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Suchen Sie erfahrene Unterstützung für Ihre Stiftung? Joachim Dettmann in Hoppegarten bietet Ihnen zertifizierte Beratung und bundesweite Betreuung. Mit mehr als 100 erfolgreich gegründeten Stiftungen und 25 Jahren Know-how helfe ich Ihnen dabei, Ihre Ziele zu erreichen. Gemeinsam bringen wir Ihre Ideen auf den Weg!
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Stiftungsberatung
Joachim Dettmann
Als zertifizierter Fachberater für Stiftungen bin ich bundesweit für Sie da – egal, ob bei der Gründung oder beim Management. Über 100 erfolgreiche Gründungen und intensive Beratungsarbeit bei gemeinnützigen und Familienstiftungen machen mich zum verlässlichen Partner.
Wir erarbeiten zusammen die Stiftungsform, die genau zu Ihnen passt – egal ob gemeinnützig, familiär oder als Treuhandlösung. Dabei stehe ich Ihnen bei der Ausarbeitung der Stiftungszwecke und bei der Formulierung einer individuellen Satzung zur Seite, die Ihren Willen festhält und langfristig umsetzt.
Ob im direkten Austausch, am Telefon oder via Videokonferenz: Ich bin für Sie da – von der Gründung bis zur langfristigen Betreuung Ihrer Stiftung.
Lassen Sie uns Ihre Ideen zusammen verwirklichen!

Stiftungsexperte
Als zertifizierter Stiftungsberater habe ich über 100 Gründungen erfolgreich umgesetzt und unzählige Stunden mit Beratung und Begleitung von gemeinnützigen sowie Familienstiftungen verbracht.
Stiftungsform
Ich unterstütze Sie dabei, die passende Stiftungsform zu finden – sei es eine gemeinnützige Stiftung, eine private Familienstiftung oder eine Treuhandstiftung – und helfe Ihnen bei der Ausgestaltung der Stiftungszwecke, der inneren Strukturen wie Vorstand, Kuratorium oder Beirat sowie bei der Entwicklung Ihres Förder- und Projektprogramms.
Stiftungssatzung
Eine passgenaue Stiftungssatzung sorgt dafür, dass Ihre persönlichen Ziele und Beweggründe klar und dauerhaft verfolgt werden – über Generationen hinweg. Dabei stellt die staatliche Stiftungsaufsicht die Einhaltung und korrekte Umsetzung sicher.
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Wenn Sie eine Stiftung gründen möchten, sind Sie bei mir bestens aufgehoben. Ich beantworte all Ihre Fragen und begleite Sie Schritt für Schritt – ganz egal, ob persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz. Auch nach der Gründung stehe ich Ihnen im Stiftungsmanagement zur Seite.
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© 2025 Stiftungsberatung Joachim Dettmann
Der erste Schritt zur eigenen Stiftung: Praxisnah und rechtssicher
Die eigene Stiftung bietet eine Plattform, auf der persönliches Engagement strukturiert und langfristig entfaltet werden kann. Sie erlaubt es, klare Ziele zu verfolgen und diese mit dauerhafter Wirkung zu unterstützen – unabhängig von kurzfristigen gesellschaftlichen Strömungen.
Der Weg zur eigenen Stiftung ist mit Überlegungen verbunden, die sowohl rechtlicher als auch finanzieller Natur sind. Die Auseinandersetzung mit Begriffen wie Gemeinnützigkeit oder Mindestvermögen zeigt: Eine erfolgreiche Gründung setzt Klarheit und kompetente Unterstützung voraus. Dabei unterstütze ich Sie gerne.
Zugleich schafft die Stiftung einen rechtlichen Rahmen für ideelle wie materielle Werte: Ohne Mitglieder oder Aktionäre konzentriert sie sich allein auf ihren Stiftungszweck und bietet so eine dauerhafte Grundlage für langfristiges Wirken.
Ziel dieses Leitfadens soll sein, Ihnen alle wesentlichen Informationen zur Gründung einer Stiftung in einer strukturierten und verständlichen Form bereitzustellen. Dabei werden sowohl die theoretischen Grundlagen als auch praxisrelevante Schritte und Empfehlungen von mir behandelt. Am Ende sollen Sie sagen können: „Ich kenne die nächsten Schritte genau und fühle mich sicher, diesen Weg zu gehen.“
1. Stiftungen verständlich erklärt: Wesen und Funktionsweise
Als eigenständige Rechtspersönlichkeit verfolgt die Stiftung kontinuierlich einen bestimmten, satzungsmäßig festgelegten Zweck, für den sie mit einem Vermögen ausgestattet wird. Sie unterscheidet sich von anderen Körperschaften dadurch, dass sie keine Mitglieder oder Anteilseigner hat und ausschließlich auf Basis des Gründungswillens einer oder mehrerer Personen agiert.
Juristisch gesehen ist die Stiftung eine privatrechtlich organisierte Körperschaft, die rechtlich eigenständig agiert und sich in ihrer Struktur an den Vorschriften des BGB sowie an länderspezifischen Stiftungsgesetzen orientiert. Ihr Kernelement ist ein dauerhaft angelegtes Vermögen, das durch seine Erträge die Umsetzung des festgeschriebenen Stiftungszwecks ermöglicht – eine Konstruktion, die auf langfristige Stabilität ausgelegt ist.
Ein herausragendes Kennzeichen der Stiftung ist ihre zeitliche Unbegrenztheit und personelle Unabhängigkeit. Sie existiert dauerhaft, selbst wenn der Stifter längst verstorben ist, und handelt ausschließlich gemäß ihrem festgelegten Zweck. Diese Beständigkeit prädestiniert sie für Vorhaben, die auf eine langfristige gesellschaftliche Wirkung angelegt sind.
Stiftungen können sowohl von Einzelpersonen als auch von Unternehmen ins Leben gerufen werden und dienen unterschiedlichen Zielsetzungen. Sie können auf das Gemeinwohl ausgerichtet sein – etwa im Bereich Bildung, Umwelt oder Kunst – oder familiäre Interessen verfolgen, wie die dauerhafte Sicherung und Verwaltung des privaten Vermögens über mehrere Generationen hinweg.
Die Stiftung ermöglicht es, Werte mit Substanz zu hinterlegen und über Generationen hinweg aktiv zu gestalten. Zusammengefasst ist sie ein rechtlich gesichertes Instrument, das durch Zweckbindung und Kapitalbewahrung langfristige Stabilität und Wirkung garantiert.
2. Motivation zur Stiftungsgründung: Gründe und Zielsetzungen
Die Entscheidung zur Errichtung einer Stiftung ist häufig das Ergebnis eines inneren Prozesses – geprägt vom Wunsch nach Nachhaltigkeit, Wirkung und Wertetransfer. Sie stellt eine bewusste Form der Lebensgestaltung dar, die auf langfristige Verantwortung ausgerichtet ist und den Fokus auf das Gemeinwohl oder familiäre Kontinuität legt.
Ob aus dem Wunsch heraus, gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen, das eigene Lebenswerk zu bewahren oder generationenübergreifende Werte zu sichern – die Gründe für eine Stiftungsgründung sind so individuell wie die Persönlichkeiten, die sich für diesen Schritt entscheiden.
