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bei der Stiftungsberatung Joachim Dettmann in Kleinmachnow! Als erfahrener und zertifizierter Fachberater begleite ich Sie deutschlandweit bei der Gründung und Verwaltung Ihrer Stiftung. Mit mehr als 100 erfolgreichen Projekten und 25 Jahren Erfahrung helfe ich Ihnen, Ihre Stiftungsideen erfolgreich umzusetzen. Lassen Sie uns loslegen!

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Stiftungsberatung
Joachim Dettmann

Als anerkannter und zertifizierter Fachberater im Stiftungswesen helfe ich Ihnen deutschlandweit bei allen Fragen rund um Gründung und Management Ihrer Stiftung. Über 100 erfolgreich umgesetzte Projekte sowie zahlreiche Beratungsstunden sprechen für sich.

Gemeinsam bestimmen wir die richtige Stiftungsart für Sie – sei es eine gemeinnützige Stiftung, Familienstiftung oder Treuhandstiftung. Ich begleite Sie bei der Formulierung der Stiftungszwecke und bei der Ausarbeitung einer individuellen Satzung, die Ihren Stifterwillen präzise widerspiegelt.

Persönlich, telefonisch oder digital per Videokonferenz – ich bin Ihr Ansprechpartner während des gesamten Gründungsprozesses und auch danach im praktischen Stiftungsmanagement.

Packen wir es gemeinsam an und verwirklichen Ihre Stiftungsideen!

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Stiftungsexperte

Als zertifizierter Stiftungsberater kann ich auf mehr als 100 erfolgreiche Gründungen zurückblicken. Zusätzlich habe ich zahlreiche Stunden in die Beratung und Unterstützung von gemeinnützigen sowie Familienstiftungen investiert.

Stiftungsform

Bei der Gründung Ihrer Stiftung unterstütze ich Sie bei der Wahl zwischen gemeinnütziger, privater oder Treuhandstiftung und stehe Ihnen beratend zur Seite bei der Gestaltung der Stiftungszwecke, der internen Struktur und der Projektplanung.

Stiftungssatzung

Eine individuell gestaltete Stiftungssatzung macht Ihren Stifterwillen verbindlich und sichert dessen Umsetzung dauerhaft ab – auch über Ihr Leben hinaus. Die zuständige Stiftungsbehörde sorgt durch ihre Aufsicht dafür, dass Ihre Stiftung stets ihrem Zweck gerecht wird.

Stiftungsgründung

Mit mir an Ihrer Seite wird die Stiftungsgründung ein klar strukturierter und erfolgreicher Prozess. Ich begleite Sie flexibel – persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz – und helfe Ihnen auch nach der Gründung bei der Verwaltung Ihrer Stiftung.

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© 2025 Stiftungsberatung Joachim Dettmann

Stiftung gründen leicht gemacht: Ihr Weg zur eigenen Stiftung Schritt für Schritt

Mit einer Stiftung eröffnen sich neue Wege, um persönliche Ideale zu verwirklichen und zugleich gesellschaftlich relevante Projekte nachhaltig zu unterstützen. Immer mehr Menschen erkennen darin eine sinnstiftende Form des Gebens, die Zukunft gestaltet und Verantwortung übernimmt.
Der Weg zur eigenen Stiftung ist mit Überlegungen verbunden, die sowohl rechtlicher als auch finanzieller Natur sind. Die Auseinandersetzung mit Begriffen wie Gemeinnützigkeit oder Mindestvermögen zeigt: Eine erfolgreiche Gründung setzt Klarheit und kompetente Unterstützung voraus. Dabei unterstütze ich Sie gerne.
Zugleich zeichnet sich die Stiftung durch Unabhängigkeit und Dauerhaftigkeit aus: Sie ist nicht auf Mitgliedschaft angewiesen, sondern konzentriert sich auf die Umsetzung ihres festgelegten Ziels – langfristig, beständig und losgelöst von äußeren Einflüssen.

Ich biete Ihnen in diesem Leitfaden eine umfassende Übersicht über den gesamten Prozess der Stiftungsgründung – von der Idee bis zur praktischen Realisierung. Mein Ziel ist es, dass Sie am Ende mit fundiertem Wissen und konkreten Handlungsschritten ausgestattet sind. Am Ende sollen Sie sagen können: „Ich habe alle Informationen, die ich brauche, und bin bereit für den nächsten Schritt.“

1. Einführung in das Stiftungswesen: Was Sie wissen sollten

Die Stiftung unterscheidet sich als Rechtsform wesentlich von anderen Körperschaften: Sie dient nicht dem Zusammenschluss von Personen, sondern der Verfolgung eines Zwecks auf Basis eines gewidmeten Vermögens. Sie wird durch den ausdrücklichen Willen der stiftenden Person errichtet und verwirklicht ihre Aufgaben in Eigenverantwortung.

Aus juristischer Sicht handelt es sich bei einer Stiftung um eine eigenständige Rechtspersönlichkeit nach privatrechtlichen Normen. Sie unterliegt in ihrer Errichtung und Verwaltung den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie den Stiftungsgesetzen der einzelnen Bundesländer. Charakteristisch für die Stiftung ist ihr Vermögen, dessen Zinserträge oder Gewinne der Erfüllung des Stiftungszwecks dienen, während das Grundkapital erhalten bleibt – ähnlich einem dauerhaft investierten Fonds mit gesichertem Zweckbezug.

Typisch für eine Stiftung ist ihr dauerhaftes Bestehen sowie ihre Loslösung von natürlichen Personen. Sie bleibt bestehen, unabhängig davon, ob der Stifter noch lebt, und agiert ausschließlich im Rahmen des festgelegten Zwecks. Diese rechtliche Stabilität macht sie zu einem effektiven Mittel, um langfristige gesellschaftliche oder persönliche Anliegen zu verwirklichen.

Eine Stiftung kann grundsätzlich sowohl von Privatpersonen als auch von Unternehmen errichtet werden. Dabei ist sie vielseitig einsetzbar: Sie kann gemeinnützige, karitative, kirchliche oder auch private Ziele verfolgen, etwa die Förderung gesellschaftlich relevanter Bereiche wie Wissenschaft, Bildung oder Kultur oder die langfristige Erhaltung eines Familienvermögens.

Die Stiftung ermöglicht es, Werte mit Substanz zu hinterlegen und über Generationen hinweg aktiv zu gestalten. Zusammengefasst ist sie ein rechtlich gesichertes Instrument, das durch Zweckbindung und Kapitalbewahrung langfristige Stabilität und Wirkung garantiert.

2. Warum lohnt sich die Gründung einer eigenen Stiftung?

In den meisten Fällen ist der Entschluss zur Stiftungsgründung von einer persönlichen Vision getragen: Der Wunsch, mit den eigenen Ressourcen über den Tod hinaus etwas zu bewirken, das Bestand hat. Diese Haltung verbindet wirtschaftliche Weitsicht mit einem tief verwurzelten Werteverständnis und dem Streben nach Gemeinwohl.

