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Sie suchen kompetente Hilfe bei Ihrer Stiftungsgründung? Bei Joachim Dettmann in Lichtenberg sind Sie genau richtig! Ich unterstütze Sie als zertifizierter Fachberater bundesweit bei allen Schritten – von der Idee bis zum Management. Über 100 Stiftungen durfte ich bereits erfolgreich begleiten. Packen wir es an!

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Stiftungsberatung
Joachim Dettmann

Als erfahrener und zertifizierter Spezialist für Stiftungen stehe ich Ihnen bundesweit zur Seite – von der Gründung bis zum Management. Mit über 100 Projekten und umfassender Beratung in gemeinnützigen und Familienstiftungen begleite ich Sie gerne.

Gemeinsam bestimmen wir die richtige Stiftungsart für Sie – sei es eine gemeinnützige Stiftung, Familienstiftung oder Treuhandstiftung. Ich begleite Sie bei der Formulierung der Stiftungszwecke und bei der Ausarbeitung einer individuellen Satzung, die Ihren Stifterwillen präzise widerspiegelt.

Ob Face-to-Face, am Telefon oder via Videocall: Ich bin an Ihrer Seite – von der ersten Idee bis zum laufenden Management Ihrer Stiftung.
Lassen Sie uns zusammen Ihre Vision Wirklichkeit werden lassen!

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Ich bin zertifizierter Experte für Stiftungen und habe bisher über 100 Stiftungsgründungen erfolgreich begleitet, plus viele Hundert Stunden Beratung in der Praxis für gemeinnützige und Familienstiftungen.

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Egal, ob Sie eine gemeinnützige Stiftung, eine Familienstiftung oder eine Treuhandstiftung gründen möchten – ich helfe Ihnen bei der Auswahl der Form, der Ausarbeitung der Ziele, der Organisation der Gremien und der Gestaltung Ihrer Fördermaßnahmen.

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Eine passgenaue Stiftungssatzung sorgt dafür, dass Ihre persönlichen Ziele und Beweggründe klar und dauerhaft verfolgt werden – über Generationen hinweg. Dabei stellt die staatliche Stiftungsaufsicht die Einhaltung und korrekte Umsetzung sicher.

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Mit meiner Unterstützung wird die Stiftungsgründung für Sie unkompliziert und verständlich. Egal ob persönlich, am Telefon oder per Videokonferenz – ich beantworte Ihre Fragen und begleite Sie auch nach der Gründung beim professionellen Management Ihrer Stiftung.

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Stiftung gründen leicht gemacht: Ihr Weg zur eigenen Stiftung Schritt für Schritt

Eine Stiftung zu initiieren bedeutet, ein Zeichen zu setzen – für soziale Verantwortung, nachhaltiges Denken und den Wunsch, über Generationen hinweg Wirkung zu entfalten. Sie schafft eine rechtlich und finanziell stabile Basis, um gesellschaftlich relevante Anliegen dauerhaft zu fördern.
Trotz zunehmender öffentlicher Aufmerksamkeit sind die Anforderungen an eine Stiftungsgründung für viele unklar. Was bedeutet es konkret, eine Stiftung zu errichten? Welche finanziellen, rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen sind zu beachten? Eine professionelle Herangehensweise mit meiner Hilfe schafft hier Sicherheit.
Zugleich gilt die Stiftung als wirkungsvolles Instrument, um gesellschaftliches Engagement rechtlich abzusichern und langfristig zu etablieren. Ob zur Unterstützung gemeinnütziger Projekte oder zur Bewahrung eines Lebenswerks – sie bietet eine klare, stabile Struktur.

Ziel dieses Leitfadens soll sein, Ihnen alle wesentlichen Informationen zur Gründung einer Stiftung in einer strukturierten und verständlichen Form bereitzustellen. Dabei werden sowohl die theoretischen Grundlagen als auch praxisrelevante Schritte und Empfehlungen von mir behandelt. Am Ende sollen Sie sagen können: „Ich kenne die nächsten Schritte genau und fühle mich sicher, diesen Weg zu gehen.“

1. Grundlagen der Stiftung: Definition und Bedeutung

Mit der Stiftung wird ein rechtliches Konstrukt geschaffen, das ausschließlich dem dauerhaften Erreichen eines bestimmten Zwecks dient, welcher durch ein gestiftetes Vermögen abgesichert wird. Im Gegensatz zu anderen Organisationen besitzt sie keine Mitglieder oder Aktionäre und unterliegt nur dem Willen des Stifters.

Die Stiftung gilt rechtlich als juristische Person des Privatrechts mit eigener Rechtspersönlichkeit. Ihre Gründung und Tätigkeit erfolgen auf Grundlage des BGB sowie ergänzender landesrechtlicher Regelungen. Im Zentrum steht das gestiftete Vermögen, dessen Erträge für die Verwirklichung des Zwecks verwendet werden – während das Grundvermögen als unantastbarer Kapitalstock dauerhaft erhalten bleibt.

Durch ihre auf Dauerhaftigkeit angelegte Struktur gewährleistet die Stiftung eine kontinuierliche Zweckverfolgung über viele Jahrzehnte hinweg. Sie bleibt unabhängig von persönlichen Lebensverhältnissen bestehen und schafft damit eine verlässliche Grundlage, um über längere Zeiträume hinweg gesellschaftlich oder ideell wirksam zu sein.

Die Errichtung einer Stiftung kann sowohl durch private als auch durch institutionelle Beteiligte erfolgen. Ihre Zielsetzungen können ebenso vielfältig wie individuell sein – von der Förderung gemeinnütziger Aktivitäten wie kulturelle Bildung oder Umweltprojekte bis hin zur wichtigen Absicherung von Familienvermögen über mehrere Generationen hinweg.

Die Stiftung ermöglicht es, Werte mit Substanz zu hinterlegen und über Generationen hinweg aktiv zu gestalten. Zusammengefasst ist sie ein rechtlich gesichertes Instrument, das durch Zweckbindung und Kapitalbewahrung langfristige Stabilität und Wirkung garantiert.

2. Hintergründe einer Stiftungsgründung: Ideale, Ziele, Nutzen

Die Gründung einer Stiftung ist oft das Ergebnis eines tiefgreifenden persönlichen Entschlusses. Sie dient nicht allein praktischen Zwecken, sondern ist Ausdruck eines Gestaltungswillens, der den Wunsch nach Sinnhaftigkeit, Kontinuität und gesellschaftlicher Verantwortung miteinander vereint.

Ob aus dem Wunsch heraus, gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen, das eigene Lebenswerk zu bewahren oder generationenübergreifende Werte zu sichern – die Gründe für eine Stiftungsgründung sind so individuell wie die Persönlichkeiten, die sich für diesen Schritt entscheiden.

Kontinuität für ein ideelles Engagement:
Oft ist es ein Herzensprojekt, das Anlass zur Stiftungsgründung gibt: Der Wunsch, einem bestimmten Thema dauerhaft eine Plattform zu bieten, unabhängig von konjunkturellen Entwicklungen oder persönlichen Lebensphasen. Eine Stiftung sichert diese Kontinuität rechtlich ab und schafft langfristige Stabilität.