Langfristige Wirksamkeit für gesellschaftliche Werte:
Menschen, die sich intensiv für ein Thema engagieren möchten, entscheiden sich häufig für die Gründung einer Stiftung, um dieser Überzeugung auf Dauer Ausdruck zu verleihen. Damit wird ein stabiler Wirkungsrahmen geschaffen, der über politische Zyklen und kurzfristige Trends hinaus Bestand hat.
Zukunftssicherung durch strukturelle Entkopplung:
Die Überführung eines Unternehmens in eine Stiftung schafft die Grundlage für ein selbstständig agierendes Unternehmensmodell, das nicht an familiäre Erbfolgen gebunden ist. Diese Struktur schützt vor Zerschlagung und ermöglicht eine langfristig orientierte, verantwortungsvolle Unternehmensführung.
Wirkung über Generationen hinweg:
Stiftungen bieten die Möglichkeit, gesellschaftliche Verantwortung nicht nur punktuell, sondern über Generationen hinweg zu übernehmen. Die dauerhafte Finanzierung durch Vermögenserträge ermöglicht ein planbares und stetiges Engagement in Bereichen mit langfristigem Handlungsbedarf.
Verantwortungsvolle Vermögensnachfolge mit Werteorientierung:
Familienstiftungen ermöglichen es, wirtschaftliche Sicherheit mit ideeller Weitergabe zu verbinden. Sie schaffen rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen, die den langfristigen Erhalt des Familienvermögens gewährleisten und gleichzeitig pädagogische oder soziale Familienideale fördern.
Steuerlicher Anreiz als zusätzlicher Beweggrund:
Auch wenn der steuerliche Vorteil nicht der alleinige Grund für die Gründung einer Stiftung sein sollte, bietet das deutsche Steuerrecht gerade für gemeinnützige Stiftungen attraktive Vergünstigungen. Dazu gehören unter anderem Sonderausgabenabzüge bei Zuwendungen, Befreiungen von der Erbschaftsteuer sowie diverse Möglichkeiten zur steueroptimierten Nachlassgestaltung.
Selbstverwirklichung durch langfristiges Engagement:
Für viele ist die Stiftung mehr als ein organisatorisches Konstrukt – sie ist ein Spiegelbild der eigenen Biografie, Werte und Ziele. Die bewusste Entscheidung für ein dauerhaftes Engagement ermöglicht es, das eigene Wirken zu verstetigen und Sinn im Handeln über die eigene Lebenszeit hinaus zu finden.
Mit einer Stiftung treffen Sie eine Entscheidung für das langfristige Sichtbarmachen Ihrer Werte und Überzeugungen. Sie verbinden wirtschaftliche Mittel mit ethischer Zielsetzung und schaffen eine Plattform für bleibende Wirkung.
Wenn Sie eine dauerhafte Form des Engagements suchen, die Ihre Vorstellungen strukturiert und rechtssicher trägt, ist die Stiftung eine geeignete Option.
3. Vielfalt der Stiftungsformen: Von gemeinnützig bis privat
Je nach gesellschaftlicher, unternehmerischer oder familiärer Zielsetzung bieten sich unterschiedliche Stiftungsformen an. Das deutsche Stiftungsrecht stellt hierfür differenzierte Modelle zur Verfügung, die rechtssicher und flexibel gestaltet werden können.
Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht über die wichtigsten Stiftungsarten, die Ihnen bei der konkreten Ausgestaltung Ihrer Stiftung zur Orientierung dienen können.
Gemeinnützige Stiftung
Die gemeinnützige Stiftung verfolgt Ziele, die dem Wohl der Allgemeinheit zugutekommen – wie etwa die Förderung von Bildung, Wissenschaft, Kunst, Kultur, Umwelt- und Tierschutz, Entwicklungszusammenarbeit oder die Unterstützung Bedürftiger. Sie ist die in Deutschland am weitesten verbreitete Stiftungsform und profitiert von zahlreichen steuerlichen Vorteilen, darunter die Befreiung von Körperschafts- und Erbschaftsteuer sowie die Möglichkeit der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Spenden.
Gemeinnützige Stiftungen können sowohl von Privatpersonen, Familien als auch von Unternehmen gegründet werden. Sie bieten eine nachhaltige Möglichkeit, gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen und dauerhaft positive Veränderungen zu bewirken.
Familienstiftung
Die Familienstiftung fokussiert sich auf die langfristige Verwaltung und den Schutz des Familienvermögens sowie die wirtschaftliche Absicherung der Familienmitglieder. Anders als die gemeinnützige Stiftung verfolgt sie private Interessen und ist steuerlich gesondert zu betrachten.
Im Rahmen der Nachlassplanung – vor allem bei hohen Vermögen oder Unternehmensbeteiligungen – bietet sie eine Möglichkeit, Erbstreitigkeiten zu vermeiden, Vermögen zu konsolidieren und die Kontrolle über das Vermögen innerhalb der Familie zu erhalten.
Unternehmensstiftung
Die Unternehmensstiftung hat meist zwei Zielrichtungen: den Erhalt des Unternehmens und die Verwirklichung eines Stiftungszwecks. Unternehmer wählen diese Form, um das Unternehmen unabhängig zu halten und zugleich gesellschaftliches Engagement zu zeigen.
In der Praxis wird das Unternehmen vollständig oder anteilig in das Stiftungskapital eingebracht. Die Erträge aus dem Unternehmen fließen dann an die Stiftung, die sie zur Erfüllung ihres Zwecks verwendet. Prominente Beispiele hierfür sind die Bosch Stiftung und die Bertelsmann Stiftung.
Treuhandstiftung (unselbstständige Stiftung)
Die Treuhandstiftung, auch bekannt als unselbstständige Stiftung, wird nicht als eigenständige juristische Person gegründet, sondern das Vermögen wird von einem Treuhänder verwaltet. Dies kann ein Verein, eine Bank oder eine professionelle Stiftungsverwaltung sein. Der Treuhänder führt die Stiftung entsprechend den Vorgaben des Stifters.
Diese Form ist ideal für kleinere Stiftungen oder Stifter, die keine eigene Verwaltung aufbauen möchten. Sie bietet eine kosteneffiziente und unkomplizierte Lösung, gerade wenn das Stiftungskapital nicht sehr hoch ist.
Verbrauchsstiftung
Im Unterschied zu traditionellen Stiftungen darf bei der Verbrauchsstiftung nicht nur der Ertrag, sondern auch das Vermögen selbst zur Erfüllung des Stiftungszwecks genutzt werden. Diese Form ist zeitlich begrenzt und ideal für mittelfristige Engagements, etwa befristete Bildungsprojekte oder Fördermaßnahmen über zehn bis zwanzig Jahre.
Verbrauchsstiftungen sind eine geeignete Wahl für Personen, die eine konkrete Wirkung innerhalb ihres Lebens erreichen wollen, ohne ein dauerhaftes Vermögen aufzubauen.
