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Sie suchen kompetente Hilfe bei Ihrer Stiftungsgründung? Bei Joachim Dettmann in Mittenwalde, Mark sind Sie genau richtig! Ich unterstütze Sie als zertifizierter Fachberater bundesweit bei allen Schritten – von der Idee bis zum Management. Über 100 Stiftungen durfte ich bereits erfolgreich begleiten. Packen wir es an!

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Stiftungsberatung
Joachim Dettmann

Ich unterstütze Sie als zertifizierter Stiftungsexperte in ganz Deutschland bei der Gründung und Führung Ihrer Stiftung. Mit über 100 Gründungen und umfangreichen Beratungen für verschiedenste Stiftungstypen stehe ich Ihnen mit meinem Know-how zur Seite.

Ich helfe Ihnen, die richtige Stiftungsart zu finden, ganz gleich ob gemeinnützig, privat oder als Treuhandstiftung. Von der konkreten Zweckgestaltung bis zur passgenauen Satzung, die Ihre Vorstellungen widerspiegelt, begleite ich Sie zuverlässig bei jedem Schritt auf Ihrem Weg zur eigenen Stiftung.

Ob face-to-face, telefonisch oder über Videokonferenzen – ich unterstütze Sie durch den gesamten Gründungsprozess und auch bei der praktischen Umsetzung im Stiftungsmanagement.

Lassen Sie uns Ihre Stiftungsideen gemeinsam realisieren!

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Ich bin zertifizierter Experte für Stiftungen und habe bisher über 100 Stiftungsgründungen erfolgreich begleitet, plus viele Hundert Stunden Beratung in der Praxis für gemeinnützige und Familienstiftungen.

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Ich begleite Sie dabei, die geeignete Stiftungsform auszuwählen und berate Sie umfassend bei der Definition der Stiftungszwecke, der Organisation der Organe und der Entwicklung Ihrer Förderprogramme.

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Ihre persönliche Motivation und Ziele finden in einer maßgeschneiderten Stiftungssatzung ihren Niederschlag. Diese garantiert, dass Ihr Wille nicht nur jetzt, sondern auch in Zukunft respektiert wird – und die staatliche Aufsicht hält diesen Prozess unter ständiger Beobachtung.

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Sie möchten eine Stiftung gründen? Dann profitieren Sie von meiner persönlichen Betreuung, ob vor Ort, telefonisch oder online. Nach der Gründung unterstütze ich Sie zudem im Management Ihrer Stiftung und sorge für einen reibungslosen Ablauf.

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Vom Wunsch zur Wirklichkeit: Wie Sie erfolgreich eine eigene Stiftung gründen

Die Entscheidung zur Stiftungsgründung ist ein Ausdruck von Voraussicht und Engagement. Sie ermöglicht es, bleibende Strukturen zu schaffen, die über den persönlichen Einfluss hinaus Bestand haben und die Gesellschaft positiv prägen können.
Wer eine Stiftung ins Leben rufen möchte, steht häufig vor einer Fülle offener Fragen. Besonders die Themen Finanzierung, rechtliche Zulässigkeit und gemeinnützige Zielsetzung erfordern fundiertes Wissen, damit der Weg zur eigenen Stiftung nicht zu einer bürokratischen Hürde wird.
Zugleich gilt die Stiftung als wirkungsvolles Instrument, um gesellschaftliches Engagement rechtlich abzusichern und langfristig zu etablieren. Ob zur Unterstützung gemeinnütziger Projekte oder zur Bewahrung eines Lebenswerks – sie bietet eine klare, stabile Struktur.

Im Rahmen dieses Leitfadens möchte ich Ihnen einen klar strukturierten Überblick über die Gründung einer Stiftung bieten. Dabei erhalten Sie sowohl einen Einblick in die gesetzlichen Vorgaben als auch konkrete Empfehlungen für die praktische Umsetzung. So dass Sie am Ende auf jeden Fall sagen: „Ich weiß, was zu tun ist, und gehe den nächsten Schritt mit Überzeugung.“

1. Was kennzeichnet eine Stiftung? Eine Einführung

Mit der Stiftung wird ein rechtliches Konstrukt geschaffen, das ausschließlich dem dauerhaften Erreichen eines bestimmten Zwecks dient, welcher durch ein gestiftetes Vermögen abgesichert wird. Im Gegensatz zu anderen Organisationen besitzt sie keine Mitglieder oder Aktionäre und unterliegt nur dem Willen des Stifters.

Im rechtlichen Sinne stellt die Stiftung eine juristische Person des Privatrechts dar, deren Existenz und Handlungsrahmen auf den Vorgaben des BGB und den jeweiligen landesrechtlichen Stiftungsregelungen basieren. Kennzeichnend ist dabei das Stiftungsvermögen, das dauerhaft erhalten wird und ausschließlich mit seinen Erträgen zur Zweckverwirklichung beiträgt – eine Form der nachhaltigen Finanzierung, bei der das Kapital selbst unangetastet bleibt.

Typisch für eine Stiftung ist ihr dauerhaftes Bestehen sowie ihre Loslösung von natürlichen Personen. Sie bleibt bestehen, unabhängig davon, ob der Stifter noch lebt, und agiert ausschließlich im Rahmen des festgelegten Zwecks. Diese rechtliche Stabilität macht sie zu einem effektiven Mittel, um langfristige gesellschaftliche oder persönliche Anliegen zu verwirklichen.

Stiftungen können sowohl von Einzelpersonen als auch von Unternehmen ins Leben gerufen werden und dienen unterschiedlichen Zielsetzungen. Sie können auf das Gemeinwohl ausgerichtet sein – etwa im Bereich Bildung, Umwelt oder Kunst – oder familiäre Interessen verfolgen, wie die dauerhafte Sicherung und Verwaltung des privaten Vermögens über mehrere Generationen hinweg.

Zusammengefasst stellt die Stiftung eine rechtsverbindliche Form dar, mit der dauerhaft ein ideelles oder gemeinnütziges Ziel verfolgt wird. Sie ist Ausdruck eines bewussten Willens, Verantwortung zu übernehmen, Strukturen zu schaffen und auch über die eigene Lebenszeit hinaus nachhaltig zu gestalten.

2. Motivation zur Stiftungsgründung: Gründe und Zielsetzungen

Hinter der Entscheidung zur Stiftungsgründung steht oftmals der Wunsch, über das eigene Leben hinaus positive Impulse zu setzen. Es geht nicht nur um steuerliche Vorteile oder rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten, sondern um die persönliche Überzeugung, Verantwortung zu übernehmen und einen dauerhaften gesellschaftlichen Mehrwert zu schaffen.

So unterschiedlich die Menschen sind, so verschieden sind auch die Beweggründe, eine Stiftung zu gründen. Gemeinsam ist ihnen jedoch der Wunsch, Verantwortung zu übernehmen und eine dauerhafte, positive Wirkung zu erzielen – im Einklang mit den eigenen Wertvorstellungen.

