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Mit Joachim Dettmann in Ladeburg bei Bernau bei Berlin haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite, wenn es um Stiftungen geht! Als zertifizierter Fachberater stehe ich Ihnen bundesweit bei der Gründung und Verwaltung Ihrer Stiftung zur Seite. Meine Erfahrung aus über 100 Projekten gibt Ihnen Sicherheit und Perspektive. Lassen Sie uns Ihre Vision verwirklichen!

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Joachim Dettmann

Als zertifizierter Experte für Stiftungen begleite ich Sie bundesweit bei der Gründung und dem Management Ihrer Stiftung. Meine Erfahrung aus über 100 erfolgreichen Gründungen und vielen Beratungsstunden für gemeinnützige und Familienstiftungen fließt direkt in Ihre Projekte ein.

Wir erarbeiten zusammen die Stiftungsform, die genau zu Ihnen passt – egal ob gemeinnützig, familiär oder als Treuhandlösung. Dabei stehe ich Ihnen bei der Ausarbeitung der Stiftungszwecke und bei der Formulierung einer individuellen Satzung zur Seite, die Ihren Willen festhält und langfristig umsetzt.

Ob Face-to-Face, am Telefon oder via Videocall: Ich bin an Ihrer Seite – von der ersten Idee bis zum laufenden Management Ihrer Stiftung.
Lassen Sie uns zusammen Ihre Vision Wirklichkeit werden lassen!

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Ich bin zertifizierter Experte im Bereich Stiftungen und habe mehr als 100 Gründungen erfolgreich begleitet. Zusätzlich habe ich hunderte Stunden gemeinnützige und Familienstiftungen beraten und unterstützt.

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Ich begleite Sie dabei, die geeignete Stiftungsform auszuwählen und berate Sie umfassend bei der Definition der Stiftungszwecke, der Organisation der Organe und der Entwicklung Ihrer Förderprogramme.

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Mit einer auf Ihre Wünsche abgestimmten Satzung halten wir Ihren Stifterwillen fest und garantieren die langfristige Erfüllung Ihrer Stiftungsidee. Die staatliche Aufsicht ist dabei ein wichtiger Garant für die Einhaltung der Satzungsziele.

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Ich begleite Sie umfassend auf Ihrem Weg zur eigenen Stiftung – sei es bei persönlichen Gesprächen, Telefonaten oder Videokonferenzen. Auch nach der Gründung stehe ich Ihnen mit Rat und Tat im Stiftungsmanagement zur Verfügung.

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© 2025 Stiftungsberatung Joachim Dettmann

Der erste Schritt zur eigenen Stiftung: Praxisnah und rechtssicher

Die Entscheidung zur Stiftungsgründung ist ein Ausdruck von Voraussicht und Engagement. Sie ermöglicht es, bleibende Strukturen zu schaffen, die über den persönlichen Einfluss hinaus Bestand haben und die Gesellschaft positiv prägen können.
Wer eine Stiftung ins Leben rufen möchte, steht häufig vor einer Fülle offener Fragen. Besonders die Themen Finanzierung, rechtliche Zulässigkeit und gemeinnützige Zielsetzung erfordern fundiertes Wissen, damit der Weg zur eigenen Stiftung nicht zu einer bürokratischen Hürde wird.
Zugleich bietet die Stiftung eine besondere Struktur: Sie ist unabhängig von persönlichen Bindungen, agiert zweckgebunden und verfolgt eine langfristige Ausrichtung. Dadurch eignet sie sich ideal, um persönliche Überzeugungen in nachhaltige Wirkung zu überführen.

Mein Ziel mit diesem Leitfaden ist es, Ihnen ein solides Fundament für Ihre Stiftungspläne zu vermitteln. Ich erläutere nicht nur die wichtigen und relevanten Rahmenbedingungen, sondern gebe Ihnen auf jeden Fall auch praktische Tipps, wie Sie Ihre Stiftungsidee erfolgreich umsetzen können. Damit Sie am Ende zu sich selbst sagen können: „Ich habe einen klaren Plan und bin entschlossen, meine Stiftung zu gründen.“

1. Juristische und gesellschaftliche Einordnung der Stiftung

Mit der Stiftung wird ein rechtliches Konstrukt geschaffen, das ausschließlich dem dauerhaften Erreichen eines bestimmten Zwecks dient, welcher durch ein gestiftetes Vermögen abgesichert wird. Im Gegensatz zu anderen Organisationen besitzt sie keine Mitglieder oder Aktionäre und unterliegt nur dem Willen des Stifters.

Rechtlich wird die Stiftung als selbstständige juristische Person des Privatrechts verstanden, die sich an die gesetzlichen Vorgaben des BGB und die landesrechtlichen Vorschriften zu halten hat. Zentral für ihre Funktionsweise ist das Stiftungskapital, das erhalten bleibt und durch seine Erträge eine nachhaltige Umsetzung des Stiftungsziels erlaubt – ganz im Sinne eines dauerhaft wirkenden Vermögenskonzepts.

Ein herausragendes Kennzeichen der Stiftung ist ihre zeitliche Unbegrenztheit und personelle Unabhängigkeit. Sie existiert dauerhaft, selbst wenn der Stifter längst verstorben ist, und handelt ausschließlich gemäß ihrem festgelegten Zweck. Diese Beständigkeit prädestiniert sie für Vorhaben, die auf eine langfristige gesellschaftliche Wirkung angelegt sind.

Sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen bietet die Stiftungsgründung eine rechtlich gesicherte Möglichkeit, langfristige Ziele zu verfolgen. Diese können im Bereich des Gemeinwohls – wie Bildung, Wissenschaft, Umwelt- oder Tierschutz – liegen oder der privaten Vermögenssicherung und der Nachlassgestaltung dienen.

Die Stiftung ermöglicht es, Werte mit Substanz zu hinterlegen und über Generationen hinweg aktiv zu gestalten. Zusammengefasst ist sie ein rechtlich gesichertes Instrument, das durch Zweckbindung und Kapitalbewahrung langfristige Stabilität und Wirkung garantiert.

2. Warum lohnt sich die Gründung einer eigenen Stiftung?

Die Entscheidung zur Errichtung einer Stiftung ist häufig das Ergebnis eines inneren Prozesses – geprägt vom Wunsch nach Nachhaltigkeit, Wirkung und Wertetransfer. Sie stellt eine bewusste Form der Lebensgestaltung dar, die auf langfristige Verantwortung ausgerichtet ist und den Fokus auf das Gemeinwohl oder familiäre Kontinuität legt.

Eine Stiftung zu errichten, ist stets eine höchst persönliche Entscheidung, geprägt von individuellen Lebenswegen, Überzeugungen und Zielsetzungen. So einzigartig wie der Stifter selbst sind auch die Beweggründe, die zur Gründung führen – sei es aus gesellschaftlicher, familiärer oder ideeller Motivation.

Strukturelle Absicherung langfristiger Zielsetzungen:
Wenn das Ziel besteht, ein gesellschaftlich relevantes Thema dauerhaft zu fördern – etwa durch Bildungsarbeit, Forschungsunterstützung oder den Schutz ökologischer Lebensräume – bietet die Stiftung einen soliden institutionellen Rahmen. Sie überführt ideelle Überzeugungen in kontinuierlich wirkungsvolles Handeln.