Kirchliche und öffentliche Stiftungen
Neben den privat organisierten Stiftungen spielen kirchliche Stiftungen eine wichtige Rolle, die meist in Verbindung mit einer Glaubensgemeinschaft stehen. Ihre finanziellen Ressourcen fließen typischerweise in soziale, kulturelle oder seelsorgerische Projekte der Kirche. Öffentliche Stiftungen hingegen dienen der Umsetzung öffentlicher Aufgaben, die von staatlichen Stellen unabhängig von politischen Zyklen verwaltet werden.
Ob eine gemeinnützige, familiäre oder Unternehmensstiftung für Sie die passende Wahl ist, hängt wesentlich von Ihren Zielen, Ihrer Vermögensstruktur und dem gewünschten Wirkungshorizont ab. Gemeinnützige Stiftungen setzen auf gesellschaftliche Effekte und steuerliche Vorteile, während Familienstiftungen und Unternehmensstiftungen die dauerhafte Sicherung von Vermögen und familiären Werten ermöglichen.
Es ist ratsam, sich umfassend rechtlich, steuerlich und strategisch beraten zu lassen, um die Stiftung optimal an Ihre individuellen Voraussetzungen anzupassen und eine sichere Gründung zu gewährleisten.
4. Was Sie für die Gründung einer Stiftung wissen und mitbringen müssen
Mit der Gründung einer Stiftung beginnt für jeden ein komplexer Prozess – rechtlich, wirtschaftlich und inhaltlich. Damit dieses Vorhaben gelingt, sind bestimmte administrative und ideelle Voraussetzungen zu erfüllen. Sie sorgen dafür, dass die Stiftung dauerhaft aktiv ist und ihren Zweckerfüllungsauftrag verlässlich erfüllt.
Ein klar definierter Stiftungszweck
Der erste und wichtigste Schritt bei der Stiftungsgründung ist die präzise Definition eines rechtlich akzeptierten Zwecks. Dieser Zweck legt verbindlich fest, wofür das Stiftungskapital sowie die Erträge dieser Stiftung verwendet werden – beispielsweise für Bildungsinitiativen, wissenschaftliche Projekte, Umweltprogramme, kulturelle Fördermaßnahmen oder soziale Hilfen. Wichtig ist, dass der gewählte Zweck langfristig realisierbar ist und im Einklang mit den gesetzlichen und öffentlichen Normen steht.
Für eine gemeinnützige Stiftung gilt darüber hinaus, dass der Zweck exakt den Vorgaben der §§ 51–68 AO entspricht, damit die Stiftung Anspruch auf steuerliche Vergünstigungen hat und auch langfristig von diesen profitiert.
Ein ausreichendes Stiftungskapital
Ein unverzichtbarer Aspekt ist das Stiftungsvermögen, also die finanzielle Basis der Stiftung. Es sollte so gestaltet sein, dass der Stiftungszweck dauerhaft aus den Erträgen gedeckt werden kann – und somit langfristige Wirkung erzielt wird.
Es gibt zwar keine gesetzlich festgelegte Mindestsumme, doch erwarten die meisten Behörden ein Vermögen von mindestens 50.000 bis 100.000 Euro beim Gründungszeitpunkt – bei gemeinnützigen Stiftungen mitunter deutlich höhere Summen. Der tatsächlich benötigte Betrag kann abhängig von Zweck und Verwaltungsaufwand aber deutlich variieren.
Eine weitere Option ist die Verbrauchsstiftung – sie erlaubt es, das gestiftete Kapital innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens zu verbrauchen, sodass der Stiftungszweck zeitnah realisiert werden kann.
Eine rechtssichere Stiftungssatzung
In der Stiftungssatzung sind die elementaren Grundlagen festgelegt. Sie bestimmt verbindlich Aufbau und Funktionsweise – darunter etwa:
- Name, Sitz und Rechtsform
- Stiftungszweck
- Umfang und Art des Vermögens
- Organisation und Organe der Stiftung (z. B. Vorstand, Kuratorium)
- Verfahren zur Mittelverwendung
- Regelungen zu Änderungen oder Auflösung der Stiftung
Es ist von entscheidender Bedeutung, Ihre Satzung so zu verfassen, dass die Stiftung ihren Zweck auf Dauer eigenständig verfolgen kann. Darüber hinaus sollten in der Satzung eindeutige und funktionale Vorgaben zur Verwaltung und Kontrolle enthalten sein.
Der Wille zur Gründung – die Stiftungserklärung
Grundsätzlich lässt sich eine Stiftung entweder als sogenannte Lebzeitstiftung zu Lebzeiten des Stifters oder posthum, also von Todes wegen, ins Leben rufen. In beiden Fällen muss eine förmliche Stiftungserklärung vorliegen, aus der der Wille zur Errichtung klar hervorgeht.Bei der Lebzeitstiftung wird ein notarieller Gründungsvertrag abgeschlossen, wohingegen bei der Errichtung im Todesfall eine entsprechende Regelung im Testament oder Erbvertrag erforderlich ist.
Anerkennung durch die Stiftungsbehörde
Damit eine Stiftung rechtswirksam entsteht, ist üblicherweise die Anerkennung durch die Stiftungsaufsichtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes unabdingbar. Die Behörde überprüft dabei insbesondere:
- Die dauerhafte und nachhaltige Erfüllbarkeit des Stiftungszwecks
- Die ausreichende Kapitalausstattung
- Die rechtliche und organisatorische Eignung der Satzung
Nach einer erfolgreichen Überprüfung durch die zuständige Behörde erfolgt die Anerkennung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts – ab dann ist die Stiftung eine eigenständige juristische Instanz.
Optionale Anerkennung der Gemeinnützigkeit
Für Stiftungen mit gemeinnützigem Anspruch ist die Prüfung durch das Finanzamt ein zentraler Schritt. Die Beamten prüfen, ob der festgelegte Zweck im Einklang mit der steuerrechtlichen Gemeinnützigkeit nach §§ 51–68 AO steht.
Erst mit der Anerkennung dieser Gemeinnützigkeit öffnen sich steuerliche Privilegien – darunter Spendenabzugsfähigkeit und Steuerbefreiungen.
Eine Stiftung gründet sich nicht von allein – sie ist ein Projekt, das Herzblut, Zeit und Voraussicht erfordert.
Die Voraussetzungen sind durchdacht geregelt und helfen, eine stabile Struktur von Beginn an aufzubauen.
Wenn Ihre Vision mit Ausdauer und Struktur verfolgt wird, kann Ihre Stiftung zu einem festen Bestandteil Ihrer Wertearbeit werden.
5. Stiftungskosten: So kalkulieren Sie Ihre Stiftungsgründung richtig
„Was kostet es, eine Stiftung zu gründen?“ – diese Frage begegnet mir in fast jedem Beratungsgespräch. Sie ist völlig berechtigt, denn das Stiftungsvermögen ist der Schlüssel zur langfristigen Handlungsfähigkeit der Stiftung und gleichzeitig ein Kriterium für die Anerkennung durch die Aufsichtsbehörde.
