzung eines konkreten Zwecks – getragen von Verantwortung, Weitsicht und einem klaren Gestaltungsanspruch.

2. Aus welchen Gründen gründen Menschen eine Stiftung?

Die Entscheidung zur Errichtung einer Stiftung ist häufig das Ergebnis eines inneren Prozesses – geprägt vom Wunsch nach Nachhaltigkeit, Wirkung und Wertetransfer. Sie stellt eine bewusste Form der Lebensgestaltung dar, die auf langfristige Verantwortung ausgerichtet ist und den Fokus auf das Gemeinwohl oder familiäre Kontinuität legt.

Die Entscheidung für die Errichtung einer Stiftung entsteht aus unterschiedlichen inneren Antrieben. Ob philanthropisches Engagement, familiäre Verantwortung oder der Wunsch, eine gesellschaftliche Wirkung zu entfalten – die Beweggründe sind ebenso individuell wie vielschichtig.

Strukturelle Absicherung langfristiger Zielsetzungen:
Wenn das Ziel besteht, ein gesellschaftlich relevantes Thema dauerhaft zu fördern – etwa durch Bildungsarbeit, Forschungsunterstützung oder den Schutz ökologischer Lebensräume – bietet die Stiftung einen soliden institutionellen Rahmen. Sie überführt ideelle Überzeugungen in kontinuierlich wirkungsvolles Handeln.

Stiftung als Mittel der unternehmerischen Kontinuität:
Immer mehr Unternehmer erkennen in der Stiftung eine geeignete Form, um die Zukunft des Unternehmens planbar und unabhängig zu gestalten. Die Einbindung in eine Stiftung sichert nicht nur Arbeitsplätze und wirtschaftliche Stabilität, sondern bewahrt auch die persönliche Handschrift des Gründers.

Strukturelle Wirkung im gesellschaftlichen Raum:
Die dauerhafte Zweckbindung bei Stiftungen bewirkt, dass Engagement nicht nur situativ erfolgt, sondern nachhaltig institutionell getragen wird. So entsteht eine kontinuierliche Wirkungskraft, die sich deutlich von der Reichweite projektbezogener Spendeninitiativen unterscheidet.

Langfristige Familienstrategie durch stiftungsrechtliche Struktur:
Mit einer Familienstiftung lässt sich das Ziel verfolgen, Vermögen nicht nur zu erhalten, sondern auch gezielt zur Förderung familieninterner Bildungs-, Sozial- oder Unternehmertätigkeiten einzusetzen. Sie fungiert dabei als rechtlich geschütztes Instrument zur Weitergabe von materiellen wie ideellen Werten.

Fiskalische Vorteile im Rahmen der Stiftungsgründung:
Ein zusätzlicher Anreiz zur Gründung einer Stiftung kann die steuerliche Entlastung sein. Das geltende Steuerrecht honoriert gemeinnütziges Engagement mit umfangreichen Vergünstigungen – angefangen bei Sonderausgabenabzügen bis hin zu umfassenden Steuerbefreiungen im Erb- und Schenkungsfall.

Ein Zeichen setzen, das bleibt:
Die persönliche Entscheidung, eine Stiftung zu gründen, ist für viele eng mit dem Wunsch verbunden, ein dauerhaftes Zeichen für die eigenen Überzeugungen zu setzen. Sie schafft eine Form von Kontinuität, die auch nach dem eigenen Leben fortbesteht und zur gesellschaftlichen Entwicklung beiträgt.

Mit einer Stiftung treffen Sie eine Entscheidung für das langfristige Sichtbarmachen Ihrer Werte und Überzeugungen. Sie verbinden wirtschaftliche Mittel mit ethischer Zielsetzung und schaffen eine Plattform für bleibende Wirkung.

Wenn Sie eine dauerhafte Form des Engagements suchen, die Ihre Vorstellungen strukturiert und rechtssicher trägt, ist die Stiftung eine geeignete Option.

3. Typologie der Stiftung: Formen und Anwendungsbereiche

Die Typenvielfalt im Stiftungswesen bietet für nahezu jedes Anliegen eine passende Lösung. Unterschiede bestehen insbesondere hinsichtlich der Rechtsfähigkeit, der Gemeinnützigkeit und der Steuerbegünstigung.

Im Anschluss stellen wir Ihnen die gängigsten Modelle vor, die sich bei Stiftern und Stifterinnen als besonders praxistauglich erwiesen haben.

Gemeinnützige Stiftung
Die gemeinnützige Stiftung hat den Zweck, dem Gemeinwohl zu dienen, zum Beispiel durch Förderung von Bildung, Wissenschaft, Kunst, Kultur, Umwelt- oder Tierschutz, Entwicklungszusammenarbeit oder Unterstützung Bedürftiger. Sie ist die häufigste Stiftungsform in Deutschland und profitiert von steuerlichen Vergünstigungen wie der Befreiung von Körperschafts- und Erbschaftsteuer sowie der Möglichkeit, Spenden steuerlich abzusetzen.

Gemeinnützige Stiftungen werden von Privatpersonen, Familien oder Unternehmen gegründet und ermöglichen nachhaltiges gesellschaftliches Engagement und langfristige Wirkung.

Familienstiftung
Die Familienstiftung hat vor allem die Funktion, das Familienvermögen nachhaltig zu schützen und zu verwalten und gleichzeitig die wirtschaftliche Versorgung der Familienmitglieder sicherzustellen. Im Gegensatz zu gemeinnützigen Stiftungen verfolgt sie private Interessen und wird steuerlich anders behandelt.

Bei der Nachlassplanung – vor allem bei großen Vermögen oder Unternehmensanteilen – bietet sie die Möglichkeit, Erbstreitigkeiten zu verhindern, das Vermögen zu bündeln und die Kontrolle über das Vermögen generationsübergreifend zu gewährleisten.

Unternehmensstiftung
Die Unternehmensstiftung verfolgt meist zwei Hauptziele: die dauerhafte Erhaltung des Unternehmens und die Förderung eines bestimmten Stiftungszwecks. Unternehmer entscheiden sich häufig für diese Form, um ihr Unternehmen unabhängig zu halten und gleichzeitig gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen.

In der Praxis wird das Unternehmen vollständig oder teilweise in das Stiftungskapital eingebracht. Die Gewinne aus dem Geschäft fließen an die Stiftung, die diese Mittel für den definierten Zweck verwendet. Bekannte Beispiele hierfür sind die Bosch Stiftung oder die Bertelsmann Stiftung.