Nachhaltige Unternehmensnachfolge durch Stiftungsstruktur:
Für Unternehmerinnen und Unternehmer, die ein nachhaltiges Fortbestehen ihres Betriebs anstreben, bietet die Stiftung eine attraktive Perspektive. Durch die Übertragung des Unternehmensvermögens auf eine Stiftung lässt sich das Lebenswerk rechtlich abgesichert in die Zukunft führen – unabhängig von Erbstreitigkeiten oder Marktübernahmen.

Nachhaltige gesellschaftliche Verantwortung übernehmen:
Stiftungen bieten eine strukturierte Möglichkeit, langfristig gesellschaftliche Impulse zu setzen. Anders als projektbezogene Spendeninitiativen erlauben sie es, über viele Jahre hinweg gezielt Themen zu fördern, deren Wirkung auf Kontinuität und strategische Entwicklung ausgerichtet ist.

Zukunftssicherung für Familienstrukturen:
Eine Familienstiftung bietet die Möglichkeit, finanzielle Mittel kontrolliert über Generationen hinweg weiterzugeben, während gleichzeitig familiäre Leitlinien für den Umgang mit Vermögen etabliert werden. Dadurch lassen sich individuelle und kollektive Interessen harmonisch zusammenführen.

Steuerliche Vorteile im Kontext stifterischen Handelns:
Auch wenn ideelle Beweggründe im Vordergrund stehen sollten, können steuerliche Anreize eine sinnvolle Ergänzung darstellen. Das deutsche Steuerrecht sieht für gemeinnützige Stiftungen eine Reihe von Erleichterungen vor – darunter erhebliche Abzugsfähigkeiten bei Spenden und Zustiftungen sowie Begünstigungen im Erbfall.

Erfüllung durch Weitergabe von Überzeugungen:
Die Stiftung erlaubt es, persönliche Ideale in eine gesellschaftlich wirksame Form zu überführen. Viele Menschen empfinden dies als erfüllend – insbesondere, wenn sie ihre Erfahrungen, ihr Wissen und ihre Werte in ein langfristiges Förderkonzept einfließen lassen können.

Eine Stiftung zu errichten bedeutet, gesellschaftliche oder familiäre Anliegen mit Weitblick und Beständigkeit anzugehen. Es geht nicht nur um finanzielles Geben, sondern um das bewusste Schaffen eines Rahmens, der den eigenen Idealen dauerhaft dient.

Wenn Sie ein persönliches Anliegen dauerhaft fördern möchten, kann die Stiftung das geeignete Mittel sein, um Ihrem Engagement eine tragfähige Struktur zu verleihen.

3. Typologie der Stiftung: Formen und Anwendungsbereiche

Die Typenvielfalt im Stiftungswesen bietet für nahezu jedes Anliegen eine passende Lösung. Unterschiede bestehen insbesondere hinsichtlich der Rechtsfähigkeit, der Gemeinnützigkeit und der Steuerbegünstigung.

Im Anschluss stellen wir Ihnen die gängigsten Modelle vor, die sich bei Stiftern und Stifterinnen als besonders praxistauglich erwiesen haben.

Gemeinnützige Stiftung
Eine gemeinnützige Stiftung widmet sich dem Gemeinwohl, indem sie Bildung, Wissenschaft, Kunst, Kultur, Umwelt- und Tierschutz, Entwicklungszusammenarbeit oder die Unterstützung Bedürftiger fördert. In Deutschland ist sie die am häufigsten gewählte Stiftungsform und genießt steuerliche Vorteile wie Befreiungen von Körperschaft- und Erbschaftsteuer sowie Spendenabzugsfähigkeit.

Sie kann von Privatpersonen, Familien oder Unternehmen gegründet werden und bietet eine Plattform, um soziale Verantwortung nachhaltig zu verwirklichen und dauerhafte positive Effekte zu erzielen.

Familienstiftung
Die Familienstiftung dient vornehmlich der dauerhaften Sicherung und Verwaltung des Vermögens innerhalb der Familie sowie der wirtschaftlichen Unterstützung von Familienmitgliedern. Sie unterscheidet sich von der gemeinnützigen Stiftung durch ihre private Zielsetzung und die damit verbundenen steuerlichen Besonderheiten.

Ein klassisches Einsatzgebiet ist die Nachlassplanung bei größeren Vermögen oder Beteiligungen an Unternehmen. Die Familienstiftung ermöglicht es, Erbstreitigkeiten zu verhindern, Vermögen zu bündeln und die Kontrolle über das Familienvermögen über mehrere Generationen hinweg zu sichern.

Unternehmensstiftung
Diese Stiftungsform hat oft zwei zentrale Ziele: den Fortbestand eines Unternehmens zu sichern und gleichzeitig einen Stiftungszweck zu verfolgen. Unternehmer wählen die Unternehmensstiftung, um ihr Unternehmen langfristig unabhängig zu halten und gesellschaftliche Verantwortung wahrzunehmen.

In der Praxis wird das Unternehmen ganz oder anteilig in das Vermögen der Stiftung eingebracht. Die Erträge des Unternehmens fließen an die Stiftung, welche sie für den festgelegten Zweck einsetzt. Beispiele hierfür sind unter anderem die Bosch Stiftung und die Bertelsmann Stiftung.

Treuhandstiftung (unselbstständige Stiftung)
Die Treuhandstiftung stellt eine nicht rechtsfähige Form der Stiftung dar, die keine eigene juristische Person ist. Ein Treuhänder, etwa eine Bank oder ein Verein, übernimmt die treuhänderische Verwaltung des Vermögens und die Zweckbindung nach den Vorgaben des Stifters.

Diese Stiftung eignet sich insbesondere für kleinere Stiftungen oder Personen, die sich nicht selbst um Buchhaltung und Organisation kümmern möchten. Die Gründung ist vergleichsweise einfach und kostengünstig, insbesondere bei begrenztem Stiftungskapital.

Verbrauchsstiftung
Im Gegensatz zu klassischen Stiftungen erlaubt die Verbrauchsstiftung, dass nicht nur die Erträge, sondern auch das Stiftungsvermögen selbst für den festgelegten Zweck verwendet wird. Diese Stiftung ist zeitlich befristet und besonders geeignet für Projekte mit mittelfristiger Laufzeit, wie zum Beispiel ein zeitlich begrenztes Bildungsprogramm oder eine Fördermaßnahme über zehn bis zwanzig Jahre.

Personen, die eine direkte und zeitnahe Wirkung erzielen möchten, ohne dauerhaftes Vermögen anzulegen, finden in der Verbrauchsstiftung eine passende Lösung.

Kirchliche und öffentliche Stiftungen
Kirchliche Stiftungen sind typischerweise mit einer Glaubensgemeinschaft verbunden und finanzieren vor allem seelsorgerische, soziale oder kulturelle Projekte innerhalb der Kirche. Öffentliche Stiftungen werden dagegen von staatlichen Stellen ins Leben gerufen, um wichtige öffentliche Aufgaben unabhängig von politischen Konjunkturen zu übernehmen und zu gewährleisten.

