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bei Stiftungsberatung Joachim Dettmann in Muehlenbecker Land! Als zertifizierter Fachberater unterstütze ich Sie bundesweit bei der Gründung und beim Management Ihrer Stiftung. Mit über 100+ erfolgreichen Gründungen (gemeinnützige Stiftung, Familienstiftung) stehe ich Ihnen mit umfassender, 25-jähriger Expertise gerne zur Verfügung. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Stiftungsideen verwirklichen!

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Stiftungsberatung
Joachim Dettmann

Ich unterstütze Sie als zertifizierter Stiftungsexperte in ganz Deutschland bei der Gründung und Führung Ihrer Stiftung. Mit über 100 Gründungen und umfangreichen Beratungen für verschiedenste Stiftungstypen stehe ich Ihnen mit meinem Know-how zur Seite.

Ich helfe Ihnen, die richtige Stiftungsart zu finden, ganz gleich ob gemeinnützig, privat oder als Treuhandstiftung. Von der konkreten Zweckgestaltung bis zur passgenauen Satzung, die Ihre Vorstellungen widerspiegelt, begleite ich Sie zuverlässig bei jedem Schritt auf Ihrem Weg zur eigenen Stiftung.

Ganz egal, ob wir uns persönlich treffen, telefonieren oder per Video sprechen – ich unterstütze Sie Schritt für Schritt bei der Gründung und begleite Sie auch danach bei der laufenden Verwaltung Ihrer Stiftung.

Gemeinsam setzen wir Ihre Stiftungsideen um!

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Ich bin zertifizierter Experte im Bereich Stiftungen und habe mehr als 100 Gründungen erfolgreich begleitet. Zusätzlich habe ich hunderte Stunden gemeinnützige und Familienstiftungen beraten und unterstützt.

Stiftungsform

Ich begleite Sie dabei, die geeignete Stiftungsform auszuwählen und berate Sie umfassend bei der Definition der Stiftungszwecke, der Organisation der Organe und der Entwicklung Ihrer Förderprogramme.

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Ihr Stifterwille wird durch eine präzise formulierte Stiftungssatzung klar dokumentiert und dauerhaft gewährleistet. Diese dauerhafte Zweckbindung wird durch die Überwachung der zuständigen Stiftungsbehörde abgesichert.

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Mit meiner Unterstützung wird die Stiftungsgründung für Sie unkompliziert und verständlich. Egal ob persönlich, am Telefon oder per Videokonferenz – ich beantworte Ihre Fragen und begleite Sie auch nach der Gründung beim professionellen Management Ihrer Stiftung.

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Die eigene Stiftung aufbauen: Ein kompakter Leitfaden für Gründer

Eine Stiftung zu gründen bedeutet, den eigenen Überzeugungen ein dauerhaftes Fundament zu geben. Ob im Bildungswesen, im Umweltschutz oder in der sozialen Arbeit – die Stiftung wirkt dort, wo Ihnen langfristige Veränderungen am Herzen liegen.
Eine Stiftung zu gründen ist mit formalen und inhaltlichen Anforderungen verbunden. Ob es um das nötige Kapital, die richtige Formulierung der Satzung oder die Anerkennung der Gemeinnützigkeit geht – je klarer die Rahmenbedingungen sind, desto verlässlicher lässt sich das Vorhaben mit meiner Hilfe realisieren.
Zugleich verkörpert die Stiftung eine besondere Form des Engagements: Mit ihrer dauerhaften Zweckverfolgung und dem Schutz des eingebrachten Vermögens ermöglicht sie es, über den eigenen Lebenszeitraum hinaus bleibende Wirkung zu entfalten.

Ich biete Ihnen in diesem Leitfaden eine umfassende Übersicht über den gesamten Prozess der Stiftungsgründung – von der Idee bis zur praktischen Realisierung. Mein Ziel ist es, dass Sie am Ende mit fundiertem Wissen und konkreten Handlungsschritten ausgestattet sind. Am Ende sollen Sie sagen können: „Ich habe alle Informationen, die ich brauche, und bin bereit für den nächsten Schritt.“

1. Die Stiftung im Überblick: Struktur, Zweck und Rechtsform

Die Stiftung ist eine eigenständige juristische Struktur, deren Hauptanliegen darin besteht, einen festgelegten Zweck dauerhaft zu verfolgen – finanziert durch ein hierfür bereitgestelltes Vermögen. Im Unterschied zu anderen Organisationstypen wie Vereinen oder GmbHs agiert sie unabhängig von Gesellschaftern oder Mitgliedern und basiert allein auf dem Willen der stiftenden Person.

Rechtsdogmatisch handelt es sich bei der Stiftung um eine rechtsfähige Organisation des Privatrechts, deren Konzeption und Wirken sich an die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und die jeweiligen Stiftungsgesetze der Länder halten. Ihre Funktionsweise basiert auf einem Stiftungsvermögen, das dauerhaft erhalten wird und ausschließlich mit seinen Erträgen der Zielerfüllung dient – eine Form nachhaltiger Mittelverwendung, die langfristige Wirkung sichert.

Die Stiftung unterscheidet sich wesentlich von anderen Organisationen durch ihre zeitliche Stabilität und Eigenständigkeit. Sie ist unabhängig vom Leben einzelner Personen und setzt ihren Auftrag unbeeinflusst fort – auch nach dem Ableben des Stifters. Dadurch eignet sie sich in besonderem Maße für die Umsetzung langfristiger, generationenübergreifender Ziele.

Die Errichtung einer Stiftung kann sowohl durch private als auch durch institutionelle Beteiligte erfolgen. Ihre Zielsetzungen können ebenso vielfältig wie individuell sein – von der Förderung gemeinnütziger Aktivitäten wie kulturelle Bildung oder Umweltprojekte bis hin zur wichtigen Absicherung von Familienvermögen über mehrere Generationen hinweg.

Die Stiftung ermöglicht es, Werte mit Substanz zu hinterlegen und über Generationen hinweg aktiv zu gestalten. Zusammengefasst ist sie ein rechtlich gesichertes Instrument, das durch Zweckbindung und Kapitalbewahrung langfristige Stabilität und Wirkung garantiert.

2. Aus welchen Gründen gründen Menschen eine Stiftung?

Hinter der Entscheidung zur Stiftungsgründung steht oftmals der Wunsch, über das eigene Leben hinaus positive Impulse zu setzen. Es geht nicht nur um steuerliche Vorteile oder rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten, sondern um die persönliche Überzeugung, Verantwortung zu übernehmen und einen dauerhaften gesellschaftlichen Mehrwert zu schaffen.

So unterschiedlich die Menschen sind, so verschieden sind auch die Beweggründe, eine Stiftung zu gründen. Gemeinsam ist ihnen jedoch der Wunsch, Verantwortung zu übernehmen und eine dauerhafte, positive Wirkung zu erzielen – im Einklang mit den eigenen Wertvorstellungen.