Treuhandstiftung (unselbstständige Stiftung)
Bei der Treuhandstiftung handelt es sich um eine Stiftung ohne eigene Rechtspersönlichkeit, deren Vermögen von einem Treuhänder verwaltet wird. Der Treuhänder kann ein Verein, eine Bank oder eine Stiftungsverwaltung sein, der die Stiftung entsprechend den Stifterwünschen führt.

Diese Form eignet sich besonders für kleinere Stiftungen oder Stifter, die keine eigene Verwaltungsstruktur aufbauen möchten. Sie ist ein einfacher und kostengünstiger Weg zur Gründung, vor allem wenn das Stiftungskapital begrenzt ist.

Verbrauchsstiftung
Eine Verbrauchsstiftung erlaubt es, das Kapital selbst für den festgelegten Zweck einzusetzen, nicht nur die Erträge daraus. Diese Form ist auf eine bestimmte Laufzeit ausgelegt und eignet sich für mittelfristige Vorhaben wie befristete Bildungsprogramme oder die Unterstützung bestimmter Projekte über zehn bis zwanzig Jahre.

Sie bietet Stiftern die Möglichkeit, ihr Engagement innerhalb ihres Lebenszyklus sichtbar und wirksam zu gestalten, ohne ein dauerhaftes Vermögen zu binden.

Kirchliche und öffentliche Stiftungen
Neben den privaten Stiftungen existieren auch kirchliche Stiftungen, die eng mit Glaubensgemeinschaften verbunden sind. Diese Stiftungen verwenden ihre Mittel vor allem für seelsorgerische, soziale oder kulturelle Projekte im kirchlichen Bereich. Öffentliche Stiftungen hingegen werden von staatlichen Institutionen eingerichtet, um öffentliche Aufgaben langfristig und unabhängig von politischen Schwankungen zu erfüllen.

Die Auswahl der geeigneten Stiftungsform basiert in erster Linie auf Ihren Zielsetzungen, der Höhe Ihres Vermögens und dem Zeithorizont, über den Sie Ihre Stiftung wirken lassen möchten. Gemeinnützige Stiftungen konzentrieren sich auf gesellschaftliche Wirkung und steuerliche Vorteile, während Familienstiftungen und Unternehmensstiftungen die nachhaltige Sicherung von Vermögen und Werten erlauben.

Die Wahl der richtigen Stiftungsform und deren rechtssichere Umsetzung erfordern in jedem Fall eine fachkundige Beratung in rechtlichen, steuerlichen und strategischen Fragen.

4. Die wichtigsten Anforderungen an Stifterinnen und Stifter

Eine Stiftung zu gründen bedeutet, sich auf einen komplexen Prozess einzulassen – rechtlich, monetär und ideell. Um diese Herausforderung erfolgreich zu bestehen, sind bestimmte strukturelle und inhaltliche Anforderungen erforderlich. Diese schaffen die Basis für eine funktionierende Stiftung, die langfristig wirksam bleiben kann.

Ein klar definierter Stiftungszweck

Der erste und wichtigste Schritt bei der Stiftungsgründung besteht darin, einen konkreten und rechtlich anerkannten Zweck zu definieren. Dieser Zweck legt verbindlich fest, wofür das Stiftungskapital und die laufenden Erträge verwendet werden – etwa für Bildungsförderung, wissenschaftliche Projekte, Umweltinitiativen, kulturelles Schaffen oder soziales Engagement. Dabei ist entscheidend, dass der Zweck dauerhaft umsetzbar ist und in keiner Weise gegen geltendes Recht oder öffentliche Normen verstößt.

Im Falle einer gemeinnützigen Stiftung ist es zudem zwingend erforderlich, dass der festgelegte Stiftungszweck mit den Bestimmungen der Abgabenordnung (§§ 51–68 AO) konform ist, um die Voraussetzungen für steuerliche Erleichterungen überhaupt zu erfüllen.

Ein ausreichendes Stiftungskapital

Ein essenzieller Faktor bei der Gründung ist das Stiftungsvermögen. Dieses Kapital muss in seiner Höhe so kalkuliert werden, dass die Stiftung ihren satzungsgemäßen Zweck nachhaltig aus den laufenden Erträgen erfüllen kann.

Eine bundesweit verbindliche Mindestsumme gibt es nicht, jedoch fordern viele Behörden zur Stiftungsgründung in der Regel ein Vermögen zwischen 50.000 und 100.000 Euro – bei gemeinnützigen Stiftungen liegt die Grenze häufig noch höher. Je nach der Art des Zwecks und dem organisatorischen Aufwand kann es jedoch notwendig sein, mit einem deutlich höheren Startkapital zu planen.

Als denkbare Option bietet sich die Verbrauchsstiftung an: Hier kann das gesamte Vermögen für einen festgelegten Zeitraum genutzt werden, was sich besonders für mittelfristige Vorhaben eignet.

Eine rechtssichere Stiftungssatzung

Die Satzung fungiert als das maßgebliche Regelwerk für das Stiftungsgeschehen. Sie legt verbindlich die zentralen Struktur- und Verfahrensaspekte fest, speziell:

  • Name, Sitz und Rechtsform
  • Stiftungszweck
  • Umfang und Art des Vermögens
  • Organisation und Organe der Stiftung (z. B. Vorstand, Kuratorium)
  • Verfahren zur Mittelverwendung
  • Regelungen zu Änderungen oder Auflösung der Stiftung

Es ist sehr entscheidend, Ihre Satzung so zu gestalten, dass der Stiftungszweck langfristig und unabhängig realisiert werden kann. Gleichzeitig sollte sie transparente und praktikable Regelungen für die Leitung und Überwachung der Stiftung vorsehen.

Der Wille zur Gründung – die Stiftungserklärung

Stiftungen können sowohl unter Lebenden als auch durch Verfügung von Todes wegen gegründet werden. Grundlage ist stets eine Stiftungserklärung, die die Absicht zur Errichtung der Stiftung belegt.
Bei Lebzeitstiftungen ist ein notarieller Vertrag nötig, bei der testamentarischen Gründung muss der Wille klar im Nachlassdokument erkennbar sein.