Die Entscheidung für eine bestimmte Stiftungsform richtet sich nach Ihren individuellen Zielen, der Größe Ihres Vermögens und dem Zeitraum, in dem Sie eine Wirkung erzielen möchten. Gemeinnützige Stiftungen sind auf gesellschaftlichen Nutzen und steuerliche Vergünstigungen ausgerichtet, während Familienstiftungen und Unternehmensstiftungen vor allem die langfristige Sicherung von Vermögen und Werten ermöglichen.

Eine professionelle Beratung in den Bereichen Recht, Steuern und Strategie ist in jedem Fall sinnvoll, um die passende Stiftungsform zu identifizieren und die Gründung rechtssicher zu gestalten.

4. Was braucht es zur Gründung einer eigenen Stiftung?

Die Entscheidung zur Stiftungsgründung ist für jeden ein maßgeblicher Schritt – in rechtlicher, finanzieller und ideeller Hinsicht. Um diesen Schritt tragfähig umzusetzen, müssen sowohl gesetzliche Vorgaben als auch inhaltliche Parameter erfüllt werden. So wird gewährleistet, dass die Stiftung nachhaltig arbeitet und ihren Stiftungszweck kontinuierlich verfolgt.

Ein klar definierter Stiftungszweck

Der erste und wichtigste Schritt bei der Stiftungsgründung besteht darin, einen konkreten und rechtlich anerkannten Zweck zu definieren. Dieser Zweck legt verbindlich fest, wofür das Stiftungskapital und die laufenden Erträge verwendet werden – etwa für Bildungsförderung, wissenschaftliche Projekte, Umweltinitiativen, kulturelles Schaffen oder soziales Engagement. Dabei ist entscheidend, dass der Zweck dauerhaft umsetzbar ist und in keiner Weise gegen geltendes Recht oder öffentliche Normen verstößt.

Bei gemeinnützigen Stiftungen ist zusätzlich sicherzustellen, dass der Zweck mit den Vorgaben der Abgabenordnung (§§ 51–68 AO) übereinstimmt, um überhaupt steuerlich gefördert zu werden.

Ein ausreichendes Stiftungskapital

Ein weiterer maßgeblicher Punkt ist das Stiftungsvermögen. Dieses Kapital ist die Basis für die nachhaltige Wirkung der Stiftung. Es muss so gestaltet sein, dass die Stiftungszwecke langfristig aus den Zinserträgen oder Dividenden getragen werden können.

Auch wenn keine bundesweit verbindliche Mindesthöhe existiert, setzen viele Stiftungsbehörden ein Anfangskapital von mindesten 50.000 bis 100.000 Euro voraus – bei gemeinnützigen Zielen oft noch mehr. In Abhängigkeit vom Verwaltungsumfang und der Art der Förderung kann der erforderliche Kapitalstock sogar noch größer sein.

Als denkbare Option bietet sich die Verbrauchsstiftung an: Hier kann das gesamte Vermögen für einen festgelegten Zeitraum genutzt werden, was sich besonders für mittelfristige Vorhaben eignet.

Eine rechtssichere Stiftungssatzung

Die Stiftungssatzung fungiert als ihre „Verfassung“. Sie regelt verbindlich alle essenziellen Rahmenbedingungen, dazu gehören unter anderem:

  • Name, Sitz und Rechtsform
  • Stiftungszweck
  • Umfang und Art des Vermögens
  • Organisation und Organe der Stiftung (z. B. Vorstand, Kuratorium)
  • Verfahren zur Mittelverwendung
  • Regelungen zu Änderungen oder Auflösung der Stiftung

Es ist von zentraler Bedeutung, Ihre Satzung so zu gestalten, dass die Stiftung ihren Zweck langfristig selbstständig erfüllt. Darüber hinaus sollte sie praktikable und klare Leitlinien für die Verwaltungs- und Kontrollprozesse enthalten.

Der Wille zur Gründung – die Stiftungserklärung

Grundsätzlich lässt sich eine Stiftung entweder als sogenannte Lebzeitstiftung zu Lebzeiten des Stifters oder posthum, also von Todes wegen, ins Leben rufen. In beiden Fällen muss eine förmliche Stiftungserklärung vorliegen, aus der der Wille zur Errichtung klar hervorgeht.Bei der Lebzeitstiftung wird ein notarieller Gründungsvertrag abgeschlossen, wohingegen bei der Errichtung im Todesfall eine entsprechende Regelung im Testament oder Erbvertrag erforderlich ist.

Anerkennung durch die Stiftungsbehörde

Zur Erlangung der rechtlichen Gültigkeit ist fast immer die Anerkennung durch die zuständige Stiftungsbehörde des Bundeslandes nötig. Diese legt besonderen Fokus auf:

  • Die dauerhafte und nachhaltige Erfüllbarkeit des Stiftungszwecks
  • Die ausreichende Kapitalausstattung
  • Die rechtliche und organisatorische Eignung der Satzung

Mit dem Abschluss der Prüfung und der offiziellen Anerkennung erlangt die Stiftung die Rechtsfähigkeit und kann fortan als unabhängige juristische Person handeln.

Optionale Anerkennung der Gemeinnützigkeit

Wird eine Stiftung mit gemeinnützigem Ziel gegründet, ist zusätzlich eine Prüfung durch das zuständige Finanzamt erforderlich. Geprüft wird insbesondere die Satzung in Hinblick auf die Vereinbarkeit mit der Abgabenordnung.
Nach positiver Beurteilung stellt das Finanzamt eine Gemeinnützigkeitsbescheinigung aus, die steuerliche Vorteile sowohl für die Stiftung als auch für ihre Unterstützer garantiert.

Wer eine Stiftung gründen möchte, braucht mehr als eine gute Absicht – es braucht Planung, Vorbereitung und ein solides Konzept.
Die Gründungsbedingungen sind zwar nicht trivial, aber transparent und mit der richtigen Herangehensweise zu meistern.
Wenn Sie Ihre Idee konsequent verfolgen und Unterstützung suchen, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Ihre Stiftung langfristig positiv wirkt.

5. Wie teuer ist die Gründung einer Stiftung wirklich?

In meiner täglichen Arbeit zeigt sich immer wieder: Die Frage nach dem notwendigen Kapital ist eine der häufigsten, wenn Menschen eine Stiftung gründen möchten. Denn die Höhe des Stiftungsvermögens bestimmt maßgeblich, ob die Stiftung anerkannt wird und ob sie ihre Ziele auf Dauer erreichen kann.

Es ist wichtig zu beachten, dass im deutschen Stiftungsrecht keine gesetzlich festgelegte Mindesthöhe für das Stiftungskapital existiert. Dennoch haben sich in der Praxis bestimmte Richtwerte etabliert, an denen sich sowohl potenzielle Stifter als auch die zuständigen Behörden orientieren. Üblicherweise liegt das empfohlene Mindestkapital zwischen 50.000 und 100.000 Euro, wobei für gemeinnützige Stiftungen oft sogar höhere Beträge erforderlich sind. Entscheidend ist stets, dass der Stiftungszweck nachhaltig und dauerhaft aus den Erträgen des Kapitals erfüllt werden kann.

Ein nützlicher Hinweis von mir: Sie können auch mit einer Verbrauchsstiftung beginnen, bei der das Anfangskapital innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens vollständig genutzt werden darf.