Die Vielfalt der Beweggründe für eine Stiftung ist Ausdruck der Verschiedenartigkeit menschlicher Biografien und Überzeugungen. Ob altruistisch, strategisch oder emotional motiviert – der Entschluss zur Stiftungsgründung ist stets individuell und bedeutsam.

Langfristige Unterstützung eines gesellschaftlich relevanten Themas:
Wer eine Stiftung gründet, möchte oft mehr als kurzfristig helfen: Das Ziel ist meist, ein zentrales persönliches Anliegen dauerhaft zu fördern – sei es im sozialen, ökologischen oder wissenschaftlichen Bereich. Die Stiftung sorgt dafür, dass diese Förderung nicht von politischen Entwicklungen oder zeitlichen Ressourcen abhängig ist.

Stiftung als Mittel der unternehmerischen Kontinuität:
Immer mehr Unternehmer erkennen in der Stiftung eine geeignete Form, um die Zukunft des Unternehmens planbar und unabhängig zu gestalten. Die Einbindung in eine Stiftung sichert nicht nur Arbeitsplätze und wirtschaftliche Stabilität, sondern bewahrt auch die persönliche Handschrift des Gründers.

Strategische Förderung mit nachhaltigem Effekt:
Durch die institutionalisierte Zweckbindung und finanzielle Unabhängigkeit ermöglichen Stiftungen eine besonders nachhaltige Form gesellschaftlichen Engagements. Sie wirken unabhängig von staatlichen Programmen oder wechselnden Finanzierungszyklen und schaffen damit dauerhafte Strukturen der Unterstützung.

Verantwortungsvolle Vermögensnachfolge mit Werteorientierung:
Familienstiftungen ermöglichen es, wirtschaftliche Sicherheit mit ideeller Weitergabe zu verbinden. Sie schaffen rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen, die den langfristigen Erhalt des Familienvermögens gewährleisten und gleichzeitig pädagogische oder soziale Familienideale fördern.

Förderliche steuerliche Rahmenbedingungen für Stifter:
Die gesetzlichen Bestimmungen bieten gerade für gemeinnützige Stiftungen attraktive steuerliche Vergünstigungen. Diese können bei der Entscheidung zur Gründung einer Stiftung unterstützend wirken, insbesondere wenn eine steuerlich begünstigte Nachlassgestaltung oder die Reduzierung von Erbschaftsteuern angestrebt wird.

Sinnhaftigkeit durch gesellschaftliche Wirkung:
Zahlreiche Menschen empfinden die Gründung einer Stiftung als einen bedeutenden persönlichen Schritt, um ihrem Leben rückblickend Tiefe und Wirkung zu verleihen. Sie sehen darin die Möglichkeit, einen Teil ihrer Erfahrungen und Ideale dauerhaft in der Gesellschaft zu verankern.

Die Entscheidung für eine Stiftung ist eine Entscheidung für Kontinuität, Verantwortung und strategisches Denken. Es geht nicht allein um finanzielle Mittel, sondern um die bewusste Institutionalisierung persönlicher oder gesellschaftlicher Werte.

Wenn Sie nach einem Instrument suchen, das Ihre Vision langfristig trägt, bietet die Stiftung einen rechtlich stabilen und ethisch fundierten Rahmen.

3. Unterschiedliche Stiftungsmodelle im rechtlichen Kontext

Abhängig von der Zielrichtung und den persönlichen Vorstellungen des Stifters kann zwischen verschiedenen Stiftungsmodellen gewählt werden. Diese unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Rechtsform, ihres organisatorischen Aufbaus und ihrer steuerlichen Behandlung.

Das deutsche Recht bietet hierfür eine breite Palette an anerkannten Stiftungsarten, deren wesentliche Merkmale wir im nächsten Schritt vorstellen.

Gemeinnützige Stiftung
Die gemeinnützige Stiftung verfolgt wohltätige Zwecke, die der Allgemeinheit dienen – etwa durch Bildung, Wissenschaft, Kunst, Kultur, Umwelt- und Tierschutz, Entwicklungszusammenarbeit oder Hilfe für Bedürftige. Diese Stiftungsform ist in Deutschland die häufigste und genießt erhebliche steuerliche Vorteile, darunter Befreiungen von der Körperschafts- und Erbschaftsteuer sowie steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden.

Gegründet von Privatpersonen, Familien oder Unternehmen, ermöglichen diese Stiftungen ein verantwortungsvolles und nachhaltiges gesellschaftliches Engagement mit langfristiger Wirkung.

Familienstiftung
Familienstiftungen haben die Hauptaufgabe, das Vermögen der Familie dauerhaft zu sichern und zu verwalten und gleichzeitig die finanzielle Versorgung der Familienangehörigen zu gewährleisten. Im Unterschied zur gemeinnützigen Stiftung verfolgen sie private Zwecke und unterliegen daher anderen steuerlichen Regelungen.

Vor allem bei größeren Vermögenswerten oder Beteiligungen an Unternehmen wird die Familienstiftung zur Nachlassplanung eingesetzt, um Erbstreitigkeiten zu vermeiden, Vermögen zu bündeln und die generationsübergreifende Vermögenskontrolle sicherzustellen.

Unternehmensstiftung
Die Unternehmensstiftung hat meist zwei Zielrichtungen: den Erhalt des Unternehmens und die Verwirklichung eines Stiftungszwecks. Unternehmer wählen diese Form, um das Unternehmen unabhängig zu halten und zugleich gesellschaftliches Engagement zu zeigen.

In der Praxis wird das Unternehmen vollständig oder anteilig in das Stiftungskapital eingebracht. Die Erträge aus dem Unternehmen fließen dann an die Stiftung, die sie zur Erfüllung ihres Zwecks verwendet. Prominente Beispiele hierfür sind die Bosch Stiftung und die Bertelsmann Stiftung.

Treuhandstiftung (unselbstständige Stiftung)
Die Treuhandstiftung wird als nicht rechtsfähige Stiftung ohne eigene juristische Persönlichkeit geführt. Stattdessen obliegt die Verwaltung einem Treuhänder, wie zum Beispiel einem Verein, einer Bank oder einer Stiftungsverwaltung, der das Vermögen treuhänderisch nach den Wünschen des Stifters verwaltet.

Diese Variante ist besonders für kleinere Stiftungen geeignet oder für Personen, die die laufende Verwaltung nicht selbst übernehmen möchten. Sie ermöglicht einen einfachen, günstigen und flexiblen Einstieg in die Stiftungsgründung, besonders bei begrenztem Kapital.

Verbrauchsstiftung
Bei der Verbrauchsstiftung wird im Unterschied zu traditionellen Stiftungen nicht nur mit den Erträgen, sondern auch mit dem eigentlichen Kapital zur Erreichung des Stiftungszwecks gearbeitet. Diese Stiftungsform ist zeitlich begrenzt und eignet sich besonders für Projekte, die über einen mittelfristigen Zeitraum Wirkung entfalten sollen, etwa für befristete Bildungsprogramme oder spezielle Fördermaßnahmen über zehn bis zwanzig Jahre.

Verbrauchsstiftungen sind vor allem für Personen interessant, die eine konkrete Wirkung zu Lebzeiten erzielen möchten, ohne ein dauerhaftes Kapital zu binden.