Anerkennung durch die Stiftungsbehörde

Damit eine Stiftung rechtlich wirksam wird, ist in der Regel die staatliche Anerkennung durch die zuständige Stiftungsaufsichtsbehörde des Bundeslandes notwendig, in dem die Stiftung ihren Sitz plant. Die Behörde überprüft dabei insbesondere folgende Punkte:

  • Die dauerhafte und nachhaltige Erfüllbarkeit des Stiftungszwecks
  • Die ausreichende Kapitalausstattung
  • Die rechtliche und organisatorische Eignung der Satzung

Erfolgt die Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht, erhält die Stiftung den Status einer rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts und damit volle juristische Handlungsfähigkeit.

Optionale Anerkennung der Gemeinnützigkeit

Wenn die Stiftung gemeinnützige Zwecke verfolgt, ist eine zusätzliche Prüfung durch das zuständige Finanzamt notwendig. Dabei wird insbesondere geprüft, ob der in der Satzung festgelegte Zweck mit den steuerlichen Vorgaben der Abgabenordnung übereinstimmt.

Eine Stiftung zu gründen ist kein spontaner Akt – sie erfordert einen durchdachten Plan und sorgfältige Vorbereitung.
Die Anforderungen an die Stiftungsgründung sind komplex, jedoch klar strukturiert. Wer sich frühzeitig mit den wesentlichen Bedingungen vertraut macht und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch nimmt, legt das Fundament für eine nachhaltige Wirkung.
Mit einer klaren Vision, einem definierten Ziel und ausreichend Kapital sind die Voraussetzungen gegeben, dass Ihre Stiftung langfristig erfolgreich und wirkungsvoll agieren kann.

5. Was kostet es, eine eigene Stiftung ins Leben zu rufen?

Viele meiner Kunden fragen zu Beginn vor allem: Wie groß muss das finanzielle Fundament sein, damit eine Stiftung nicht nur formal, sondern auch praktisch Bestand hat? Entscheidend ist hierbei, dass das Kapital ausreichend ist, um den Stiftungszweck dauerhaft zu erfüllen. Darüber hinaus beeinflusst die Kapitalausstattung maßgeblich, ob die Stiftung von der Aufsichtsbehörde anerkannt wird und wie flexibel die Organisation später agieren kann.

Obwohl das deutsche Stiftungsrecht keine gesetzliche Mindestkapitalhöhe definiert, orientieren sich viele Stifter und Behörden an bewährten Richtlinien. Diese sehen in der Praxis ein Mindestkapital von etwa 50.000 bis 100.000 Euro vor, wobei bei gemeinnützigen Stiftungen häufig ein höherer Betrag gefordert wird. Wichtig ist stets, dass die Stiftung ihre Ziele dauerhaft und zuverlässig durch die Erträge aus dem Stiftungskapital erfüllen kann.

Ein hilfreicher Hinweis von mir: Sie können alternativ eine Verbrauchsstiftung gründen, bei der das Kapital zeitlich befristet komplett eingesetzt werden darf.

6. Gesetzliche Grundlagen und Regelungen für die Stiftungsgründung

In Deutschland erfolgt die Stiftungsgründung keineswegs formlos – sie unterliegt strengen gesetzlichen Anforderungen, die sowohl den Schutz des Stifters als auch der Öffentlichkeit gewährleisten sollen. Wer sich für diesen Weg entscheidet, muss sich daher gut informieren, wie Anerkennung, Vermögenssicherung, Verwaltungsstruktur und die dauerhafte Zweckverfolgung rechtlich geregelt sind.

Gesetzliche Grundlagen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Stiftungen ergeben sich im Wesentlichen aus zwei Ebenen:
• Bundesrecht, allen voran §§ 80–88 BGB, die bundesweite Grundlagen für bürgerlich-rechtliche Stiftungen liefern.
• Landesstiftungsgesetze, die in den Bundesländern spezifische Regelungen zu Organisation, Anerkennung und Aufsicht der Stiftungen definieren.
Weil die Stiftungsaufsicht Sache der Länder ist, gibt es Unterschiede bei Vorgaben wie Mindestkapital oder der Zusammensetzung der Organe.

Anerkennung als rechtsfähige Stiftung

Für die Erlangung des Status einer rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts ist eine offizielle Anerkennung durch die zuständige Stiftungsaufsichtsbehörde notwendig. Die Behörde kontrolliert hierbei vor allem, ob die grundlegenden Anforderungen für die Stiftungsgründung eingehalten werden, insbesondere im Hinblick auf:

  • Die Dauerhaftigkeit der Stiftung
  • Die Eignung des Stiftungszwecks
  • Die ausreichende Kapitalausstattung
  • Die Rechtskonformität der Satzung
  • Die Funktionsfähigkeit der Organisation

Erst nach erfolgreicher Überprüfung durch die Stiftungsaufsicht erhält die Stiftung den Status einer eigenständigen juristischen Person – was ihr erlaubt, selbst Verträge zu schließen, Vermögen zu besitzen und gerichtliche Schritte einzuleiten.

Als zentrales Dokument einer Stiftung definiert die Satzung die grundlegenden rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen.
Gemäß § 81 BGB sind darin mindestens folgende Angaben erforderlich:

  • Name und Sitz der Stiftung
  • Zweck der Stiftung
  • Vermögensausstattung
  • Regelungen zur Verwendung der Erträge
  • Bestimmungen über die Organisation und Organe

Darüber hinaus sollte die Satzung auch Regelungen enthalten für:

  • Nachfolge und Amtszeiten der Organmitglieder
  • Vertretungsbefugnisse
  • Satzungsänderungen
  • Auflösung oder Zusammenlegung der Stiftung

Die Satzung sollte klar strukturierte Regelungen enthalten, die gewährleisten, dass der Stiftungszweck auf Dauer erfüllt wird und die Organisation ihre Aufgaben zuverlässig wahrnehmen kann.

Rechtsform und Stiftungstypen

Am gebräuchlichsten ist hierzulande die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts. Darüber hinaus lassen sich auch unterscheiden:

  • Nicht rechtsfähige (Treuhand-)Stiftungen, die durch einen Treuhänder verwaltet werden
  • Stiftungen öffentlichen Rechts, die durch staatliche Akte gegründet werden
  • Kirchliche Stiftungen, die in Trägerschaft von Religionsgemeinschaften stehen

Je nach Rechtsform ändern sich Verwaltungsaufbau, Überwachungspflichten und Art der Vermögensbindung – deshalb empfiehlt sich eine gründliche Prüfung vor der Entscheidung.