Nachhaltige Unternehmensnachfolge durch Stiftungsstruktur:
Für Unternehmerinnen und Unternehmer, die ein nachhaltiges Fortbestehen ihres Betriebs anstreben, bietet die Stiftung eine attraktive Perspektive. Durch die Übertragung des Unternehmensvermögens auf eine Stiftung lässt sich das Lebenswerk rechtlich abgesichert in die Zukunft führen – unabhängig von Erbstreitigkeiten oder Marktübernahmen.

Strukturelle Wirkung im gesellschaftlichen Raum:
Die dauerhafte Zweckbindung bei Stiftungen bewirkt, dass Engagement nicht nur situativ erfolgt, sondern nachhaltig institutionell getragen wird. So entsteht eine kontinuierliche Wirkungskraft, die sich deutlich von der Reichweite projektbezogener Spendeninitiativen unterscheidet.

Erhalt von Vermögen und Weitergabe von Lebensprinzipien:
Familienstiftungen sind nicht nur ein Instrument zur wirtschaftlichen Absicherung, sondern auch ein Medium zur kulturellen und sozialen Traditionspflege. Sie ermöglichen es, materielle Ressourcen mit ideellen Werten wie Verantwortungsbewusstsein, Zusammenhalt oder Bildung gezielt zu verbinden.

Fiskalische Vorteile im Rahmen der Stiftungsgründung:
Ein zusätzlicher Anreiz zur Gründung einer Stiftung kann die steuerliche Entlastung sein. Das geltende Steuerrecht honoriert gemeinnütziges Engagement mit umfangreichen Vergünstigungen – angefangen bei Sonderausgabenabzügen bis hin zu umfassenden Steuerbefreiungen im Erb- und Schenkungsfall.

Gestaltung eines bleibenden persönlichen Vermächtnisses:
Die Gründung einer Stiftung bietet vielen Menschen die Gelegenheit, über das eigene Leben hinaus eine Botschaft zu hinterlassen. Sie schafft die Möglichkeit, Überzeugungen, Ziele und Werte dauerhaft in strukturierter Form zu bewahren und sinnstiftend in die Zukunft zu tragen.

Die Gründung einer Stiftung geht mit dem Entschluss einher, mehr als nur finanzielle Mittel bereitzustellen – es geht um eine Form der Wertetransformation, die strukturell und dauerhaft wirkt.

Wenn Sie nach einem Weg suchen, Ihre Überzeugungen wirksam und nachhaltig zu verankern, kann die Stiftung das geeignete Mittel sein, um diese Absicht zu verwirklichen.

3. Vielfalt der Stiftungsformen: Von gemeinnützig bis privat

Stiftungen unterscheiden sich in ihrer Ausgestaltung je nach Zweck, rechtlicher Form und Trägerschaft erheblich. Diese Unterschiede ermöglichen es, eine Stiftung gezielt auf persönliche oder institutionelle Ziele auszurichten. Das deutsche Stiftungswesen kennt zahlreiche Varianten, die sich historisch entwickelt haben und vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten bieten.

Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die gängigsten Stiftungsarten und ihre Besonderheiten.

Gemeinnützige Stiftung
Eine gemeinnützige Stiftung dient dem Gemeinwohl und fördert unter anderem Bildung, Wissenschaft, Kunst, Kultur, Umwelt- und Tierschutz, Entwicklungszusammenarbeit sowie die Hilfe für Bedürftige. In Deutschland ist sie die am weitesten verbreitete Stiftungsform und erhält zahlreiche steuerliche Erleichterungen, etwa die Befreiung von Körperschaft- und Erbschaftsteuer sowie die Möglichkeit der Spendenabzugsfähigkeit.

Diese Stiftungen können von Privatpersonen, Familien oder Unternehmen gegründet werden und ermöglichen es, nachhaltiges Engagement zu zeigen und langfristig etwas Gutes zu bewirken.

Familienstiftung
Im Vordergrund der Familienstiftung steht die langfristige Verwaltung und Sicherung des Familienvermögens sowie die wirtschaftliche Absicherung der Angehörigen. Da sie private Zwecke verfolgt, gelten andere steuerliche Bedingungen als bei gemeinnützigen Stiftungen.

Insbesondere im Bereich der Nachlassplanung, insbesondere bei umfangreichen Vermögenswerten oder Unternehmensbeteiligungen, stellt die Familienstiftung ein geeignetes Instrument dar, um Erbstreitigkeiten zu vermeiden, Vermögen zusammenzuführen und die Vermögensverwaltung über Generationen hinweg zu gewährleisten.

Unternehmensstiftung
Unternehmensstiftungen haben meist das doppelte Ziel, nämlich den Erhalt eines Unternehmens und die gleichzeitige Verfolgung eines Stiftungszwecks. Unternehmer wählen diese Form, um ihr Unternehmen langfristig unabhängig zu halten und gleichzeitig gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen.

Das Unternehmen wird dabei oft ganz oder teilweise in das Stiftungskapital überführt. Die Erträge aus dem Geschäftsbetrieb gehen an die Stiftung, die diese Gelder wiederum für den definierten Zweck einsetzt. Dies ist etwa bei der Bosch Stiftung oder der Bertelsmann Stiftung der Fall.

Treuhandstiftung (unselbstständige Stiftung)
Als nicht rechtsfähige Stiftung wird die Treuhandstiftung von einem Treuhänder verwaltet, der keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt. Ein Verein, eine Bank oder eine Stiftungsverwaltung übernimmt die treuhänderische Führung nach den Wünschen des Stifters.

Diese Form ist besonders für kleinere Stiftungen geeignet oder für Stifter, die sich nicht dauerhaft mit Verwaltung und Buchhaltung befassen möchten. Sie ermöglicht einen vergleichsweise einfachen und günstigen Einstieg, besonders bei geringerem Stiftungskapital.

Verbrauchsstiftung
Die Verbrauchsstiftung hebt sich dadurch ab, dass das Stiftungsvermögen zur Verwirklichung des Zwecks eingesetzt werden kann – nicht nur die Erträge. Diese Stiftung ist befristet und eignet sich für mittelfristige Projekte, etwa zeitlich begrenzte Bildungsinitiativen oder Förderungen für zehn bis zwanzig Jahre.

Sie spricht vor allem Stifter an, die eine nachhaltige, aber begrenzte Wirkung erzielen möchten, ohne dauerhaftes Kapital einzusetzen.

Kirchliche und öffentliche Stiftungen
Neben den privaten Stiftungen gibt es kirchliche Stiftungen, die meist eng mit einer Religionsgemeinschaft verbunden sind und deren Ressourcen überwiegend in seelsorgerische, soziale und kulturelle Projekte fließen. Öffentliche Stiftungen wiederum werden von staatlichen Organen gegründet, um öffentliche Aufgaben auch über politische Wechsel hinweg verlässlich zu erfüllen.