Nachhaltiges Engagement für ein persönliches Anliegen:
Zahlreiche Stifterinnen und Stifter verfolgen mit der Errichtung einer Stiftung das Ziel, einem bestimmten Thema dauerhaft Gewicht zu verleihen – etwa im Bereich der Jugendförderung, kulturellen Bildung, Umweltprojekte oder wissenschaftlicher Entwicklung. Die Stiftung bietet dabei einen stabilen Rahmen, um langfristig Wirkung zu entfalten – unabhängig von gesellschaftlichen Moden.

Unternehmensstiftung als Generationenlösung:
Für viele Gründer ist die Stiftung der logische Schritt, um das unternehmerische Lebenswerk dauerhaft zu erhalten. Sie schafft eine generationsübergreifende Lösung, bei der zentrale Werte, Führungsideale und wirtschaftliche Nachhaltigkeit auch in Zukunft gewahrt bleiben.

Wirkung über Generationen hinweg:
Stiftungen bieten die Möglichkeit, gesellschaftliche Verantwortung nicht nur punktuell, sondern über Generationen hinweg zu übernehmen. Die dauerhafte Finanzierung durch Vermögenserträge ermöglicht ein planbares und stetiges Engagement in Bereichen mit langfristigem Handlungsbedarf.

Familiäre Werteweitergabe und langfristige Absicherung:
Durch die Einrichtung einer Familienstiftung lässt sich Vermögen langfristig bewahren und über mehrere Generationen hinweg übertragen. Dabei sorgen feste Regeln für die Verwendung des Vermögens für Transparenz und Stabilität, wodurch eine Zersplitterung verhindert wird. Zugleich dient die Stiftung als Instrument zur bewussten Vermittlung von familieninternen Werten wie Verantwortung, Bildung und Gemeinsinn.


Steuerlicher Anreiz als zusätzlicher Beweggrund:
Auch wenn der steuerliche Vorteil nicht der alleinige Grund für die Gründung einer Stiftung sein sollte, bietet das deutsche Steuerrecht gerade für gemeinnützige Stiftungen attraktive Vergünstigungen. Dazu gehören unter anderem Sonderausgabenabzüge bei Zuwendungen, Befreiungen von der Erbschaftsteuer sowie diverse Möglichkeiten zur steueroptimierten Nachlassgestaltung.

Stiftung als Ausdruck persönlicher Werte und Lebensleistung:
Für zahlreiche Stifterinnen und Stifter stellt die Errichtung einer Stiftung eine sinnstiftende Möglichkeit dar, das eigene Lebenswerk zu würdigen und dauerhaft wirksam werden zu lassen. Sie verleiht individuellen Überzeugungen eine institutionelle Form und ermöglicht die Weitergabe gelebter Werte an künftige Generationen.

Mit einer Stiftung treffen Sie eine Entscheidung für das langfristige Sichtbarmachen Ihrer Werte und Überzeugungen. Sie verbinden wirtschaftliche Mittel mit ethischer Zielsetzung und schaffen eine Plattform für bleibende Wirkung.

Wenn Sie eine dauerhafte Form des Engagements suchen, die Ihre Vorstellungen strukturiert und rechtssicher trägt, ist die Stiftung eine geeignete Option.

3. Unterschiedliche Stiftungsmodelle im rechtlichen Kontext

Das breite Spektrum an Stiftungsarten in Deutschland ermöglicht eine präzise Abstimmung auf individuelle Förderabsichten. Die Auswahl der geeigneten Form hängt von verschiedenen Faktoren ab – etwa von der Frage, ob eine gemeinnützige, privatnützige oder unternehmensverbundene Stiftung gegründet werden soll.

Nachstehend erläutern wir Ihnen die bedeutendsten Typen im Überblick.

Gemeinnützige Stiftung
Die gemeinnützige Stiftung hat den Zweck, dem Gemeinwohl zu dienen, zum Beispiel durch Förderung von Bildung, Wissenschaft, Kunst, Kultur, Umwelt- oder Tierschutz, Entwicklungszusammenarbeit oder Unterstützung Bedürftiger. Sie ist die häufigste Stiftungsform in Deutschland und profitiert von steuerlichen Vergünstigungen wie der Befreiung von Körperschafts- und Erbschaftsteuer sowie der Möglichkeit, Spenden steuerlich abzusetzen.

Gemeinnützige Stiftungen werden von Privatpersonen, Familien oder Unternehmen gegründet und ermöglichen nachhaltiges gesellschaftliches Engagement und langfristige Wirkung.

Familienstiftung
Die Familienstiftung hat vor allem die Funktion, das Familienvermögen nachhaltig zu schützen und zu verwalten und gleichzeitig die wirtschaftliche Versorgung der Familienmitglieder sicherzustellen. Im Gegensatz zu gemeinnützigen Stiftungen verfolgt sie private Interessen und wird steuerlich anders behandelt.

Bei der Nachlassplanung – vor allem bei großen Vermögen oder Unternehmensanteilen – bietet sie die Möglichkeit, Erbstreitigkeiten zu verhindern, das Vermögen zu bündeln und die Kontrolle über das Vermögen generationsübergreifend zu gewährleisten.

Unternehmensstiftung
Unternehmensstiftungen haben meist das doppelte Ziel, nämlich den Erhalt eines Unternehmens und die gleichzeitige Verfolgung eines Stiftungszwecks. Unternehmer wählen diese Form, um ihr Unternehmen langfristig unabhängig zu halten und gleichzeitig gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen.

Das Unternehmen wird dabei oft ganz oder teilweise in das Stiftungskapital überführt. Die Erträge aus dem Geschäftsbetrieb gehen an die Stiftung, die diese Gelder wiederum für den definierten Zweck einsetzt. Dies ist etwa bei der Bosch Stiftung oder der Bertelsmann Stiftung der Fall.

Treuhandstiftung (unselbstständige Stiftung)
Als nicht rechtsfähige Stiftung wird die Treuhandstiftung nicht als eigene juristische Einheit gegründet, sondern von einem Treuhänder betreut. Dies kann ein Verein, eine Bank oder eine Stiftungsverwaltung sein. Der Treuhänder verwaltet das Vermögen entsprechend den Stiftungszwecken und Vorgaben des Stifters.

Diese Form ist besonders geeignet für kleinere Stiftungen oder Stifter, die keine eigene Verwaltung aufbauen wollen. Sie bietet eine günstige und unkomplizierte Möglichkeit zur Stiftungserrichtung, gerade bei kleineren Vermögenswerten.

Verbrauchsstiftung
Die Verbrauchsstiftung zeichnet sich dadurch aus, dass neben den Erträgen auch das eigentliche Stiftungsvermögen für die Umsetzung des Zwecks eingesetzt werden kann. Diese Form ist befristet und speziell für Anliegen konzipiert, die innerhalb eines mittelfristigen Zeitrahmens von zehn bis zwanzig Jahren Wirkung zeigen sollen, wie befristete Bildungsprogramme oder gezielte Maßnahmenförderungen.
Sie ist besonders geeignet für Personen, die zu Lebzeiten eine greifbare Wirkung erzielen möchten, ohne ein dauerhaftes Kapital zu hinterlegen.