Kirchliche und öffentliche Stiftungen
Neben den privaten Stiftungen existieren auch kirchliche Stiftungen, die eng mit Glaubensgemeinschaften verbunden sind. Diese Stiftungen verwenden ihre Mittel vor allem für seelsorgerische, soziale oder kulturelle Projekte im kirchlichen Bereich. Öffentliche Stiftungen hingegen werden von staatlichen Institutionen eingerichtet, um öffentliche Aufgaben langfristig und unabhängig von politischen Schwankungen zu erfüllen.

Welche Stiftungsart für Sie ideal ist, hängt wesentlich von Ihren persönlichen Zielen, Ihrer Vermögenslage und dem gewünschten Zeitraum ab, in dem die Stiftung aktiv sein soll. Gemeinnützige Stiftungen bieten vor allem gesellschaftliche Wirkung und steuerliche Vorteile, während Familienstiftungen und Unternehmensstiftungen der Erhaltung von Vermögen und familiären Werten dienen.

Eine umfassende Beratung, die rechtliche, steuerliche und strategische Aspekte berücksichtigt, ist für die Auswahl und Umsetzung der für Sie passenden Stiftungsform unbedingt zu empfehlen.

4. Was braucht es zur Gründung einer eigenen Stiftung?

Die Gründung einer Stiftung ist für jeden ein bedeutsamer Schritt auf mehreren Ebenen – juristisch, finanziell und ideell. Um diese bedeutende Institution erfolgreich zu etablieren, müssen formale Voraussetzungen ebenso vorhanden sein wie ein klarer inhaltlicher Rahmen. Nur so wird die Stiftung nachhaltig handlungsfähig bleiben.

Ein klar definierter Stiftungszweck

Der erste und wichtigste Schritt bei der Stiftungsgründung besteht darin, einen konkreten und rechtlich anerkannten Zweck zu definieren. Dieser Zweck legt verbindlich fest, wofür das Stiftungskapital und die laufenden Erträge verwendet werden – etwa für Bildungsförderung, wissenschaftliche Projekte, Umweltinitiativen, kulturelles Schaffen oder soziales Engagement. Dabei ist entscheidend, dass der Zweck dauerhaft umsetzbar ist und in keiner Weise gegen geltendes Recht oder öffentliche Normen verstößt.

Bei gemeinnützigen Stiftungen ist zusätzlich sicherzustellen, dass der Zweck mit den Vorgaben der Abgabenordnung (§§ 51–68 AO) übereinstimmt, um überhaupt steuerlich gefördert zu werden.

Ein ausreichendes Stiftungskapital

Ein zentraler Punkt ist das Stiftungsvermögen – das Kapital, das der Stiftung zur Verfügung gestellt wird. Es sollte ausreichend hoch sein, damit der festgelegte Zweck dauerhaft aus den erzielten Erträgen finanziert werden kann.

Auch ohne bundesweite Mindestvorgabe fordern die meisten Landessstiftungsbehörden ein Anfangsvermögen von 50.000 bis 100.000 Euro oder mehr – besonders bei gemeinnützigen Stiftungen. Je nach Komplexität des Vorhabens und Höhe des laufenden Verwaltungsaufwands kann ein höherer Kapitalbedarf entstehen.

Alternativ kann eine Verbrauchsstiftung gewählt werden, deren Besonderheit darin besteht, dass das gestiftete Vermögen über einen bestimmten Zeitraum vollständig aufgelöst werden darf.

Eine rechtssichere Stiftungssatzung

Als Basis jeder Stiftung dient die Satzung als ihr grundlegendes Regelwerk. Sie definiert verbindlich Aufbau und Aufgaben, darunter folgende Punkte:

  • Name, Sitz und Rechtsform
  • Stiftungszweck
  • Umfang und Art des Vermögens
  • Organisation und Organe der Stiftung (z. B. Vorstand, Kuratorium)
  • Verfahren zur Mittelverwendung
  • Regelungen zu Änderungen oder Auflösung der Stiftung

Es ist von großer Bedeutung, Ihre Satzung so zu gestalten, dass die Stiftung ihren Zielauftrag dauerhaft und autark erfüllen kann. Zugleich muss sie strukturierte Linien für die Führung und Überwachung der Stiftung spannen.

Der Wille zur Gründung – die Stiftungserklärung

Eine Stiftung kann sowohl zu Lebzeiten als auch testamentarisch nach dem Tod des Stifters errichtet werden. In beiden Fällen bedarf es einer eindeutigen und formal gültigen Stiftungserklärung.
Die Lebzeitstiftung erfolgt dabei mittels eines notariellen Vertrages, während bei der Gründung durch letztwillige Verfügung die Absicht des Stifters klar im Testament oder Erbvertrag niedergelegt sein muss.

Anerkennung durch die Stiftungsbehörde

Für die rechtliche Wirksamkeit einer Stiftung ist in der Regel die Anerkennung durch die zuständige Stiftungsaufsicht des Bundeslandes am Sitz der Stiftung erforderlich. In diesem Zuge werden besonders folgende Punkte geprüft:

  • Die dauerhafte und nachhaltige Erfüllbarkeit des Stiftungszwecks
  • Die ausreichende Kapitalausstattung
  • Die rechtliche und organisatorische Eignung der Satzung

Besteht die Stiftung alle Prüfungen, folgt die Anerkennung als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts, womit sie zur eigenständigen juristischen Person wird.

Optionale Anerkennung der Gemeinnützigkeit

Stiftungen, die sich der Gemeinnützigkeit verschreiben, unterliegen zusätzlich einer Überprüfung durch das zuständige Finanzamt. Dabei wird besonders darauf geachtet, ob der in der Satzung formulierte Zweck den Kriterien der Abgabenordnung entspricht.
Wird dies bejaht, erlangt die Stiftung den Status einer gemeinnützigen Organisation, der steuerliche Vorteile sowohl für die Stiftung selbst als auch für Zuwendungsgeber mit sich bringt.

Eine Stiftung gründet man nicht spontan – aber mit einem klaren Plan und rechtzeitigem Überblick gelingt der Start sehr wohl.
Die gesetzlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen sind anspruchsvoll, doch wer sie kennt, kann zielgerichtet darauf hinarbeiten.
Sind Ihre Ziele klar und Ihre Motivation stark, stehen die Chancen gut für eine nachhaltige Wirkung durch Ihre Stiftung.

5. Wie teuer ist die Gründung einer Stiftung wirklich?

Bei der Gründung einer Stiftung ist eine der zentralen Fragen immer wieder: Wie hoch muss das Vermögen sein, um die Stiftung wirksam führen zu können? Denn nur mit ausreichendem Kapital ist es möglich, den Stiftungszweck nachhaltig zu verfolgen. Gleichzeitig ist es ein wichtiger Punkt für die Anerkennung durch die Aufsichtsbehörde und für die praktische Handlungsfähigkeit der Stiftung.

