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Joachim Dettmann in Neuköoeln – Ihre Adresse für professionelle Stiftungsberatung! Als zertifizierter Fachberater begleite ich Sie deutschlandweit von der Gründung bis zum Management Ihrer Stiftung. Profitieren Sie von meiner 25-jährigen Erfahrung und über 100 erfolgreichen Stiftungsgründungen. Zusammen realisieren wir Ihre Vorhaben!

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Ribnitzer Straße 20
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Stiftungsberatung
Joachim Dettmann

Ich bin zertifizierter Experte für Stiftungen und begleite Sie deutschlandweit bei der Gründung und Verwaltung Ihrer Stiftung. Über 100 Gründungen und zahlreiche Beratungen von gemeinnützigen und Familienstiftungen gehören zu meiner Erfahrung – ich helfe Ihnen kompetent weiter.

Gemeinsam bestimmen wir die richtige Stiftungsart für Sie – sei es eine gemeinnützige Stiftung, Familienstiftung oder Treuhandstiftung. Ich begleite Sie bei der Formulierung der Stiftungszwecke und bei der Ausarbeitung einer individuellen Satzung, die Ihren Stifterwillen präzise widerspiegelt.

Persönlich, telefonisch oder digital per Videokonferenz – ich bin Ihr Ansprechpartner während des gesamten Gründungsprozesses und auch danach im praktischen Stiftungsmanagement.

Packen wir es gemeinsam an und verwirklichen Ihre Stiftungsideen!

Stiftung gründen

Stiftungsexperte

Als zertifizierter Stiftungsberater habe ich bisher über 100 Stiftungsgründungen erfolgreich durchgeführt und zahlreiche Stunden in die Beratung und Begleitung von gemeinnützigen sowie Familienstiftungen investiert.

Stiftungsform

Gemeinsam wählen wir die für Sie passende Stiftungsform aus – ob gemeinnützig, privat oder als Treuhandstiftung – und ich begleite Sie bei der Definition der Stiftungszwecke, der Organisation der Gremien und der Gestaltung Ihrer Förderprojekte.

Stiftungssatzung

Ihre persönliche Motivation und Ziele finden in einer maßgeschneiderten Stiftungssatzung ihren Niederschlag. Diese garantiert, dass Ihr Wille nicht nur jetzt, sondern auch in Zukunft respektiert wird – und die staatliche Aufsicht hält diesen Prozess unter ständiger Beobachtung.

Stiftungsgründung

Ich stehe Ihnen kompetent zur Seite, wenn Sie eine Stiftung gründen möchten. Ob wir uns persönlich treffen, telefonieren oder per Video austauschen – ich begleite Sie durch den gesamten Prozess und unterstütze Sie auch im späteren Stiftungsalltag.

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Sie können jederzeit schnell und unkompliziert einen Termin mit mir vereinbaren. Termine können telefonisch oder online arrangiert werden.

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© 2025 Stiftungsberatung Joachim Dettmann

Ihre Stiftungsidee umsetzen: Verständlich erklärt für angehende Stifter

Mit einer Stiftung eröffnen sich neue Wege, um persönliche Ideale zu verwirklichen und zugleich gesellschaftlich relevante Projekte nachhaltig zu unterstützen. Immer mehr Menschen erkennen darin eine sinnstiftende Form des Gebens, die Zukunft gestaltet und Verantwortung übernimmt.
Eine Stiftung zu gründen ist mit formalen und inhaltlichen Anforderungen verbunden. Ob es um das nötige Kapital, die richtige Formulierung der Satzung oder die Anerkennung der Gemeinnützigkeit geht – je klarer die Rahmenbedingungen sind, desto verlässlicher lässt sich das Vorhaben mit meiner Hilfe realisieren.
Zugleich bietet die Stiftung eine besondere Struktur: Sie ist unabhängig von persönlichen Bindungen, agiert zweckgebunden und verfolgt eine langfristige Ausrichtung. Dadurch eignet sie sich ideal, um persönliche Überzeugungen in nachhaltige Wirkung zu überführen.

In diesem Leitfaden möchte ich Ihnen unbedingt einen fundierten Einstieg in die Welt der Stiftungsgründung ermöglichen. Neben der Vermittlung von rechtlichem und finanziellem Grundwissen liegt mein Fokus auf praktische Umsetzungshilfen, die Ihnen Klarheit und Orientierung bieten. So dass Sie abschließend sagen können: „Ich habe Klarheit gewonnen und bin nun bereit, den nächsten Schritt zu wagen.“

1. Die Stiftung im Überblick: Struktur, Zweck und Rechtsform

Eine Stiftung repräsentiert eine rechtlich anerkannte Organisationsform, die darauf ausgerichtet ist, langfristig einen definierten Zweck zu erfüllen. Anders als andere juristische Einheiten existiert sie ohne Mitglieder oder Gesellschafter und beruht ausschließlich auf der Entscheidung und Zielsetzung der Stifterin oder des Stifters.