6. Rechtliche Aspekte bei der Gründung einer eigenen Stiftung

Wer eine Stiftung in Deutschland gründen möchte, muss sich auf einen klaren gesetzlichen Rahmen einstellen. Denn sowohl die Gründung als auch die spätere Verwaltung sind rechtlich geregelt, um Transparenz und Nachhaltigkeit sicherzustellen. Wichtig ist daher, sich frühzeitig mit den einschlägigen Vorschriften und Pflichten auseinanderzusetzen – etwa zur behördlichen Anerkennung, zur satzungsgemäßen Organisation und zur laufenden Kontrolle der Zweckverwirklichung.

Gesetzliche Grundlagen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Stiftungen ergeben sich im Wesentlichen aus zwei Ebenen:
• Bundesrecht, allen voran §§ 80–88 BGB, die bundesweite Grundlagen für bürgerlich-rechtliche Stiftungen liefern.
• Landesstiftungsgesetze, die in den Bundesländern spezifische Regelungen zu Organisation, Anerkennung und Aufsicht der Stiftungen definieren.
Weil die Stiftungsaufsicht Sache der Länder ist, gibt es Unterschiede bei Vorgaben wie Mindestkapital oder der Zusammensetzung der Organe.

Anerkennung als rechtsfähige Stiftung

Eine Stiftung gilt nur dann als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts, wenn sie von der jeweiligen Stiftungsaufsichtsbehörde anerkannt wurde. Im Rahmen dieses Anerkennungsverfahrens prüft die Behörde insbesondere, ob die wesentlichen Voraussetzungen zur Errichtung der Stiftung vorliegen, dazu zählen unter anderem:

  • Die Dauerhaftigkeit der Stiftung
  • Die Eignung des Stiftungszwecks
  • Die ausreichende Kapitalausstattung
  • Die Rechtskonformität der Satzung
  • Die Funktionsfähigkeit der Organisation

Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfungen erhält die Stiftung den Status einer eigenständigen juristischen Person. Das bedeutet, sie ist befugt, eigenverantwortlich zu handeln, rechtliche Vereinbarungen zu treffen, ihr Vermögen zu verwalten und bei Bedarf vor Gericht aufzutreten.

Stiftungssatzung – rechtlicher Grundstein:
Als juristisch verbindliche Basis definiert die Satzung das organisatorische Rückgrat der Stiftung. Laut § 81 BGB sind darin mindestens folgende Elemente aufzunehmen:

  • Name und Sitz der Stiftung
  • Zweck der Stiftung
  • Vermögensausstattung
  • Regelungen zur Verwendung der Erträge
  • Bestimmungen über die Organisation und Organe

Darüber hinaus sollte die Satzung auch Regelungen enthalten für:

  • Nachfolge und Amtszeiten der Organmitglieder
  • Vertretungsbefugnisse
  • Satzungsänderungen
  • Auflösung oder Zusammenlegung der Stiftung

Eine gute Satzung gewährleistet die nachhaltige Umsetzung des Zwecks und sorgt dafür, dass die Stiftung jederzeit in der Lage ist, ihre Aufgaben eigenständig und wirksam zu erfüllen.

Rechtsform und Stiftungstypen

Häufig anzutreffen ist die rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Daneben lassen sich zudem abgrenzen:

  • Nicht rechtsfähige (Treuhand-)Stiftungen, die durch einen Treuhänder verwaltet werden
  • Stiftungen öffentlichen Rechts, die durch staatliche Akte gegründet werden
  • Kirchliche Stiftungen, die in Trägerschaft von Religionsgemeinschaften stehen

Die Rechtsformwahl wirkt sich direkt auf die Struktur der Verwaltung, die Aufsichtspflichten sowie die Bindung des Stiftungskapitals aus – daher sollte sie nicht überstürzt getroffen werden.

Stiftungsaufsicht – Kontrolle im öffentlichen Interesse

Alle rechtsfähigen Stiftungen in Deutschland unterliegen der staatlichen Stiftungsaufsicht. Diese verfolgt das Ziel, die rechtmäßige Zweckverfolgung zu überwachen und die Einhaltung aller gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorgaben sicherzustellen.

Die Reichweite der Kontrolle variiert je nach Landesbehörde und Stiftungstyp. Gewöhnlich nimmt die Aufsicht folgende Punkte unter die Lupe:

  • Die ordnungsgemäße Mittelverwendung
  • Die Einhaltung des Stiftungszwecks
  • Die wirtschaftliche Situation der Stiftung
  • Satzungsänderungen oder Maßnahmen zur Auflösung

Solange der Stiftungszweck den rechtlichen Rahmen nicht überschreitet, greift die Stiftungsaufsicht nicht in dessen Inhalt ein.

Steuerrechtliche Rahmenbedingungen

Neben zivilrechtlichen Aspekten sind auch steuerrechtliche Bedingungen wichtig, besonders wenn eine Gemeinnützigkeit angestrebt wird. Die Bestimmungen hierzu finden Sie in §§ 51–68 AO. Das Finanzamt prüft daraufhin, ob Satzung und tatsächliche Geschäftsführung den Vorgaben für Anerkennung als gemeinnützig gerecht werden.

Einmal anerkannt, profitiert die Stiftung von verschiedenen steuerlichen Vergünstigungen, u. a.:

  • Befreiung von Körperschaft- und Gewerbesteuer
  • Spendenabzugsfähigkeit für Zuwendungen
  • Steuerliche Vorteile bei Erbschaften und Schenkungen

In regelmäßigen Abständen muss die steuerliche Gemeinnützigkeit neu bestätigt werden, wozu aktuelle Belege und Berichte vorzulegen sind.

Der rechtliche Rahmen scheint Ihnen zu umfangreich? Lassen Sie sich nicht entmutigen – gemeinsam finden wir einen pragmatischen und rechtssicheren Weg.

7. Der Stiftungszweck – der inhaltliche Kern Ihrer Gründung

Der Stiftungszweck bildet zweifellos das Herzstück jeder Stiftung, da er festlegt, wie das Vermögen dauerhaft eingesetzt wird und somit die inhaltliche Orientierung für alle Aktivitäten der Stiftung vorgibt.

Eine Stiftung wird ohne einen klar definierten und rechtlich zulässigen Zweck nicht anerkannt. Gleichzeitig spiegelt der Zweck das persönliche Anliegen des Stifters wider und verleiht der Stiftung ihre besondere Identität.

Ein clever formulierter Stiftungszweck ist fokussiert, eindeutig und umsetzbar. Vage Phrasen wie „Förderung des Gemeinwohls“ reichen oft nicht aus, um die Anerkennung zu erhalten. Stattdessen muss klar beschrieben werden, welche Personengruppen unterstützt werden, wie dies praktisch geschieht und welches Ziel angestrebt wird. Diese Klarheit trägt zur Transparenz bei – gegenüber Behörden, der Öffentlichkeit und möglichen Stiftungsmanagern.