Strukturelle Absicherung langfristiger Zielsetzungen:
Wenn das Ziel besteht, ein gesellschaftlich relevantes Thema dauerhaft zu fördern – etwa durch Bildungsarbeit, Forschungsunterstützung oder den Schutz ökologischer Lebensräume – bietet die Stiftung einen soliden institutionellen Rahmen. Sie überführt ideelle Überzeugungen in kontinuierlich wirkungsvolles Handeln.

Zukunftssicherung durch strukturelle Entkopplung:
Die Überführung eines Unternehmens in eine Stiftung schafft die Grundlage für ein selbstständig agierendes Unternehmensmodell, das nicht an familiäre Erbfolgen gebunden ist. Diese Struktur schützt vor Zerschlagung und ermöglicht eine langfristig orientierte, verantwortungsvolle Unternehmensführung.

Strategische Förderung mit nachhaltigem Effekt:
Durch die institutionalisierte Zweckbindung und finanzielle Unabhängigkeit ermöglichen Stiftungen eine besonders nachhaltige Form gesellschaftlichen Engagements. Sie wirken unabhängig von staatlichen Programmen oder wechselnden Finanzierungszyklen und schaffen damit dauerhafte Strukturen der Unterstützung.

Familiäre Absicherung und Werteweitergabe:
Eine Familienstiftung bietet die Möglichkeit, Vermögen sicher und geordnet über Generationen hinweg zu erhalten und dabei klare Regeln für dessen Verwendung festzulegen. So wird verhindert, dass das Vermögen zersplittert, während gleichzeitig Familienmitglieder finanziell unterstützt werden können. Darüber hinaus ermöglicht die Stiftung eine bewusste Weitergabe von Werten wie Verantwortungsbewusstsein, Bildung und sozialem Engagement.

Steuerliche Erleichterungen für engagierte Stifterinnen und Stifter:
Die Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung geht mit attraktiven steuerlichen Möglichkeiten einher. Neben erhöhten Sonderausgabenabzügen ermöglicht sie auch eine erbschaft- und schenkungsteuerfreie Übertragung von Vermögen – was besonders im Rahmen einer durchdachten Nachlassplanung von Bedeutung sein kann.

Gestaltung eines bleibenden persönlichen Vermächtnisses:
Die Gründung einer Stiftung bietet vielen Menschen die Gelegenheit, über das eigene Leben hinaus eine Botschaft zu hinterlassen. Sie schafft die Möglichkeit, Überzeugungen, Ziele und Werte dauerhaft in strukturierter Form zu bewahren und sinnstiftend in die Zukunft zu tragen.

Mit einer Stiftung treffen Sie eine Entscheidung für das langfristige Sichtbarmachen Ihrer Werte und Überzeugungen. Sie verbinden wirtschaftliche Mittel mit ethischer Zielsetzung und schaffen eine Plattform für bleibende Wirkung.

Wenn Sie eine dauerhafte Form des Engagements suchen, die Ihre Vorstellungen strukturiert und rechtssicher trägt, ist die Stiftung eine geeignete Option.

3. Klassifikation von Stiftungen: Ein Leitfaden zu den Formen

Im deutschen Stiftungswesen stehen unterschiedliche rechtliche und inhaltliche Modelle zur Verfügung, die je nach Intention des Stifters gezielt eingesetzt werden können. Diese unterscheiden sich nicht nur in ihrer Struktur, sondern auch in Bezug auf ihre steuerlichen Rahmenbedingungen und ihre Handlungsfreiheit.

Die nachfolgende Übersicht erläutert die wichtigsten Stiftungsarten und ihre spezifischen Einsatzbereiche.

Gemeinnützige Stiftung
Die gemeinnützige Stiftung verfolgt wohltätige Zwecke, die der Allgemeinheit dienen – etwa durch Bildung, Wissenschaft, Kunst, Kultur, Umwelt- und Tierschutz, Entwicklungszusammenarbeit oder Hilfe für Bedürftige. Diese Stiftungsform ist in Deutschland die häufigste und genießt erhebliche steuerliche Vorteile, darunter Befreiungen von der Körperschafts- und Erbschaftsteuer sowie steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden.

Gegründet von Privatpersonen, Familien oder Unternehmen, ermöglichen diese Stiftungen ein verantwortungsvolles und nachhaltiges gesellschaftliches Engagement mit langfristiger Wirkung.

Familienstiftung
Familienstiftungen haben die Hauptaufgabe, das Vermögen der Familie dauerhaft zu sichern und zu verwalten und gleichzeitig die finanzielle Versorgung der Familienangehörigen zu gewährleisten. Im Unterschied zur gemeinnützigen Stiftung verfolgen sie private Zwecke und unterliegen daher anderen steuerlichen Regelungen.

Vor allem bei größeren Vermögenswerten oder Beteiligungen an Unternehmen wird die Familienstiftung zur Nachlassplanung eingesetzt, um Erbstreitigkeiten zu vermeiden, Vermögen zu bündeln und die generationsübergreifende Vermögenskontrolle sicherzustellen.

Unternehmensstiftung
Die Unternehmensstiftung verfolgt meist zwei Hauptziele: die dauerhafte Erhaltung des Unternehmens und die Förderung eines bestimmten Stiftungszwecks. Unternehmer entscheiden sich häufig für diese Form, um ihr Unternehmen unabhängig zu halten und gleichzeitig gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen.

In der Praxis wird das Unternehmen vollständig oder teilweise in das Stiftungskapital eingebracht. Die Gewinne aus dem Geschäft fließen an die Stiftung, die diese Mittel für den definierten Zweck verwendet. Bekannte Beispiele hierfür sind die Bosch Stiftung oder die Bertelsmann Stiftung.

Treuhandstiftung (unselbstständige Stiftung)
Als nicht rechtsfähige Stiftung wird die Treuhandstiftung nicht als eigene juristische Einheit gegründet, sondern von einem Treuhänder betreut. Dies kann ein Verein, eine Bank oder eine Stiftungsverwaltung sein. Der Treuhänder verwaltet das Vermögen entsprechend den Stiftungszwecken und Vorgaben des Stifters.

Diese Form ist besonders geeignet für kleinere Stiftungen oder Stifter, die keine eigene Verwaltung aufbauen wollen. Sie bietet eine günstige und unkomplizierte Möglichkeit zur Stiftungserrichtung, gerade bei kleineren Vermögenswerten.

Verbrauchsstiftung
Im Unterschied zu traditionellen Stiftungen darf bei der Verbrauchsstiftung nicht nur der Ertrag, sondern auch das Vermögen selbst zur Erfüllung des Stiftungszwecks genutzt werden. Diese Form ist zeitlich begrenzt und ideal für mittelfristige Engagements, etwa befristete Bildungsprojekte oder Fördermaßnahmen über zehn bis zwanzig Jahre.

Verbrauchsstiftungen sind eine geeignete Wahl für Personen, die eine konkrete Wirkung innerhalb ihres Lebens erreichen wollen, ohne ein dauerhaftes Vermögen aufzubauen.