Die Wahl der passenden Stiftungsart hängt von Ihren persönlichen Zielvorstellungen, der Höhe Ihres Vermögens und Ihrem Zeithorizont ab. Gemeinnützige Stiftungen fokussieren sich hauptsächlich auf gesellschaftliches Engagement und Steuervergünstigungen, während Familienstiftungen und Unternehmensstiftungen vorrangig der Vermögenssicherung und der langfristigen Weitergabe von Werten dienen.

Die Wahl der richtigen Stiftungsform und deren rechtssichere Umsetzung erfordern in jedem Fall eine fachkundige Beratung in rechtlichen, steuerlichen und strategischen Fragen.

4. Das müssen Sie mitbringen, um eine Stiftung zu gründen

Der Weg zur eigenen Stiftung ist für jeden sowohl juristisch als auch finanziell und ideell anspruchsvoll. Um diesen Weg erfolgreich zu beschreiten, bedarf es klar definierter formeller Voraussetzungen und eines überzeugenden inhaltlichen Konzeptes. Nur so kann die Stiftung langfristig bestehen und ihren Zweck effizient erfüllen.

Ein klar definierter Stiftungszweck

Der erste und wichtigste Schritt bei der Stiftungsgründung besteht darin, einen konkreten und rechtlich anerkannten Zweck zu definieren. Dieser Zweck legt verbindlich fest, wofür das Stiftungskapital und die laufenden Erträge verwendet werden – etwa für Bildungsförderung, wissenschaftliche Projekte, Umweltinitiativen, kulturelles Schaffen oder soziales Engagement. Dabei ist entscheidend, dass der Zweck dauerhaft umsetzbar ist und in keiner Weise gegen geltendes Recht oder öffentliche Normen verstößt.

Bei gemeinnützigen Stiftungen ist zusätzlich sicherzustellen, dass der Zweck mit den Vorgaben der Abgabenordnung (§§ 51–68 AO) übereinstimmt, um überhaupt steuerlich gefördert zu werden.

Ein ausreichendes Stiftungskapital

Ein wichtiger Gesichtspunkt ist das Stiftungsvermögen. Dieses Kapital bildet die Grundlage, die so dimensioniert sein muss, dass die Stiftung ihre Aufgabe nachhaltig aus den laufenden Erträgen erfüllen kann.

Bundesweit gibt es zwar keine offizielle Mindestvorgabe, doch verlangen viele Stiftungsbehörden ein Startvermögen zwischen 50.000 und 100.000 Euro – in der Praxis sehen gemeinnützige Stiftungen häufig einen höheren Bedarf. Der endgültige Kapitalbedarf hängt letztlich vom Stiftungszweck und vom Verwaltungsaufwand ab.

Eine Verbrauchsstiftung stellt eine Alternative dar, bei der – anders als üblich – das Vermögen befristet vollständig aufgebraucht werden darf, um einen bestimmten Zweck schnell und gezielt umzusetzen.

Eine rechtssichere Stiftungssatzung

In der Stiftungssatzung sind die elementaren Grundlagen festgelegt. Sie bestimmt verbindlich Aufbau und Funktionsweise – darunter etwa:

  • Name, Sitz und Rechtsform
  • Stiftungszweck
  • Umfang und Art des Vermögens
  • Organisation und Organe der Stiftung (z. B. Vorstand, Kuratorium)
  • Verfahren zur Mittelverwendung
  • Regelungen zu Änderungen oder Auflösung der Stiftung

Es ist von entscheidender Bedeutung, Ihre Satzung so zu verfassen, dass die Stiftung ihren Zweck auf Dauer eigenständig verfolgen kann. Darüber hinaus sollten in der Satzung eindeutige und funktionale Vorgaben zur Verwaltung und Kontrolle enthalten sein.

Der Wille zur Gründung – die Stiftungserklärung

Zur Gründung einer Stiftung gibt es zwei Wege: die Lebzeitstiftung, die zu Lebzeiten des Stifters errichtet wird, und die Stiftung von Todes wegen, die durch eine letztwillige Verfügung ins Leben gerufen wird. In beiden Fällen ist eine Stiftungserklärung erforderlich, die den Willen des Stifters festlegt. Bei der Lebzeitstiftung erfolgt die Gründung über einen notariellen Vertrag, während bei der letztwilligen Verfügung die Stiftung nach dem Tod des Stifters durch Testament oder Erbvertrag wirksam wird.

Anerkennung durch die Stiftungsbehörde

Damit Ihre Stiftung als juristische Person anerkannt wird, ist die Zustimmung durch die zuständige Landesstiftungsaufsicht notwendig. Diese Behörde begutachtet insbesondere:

  • Die dauerhafte und nachhaltige Erfüllbarkeit des Stiftungszwecks
  • Die ausreichende Kapitalausstattung
  • Die rechtliche und organisatorische Eignung der Satzung

Die Anerkennung als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts erfolgt nach erfolgreicher Prüfung, wodurch die Stiftung den rechtlichen Status einer selbstständigen juristischen Person erhält.

Optionale Anerkennung der Gemeinnützigkeit

Bei gemeinnütziger Ausrichtung der Stiftung ist eine gesonderte Prüfung durch das zuständige Finanzamt erforderlich. Dieses prüft im Detail, ob der Zweck, wie er in der Satzung beschrieben ist, mit den gesetzlichen Vorschriften übereinstimmt.
Nur bei positivem Ergebnis erhält die Stiftung den Gemeinnützigkeitsstatus, mit dem sie steuerlich begünstigt wird – etwa bei der Körperschaftsteuer oder im Bereich der Spendenabzüge.

Eine Stiftung aufzubauen erfordert Zeit, Engagement und Weitsicht – es ist nichts, das man nebenher erledigt.
Die gesetzlichen und administrativen Hürden sind nicht zu unterschätzen, lassen sich aber mit klarer Struktur und guter Planung bewältigen.
Wer bereit ist, sich mit den Voraussetzungen auseinanderzusetzen und nicht zögert, Experten einzubeziehen, kann langfristige Wirkung entfalten.

5. Was kostet es, eine eigene Stiftung ins Leben zu rufen?

Viele meiner Kunden fragen zu Beginn vor allem: Wie groß muss das finanzielle Fundament sein, damit eine Stiftung nicht nur formal, sondern auch praktisch Bestand hat? Entscheidend ist hierbei, dass das Kapital ausreichend ist, um den Stiftungszweck dauerhaft zu erfüllen. Darüber hinaus beeinflusst die Kapitalausstattung maßgeblich, ob die Stiftung von der Aufsichtsbehörde anerkannt wird und wie flexibel die Organisation später agieren kann.

Wichtig zu wissen: Eine gesetzlich vorgeschriebene Mindesthöhe für Stiftungskapital gibt es nicht. Die praktische Erfahrung zeigt jedoch Richtwerte zwischen 50.000 und 100.000 Euro – gemeinnützige Stiftungen müssen häufig höher kalkulieren. Entscheidend bleibt, dass die vermögensabhängigen Erträge ausreichen, um den Stiftungszweck dauerhaft zu realisieren.