Stiftungsaufsicht – Kontrolle im öffentlichen Interesse

In Deutschland gilt für jede rechtsfähige Stiftung die Pflicht zur staatlichen Aufsicht. Die Kontrollinstanz achtet darauf, dass der Stiftungszweck eingehalten wird und die Stiftung sich an rechtliche sowie eigene Satzungsregeln hält.

Das Ausmaß der Stiftungsaufsicht hängt von Bundesland und Stiftungsform ab. In der Regel untersucht die zuständige Behörde dabei insbesondere:

  • Die ordnungsgemäße Mittelverwendung
  • Die Einhaltung des Stiftungszwecks
  • Die wirtschaftliche Situation der Stiftung
  • Satzungsänderungen oder Maßnahmen zur Auflösung

Die Stiftungsaufsicht mischt sich nicht in den konkreten Stiftungszweck ein, sofern dieser im Rahmen rechtlicher Zulässigkeit bleibt.

Steuerrechtliche Rahmenbedingungen

Neben den zivilrechtlichen Bestimmungen müssen Sie auch steuerliche Regeln berücksichtigen – vor allem, wenn Sie eine gemeinnützige Stiftung gründen wollen. Diese Vorschriften stehen in §§ 51–68 AO. Dabei prüft das Finanzamt, ob sowohl die Satzung als auch die operative Umsetzung mit den Anforderungen der Gemeinnützigkeit übereinstimmen.

Einmal anerkannt, profitiert die Stiftung von verschiedenen steuerlichen Vergünstigungen, u. a.:

  • Befreiung von Körperschaft- und Gewerbesteuer
  • Spendenabzugsfähigkeit für Zuwendungen
  • Steuerliche Vorteile bei Erbschaften und Schenkungen

Die steuerliche Anerkennung einer Stiftung muss regelmäßig überprüft und mit den erforderlichen Nachweisen belegt werden.

Scheint das alles etwas kompliziert? Kein Grund zur Sorge – mit meiner kompetenten Beratung navigieren wir gemeinsam sicher durch die rechtlichen Anforderungen.

7. Der Stiftungszweck – Leitmotiv und zentrale Orientierung

Der Zweck einer Stiftung ist zweifellos das Herzstück der gesamten Konstruktion – denn er legt fest, in welchem Bereich das Vermögen wirken soll und gibt der Stiftung damit eine klare inhaltliche Richtung.

Damit eine Stiftung rechtswirksam gegründet werden kann, muss der Zweck eindeutig benannt und gesetzeskonform sein. Dieser Zweck spiegelt zudem die persönliche Haltung des Stifters wider und verleiht der Stiftung ihre besondere Note.

Ein prägnant formulierter Zweck sollte daher klar, detailliert und realistisch umsetzbar sein. Allgemeine Aussagen wie „Förderung des Gemeinwohls“ genügen nicht den Erwartungen der Stiftungsaufsicht. Stattdessen sollte genau beschrieben werden, wer von der Stiftung profitiert, welche konkreten Maßnahmen in Angriff genommen werden und welches langfristige Ziel verfolgt wird. Das schafft Transparenz für Behörden, Öffentlichkeit und spätere Organmitglieder.

Der Zweck einer Stiftung kann vielfältig ausgestaltet werden. Zu den besonders beliebten Bereichen zählen in der Praxis:

  • Förderung von Bildung, Wissenschaft und Forschung
  • Kunst und Kultur
  • Denkmal- und Umweltschutz
  • Soziale Hilfen und Inklusion
  • Gesundheitspflege
  • Kinder- und Jugendförderung
  • Entwicklungshilfe
  • Tierschutz
  • religiöse oder kirchliche Zwecke

Es macht einen großen Unterschied, ob Sie eine gemeinnützige Stiftung oder eine Familienstiftung gründen möchten. Bei ersteren steht das Allgemeinwohl im Mittelpunkt, mit entsprechenden steuerlichen Vergünstigungen. Bei letzteren geht es hauptsächlich um private Ziele – etwa die Vermögenssicherung oder die Versorgung der Familie.

Der Stiftungszweck muss langfristig tragfähig sein – die meisten Stiftungen sind unbegrenzt wirksam, Verbrauchsstiftungen sind die Ausnahme. Zu enge Formulierungen untergraben die Flexibilität, zu weiche führen zur Profilverflachung und können ein Anwachsen der Zweifel seitens der Behörden provozieren.

Der Zweck muss finanziell angemessen umgesetzt werden können. Schulbau und -betrieb erfordern ein deutlich größeres Kapitalvolumen als Stipendien oder Kunstprojekte. Aus diesem Grund sollte vor der Festlegung des Zwecks eine solide Wirkungsanalyse und Finanzplanung erfolgen, um realistische Handlungsspielräume zu definieren.

Eine wichtige Überlegung ist, ob der Stiftungszweck später flexibel verändert werden darf, wenn sich die gesellschaftlichen Gegebenheiten ändern oder der ursprüngliche Zweck keine Relevanz mehr besitzt. Entsprechende Klauseln in der Satzung können dies ermöglichen – dürfen aber den Stifterwillen nicht unterminieren. Ohne solche Regelungen sind Zweckänderungen nur selten und nur nach expliziter Zustimmung der Aufsichtsbehörde (§ 87 BGB) möglich.

8. Die Satzung als Wegweiser der Stiftungsidee

Als Herzstück der Stiftung definiert die Satzung ihr rechtliches Gerüst und ihre organisatorische Ausrichtung. Sie formuliert Zweck und Zielsetzung, steuert die Vermögensverwendung und legt genau fest, welche Organe für welche Aufgaben verantwortlich sind – kurzum: Sie gewährleistet eine fundierte und langfristig stabile Arbeitsorganisation.

Gemäß § 81 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) muss die Stiftungssatzung mindestens folgende Bestandteile enthalten:

  • Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung
  • Zweck der Stiftung (klar und dauerhaft erreichbar)
  • Vermögensausstattung
  • Verwendung der Mittel
  • Bestimmungen zur Organisation der Stiftung (Organe, deren Aufgaben und Bestellung)

Darüber hinaus ist eine Gestaltung der Satzung sinnvoll, die spätere Satzungsänderungen, Zweckmodifikationen, Nachfolgeregeln und sogar eine mögliche Auflösung oder Fusion berücksichtigt. Diese Ergänzungen sichern rechtliche Transparenz und ermöglichen Flexibilität bei veränderten Umständen.