Kirchliche und öffentliche Stiftungen
Neben den privat organisierten Stiftungen spielen kirchliche Stiftungen eine wichtige Rolle, die meist in Verbindung mit einer Glaubensgemeinschaft stehen. Ihre finanziellen Ressourcen fließen typischerweise in soziale, kulturelle oder seelsorgerische Projekte der Kirche. Öffentliche Stiftungen hingegen dienen der Umsetzung öffentlicher Aufgaben, die von staatlichen Stellen unabhängig von politischen Zyklen verwaltet werden.

Die Auswahl der geeigneten Stiftungsform basiert in erster Linie auf Ihren Zielsetzungen, der Höhe Ihres Vermögens und dem Zeithorizont, über den Sie Ihre Stiftung wirken lassen möchten. Gemeinnützige Stiftungen konzentrieren sich auf gesellschaftliche Wirkung und steuerliche Vorteile, während Familienstiftungen und Unternehmensstiftungen die nachhaltige Sicherung von Vermögen und Werten erlauben.

Für eine rechtssichere Umsetzung und die Wahl der passenden Stiftungsform ist eine fachkundige Beratung aus rechtlichen, steuerlichen und strategischen Gesichtspunkten in jedem Fall empfehlenswert.

4. Das müssen Sie mitbringen, um eine Stiftung zu gründen

Das Ins-Leben-Rufen einer Stiftung ist für jeden ein einschneidender Schritt – von rechtlicher, finanzieller und ideeller Tragweite. Für ein solides Fundament sind sowohl formale Genehmigungen als auch ein durchdachtes inhaltliches Konzept nötig. Diese Voraussetzungen bilden die Basis für langfristige Wirksamkeit und Handlungsfähigkeit.

Ein klar definierter Stiftungszweck

Der erste und wichtigste Schritt bei der Stiftungsgründung ist die präzise Definition eines rechtlich akzeptierten Zwecks. Dieser Zweck legt verbindlich fest, wofür das Stiftungskapital sowie die Erträge dieser Stiftung verwendet werden – beispielsweise für Bildungsinitiativen, wissenschaftliche Projekte, Umweltprogramme, kulturelle Fördermaßnahmen oder soziale Hilfen. Wichtig ist, dass der gewählte Zweck langfristig realisierbar ist und im Einklang mit den gesetzlichen und öffentlichen Normen steht.

Wichtig ist, dass bei einer gemeinnützigen Stiftung der Zweck in Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben der §§ 51–68 AO steht – nur so können steuerliche Vergünstigungen rechtlich abgesichert beansprucht werden.

Ein ausreichendes Stiftungskapital

Nicht zuletzt spielt das Stiftungsvermögen eine entscheidende Rolle. Es handelt sich dabei um das finanzielle Fundament, das ausreichend groß sein sollte, damit die Stiftung ihre Ziele dauerhaft aus den erwirtschafteten Überschüssen realisieren kann.

Zwar gibt es keine einheitliche bundesweite Vorgabe, doch fordern die meisten Stiftungsbehörden zur Anerkennung ein Anfangskapital zwischen 50.000 und 100.000 Euro – bei gemeinnützigen Stiftungen ist diese Summe häufig noch höher. Der genaue Bedarf richtet sich nach dem Zweck, den laufenden Kosten und dem gewünschten Wirkungsspielraum.

Eine weitere Option ist die Verbrauchsstiftung – sie erlaubt es, das gestiftete Kapital innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens zu verbrauchen, sodass der Stiftungszweck zeitnah realisiert werden kann.

Eine rechtssichere Stiftungssatzung

In der Stiftungssatzung sind die elementaren Grundlagen festgelegt. Sie bestimmt verbindlich Aufbau und Funktionsweise – darunter etwa:

  • Name, Sitz und Rechtsform
  • Stiftungszweck
  • Umfang und Art des Vermögens
  • Organisation und Organe der Stiftung (z. B. Vorstand, Kuratorium)
  • Verfahren zur Mittelverwendung
  • Regelungen zu Änderungen oder Auflösung der Stiftung

Es ist maßgeblich, Ihre Satzung so zu formulieren, dass eine selbstständige und dauerhafte Zweckverfolgung möglich ist. Gleichzeitig sollte sie klare, praktikable Mechanismen für Governance und Aufsicht implementieren.

Der Wille zur Gründung – die Stiftungserklärung

Eine Stiftung kann entweder als Lebzeitstiftung zu Lebzeiten des Stifters oder von Todes wegen durch eine letztwillige Verfügung gegründet werden. In beiden Fällen ist eine Stiftungserklärung notwendig, in der der Stifter seinen Willen zur Gründung verbindlich festhält. Bei der Lebzeitstiftung erfolgt dies durch einen notariell beurkundeten Gründungsvertrag, während bei einer Gründung von Todes wegen die Stiftungserrichtung über Testament oder Erbvertrag geregelt wird und nach dem Erbfall wirksam wird.

Anerkennung durch die Stiftungsbehörde

Die rechtliche Wirksamkeit einer Stiftung hängt in den meisten Fällen von der Genehmigung durch die jeweilige Stiftungsaufsicht ab. Diese kontrolliert insbesondere:

  • Die dauerhafte und nachhaltige Erfüllbarkeit des Stiftungszwecks
  • Die ausreichende Kapitalausstattung
  • Die rechtliche und organisatorische Eignung der Satzung

Mit erfolgreichem Abschluss der Prüfung erlangt die Stiftung den rechtlichen Status einer rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts und agiert fortan als eigenständige juristische Einheit.

Optionale Anerkennung der Gemeinnützigkeit

Verfolgt eine Stiftung ein gemeinnütziges Anliegen, wird sie zusätzlich vom Finanzamt überprüft. Im Fokus steht die Frage, ob die Satzung inhaltlich mit den steuerlichen Gemeinnützigkeitsvorgaben der Abgabenordnung harmoniert.
Erst nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Anerkennung als gemeinnützige Stiftung, was unter anderem Spendenbescheinigungen und Steuerbefreiungen möglich macht.

Eine Stiftung aufzubauen erfordert Zeit, Engagement und Weitsicht – es ist nichts, das man nebenher erledigt.
Die gesetzlichen und administrativen Hürden sind nicht zu unterschätzen, lassen sich aber mit klarer Struktur und guter Planung bewältigen.
Wer bereit ist, sich mit den Voraussetzungen auseinanderzusetzen und nicht zögert, Experten einzubeziehen, kann langfristige Wirkung entfalten.

5. Stiftung gründen: Welche finanziellen Aufwendungen sind erforderlich?

Viele meiner Mandanten möchten zunächst wissen: Mit welchen finanziellen Anforderungen muss ich bei der Gründung einer Stiftung rechnen? Diese Frage ist durchaus berechtigt, denn das Stiftungskapital ist nicht nur die Grundlage für die Arbeit der Stiftung, sondern auch ein entscheidender Faktor für die behördliche Anerkennung und für die langfristige Wirksamkeit.

Es existiert keine gesetzlich geregelte Basis für das Stiftungskapital – und dennoch haben sich in der Praxis Orientierungsgrößen von 50.000 bis 100.000 Euro etabliert, während gemeinnützige Stiftungen häufig größere Kapitalpolster erfordern. Entscheidend ist, dass die erzielbaren Erträge ausreichen, um den Stiftungszweck dauerhaft umzusetzen.