Kirchliche und öffentliche Stiftungen
Kirchliche Stiftungen stehen in enger Verbindung mit Glaubensgemeinschaften und verwenden ihre Mittel vorrangig für kirchliche seelsorgerische, soziale oder kulturelle Zwecke. Dagegen werden öffentliche Stiftungen von staatlichen Einrichtungen ins Leben gerufen, um öffentliche Aufgaben unabhängig von politischen Schwankungen und langfristig zu erfüllen.

Die Entscheidung für eine bestimmte Stiftungsform richtet sich nach Ihren individuellen Zielen, der Größe Ihres Vermögens und dem Zeitraum, in dem Sie eine Wirkung erzielen möchten. Gemeinnützige Stiftungen sind auf gesellschaftlichen Nutzen und steuerliche Vergünstigungen ausgerichtet, während Familienstiftungen und Unternehmensstiftungen vor allem die langfristige Sicherung von Vermögen und Werten ermöglichen.

Ich empfehle dringend, sich fachkundig in juristischen, steuerlichen und strategischen Belangen beraten zu lassen, damit die Stiftung genau auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist und rechtlich einwandfrei gegründet wird.

4. Rahmenbedingungen und Anforderungen für die Stiftungsgründung

Die Entscheidung zur Stiftungsgründung ist für jeden ein maßgeblicher Schritt – in rechtlicher, finanzieller und ideeller Hinsicht. Um diesen Schritt tragfähig umzusetzen, müssen sowohl gesetzliche Vorgaben als auch inhaltliche Parameter erfüllt werden. So wird gewährleistet, dass die Stiftung nachhaltig arbeitet und ihren Stiftungszweck kontinuierlich verfolgt.

Ein klar definierter Stiftungszweck

Der erste und wichtigste Schritt bei der Stiftungsgründung ist die Formulierung eines konkreten und rechtlich zulässigen Zwecks. Denn auf diesem basiert die gesamte Mittelverwendung der Stiftung – zum Beispiel zugunsten von Bildungsförderung, wissenschaftlicher Forschung, Umweltschutz, künstlerischer Entwicklung oder sozialen Initiativen. Der Zweck muss dauerhaft durchführbar sein und darf keinerlei Konflikt mit geltendem Recht oder der öffentlichen Ordnung aufweisen.

Bei gemeinnützigen Stiftungen ist zusätzlich sicherzustellen, dass der Zweck mit den Vorgaben der Abgabenordnung (§§ 51–68 AO) übereinstimmt, um überhaupt steuerlich gefördert zu werden.

Ein ausreichendes Stiftungskapital

Ein bedeutsames Element ist das Stiftungsvermögen – also das Geld, mit dem die Stiftung ausgestattet wird. Es muss so bemessen sein, dass die erzielbaren Erträge auch auf lange Sicht für die Umsetzung des Zwecks ausreichen.

Eine verbindlich festgelegte Mindesthöhe existiert auf Bundesebene nicht. Dennoch setzen viele Stiftungsbehörden ein Startkapital von 50.000 bis 100.000 Euro voraus – bei gemeinnützigen Zwecken durchaus mehr. Je nach finanziellen Zielsetzungen und organisatorischer Struktur kann aber ein deutlich höheres Vermögen nötig sein.

Eine weitere Option ist die Verbrauchsstiftung – sie erlaubt es, das gestiftete Kapital innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens zu verbrauchen, sodass der Stiftungszweck zeitnah realisiert werden kann.

Eine rechtssichere Stiftungssatzung

Die Stiftungssatzung fungiert als ihre „Verfassung“. Sie regelt verbindlich alle essenziellen Rahmenbedingungen, dazu gehören unter anderem:

  • Name, Sitz und Rechtsform
  • Stiftungszweck
  • Umfang und Art des Vermögens
  • Organisation und Organe der Stiftung (z. B. Vorstand, Kuratorium)
  • Verfahren zur Mittelverwendung
  • Regelungen zu Änderungen oder Auflösung der Stiftung

Es ist absolut erforderlich, Ihre Satzung so zu verfassen, dass der Stiftungszweck dauerhaft und in Unabhängigkeit verfolgt werden kann. Gleichzeitig ist es wichtig, praktikable Strukturen für Verwaltung und Kontrolle zu verankern.

Der Wille zur Gründung – die Stiftungserklärung

Eine Stiftung kann entweder als Lebzeitstiftung zu Lebzeiten des Stifters oder von Todes wegen durch eine letztwillige Verfügung gegründet werden. In beiden Fällen ist eine Stiftungserklärung notwendig, in der der Stifter seinen Willen zur Gründung verbindlich festhält. Bei der Lebzeitstiftung erfolgt dies durch einen notariell beurkundeten Gründungsvertrag, während bei einer Gründung von Todes wegen die Stiftungserrichtung über Testament oder Erbvertrag geregelt wird und nach dem Erbfall wirksam wird.

Anerkennung durch die Stiftungsbehörde

Zur Erlangung der Rechtsfähigkeit muss eine Stiftung in der Regel die staatliche Anerkennung durch die zuständige Stiftungsaufsichtsbehörde am Sitz der Stiftung einholen. Dabei konzentriert sich die Prüfung der Behörde vor allem auf:

  • Die dauerhafte und nachhaltige Erfüllbarkeit des Stiftungszwecks
  • Die ausreichende Kapitalausstattung
  • Die rechtliche und organisatorische Eignung der Satzung

Nach Abschluss der positiven Prüfung durch die Aufsichtsbehörde wird die Stiftung offiziell als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts anerkannt und erlangt damit eigene Rechtspersönlichkeit.

Optionale Anerkennung der Gemeinnützigkeit

Wird eine Stiftung mit gemeinnützigem Ziel gegründet, ist zusätzlich eine Prüfung durch das zuständige Finanzamt erforderlich. Geprüft wird insbesondere die Satzung in Hinblick auf die Vereinbarkeit mit der Abgabenordnung.
Nach positiver Beurteilung stellt das Finanzamt eine Gemeinnützigkeitsbescheinigung aus, die steuerliche Vorteile sowohl für die Stiftung als auch für ihre Unterstützer garantiert.

Eine Stiftung aufzubauen erfordert Zeit, Engagement und Weitsicht – es ist nichts, das man nebenher erledigt.
Die gesetzlichen und administrativen Hürden sind nicht zu unterschätzen, lassen sich aber mit klarer Struktur und guter Planung bewältigen.
Wer bereit ist, sich mit den Voraussetzungen auseinanderzusetzen und nicht zögert, Experten einzubeziehen, kann langfristige Wirkung entfalten.

5. Was kostet eine Stiftungsgründung? Ein Überblick über die Ausgaben

„Was kostet es, eine Stiftung zu gründen?“ – diese Frage begegnet mir in fast jedem Beratungsgespräch. Sie ist völlig berechtigt, denn das Stiftungsvermögen ist der Schlüssel zur langfristigen Handlungsfähigkeit der Stiftung und gleichzeitig ein Kriterium für die Anerkennung durch die Aufsichtsbehörde.