Ein spannender Hinweis von mir: Sie könnten sich auch für eine Verbrauchsstiftung entscheiden – das Kapital darf hierbei innerhalb einer bestimmten Zeit aufgebraucht werden.

6. Stiftungsrecht in Deutschland: Die wichtigsten Eckpunkte

In Deutschland erfolgt die Stiftungsgründung keineswegs formlos – sie unterliegt strengen gesetzlichen Anforderungen, die sowohl den Schutz des Stifters als auch der Öffentlichkeit gewährleisten sollen. Wer sich für diesen Weg entscheidet, muss sich daher gut informieren, wie Anerkennung, Vermögenssicherung, Verwaltungsstruktur und die dauerhafte Zweckverfolgung rechtlich geregelt sind.

Gesetzliche Grundlagen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Stiftungen ergeben sich im Wesentlichen aus zwei Ebenen:
• Bundesgesetzliche Vorgaben, etwa §§ 80–88 BGB, die allgemeine Regeln für bürgerlich-rechtliche Stiftungen enthalten.
• Landesstiftungsgesetze, die in jedem Bundesland detailgenaue Vorschriften zu Anerkennung, Struktur und Aufsicht ergänzen.
Weil die Stiftungsaufsicht länderspezifisch ist, unterscheiden sich etwa Vorgaben zu Kapitalhöhe oder Organausstattung von Bundesland zu Bundesland.

Anerkennung als rechtsfähige Stiftung

Nur mit der offiziellen Anerkennung durch die zuständige Stiftungsaufsichtsbehörde wird eine Stiftung als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts anerkannt. Dabei überprüft die Behörde vor allem, ob die grundlegenden Kriterien erfüllt sind, insbesondere:

  • Die Dauerhaftigkeit der Stiftung
  • Die Eignung des Stiftungszwecks
  • Die ausreichende Kapitalausstattung
  • Die Rechtskonformität der Satzung
  • Die Funktionsfähigkeit der Organisation

Mit dem positiven Prüfungsbescheid wird die Stiftung als eigenständige juristische Person anerkannt. Dadurch erlangt sie die Fähigkeit, selbstständig Verträge abzuschließen, Vermögenswerte zu verwalten und vor Gericht ihre Rechte geltend zu machen.

Stiftungssatzung – verbindliches Regelwerk:
Die Satzung stellt das zentrale rechtliche Fundament der Stiftung dar. Gemäß § 81 BGB dürfen darin mindestens diese Inhalte nicht fehlen:

  • Name und Sitz der Stiftung
  • Zweck der Stiftung
  • Vermögensausstattung
  • Regelungen zur Verwendung der Erträge
  • Bestimmungen über die Organisation und Organe

Darüber hinaus sollte die Satzung auch Regelungen enthalten für:

  • Nachfolge und Amtszeiten der Organmitglieder
  • Vertretungsbefugnisse
  • Satzungsänderungen
  • Auflösung oder Zusammenlegung der Stiftung

Eine gute Satzung gewährleistet die nachhaltige Umsetzung des Zwecks und sorgt dafür, dass die Stiftung jederzeit in der Lage ist, ihre Aufgaben eigenständig und wirksam zu erfüllen.

Rechtsform und Stiftungstypen

Die rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts stellt die gängigste Form in Deutschland dar. Zusätzlich sind jedoch auch andere Stiftungsarten bekannt, darunter:

  • Nicht rechtsfähige (Treuhand-)Stiftungen, die durch einen Treuhänder verwaltet werden
  • Stiftungen öffentlichen Rechts, die durch staatliche Akte gegründet werden
  • Kirchliche Stiftungen, die in Trägerschaft von Religionsgemeinschaften stehen

Die Wahl der passenden Rechtsform entscheidet darüber, wie die Verwaltung organisiert ist, welche Aufsichtspflichten gelten und wie das Stiftungskapital gebunden wird – eine Überlegung, die Sorgfalt erfordert.

Stiftungsaufsicht – Kontrolle im öffentlichen Interesse

Alle rechtsfähigen Stiftungen in Deutschland unterliegen der staatlichen Stiftungsaufsicht. Diese verfolgt das Ziel, die rechtmäßige Zweckverfolgung zu überwachen und die Einhaltung aller gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorgaben sicherzustellen.

Die Kontrolle durch die Behörde ist abhängig vom Bundesland und von der Struktur der Stiftung. Meist wird Folgendes geprüft:

  • Die ordnungsgemäße Mittelverwendung
  • Die Einhaltung des Stiftungszwecks
  • Die wirtschaftliche Situation der Stiftung
  • Satzungsänderungen oder Maßnahmen zur Auflösung

Die staatliche Aufsicht prüft nicht den Sinn oder Zweck der Stiftung – solange dieser den gesetzlichen Vorgaben entspricht, bleibt die inhaltliche Freiheit gewahrt.

Steuerrechtliche Rahmenbedingungen

Neben zivilrechtlichen Aspekten sind auch steuerrechtliche Bedingungen wichtig, besonders wenn eine Gemeinnützigkeit angestrebt wird. Die Bestimmungen hierzu finden Sie in §§ 51–68 AO. Das Finanzamt prüft daraufhin, ob Satzung und tatsächliche Geschäftsführung den Vorgaben für Anerkennung als gemeinnützig gerecht werden.

Einmal anerkannt, profitiert die Stiftung von verschiedenen steuerlichen Vergünstigungen, u. a.:

  • Befreiung von Körperschaft- und Gewerbesteuer
  • Spendenabzugsfähigkeit für Zuwendungen
  • Steuerliche Vorteile bei Erbschaften und Schenkungen

Eine anerkannte Gemeinnützigkeit verpflichtet zur fortlaufenden Dokumentation und regelmäßigen Prüfung durch die Finanzbehörden.

Sie möchten rechtlich alles richtig machen, wissen aber nicht, wo Sie anfangen sollen? Ich begleite Sie durch jeden Schritt – verständlich, effizient und auf Augenhöhe.

7. Der Stiftungszweck – Ihre Werte dauerhaft verankert

Eine Stiftung ohne klaren Zweck wäre wie ein Schiff ohne Kompass – der Zweck ist die Orientierung, nach der alle Entscheidungen getroffen und Ressourcen verteilt werden.

Eine rechtskonforme und klare Zweckbestimmung ist für die Anerkennung einer Stiftung unverzichtbar. Zugleich ist der Zweck Ausdruck der persönlichen Motivation des Stifters und prägt die besondere Identität der Stiftung.

Ein sinnvoll formulierter Stiftungszweck ist konkret, verständlich und erreichbar. Allgemeine Legenden wie „Förderung des Gemeinwohls“ reichen in der Regel nicht aus, um die Stiftungsbehörden zu überzeugen. Entscheidend ist, dass deutlich wird, wen Sie unterstützen möchten, mit welchen Maßnahmen dies geschehen soll und welches übergeordnete Ziel Sie verfolgen. Das sorgt nicht nur für Transparenz, sondern stärkt auch legitim die Position gegenüber Öffentlichkeit, Behörden und möglichen Gremienmitgliedern.