Eine sinnvolle Alternative: Entscheiden Sie sich für eine Verbrauchsstiftung, bei der das zur Verfügung gestellte Kapital innerhalb eines definierten Zeitraums aufgebraucht werden kann.

6. Stiftungsrecht in Deutschland: Die wichtigsten Eckpunkte

Die Gründung sowie Führung einer Stiftung in Deutschland sind durch diverse gesetzliche Vorgaben geregelt, die für einen rechtssicheren und dauerhaften Betrieb sorgen. Wer eine Stiftung ins Leben rufen möchte, sollte sich daher im Vorfeld umfassend mit den rechtlichen Grundlagen befassen. Diese beziehen sich sowohl auf die formale Anerkennung durch die Behörden als auch auf die Organisation der Stiftung, die Verwaltung ihres Vermögens und schließlich die zielgerichtete Verfolgung ihres Zwecks.

Gesetzliche Grundlagen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Stiftungen ergeben sich im Wesentlichen aus zwei Ebenen:
• Bundesgesetzliche Vorgaben, etwa §§ 80–88 BGB, die allgemeine Regeln für bürgerlich-rechtliche Stiftungen enthalten.
• Landesstiftungsgesetze, die in jedem Bundesland detailgenaue Vorschriften zu Anerkennung, Struktur und Aufsicht ergänzen.
Weil die Stiftungsaufsicht länderspezifisch ist, unterscheiden sich etwa Vorgaben zu Kapitalhöhe oder Organausstattung von Bundesland zu Bundesland.

Anerkennung als rechtsfähige Stiftung

Nur mit der offiziellen Anerkennung durch die zuständige Stiftungsaufsichtsbehörde wird eine Stiftung als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts anerkannt. Dabei überprüft die Behörde vor allem, ob die grundlegenden Kriterien erfüllt sind, insbesondere:

  • Die Dauerhaftigkeit der Stiftung
  • Die Eignung des Stiftungszwecks
  • Die ausreichende Kapitalausstattung
  • Die Rechtskonformität der Satzung
  • Die Funktionsfähigkeit der Organisation

Erst wenn die Prüfung erfolgreich abgeschlossen ist, wird die Stiftung offiziell als juristische Person anerkannt. Ab diesem Zeitpunkt kann sie unabhängig handeln, Verträge schließen, ihr Vermögen verwalten und in rechtlichen Angelegenheiten vor Gericht auftreten.

Stiftungssatzung – essentielles Fundament:
Die Satzung dient als verbindliches Gründungsdokument und gibt der Stiftung ihr rechtliches Rahmenwerk. Nach § 81 BGB sind in ihr mindestens die folgenden Punkte festzuhalten:

  • Name und Sitz der Stiftung
  • Zweck der Stiftung
  • Vermögensausstattung
  • Regelungen zur Verwendung der Erträge
  • Bestimmungen über die Organisation und Organe

Darüber hinaus sollte die Satzung auch Regelungen enthalten für:

  • Nachfolge und Amtszeiten der Organmitglieder
  • Vertretungsbefugnisse
  • Satzungsänderungen
  • Auflösung oder Zusammenlegung der Stiftung

Die Satzung ist so zu verfassen, dass sie sowohl dauerhaft die Stiftungszwecke absichert als auch die operative Leistungsfähigkeit und Unabhängigkeit gewährleistet.

Rechtsform und Stiftungstypen

Die in Deutschland am weitesten verbreitete Stiftungsform ist die rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Darüber hinaus gibt es weitere Varianten, wie zum Beispiel:

  • Nicht rechtsfähige (Treuhand-)Stiftungen, die durch einen Treuhänder verwaltet werden
  • Stiftungen öffentlichen Rechts, die durch staatliche Akte gegründet werden
  • Kirchliche Stiftungen, die in Trägerschaft von Religionsgemeinschaften stehen

Je nach gewählter Rechtsform variieren interne Verwaltungsstruktur, externe Aufsicht und Kapitaleinbindung erheblich – was eine fundierte Entscheidungsfindung voraussetzt.

Stiftungsaufsicht – Kontrolle im öffentlichen Interesse

Die staatliche Stiftungsaufsicht überwacht in Deutschland jede rechtsfähige Stiftung, um sicherzustellen, dass diese den Stiftungszweck wahrnimmt und alle gesetzlichen sowie satzungsgemäßen Bestimmungen befolgt.

Die Stärke der Aufsicht hängt stark von der regionalen Zuständigkeit und vom Stiftungstyp ab. In der Praxis kontrolliert die Behörde meist:

  • Die ordnungsgemäße Mittelverwendung
  • Die Einhaltung des Stiftungszwecks
  • Die wirtschaftliche Situation der Stiftung
  • Satzungsänderungen oder Maßnahmen zur Auflösung

Solange der gewählte Stiftungszweck mit dem Gesetz im Einklang steht, unterliegt er keiner inhaltlichen Kontrolle durch die Aufsicht.

Steuerrechtliche Rahmenbedingungen

Zusätzlich zu den zivilrechtlichen Anforderungen sind steuerliche Bestimmungen zu berücksichtigen – insbesondere bei dem Wunsch nach Gemeinnützigkeit. Diese Vorgaben finden Sie in §§ 51–68 der Abgabenordnung. Das Finanzamt prüft, ob Satzung und gelebte Praxis den gemeinnützigen Standards entsprechen.

Einmal anerkannt, profitiert die Stiftung von verschiedenen steuerlichen Vergünstigungen, u. a.:

  • Befreiung von Körperschaft- und Gewerbesteuer
  • Spendenabzugsfähigkeit für Zuwendungen
  • Steuerliche Vorteile bei Erbschaften und Schenkungen

Eine anerkannte Gemeinnützigkeit verpflichtet zur fortlaufenden Dokumentation und regelmäßigen Prüfung durch die Finanzbehörden.

Sie möchten rechtlich alles richtig machen, wissen aber nicht, wo Sie anfangen sollen? Ich begleite Sie durch jeden Schritt – verständlich, effizient und auf Augenhöhe.

7. Der Stiftungszweck – Bedeutung, Ausgestaltung und Umsetzung

Der Stiftungszweck gibt der gesamten Organisation ihre Sinnrichtung – er entscheidet über die Wirkung nach außen und prägt den Charakter der Stiftung von Beginn an.

Der festgelegte Zweck ist zwingend erforderlich für die rechtliche Existenz einer Stiftung. Darüber hinaus wird durch ihn die persönliche Überzeugung des Stifters öffentlich sichtbar gemacht.

Ein sinnvoll formulierter Stiftungszweck ist konkret, verständlich und erreichbar. Allgemeine Legenden wie „Förderung des Gemeinwohls“ reichen in der Regel nicht aus, um die Stiftungsbehörden zu überzeugen. Entscheidend ist, dass deutlich wird, wen Sie unterstützen möchten, mit welchen Maßnahmen dies geschehen soll und welches übergeordnete Ziel Sie verfolgen. Das sorgt nicht nur für Transparenz, sondern stärkt auch legitim die Position gegenüber Öffentlichkeit, Behörden und möglichen Gremienmitgliedern.