Wichtig ist zu wissen, dass keine rechtliche Mindesthöhe für das Stiftungskapital existiert. Dennoch haben sich in der Praxis Richtwerte zwischen 50.000 und 100.000 Euro eingebürgert – bei gemeinnützigen Stiftungen sogar oft deutlich mehr. Entscheidend bleibt, ob die Erträge aus dem Stiftungskapital langfristig zur Finanzierung des Zwecks ausreichen.

Ein nützlicher Hinweis von mir: Sie können auch mit einer Verbrauchsstiftung beginnen, bei der das Anfangskapital innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens vollständig genutzt werden darf.

6. Gesetzliche Anforderungen und Stiftungsrecht kompakt erklärt

Die Gründung einer Stiftung ist an rechtliche Rahmenbedingungen geknüpft, die sicherstellen, dass das Stiftungsvermögen und der Stiftungszweck langfristig gewahrt bleiben. Dazu gehören unter anderem Anforderungen an die Satzung, die Anerkennung durch die Stiftungsbehörde sowie Regelungen zur Vermögensverwaltung und internen Struktur. Wer sich hier auskennt, schafft von Beginn an eine stabile Grundlage.

Gesetzliche Grundlagen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Stiftungen ergeben sich im Wesentlichen aus zwei Ebenen:
• Dem Bundesrecht – vor allem §§ 80 bis 88 BGB –, das die generellen Vorgaben für Stiftungen des bürgerlichen Rechts enthält.
• Den Landesstiftungsgesetzen, welche in den Bundesländern ergänzend die Strukturen, Anerkennungsverfahren und Aufsichtsregeln festlegen.
Da die Stiftungsaufsicht dezentral über die Länder erfolgt, können sich in Details, wie Mindestkapital oder Organe, Unterschiede zwischen den Bundesländern ergeben.

Anerkennung als rechtsfähige Stiftung

Die Anerkennung durch die zuständige Stiftungsaufsichtsbehörde ist unerlässlich, damit eine Stiftung rechtsfähig wird. Im Rahmen der Prüfung achtet die Behörde besonders darauf, ob die entscheidenden Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere:

  • Die Dauerhaftigkeit der Stiftung
  • Die Eignung des Stiftungszwecks
  • Die ausreichende Kapitalausstattung
  • Die Rechtskonformität der Satzung
  • Die Funktionsfähigkeit der Organisation

Mit dem Abschluss der behördlichen Prüfung wird die Stiftung zur eigenen juristischen Person – das heißt, sie darf eigenständig handeln, rechtliche Verpflichtungen eingehen, Vermögensfragen regeln und Klagen erheben oder abwehren.

Stiftungssatzung – normatives Grundgerüst:
Das zentrale Dokument jeder Stiftung ist ihre Satzung, die das rechtliche Fundament bildet. § 81 BGB schreibt dabei bestimmte Mindestinhalte vor, insbesondere:

  • Name und Sitz der Stiftung
  • Zweck der Stiftung
  • Vermögensausstattung
  • Regelungen zur Verwendung der Erträge
  • Bestimmungen über die Organisation und Organe

Darüber hinaus sollte die Satzung auch Regelungen enthalten für:

  • Nachfolge und Amtszeiten der Organmitglieder
  • Vertretungsbefugnisse
  • Satzungsänderungen
  • Auflösung oder Zusammenlegung der Stiftung

Die Satzung ist so zu verfassen, dass sie sowohl dauerhaft die Stiftungszwecke absichert als auch die operative Leistungsfähigkeit und Unabhängigkeit gewährleistet.

Rechtsform und Stiftungstypen

Die rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts stellt die gängigste Form in Deutschland dar. Zusätzlich sind jedoch auch andere Stiftungsarten bekannt, darunter:

  • Nicht rechtsfähige (Treuhand-)Stiftungen, die durch einen Treuhänder verwaltet werden
  • Stiftungen öffentlichen Rechts, die durch staatliche Akte gegründet werden
  • Kirchliche Stiftungen, die in Trägerschaft von Religionsgemeinschaften stehen

Je nach gewählter Rechtsform variieren interne Verwaltungsstruktur, externe Aufsicht und Kapitaleinbindung erheblich – was eine fundierte Entscheidungsfindung voraussetzt.

Stiftungsaufsicht – Kontrolle im öffentlichen Interesse

Rechtsfähige Stiftungen in Deutschland unterliegen permanent der Aufsicht durch zuständige Behörden. Diese gewährleisten, dass die Stiftung im Sinne ihres Zwecks handelt und alle relevanten rechtlichen sowie satzungsmäßigen Vorgaben einhält.

Die Stärke der Aufsicht hängt stark von der regionalen Zuständigkeit und vom Stiftungstyp ab. In der Praxis kontrolliert die Behörde meist:

  • Die ordnungsgemäße Mittelverwendung
  • Die Einhaltung des Stiftungszwecks
  • Die wirtschaftliche Situation der Stiftung
  • Satzungsänderungen oder Maßnahmen zur Auflösung

Die Stiftungsaufsicht mischt sich nicht in den konkreten Stiftungszweck ein, sofern dieser im Rahmen rechtlicher Zulässigkeit bleibt.

Steuerrechtliche Rahmenbedingungen

Zusätzlich zu den gesetzlichen zivilrechtlichen Regeln gelten auch steuerliche Vorgaben, die insbesondere bei der Anerkennung der Gemeinnützigkeit relevant sind. Die Abgabenordnung (§§ 51–68 AO) gibt hier die Rahmenbedingungen vor. Das Finanzamt prüft, ob Satzung und tatsächliche Geschäftsführung den gemeinnützigen Anforderungen entsprechen.

Einmal anerkannt, profitiert die Stiftung von verschiedenen steuerlichen Vergünstigungen, u. a.:

  • Befreiung von Körperschaft- und Gewerbesteuer
  • Spendenabzugsfähigkeit für Zuwendungen
  • Steuerliche Vorteile bei Erbschaften und Schenkungen

Ohne regelmäßige Überprüfung und Dokumentation durch das Finanzamt kann die steuerrechtliche Anerkennung einer Stiftung nicht dauerhaft gewährleistet werden.

Der rechtliche Rahmen scheint Ihnen zu umfangreich? Lassen Sie sich nicht entmutigen – gemeinsam finden wir einen pragmatischen und rechtssicheren Weg.

7. Der Stiftungszweck – Bedeutung, Ausgestaltung und Umsetzung

Der Zweck einer Stiftung ist zweifellos das Herzstück der gesamten Konstruktion – denn er legt fest, in welchem Bereich das Vermögen wirken soll und gibt der Stiftung damit eine klare inhaltliche Richtung.

Eine Stiftung wird ohne einen klar definierten und rechtlich zulässigen Zweck nicht anerkannt. Gleichzeitig spiegelt der Zweck das persönliche Anliegen des Stifters wider und verleiht der Stiftung ihre besondere Identität.

Ein sauber formulierter Stiftungszweck sollte konkret, eindeutig und erreichbar sein. Allgemeine Begriffe wie „Förderung des Gemeinwohls“ reichen zur Prüfung meist nicht aus. Stattdessen sollte klar definiert sein: Wer soll gefördert werden? Welche Maßnahmen sind geplant? Welches Ergebnis strebt man langfristig an? Eine solche Transparenz stärkt das Vertrauen der Behörden, der Gesellschaft und möglicher Mitglieder oder Gremien.