Im juristischen Kontext wird die Stiftung als privatrechtliche, rechtsfähige Institution eingeordnet, deren rechtliche Grundlagen sowohl im BGB als auch in den länderspezifischen Stiftungsgesetzen verankert sind. Charakteristisch ist die dauerhafte Zweckbindung eines Vermögens, das nicht selbst verbraucht wird, sondern über seine Erträge zur Finanzierung der satzungsgemäßen Aufgaben beiträgt – vergleichbar mit einem konservativ verwalteten Kapitalstock.

Durch ihre auf Dauerhaftigkeit angelegte Struktur gewährleistet die Stiftung eine kontinuierliche Zweckverfolgung über viele Jahrzehnte hinweg. Sie bleibt unabhängig von persönlichen Lebensverhältnissen bestehen und schafft damit eine verlässliche Grundlage, um über längere Zeiträume hinweg gesellschaftlich oder ideell wirksam zu sein.

Stiftungen können sowohl von Einzelpersonen als auch von Unternehmen ins Leben gerufen werden und dienen unterschiedlichen Zielsetzungen. Sie können auf das Gemeinwohl ausgerichtet sein – etwa im Bereich Bildung, Umwelt oder Kunst – oder familiäre Interessen verfolgen, wie die dauerhafte Sicherung und Verwaltung des privaten Vermögens über mehrere Generationen hinweg.

Zusammenfassend lässt sich festhalten: Die Stiftung ist ein Instrument, das langfristige Wirkung ermöglicht, indem es Kapital dauerhaft an einen klar definierten Zweck bindet. Sie agiert unabhängig von individuellen oder externen Einflüssen und bietet so die Möglichkeit, Werte und Überzeugungen über Generationen hinweg wirksam zu verankern.

2. Stiftungsgründung mit Sinn: Beweggründe und Perspektiven

Eine Stiftung zu gründen, ist in vielen Fällen Ausdruck eines tieferen Wunsches nach Sinn, Wirkung und Kontinuität. Es ist das Bedürfnis, mit dem eigenen Vermögen etwas zu gestalten, das über die eigene Biografie hinaus Bestand hat und zukünftigen Generationen zugutekommt – sei es im sozialen, kulturellen oder familiären Bereich.

Jeder Stiftungsgründung liegt eine ganz persönliche Motivation zugrunde – sei es das Streben nach Gemeinwohl, der Wunsch nach langfristiger Vermögenssicherung oder das Ziel, bestimmte Ideale über die eigene Lebensspanne hinaus zu fördern und zu bewahren.

Nachhaltiges Engagement für ein persönliches Anliegen:
Zahlreiche Stifterinnen und Stifter verfolgen mit der Errichtung einer Stiftung das Ziel, einem bestimmten Thema dauerhaft Gewicht zu verleihen – etwa im Bereich der Jugendförderung, kulturellen Bildung, Umweltprojekte oder wissenschaftlicher Entwicklung. Die Stiftung bietet dabei einen stabilen Rahmen, um langfristig Wirkung zu entfalten – unabhängig von gesellschaftlichen Moden.

Nachhaltige Unternehmensnachfolge durch Stiftungsstruktur:
Für Unternehmerinnen und Unternehmer, die ein nachhaltiges Fortbestehen ihres Betriebs anstreben, bietet die Stiftung eine attraktive Perspektive. Durch die Übertragung des Unternehmensvermögens auf eine Stiftung lässt sich das Lebenswerk rechtlich abgesichert in die Zukunft führen – unabhängig von Erbstreitigkeiten oder Marktübernahmen.

Langfristige Förderfähigkeit durch Vermögensbindung:
Durch die Bindung von Vermögen an einen festen Zweck entsteht bei Stiftungen eine kontinuierliche Fördermöglichkeit, die nicht projektgebunden ist. Dieses Modell schafft finanzielle Planbarkeit und erlaubt es, langfristige gesellschaftliche Prozesse effektiv zu begleiten.

Langfristige Vermögensbewahrung und Familienstrategie:
Eine Familienstiftung bietet die Möglichkeit, größere Vermögenswerte dauerhaft zu sichern und über Generationen hinweg unter definierten Bedingungen weiterzugeben. Dabei können nicht nur wirtschaftliche Interessen gewahrt, sondern auch ideelle Grundwerte der Familie in struktureller Form fortgeführt werden.

Steuerliche Erleichterungen für engagierte Stifterinnen und Stifter:
Die Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung geht mit attraktiven steuerlichen Möglichkeiten einher. Neben erhöhten Sonderausgabenabzügen ermöglicht sie auch eine erbschaft- und schenkungsteuerfreie Übertragung von Vermögen – was besonders im Rahmen einer durchdachten Nachlassplanung von Bedeutung sein kann.