Darüber hinaus ist es sinnvoll, die Satzung so zu gestalten, dass sie rechtlich solide und gleichzeitig praxistauglich bleibt. Eine eindeutige, klare Formulierung ohne unnötig komplexe Rechtsbegriffe erleichtert die Nutzung – vor allem, wenn externe Kooperationspartner oder Ehrenamtliche eingebunden werden.

Achten Sie darauf, dass Formulierungen robust genug sind, um eine spätere behördliche oder steuerrechtliche Prüfung zu überstehen – gerade bei einer gemeinnützigen Stiftung. Die Abgabenordnung (§ 60 AO) stellt hier klare Vorgaben.

Ein essenzieller Bestandteil ist die Formulierung zur Organisation der Stiftungsorgane. Die Satzung muss klar definieren, wie Vorstand, Kuratorium oder andere Gremien zusammengesetzt sind, welche Entscheidungsbefugnisse sie innehaben und wie ihre Abläufe strukturiert sind. Regelungen zu Amtszeiten, Wiederwahlmöglichkeiten und Abberufung stärken dabei Vertrauen und Governance.

Eine maßgebliche Funktion kommt der Satzung bei der Überwachung der Stiftung und der Prüfung der Gemeinnützigkeit zu. Die Aufsichtsbehörden orientieren sich bei ihrer Beurteilung an den Satzungsbestimmungen. Auch das Finanzamt fordert vor der Anerkennung der steuerlichen Gemeinnützigkeit eine genaue Prüfung der Satzung. Es ist somit essenziell, dass der Zweck der Stiftung und die Verwendung der Mittel eindeutig geregelt und gesetzeskonform sind.

9. Stiftungsstruktur in der Praxis – Gremien, Funktionen und gesetzliche Vorgaben

Zur funktionalen Architektur einer Stiftung gehört ein durchdachtes System an Organen, das die Führung, Kontrolle und Durchführung von Projekten ermöglicht. Das Gesetz schreibt keine Mindestgremien vor, jedoch erwarten Aufsichtsbehörden eine Mindeststruktur, meist bestehend aus Vorstand und, je nach Ausrichtung, weiteren Gremien wie Kuratorium oder Beirat.

Der Vorstand – das leitende Organ der Stiftung

Als zentrales geschäftsführendes Organ trägt der Vorstand Verantwortung für die operative Geschäftsführung. Er repräsentiert die Stiftung juristisch, sorgt für die Umsetzung des Zwecks und kontrolliert den Umgang mit den Stiftungsmitteln. Zu seinen Aufgaben zählen beispielsweise:

  • Die Entwicklung und Umsetzung der Förderstrategie
  • Die Verwaltung des Stiftungsvermögens
  • Die Erstellung von Haushalts- und Finanzplänen
  • Der Abschluss von Verträgen
  • Die Zusammenarbeit mit Partnern und Förderempfängern
  • Die Berichterstattung an die Stiftungsaufsicht und ggf. das Finanzamt

Je nach Satzung kann der Vorstand entweder aus einer Einzelperson oder aus mehreren Mitgliedern bestehen. In der Praxis ist es jedoch üblich, ein mehrköpfiges Gremium zu bilden, um die vielfältigen Aufgaben und Verantwortungen besser zu verteilen. Ein solcher Vorstand profitiert von unterschiedlichen fachlichen Kompetenzen der einzelnen Mitglieder, wodurch eine effektive und breit aufgestellte Führung ermöglicht wird. Zudem erleichtert eine klare Ressortaufteilung die Trennung von operativen und strategischen Tätigkeiten innerhalb des Vorstands.

Kuratorium oder Stiftungsrat – das Kontroll- und Aufsichtsorgan:

Das Kuratorium, häufig auch Stiftungsrat genannt, übernimmt in zahlreichen Stiftungen die Funktion der Kontrolle und Beratung. Es hat die Aufgabe zu prüfen, ob der Vorstand den Stiftungszweck ordnungsgemäß erfüllt und verantwortungsvoll mit den Ressourcen umgeht. Zu den klassischen Aufgaben eines Kuratoriums zählen unter anderem:

  • Die Bestellung und Entlastung des Vorstands
  • Die Genehmigung wichtiger Entscheidungen, z. B. Satzungsänderungen
  • Die strategische Beratung der Stiftung
  • Die Kontrolle der Jahresabrechnung und Mittelverwendung

In der Satzung ist das Kuratorium nicht immer vorgeschrieben, dennoch wird es vor allem bei größeren oder vermögenden Stiftungen als sinnvolles und von der Stiftungsaufsicht geschätztes Organ angesehen. Es unterstützt die Stiftung durch erhöhte Transparenz, Kontrolle und Integrität. Zusätzlich kann die Mitwirkung von Fachleuten aus Wissenschaft, Wirtschaft oder öffentlichem Leben die Glaubwürdigkeit und Sichtbarkeit der Stiftung deutlich verbessern.

Der Beirat – beratende Unterstützung mit Fachkompetenz

Ein Beirat ist ein optionales Fachgremium, das zur inhaltlichen Beratung der Stiftung dient. Oft arbeitet er projektweise, begleitet Bereiche wie Kommunikation oder Forschung und gibt Empfehlungen. Er hat keine Entscheidungsbefugnis, sondern unterstützt durch Qualitätssicherung und Wissensaustausch.

In manchen Konstellationen kommen ehrenamtlich engagierte Fachleute oder Personen des öffentlichen Lebens in den Beirat. Damit ihre Unterstützung effektiv ist, empfiehlt sich eine präzise Definition ihrer Rechte und Pflichten in der Satzung oder durch eine ergänzende Geschäftsordnung – eine klare Basis für das Zusammenspiel mit Vorstand und Kuratorium.

Zusammenspiel der Organe – klare Rollen, gute Zusammenarbeit

Die Leistungsfähigkeit einer Stiftung hängt stark davon ab, wie harmonisch ihre Organe zusammenwirken. Eine klare Rollenverteilung, offene Kommunikation und transparente Entscheidungsabläufe sind dabei unverzichtbar. Die Satzung sollte daher umfassende Vorgaben zur Struktur, Amtszeit, Vertretung und den Zuständigkeiten der Organe enthalten.