Rechtlich gesehen gibt es keine verbindliche Vorgabe zur Mindesthöhe des Stiftungskapitals in Deutschland. Allerdings haben sich klare praktische Orientierungen herausgebildet, die sowohl von Stiftern als auch von Stiftungsbehörden herangezogen werden. Ein gängiger Richtwert liegt bei einem Kapital zwischen 50.000 und 100.000 Euro; bei gemeinnützigen Stiftungen kann dieser Wert höher angesetzt sein. Ausschlaggebend ist, dass die Erträge des Vermögens ausreichen, um den Stiftungszweck langfristig sicherzustellen.
Eine sinnvolle Alternative: Entscheiden Sie sich für eine Verbrauchsstiftung, bei der das zur Verfügung gestellte Kapital innerhalb eines definierten Zeitraums aufgebraucht werden kann.
6. Rechtliche Voraussetzungen für eine Stiftung im Überblick
Die Gründung einer Stiftung ist an rechtliche Rahmenbedingungen geknüpft, die sicherstellen, dass das Stiftungsvermögen und der Stiftungszweck langfristig gewahrt bleiben. Dazu gehören unter anderem Anforderungen an die Satzung, die Anerkennung durch die Stiftungsbehörde sowie Regelungen zur Vermögensverwaltung und internen Struktur. Wer sich hier auskennt, schafft von Beginn an eine stabile Grundlage.
Gesetzliche Grundlagen
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Stiftungen ergeben sich im Wesentlichen aus zwei Ebenen:
• Dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB §§ 80–88), das bundesweit die Grundprinzipien für bürgerlich-rechtliche Stiftungen regelt.
• Den Landesstiftungsgesetzen, in denen zusätzlich Regelungen zur Organisation, Anerkennung und Aufsicht festgelegt sind.
Da Länder für die Stiftungsaufsicht zuständig sind, gibt es in einigen Punkten, etwa zur Kapitaluntergrenze oder zur Zusammensetzung der Gremien, regionale Unterschiede.
Anerkennung als rechtsfähige Stiftung
Für die rechtsfähige Anerkennung als Stiftung des bürgerlichen Rechts ist ein formelles Prüfverfahren bei der zuständigen Stiftungsaufsicht notwendig. Diese stellt sicher, dass alle relevanten Kriterien erfüllt werden, insbesondere:
- Die Dauerhaftigkeit der Stiftung
- Die Eignung des Stiftungszwecks
- Die ausreichende Kapitalausstattung
- Die Rechtskonformität der Satzung
- Die Funktionsfähigkeit der Organisation
Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfungen erhält die Stiftung den Status einer eigenständigen juristischen Person. Das bedeutet, sie ist befugt, eigenverantwortlich zu handeln, rechtliche Vereinbarungen zu treffen, ihr Vermögen zu verwalten und bei Bedarf vor Gericht aufzutreten.
Stiftungssatzung – verbindliches Regelwerk:
Die Satzung stellt das zentrale rechtliche Fundament der Stiftung dar. Gemäß § 81 BGB dürfen darin mindestens diese Inhalte nicht fehlen:
- Name und Sitz der Stiftung
- Zweck der Stiftung
- Vermögensausstattung
- Regelungen zur Verwendung der Erträge
- Bestimmungen über die Organisation und Organe
Darüber hinaus sollte die Satzung auch Regelungen enthalten für:
- Nachfolge und Amtszeiten der Organmitglieder
- Vertretungsbefugnisse
- Satzungsänderungen
- Auflösung oder Zusammenlegung der Stiftung
Die Satzung muss darauf ausgerichtet sein, die dauerhafte Umsetzung des Stiftungszwecks zu garantieren und die Stiftung jederzeit handlungsfähig zu halten.
Rechtsform und Stiftungstypen
Die gängigste Form in Deutschland ist die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts. Ergänzend dazu können unterschieden werden:
- Nicht rechtsfähige (Treuhand-)Stiftungen, die durch einen Treuhänder verwaltet werden
- Stiftungen öffentlichen Rechts, die durch staatliche Akte gegründet werden
- Kirchliche Stiftungen, die in Trägerschaft von Religionsgemeinschaften stehen
Da die Rechtswahl Einfluss auf interne Abläufe, Aufsichtsrahmen und Kapitalbindung nimmt, ist es sehr zahlend, diese Entscheidung sorgfältig vorzubereiten.
Stiftungsaufsicht – Kontrolle im öffentlichen Interesse
Die staatliche Stiftungsaufsicht überwacht in Deutschland jede rechtsfähige Stiftung, um sicherzustellen, dass diese den Stiftungszweck wahrnimmt und alle gesetzlichen sowie satzungsgemäßen Bestimmungen befolgt.
Das Ausmaß der Aufsicht ist abhängig vom jeweiligen Bundesland und von der Stiftungsform. Üblicherweise steht die Prüfung folgender Punkte im Fokus:
- Die ordnungsgemäße Mittelverwendung
- Die Einhaltung des Stiftungszwecks
- Die wirtschaftliche Situation der Stiftung
- Satzungsänderungen oder Maßnahmen zur Auflösung
Die Stiftungsaufsicht kontrolliert nicht die inhaltliche Ausgestaltung des Zwecks, solange dieser den rechtlichen Bestimmungen entspricht.
Steuerrechtliche Rahmenbedingungen
Ergänzend zur zivilrechtlichen Grundlage müssen auch steuerrechtliche Rahmenbedingungen beachtet werden, besonders für gemeinnützige Stiftungen. Die einschlägigen Vorschriften stehen in §§ 51–68 AO. Das Finanzamt kontrolliert, ob Satzung und operative Umsetzung mit den Kriterien der Gemeinnützigkeit übereinstimmen.
Einmal anerkannt, profitiert die Stiftung von verschiedenen steuerlichen Vergünstigungen, u. a.:
- Befreiung von Körperschaft- und Gewerbesteuer
- Spendenabzugsfähigkeit für Zuwendungen
- Steuerliche Vorteile bei Erbschaften und Schenkungen
Es ist unerlässlich, die steuerrechtliche Anerkennung kontinuierlich zu überwachen und die entsprechenden Dokumentationen ordnungsgemäß zu führen.
Das alles wirkt zunächst recht kompliziert? Kein Grund zur Sorge – gemeinsam navigieren wir sicher durch den rechtlichen Dschungel.
7. Der Stiftungszweck – Leitmotiv und zentrale Orientierung
Der Zweck einer Stiftung ist das wesentliche Element, das bestimmt, wie das gestiftete Vermögen dauerhaft genutzt wird und damit die inhaltliche Grundlage für alle Handlungen der Stiftung bildet.
Eine Stiftung wird ohne einen klar definierten und rechtlich zulässigen Zweck nicht anerkannt. Gleichzeitig spiegelt der Zweck das persönliche Anliegen des Stifters wider und verleiht der Stiftung ihre besondere Identität.
Ein clever formulierter Stiftungszweck ist fokussiert, eindeutig und umsetzbar. Vage Phrasen wie „Förderung des Gemeinwohls“ reichen oft nicht aus, um die Anerkennung zu erhalten. Stattdessen muss klar beschrieben werden, welche Personengruppen unterstützt werden, wie dies praktisch geschieht und welches Ziel angestrebt wird. Diese Klarheit trägt zur Transparenz bei – gegenüber Behörden, der Öffentlichkeit und möglichen Stiftungsmanagern.