In der Praxis entfaltet der Stiftungszweck eine enorme Bandbreite. Oft im Fokus stehen dabei folgende Bereiche:

  • Förderung von Bildung, Wissenschaft und Forschung
  • Kunst und Kultur
  • Denkmal- und Umweltschutz
  • Soziale Hilfen und Inklusion
  • Gesundheitspflege
  • Kinder- und Jugendförderung
  • Entwicklungshilfe
  • Tierschutz
  • religiöse oder kirchliche Zwecke

Es macht einen großen Unterschied, ob Sie eine gemeinnützige Stiftung oder eine Familienstiftung gründen möchten. Bei ersteren steht das Allgemeinwohl im Mittelpunkt, mit entsprechenden steuerlichen Vergünstigungen. Bei letzteren geht es hauptsächlich um private Ziele – etwa die Vermögenssicherung oder die Versorgung der Familie.

Der Zweck einer Stiftung muss grundsätzlich auf Dauer angelegt und realistisch erfüllbar sein. Da die meisten Stiftungen auf Ewigkeit ausgelegt sind, ist es wichtig, den Zweck so zu definieren, dass er weder zu stark einschränkt noch zu vage bleibt. Eine zu enge Zweckbestimmung kann die Flexibilität mindern, während ein zu weiter Zweck zu Unsicherheit und möglicher Nichtanerkennung führt.

Der Stiftungszweck sollte stets mit dem vorhandenen Kapital in Einklang gebracht werden. Eine Initiative zum Bau einer Schule erfordert ein deutlich höheres Budget als das Auflegen von Stipendien oder Kunstförderungen. Deshalb empfiehlt es sich, eine Wirkungsanalyse und Finanzplanung vorzuschalten – so lassen sich realistische Rahmenbedingungen entwickeln.

Eine wichtige Überlegung ist, ob der Stiftungszweck später flexibel verändert werden darf, wenn sich die gesellschaftlichen Gegebenheiten ändern oder der ursprüngliche Zweck keine Relevanz mehr besitzt. Entsprechende Klauseln in der Satzung können dies ermöglichen – dürfen aber den Stifterwillen nicht unterminieren. Ohne solche Regelungen sind Zweckänderungen nur selten und nur nach expliziter Zustimmung der Aufsichtsbehörde (§ 87 BGB) möglich.

8. Die Stiftungssatzung – das tragende Fundament Ihrer Institution

Die Satzung bildet das Rückgrat jeder Stiftung. In ihr finden sich alle wesentlichen Regelungen – vom inhaltlichen Ziel der Stiftung über technische Fragen der Vermögensverwaltung bis hin zur Definition von Leitungs- und Kontrollorganen. Sie ist damit das Fundament, auf dem alle weiteren stiftungsrechtlichen Schritte aufbauen.

Gemäß § 81 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) muss die Stiftungssatzung mindestens folgende Bestandteile enthalten:

  • Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung
  • Zweck der Stiftung (klar und dauerhaft erreichbar)
  • Vermögensausstattung
  • Verwendung der Mittel
  • Bestimmungen zur Organisation der Stiftung (Organe, deren Aufgaben und Bestellung)

Zusätzlich sollte die Satzung Klauseln enthalten, die Änderungen des Zwecks, Satzungsänderungen, Regelungen zur Nachfolge und Optionen für eine Auflösung oder Verschmelzung der Stiftung ermöglichen. Diese ergänzenden Bestimmungen sorgen für rechtliche Sicherheit und Anpassungsfähigkeit bei sich wandelnden Rahmenbedingungen.

Ein weiterer Punkt: Die Satzung muss nicht nur juristisch abgesichert sein, sondern auch im Alltag funktionieren. Eine klare, verständliche Sprache ohne unnötige Rechtsverschachtelungen erleichtert dann auch Ehrenamtlichen und externen Partnern die Mitarbeit.

Es ist unerlässlich, dass sämtliche Formulierungen in der Satzung den rechtlichen Anforderungen entsprechen und bei Prüfungen durch die Behörden oder das Finanzamt Bestand haben. Besonders bei einer angestrebten Gemeinnützigkeit müssen die Vorgaben der Abgabenordnung, wie etwa § 60 AO, strikt beachtet werden.

Ein weiterer Baustein ist die genaue Ausgestaltung der Stiftungsorgane. Die Satzung sollte definieren, aus welchen Personen der Vorstand, das Kuratorium oder andere Gremien bestehen, welche Rechte und Pflichten sie tragen und wie sie Entscheidungen treffen. Bestimmungen zur Amtszeit, Wahlzyklen und Abberufung runden die Governance ab und geben Klarheit.

Die Satzung spielt eine zentrale Rolle sowohl bei der Stiftungsaufsicht als auch bei der Prüfung der Gemeinnützigkeit. Behörden prüfen anhand der Satzung, ob die Stiftung ihrem Zweck gerecht wird. Zudem kontrolliert das Finanzamt die Satzung, bevor es eine steuerliche Gemeinnützigkeit anerkennt. Deshalb ist es besonders wichtig, dass Zweck und Mittelverwendung klar definiert und rechtskonform sind.

9. Stiftungsstruktur in der Praxis – Gremien, Funktionen und gesetzliche Vorgaben

Die organisatorische Basis einer Stiftung besteht aus Organen, die für Führung, Überwachung und Durchführung zuständig sind. Auch ohne gesetzliche Pflicht zur Anzahl der Gremien verlangen Stiftungsaufsichtsbehörden ein Mindestmaß an organisatorischer Struktur. Typischerweise bildet der Vorstand zusammen mit einem Kuratorium oder Beirat das Fundament der Organisation.

Der Vorstand – das leitende Organ der Stiftung

Als zentrales geschäftsführendes Organ trägt der Vorstand Verantwortung für die operative Geschäftsführung. Er repräsentiert die Stiftung juristisch, sorgt für die Umsetzung des Zwecks und kontrolliert den Umgang mit den Stiftungsmitteln. Zu seinen Aufgaben zählen beispielsweise:

  • Die Entwicklung und Umsetzung der Förderstrategie
  • Die Verwaltung des Stiftungsvermögens
  • Die Erstellung von Haushalts- und Finanzplänen
  • Der Abschluss von Verträgen
  • Die Zusammenarbeit mit Partnern und Förderempfängern
  • Die Berichterstattung an die Stiftungsaufsicht und ggf. das Finanzamt

Laut Satzung kann der Vorstand entweder aus einer Einzelperson oder aus mehreren Personen bestehen. Häufig bevorzugen Stiftungen in der Praxis ein mehrköpfiges Gremium, um Verantwortung und Aufgaben besser zu verteilen. In einem Team können unterschiedliche Fachgebiete abgedeckt werden. Zusätzlich ist durch eine klare Ressortzuweisung eine Trennung von operativer und strategischer Leitung möglich.