In der realen Stiftungslandschaft nehmen Zwecke ganz verschiedene Formen an. Besonders oft gewählt werden:

  • Förderung von Bildung, Wissenschaft und Forschung
  • Kunst und Kultur
  • Denkmal- und Umweltschutz
  • Soziale Hilfen und Inklusion
  • Gesundheitspflege
  • Kinder- und Jugendförderung
  • Entwicklungshilfe
  • Tierschutz
  • religiöse oder kirchliche Zwecke

Wählen Sie zwischen einer gemeinnützigen Stiftung und einer Familienstiftung, so prägt dies entscheidend die Zielrichtung des Zwecks. Gemeinnützige Stiftungen haben in der Regel soziale, kulturelle oder ökologische Ziele und sind steuerlich begünstigt. Familienstiftungen hingegen verfolgen primär private Belange wie Vermögenserhalt oder familiäre Absicherung.

Notwendig ist ein dauerhaft realisierbarer Zweck – mit Ausnahme von Verbrauchsstiftungen sind Stiftungen zeitlich unbegrenzt. Eine zu enge Zielsetzung schränkt die Beweglichkeit ein, eine zu offenen löst vielleicht fehlende Identität aus und erschwert die Anerkennung.

Wichtig ist, dass der gewählte Zweck zum finanziellen Fundament passt. Beispielsweise benötigt der Schulbau ein erhebliches Kapitalvolumen, während für Stipendien oder kleinere Kunstprojekte deutlich weniger nötig ist. Deshalb ist eine vorab erfolgte Wirkungsanalyse und Finanzplanung sehr empfehlenswert, um realistische Voraussetzungen zu schaffen.

Ein zentraler Gedanke ist, ob ein Zweckwechsel möglich ist, wenn sich gesellschaftliche Bedingungen nachhaltig ändern oder der ursprüngliche Zweck überholt scheint. Die Satzung kann hierfür flexible Anpassungsklauseln enthalten, ohne den Stifterwillen aufzugeben. Fehlen sie, sind Zweckänderungen nur unter sehr engen Voraussetzungen und nach Zustimmung der Aufsichtsbehörde (§ 87 BGB) erlaubt.

8. Die Satzung als Wegweiser der Stiftungsidee

Die Satzung bildet das Rückgrat jeder Stiftung. In ihr finden sich alle wesentlichen Regelungen – vom inhaltlichen Ziel der Stiftung über technische Fragen der Vermögensverwaltung bis hin zur Definition von Leitungs- und Kontrollorganen. Sie ist damit das Fundament, auf dem alle weiteren stiftungsrechtlichen Schritte aufbauen.

Gemäß § 81 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) muss die Stiftungssatzung mindestens folgende Bestandteile enthalten:

  • Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung
  • Zweck der Stiftung (klar und dauerhaft erreichbar)
  • Vermögensausstattung
  • Verwendung der Mittel
  • Bestimmungen zur Organisation der Stiftung (Organe, deren Aufgaben und Bestellung)

Darüber hinaus ist eine Gestaltung der Satzung sinnvoll, die spätere Satzungsänderungen, Zweckmodifikationen, Nachfolgeregeln und sogar eine mögliche Auflösung oder Fusion berücksichtigt. Diese Ergänzungen sichern rechtliche Transparenz und ermöglichen Flexibilität bei veränderten Umständen.

Genauso wichtig ist, dass die Satzung rechtlich einwandfrei formuliert ist und gleichzeitig in der Praxis funktioniert. Das heißt: verständliche Sprache, möglichst wenig juristische Abschweifung – ideal, wenn auch Ehrenamtliche oder externe Mitwirkende eingebunden werden.

Es ist wichtig, dass alle Formulierungen auch später von Behörde oder Finanzamt bestätigt werden können – insbesondere bei gemeinnützigen Stiftungen. Dort müssen die Texte exakt den Vorgaben der Abgabenordnung folgen (z. B. § 60 AO).

Ein essenzieller Bestandteil ist die Formulierung zur Organisation der Stiftungsorgane. Die Satzung muss klar definieren, wie Vorstand, Kuratorium oder andere Gremien zusammengesetzt sind, welche Entscheidungsbefugnisse sie innehaben und wie ihre Abläufe strukturiert sind. Regelungen zu Amtszeiten, Wiederwahlmöglichkeiten und Abberufung stärken dabei Vertrauen und Governance.

Für die Beurteilung durch Aufsichtsbehörden und das Finanzamt ist die Satzung ein wesentlicher Prüfstein – sie dokumentiert, ob die Stiftung tatsächlich ihrem eigenen Zweck folgt. Das Finanzamt nimmt die Satzung genau unter die Lupe, bevor eine steuerliche Anerkennung erfolgt. Daher sollten Zweck und Mittelverwendung klar formuliert und absolut rechtlich abgesichert sein.

9. Stiftungsstruktur in der Praxis – Gremien, Funktionen und gesetzliche Vorgaben

Stiftungsarbeit basiert auf klar strukturierten Organen: Leitung durch den Vorstand, ergänzt um Kontroll- und Beratungsgremien wie Kuratorium oder Beirat. Auch wenn keine gesetzliche Mindestanzahl erforderlich ist, fordern die Behörden eine Mindestorganisation, um ordnungsgemäße Verwaltung sicherzustellen.

Der Vorstand – das leitende Organ der Stiftung

Als zentrales geschäftsführendes Organ trägt der Vorstand Verantwortung für die operative Geschäftsführung. Er repräsentiert die Stiftung juristisch, sorgt für die Umsetzung des Zwecks und kontrolliert den Umgang mit den Stiftungsmitteln. Zu seinen Aufgaben zählen beispielsweise:

  • Die Entwicklung und Umsetzung der Förderstrategie
  • Die Verwaltung des Stiftungsvermögens
  • Die Erstellung von Haushalts- und Finanzplänen
  • Der Abschluss von Verträgen
  • Die Zusammenarbeit mit Partnern und Förderempfängern
  • Die Berichterstattung an die Stiftungsaufsicht und ggf. das Finanzamt

Die Satzung lässt zu, dass der Vorstand aus einer einzelnen Person oder mehreren Mitgliedern besteht. In der Praxis ist es üblich, ein mehrköpfiges Gremium zu installieren, um die Arbeit gemeinsam zu tragen. Unterschiedliche fachliche Stärken können so eingebracht werden. Gleichzeitig erlaubt eine klare Ressortteilung die Trennung von operativer und strategischer Verantwortung.