Ein zentraler Aspekt ist die Vermeidung von Interessenkonflikten, vor allem wenn Stifter, Vorstandsmitglieder und Begünstigte familiär oder geschäftlich verbunden sind. Deshalb sind wirksame Kontrollmechanismen notwendig, um die Integrität der Stiftung zu schützen und Streitigkeiten zwischen Familienangehörigen vorzubeugen.

Im Ergebnis kann man feststellen, dass die Stiftungsorgane das organisatorische Fundament darstellen. Sie bewirken, dass der Stiftungszweck nicht nur Theorie bleibt, sondern im Alltag gewissenhaft, rechtssicher und wirkungsvoll gelebt wird.

Eine sorgfältig aufgebaute und kompetent besetzte Gremienlandschaft ist maßgeblich dafür verantwortlich, dass eine Stiftung langfristig wirksam arbeitet und das Vertrauen der Öffentlichkeit sowie der Förderpartner und Aufsichtsbehörden genießt.

10. Steuervorteile im Stiftungswesen – Chancen für Ihr Engagement

Wer eine Stiftung gründet, demonstriert nicht nur soziales oder familiäres Engagement – er sichert sich gleichzeitig bedeutende steuerliche Entlastung. Vor allem gemeinnützige Stiftungen werden vom deutschen Steuerrecht mit gezielten Anreizen gefördert, um zivilgesellschaftliche Initiativen zu unterstützen. Sowohl bei der Gründung als auch bei späteren Zuwendungen können Stifter steuerlich profitieren.

Sonderausgabenabzug bei Zuwendungen an eine Stiftung

Stifterinnen und Stifter, die einer Stiftung Geld, Wertpapiere oder Immobilien zukommen lassen, können diese Spenden steuerlich als Sonderausgaben geltend machen und Steuern sparen.

Bei der Erstgründung einer gemeinnützigen Stiftung ermöglicht § 10b Abs. 1a EStG einen steuerlichen Sonderabzug von bis zu 1 Mio. Euro (oder 2 Mio. bei Ehepaaren), der auf bis zu zehn Jahre verteilt werden darf.

Ein steuerlicher Vorteil besteht nur dann, wenn die Stiftung vom Finanzamt als gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich anerkannt wurde. Auch einmalige oder regelmäßige Zustiftungen an bestehende gemeinnützige Stiftungen können davon profitieren.

Laufender Spendenabzug

Regelmäßige Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen mindern die Steuerlast – auch ohne Stiftungsgründung. Der § 10b EStG erlaubt den Abzug von bis zu 20 % des Einkommens oder alternativ 4 Promille der Umsätze, Löhne und Gehälter als Sonderausgaben.

Das ist insbesondere für Unterstützer relevant, die sich nicht selbst als Stifter betätigen, aber durch regelmäßige Spenden oder Zustiftungen einen nachhaltigen Beitrag leisten wollen. Voraussetzung ist jedoch, dass das Finanzamt die Gemeinnützigkeit der Stiftung bestätigt hat.

Erbschaft- und Schenkung steuerliche Vorteile

Ein zusätzlicher steuerlicher Vorteil ergibt sich aus den Regelungen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer: Vermögensübertragungen an gemeinnützige Stiftungen, egal ob zu Lebzeiten oder durch Erbschaft, sind meist vollständig von dieser Steuer befreit (§ 13 Abs. 1 Nr. 16 ErbStG).

Die Vorteile dieser Regelung zeigen sich besonders bei der Nachlassplanung. Mit der Einbringung von Vermögen in eine Stiftung lassen sich nicht nur Steuerbelastungen vermeiden, sondern auch Projekte von gesellschaftlichem Nutzen dauerhaft unterstützen. Für Erblasser mit größeren Vermögen kann die Stiftung eine überlegenswerte Alternative zur direkten Vererbung sein.

Kapitalertrag- und Körperschaftsteuerbefreiung

Zusätzlich genießen gemeinnützige Stiftungen Steuererleichterungen bei Körperschaft- und Gewerbesteuer – sofern alle Einnahmen unmittelbar dem satzungsgemäßen Zweck dienen. Auch Kapitalerträge wie Zinsen oder Ausschüttungen können steuerfrei sein, was die wirtschaftliche Basis deutlich stärkt.

Was viele nicht wissen: Innerhalb einer Stiftung kann das Vermögen dauerhaft steuerlich geschont und dadurch wirkungsvoller eingesetzt werden. Bei privaten Vermögen hingegen fällt auf Erträge regelmäßig Steuer an – was die Mittel langfristig reduziert. Die Stiftung bietet somit einen ökonomischen Vorteil.

Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung

Damit die steuerlichen Begünstigungen wirksam werden, ist eine Anerkennung der Stiftung als steuerbegünstigte Körperschaft durch das zuständige Finanzamt erforderlich. Diese Anerkennung erfolgt gemäß den §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung (AO). Dabei ist es besonders wichtig, dass die Satzung den Anforderungen des § 60 AO entspricht und die tatsächliche Geschäftsführung mit dem in der Satzung festgelegten gemeinnützigen Zweck übereinstimmt.

Die Stiftung erhält einen Freistellungsbescheid als offizielle Anerkennung, welcher in der Regel alle drei Jahre vom Finanzamt überprüft wird. Änderungen in der Satzung oder im Stiftungshandeln sind dem Finanzamt zu melden, andernfalls kann der steuerliche Status verloren gehen.

Die steuerlichen Anreize bei einer Stiftungserrichtung sind durchaus substanziell, jedoch nur bei sorgfältiger rechtlicher und steuerlicher Vorbereitung wirkungsvoll. Insbesondere bei größeren Übertragungen oder in der Nachlassplanung kann die Stiftung sowohl finanziell entlasten als auch dauerhaft gesellschaftlichen Nutzen stiften.

Schon im Vorfeld der Stiftungsgründung sollte eine fachkundige steuerliche Beratung erfolgen. Dies stellt sicher, dass Ihre Stiftung rechtlich korrekt und steuerlich vorteilhaft gestaltet wird, wobei stets Ihr individueller Stifterwille und die gesetzlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.

11. Warum Gemeinnützigkeit für Stifter und Gesellschaft entscheidend ist

Als gemeinnützig gilt eine Stiftung, wenn ihre Tätigkeit klar der Allgemeinheit dient – sei es durch Förderung von Bildung, Gesundheit, Kunst oder Umweltschutz. Diese Einstufung bringt nicht nur steuerliche Vorteile mit sich, sondern auch gesellschaftliches Ansehen.