Kuratorium oder Stiftungsrat – das Kontroll- und Aufsichtsorgan:

Das Kuratorium – oft auch als Stiftungsrat bezeichnet – spielt in vielen Stiftungen eine beratende und überwachende Rolle. Es stellt sicher, dass der Vorstand zweckgemäß und wirtschaftlich agiert. Zu seinen Aufgaben zählen typischerweise:

  • Die Bestellung und Entlastung des Vorstands
  • Die Genehmigung wichtiger Entscheidungen, z. B. Satzungsänderungen
  • Die strategische Beratung der Stiftung
  • Die Kontrolle der Jahresabrechnung und Mittelverwendung

Die Satzung schreibt das Kuratorium zwar nicht vor, doch bei größeren, vermögenderen Stiftungen ist es ein gern gesehenes Gremium durch die Aufsicht. Es steigert Transparenz, Kontrolle und schafft eine solide moralische Basis. Unter Einbindung externer Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Wissenschaft oder öffentlichem Leben können Sie zudem Glaubwürdigkeit und Reichweite Ihrer Stiftung erhöhen.

Der Beirat – beratende Unterstützung mit Fachkompetenz

Der Beirat ist ein fakultatives Organ, das häufig für fachliche Beratung innerhalb einer Stiftung eingesetzt wird. Er kann projektbezogen tätig werden, Empfehlungen geben oder bestimmte Felder wie Forschung, Bildung oder Kommunikation begleiten. In der Regel verfügt der Beirat über keine Entscheidungs- oder Kontrollkompetenz, sondern trägt zur Qualitätssicherung und zum Know-how-Transfer bei.

In manchen Stiftungen besteht der Beirat aus ehrenamtlich engagierten Fachleuten oder Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens. Seine Aufgaben und Rechte sollten in der Satzung oder in einer Geschäftsordnung klar definiert sein, um eine geordnete Zusammenarbeit mit Vorstand und Kuratorium zu gewährleisten.

Zusammenspiel der Organe – klare Rollen, gute Zusammenarbeit

Die Leistungsfähigkeit einer Stiftung hängt stark von der Qualität der Zusammenarbeit ihrer Organe ab. Klare Zuständigkeiten, gute interne Kommunikation und transparente Abläufe sind unerlässlich. Die Satzung sollte daher ausführliche Regelungen zur Zusammensetzung, Amtszeit, Vertretung und Funktionen der Gremien vorsehen.

Nicht zuletzt ist die Prävention von Interessenkonflikten von großer Bedeutung – zum Beispiel, wenn Stifter, Vorstandsmitglieder oder Nutznießer familiär oder geschäftlich verbunden sind. Mit transparenten Kontrollmechanismen wird die Unabhängigkeit gewahrt und ein potenzielles familiäres Zerwürfnis vermieden.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Organe einer Stiftung das organisatorische Fundament bilden. Sie gewährleisten, dass der Stiftungszweck nicht nur formal existiert, sondern im täglichen Handeln verantwortungsbewusst, rechtlich einwandfrei und effektiv verwirklicht wird.

Eine organisatorisch stabile und fachlich starke Gremienstruktur hilft dabei, die Stiftung langfristig zum Erfolg zu führen und das Vertrauen von Öffentlichkeit, Zuwendungsgebern und Aufsichtsbehörden zu erhalten.

10. Steuerliche Begünstigungen bei Stiftungsgründung und -betrieb

Die Errichtung einer Stiftung symbolisiert nicht nur gesellschaftliches oder familiäres Engagement, sondern bringt auch nennenswerte steuerliche Vorteile mit sich. Das deutsche Steuerrecht unterstützt insbesondere gemeinnützige Stiftungen mit speziellen Anreizen. Dadurch können Stifter sowohl bei der Gründung als auch bei späteren Zuwendungen von großzügigen Steuervergünstigungen profitieren.

Sonderausgabenabzug bei Zuwendungen an eine Stiftung

Stifterinnen und Stifter haben die Möglichkeit, Zuwendungen in Form von Geld, Wertpapieren oder Immobilien im Rahmen des Einkommensteuerrechts als Sonderausgaben abzusetzen.

§ 10b Abs. 1a EStG gewährt beim Start gemeinnütziger Stiftungen einen steuerlichen Abzug von bis zu 1 Mio. Euro (2 Mio. bei Ehepaaren), der flexibel über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren in Anspruch genommen werden kann.

Der steuerliche Vorteil ist an die Bedingung geknüpft, dass die Stiftung vom Finanzamt als gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich anerkannt wird. Zudem können einmalige wie auch wiederholte Zustiftungen an bereits bestehende gemeinnützige Stiftungen hierunter fallen.

Laufender Spendenabzug

Auch ohne Stiftungsgründung lassen sich regelmäßige Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen steuerlich absetzen. Nach § 10b EStG sind bis zu 20 % der Einkünfte jährlich oder alternativ 0,4 % der Umsätze, Löhne und Gehälter als Sonderausgaben möglich.

Selbst ohne eine eigene Stiftung zu gründen, kann man durch wiederkehrende Spenden zur Stabilität einer Stiftung beitragen. Die steuerliche Relevanz setzt allerdings eine Bestätigung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt voraus.

Erbschaft- und Schenkung steuerliche Vorteile

Auch im Erbschaft- und Schenkungssteuerbereich ergeben sich erhebliche Vorteile. Vermögensübertragungen an gemeinnützige Stiftungen, ob zu Lebzeiten oder durch Erbfall, sind in aller Regel komplett steuerfrei (§ 13 Abs. 1 Nr. 16 ErbStG).

Diese Regelung bringt gerade bei der Nachlassplanung große Vorteile mit sich. Indem Vermögen in eine Stiftung eingebracht wird, können erhebliche Steuerbelastungen vermieden und gleichzeitig nachhaltige Projekte finanziert werden. Für potenzielle Erblasser kann die Stiftung also eine attraktive Alternative zur direkten Vermögensübertragung sein – besonders bei hohen Summen.

Kapitalertrag- und Körperschaftsteuerbefreiung

Gemeinnützige Stiftungen genießen in der Regel eine Befreiung von der Körperschaft- und Gewerbesteuer, vorausgesetzt, ihre Einnahmen werden unmittelbar und ausschließlich für den gemeinnützigen Zweck verwendet. Darüber hinaus sind Kapitalerträge wie Zinsen oder Dividenden unter bestimmten Bedingungen steuerfrei, was die finanzielle Grundlage der Stiftung nachhaltig stärkt.

Im Gegensatz zur privaten Vermögensverwaltung, bei der Gewinne regelmäßig versteuert werden müssen, kann das in eine Stiftung eingebrachte Kapital in voller Höhe zum Zweck der Stiftung verwendet werden. Das spart nicht nur Steuern, sondern erhöht auch die Wirkungskraft des eingesetzten Kapitals.

Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung

Für die genannten Steuervergünstigungen ist eine Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft durch das Finanzamt nach §§ 51 bis 68 AO nötig. Die Satzung muss deshalb den Vorgaben des § 60 AO entsprechen, und die tatsächliche Tätigkeit der Stiftung muss mit dem gemeinnützigen Zweck im Einklang stehen.