Kuratorium oder Stiftungsrat – das Kontroll- und Aufsichtsorgan:

In vielen Stiftungen übernimmt das Kuratorium – teilweise auch als Stiftungsrat bezeichnet – sowohl eine Kontroll- als auch eine beratende Rolle. Es prüft, ob der Vorstand den festgelegten Zweck umsetzt und ressourcenschonend agiert. Zu seinen regelmäßig anfallenden Aufgaben zählen unter anderem:

  • Die Bestellung und Entlastung des Vorstands
  • Die Genehmigung wichtiger Entscheidungen, z. B. Satzungsänderungen
  • Die strategische Beratung der Stiftung
  • Die Kontrolle der Jahresabrechnung und Mittelverwendung

Zwar ist ein Kuratorium nicht zwingend vorgeschrieben, doch bei größeren oder kapitalstarken Stiftungen ist es eine kluge Ergänzung – und wird von der Stiftungsaufsicht gerne gesehen. Es sorgt für Transparenz, stärkt die Kontrolle und garantiert Integrität. Die Integration renommierter Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Wirtschaft oder öffentlichem Leben kann zudem das Vertrauen in die Stiftung enorm stärken.

Der Beirat – beratende Unterstützung mit Fachkompetenz

Ein Beirat ist ein zusätzliches, jedoch nicht verpflichtendes Gremium, das primär der fachlichen Beratung dient. Häufig fokussiert er sich je nach Bedarf auf Forschung, Kultur, Bildung oder Kommunikation. Seine Aufgabe ist nicht Entscheidungsgewalt, sondern Qualitätssicherung und Erfahrungsaustausch.

In manchen Stiftungen besteht der Beirat aus ehrenamtlich engagierten Fachleuten oder Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens. Seine Aufgaben und Rechte sollten in der Satzung oder in einer Geschäftsordnung klar definiert sein, um eine geordnete Zusammenarbeit mit Vorstand und Kuratorium zu gewährleisten.

Zusammenspiel der Organe – klare Rollen, gute Zusammenarbeit

Die Effektivität einer Stiftung wird wesentlich durch das Zusammenspiel ihrer Organe bestimmt. Wesentlich sind dabei klare Zuständigkeiten, eine transparente Kommunikation sowie nachvollziehbare Entscheidungsprozesse. Aus diesem Grund sind in der Satzung genaue Regelungen zu Zusammensetzung, Amtsdauer, Vertretungsbefugnissen und Aufgaben der Organe notwendig.

Wichtig ist zudem, Interessenkonflikte zu verhindern – zum Beispiel bei familiären oder geschäftlichen Verbindungen zwischen Stifter, Vorstand und Begünstigten. Hier helfen transparente Kontrollregeln, um die Glaubwürdigkeit der Stiftung zu sichern und innere Auseinandersetzungen zu verhindern.

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass die Organe einer Stiftung das organisatorische Fundament bilden. Sie stellen sicher, dass der Zweck nicht lediglich schriftlich vorhanden ist, sondern tatsächlich verantwortungsbewusst, rechtlich einwandfrei und effizient gelebt wird.

Die Etablierung einer professionell geführten und gut strukturierten Gremienorganisation trägt entscheidend dazu bei, dass die Stiftung auf Dauer erfolgreich agiert und das Vertrauen aller relevanten Akteure wie Öffentlichkeit, Förderer und Aufsichtsbehörden sichert.

10. Steuervorteile im Stiftungswesen – Chancen für Ihr Engagement

Die Errichtung einer Stiftung symbolisiert nicht nur gesellschaftliches oder familiäres Engagement, sondern bringt auch nennenswerte steuerliche Vorteile mit sich. Das deutsche Steuerrecht unterstützt insbesondere gemeinnützige Stiftungen mit speziellen Anreizen. Dadurch können Stifter sowohl bei der Gründung als auch bei späteren Zuwendungen von großzügigen Steuervergünstigungen profitieren.

Sonderausgabenabzug bei Zuwendungen an eine Stiftung

Zuwendungen an Stiftungen – etwa in Form von Bargeld, Wertpapieren oder Immobilien – lassen sich steuerlich geltend machen und können als Sonderausgaben beim Finanzamt eingereicht werden.

Für die Neugründung einer gemeinnützigen Stiftung ermöglicht § 10b Abs. 1a EStG einen Sonderabzug von bis zu 1 Million Euro, bei Ehegatten sogar bis zu 2 Millionen Euro. Die steuerliche Berücksichtigung kann über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren erfolgen.

Die Steuervergünstigung gilt nur, wenn die Stiftung gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Ziele verfolgt und vom Finanzamt offiziell als solche anerkannt wurde. Auch einmalige oder regelmäßige Zustiftungen an bestehende gemeinnützige Stiftungen können von dieser Regelung profitieren.

Laufender Spendenabzug

Auch ohne Gründung einer Stiftung können Sie regelmäßige Spenden steuerlich absetzen. Laut § 10b EStG dürfen bis zu 20 % Ihres jährlichen Einkommens oder alternativ 4 Pro Tausend Ihrer Umsätze, Löhne und Gehälter als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Selbst ohne eine eigene Stiftung zu gründen, kann man durch wiederkehrende Spenden zur Stabilität einer Stiftung beitragen. Die steuerliche Relevanz setzt allerdings eine Bestätigung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt voraus.

Erbschaft- und Schenkung steuerliche Vorteile

Ein weiterer Steuervorteil ergibt sich beim Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuerrecht. Vermögensübertragungen an gemeinnützige Stiftungen – sowohl zu Lebzeiten als auch im Erbfall – sind üblicherweise steuerfrei, gestützt auf § 13 Abs. 1 Nr. 16 ErbStG.

Insbesondere bei der Nachlassplanung erweist sich diese Regelung als äußerst vorteilhaft. Die Übertragung von Vermögen in eine Stiftung ermöglicht es, hohe Steuerbelastungen zu umgehen und zugleich dauerhaft soziale oder kulturelle Projekte zu fördern. Gerade für Erblasser mit umfangreichem Vermögen stellt die Stiftung eine sinnvolle Alternative zur herkömmlichen Vererbung dar.

Kapitalertrag- und Körperschaftsteuerbefreiung

Ein zusätzlicher steuerlicher Vorteil besteht darin, dass gemeinnützige Stiftungen von Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit sind, solange ihre Einnahmen direkt zur Erfüllung des Stiftungszwecks genutzt werden. Auch Kapitalgewinne wie Zinserträge oder Dividenden sind unter bestimmten Bedingungen steuerfrei, was die ökonomische Basis der Stiftung stärkt.

Was viele nicht wissen: Innerhalb einer Stiftung kann das Vermögen dauerhaft steuerlich geschont und dadurch wirkungsvoller eingesetzt werden. Bei privaten Vermögen hingegen fällt auf Erträge regelmäßig Steuer an – was die Mittel langfristig reduziert. Die Stiftung bietet somit einen ökonomischen Vorteil.

Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung

Damit die genannten steuerlichen Vorteile tatsächlich greifen, muss die Stiftung vom zuständigen Finanzamt als steuerbegünstigte Körperschaft nach §§ 51–68 AO anerkannt sein. Voraussetzung ist eine satzungsgemäße Ausrichtung nach § 60 AO und eine Geschäftsführung, die das erklärte gemeinnützige Ziel tatsächlich verfolgt.