Wenn man sich Stiftungen anschaut, erkennt man schnell, dass die Zwecke sehr unterschiedlich gewählt werden. Besonders geläufig sind dabei diese Themenbereiche:
- Förderung von Bildung, Wissenschaft und Forschung
- Kunst und Kultur
- Denkmal- und Umweltschutz
- Soziale Hilfen und Inklusion
- Gesundheitspflege
- Kinder- und Jugendförderung
- Entwicklungshilfe
- Tierschutz
- religiöse oder kirchliche Zwecke
Der Charakter des Zwecks hängt stark davon ab, ob Sie eine gemeinnützige Stiftung oder eine Familienstiftung gründen. Gemeinnützige Stiftungen arbeiten für das Gemeinwohl und genießen steuerliche Vorteile. Familienstiftungen hingegen verfolgen meist privatwirtschaftliche Absichten wie den Erhalt der Familienwerte oder die finanzielle Fürsorge von Angehörigen.
Wichtig ist, dass der Zweck dauerhaft umsetzbar bleibt. Stiftungen, mit Ausnahme von Verbrauchsstiftungen, sind auf Dauer ausgelegt. Daher ist ein ausgewogen formulierter Zweck essenziell – zu enge Ziele können Spielräume begrenzen, zu breite Formulierungen führen unter Umständen zu Konturlosigkeit oder rechtlichen Zweifeln bei der Anerkennung.
Eine tragfähige Stiftung lebt davon, dass der Zweck mit dem Kapital harmoniert. Der Bau einer Schule verlangt ein viel größeres Budget als die Förderung von Kunst oder Stipendien. Daher ist eine Wirkungsanalyse und Finanzplanung im Vorfeld unverzichtbar, um realistische Rahmenbedingungen zu definieren.
Eine häufig gestellte Frage ist, ob sich der Zweck flexibel anpassen lässt, wenn sich gesellschaftliche Rahmenbedingungen ändern oder der ursprünglich gewählte Zweck an Aktualität verliert. Die Satzung kann entsprechende Anpassungsklauseln enthalten, darf aber dabei den ursprünglichen Stifterwillen nicht aushebeln. Ohne solche Klauseln sind Änderungen sehr restriktiv und bedürfen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde (§ 87 BGB).
8. Die Satzung als Wegweiser der Stiftungsidee
Die Stiftungssatzung ist weit mehr als nur ein Schriftstück – sie ist die juristische und organisatorische Basis jeder Stiftung. Wie ein Fundament trägt sie Zweck, Struktur, Arbeitsweise und Vermögensverwaltung. Sie schafft Klarheit über Gremienfunktionen, Entscheidungsprozesse und Organisationsregeln und sichert so einen geordneten und rechtssicheren Ablauf der Stiftungsarbeit.
Gemäß § 81 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) muss die Stiftungssatzung mindestens folgende Bestandteile enthalten:
- Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung
- Zweck der Stiftung (klar und dauerhaft erreichbar)
- Vermögensausstattung
- Verwendung der Mittel
- Bestimmungen zur Organisation der Stiftung (Organe, deren Aufgaben und Bestellung)
Empfehlenswert ist es auch, Regelungen mit aufzunehmen, die spätere Anpassungen der Satzung, Zweckänderungen, Nachfolgeregelungen sowie Auflösung oder Zusammenführung von Stiftungen abdecken. Solche Klauseln schaffen langfristig rechtliche Klarheit und Anpassungsfähigkeit.
Genauso wichtig ist, dass die Satzung rechtlich einwandfrei formuliert ist und gleichzeitig in der Praxis funktioniert. Das heißt: verständliche Sprache, möglichst wenig juristische Abschweifung – ideal, wenn auch Ehrenamtliche oder externe Mitwirkende eingebunden werden.
Achten Sie darauf, dass Formulierungen robust genug sind, um eine spätere behördliche oder steuerrechtliche Prüfung zu überstehen – gerade bei einer gemeinnützigen Stiftung. Die Abgabenordnung (§ 60 AO) stellt hier klare Vorgaben.
Ein weiterer Punkt ist die präzise Definition der Stiftungsorgane in der Satzung. Es sollte detailliert beschrieben sein, wie Vorstand, Kuratorium und gegebenenfalls weitere Gremien zusammengesetzt sind, welche Befugnisse sie bewegen dürfen und auf welchem Weg Entscheidungen getroffen werden. Auch Vorschriften zur Amtszeit, zur Wiederwahl und zur Abberufung sind elementar für eine professionelle Governance.
Die Satzung spielt eine zentrale Rolle bei der Kontrolle durch Aufsichtsbehörden und Finanzämter – anhand ihrer Inhalte wird bewertet, ob die Stiftung ihren vorgegebenen Zweck erfüllt. Zudem sichtet das Finanzamt die Satzung gründlich, bevor es eine Gemeinnützigkeit bestätigt. Entsprechend entscheidend ist, dass Zweckformulierung und Mittelverwendung klar, nachvollziehbar und rechtlich einwandfrei festgelegt sind.
9. Stiftungsstruktur in der Praxis – Gremien, Funktionen und gesetzliche Vorgaben
Eine Stiftung organisiert sich über eindeutig abgegrenzte Gremien, die jeweils Verantwortung für strategische Leitung, Kontrolle und operative Umsetzung tragen. Zwar schreibt das Gesetz nicht zwingend eine bestimmte Zahl von Organen vor, doch verlangen die Stiftungsbehörden meist ein Mindestmaß an Struktur. In der Praxis gehören deshalb mindestens Vorstand und zusätzliche Gremien wie Kuratorium oder Beirat zur Organisationsstruktur.
Der Vorstand – das leitende Organ der Stiftung
Er fungiert als geschäftsführendes Organ und steuert maßgeblich das operative Tagesgeschäft. Der Vorstand vertritt die Stiftung rechtlich, stellt die Umsetzung des Stiftungszwecks sicher und achtet auf den zweckentsprechenden Mittelverbrauch. Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem:
- Die Entwicklung und Umsetzung der Förderstrategie
- Die Verwaltung des Stiftungsvermögens
- Die Erstellung von Haushalts- und Finanzplänen
- Der Abschluss von Verträgen
- Die Zusammenarbeit mit Partnern und Förderempfängern
- Die Berichterstattung an die Stiftungsaufsicht und ggf. das Finanzamt
Gemäß der Satzung kann der Vorstand einer Stiftung aus einer einzelnen Person oder aus mehreren Mitgliedern bestehen. Häufig wird in der Praxis ein mehrköpfiger Vorstand gewählt, um die Arbeit effektiver zu organisieren und Verantwortung zu teilen. In einem solchen Gremium können unterschiedliche Fachkenntnisse gebündelt werden, was die Entscheidungsfindung verbessert. Weiterhin ermöglicht eine klare Aufteilung der Verantwortlichkeiten im Vorstand eine Trennung von strategischer und operativer Führung.