In der Praxis entfaltet der Stiftungszweck eine enorme Bandbreite. Oft im Fokus stehen dabei folgende Bereiche:

  • Förderung von Bildung, Wissenschaft und Forschung
  • Kunst und Kultur
  • Denkmal- und Umweltschutz
  • Soziale Hilfen und Inklusion
  • Gesundheitspflege
  • Kinder- und Jugendförderung
  • Entwicklungshilfe
  • Tierschutz
  • religiöse oder kirchliche Zwecke

Die Zielsetzung variiert deutlich, je nachdem, ob es sich um eine gemeinnützige Stiftung oder eine Familienstiftung handelt. Erstere konzentrieren sich auf das Gemeinwohl und profitieren von Steuerprivilegien. Familienstiftungen hingegen dienen meist dem privaten Zweck – zum Beispiel dem Schutz des Vermögens oder der Absicherung der Familie.

Der Zweck einer Stiftung muss grundsätzlich auf Dauer angelegt und realistisch erfüllbar sein. Da die meisten Stiftungen auf Ewigkeit ausgelegt sind, ist es wichtig, den Zweck so zu definieren, dass er weder zu stark einschränkt noch zu vage bleibt. Eine zu enge Zweckbestimmung kann die Flexibilität mindern, während ein zu weiter Zweck zu Unsicherheit und möglicher Nichtanerkennung führt.

Der Stiftungszweck sollte stets mit dem vorhandenen Kapital in Einklang gebracht werden. Eine Initiative zum Bau einer Schule erfordert ein deutlich höheres Budget als das Auflegen von Stipendien oder Kunstförderungen. Deshalb empfiehlt es sich, eine Wirkungsanalyse und Finanzplanung vorzuschalten – so lassen sich realistische Rahmenbedingungen entwickeln.

Eine weitere zentrale Fragestellung betrifft die Flexibilität des Stiftungszwecks, insbesondere wenn sich gesellschaftliche Bedingungen wandeln oder der ursprüngliche Zweck nicht mehr zeitgemäß erscheint. Die Satzung kann daher Anpassungsklauseln vorsehen, die jedoch stets die Kontinuität und Treue zum Willen des Stifters sichern müssen. Fehlen solche Regelungen, sind Änderungen des Zwecks nur unter strengen Auflagen und mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde gemäß § 87 BGB möglich.

8. Fundament der Stiftung: Die Satzung im Zentrum der Gestaltung

Die Stiftungssatzung wirkt wie ein internes Grundgesetz für Ihre Organisation. Sie definiert die Ziele, legt Vermögens- und Verwaltungsstrukturen fest, bestimmt die Zuständigkeiten der Organe und schafft somit die Grundlagen für eine transparente, stabile und zielgerichtete Stiftungsarbeit.

Gemäß § 81 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) muss die Stiftungssatzung mindestens folgende Bestandteile enthalten:

  • Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung
  • Zweck der Stiftung (klar und dauerhaft erreichbar)
  • Vermögensausstattung
  • Verwendung der Mittel
  • Bestimmungen zur Organisation der Stiftung (Organe, deren Aufgaben und Bestellung)

Man sollte zudem in der Satzung festlegen, wie man zukünftig Satzungsänderungen, Zweckanpassungen, Nachfolgeregelungen sowie eine Auflösung oder Fusion handhabt. Solche spezifischen Klauseln schaffen rechtliche Sicherheit und die nötige Flexibilität für unsere Stiftung im Wandel.

Darüber hinaus ist es sinnvoll, die Satzung so zu gestalten, dass sie rechtlich solide und gleichzeitig praxistauglich bleibt. Eine eindeutige, klare Formulierung ohne unnötig komplexe Rechtsbegriffe erleichtert die Nutzung – vor allem, wenn externe Kooperationspartner oder Ehrenamtliche eingebunden werden.

Achten Sie darauf, dass Formulierungen robust genug sind, um eine spätere behördliche oder steuerrechtliche Prüfung zu überstehen – gerade bei einer gemeinnützigen Stiftung. Die Abgabenordnung (§ 60 AO) stellt hier klare Vorgaben.

Ein zentraler Punkt ist zudem die detaillierte Regelung der Stiftungsorgane. Die Satzung sollte festlegen, wer im Vorstand, im Kuratorium oder in anderen Gremien sitzt, welche Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten bestehen und wie Entscheidungen formal getroffen werden. Auch Vorgaben zur Amtsperiode, zur Wiederwahl und zur Abberufung fördern langfristig eine stabile und nachvollziehbare Führungsstruktur.

Behörden für Stiftungsaufsicht und Gemeinnützigkeit beziehen sich direkt auf die Satzung, um die rechtmäßige Umsetzung des Zwecks zu überprüfen – ihre Rolle dabei ist also keinesfalls zu vernachlässigen. Außerdem überprüft das Finanzamt die Satzung im Rahmen der Gemeinnützigkeitsprüfung. Deshalb ist es unerlässlich, dass Sie Zweckbestimmung und Verwendungsregeln so definieren, dass sie eindeutig, transparent und gesetzeskonform sind.

9. Verantwortung und Führung in der Stiftung – Zusammensetzung der Organe

Das interne Gerüst einer Stiftung besteht aus festgelegten Organen mit Aufgaben in Leitung, Kontrolle und Umsetzung. Obwohl das Gesetz keine verbindliche Vorgabe zur Zusammensetzung macht, erwarten Aufsichtsbehörden eine Grundstruktur – typischerweise formiert sich diese aus einem Vorstand sowie bei größeren oder spezialisierten Stiftungen durch zusätzliche Gremien wie Kuratorium oder Beirat.

Der Vorstand – das leitende Organ der Stiftung

Als zentrales geschäftsführendes Organ übernimmt der Vorstand die Verantwortung für die laufende Geschäftsarbeit. Er repräsentiert die Stiftung rechtlich, sorgt für die Wahrung des Zwecks und die ordnungsgemäße Mittelverwendung. Zu seinen typischen Aufgaben zählen unter anderem:

  • Die Entwicklung und Umsetzung der Förderstrategie
  • Die Verwaltung des Stiftungsvermögens
  • Die Erstellung von Haushalts- und Finanzplänen
  • Der Abschluss von Verträgen
  • Die Zusammenarbeit mit Partnern und Förderempfängern
  • Die Berichterstattung an die Stiftungsaufsicht und ggf. das Finanzamt

Ob der Vorstand als Einzelperson oder als Team besetzt wird, entscheidet die Satzung. Meist gibt es in der Praxis ein mehrköpfiges Gremium, damit Aufgaben und Verantwortung fair aufgeteilt werden. Unterschiedliche Kompetenzen lassen sich bündeln, und durch Ressortaufteilung können operative und strategische Funktionen klar getrennt werden.