In der alltäglichen Praxis zeigt sich, dass Stiftungszwecke sehr vielfältig sind. Besonders häufig finden sich unter anderem diese Schwerpunkte:

  • Förderung von Bildung, Wissenschaft und Forschung
  • Kunst und Kultur
  • Denkmal- und Umweltschutz
  • Soziale Hilfen und Inklusion
  • Gesundheitspflege
  • Kinder- und Jugendförderung
  • Entwicklungshilfe
  • Tierschutz
  • religiöse oder kirchliche Zwecke

Der Charakter des Stiftungszwecks hängt stark davon ab, ob eine gemeinnützige oder eine Familienstiftung gegründet wird. Gemeinnützige Stiftungen konzentrieren sich auf gesellschaftliche Belange und genießen steuerliche Begünstigungen, während Familienstiftungen vornehmlich der Vermögenssicherung und der Versorgung der Familie dienen.

Der Zweck einer Stiftung muss grundsätzlich auf Dauer angelegt und realistisch erfüllbar sein. Da die meisten Stiftungen auf Ewigkeit ausgelegt sind, ist es wichtig, den Zweck so zu definieren, dass er weder zu stark einschränkt noch zu vage bleibt. Eine zu enge Zweckbestimmung kann die Flexibilität mindern, während ein zu weiter Zweck zu Unsicherheit und möglicher Nichtanerkennung führt.

Der Stiftungszweck sollte stets in einem angemessenen Verhältnis zum vorhandenen Stiftungskapital stehen. Zum Beispiel erfordert die Errichtung und der Betrieb einer Bildungseinrichtung ein deutlich höheres Kapital als die Finanzierung von jährlichen Stipendien oder kulturellen Projekten. Daher ist es ratsam, vor der endgültigen Zweckbestimmung eine detaillierte Wirkungsanalyse und Finanzplanung durchzuführen, um realistische Voraussetzungen zu gewährleisten.

Ein zentraler Gedanke ist, ob ein Zweckwechsel möglich ist, wenn sich gesellschaftliche Bedingungen nachhaltig ändern oder der ursprüngliche Zweck überholt scheint. Die Satzung kann hierfür flexible Anpassungsklauseln enthalten, ohne den Stifterwillen aufzugeben. Fehlen sie, sind Zweckänderungen nur unter sehr engen Voraussetzungen und nach Zustimmung der Aufsichtsbehörde (§ 87 BGB) erlaubt.

8. Die Satzung – konzeptionelle Basis und Leitlinie der Stiftung

Wörtlich gesprochen ist die Satzung das verbindliche Regelwerk, das den rechtlichen Rahmen, die inhaltliche Ausrichtung und die organisatorischen Mechanismen der Stiftung festlegt. Von der Zweckbestimmung über die Regeln zur Vermögensverwaltung bis zur Organisation von Vorstand und Aufsichtsrat – alles ergibt sich aus diesem zentralen Dokument.

Gemäß § 81 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) muss die Stiftungssatzung mindestens folgende Bestandteile enthalten:

  • Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung
  • Zweck der Stiftung (klar und dauerhaft erreichbar)
  • Vermögensausstattung
  • Verwendung der Mittel
  • Bestimmungen zur Organisation der Stiftung (Organe, deren Aufgaben und Bestellung)

Es ist sinnvoll, in der Satzung auch Bestimmungen für zukünftige Änderungen, Zweckmodifikationen, Nachfolgeregelungen sowie mögliche Auflösungen oder Fusionen der Stiftung aufzunehmen. Solche Vorkehrungen bringen rechtliche Transparenz und Flexibilität, sollten sich gesellschaftliche Dynamiken oder finanzielle Gegebenheiten langfristig ändern.

Darüber hinaus ist es sinnvoll, die Satzung so zu gestalten, dass sie rechtlich solide und gleichzeitig praxistauglich bleibt. Eine eindeutige, klare Formulierung ohne unnötig komplexe Rechtsbegriffe erleichtert die Nutzung – vor allem, wenn externe Kooperationspartner oder Ehrenamtliche eingebunden werden.

Es ist wichtig, dass alle Formulierungen auch später von Behörde oder Finanzamt bestätigt werden können – insbesondere bei gemeinnützigen Stiftungen. Dort müssen die Texte exakt den Vorgaben der Abgabenordnung folgen (z. B. § 60 AO).

Ein weiterer bedeutender Punkt in der Satzung betrifft die Stiftungsorgane. Sie muss umfassend regeln, wie Vorstand, Kuratorium und ggf. weitere Gremien personell ausgestattet sind, welche Kompetenzen sie besitzen und wie Entscheidungen getroffen werden. Durch die Aufnahme von Regeln zu Amtslaufzeiten, Wiederwahl sowie Abberufung wird zudem eine verlässliche und transparente Führungskultur etabliert.

Behörden wie das Finanzamt und die Stiftungsaufsicht prüfen anhand der Satzung, ob die Stiftung ihrem erklärten Zweck nachkommt – deshalb ist ihre organisatorische und inhaltliche Ausgestaltung so bedeutend. Das Finanzamt bewertet die Satzung im Detail, bevor es eine Gemeinnützigkeit anerkennt. Damit das gelingt, muss Zweck und Mittelverwendung eindeutig und im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben definiert sein.

9. Organe der Stiftung – Funktionen und Zuständigkeiten im Überblick

Die organisatorische Basis einer Stiftung besteht aus Organen, die für Führung, Überwachung und Durchführung zuständig sind. Auch ohne gesetzliche Pflicht zur Anzahl der Gremien verlangen Stiftungsaufsichtsbehörden ein Mindestmaß an organisatorischer Struktur. Typischerweise bildet der Vorstand zusammen mit einem Kuratorium oder Beirat das Fundament der Organisation.

Der Vorstand – das leitende Organ der Stiftung

Als zentrales Organ trägt der Vorstand einer Stiftung die Verantwortung für die laufende Verwaltung und Geschäftsführung. Er ist die rechtliche Vertretung der Stiftung nach außen und zuständig für die Erfüllung des Stiftungszwecks sowie für die ordnungsgemäße Verwendung der verfügbaren Mittel. Zu den Aufgaben des Vorstands zählen insbesondere:

  • Die Entwicklung und Umsetzung der Förderstrategie
  • Die Verwaltung des Stiftungsvermögens
  • Die Erstellung von Haushalts- und Finanzplänen
  • Der Abschluss von Verträgen
  • Die Zusammenarbeit mit Partnern und Förderempfängern
  • Die Berichterstattung an die Stiftungsaufsicht und ggf. das Finanzamt

Laut Satzung kann der Vorstand entweder aus einer Einzelperson oder aus mehreren Personen bestehen. Häufig bevorzugen Stiftungen in der Praxis ein mehrköpfiges Gremium, um Verantwortung und Aufgaben besser zu verteilen. In einem Team können unterschiedliche Fachgebiete abgedeckt werden. Zusätzlich ist durch eine klare Ressortzuweisung eine Trennung von operativer und strategischer Leitung möglich.