Kuratorium oder Stiftungsrat – das Kontroll- und Aufsichtsorgan:
In vielen Stiftungen fungiert das Kuratorium, manchmal auch Stiftungsrat genannt, als überwachendes und beratendes Gremium. Es soll gewährleisten, dass der Vorstand die Stiftung zweckgemäß führt und wirtschaftlich verantwortungsvoll handelt. Die typischen Aufgaben eines Kuratoriums beinhalten unter anderem:
- Die Bestellung und Entlastung des Vorstands
- Die Genehmigung wichtiger Entscheidungen, z. B. Satzungsänderungen
- Die strategische Beratung der Stiftung
- Die Kontrolle der Jahresabrechnung und Mittelverwendung
Obwohl ein Kuratorium gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben ist, gilt es bei größeren und vermögenden Stiftungen häufig als unverzichtbares Gremium – und wird auch von Behörden gern gesehen. Es fördert Kontrolle, Transparenz und die ethische Integrität der Stiftung. Zugleich können renommierte externe Mitglieder aus Wirtschaft, Wissenschaft oder dem öffentlichen Leben das Ansehen und die Reichweite der Stiftung deutlich erhöhen.
Der Beirat – beratende Unterstützung mit Fachkompetenz
Ein Beirat ist ein optionales Fachgremium, das zur inhaltlichen Beratung der Stiftung dient. Oft arbeitet er projektweise, begleitet Bereiche wie Kommunikation oder Forschung und gibt Empfehlungen. Er hat keine Entscheidungsbefugnis, sondern unterstützt durch Qualitätssicherung und Wissensaustausch.
In einigen Stiftungen setzen sich die Mitglieder des Beirats aus ehrenamtlich tätigen Experten oder Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens zusammen. Es ist wichtig, dass ihre Aufgaben und Befugnisse in der Satzung oder einer Geschäftsordnung klar geregelt sind, um eine reibungslose Zusammenarbeit mit Vorstand und Kuratorium sicherzustellen.
Zusammenspiel der Organe – klare Rollen, gute Zusammenarbeit
Der Erfolg einer Stiftung beruht maßgeblich auf der effizienten Zusammenarbeit ihrer Organe. Klar definierte Zuständigkeiten, offene Kommunikation und transparente Entscheidungswege sind essenziell für ein funktionierendes Miteinander. Deshalb sollte die Satzung detaillierte Bestimmungen zur Zusammensetzung, Amtszeit, Vertretung und Aufgabenverteilung der Organe enthalten.
Ein weiterer Fokus sollte auf der Vermeidung von Interessenkonflikten liegen – zum Beispiel, wenn Stifter, Entscheidungsträger oder Begünstigte miteinander verknüpft sind. Hier empfehlen sich klare Kontrollmechanismen, um Transparenz zu schaffen und mögliche Spannungen innerhalb der Familie vorzubeugen.
Letztlich zeigen sich die Stiftungsorgane als tragendes Rückgrat jeder Stiftung. Durch sie wird gewährleistet, dass der Stiftungszweck im operativen Geschäft verankert und kontinuierlich verantwortungsvoll, rechtssicher und wirkungsvoll umgesetzt wird.
Eine organisatorisch stabile und fachlich starke Gremienstruktur hilft dabei, die Stiftung langfristig zum Erfolg zu führen und das Vertrauen von Öffentlichkeit, Zuwendungsgebern und Aufsichtsbehörden zu erhalten.
10. Steuerliche Anreize für Stifter – was Sie wissen sollten
Eine Stiftung zu gründen ist Ausdruck gesellschaftlichen oder familiären Einsatzes – und bringt zudem handfeste steuerliche Vorteile mit. Insbesondere gemeinnützige Stiftungen erfreuen sich besonderer Begünstigungen im deutschen Steuerrecht, um gemeinnützige Initiativen zu stärken. Von der Gründung bis zu späteren Spenden können Stifter vielfältige Vergünstigungen nutzen.
Sonderausgabenabzug bei Zuwendungen an eine Stiftung
Spenden oder andere Zuwendungen an eine Stiftung – dazu zählen Geldbeträge, Wertpapiere oder Immobilien – können steuerlich im Einkommensteuerbescheid als Sonderausgaben berücksichtigt werden.
Bei der Gründung einer gemeinnützigen Stiftung sieht § 10b Abs. 1a EStG eine spezielle Regelung vor: Stifter können bis zu 1 Million Euro steuerlich absetzen, bei Ehepaaren verdoppelt sich der Betrag auf bis zu 2 Millionen Euro. Dieser Abzug kann über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren verteilt werden.
Ein steuerlicher Vorteil besteht nur dann, wenn die Stiftung vom Finanzamt als gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich anerkannt wurde. Auch einmalige oder regelmäßige Zustiftungen an bestehende gemeinnützige Stiftungen können davon profitieren.
Laufender Spendenabzug
Regelmäßige Spenden an gemeinnützige Stiftungen können unabhängig von der Gründung steuerlich abgesetzt werden. Die geltende Regelung in § 10b EStG erlaubt es, bis zu 20 % des Einkommens oder alternativ 4 Promille der Umsätze, Löhne und Gehälter als Sonderausgaben zu deklarieren.
Wer keine eigene Stiftung errichten will, sich aber kontinuierlich für einen guten Zweck engagiert, sollte sicherstellen, dass die unterstützte Stiftung als gemeinnützig anerkannt ist – nur dann greifen die steuerlichen Begünstigungen.
Erbschaft- und Schenkung steuerliche Vorteile
Ein weiterer Pluspunkt: Im Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht sind Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen, ob während des Lebens oder über Erbschaften, in der Regel befreit von der Erbschaft- oder Schenkungsteuer (§ 13 Abs. 1 Nr. 16 ErbStG).
Vor allem bei der Nachlassplanung ist diese Regelung von großem Nutzen. Dank der Überführung von Vermögenswerten in eine Stiftung entfallen hohe Steuern, und zugleich können langfristig angelegte Projekte gefördert werden. Für wohlhabende Erblasser wird die Stiftung dadurch zu einer interessanten Option als Alternative zur direkten Vererbung.
Kapitalertrag- und Körperschaftsteuerbefreiung
Unter der Voraussetzung, dass die Einnahmen direkt und ausschließlich dem gemeinnützigen Zweck zugutekommen, sind gemeinnützige Stiftungen von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. Zusätzlich können Kapitalerträge, etwa Zinsen oder Dividenden, unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei gestellt werden, was die wirtschaftliche Stabilität der Stiftung maßgeblich fördert.
Ein erheblicher Vorteil für Stifter liegt in der steuerlichen Entlastung: Das Kapital innerhalb der Stiftung bleibt erhalten, weil keine laufende Besteuerung erfolgt. Dadurch kann es langfristig und effektiv für gemeinnützige Vorhaben eingesetzt werden – anders als bei privat verwalteten Vermögen, bei denen Steuern regelmäßig Erträge schmälern.
Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung
Damit die genannten steuerlichen Vorteile tatsächlich greifen, muss die Stiftung vom zuständigen Finanzamt als steuerbegünstigte Körperschaft nach §§ 51–68 AO anerkannt sein. Voraussetzung ist eine satzungsgemäße Ausrichtung nach § 60 AO und eine Geschäftsführung, die das erklärte gemeinnützige Ziel tatsächlich verfolgt.