Damit die Gemeinnützigkeit offiziell anerkannt wird, ist es notwendig, die entsprechenden Ziele eindeutig in der Satzung zu verankern – und sicherzustellen, dass die operative Tätigkeit der Stiftung diese Ziele auch aktiv umsetzt.

Es ist entscheidend zu wissen: Das Finanzamt führt eine Prüfung bei der initialen Anerkennung durch und wiederholt diese Überprüfung regelmäßig anhand des Freistellungsverfahrens.

Voraussetzungen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit

Für die Anerkennung einer gemeinnützigen Stiftung ist es unerlässlich, dass die Satzung den Anforderungen des „Mustersatzungserlasses“ der Finanzverwaltung entspricht. Dabei steht die präzise und klare Beschreibung aller Stiftungszwecke im Mittelpunkt.

  • Die Zwecke müssen klar und abschließend genannt sein
  • Die Mittelverwendung darf ausschließlich dem gemeinnützigen Zweck dienen
  • Es dürfen keine eigenwirtschaftlichen Interessen verfolgt werden
  • Ein Begünstigungsverbot ist zu verankern – d. h. keine persönliche Bereicherung durch Vorstandsmitglieder oder Stifter

Darüber hinaus gilt, dass die Stiftung ihre finanziellen Ressourcen nicht unnötig ansammeln darf, sondern diese zeitnah für die satzungsgemäße Zweckverfolgung einsetzt – es sei denn, eine zweckgebundene Rücklage ist gesetzlich oder satzungsmäßig vorgesehen.

Steuerliche und praktische Vorteile gemeinnütziger Stiftungen

Sobald das Finanzamt eine Stiftung als gemeinnützig anerkennt, ergeben sich weitreichende steuerliche Erleichterungen. In der Regel entfallen für solche Stiftungen folgende Abgaben:

  • Körperschaftsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer auf Zuwendungen
  • Kapitalertragsteuer (unter bestimmten Voraussetzungen

Weil Spenden steuerlich abzugsfähig sind, genießen gemeinnützige Stiftungen einen erheblichen Vertrauensvorschuss bei potenziellen Unterstützern. Diese steuerlichen Vorteile fördern nicht nur die Spendenbereitschaft, sondern erhöhen auch die Planungssicherheit der Stiftung.

Auch jenseits des Steuervorteils wirkt die Gemeinnützigkeit wie ein Gütesiegel. Sie stärkt das Vertrauen und signalisiert Offenheit und Verlässlichkeit – nach innen wie nach außen. Gemeinnützige Stiftungen erfreuen sich besonderer Wertschätzung und gelten als seriöse Ansprechpartner.

Gemeinnützigkeit verpflichtet – Kontrolle durch Finanzamt und Stiftungsaufsicht

Mit dem Status der Gemeinnützigkeit sind bestimmte Auflagen verknüpft – die Stiftung muss regelmäßig über ihre Mittel und Aktivitäten Rechenschaft ablegen. Werden Gelder zweckwidrig verwendet oder kommt persönliche Bereicherung ins Spiel, droht der Verlust des Status und steuerliche Konsequenzen.

Die genaue Dokumentation der Finanzströme, eine lückenlose Nachweisführung und interne Überprüfungen sind für Stiftungen von zentraler Bedeutung. Zur Sicherstellung der Einhaltung aller Vorschriften arbeiten viele Organisationen mit externen Wirtschaftsprüfern oder Steuerexperten zusammen.

Gemeinnützigkeit als Schlüssel zur gesellschaftlichen Wirkung

Mehr als ein Steuer-Plus ist die Gemeinnützigkeit Ausdruck nachhaltiger Verantwortung. Eine gemeinnützige Stiftung wirkt aktiv bei der Lösung dauerhafter gesellschaftlicher Fragestellungen mit, stärkt soziale Gerechtigkeit und erhält kulturelle und ökologische Werte für kommende Generationen.

Sofern Ihre Stiftung auf Gemeinnützigkeit abzielt, ist es unerlässlich, den Status systematisch anzustreben und auch nach der Gründung auf die penible Umsetzung und dokumentarische Nachvollziehbarkeit zu setzen. Nur so bleibt Ihre Stiftung dauerhaft effektiv, vertrauenswürdig und steuerlich vorteilhaft – zum Wohl der Allgemeinheit.

12. In neun Schritten zur eigenen Stiftung – der komplette Gründungsweg

Wie viele Prozesse in Deutschland ist auch die Gründung einer Stiftung durch ein klar strukturiertes Vorgehen gekennzeichnet, das rechtliche, inhaltliche und organisatorische Faktoren berücksichtigt. Dieser Ablauf ist gut planbar, erfordert jedoch gründliche Vorbereitung, Sorgfalt und idealerweise die Unterstützung durch einen erfahrenen Berater. Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht der wichtigsten Schritte:

1. Das Ziel und Zweck definieren

Vor dem formellen Gründungsprozess steht die entscheidende Frage: Welches Ziel verfolgt die Stiftung? Der Zweck bildet das Zentrum der inhaltlichen Ausrichtung und muss präzise, langfristig und realistisch formuliert werden. Idealerweise orientiert sich der Zweck an Ihrer persönlichen Vision und dem verfügbaren Stiftungskapital.

2. Das Stiftungskapital festlegen

Um das langfristige Funktionieren der Stiftung zu sichern, muss das Kapital anhand des Zwecks und der Art (klassisch oder Verbrauchsstiftung) ausreichend hoch sein. In vielen Fällen sind mindestens 50.000 bis 100.000 Euro notwendig, oft auch mehr.

3. Die Satzung erstellen

Die Stiftungssatzung fungiert als grundlegendes rechtliches Gerüst. Sie hält den Namen, Sitz, Zweck, Grundkapital, Organe, Nutzung der Mittel und Änderungen der Satzung fest.
Dabei ist besonders wichtig, dass sie klar strukturiert, rechtlich wasserdicht und sowohl den Vorgaben des BGB als auch der Abgabenordnung entspricht.

4. Den Gründungswillen dokumentieren

Der Wille des Stifters zur Gründung einer Stiftung muss schriftlich festgehalten werden – entweder durch einen notariell beurkundeten Gründungsvertrag zu Lebzeiten oder durch letztwillige Verfügungen wie Testament oder Erbvertrag. Bei Lebzeitstiftungen ist die notarielle Beurkundung obligatorisch.