Kuratorium oder Stiftungsrat – das Kontroll- und Aufsichtsorgan:

Das Kuratorium (auch Stiftungsrat genannt) übt in zahlreichen Stiftungen eine überwachende und konsultative Rolle aus. Es sichert ab, dass Vorstandszweck und Wirtschaftlichkeit gewahrt bleiben. Typische Verantwortungsbereiche umfassen:

  • Die Bestellung und Entlastung des Vorstands
  • Die Genehmigung wichtiger Entscheidungen, z. B. Satzungsänderungen
  • Die strategische Beratung der Stiftung
  • Die Kontrolle der Jahresabrechnung und Mittelverwendung

Ein Kuratorium ist zwar nicht zwingend erforderlich, doch bei umfangreichen oder kapitalstarken Stiftungen ist es eine besonders sinnvolle Einrichtung, die auch von Aufsichtsbehörden gern gesehen wird. Es stärkt die Transparenz, sorgt für Kontrolle und wahrt die Integrität der Organisation. Gleichzeitig ziehen Sie durch externe Experten aus Forschung, Wirtschaft oder Gesellschaft mehr Aufmerksamkeit auf Ihre Stiftung.

Der Beirat – beratende Unterstützung mit Fachkompetenz

Ein Beirat ist ein optionales Fachgremium, das zur inhaltlichen Beratung der Stiftung dient. Oft arbeitet er projektweise, begleitet Bereiche wie Kommunikation oder Forschung und gibt Empfehlungen. Er hat keine Entscheidungsbefugnis, sondern unterstützt durch Qualitätssicherung und Wissensaustausch.


Der Beirat mancher Stiftungen besteht aus engagierten Fachleuten und bekannten Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die ihre Expertise ehrenamtlich einbringen. Um eine strukturierte Kooperation mit Vorstand und Kuratorium zu gewährleisten, sollten ihre Zuständigkeiten und Rechte deutlich in Satzung oder Geschäftsordnung festgelegt sein.

Zusammenspiel der Organe – klare Rollen, gute Zusammenarbeit

Der Erfolg einer Stiftung hängt stark davon ab, wie gut die verschiedenen Organe zusammenarbeiten. Klar abgesteckte Zuständigkeiten, transparente Kommunikation und geordnete Entscheidungsprozesse bilden dafür die Basis. Deshalb sollte Ihre Satzung präzise Regelungen zur Zusammensetzung, Amtsdauer, Vertretungsbefugnis und Aufgabenverteilung enthalten.

Besonders wichtig ist die Vermeidung von Interessenkonflikten, insbesondere wenn Stifter, Vorstandsmitglieder und Begünstigte in familiären oder geschäftlichen Beziehungen zueinander stehen. Um die Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit der Stiftung zu gewährleisten, sollten daher klare Kontrollmechanismen eingerichtet werden, die mögliche Konflikte frühzeitig erkennen und verhindern.

Abschließend ist festzuhalten, dass die Stiftungsorgane das Rückgrat jeder Stiftung darstellen. Sie sorgen dafür, dass der Zweck der Stiftung nicht bloß theoretisch besteht, sondern praktisch, rechtssicher und zielorientiert umgesetzt wird.

Eine sorgfältig aufgebaute und kompetent besetzte Gremienlandschaft sorgt dafür, dass die Stiftung langfristig effektiv arbeitet und gleichzeitig das Vertrauen von Öffentlichkeit, Förderinstitutionen und Aufsicht genießt.

10. Gemeinnützigkeit und Steuerersparnis: Vorteile für Stifter

Mit der Gründung einer Stiftung zeigen Sie sozial oder familiär Verantwortung – und erhalten gleichzeitig attraktive steuerliche Vorteile. Das deutsche Steuerrecht belohnt insbesondere gemeinnützige Stiftungen mit speziellen Anreizen, um Engagement zu fördern. Bei der Gründung selbst und bei nachfolgenden Zuwendungen genießen Stifter eine Reihe von Steuervergünstigungen.

Sonderausgabenabzug bei Zuwendungen an eine Stiftung


Im Rahmen des Einkommensteuerrechts können Zuwendungen, sei es in Geld, Wertpapieren oder Immobilien, von Stifterinnen und Stiftern als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Im Rahmen der Gründung einer neuen gemeinnützigen Stiftung greift nach § 10b Abs. 1a EStG eine Sonderregelung: Sie können bis zu 1 Mio. Euro (bzw. 2 Mio. bei gemeinsamer Veranlagung) steuerlich absetzen und diesen Vorteil auf bis zu zehn Jahre verteilen.

Voraussetzung für diese Steuervergünstigung ist, dass die Stiftung gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt und eine Anerkennung durch das Finanzamt vorliegt. Einmalige wie auch wiederholte Zustiftungen an bereits bestehende Stiftungen können ebenfalls unter diese Vorschrift fallen.

Laufender Spendenabzug

Ganz gleich, ob Sie eine eigene Stiftung besitzen oder nicht – regelmäßige Spenden an gemeinnützige Stiftungen lassen sich steuerlich absetzen. Laut § 10b EStG sind bis zu 20 % der Einkünfte oder 4 ‰ der Bruttoerlöse als Sonderausgaben abziehbar.

Wer keine eigene Stiftung errichten will, sich aber kontinuierlich für einen guten Zweck engagiert, sollte sicherstellen, dass die unterstützte Stiftung als gemeinnützig anerkannt ist – nur dann greifen die steuerlichen Begünstigungen.

Erbschaft- und Schenkung steuerliche Vorteile

Auch das Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht bietet einen lohnenden Vorteil: Vermögensübertragungen an anerkannte gemeinnützige Stiftungen sind – unabhängig davon, ob sie zu Lebzeiten oder im Todesfall erfolgen – in der Regel steuerfrei (§ 13 Abs. 1 Nr. 16 ErbStG).

Speziell in der Nachlassplanung entfaltet diese Regelung große Wirkung. Durch die Übertragung von Vermögenswerten in eine Stiftung können Steuerbelastungen umgangen und gleichzeitig gemeinnützige Zwecke nachhaltig unterstützt werden. Für Erblasser mit großem Vermögen bietet die Stiftung somit eine clevere Alternative zur klassischen Erbfolge.

Kapitalertrag- und Körperschaftsteuerbefreiung

Ein weiterer Pluspunkt: Gemeinnützige Stiftungen sind von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit, wenn ihre Einnahmen ausschließlich zur Zielverwirklichung eingesetzt werden. Auch Erträge aus Kapitalvermögen wie Dividenden oder Zinsen können unter bestimmten Bedingungen steuerfrei sein – ein finanzieller Vorteil für Stiftungskapital.

Für die Stifter bringt dies einen entscheidenden Vorteil mit sich: Das einmal in die Stiftung eingebrachte Vermögen bleibt von laufenden Steuerabzügen verschont und steht somit in vollem Umfang für die Umsetzung der gemeinnützigen Ziele zur Verfügung – anders als bei privaten Vermögen, die stets der Einkommen- oder Kapitalertragsbesteuerung unterliegen.

Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung

Damit die steuerlichen Begünstigungen wirksam werden, ist eine Anerkennung der Stiftung als steuerbegünstigte Körperschaft durch das zuständige Finanzamt erforderlich. Diese Anerkennung erfolgt gemäß den §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung (AO). Dabei ist es besonders wichtig, dass die Satzung den Anforderungen des § 60 AO entspricht und die tatsächliche Geschäftsführung mit dem in der Satzung festgelegten gemeinnützigen Zweck übereinstimmt.