Kuratorium oder Stiftungsrat – das Kontroll- und Aufsichtsorgan:

Das Kuratorium, auch als Stiftungsrat bekannt, nimmt in vielen Stiftungen eine wichtige überwachende und beratende Rolle ein. Seine Hauptaufgabe besteht darin, sicherzustellen, dass der Vorstand die Ziele der Stiftung verfolgt und zugleich wirtschaftlich handelt. Typische Aufgaben des Kuratoriums umfassen unter anderem:

  • Die Bestellung und Entlastung des Vorstands
  • Die Genehmigung wichtiger Entscheidungen, z. B. Satzungsänderungen
  • Die strategische Beratung der Stiftung
  • Die Kontrolle der Jahresabrechnung und Mittelverwendung

Ein Kuratorium ist nicht per gesetzlicher Regel vorgeschrieben, doch insbesondere bei größeren und vermögenden Stiftungen ist es ein wichtiger Baustein – und wird auch von der Stiftungsaufsicht häufig positiv bewertet. Es sichert Transparenz, verstärkt die Kontrolle und festigt die Integrität des Projekts. Mit externen Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft oder öffentlichem Leben steigt zusätzlich das Ansehen der Stiftung.

Der Beirat – beratende Unterstützung mit Fachkompetenz

Der Beirat stellt ein freiwilliges Organ dar, das oft zur fachlichen Beratung innerhalb der Stiftung eingesetzt wird. Er kann projektbezogen agieren, Empfehlungen geben oder spezielle Bereiche wie Forschung, Bildung oder Kommunikation begleiten. Beiräte besitzen in der Regel keine Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse, sondern fungieren primär als Qualitätssicherung und Wissensquelle.

Manchmal wird der Beirat von engagierten Fachkräften oder bekannten Persönlichkeiten gebildet, die sich ehrenamtlich engagieren. Damit die Zusammenarbeit mit den hauptverantwortlichen Organen funktioniert, ist eine exakte Regelung der Rollen in der Satzung oder Geschäftsordnung sehr hilfreich.

Zusammenspiel der Organe – klare Rollen, gute Zusammenarbeit

Der Erfolg einer Stiftung hängt stark davon ab, wie gut die verschiedenen Organe zusammenarbeiten. Klar abgesteckte Zuständigkeiten, transparente Kommunikation und geordnete Entscheidungsprozesse bilden dafür die Basis. Deshalb sollte Ihre Satzung präzise Regelungen zur Zusammensetzung, Amtsdauer, Vertretungsbefugnis und Aufgabenverteilung enthalten.

Besonders wichtig ist die Vermeidung von Interessenkonflikten, insbesondere wenn Stifter, Vorstandsmitglieder und Begünstigte in familiären oder geschäftlichen Beziehungen zueinander stehen. Um die Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit der Stiftung zu gewährleisten, sollten daher klare Kontrollmechanismen eingerichtet werden, die mögliche Konflikte frühzeitig erkennen und verhindern.

Letztlich zeigen sich die Stiftungsorgane als tragendes Rückgrat jeder Stiftung. Durch sie wird gewährleistet, dass der Stiftungszweck im operativen Geschäft verankert und kontinuierlich verantwortungsvoll, rechtssicher und wirkungsvoll umgesetzt wird.

Ein klar definiertes und fachlich stark besetztes Gremiumssystem unterstützt die Stiftung darin, dauerhaft erfolgreich zu agieren und das Vertrauen von Öffentlichkeit, Förderern und Aufsichtsbehörden zu gewinnen.

10. Gemeinnützigkeit und Steuerersparnis: Vorteile für Stifter

Die Errichtung einer Stiftung symbolisiert nicht nur gesellschaftliches oder familiäres Engagement, sondern bringt auch nennenswerte steuerliche Vorteile mit sich. Das deutsche Steuerrecht unterstützt insbesondere gemeinnützige Stiftungen mit speziellen Anreizen. Dadurch können Stifter sowohl bei der Gründung als auch bei späteren Zuwendungen von großzügigen Steuervergünstigungen profitieren.

Sonderausgabenabzug bei Zuwendungen an eine Stiftung

Zuwendungen an eine Stiftung – sei es Geld, Wertpapiere oder Immobilien – lassen sich im deutschen Steuerrecht als Sonderausgaben anerkennen und reduzieren so das zu versteuernde Einkommen.

Laut § 10b Abs. 1a EStG können bei Neugründung einer gemeinnützigen Stiftung bis zu 1 Mio. Euro (2 Mio. bei gemeinsamer Veranlagung) steuerlich geltend gemacht werden – verteilt über maximal zehn Jahre.

Voraussetzung für den Sonderabzug ist, dass die Stiftung vom Finanzamt als gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich anerkannt wurde. Dabei können sowohl einmalige als auch wiederholte Zustiftungen an bestehende gemeinnützige Einrichtungen unter die Regelung fallen.

Laufender Spendenabzug

Unabhängig von der Stiftungsgründung können auch regelmäßige Spenden an gemeinnützige Stiftungen steuerlich geltend gemacht werden. Dabei gilt die allgemeine Regelung gemäß § 10b EStG: Bis zu 20 % des jährlichen Gesamtbetrags der Einkünfte oder alternativ 4 Promille der Summe der Umsätze, Löhne und Gehälter können als Sonderausgaben abgesetzt werden.

Dies ist besonders wichtig für Personen, die keine eigene Stiftung gründen, aber durch regelmäßige Spenden oder Zustiftungen den langfristigen Erfolg einer Stiftung unterstützen möchten. Auch hier ist eine Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt Voraussetzung.

Erbschaft- und Schenkung steuerliche Vorteile

Ein zusätzlicher steuerlicher Nutzen entsteht durch das Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht: Vermögenszuwendungen an gemeinnützige Stiftungen sind in aller Regel vollständig von dieser Steuer befreit – sei es zu Lebzeiten oder beim Erbfall (§ 13 Abs. 1 Nr. 16 ErbStG).

Diese Regelung bringt gerade bei der Nachlassplanung große Vorteile mit sich. Indem Vermögen in eine Stiftung eingebracht wird, können erhebliche Steuerbelastungen vermieden und gleichzeitig nachhaltige Projekte finanziert werden. Für potenzielle Erblasser kann die Stiftung also eine attraktive Alternative zur direkten Vermögensübertragung sein – besonders bei hohen Summen.

Kapitalertrag- und Körperschaftsteuerbefreiung

Gemeinnützige Stiftungen genießen in der Regel eine Befreiung von der Körperschaft- und Gewerbesteuer, vorausgesetzt, ihre Einnahmen werden unmittelbar und ausschließlich für den gemeinnützigen Zweck verwendet. Darüber hinaus sind Kapitalerträge wie Zinsen oder Dividenden unter bestimmten Bedingungen steuerfrei, was die finanzielle Grundlage der Stiftung nachhaltig stärkt.

Ein großer Unterschied zu herkömmlichem Vermögensmanagement: Innerhalb einer Stiftung bleibt das Kapital dauerhaft steuerfrei, sofern es gemeinnützig verwendet wird. Somit ist der finanzielle Spielraum deutlich größer als bei privatem Eigentum, das jährlich der Steuerpflicht unterliegt.

Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung

Damit die genannten steuerlichen Vorteile tatsächlich greifen, muss die Stiftung vom zuständigen Finanzamt als steuerbegünstigte Körperschaft nach §§ 51–68 AO anerkannt sein. Voraussetzung ist eine satzungsgemäße Ausrichtung nach § 60 AO und eine Geschäftsführung, die das erklärte gemeinnützige Ziel tatsächlich verfolgt.