Durch einen Freistellungsbescheid wird die Steuerbegünstigung offiziell anerkannt. Das Finanzamt überprüft diesen Bescheid meist alle drei Jahre. Änderungen in der Satzung oder im operative Handeln sind dem Finanzamt zu melden, sonst droht der Verlust des steuerlichen Vorteils.

Die Gründung einer Stiftung bringt zahlreiche steuerliche Vorteile mit sich, die vor allem bei hohen Vermögenswerten oder in der Nachlassplanung zum Tragen kommen. Um diese Vorteile optimal zu nutzen, ist jedoch eine präzise rechtliche und steuerliche Ausgestaltung unerlässlich. Dadurch kann die Stiftung nicht nur steuerlich entlasten, sondern auch langfristig gesellschaftliche Wirkung entfalten.

Schon im Vorfeld der Gründung sollte eine professionelle steuerliche Beratung hinzugenommen werden. Nur so können rechtliche und steuerliche Gestaltung optimal aufeinandertreffen – im Einklang mit Ihrem Stifterwillen und den gesetzlichen Vorgaben.

11. Warum Gemeinnützigkeit für Stifter und Gesellschaft entscheidend ist

Eine Stiftung wird als gemeinnützig anerkannt, wenn ihr Zweck der Allgemeinheit zugutekommt, beispielsweise in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Kultur oder Umweltschutz. Solche Stiftungen profitieren nicht nur von steuerlichen Erleichterungen, sondern genießen auch ein hohes öffentliches Ansehen.

Damit eine Stiftung als gemeinnützig anerkannt wird, muss sie ihre gemeinnützigen Ziele klar in der Satzung definieren – und in der tatsächlichen Geschäftsführung konsequent danach handeln.

Nicht unerheblich: Die Steuerbehörden nehmen eine Prüfung bei der Anerkennung vor und überprüfen im festgelegten Rhythmus über das Freistellungsverfahren, ob die Voraussetzungen noch gegeben sind.

Voraussetzungen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit

Die Gültigkeit der Satzung hängt maßgeblich von den formalen Anforderungen aus dem „Mustersatzungserlass“ der Finanzverwaltung ab. Zentraler Punkt ist eine unmissverständliche und rechtlich zulässige Zweckbestimmung.

  • Die Zwecke müssen klar und abschließend genannt sein
  • Die Mittelverwendung darf ausschließlich dem gemeinnützigen Zweck dienen
  • Es dürfen keine eigenwirtschaftlichen Interessen verfolgt werden
  • Ein Begünstigungsverbot ist zu verankern – d. h. keine persönliche Bereicherung durch Vorstandsmitglieder oder Stifter

Es ist erforderlich, dass die Stiftung die zur Verfügung stehenden Mittel zeitnah verwendet und nicht dauerhaft zurückhält. Nur wenn es zur langfristigen Verwirklichung des Zwecks notwendig ist oder in der Satzung festgelegt wurde, darf eine Ansammlung erfolgen.

Steuerliche und praktische Vorteile gemeinnütziger Stiftungen

Sobald das Finanzamt eine Stiftung als gemeinnützig anerkennt, ergeben sich weitreichende steuerliche Erleichterungen. In der Regel entfallen für solche Stiftungen folgende Abgaben:

  • Körperschaftsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer auf Zuwendungen
  • Kapitalertragsteuer (unter bestimmten Voraussetzungen

Die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden an gemeinnützige Stiftungen macht diese für Spender und Unternehmen besonders reizvoll. Solche steuerlichen Anreize tragen dazu bei, das ehrenamtliche Engagement zu fördern und die Finanzierung durch Dritte zu erleichtern.

Die Gemeinnützigkeit sendet neben den steuerlichen Vorteilen ein klares Signal nach außen: Sie steht für Verlässlichkeit, Glaubwürdigkeit und Offenheit gegenüber Förderpartnern und der Öffentlichkeit. Gemeinnützige Stiftungen werden daher häufig als vertrauenswürdige und unabhängige Akteure angesehen.

Gemeinnützigkeit verpflichtet – Kontrolle durch Finanzamt und Stiftungsaufsicht

Die Gemeinnützigkeit bringt neben Vorteilen auch bestimmte Verpflichtungen mit sich. Die Stiftung muss periodisch Bericht über die Verwendung der Mittel und ihre Tätigkeiten erstatten. Werden die Vorschriften verletzt – etwa durch unangemessenen Umgang mit Geldern oder persönliche Vorteile – droht der Entzug der Gemeinnützigkeit und erhebliche steuerliche Konsequenzen.

Für eine ordnungsgemäße Verwaltung ist eine präzise buchhalterische Aufzeichnung, eine nachvollziehbare Nachweisführung sowie eine verlässliche interne Kontrolle unabdingbar. Häufig unterstützen externe Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater die Stiftung, um dauerhaft Compliance zu gewährleisten.

Gemeinnützigkeit als Schlüssel zur gesellschaftlichen Wirkung

Eine gemeinnützige Stiftung symbolisiert nicht nur steuerliche Vorteile, sondern auch ein echtes, nachhaltiges Engagement für das Gemeinwohl. Sie übernimmt Verantwortung, wirkt nachhaltig an der Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen mit, fördert soziale Inklusion und trägt zur Bewahrung kultureller oder ökologischer Werte bei.

Wenn Sie Ihre Stiftung als gemeinnützig etablieren möchten, ist es entscheidend, den Status sorgfältig anzustreben und nach der Gründung weiterhin auf eine korrekte Umsetzung und umfassende Dokumentation zu achten. Nur dann bleibt Ihre Stiftung wirkungsvoll, vertrauenswürdig und steuerlich begünstigt – zum Nutzen der Allgemeinheit.

12. Schrittweise zur eigenen Stiftung – Ihr Fahrplan

Wie viele Prozesse in Deutschland ist auch die Gründung einer Stiftung durch ein klar strukturiertes Vorgehen gekennzeichnet, das rechtliche, inhaltliche und organisatorische Faktoren berücksichtigt. Dieser Ablauf ist gut planbar, erfordert jedoch gründliche Vorbereitung, Sorgfalt und idealerweise die Unterstützung durch einen erfahrenen Berater. Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht der wichtigsten Schritte:

1. Das Ziel und Zweck definieren

Der Startpunkt ist immer die Frage: Welche Wirkung soll Ihre Stiftung entfalten? Der Zweck ist das Herzstück und muss klar definiert, langfristig tragfähig und realisierbar sein. Idealerweise weckt er Ihre persönliche Vision und passt zum Stiftungskapital.

2. Das Stiftungskapital festlegen

Eine realistische Kapitalplanung orientiert sich am Stiftungszweck und an der gewählten Form (klassische bzw. Verbrauchsstiftung). Das erforderliche Vermögen sollte so kalkuliert sein, dass der Zweck beständig erfüllt werden kann – in der Regel zwischen 50.000 und 100.000 Euro, je nach Projekt sogar deutlich darüber.

3. Die Satzung erstellen

Als rechtliches Fundament enthält die Satzung alle zentralen Eckdaten: Name und Sitz, Zweck und Grundvermögen, Aufbau und Kompetenzen der Organe, Vorgaben zur Mittelverwendung sowie Bestimmungen zu Satzungsänderungen.
Sie muss klar strukturiert sein und den Vorgaben des BGB und der Abgabenordnung rechtlich entsprechen.