Die Stiftung erhält einen Freistellungsbescheid als offizielle Anerkennung, welcher in der Regel alle drei Jahre vom Finanzamt überprüft wird. Änderungen in der Satzung oder im Stiftungshandeln sind dem Finanzamt zu melden, andernfalls kann der steuerliche Status verloren gehen.

Zu den steuerlichen Vorzügen der Stiftung gehört eine erhebliche Wirkung auf die Vermögensübertragung – vorausgesetzt, die rechtliche und steuerliche Gestaltung ist sorgfältig vorbereitet. Besonders bei größeren Vermögen oder im Erbfall kann die Stiftung sowohl Steuervorteile sichern als auch langfristig der Gesellschaft nützen.

Es empfiehlt sich, bereits vor der Gründung professionelle steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Dadurch gewährleisten Sie, dass Ihre Stiftung sowohl juristisch als auch steuerlich optimal strukturiert ist und gleichzeitig Ihren persönlichen Stifterwillen sowie die geltenden Gesetze berücksichtigt.

11. Steuerliche und gesellschaftliche Bedeutung der Gemeinnützigkeit

Als gemeinnützig gilt eine Stiftung, wenn ihr Zweck dem Allgemeinwohl dient, beispielsweise in Bereichen wie Bildung, Gesundheit, Kultur oder Umweltschutz. Diese Stiftungen profitieren nicht nur steuerlich, sondern erhalten auch viel Anerkennung in der Öffentlichkeit.

Damit die Gemeinnützigkeit offiziell anerkannt wird, ist es notwendig, die entsprechenden Ziele eindeutig in der Satzung zu verankern – und sicherzustellen, dass die operative Tätigkeit der Stiftung diese Ziele auch aktiv umsetzt.

Wichtig ist zu wissen: Das Finanzamt prüft die satzungsgemäße und tatsächliche Umsetzung des Zwecks nicht nur bei der Anerkennung, sondern auch regelmäßig anhand des Freistellungsverfahrens.

Voraussetzungen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit

Die Satzung einer gemeinnützigen Stiftung unterliegt formalen Vorgaben, wie sie im „Mustersatzungserlass“ der Finanzverwaltung beschrieben sind. Dabei ist es essenziell, dass die inhaltlichen Ziele präzise, eindeutig und nachvollziehbar gesetzt sind.

  • Die Zwecke müssen klar und abschließend genannt sein
  • Die Mittelverwendung darf ausschließlich dem gemeinnützigen Zweck dienen
  • Es dürfen keine eigenwirtschaftlichen Interessen verfolgt werden
  • Ein Begünstigungsverbot ist zu verankern – d. h. keine persönliche Bereicherung durch Vorstandsmitglieder oder Stifter

Eine dauerhafte Ansammlung von Mitteln ist grundsätzlich nicht zulässig. Die Stiftung muss ihre Ressourcen zeitnah einsetzen, es sei denn, dies dient der nachhaltigen Zielerreichung oder ist in der Satzung klar geregelt.

Steuerliche und praktische Vorteile gemeinnütziger Stiftungen

Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit bringt nennenswerte finanzielle Vorteile mit sich. In den meisten Fällen sind Stiftungen dann von folgenden Abgaben befreit:

  • Körperschaftsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer auf Zuwendungen
  • Kapitalertragsteuer (unter bestimmten Voraussetzungen

Weil Spenden steuerlich abzugsfähig sind, genießen gemeinnützige Stiftungen einen erheblichen Vertrauensvorschuss bei potenziellen Unterstützern. Diese steuerlichen Vorteile fördern nicht nur die Spendenbereitschaft, sondern erhöhen auch die Planungssicherheit der Stiftung.

Unabhängig vom steuerlichen Effekt ist die Gemeinnützigkeit ein starkes Signal. Sie steht für Verlässlichkeit, Transparenz und Verantwortungsbewusstsein – sowohl gegenüber Partnern als auch Öffentlichkeit. Gemeinnützige Stiftungen erfreuen sich dabei großer Wertschätzung und Glaubwürdigkeit.

Gemeinnützigkeit verpflichtet – Kontrolle durch Finanzamt und Stiftungsaufsicht

Gleichzeitig bedeutet die Anerkennung als gemeinnützig, dass die Stiftung Rechenschaftspflichten erfüllen muss. Sie ist verpflichtet, ihre Finanzen und Aktivitäten transparent darzulegen. Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben – etwa private Bereicherung oder zweckwidriger Einsatz – können die Gemeinnützigkeit, aber auch steuerliche Nachforderungen zur Folge haben.

Eine transparente Buchhaltung, ein nachvollziehbares Nachweis- und Dokumentationssystem sowie solide interne Kontrollen sind also Pflicht. Viele Stiftungen unterstützen sich durch externe Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater, um dauerhaft rechtssicher vorzugehen.

Gemeinnützigkeit als Schlüssel zur gesellschaftlichen Wirkung

Mehr als ein Steuer-Plus ist die Gemeinnützigkeit Ausdruck nachhaltiger Verantwortung. Eine gemeinnützige Stiftung wirkt aktiv bei der Lösung dauerhafter gesellschaftlicher Fragestellungen mit, stärkt soziale Gerechtigkeit und erhält kulturelle und ökologische Werte für kommende Generationen.

Die gemeinnützige Ausrichtung einer Stiftung erfordert nicht nur sorgfältige Planung vor der Gründung, sondern auch eine kontinuierliche Überwachung und sorgfältige Dokumentation der Aktivitäten. Nur durch diese Sorgfalt bleibt die Stiftung sowohl steuerlich begünstigt als auch gesellschaftlich anerkannt und kann nachhaltig zum Gemeinwohl beitragen.

12. Schrittweise zur eigenen Stiftung – Ihr Fahrplan

Wie viele Rechtsakte in Deutschland, ist auch die Stiftungserrichtung an einen durchdachten Ablauf geknüpft, der rechtliche, inhaltliche und organisatorische Aspekte einschließt. Der Prozess ist klar, planbar – setzt allerdings sorgfältige Vorbereitung, Fachkenntnis und idealerweise Begleitung durch einen erfahrenen Berater voraus. Im Folgenden die wesentlichen Schritte im Überblick:

1. Das Ziel und Zweck definieren

Ganz zu Beginn stellen sich zwei Fragen: Was soll Ihre Stiftung bewirken? Der Zweck stellt das Kernstück dar und muss klar, dauerhaft und machbar sein. Er sollte idealerweise mit Ihrer persönlichen Vision und dem vorhandenen Stiftungskapital harmonieren.

2. Das Stiftungskapital festlegen

Bereits bei der Gründung ist es entscheidend, den Finanzbedarf auf Basis des Zwecks und des Stiftungstyps (klassisch oder Verbrauchsstiftung) zu bestimmen. Ein solider Start erfordert in der Regel 50.000 bis 100.000 Euro oder mehr – je nach Umfang und Zielsetzung des Engagements.

3. Die Satzung erstellen

Die Stiftungssatzung bildet den rechtlichen Rahmen: Sie enthält Angaben zu Namen, Sitz, Zweck, Vermögen, Organen und den Regelungen zur Mittelverwendung und Satzungsänderung.
Sie muss juristisch einwandfrei formuliert, übersichtlich aufgebaut und mit den Vorgaben des BGB sowie der Abgabenordnung verträglich sein.