Wichtig zu wissen: Eine gesetzlich vorgeschriebene Mindesthöhe für Stiftungskapital gibt es nicht. Die praktische Erfahrung zeigt jedoch Richtwerte zwischen 50.000 und 100.000 Euro – gemeinnützige Stiftungen müssen häufig höher kalkulieren. Entscheidend bleibt, dass die vermögensabhängigen Erträge ausreichen, um den Stiftungszweck dauerhaft zu realisieren.

Ein cleverer Ansatz: Beginnen Sie mit einer Verbrauchsstiftung, bei der das Stiftungskapital über eine festgelegte Dauer aufgebraucht werden darf.

6. Gesetzliche Anforderungen und Stiftungsrecht kompakt erklärt

Die Gründung einer Stiftung ist an rechtliche Rahmenbedingungen geknüpft, die sicherstellen, dass das Stiftungsvermögen und der Stiftungszweck langfristig gewahrt bleiben. Dazu gehören unter anderem Anforderungen an die Satzung, die Anerkennung durch die Stiftungsbehörde sowie Regelungen zur Vermögensverwaltung und internen Struktur. Wer sich hier auskennt, schafft von Beginn an eine stabile Grundlage.

Gesetzliche Grundlagen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Stiftungen ergeben sich im Wesentlichen aus zwei Ebenen:
• Dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB §§ 80–88), das bundesweit die Grundprinzipien für bürgerlich-rechtliche Stiftungen regelt.
• Den Landesstiftungsgesetzen, in denen zusätzlich Regelungen zur Organisation, Anerkennung und Aufsicht festgelegt sind.
Da Länder für die Stiftungsaufsicht zuständig sind, gibt es in einigen Punkten, etwa zur Kapitaluntergrenze oder zur Zusammensetzung der Gremien, regionale Unterschiede.

Anerkennung als rechtsfähige Stiftung

Eine Stiftung gilt nur dann als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts, wenn sie von der jeweiligen Stiftungsaufsichtsbehörde anerkannt wurde. Im Rahmen dieses Anerkennungsverfahrens prüft die Behörde insbesondere, ob die wesentlichen Voraussetzungen zur Errichtung der Stiftung vorliegen, dazu zählen unter anderem:

  • Die Dauerhaftigkeit der Stiftung
  • Die Eignung des Stiftungszwecks
  • Die ausreichende Kapitalausstattung
  • Die Rechtskonformität der Satzung
  • Die Funktionsfähigkeit der Organisation

Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfungen erhält die Stiftung den Status einer eigenständigen juristischen Person. Das bedeutet, sie ist befugt, eigenverantwortlich zu handeln, rechtliche Vereinbarungen zu treffen, ihr Vermögen zu verwalten und bei Bedarf vor Gericht aufzutreten.

Stiftungssatzung – rechtlicher Grundstein:
Als juristisch verbindliche Basis definiert die Satzung das organisatorische Rückgrat der Stiftung. Laut § 81 BGB sind darin mindestens folgende Elemente aufzunehmen:

  • Name und Sitz der Stiftung
  • Zweck der Stiftung
  • Vermögensausstattung
  • Regelungen zur Verwendung der Erträge
  • Bestimmungen über die Organisation und Organe

Darüber hinaus sollte die Satzung auch Regelungen enthalten für:

  • Nachfolge und Amtszeiten der Organmitglieder
  • Vertretungsbefugnisse
  • Satzungsänderungen
  • Auflösung oder Zusammenlegung der Stiftung

Die Satzung sollte klar strukturierte Regelungen enthalten, die gewährleisten, dass der Stiftungszweck auf Dauer erfüllt wird und die Organisation ihre Aufgaben zuverlässig wahrnehmen kann.

Rechtsform und Stiftungstypen

Die typischste Form ist die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts. Daneben gibt es jedoch auch:

  • Nicht rechtsfähige (Treuhand-)Stiftungen, die durch einen Treuhänder verwaltet werden
  • Stiftungen öffentlichen Rechts, die durch staatliche Akte gegründet werden
  • Kirchliche Stiftungen, die in Trägerschaft von Religionsgemeinschaften stehen

Da die Rechtswahl Einfluss auf interne Abläufe, Aufsichtsrahmen und Kapitalbindung nimmt, ist es sehr zahlend, diese Entscheidung sorgfältig vorzubereiten.

Stiftungsaufsicht – Kontrolle im öffentlichen Interesse

In Deutschland gilt für jede rechtsfähige Stiftung die Pflicht zur staatlichen Aufsicht. Die Kontrollinstanz achtet darauf, dass der Stiftungszweck eingehalten wird und die Stiftung sich an rechtliche sowie eigene Satzungsregeln hält.

Das Ausmaß der Aufsicht ist abhängig vom jeweiligen Bundesland und von der Stiftungsform. Üblicherweise steht die Prüfung folgender Punkte im Fokus:

  • Die ordnungsgemäße Mittelverwendung
  • Die Einhaltung des Stiftungszwecks
  • Die wirtschaftliche Situation der Stiftung
  • Satzungsänderungen oder Maßnahmen zur Auflösung

Solange der Stiftungszweck rechtlich zulässig ist, greift die Aufsichtsbehörde nicht in dessen inhaltliche Gestaltung ein.

Steuerrechtliche Rahmenbedingungen

Ergänzend zu den zivilrechtlichen Vorgaben sind steuerliche Rahmenbedingungen zu beachten, besonders bei gemeinnützigen Stiftungen. Die maßgeblichen Vorschriften finden sich in der Abgabenordnung (§§ 51–68 AO). Das Finanzamt überprüft, ob Satzung und Geschäftsführung den Vorgaben für Gemeinnützigkeit gerecht werden.

Einmal anerkannt, profitiert die Stiftung von verschiedenen steuerlichen Vergünstigungen, u. a.:

  • Befreiung von Körperschaft- und Gewerbesteuer
  • Spendenabzugsfähigkeit für Zuwendungen
  • Steuerliche Vorteile bei Erbschaften und Schenkungen

Stiftungen mit Gemeinnützigkeitsstatus müssen regelmäßig ihre steuerliche Anerkennung durch geeignete Unterlagen und Berichte bestätigen lassen.

Die rechtlichen Vorgaben erscheinen komplex? Lassen Sie sich von mir professionell begleiten, damit Sie den rechtlichen Rahmen sicher und erfolgreich meistern.

7. Der Stiftungszweck – Fundament und Wegweiser Ihrer Stiftung

Der Zweck einer Stiftung legt nicht nur fest, wofür das Geld verwendet wird – er ist auch Ausdruck der Werte und Überzeugungen der Stifterin oder des Stifters.

Ein fehlender oder nicht zulässiger Zweck verhindert die Anerkennung einer Stiftung. Der Zweck ist zugleich Träger der inneren Haltung des Stifters und vermittelt, wofür die Stiftung ideell und praktisch steht.

Ein clever formulierter Stiftungszweck ist fokussiert, eindeutig und umsetzbar. Vage Phrasen wie „Förderung des Gemeinwohls“ reichen oft nicht aus, um die Anerkennung zu erhalten. Stattdessen muss klar beschrieben werden, welche Personengruppen unterstützt werden, wie dies praktisch geschieht und welches Ziel angestrebt wird. Diese Klarheit trägt zur Transparenz bei – gegenüber Behörden, der Öffentlichkeit und möglichen Stiftungsmanagern.