4. Den Gründungswillen dokumentieren

Für eine rechtskräftige Stiftung muss der Stifter schriftlich seinen Willen erklären – per notariell gültigem Gründungsvertrag zu Lebzeiten oder durch eine testamentarische bzw. erbrechtliche Verfügung im Todesfall. Lebzeitstiftungen erfordern in jedem Fall die notarielle Beurkundung.

5. Einen Antrag auf Anerkennung stellen

Melden Sie Ihre Stiftung zur Anerkennung bei der jeweiligen Stiftungsaufsichtsbehörde an. Erforderlich sind stets die Satzung, eine Stiftungserklärung und ein Vermögensnachweis. Die Behörde nimmt daraufhin eine umfassende Prüfung der Unterlagen hinsichtlich rechtlicher und inhaltlicher Richtigkeit vor.

6. Optional die Gemeinnützigkeit beantragen

Stiftungen mit steuerlicher Förderung brauchen unbedingt einen Antrag auf Gemeinnützigkeit beim Finanzamt. Dabei prüft es vor allem, ob die Satzung den Anforderungen der Abgabenordnung (§§ 51–68 AO) genügt.

7. Die Anerkennung und Errichtung

Nach erfolgreicher Prüfung erteilt die Aufsichtsbehörde die Anerkennungsurkunde, wodurch Ihre Stiftung offiziell als rechtsfähige juristische Person gegründet wird. Damit erhält sie die Befugnis, ihre Tätigkeiten aufzunehmen, Verträge abzuschließen und ihr Vermögen selbstständig zu verwalten.

8. Die Aufnahme der Stiftungsarbeit

Die Anerkennung markiert den Startpunkt der operativen Tätigkeiten: Gremien werden bestellt, Verwaltungsstrukturen etabliert, Buchhaltung organisiert und Förderprogramme initiiert. Eine klare und effiziente interne Struktur ist jetzt besonders wichtig.

Im Ergebnis zeigt sich, dass die Gründung einer Stiftung eine sorgfältig geplante Angelegenheit ist, die klare Ziele und fachliche Begleitung benötigt. Mit einer durchdachten Satzung, einer realistischen finanziellen Ausstattung und einem stabilen organisatorischen Rahmen schaffen Sie die Grundlage für ein langfristig wirkungsvolles Engagement.

13. Stiftungsgründung mit Experten – Ihr Weg zur professionellen Unterstützung

Die Errichtung einer Stiftung stellt juristisch und organisatorisch einen wichtigen Meilenstein dar. Zwar können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen eine Stiftung grundsätzlich selbst gründen, doch empfiehlt es sich in der Praxis dringend, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Unklare Satzungsformulierungen oder steuerliche Fehler können andernfalls erhebliche Schwierigkeiten verursachen.

Meine Unterstützung umfasst die Erstellung einer rechtlich sicheren Satzung, die korrekte Dokumentation Ihres Gründungswillens sowie die Begleitung des Anerkennungsverfahrens durch die Stiftungsaufsicht von Anfang bis Ende. Dank meiner Erfahrung und meines Netzwerks kann ich Ihnen wertvolle Hilfestellung bei der Ausrichtung Ihrer Stiftung auf Gemeinnützigkeit, steuerliche Begünstigungen und eine stabile Kapitalstruktur bieten.

Die rechtzeitige Hinzuziehung meiner Expertise sichert eine solide Anerkennungsbasis und garantiert, dass Ihr Stifterwille langfristig und kompetent betreut wird.

14. Diese Fehler sollten Sie bei der Gründung Ihrer Stiftung vermeiden

Wer eine Stiftung gründen möchte, trifft eine bedeutende Entscheidung, bei der jedoch auch Fehler passieren können, die zu Verzögerungen oder Wirksamkeitseinbußen führen. Eine frühzeitige Kenntnis typischer Probleme hilft dabei, den Gründungsprozess effizienter und erfolgreicher zu gestalten.

Ein häufiger Fehler ist die zu weit gefasste oder unklare Formulierung des Stiftungszwecks, was oft zur Ablehnung durch die Aufsichtsbehörde führt. Ebenso kann es später zu Problemen kommen, wenn der Zweck nicht ausreichend konkretisiert oder finanziell nicht realistisch umgesetzt werden kann.

Die ausreichende Kapitalausstattung stellt eine zentrale Voraussetzung für den Erfolg einer Stiftung dar. Insbesondere bei „Ewigkeitsstiftungen“, bei denen ausschließlich die Kapitalerträge verwendet werden dürfen, wird das Kapital häufig unterschätzt. Reicht das Vermögen nicht aus, kann die Stiftung ihren Zweck nicht dauerhaft erfüllen, was eine Ablehnung durch die Stiftungsaufsicht nach sich ziehen kann.

Die Satzung weist oft formale Defizite auf, die sich negativ auf die Anerkennung der Stiftung auswirken. Fehlende oder unklare Regelungen bezüglich der Organe, ihrer Vertretungsmacht oder der Mittelverwendung führen regelmäßig dazu, dass die Stiftung nicht rechtlich wirksam anerkannt wird. Weicht die Satzung von den Vorgaben der Abgabenordnung ab, riskiert die Stiftung den Verlust der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt.

Viele Gründer unterschätzen die Notwendigkeit einer kontinuierlichen Verwaltung und der Einhaltung rechtlicher Vorgaben nach der Stiftungsanerkennung. Stiftungen sind dynamische Organisationen, die geleitet, überwacht und gegenüber Behörden transparent sein müssen. Mangelt es an fachkundigen Organen oder Verantwortlichen, leidet die Wirksamkeit und das Vertrauen in die Stiftung erheblich.

15. Fazit: Eine eigene Stiftung – Ihr Beitrag für die kommenden Generationen

Die Gründung einer Stiftung ist nicht nur ein bürokratischer Vorgang, sondern ein bewusster Schritt, um langfristig Verantwortung zu übernehmen und einen nachhaltigen Beitrag für das Gemeinwohl, die Familie oder persönliche Werte zu leisten. Es ist eine Entscheidung mit Blick auf die Zukunft.

Dieser Leitfaden macht deutlich, dass zur Gründung einer Stiftung rechtliche, finanzielle und organisatorische Rahmenbedingungen gehören, die erfüllt sein müssen. Mit einem klaren Ziel, einer fundierten Satzung und meiner professionellen Hilfe wird die Umsetzung planbar und erfolgreich.

Stiftungen bieten die Chance, Vermögen langfristig einem bestimmten Zweck zu widmen und dabei Werte, Ideale und Engagement über Generationen zu erhalten. Egal ob gemeinnützig oder privat, klein oder groß: Jede Stiftung steht für den Wunsch, eine bleibende Wirkung zu erzielen.

Wer diesen bedeutenden Schritt macht, stärkt das Gemeinwohl und bekennt sich zugleich zu Verantwortung, langfristigem Engagement und dem gesellschaftlichen Zusammenhalt.

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