4. Den Gründungswillen dokumentieren

Der Gründungswille des Stifters ist unerlässlich und muss geordnet dokumentiert werden – entweder durch einen notariell beurkundeten Vertrag zu Lebzeiten oder via Testament bzw. Erbvertrag nach dem Tod. Bei Lebzeitstiftungen ist eine notarielle Beglaubigung absolut vorgeschrieben.

5. Einen Antrag auf Anerkennung stellen

Melden Sie Ihre Stiftung zur Anerkennung bei der jeweiligen Stiftungsaufsichtsbehörde an. Erforderlich sind stets die Satzung, eine Stiftungserklärung und ein Vermögensnachweis. Die Behörde nimmt daraufhin eine umfassende Prüfung der Unterlagen hinsichtlich rechtlicher und inhaltlicher Richtigkeit vor.

6. Optional die Gemeinnützigkeit beantragen

Wer steuerliche Erleichterungen für seine Stiftung möchte, reicht einen gesonderten Antrag auf Gemeinnützigkeit beim Finanzamt ein. Das Finanzamt bewertet hierbei unter anderem die Satzung nach den Anforderungen der §§ 51–68 AO.

7. Die Anerkennung und Errichtung

Nachdem die zuständige Behörde geprüft und genehmigt hat, erhalten Sie die Anerkennungsurkunde – ein entscheidender Moment. Ihre Stiftung ist jetzt eine rechtsfähige juristische Person und befugt, operative Maßnahmen zu ergreifen, Verträge abzuschließen und ihr Vermögen zu verwalten.

8. Die Aufnahme der Stiftungsarbeit

Nach der offiziellen Anerkennung setzt die Stiftung ihre operativen Schritte um. Das bedeutet die Organisation der Gremien, Aufbau einer Verwaltung, Einrichtung der Buchhaltung und der Start von Fördermaßnahmen. In dieser Phase ist eine klare Struktur von großer Bedeutung für den Erfolg.

Kurz gesagt, ist die Stiftungsgründung ein Prozess, der sorgfältige Planung, klare Zielsetzung und professionelle Begleitung verlangt. Durch eine präzise Satzung, eine realistische Kapitalausstattung und einen strukturierten organisatorischen Rahmen schaffen Sie die Basis für ein dauerhaft wirkungsvolles Engagement gemäß Ihrem Stifterwillen.

13. Professionelle Hilfe beim Stiften – so gelingt Ihre Gründung sicher

Eine Stiftung zu gründen ist ein bedeutsamer Vorgang, der sowohl rechtliche als auch organisatorische Herausforderungen mit sich bringt. Obwohl engagierte Menschen und Firmen grundsätzlich selbst gründen können, ist professionelle Beratung oft unverzichtbar, um Fehler in der Satzung oder steuerliche Unsicherheiten zu vermeiden.

Gerne begleite ich Sie bei der Erarbeitung einer rechtlich einwandfreien Satzung, sorge für die korrekte Dokumentation Ihres Gründungswillens und stehe Ihnen während des gesamten Anerkennungsverfahrens bei der Stiftungsaufsicht unterstützend zur Seite. Dabei bringe ich meine Erfahrung und mein Netzwerk ein, um Ihre Stiftung optimal auf Gemeinnützigkeit, Steuerersparnisse und Kapitalstruktur auszurichten.

Wer von Beginn an auf meine fachkundige Beratung setzt, fördert nicht nur die Anerkennung der Stiftung, sondern auch die professionelle und langfristige Umsetzung seines Stifterwillens.

14. Diese Fehler sollten Sie bei der Gründung Ihrer Stiftung vermeiden

Die Gründung einer Stiftung ist ein bedeutender Schritt, der jedoch mit Herausforderungen verbunden sein kann. Fehler bei der Vorbereitung oder Umsetzung können die Anerkennung verzögern oder die spätere Funktionsfähigkeit der Stiftung beeinträchtigen. Wer sich frühzeitig mit den typischen Fallstricken beschäftigt, kann diese gezielt vermeiden und den Prozess effizienter gestalten.

Ein weit verbreiteter Fehler bei Stiftungsgründungen ist die unpräzise Formulierung des Stiftungszwecks. Ist dieser zu allgemein oder unklar gefasst, führt dies häufig zu einer Ablehnung durch die Stiftungsaufsichtsbehörde. Zudem können später Probleme bei der Umsetzung auftreten, wenn der Zweck nicht konkret genug ist oder die zur Verfügung stehenden Mittel für dessen Erfüllung nicht ausreichen.

Die Finanzierung ist ein kritischer Faktor: Viele Stifter kalkulieren das erforderliche Kapital zu niedrig, was besonders bei klassischen Stiftungen problematisch ist. Ein zu geringes Vermögen kann die dauerhafte Zweckverwirklichung verhindern und die Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht gefährden.

Oftmals finden sich in der Satzung formale Mängel, die schwerwiegende Folgen haben können. Fehlende oder falsche Regelungen zu den Organen, der Vertretung oder der Mittelverwendung können die rechtswirksame Anerkennung der Stiftung gefährden. Erfüllt die Satzung nicht die Vorgaben der Abgabenordnung, riskiert die Stiftung zudem den Verlust der Gemeinnützigkeit.

Die laufende Betreuung und rechtliche Pflichterfüllung wird oft unterschätzt. Eine Stiftung ist ein lebendiges System, das eine aktive Leitung, Überwachung und Rechenschaftspflicht gegenüber den Behörden braucht. Fehlen diese, kann das die langfristige Wirkung und Glaubwürdigkeit erheblich schwächen.

15. Fazit: Die eigene Stiftung als sinnstiftende Lebensentscheidung

Wer eine Stiftung gründet, entscheidet sich für einen bewussten und verantwortungsvollen Weg, der weit über das eigene Leben hinaus Wirkung zeigen soll. Es ist die Gestaltung einer Zukunft mit klarer Haltung, Weitblick und dem Wunsch, etwas Bleibendes zu schaffen.

In diesem Leitfaden wurde deutlich, dass die Gründung einer Stiftung bestimmte Voraussetzungen mit sich bringt: rechtliche Klarheit, eine solide finanzielle Basis, passende organisatorische Strukturen sowie eine dauerhafte Zweckbindung. Doch mit einer präzisen Planung, einer durchdachten Satzung und meiner Begleitung können Sie diesen Weg strukturiert und zielorientiert gehen.

Stiftungen ermöglichen es, Vermögen dauerhaft für einen bestimmten Zweck einzusetzen und dabei wichtige Werte, Ideale und Engagement über viele Generationen hinweg zu bewahren. Ob gemeinnützig oder privat, klein oder groß: Jede Stiftung ist Ausdruck des Wunsches, etwas von bleibendem Wert zu schaffen.

Mit der Gründung einer Stiftung setzen Sie nicht nur ein Zeichen für das Gemeinwohl, sondern auch für die Verantwortung, die Kontinuität und das Zusammenwirken innerhalb der Gesellschaft.

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