In der konkreten Arbeit einer Stiftung kann der Zweck sehr unterschiedlich aussehen. Typischerweise widmen sich Stiftungen diesen Bereichen:

  • Förderung von Bildung, Wissenschaft und Forschung
  • Kunst und Kultur
  • Denkmal- und Umweltschutz
  • Soziale Hilfen und Inklusion
  • Gesundheitspflege
  • Kinder- und Jugendförderung
  • Entwicklungshilfe
  • Tierschutz
  • religiöse oder kirchliche Zwecke

Ob Sie eine gemeinnützige Stiftung oder eine Familienstiftung gründen, bestimmt maßgeblich die Zweckrichtung. Gemeinnützige Stiftungen konzentrieren sich auf das Allgemeinwohl und genießen steuerliche Vorteile. Familienstiftungen hingegen verfolgen in erster Linie private Ziele wie Vermögenserhalt oder die Versorgung des Familienkreises.

Sie sollten sicherstellen, dass der Stiftungszweck auf Dauer tragfähig bleibt. Außer bei Verbrauchsstiftungen ist Langfristigkeit vorgesehen. Ein Zweck, der zu eng ist, kann die Handlungsspielräume einschränken, während zu offene Formulierungen das Profil verwässern und sogar die Anerkennung gefährden können.

Entscheidend ist, dass Zweck und Kapital in einem verlässlichen Verhältnis stehen. Schulbauprojekte benötigen deutlich mehr Finanzmittel als Kunst- oder Stipendienförderungen. Deshalb sollte eine fundierte Wirkungsanalyse und Finanzplanung vorausgehen, um die Rahmenbedingungen realistisch zu gestalten.

Eine häufig gestellte Frage ist, ob sich der Zweck flexibel anpassen lässt, wenn sich gesellschaftliche Rahmenbedingungen ändern oder der ursprünglich gewählte Zweck an Aktualität verliert. Die Satzung kann entsprechende Anpassungsklauseln enthalten, darf aber dabei den ursprünglichen Stifterwillen nicht aushebeln. Ohne solche Klauseln sind Änderungen sehr restriktiv und bedürfen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde (§ 87 BGB).

8. Die Stiftungsverfassung – Aufbau, Funktion und Bedeutung

Als Herzstück der Stiftung definiert die Satzung ihr rechtliches Gerüst und ihre organisatorische Ausrichtung. Sie formuliert Zweck und Zielsetzung, steuert die Vermögensverwendung und legt genau fest, welche Organe für welche Aufgaben verantwortlich sind – kurzum: Sie gewährleistet eine fundierte und langfristig stabile Arbeitsorganisation.

Gemäß § 81 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) muss die Stiftungssatzung mindestens folgende Bestandteile enthalten:

  • Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung
  • Zweck der Stiftung (klar und dauerhaft erreichbar)
  • Vermögensausstattung
  • Verwendung der Mittel
  • Bestimmungen zur Organisation der Stiftung (Organe, deren Aufgaben und Bestellung)

Empfehlenswert ist es auch, Regelungen mit aufzunehmen, die spätere Anpassungen der Satzung, Zweckänderungen, Nachfolgeregelungen sowie Auflösung oder Zusammenführung von Stiftungen abdecken. Solche Klauseln schaffen langfristig rechtliche Klarheit und Anpassungsfähigkeit.

Die Satzung sollte so formuliert sein, dass sie sowohl rechtlich einwandfrei als auch praktisch anwendbar ist. Eine klare, verständliche Sprache ohne überflüssige juristische Fachbegriffe ist dabei besonders wichtig – vor allem, wenn Ehrenamtliche oder externe Partner in der Stiftung mitwirken.

Achten Sie darauf, dass jede Formulierung standhält – insbesondere bei Prüfungen durch Finanzamt oder Aufsichtsbehörden. Gerade bei Gemeinnützigkeit ist die Übereinstimmung mit der Abgabenordnung zwingend, beispielsweise § 60 AO.

Die Organisation der Stiftungsorgane ist ein weiterer entscheidender Abschnitt in der Satzung. Sie sollte präzise regeln, wer im Vorstand oder Kuratorium sitzt, welche Kompetenzen diese Personen oder Gremien haben und wie die Entscheidungsprozesse gestaltet sind. Auch Festlegungen zu Amtszeit, Wiederwahl und Abberufung sind dabei unverzichtbar für gute Stiftungspraxis.

Behörden wie das Finanzamt und die Stiftungsaufsicht prüfen anhand der Satzung, ob die Stiftung ihrem erklärten Zweck nachkommt – deshalb ist ihre organisatorische und inhaltliche Ausgestaltung so bedeutend. Das Finanzamt bewertet die Satzung im Detail, bevor es eine Gemeinnützigkeit anerkennt. Damit das gelingt, muss Zweck und Mittelverwendung eindeutig und im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben definiert sein.

9. Stiftungsorgane im Detail – Struktur, Rollen und Zusammenspiel

Die organisatorische Basis jeder Stiftung liegt in ihren Organen, die für Leitung, Kontrolle und Ausführung verantwortlich sind. Auch wenn es keine gesetzlich vorgeschriebene Mindestzahl von Organen gibt, fordern Aufsichtsbehörden ein Grundgerüst. In der Praxis besteht dies in der Regel aus einem Vorstand und, je nach Größe, ergänzenden Gremien wie Kuratorium oder Beirat.

Der Vorstand – das leitende Organ der Stiftung

Als zentrales geschäftsführendes Organ übernimmt der Vorstand die Verantwortung für die laufende Geschäftsarbeit. Er repräsentiert die Stiftung rechtlich, sorgt für die Wahrung des Zwecks und die ordnungsgemäße Mittelverwendung. Zu seinen typischen Aufgaben zählen unter anderem:

  • Die Entwicklung und Umsetzung der Förderstrategie
  • Die Verwaltung des Stiftungsvermögens
  • Die Erstellung von Haushalts- und Finanzplänen
  • Der Abschluss von Verträgen
  • Die Zusammenarbeit mit Partnern und Förderempfängern
  • Die Berichterstattung an die Stiftungsaufsicht und ggf. das Finanzamt

Je nach den Vorgaben der Satzung kann der Vorstand als Einzelperson oder als mehrköpfiges Gremium organisiert sein. Gerade in der Praxis hat sich die Einrichtung eines mehrköpfigen Vorstands bewährt, da die Last der Verantwortung auf mehrere Schultern verteilt wird. Ein breit besetztes Gremium bringt zudem verschiedene Fachkompetenzen ein, die der Stiftung zugutekommen. Zusätzlich kann durch eine gezielte Ressortverteilung eine klare Trennung zwischen strategischer Leitung und operativem Geschäft geschaffen werden.