Der Freistellungsbescheid, der die steuerliche Anerkennung der Stiftung dokumentiert, wird in der Regel alle drei Jahre einer Überprüfung durch das Finanzamt unterzogen. Satzungsänderungen oder Veränderungen in der Stiftungstätigkeit sind dem Finanzamt mitzuteilen, da sonst die steuerliche Begünstigung erlöschen kann.

Die steuerlichen Vorteile einer Stiftungsgründung sind vielfältig und bieten insbesondere bei größeren Vermögensübertragungen oder Nachlassregelungen erhebliche Entlastungen. Gleichzeitig ermöglicht eine Stiftung, gesellschaftliche Werte nachhaltig zu fördern – vorausgesetzt, die rechtliche und steuerliche Gestaltung erfolgt sorgfältig und professionell.

Es empfiehlt sich, bereits vor der Gründung professionelle steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Dadurch gewährleisten Sie, dass Ihre Stiftung sowohl juristisch als auch steuerlich optimal strukturiert ist und gleichzeitig Ihren persönlichen Stifterwillen sowie die geltenden Gesetze berücksichtigt.

11. Die Rolle der Gemeinnützigkeit bei Anerkennung und Förderung von Stiftungen

Als gemeinnützig gilt eine Stiftung, wenn ihr Zweck dem Allgemeinwohl dient, beispielsweise in Bereichen wie Bildung, Gesundheit, Kultur oder Umweltschutz. Diese Stiftungen profitieren nicht nur steuerlich, sondern erhalten auch viel Anerkennung in der Öffentlichkeit.

Damit eine Stiftung als gemeinnützig anerkannt wird, muss sie ihre gemeinnützigen Ziele klar in der Satzung definieren – und in der tatsächlichen Geschäftsführung konsequent danach handeln.

Das Finanzamt achtet darauf, ob die satzungsgemäßen Ziele durch die Stiftung umgesetzt werden – zunächst bei der Anerkennung und später im regelmäßigen Turnus des Freistellungsverfahrens.

Voraussetzungen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit

Die geltenden Vorgaben im „Mustersatzungserlass“ der Finanzverwaltung müssen bei der Erstellung der Satzung beachtet werden. Insbesondere ist darauf zu achten, dass der Zweck schriftlich klar und ohne Mehrdeutung festgehalten ist.

  • Die Zwecke müssen klar und abschließend genannt sein
  • Die Mittelverwendung darf ausschließlich dem gemeinnützigen Zweck dienen
  • Es dürfen keine eigenwirtschaftlichen Interessen verfolgt werden
  • Ein Begünstigungsverbot ist zu verankern – d. h. keine persönliche Bereicherung durch Vorstandsmitglieder oder Stifter

Eine dauerhafte Ansammlung von Mitteln ist grundsätzlich nicht zulässig. Die Stiftung muss ihre Ressourcen zeitnah einsetzen, es sei denn, dies dient der nachhaltigen Zielerreichung oder ist in der Satzung klar geregelt.

Steuerliche und praktische Vorteile gemeinnütziger Stiftungen

Durch die offizielle Anerkennung als gemeinnützige Einrichtung durch das Finanzamt ergeben sich substanzielle Steuervorteile. Gewöhnlich sind solche Stiftungen dann befreit von:

  • Körperschaftsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer auf Zuwendungen
  • Kapitalertragsteuer (unter bestimmten Voraussetzungen

Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden stellt für gemeinnützige Stiftungen ein zentrales Argument bei der Mittelakquise dar. Unternehmen wie Privatpersonen profitieren gleichermaßen von diesem Anreiz – was sich positiv auf die Stiftungsfinanzierung auswirkt.

Neben den steuerlichen Aspekten ist die Gemeinnützigkeit ein bedeutendes Zeichen für Vertrauen und Transparenz nach außen. Sie stärkt die Glaubwürdigkeit sowohl gegenüber Förderern als auch der Öffentlichkeit. Gemeinnützige Stiftungen genießen ein hohes Ansehen und gelten als seriöse und unabhängige Organisationen.

Gemeinnützigkeit verpflichtet – Kontrolle durch Finanzamt und Stiftungsaufsicht

Gemeinnützige Stiftungen sind nicht nur privilegiert, sondern auch zur Rechenschaft verpflichtet. Regelmäßig sind Mittelverwendung und Aktivitäten darzulegen. Schwerwiegende Verstöße – etwa bevorzugte Nutzung oder unsachgemäße Mittelverwendung – können zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit und erheblichen Steuernachforderungen führen.

Die genaue Dokumentation der Finanzströme, eine lückenlose Nachweisführung und interne Überprüfungen sind für Stiftungen von zentraler Bedeutung. Zur Sicherstellung der Einhaltung aller Vorschriften arbeiten viele Organisationen mit externen Wirtschaftsprüfern oder Steuerexperten zusammen.

Gemeinnützigkeit als Schlüssel zur gesellschaftlichen Wirkung

Eine gemeinnützige Stiftung symbolisiert nicht nur steuerliche Vorteile, sondern auch ein echtes, nachhaltiges Engagement für das Gemeinwohl. Sie übernimmt Verantwortung, wirkt nachhaltig an der Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen mit, fördert soziale Inklusion und trägt zur Bewahrung kultureller oder ökologischer Werte bei.

Wer eine gemeinnützige Stiftung gründen will, sollte den entsprechenden Status bewusst und sorgfältig erreichen – und auch nach der Gründung die ordnungsgemäße Umsetzung und transparente Dokumentation im Blick behalten. Dadurch bleibt die Stiftung leistungsfähig, vertrauensvoll und steuerlich gefördert – im Interesse der Allgemeinheit.

12. Gründerleitfaden – wie Sie Ihre Stiftung Schritt für Schritt aufbauen

Die Gründung einer Stiftung folgt einem sorgfältig definierten Prozess, der sowohl rechtliche als auch organisatorische und inhaltliche Aspekte umfasst. Obwohl der Ablauf klar strukturiert und planbar ist, bedarf es einer gewissenhaften Vorbereitung und – wenn möglich – der Beratung durch Fachleute. Nachfolgend sind die wesentlichen Schritte zusammengefasst:

1. Das Ziel und Zweck definieren

Der erste, unverzichtbare Schritt: Was möchten Sie mit Ihrer Stiftung bewirken? Der Stiftungszweck ist das Herzstück, das klar, langfristig und realistisch formuliert sein muss. Außerdem sollte er Ihre persönliche Vision widerspiegeln und finanzierbar sein durch das vorhandene Stiftungskapital.

2. Das Stiftungskapital festlegen

Eine realistische Kapitalplanung orientiert sich am Stiftungszweck und an der gewählten Form (klassische bzw. Verbrauchsstiftung). Das erforderliche Vermögen sollte so kalkuliert sein, dass der Zweck beständig erfüllt werden kann – in der Regel zwischen 50.000 und 100.000 Euro, je nach Projekt sogar deutlich darüber.

3. Die Satzung erstellen

Die Stiftungssatzung fungiert als grundlegendes rechtliches Gerüst. Sie hält den Namen, Sitz, Zweck, Grundkapital, Organe, Nutzung der Mittel und Änderungen der Satzung fest.
Dabei ist besonders wichtig, dass sie klar strukturiert, rechtlich wasserdicht und sowohl den Vorgaben des BGB als auch der Abgabenordnung entspricht.