Die Ausstellung des Freistellungsbescheids markiert die offizielle Anerkennung durch das Finanzamt und unterliegt regelmäßigen Überprüfungen, meist im Abstand von drei Jahren. Änderungen an der Satzung oder im operativen Handeln der Stiftung müssen dem Finanzamt mitgeteilt werden, um den Verlust der Steuerbegünstigung zu vermeiden.
Die Vielfalt der steuerlichen Vorteile bei der Gründung einer Stiftung ist evident – allerdings erfordert sie eine sorgfältige rechtliche und steuerliche Planung. Insbesondere bei umfangreichen Vermögensübertragungen oder als integraler Bestandteil einer Nachlassregelung kann die Stiftung signifikante Steuerentlastung mit nachhaltigem gesellschaftlichem Beitrag verbinden.
Eine frühzeitige steuerliche Beratung gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihre Stiftung rechtlich und steuerlich auf solidem Fundament steht. Sie passt die Struktur Ihrer Stiftung Ihrem Stifterwillen an und sorgt für Übereinstimmung mit gesetzlichen Vorgaben.
11. Gemeinnützigkeit – rechtliche Grundlagen und praktische Relevanz
Als gemeinnützig gilt eine Stiftung, wenn ihre Tätigkeit klar der Allgemeinheit dient – sei es durch Förderung von Bildung, Gesundheit, Kunst oder Umweltschutz. Diese Einstufung bringt nicht nur steuerliche Vorteile mit sich, sondern auch gesellschaftliches Ansehen.
Damit die Gemeinnützigkeit anerkannt wird, muss eine Stiftung ihre entsprechenden Ziele eindeutig in der Satzung verankern – und ihre tatsächliche Geschäftspraxis muss sich auch konsequent danach ausrichten.
Erfahrungsgemäß prüft das Finanzamt die Gemeinnützigkeit nicht nur bei der ersten Anerkennung, sondern auch zyklisch in Form des Freistellungsverfahrens.
Voraussetzungen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit
Wer eine gemeinnützige Stiftung gründet, muss die formalen Vorgaben des „Mustersatzungserlasses“ genau beachten. Ein wesentlicher Punkt ist dabei die klare und deutliche Formulierung des Stiftungszwecks in der Satzung.
- Die Zwecke müssen klar und abschließend genannt sein
- Die Mittelverwendung darf ausschließlich dem gemeinnützigen Zweck dienen
- Es dürfen keine eigenwirtschaftlichen Interessen verfolgt werden
- Ein Begünstigungsverbot ist zu verankern – d. h. keine persönliche Bereicherung durch Vorstandsmitglieder oder Stifter
Zudem schreibt die Regelung vor, dass die Stiftung ihr Vermögen nicht dauerhaft ansammeln darf – es sei denn, eine längere Anlage dient direkt der nachhaltigen Zweckverwirklichung und ist in der Satzung verankert.
Steuerliche und praktische Vorteile gemeinnütziger Stiftungen
Die steuerliche Einstufung als gemeinnützige Stiftung durch das Finanzamt ist mit zahlreichen Vorteilen verbunden. In den meisten Fällen sind solche Stiftungen dann befreit von:
- Körperschaftsteuer
- Gewerbesteuer
- Erbschaft- und Schenkungsteuer auf Zuwendungen
- Kapitalertragsteuer (unter bestimmten Voraussetzungen
Weil Spenden steuerlich abzugsfähig sind, genießen gemeinnützige Stiftungen einen erheblichen Vertrauensvorschuss bei potenziellen Unterstützern. Diese steuerlichen Vorteile fördern nicht nur die Spendenbereitschaft, sondern erhöhen auch die Planungssicherheit der Stiftung.
Unabhängig vom steuerlichen Effekt ist die Gemeinnützigkeit ein starkes Signal. Sie steht für Verlässlichkeit, Transparenz und Verantwortungsbewusstsein – sowohl gegenüber Partnern als auch Öffentlichkeit. Gemeinnützige Stiftungen erfreuen sich dabei großer Wertschätzung und Glaubwürdigkeit.
Gemeinnützigkeit verpflichtet – Kontrolle durch Finanzamt und Stiftungsaufsicht
Mit der Anerkennung als gemeinnützig ist auch eine Berichts- und Transparenzpflicht verbunden. Die Stiftung muss regelmäßig über die Mittelverwendung und ihre Projekte informieren. Verstößt sie gegen die Vorgaben – beispielsweise durch persönliche Bereicherung – kann sie ihre steuerlichen Vorteile verlieren und mit Nachforderungen konfrontiert werden.
Aus diesem Grund sind eine einwandfreie Buchhaltung, lückenlose Dokumentation und strikte interne Kontrolle zentral. Viele Stiftungen greifen auf Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater zurück, um die gesetzlichen Vorgaben dauerhaft abzusichern.
Gemeinnützigkeit als Schlüssel zur gesellschaftlichen Wirkung
Gemeinnützigkeit bedeutet nicht nur günstigere Steuern, sondern vor allem nachhaltiges, verantwortliches Handeln für die Gemeinschaft. Eine gemeinnützige Stiftung trägt dazu bei, gesellschaftliche Probleme zu lösen, den sozialen Zusammenhalt zu stärken und kulturelle und ökologische Werte zu schützen.
Die nachhaltige und steuerlich begünstigte Stellung einer gemeinnützigen Stiftung basiert auf einer sorgfältigen Vorbereitung und fortlaufenden Kontrolle ihrer Tätigkeiten. Wer den Status mit Bedacht anstrebt und nach der Gründung auf ordnungsgemäße Umsetzung sowie präzise Dokumentation achtet, gewährleistet die langfristige Wirkung und Glaubwürdigkeit der Stiftung zugunsten der Allgemeinheit.
12. Von der Idee zur Stiftung – Führungsstruktur in Schritten
Auch die Stiftungserrichtung erfolgt in Deutschland nach einem klar definierten Ablauf, der rechtliche, inhaltliche und organisatorische Kriterien vereint. Der Prozess ist gut strukturiert, gut planbar – setzt allerdings Engagement, fachliche Vorbereitung sowie eine erfahrene Beratung voraus. Im Folgenden sehen Sie die grundlegenden Schritte auf einen Blick:
1. Das Ziel und Zweck definieren
Ganz zu Beginn stellen sich zwei Fragen: Was soll Ihre Stiftung bewirken? Der Zweck stellt das Kernstück dar und muss klar, dauerhaft und machbar sein. Er sollte idealerweise mit Ihrer persönlichen Vision und dem vorhandenen Stiftungskapital harmonieren.
2. Das Stiftungskapital festlegen
Auf Grundlage des geplanten Zwecks und der Wahl zwischen klassischer oder Verbrauchsstiftung kann das erforderliche Stiftungskapital kalkuliert werden. Damit die Stiftung dauerhaft wirksam bleibt, empfiehlt sich ein Mindestvolumen – meist zwischen 50.000 und 100.000 Euro, in speziellen Fällen aber auch deutlich höhere Summen.