Kuratorium oder Stiftungsrat – das Kontroll- und Aufsichtsorgan:

Das Kuratorium (auch Stiftungsrat genannt) übt in zahlreichen Stiftungen eine überwachende und konsultative Rolle aus. Es sichert ab, dass Vorstandszweck und Wirtschaftlichkeit gewahrt bleiben. Typische Verantwortungsbereiche umfassen:

  • Die Bestellung und Entlastung des Vorstands
  • Die Genehmigung wichtiger Entscheidungen, z. B. Satzungsänderungen
  • Die strategische Beratung der Stiftung
  • Die Kontrolle der Jahresabrechnung und Mittelverwendung

Das Kuratorium ist zwar nicht zwingend in der Satzung vorgeschrieben, stellt jedoch gerade bei größeren oder vermögenden Stiftungen ein wertvolles Organ dar, das von der Stiftungsaufsicht häufig positiv bewertet wird. Es fördert die Transparenz, Kontrolle und Glaubwürdigkeit der Stiftung. Zudem kann es durch die Einbindung externer Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft oder öffentlichem Leben die Reichweite und das Ansehen der Stiftung erheblich steigern.

Der Beirat – beratende Unterstützung mit Fachkompetenz

Ein Beirat fungiert als ergänzendes Gremium zur fachlichen Beratung. Häufig unterstützt er bei einzelnen Projekten oder in Bereichen wie Bildung, Kommunikation oder Forschung. Er hat keine direkten Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse, dient aber der inhaltlichen Begleitung und dem Wissenstransfer innerhalb der Stiftung.

In einigen Stiftungen setzen sich die Mitglieder des Beirats aus ehrenamtlich tätigen Experten oder Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens zusammen. Es ist wichtig, dass ihre Aufgaben und Befugnisse in der Satzung oder einer Geschäftsordnung klar geregelt sind, um eine reibungslose Zusammenarbeit mit Vorstand und Kuratorium sicherzustellen.

Zusammenspiel der Organe – klare Rollen, gute Zusammenarbeit

Die Leistungsfähigkeit einer Stiftung hängt stark davon ab, wie harmonisch ihre Organe zusammenwirken. Eine klare Rollenverteilung, offene Kommunikation und transparente Entscheidungsabläufe sind dabei unverzichtbar. Die Satzung sollte daher umfassende Vorgaben zur Struktur, Amtszeit, Vertretung und den Zuständigkeiten der Organe enthalten.

Auch essenziell ist das Verhindern von Interessenkonflikten – insbesondere bei familiären oder geschäftlichen Verflechtungen zwischen Stifter, Vorstandsmitgliedern und Begünstigten. Durch festgelegte Kontrollverfahren wird die Unabhängigkeit der Stiftung gestärkt und Familienzwist vorgebeugt.

Abschließend ist festzuhalten, dass die Stiftungsorgane das Rückgrat jeder Stiftung darstellen. Sie sorgen dafür, dass der Zweck der Stiftung nicht bloß theoretisch besteht, sondern praktisch, rechtssicher und zielorientiert umgesetzt wird.

Die Etablierung einer professionell geführten und gut strukturierten Gremienorganisation trägt entscheidend dazu bei, dass die Stiftung auf Dauer erfolgreich agiert und das Vertrauen aller relevanten Akteure wie Öffentlichkeit, Förderer und Aufsichtsbehörden sichert.

10. Steuervorteile nutzen: Förderliche Rahmenbedingungen für Stifter

Eine Stiftung zu gründen ist Ausdruck gesellschaftlichen oder familiären Einsatzes – und bringt zudem handfeste steuerliche Vorteile mit. Insbesondere gemeinnützige Stiftungen erfreuen sich besonderer Begünstigungen im deutschen Steuerrecht, um gemeinnützige Initiativen zu stärken. Von der Gründung bis zu späteren Spenden können Stifter vielfältige Vergünstigungen nutzen.

Sonderausgabenabzug bei Zuwendungen an eine Stiftung

Stifterinnen und Stifter haben die Möglichkeit, Zuwendungen in Form von Geld, Wertpapieren oder Immobilien im Rahmen des Einkommensteuerrechts als Sonderausgaben abzusetzen.

Laut § 10b Abs. 1a EStG können bei Neugründung einer gemeinnützigen Stiftung bis zu 1 Mio. Euro (2 Mio. bei gemeinsamer Veranlagung) steuerlich geltend gemacht werden – verteilt über maximal zehn Jahre.

Voraussetzung für diese Steuervergünstigung ist, dass das Finanzamt die Stiftung als gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich anerkennt. Dasselbe gilt für einmalige oder wiederholte Zustiftungen an bereits bestehende gemeinnützige Stiftungen.

Laufender Spendenabzug

Selbst ohne Gründung einer Stiftung können Sie mit regelmäßigen Spenden Steuern sparen. Der § 10b EStG gestattet den Sonderausgabenabzug in Höhe von bis zu 20 % der Einkünfte oder alternativ 0,4 % der Summe aus Umsätzen, Löhnen und Gehältern.

Für Personen, die lieber bestehende Stiftungen durch wiederholte finanzielle Beiträge stärken möchten, ist diese steuerliche Möglichkeit besonders wichtig. Auch hier gilt: Nur bei anerkannter Gemeinnützigkeit sind steuerliche Vorteile nutzbar.

Erbschaft- und Schenkung steuerliche Vorteile

Ein zusätzlicher steuerlicher Vorteil besteht im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Übertragen Sie Vermögen an eine gemeinnützige Stiftung – zu Lebzeiten oder im Todesfall – bleibt diese Zuwendung zumeist komplett von der entsprechenden Steuer ausgenommen (§ 13 Abs. 1 Nr. 16 ErbStG).

In der Nachlassplanung zeigt sich dieser Vorteil besonders deutlich. Werden Vermögen in eine Stiftung eingebracht, lassen sich hohe Steuern umgehen und gleichzeitig langfristig bedeutende gesellschaftliche Vorhaben fördern. Für Erblasser mit gehobenem Vermögen ist die Stiftung daher oft eine sinnvolle Alternative zur direkten Schenkung oder Vererbung.

Kapitalertrag- und Körperschaftsteuerbefreiung

Ein weiterer Pluspunkt: Gemeinnützige Stiftungen sind von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit, wenn ihre Einnahmen ausschließlich zur Zielverwirklichung eingesetzt werden. Auch Erträge aus Kapitalvermögen wie Dividenden oder Zinsen können unter bestimmten Bedingungen steuerfrei sein – ein finanzieller Vorteil für Stiftungskapital.

Das in eine Stiftung eingebrachte Vermögen wird nicht wie bei privaten Vermögen laufend besteuert, sondern bleibt in voller Höhe für die Erfüllung des Stiftungszwecks oder zur Reinvestition verfügbar. Für Stifter bedeutet dies eine erhebliche steuerliche Entlastung und eine dauerhafte Stärkung der Stiftung. Dies stellt einen wesentlichen Vorteil gegenüber der klassischen Vermögensverwaltung dar, bei der Erträge regelmäßig versteuert werden müssen.

Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung

Die steuerliche Anerkennung der Stiftung durch das Finanzamt nach den §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung (AO) ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme der steuerlichen Vorteile. Hierbei ist besonders zu beachten, dass die Satzung den Anforderungen des § 60 AO gerecht wird und die tatsächliche Geschäftsführung den erklärten gemeinnützigen Zweck vollumfänglich umsetzt.