4. Den Gründungswillen dokumentieren

Zur Gründung einer Stiftung ist eine schriftliche Willenserklärung des Stifters erforderlich, die entweder in Form eines notariell beglaubigten Gründungsvertrags zu Lebzeiten oder über ein Testament beziehungsweise einen Erbvertrag im Todesfall erfolgt. Die notarielle Beurkundung ist bei Lebzeitstiftungen zwingend vorgeschrieben.

5. Einen Antrag auf Anerkennung stellen

Melden Sie Ihre Stiftung zur Anerkennung bei der jeweiligen Stiftungsaufsichtsbehörde an. Erforderlich sind stets die Satzung, eine Stiftungserklärung und ein Vermögensnachweis. Die Behörde nimmt daraufhin eine umfassende Prüfung der Unterlagen hinsichtlich rechtlicher und inhaltlicher Richtigkeit vor.

6. Optional die Gemeinnützigkeit beantragen

Der Weg zur steuerlichen Begünstigung führt über einen zusätzlichen Antrag auf Gemeinnützigkeit beim Finanzamt. Hierbei wird zuvorderst geprüft, ob Ihre Satzung den §§ 51–68 AO entspricht.

7. Die Anerkennung und Errichtung

Nach positivem Abschluss der Prüfung erhalten Sie die Anerkennungsurkunde – damit wird Ihre Stiftung zur rechtsfähigen juristischen Person. Jetzt kann sie aktiv werden, Verträge eingehen und ihr Vermögen verantwortungsbewusst verwalten.

8. Die Aufnahme der Stiftungsarbeit

Mit der Anerkennung startet die operative Phase der Stiftung. Nun gilt es, die Gremien zu besetzen, administrative Abläufe zu etablieren, Projekte zu initiieren und Fördergelder zielgerichtet einzusetzen. Eine gut durchdachte Organisationsstruktur ist in diesem Stadium besonders wichtig.

Zusammenfassend ist die Gründung einer Stiftung als ein sorgfältig vorbereiteter Prozess zu verstehen, der mit klaren Zielen und professioneller Unterstützung erfolgreich realisiert werden kann. Eine solide Satzung, eine realistische Kapitalbasis und eine klare Organisationsstruktur bilden das Fundament für ein dauerhaft wirksames Engagement.

13. Ihre Stiftung sicher gründen – mit erfahrener Beratung an der Seite

Die Errichtung einer Stiftung stellt juristisch und organisatorisch einen wichtigen Meilenstein dar. Zwar können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen eine Stiftung grundsätzlich selbst gründen, doch empfiehlt es sich in der Praxis dringend, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Unklare Satzungsformulierungen oder steuerliche Fehler können andernfalls erhebliche Schwierigkeiten verursachen.

Ich begleite Sie bei der Erstellung einer rechtssicheren Satzung, dokumentiere Ihren Gründungswillen sorgfältig und unterstütze Sie während des gesamten Anerkennungsprozesses bei der Stiftungsaufsicht. Mit meiner langjährigen Erfahrung und meinem umfangreichen Netzwerk stehe ich Ihnen beratend zur Seite, insbesondere in den Bereichen Gemeinnützigkeit, steuerliche Vorteile und Kapitalstruktur.

Wer von Beginn an auf meine fachkundige Beratung setzt, fördert nicht nur die Anerkennung der Stiftung, sondern auch die professionelle und langfristige Umsetzung seines Stifterwillens.

14. Häufige Fehler bei der Stiftungsgründung

Eine Stiftung zu gründen ist zweifelsohne bedeutend, jedoch auch komplex und fehleranfällig. Verzögerungen bei der Anerkennung oder Einschränkungen in der Wirksamkeit können die Folge sein. Wer sich rechtzeitig mit typischen Problemen auseinandersetzt, kann diese vermeiden und den Gründungsprozess optimal gestalten.

Oftmals liegt ein Fehler darin, dass der Stiftungszweck zu unbestimmt oder weit gefasst definiert wird. Dies führt nicht selten dazu, dass die Anerkennung durch die Aufsichtsbehörde abgelehnt wird. Auch in der Praxis entstehen häufig Umsetzungsprobleme, wenn der Zweck nicht ausreichend konkret formuliert ist oder die finanziellen Mittel für die Zielerreichung nicht ausreichen.

Die ausreichende Kapitalausstattung stellt eine zentrale Voraussetzung für den Erfolg einer Stiftung dar. Insbesondere bei „Ewigkeitsstiftungen“, bei denen ausschließlich die Kapitalerträge verwendet werden dürfen, wird das Kapital häufig unterschätzt. Reicht das Vermögen nicht aus, kann die Stiftung ihren Zweck nicht dauerhaft erfüllen, was eine Ablehnung durch die Stiftungsaufsicht nach sich ziehen kann.

Häufig liegen formale Mängel in der Satzung vor, die die Anerkennung verhindern. Unklare oder fehlende Regelungen zu den Stiftungsorganen, Vertretungsbefugnissen oder Mittelverwendung führen oft dazu, dass die Stiftung nicht rechtswirksam wird. Zudem kann die Nichtübereinstimmung mit der Abgabenordnung zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit führen.

Ein häufiger Fehler bei Stiftungsgründungen besteht darin, dass die fortlaufende Verwaltung und die Erfüllung rechtlicher Pflichten nach der Anerkennung vernachlässigt werden. Eine Stiftung ist kein starres Gebilde, sondern benötigt eine kontinuierliche Führung, Überwachung und Rechenschaft gegenüber den Behörden. Ohne klare Organstrukturen und kompetente Verantwortliche gefährden Gründer die Stabilität und das Ansehen ihrer Stiftung erheblich.

15. Fazit: Die eigene Stiftung als sinnstiftende Lebensentscheidung

Eine Stiftung zu gründen bedeutet nicht einfach nur, formale Vorgaben zu erfüllen. Vielmehr ist es ein bewusster Akt, Verantwortung zu übernehmen und nachhaltig einen positiven Beitrag für die Gesellschaft, die Familie oder eigene Herzensangelegenheiten zu leisten. Wer diesen Weg geht, gestaltet aktiv eine Zukunft mit Weitblick und dem Wunsch, bleibende Spuren zu hinterlassen.

Der Leitfaden hat gezeigt, dass eine Stiftung rechtliche, finanzielle und organisatorische Voraussetzungen erfüllen muss, um dauerhaft wirksam zu sein. Doch mit klarer Zielsetzung, sorgfältiger Satzungserstellung und meiner Begleitung kann die Gründung strukturiert und erfolgreich umgesetzt werden.

Durch die Möglichkeit, Vermögen langfristig für einen festgelegten Zweck zu reservieren, ermöglichen Stiftungen die Bewahrung von Werten, Überzeugungen und Engagement über mehrere Generationen. Egal ob gemeinnützig oder familiär – jede Stiftung spiegelt die Entscheidung wider, eine nachhaltige Wirkung zu erzielen.

Wer sich entscheidet, eine Stiftung zu gründen, trägt nicht nur wesentlich zum Gemeinwohl bei, sondern demonstriert auch Verantwortung, langfristige Verpflichtung und fördert das soziale Miteinander in der Gesellschaft.

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