Um die steuerlichen Vorteile zu sichern, stellt das Finanzamt einen Freistellungsbescheid aus, der meist im 3 Jahres Turnus kontrolliert wird. Änderungen der Satzung oder der operativen Tätigkeit müssen mitgeteilt werden, weil sonst der steuerliche Status gefährdet wird.

Stiftungen bieten vielfältige steuerliche Vergünstigungen, die vor allem bei größeren Vermögensübertragungen oder im Rahmen der Nachlassplanung eine bedeutende Rolle spielen. Voraussetzung für den effektiven Nutzen dieser Vorteile ist eine sorgfältige rechtliche und steuerliche Planung, die zudem die Grundlage für einen dauerhaften gesellschaftlichen Beitrag schafft.

Bereits vor dem Start Ihrer Stiftung sollte eine fundierte steuerliche Beratung erfolgen. So garantieren Sie, dass rechtliche und steuerliche Aspekte sorgfältig umgesetzt werden – ganz im Sinne Ihrer Stifterabsicht und innerhalb des geltenden Gesetzesrahmens.

11. Gemeinnützigkeit – rechtliche Grundlagen und praktische Relevanz

Eine Stiftung wird als gemeinnützig anerkannt, wenn ihr Zweck der Allgemeinheit zugutekommt, beispielsweise in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Kultur oder Umweltschutz. Solche Stiftungen profitieren nicht nur von steuerlichen Erleichterungen, sondern genießen auch ein hohes öffentliches Ansehen.

Damit die Gemeinnützigkeit anerkannt wird, muss eine Stiftung ihre entsprechenden Ziele eindeutig in der Satzung verankern – und ihre tatsächliche Geschäftspraxis muss sich auch konsequent danach ausrichten.

Bitte beachten Sie: Das Finanzamt kontrolliert die Grundlage der Gemeinnützigkeit zunächst bei der ersten Anerkennung und dann in regelmäßigen Intervallen während des Freistellungsverfahrens.

Voraussetzungen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit

Die formalen Anforderungen an die Satzung einer gemeinnützigen Stiftung sind im „Mustersatzungserlass“ der Finanzverwaltung festgelegt. Besonders relevant ist hierbei, dass sämtliche festgelegten Zwecke unmissverständlich und eindeutig formuliert werden.

  • Die Zwecke müssen klar und abschließend genannt sein
  • Die Mittelverwendung darf ausschließlich dem gemeinnützigen Zweck dienen
  • Es dürfen keine eigenwirtschaftlichen Interessen verfolgt werden
  • Ein Begünstigungsverbot ist zu verankern – d. h. keine persönliche Bereicherung durch Vorstandsmitglieder oder Stifter

Darüber hinaus muss die Stiftung die Einlagen nicht dauerhaft kapitalisieren, sondern zeitnah für operative Zwecke verwenden – nur wenn es die nachhaltige Umsetzung der Ziele fordert und die Satzung es vorsieht, dürfen Mittel zurückbehalten werden.

Steuerliche und praktische Vorteile gemeinnütziger Stiftungen

Ein wichtiger Effekt der Gemeinnützigkeit ist die steuerliche Entlastung. Wird die Stiftung vom Finanzamt anerkannt, ist sie normalerweise von folgenden Steuerarten befreit:

  • Körperschaftsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer auf Zuwendungen
  • Kapitalertragsteuer (unter bestimmten Voraussetzungen

Die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden macht gemeinnützige Stiftungen zu besonders attraktiven Akteuren im Fundraising. Dieser steuerliche Hebel kann den Ausschlag dafür geben, ob und wie großzügig Fördermittel fließen.

Abgesehen von den steuerlichen Vorteilen ist die Gemeinnützigkeit auch ein starkes Signal an die Öffentlichkeit. Sie steht für Vertrauen, Glaubwürdigkeit und Transparenz – sowohl für Förderer als auch für die breite Öffentlichkeit. Gemeinnützige Stiftungen genießen ein hohes Ansehen und werden oft als kompetente und unabhängige Institutionen geschätzt.

Gemeinnützigkeit verpflichtet – Kontrolle durch Finanzamt und Stiftungsaufsicht

Gleichzeitig bedeutet die Anerkennung als gemeinnützig, dass die Stiftung Rechenschaftspflichten erfüllen muss. Sie ist verpflichtet, ihre Finanzen und Aktivitäten transparent darzulegen. Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben – etwa private Bereicherung oder zweckwidriger Einsatz – können die Gemeinnützigkeit, aber auch steuerliche Nachforderungen zur Folge haben.

Damit die gesetzlichen und steuerlichen Vorgaben stets eingehalten werden, sind sorgfältige Buchführung, eine ordentliche Nachweisdokumentation sowie interne Kontrollen essenziell. Viele Stiftungen holen sich deshalb regelmäßige Unterstützung von Wirtschaftsprüfern oder Steuerberatern.

Gemeinnützigkeit als Schlüssel zur gesellschaftlichen Wirkung

Gemeinnützig zu agieren bedeutet mehr als nur Steuervorteile genießen – es zeigt echtes Verantwortungsbewusstsein und langfristiges Engagement. Eine gemeinnützige Stiftung leistet einen wertvollen Beitrag bei der Bewältigung gesellschaftlicher Probleme, fördert Teilhabe und bewahrt kulturelle sowie ökologische Schätze.

Wenn Sie Ihre Stiftung als gemeinnützig etablieren möchten, ist es entscheidend, den Status sorgfältig anzustreben und nach der Gründung weiterhin auf eine korrekte Umsetzung und umfassende Dokumentation zu achten. Nur dann bleibt Ihre Stiftung wirkungsvoll, vertrauenswürdig und steuerlich begünstigt – zum Nutzen der Allgemeinheit.

12. Schritt-für-Schritt zur Stiftung – so gelingt die Gründung

Die Gründung einer Stiftung folgt, wie andere strukturierte Prozesse in Deutschland, einem klaren Vorgehen, das rechtliche, inhaltliche und organisatorische Gesichtspunkte abdeckt. Der Ablauf ist nachvollziehbar und gut planbar, erfordert aber eine gewissenhafte Vorbereitung, Fachkenntnis und bestenfalls Begleitung durch einen Profi. Nachfolgend die entscheidenden Schritte in der Übersicht:

1. Das Ziel und Zweck definieren

Vor dem formellen Gründungsprozess steht die entscheidende Frage: Welches Ziel verfolgt die Stiftung? Der Zweck bildet das Zentrum der inhaltlichen Ausrichtung und muss präzise, langfristig und realistisch formuliert werden. Idealerweise orientiert sich der Zweck an Ihrer persönlichen Vision und dem verfügbaren Stiftungskapital.

2. Das Stiftungskapital festlegen

Bereits bei der Gründung ist es entscheidend, den Finanzbedarf auf Basis des Zwecks und des Stiftungstyps (klassisch oder Verbrauchsstiftung) zu bestimmen. Ein solider Start erfordert in der Regel 50.000 bis 100.000 Euro oder mehr – je nach Umfang und Zielsetzung des Engagements.