Die offizielle Anerkennung erfolgt durch einen Freistellungsbescheid, der üblicherweise im drei Jahres Rhythmus erneut überprüft wird. Änderungen an Satzung oder Arbeitsweise der Stiftung müssen dem Finanzamt angezeigt werden, da andernfalls die steuerliche Entlastung erlöschen kann.

Stiftungsgründungen bieten eine Reihe steuerlicher Vorteile, die jedoch nur durch eine präzise rechtliche und steuerliche Konzeption realisiert werden können. Gerade bei umfangreicheren Vermögensübertragungen oder der Regelung von Testamenten bietet die Stiftung sowohl steuerliche Entlastung als auch dauerhaften Mehrwert für die Öffentlichkeit.

Es ist empfehlenswert, sich vor der Gründung Ihrer Stiftung steuerlich beraten zu lassen. Das sorgt dafür, dass juristische und steuerliche Fragen von Anfang an richtig geklärt sind – in Übereinstimmung mit Ihrem Stifterwillen und geltendem Recht.

11. Was bedeutet gemeinnützig? Kriterien und Auswirkungen für Stiftungen

Gemeinnützig ist eine Stiftung, wenn ihre Aufgabe dem Wohl der Allgemeinheit dient – etwa durch Förderung in Bildung, Gesundheitswesen, Kultur oder Naturschutz. In dieser Rolle erhält sie sowohl finanzielle Steuererleichterungen als auch gesellschaftliche Wertschätzung.

Die offizielle Gemeinnützigkeit setzt voraus, dass die Stiftung ihre gemeinnützigen Ziele klar in der Satzung festlegt und diese Ziele in der täglichen Geschäftsführung tatsächlich verwirklicht.

Erfahrungsgemäß prüft das Finanzamt die Gemeinnützigkeit nicht nur bei der ersten Anerkennung, sondern auch zyklisch in Form des Freistellungsverfahrens.

Voraussetzungen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit

Für die Anerkennung einer gemeinnützigen Stiftung ist es unerlässlich, dass die Satzung den Anforderungen des „Mustersatzungserlasses“ der Finanzverwaltung entspricht. Dabei steht die präzise und klare Beschreibung aller Stiftungszwecke im Mittelpunkt.

  • Die Zwecke müssen klar und abschließend genannt sein
  • Die Mittelverwendung darf ausschließlich dem gemeinnützigen Zweck dienen
  • Es dürfen keine eigenwirtschaftlichen Interessen verfolgt werden
  • Ein Begünstigungsverbot ist zu verankern – d. h. keine persönliche Bereicherung durch Vorstandsmitglieder oder Stifter

Zudem schreibt die Regelung vor, dass die Stiftung ihr Vermögen nicht dauerhaft ansammeln darf – es sei denn, eine längere Anlage dient direkt der nachhaltigen Zweckverwirklichung und ist in der Satzung verankert.

Steuerliche und praktische Vorteile gemeinnütziger Stiftungen

Die steuerliche Einstufung als gemeinnützige Stiftung durch das Finanzamt ist mit zahlreichen Vorteilen verbunden. In den meisten Fällen sind solche Stiftungen dann befreit von:

  • Körperschaftsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer auf Zuwendungen
  • Kapitalertragsteuer (unter bestimmten Voraussetzungen

Weil Spenden steuerlich abzugsfähig sind, genießen gemeinnützige Stiftungen einen erheblichen Vertrauensvorschuss bei potenziellen Unterstützern. Diese steuerlichen Vorteile fördern nicht nur die Spendenbereitschaft, sondern erhöhen auch die Planungssicherheit der Stiftung.

Auch jenseits des Steuervorteils wirkt die Gemeinnützigkeit wie ein Gütesiegel. Sie stärkt das Vertrauen und signalisiert Offenheit und Verlässlichkeit – nach innen wie nach außen. Gemeinnützige Stiftungen erfreuen sich besonderer Wertschätzung und gelten als seriöse Ansprechpartner.

Gemeinnützigkeit verpflichtet – Kontrolle durch Finanzamt und Stiftungsaufsicht

Allerdings sind mit dem gemeinnützigen Status auch Pflichten verbunden. Die Stiftung muss periodisch Auskunft über die Mittelverwendung und ihre Tätigkeiten geben. Werden diese Vorgaben verletzt – etwa durch private Bereicherung oder fehlende Transparenz – kann dies zur Aberkennung und zu Nachzahlungen führen.

Eine transparente Buchhaltung, ein nachvollziehbares Nachweis- und Dokumentationssystem sowie solide interne Kontrollen sind also Pflicht. Viele Stiftungen unterstützen sich durch externe Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater, um dauerhaft rechtssicher vorzugehen.

Gemeinnützigkeit als Schlüssel zur gesellschaftlichen Wirkung

Gemeinnützig zu agieren bedeutet mehr als nur Steuervorteile genießen – es zeigt echtes Verantwortungsbewusstsein und langfristiges Engagement. Eine gemeinnützige Stiftung leistet einen wertvollen Beitrag bei der Bewältigung gesellschaftlicher Probleme, fördert Teilhabe und bewahrt kulturelle sowie ökologische Schätze.

Um eine gemeinnützige Stiftung nachhaltig zu betreiben, ist es essenziell, den entsprechenden Status mit Bedacht zu erlangen und auch nach der Gründung auf eine ordnungsgemäße Durchführung und lückenlose Nachweisführung zu achten. Dadurch bleibt die Stiftung stark, vertrauenswürdig und steuerlich gefördert – zum Wohl der Allgemeinheit.

12. Der Gründungsprozess einer Stiftung – Schritt für Schritt erklärt

Ähnlich wie andere formale Prozesse in Deutschland ist auch die Stiftungsgründung an ein strukturiertes Verfahren gebunden, das rechtliche, inhaltliche und organisatorische Anforderungen umfasst. Der Ablauf ist planbar und nachvollziehbar, setzt aber eine gründliche Vorbereitung, fachliche Expertise und bestenfalls eine professionelle Begleitung voraus. Nachfolgend gebe ich Ihnen einen kompakten Überblick zu den entscheidenden Schritten:

1. Das Ziel und Zweck definieren

Den Auftakt bildet immer die Frage: Welches Ziel möchte Ihre Stiftung verfolgen? Der Zweck bildet das Kernstück und muss eindeutig, dauerhaft und umsetzbar formuliert sein. Er sollte sowohl zu Ihrer persönlichen Vision als auch zum möglichen Stiftungskapital passen.

2. Das Stiftungskapital festlegen

Abhängig vom geplanten Zweck und der Form der Stiftung (klassisch vs. Verbrauchsstiftung) wird der Kapitalbedarf definiert. Damit die Stiftung dauerhaft handlungsfähig bleibt, sollte das Vermögen – i.d.R. mindestens 50.000 bis 100.000 Euro – bemessen werden.

3. Die Satzung erstellen

Die Satzung ist rechtlich das Fundament für jede Stiftung. Sie regelt Name, Sitz, Zweck, Ausstattung mit Vermögen, die Zusammensetzung der Organe, Mittelverwendung sowie Satzungsänderungen.
Dabei ist entscheidend, dass sie strukturiert, rechtssicher und sowohl mit dem BGB als auch der Abgabenordnung konform ist.