5. Einen Antrag auf Anerkennung stellen

Für die offizielle Anerkennung melden Sie die Stiftung bei der zuständigen Behörde des jeweiligen Bundeslandes an. Gefordert werden stets die Satzung, Stiftungserklärung und ein Nachweis des Fondsvermögens. Die Behörde prüft diese Unterlagen dann auf ihre rechtliche und sachliche Vollständigkeit.

6. Optional die Gemeinnützigkeit beantragen

Der Weg zur steuerlichen Begünstigung führt über einen zusätzlichen Antrag auf Gemeinnützigkeit beim Finanzamt. Hierbei wird zuvorderst geprüft, ob Ihre Satzung den §§ 51–68 AO entspricht.

7. Die Anerkennung und Errichtung

Mit dem Erhalt der Anerkennungsurkunde nach erfolgreicher Prüfung gewinnt Ihre Stiftung Rechtsfähigkeit. Sie darf ab dann im eigenen Namen handeln: Aktivitäten starten, Verpflichtungen eingehen und ihr Vermögen eigenständig steuern.

8. Die Aufnahme der Stiftungsarbeit


Nach Erhalt der Anerkennung beginnt die operative Phase der Stiftung. Jetzt gilt es, Organe zu besetzen, die Verwaltung und Buchhaltung aufzubauen sowie Projekte und Fördermaßnahmen umzusetzen. Eine durchdachte interne Organisation ist dabei ein entscheidender Faktor.

Die Gründung einer Stiftung lässt sich zusammenfassend als ein wohlüberlegter, systematischer Vorgang beschreiben, der durch klare Zielvorgaben und fachkundige Beratung unterstützt wird. Eine durchdachte Satzung, ein tragfähiges Kapitalfundament und ein gut strukturierter organisatorischer Rahmen bilden die Voraussetzung für ein nachhaltiges Engagement.

13. Expertenrat nutzen – gemeinsam zur erfolgreichen Stiftung

Die Gründung einer Stiftung erfordert sowohl juristisches Know-how als auch organisatorisches Geschick. Privatpersonen und Unternehmen, die diesen Weg allein gehen, riskieren Fehler in Satzung oder steuerlichen Angelegenheiten, weshalb eine professionelle Beratung sehr ratsam ist.

Meine Unterstützung umfasst die Erstellung einer rechtlich sicheren Satzung, die korrekte Dokumentation Ihres Gründungswillens sowie die Begleitung des Anerkennungsverfahrens durch die Stiftungsaufsicht von Anfang bis Ende. Dank meiner Erfahrung und meines Netzwerks kann ich Ihnen wertvolle Hilfestellung bei der Ausrichtung Ihrer Stiftung auf Gemeinnützigkeit, steuerliche Begünstigungen und eine stabile Kapitalstruktur bieten.

Wer frühzeitig auf meine fachkundige Beratung setzt, legt das stabile Fundament für die offizielle Anerkennung Ihrer Stiftung und garantiert zugleich die nachhaltige Umsetzung sowie professionelle Betreuung Ihres Stifterwillens.

14. Stolpersteine bei der Stiftungsgründung – was Sie beachten sollten

Eine Stiftung ins Leben zu rufen ist ein großer Schritt, der aber auch mit typischen Risiken verbunden ist. Fehler können die Anerkennung verzögern oder die Wirksamkeit der Stiftung beeinträchtigen. Wer sich frühzeitig über mögliche Probleme informiert, kann den Gründungsprozess effizienter und erfolgreicher gestalten.

Ein häufiger Stolperstein bei der Gründung ist die mangelnde Präzision in der Zweckbestimmung. Ist der Zweck zu unscharf oder rechtlich nicht eindeutig, verweigern die Behörden oft die Anerkennung. Darüber hinaus können spätere Schwierigkeiten bei der Erfüllung des Zwecks auftreten, wenn dieser nicht klar mit den Ressourcen abgestimmt ist.

Viele Stifter unterschätzen den Kapitalbedarf, was gerade bei „Ewigkeitsstiftungen“ problematisch ist, da hier nur die Erträge verwendet werden dürfen. Ein zu geringes Stiftungskapital gefährdet die langfristige Erfüllung des Stiftungszwecks und kann dazu führen, dass die Aufsichtsbehörde die Stiftung nicht anerkennt.

Häufig liegen formale Mängel in der Satzung vor, die die Anerkennung verhindern. Unklare oder fehlende Regelungen zu den Stiftungsorganen, Vertretungsbefugnissen oder Mittelverwendung führen oft dazu, dass die Stiftung nicht rechtswirksam wird. Zudem kann die Nichtübereinstimmung mit der Abgabenordnung zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit führen.

Ein häufiger Fehler ist die unzureichende Aufmerksamkeit für die laufende Verwaltung und rechtliche Verantwortung nach der Gründung. Eine Stiftung erfordert eine aktive Führung und ständige Kontrolle, um Stabilität und Glaubwürdigkeit sicherzustellen. Ohne passende Strukturen und fachkundige Verantwortliche ist das kaum möglich.

15. Fazit: Mit einer eigenen Stiftung verantwortungsvoll Zukunft gestalten

Eine Stiftung zu gründen bedeutet mehr als nur bürokratische Formalitäten zu erfüllen. Es ist ein entschlossener Schritt, um langfristig Verantwortung zu tragen und einen positiven Einfluss auf die Gesellschaft, die Familie oder ein persönliches Projekt auszuüben. So entsteht ein Vermächtnis mit nachhaltiger Wirkung.

Dieser Leitfaden macht deutlich, dass zur Gründung einer Stiftung rechtliche, finanzielle und organisatorische Rahmenbedingungen gehören, die erfüllt sein müssen. Mit einem klaren Ziel, einer fundierten Satzung und meiner professionellen Hilfe wird die Umsetzung planbar und erfolgreich.

Eine Stiftung schafft die Möglichkeit, Vermögen langfristig an einen festen Zweck zu binden und dabei wichtige Werte, Überzeugungen und Engagement nachhaltig zu bewahren. Unabhängig von Größe oder Gemeinnützigkeit ist jede Stiftung ein persönliches Statement, mit dem etwas Dauerhaftes geschaffen wird.

Wer sich entscheidet, eine Stiftung zu gründen, trägt nicht nur wesentlich zum Gemeinwohl bei, sondern demonstriert auch Verantwortung, langfristige Verpflichtung und fördert das soziale Miteinander in der Gesellschaft.

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