3. Die Satzung erstellen
Das rechtliche Grundgerüst der Stiftung ist die Satzung. Sie hält zentrale Inhalte fest – Name, Sitz, Zielsetzung, Kapitalausstattung, Verwaltungsstruktur, Vorgaben zur Mittelverwendung und Satzungsänderung.
Sie muss klar und strukturiert sein sowie den Vorschriften des BGB und der Abgabenordnung entsprechen.
4. Den Gründungswillen dokumentieren
Stifter müssen ihren Willen zur Stiftung schriftlich niederlegen – entweder per notarieller Urkunde (Lebzeitstiftung) oder in testamentarischer oder erbrechtlicher Form für eine Stiftung von Todes wegen. In jedem Fall ist bei der Lebzeitform ein Notar erforderlich.
5. Einen Antrag auf Anerkennung stellen
Die Anerkennung Ihrer Stiftung erfolgt über die Registrierung bei der zuständigen Stiftungsaufsichtsbehörde in Ihrem Bundesland. Dazu reichen Sie die Satzung, eine formal korrekte Stiftungserklärung sowie einen Kapitalnachweis ein. Die Behörde kontrolliert die Unterlagen auf inhaltliche und rechtliche Vollständigkeit.
6. Optional die Gemeinnützigkeit beantragen
Wenn die Stiftung steuerliche Vergünstigungen erhalten soll, bedarf es eines eigenen Antrags beim Finanzamt. Dabei liegt das Augenmerk vor allem auf der Übereinstimmung der Satzung mit den Vorgaben der Abgabenordnung (§§ 51–68 AO).
7. Die Anerkennung und Errichtung
Die Anerkennungsurkunde wird von der Aufsichtsbehörde nach Abschluss der Prüfung ausgestellt, womit Ihre Stiftung rechtsfähig wird. Ab diesem Zeitpunkt kann sie eigenverantwortlich handeln, Verträge schließen und das Stiftungskapital verwalten.
8. Die Aufnahme der Stiftungsarbeit
Die Anerkennung markiert den Beginn der operativen Arbeit: Die Besetzung der Organe, die Einrichtung von Verwaltung und Buchhaltung sowie die Initiierung von Projekten und die Vergabe von Fördermitteln stehen jetzt im Fokus. Eine strukturierte interne Organisation ist dabei unverzichtbar.
Es lässt sich festhalten, dass die Einrichtung einer Stiftung ein methodisch geplanter und zielgerichteter Prozess ist, der auf einer klaren Zielsetzung und professioneller Begleitung aufbaut. Mit einer sorgfältigen Satzung, einer soliden Kapitalgrundlage und einer eindeutigen Organisationsstruktur legen Sie den Grundstein für eine langfristige Wirksamkeit entsprechend Ihres Stifterwillens.
13. Mit fachkundiger Begleitung zur eigenen Stiftung
Eine Stiftung zu gründen ist ein bedeutendes Unterfangen, das juristische und organisatorische Komplexität mit sich bringt. Auch wenn die Gründung prinzipiell eigenständig möglich ist, führt eine professionelle Begleitung oft zu einer rechtlich sicheren und steuerlich klaren Umsetzung.
Ich begleite Sie umfassend bei der Formulierung einer rechtssicheren Satzung, sorge für die ordnungsgemäße Dokumentation Ihres Gründungswillens und unterstütze Sie bei der Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht. Dabei bringe ich meine Expertise und mein Netzwerk ein, um Ihre Stiftung auf Gemeinnützigkeit, steuerliche Erleichterungen und eine solide Kapitalstruktur auszurichten.
Eine frühzeitige fachkundige Beratung gewährleistet ein stabiles Fundament für die Anerkennung Ihrer Stiftung und eine kontinuierliche, professionelle Umsetzung Ihres Stifterwillens.
14. Die häufigsten Fehler bei der Stiftungserrichtung – und ihre Folgen
Die Gründung einer Stiftung ist ein bedeutender Schritt, der jedoch mit Herausforderungen verbunden sein kann. Fehler bei der Vorbereitung oder Umsetzung können die Anerkennung verzögern oder die spätere Funktionsfähigkeit der Stiftung beeinträchtigen. Wer sich frühzeitig mit den typischen Fallstricken beschäftigt, kann diese gezielt vermeiden und den Prozess effizienter gestalten.
Häufige Fehler bei der Stiftungsgründung betreffen die mangelnde Konkretisierung des Zwecks. Ist dieser zu breit oder rechtlich unklar formuliert, verweigert die Aufsichtsbehörde oft die Anerkennung. Auch die spätere Umsetzung kann erschwert werden, wenn der Zweck nicht klar und finanziell machbar definiert ist.
Oftmals wird der Kapitalbedarf falsch eingeschätzt. Gerade bei Stiftungen, die ausschließlich mit den Erträgen arbeiten, muss das Vermögen ausreichend bemessen sein, um den Stiftungszweck auf Dauer zu erfüllen. Ist dies nicht gegeben, kann die Aufsichtsbehörde die Stiftung ablehnen.
Formale Fehler in der Satzung sind ein weiteres häufiges Problem. Unvollständige oder fehlerhafte Bestimmungen zu Stiftungsorganen, Vertretungsrechten oder Mittelverwendung können die Anerkennung der Stiftung verhindern. Besonders kritisch ist es, wenn die Satzung nicht den Anforderungen der Abgabenordnung entspricht, was zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen kann.
Die laufende Betreuung und rechtliche Pflichterfüllung wird oft unterschätzt. Eine Stiftung ist ein lebendiges System, das eine aktive Leitung, Überwachung und Rechenschaftspflicht gegenüber den Behörden braucht. Fehlen diese, kann das die langfristige Wirkung und Glaubwürdigkeit erheblich schwächen.
15. Fazit: Mit einer eigenen Stiftung verantwortungsvoll Zukunft gestalten
Die Gründung einer Stiftung ist kein bloßer Verwaltungsakt, sondern ein bewusstes Engagement, Verantwortung zu übernehmen und dauerhaft etwas zu bewirken – sei es für die Gesellschaft, die eigene Familie oder ein Herzensanliegen. Damit schaffen Sie eine nachhaltige Basis, die weit über Ihre eigene Lebenszeit hinaus reicht.
Dieser Ratgeber verdeutlicht, dass die Gründung einer Stiftung rechtliche, finanzielle und organisatorische Anforderungen mit sich bringt, die es zu erfüllen gilt. Doch mit einer klaren Vorstellung, einer durchdachten Satzung und kompetenter Beratung gelingt der Prozess strukturiert und erfolgreich.
Der große Vorteil von Stiftungen liegt darin, Vermögen dauerhaft einem bestimmten Zweck zu widmen und dabei Werte, Ideale und Engagement über Generationen hinweg zu schützen. Unabhängig von der Größe oder Art der Stiftung ist jede ein Zeichen für den Willen, etwas Dauerhaftes zu schaffen.
Mit der Gründung einer Stiftung setzen Sie nicht nur ein Zeichen für das Gemeinwohl, sondern auch für die Verantwortung, die Kontinuität und das Zusammenwirken innerhalb der Gesellschaft.