4. Den Gründungswillen dokumentieren

Der Wille zur Stiftung muss schriftlich erfolgen – zu Lebzeiten durch einen notariellen Gründungsvertrag oder nach dem Tod durch ein Testament beziehungsweise einen Erbvertrag. Bei Lebzeitstiftungen ist die notarielle Beurkundung zwingende Voraussetzung.

5. Einen Antrag auf Anerkennung stellen

Die zuständige Stiftungsaufsicht des Bundeslandes nimmt die Anmeldung der Stiftung zur Anerkennung entgegen. Dabei sind immer die Satzung, die Stiftungserklärung sowie ein Vermögensnachweis erforderlich. Die Behörde kontrolliert diese Dokumente sorgfältig auf rechtliche und inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit.

6. Optional die Gemeinnützigkeit beantragen

Für steuerliche Begünstigungen ist zwingend ein Antrag auf Gemeinnützigkeit beim Finanzamt nötig. Dieses prüft in erster Linie, ob die Satzung mit den Vorschriften der Abgabenordnung (§§ 51–68 AO) übereinstimmt.

7. Die Anerkennung und Errichtung

Die Ausstellung der Anerkennungsurkunde durch die Aufsichtsbehörde markiert den Abschluss des formalen Prozesses. Ihre Stiftung ist nun rechtsfähig, kann Gesellschafterpflichten wahrnehmen, selbstständig Verträge abschließen und das Vermögen eigenständig verwalten.

8. Die Aufnahme der Stiftungsarbeit

Die Anerkennung markiert den Beginn der operativen Arbeit: Die Besetzung der Organe, die Einrichtung von Verwaltung und Buchhaltung sowie die Initiierung von Projekten und die Vergabe von Fördermitteln stehen jetzt im Fokus. Eine strukturierte interne Organisation ist dabei unverzichtbar.

Man kann festhalten, dass die Errichtung einer Stiftung ein wohlstrukturierter und zielorientierter Prozess ist, der auf professioneller Beratung basiert. Durch eine präzise Satzung, eine angemessene Kapitalausstattung und eine klare Organisation sichern Sie sich die Voraussetzungen für eine nachhaltige Wirkung gemäß Ihrem Stifterwillen.

13. Stiftungsgründung mit Experten – Ihr Weg zur professionellen Unterstützung

Stiftungen zu gründen ist ein verantwortungsvoller Prozess, der rechtliche und organisatorische Kenntnisse verlangt. Engagierte Personen oder Unternehmen sollten daher besser auf professionelle Beratung setzen, da unklare Zwecke oder steuerliche Probleme sonst die Anerkennung und den langfristigen Erfolg gefährden können.

Mit meiner Unterstützung erstellen Sie eine rechtlich sichere Satzung, halten Ihren Gründungswillen korrekt fest und meistern den Anerkennungsprozess gegenüber der Stiftungsaufsicht problemlos. Meine Erfahrung und mein Netzwerk bieten Ihnen wertvolle Hilfestellung bei der optimalen Gestaltung Ihrer Stiftung unter Berücksichtigung von Gemeinnützigkeit, steuerlichen Vorteilen und der Kapitalstruktur.

Frühzeitige Inanspruchnahme meiner Expertise sichert nicht nur die rechtliche Anerkennung der Stiftung, sondern auch eine langfristige und professionelle Betreuung Ihres Stifterwillens.

14. Typische Stolperfallen bei der Gründung einer Stiftung

Die Gründung einer Stiftung ist ein wichtiger Schritt, doch wie bei komplexen Vorhaben können auch hier Fehler auftreten, die die Anerkennung verzögern oder die Wirksamkeit der Stiftung mindern. Wer sich mit den typischen Fallstricken auseinandersetzt, kann den Prozess gezielt verbessern und reibungsloser gestalten.

Oftmals liegt ein Fehler darin, dass der Stiftungszweck zu unbestimmt oder weit gefasst definiert wird. Dies führt nicht selten dazu, dass die Anerkennung durch die Aufsichtsbehörde abgelehnt wird. Auch in der Praxis entstehen häufig Umsetzungsprobleme, wenn der Zweck nicht ausreichend konkret formuliert ist oder die finanziellen Mittel für die Zielerreichung nicht ausreichen.

Ein wesentliches Risiko bei der Stiftungsgründung ist eine unzureichende Kapitalausstattung. Viele Stifter kalkulieren den benötigten Kapitalbedarf zu niedrig, insbesondere bei sogenannten „Ewigkeitsstiftungen“, bei denen nur die Erträge des Kapitals für den Stiftungszweck verwendet werden dürfen. Ist das Vermögen nicht ausreichend dimensioniert, kann die dauerhafte Erfüllung des Zwecks gefährdet sein, was wiederum eine Ablehnung durch die Stiftungsaufsicht zur Folge haben kann.

Formale Unvollständigkeiten in der Satzung sind oft der Grund für die Nichtanerkennung. Fehlende oder fehlerhafte Bestimmungen über Organe, Vertretungsbefugnisse und Mittelverwendung gefährden die Rechtswirksamkeit. Entspricht die Satzung nicht den Vorgaben der Abgabenordnung, kann das Finanzamt die Gemeinnützigkeit ablehnen.

Manche Gründer vernachlässigen nach der Anerkennung die notwendige Verwaltung und rechtliche Compliance. Doch eine Stiftung lebt von kontinuierlicher Steuerung und Kontrolle. Ohne klare Organstrukturen und fachkundige Personen sinkt die Stabilität und das Vertrauen in die Stiftung schnell.

15. Fazit: Mit einer eigenen Stiftung verantwortungsvoll Zukunft gestalten

Wer eine Stiftung ins Leben ruft, trifft eine bewusste Entscheidung, Verantwortung zu übernehmen und etwas Dauerhaftes zu schaffen. Die Gründung ist ein Ausdruck von Weitblick, Haltung und dem Wunsch, das eigene Engagement über die eigene Lebenszeit hinaus zu verankern und wirksam zu gestalten.

Wie in diesem Leitfaden erläutert, verlangt die Stiftungsgründung rechtliche Sicherheit, eine solide finanzielle Basis, funktionierende Organisationsstrukturen und eine klare Zweckbindung. Mit einer durchdachten Planung, einer rechtssicheren Satzung und kompetenter Unterstützung wird der Prozess gut beherrschbar.

Stiftungen haben den großen Vorteil, Vermögen dauerhaft einem klar definierten Zweck zu widmen und dabei Werte, Ideale sowie Engagement über Generationen hinweg zu erhalten. Ob privat oder gemeinnützig, groß oder klein – jede Stiftung steht für einen bewussten Entschluss, einen bleibenden Einfluss zu schaffen.

Mit der Entscheidung, eine Stiftung ins Leben zu rufen, leistet man einen wertvollen Beitrag für das Gemeinwohl und sendet zugleich ein starkes Signal für Verantwortung, Beständigkeit und gemeinschaftliches Engagement.

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