3. Die Satzung erstellen

Die Stiftungssatzung bildet das rechtliche Rückgrat der Stiftung. Sie regelt essenzielle Punkte wie Name und Sitz, den Stiftungszweck, die Vermögensausstattung, die Organisation der Organe sowie die Verwendung der Mittel und Modalitäten für Satzungsänderungen.
Wichtig ist, dass sie rechtssicher, übersichtlich strukturiert und sowohl mit dem BGB als auch der Abgabenordnung (AO) in Einklang steht.

4. Den Gründungswillen dokumentieren

Die Stifterintention muss stets schriftlich festgehalten werden – sei es durch einen offiziellen Gründungsvertrag zu Lebzeiten oder durch eine letztwillige Verfügung im Testaments- oder Erbvertragsformat. Bei Lebzeitstiftungen ist eine notarielle Beurkundung zwingend notwendig.

5. Einen Antrag auf Anerkennung stellen

Ihre Stiftung müssen Sie zur Anerkennung bei der zuständigen Stiftungsaufsicht anmelden. Dafür reichen Sie Satzung, Stiftungserklärung und Vermögensnachweis ein. Die Behörde sichtet die Dokumente gründlich und bewertet, ob rechtlich und inhaltlich alle Anforderungen erfüllt sind.

6. Optional die Gemeinnützigkeit beantragen

Stiftungen mit steuerlicher Förderung brauchen unbedingt einen Antrag auf Gemeinnützigkeit beim Finanzamt. Dabei prüft es vor allem, ob die Satzung den Anforderungen der Abgabenordnung (§§ 51–68 AO) genügt.

7. Die Anerkennung und Errichtung

Nach positivem Abschluss der Prüfung erhalten Sie die Anerkennungsurkunde – damit wird Ihre Stiftung zur rechtsfähigen juristischen Person. Jetzt kann sie aktiv werden, Verträge eingehen und ihr Vermögen verantwortungsbewusst verwalten.

8. Die Aufnahme der Stiftungsarbeit

Nach der offiziellen Anerkennung setzt die Stiftung ihre operativen Schritte um. Das bedeutet die Organisation der Gremien, Aufbau einer Verwaltung, Einrichtung der Buchhaltung und der Start von Fördermaßnahmen. In dieser Phase ist eine klare Struktur von großer Bedeutung für den Erfolg.

Kurz gesagt, ist die Stiftungsgründung ein Prozess, der sorgfältige Planung, klare Zielsetzung und professionelle Begleitung verlangt. Durch eine präzise Satzung, eine realistische Kapitalausstattung und einen strukturierten organisatorischen Rahmen schaffen Sie die Basis für ein dauerhaft wirkungsvolles Engagement gemäß Ihrem Stifterwillen.

13. Mit fachkundiger Begleitung zur eigenen Stiftung

Juristisch und organisatorisch ist die Stiftungsgründung ein großer Schritt. Zwar können engagierte Stifter dies selbst in Angriff nehmen, doch ohne professionelle Unterstützung drohen Fehler in Satzungsformulierungen oder bei steuerlichen Fragen, die langfristige Probleme verursachen können.

Ich helfe Ihnen, eine rechtssichere Satzung zu formulieren, Ihren Gründungswillen ordnungsgemäß zu dokumentieren und den Anerkennungsprozess bei der zuständigen Aufsichtsbehörde kompetent zu begleiten. Mit meiner Expertise und meinem Netzwerk unterstütze ich Sie dabei, Ihre Stiftung im Hinblick auf Gemeinnützigkeit, steuerliche Vorteile und Kapitalaufbau erfolgreich zu gestalten.

Wer frühzeitig auf meine fachkundige Beratung setzt, legt das stabile Fundament für die offizielle Anerkennung Ihrer Stiftung und garantiert zugleich die nachhaltige Umsetzung sowie professionelle Betreuung Ihres Stifterwillens.

14. Häufige Irrtümer bei der Stiftungsgründung – und wie Sie sie vermeiden

Die Gründung einer Stiftung ist ein wichtiger Schritt, doch wie bei komplexen Vorhaben können auch hier Fehler auftreten, die die Anerkennung verzögern oder die Wirksamkeit der Stiftung mindern. Wer sich mit den typischen Fallstricken auseinandersetzt, kann den Prozess gezielt verbessern und reibungsloser gestalten.

Oft wird die Bedeutung einer klaren Zweckbestimmung unterschätzt. Ein zu unscharfer oder zu umfassender Zweck kann dazu führen, dass die Stiftung nicht anerkannt wird und später Schwierigkeiten bei der Umsetzung auftreten, weil die Ziele nicht mit den Mitteln in Einklang stehen.

Ein häufiges Problem bei Stiftungsgründungen ist die zu geringe Kapitalausstattung, insbesondere bei „Ewigkeitsstiftungen“. Da hier nur die Erträge genutzt werden dürfen, muss das Vermögen ausreichend groß sein, um den Zweck langfristig zu gewährleisten – andernfalls droht die Ablehnung durch die Behörden.

Nicht selten sind formale Fehler in der Satzung der Grund für Probleme bei der Anerkennung. Fehlende oder fehlerhafte Vorschriften zu Organen, Vertretungsrechten oder der Mittelverwendung können die rechtliche Wirksamkeit der Stiftung beeinträchtigen. Ist die Satzung nicht mit der Abgabenordnung vereinbar, droht der Entzug der Gemeinnützigkeit.

Die laufende Betreuung und rechtliche Pflichterfüllung wird oft unterschätzt. Eine Stiftung ist ein lebendiges System, das eine aktive Leitung, Überwachung und Rechenschaftspflicht gegenüber den Behörden braucht. Fehlen diese, kann das die langfristige Wirkung und Glaubwürdigkeit erheblich schwächen.

15. Fazit: Die Stiftungsgründung als Ausdruck langfristiger Verantwortung

Stiftungsgründung bedeutet mehr als Formalitäten zu erfüllen: Es ist eine bewusste Entscheidung, langfristige Verantwortung zu übernehmen und nachhaltig für die Gesellschaft, die Familie oder ein persönliches Anliegen zu wirken. So entsteht eine Zukunft mit nachhaltiger Bedeutung.

Wie in diesem Leitfaden erläutert, verlangt die Stiftungsgründung rechtliche Sicherheit, eine solide finanzielle Basis, funktionierende Organisationsstrukturen und eine klare Zweckbindung. Mit einer durchdachten Planung, einer rechtssicheren Satzung und kompetenter Unterstützung wird der Prozess gut beherrschbar.

Stiftungen haben den großen Vorteil, Vermögen dauerhaft einem klar definierten Zweck zu widmen und dabei Werte, Ideale sowie Engagement über Generationen hinweg zu erhalten. Ob privat oder gemeinnützig, groß oder klein – jede Stiftung steht für einen bewussten Entschluss, einen bleibenden Einfluss zu schaffen.

Wer sich dazu entschließt, diesen Schritt zu wagen, fördert nicht nur das Gemeinwohl, sondern steht auch für Verantwortung, eine langfristige Perspektive und das Miteinander in unserer Gesellschaft.

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