Sinnhaftigkeit durch gesellschaftliche Wirkung:
Zahlreiche Menschen empfinden die Gründung einer Stiftung als einen bedeutenden persönlichen Schritt, um ihrem Leben rückblickend Tiefe und Wirkung zu verleihen. Sie sehen darin die Möglichkeit, einen Teil ihrer Erfahrungen und Ideale dauerhaft in der Gesellschaft zu verankern.

Die Gründung einer Stiftung geht mit dem Entschluss einher, mehr als nur finanzielle Mittel bereitzustellen – es geht um eine Form der Wertetransformation, die strukturell und dauerhaft wirkt.

Wenn Sie nach einem Weg suchen, Ihre Überzeugungen wirksam und nachhaltig zu verankern, kann die Stiftung das geeignete Mittel sein, um diese Absicht zu verwirklichen.

3. Überblick über die unterschiedlichen Stiftungsformen

Die Vielfalt der Stiftungen in Deutschland ergibt sich aus ihrer Zweckgebundenheit und der Flexibilität bei der rechtlichen Umsetzung. Je nach Anliegen und Vermögensstruktur können unterschiedliche Stiftungsformen gewählt werden, um eine optimale Wirkung zu erzielen.

Das Stiftungsrecht stellt hierfür bewährte Modelle bereit, die wir Ihnen im Folgenden näher erläutern.

Gemeinnützige Stiftung
Die gemeinnützige Stiftung verfolgt gemeinnützige Ziele, die der Gesellschaft zugutekommen – beispielsweise in den Bereichen Bildung, Wissenschaft, Kunst, Kultur, Umwelt- und Tierschutz, Entwicklungszusammenarbeit oder bei der Hilfe für Bedürftige. Diese Stiftungsform ist die am meisten verbreitete in Deutschland und profitiert von vielfältigen steuerlichen Vergünstigungen, darunter die Befreiung von Körperschafts- und Erbschaftsteuer sowie Spendenabzugsfähigkeit.

Ob von Privatpersonen, Familien oder Unternehmen gegründet, bieten gemeinnützige Stiftungen eine nachhaltige Möglichkeit, gesellschaftliches Engagement umzusetzen und langfristige Wirkungen zu erzielen.

Familienstiftung
Die Familienstiftung fokussiert sich auf die langfristige Verwaltung und den Schutz des Familienvermögens sowie die wirtschaftliche Absicherung der Familienmitglieder. Anders als die gemeinnützige Stiftung verfolgt sie private Interessen und ist steuerlich gesondert zu betrachten.

Im Rahmen der Nachlassplanung – vor allem bei hohen Vermögen oder Unternehmensbeteiligungen – bietet sie eine Möglichkeit, Erbstreitigkeiten zu vermeiden, Vermögen zu konsolidieren und die Kontrolle über das Vermögen innerhalb der Familie zu erhalten.

Unternehmensstiftung
Die Unternehmensstiftung hat meist zwei Zielrichtungen: den Erhalt des Unternehmens und die Verwirklichung eines Stiftungszwecks. Unternehmer wählen diese Form, um das Unternehmen unabhängig zu halten und zugleich gesellschaftliches Engagement zu zeigen.

In der Praxis wird das Unternehmen vollständig oder anteilig in das Stiftungskapital eingebracht. Die Erträge aus dem Unternehmen fließen dann an die Stiftung, die sie zur Erfüllung ihres Zwecks verwendet. Prominente Beispiele hierfür sind die Bosch Stiftung und die Bertelsmann Stiftung.

Treuhandstiftung (unselbstständige Stiftung)
Die Treuhandstiftung stellt eine nicht rechtsfähige Form der Stiftung dar, die keine eigene juristische Person ist. Ein Treuhänder, etwa eine Bank oder ein Verein, übernimmt die treuhänderische Verwaltung des Vermögens und die Zweckbindung nach den Vorgaben des Stifters.

Diese Stiftung eignet sich insbesondere für kleinere Stiftungen oder Personen, die sich nicht selbst um Buchhaltung und Organisation kümmern möchten. Die Gründung ist vergleichsweise einfach und kostengünstig, insbesondere bei begrenztem Stiftungskapital.

Verbrauchsstiftung
Eine Verbrauchsstiftung erlaubt es, das Kapital selbst für den festgelegten Zweck einzusetzen, nicht nur die Erträge daraus. Diese Form ist auf eine bestimmte Laufzeit ausgelegt und eignet sich für mittelfristige Vorhaben wie befristete Bildungsprogramme oder die Unterstützung bestimmter Projekte über zehn bis zwanzig Jahre.

Sie bietet Stiftern die Möglichkeit, ihr Engagement innerhalb ihres Lebenszyklus sichtbar und wirksam zu gestalten, ohne ein dauerhaftes Vermögen zu binden.

Kirchliche und öffentliche Stiftungen
Kirchliche Stiftungen sind typischerweise mit einer Glaubensgemeinschaft verbunden und finanzieren vor allem seelsorgerische, soziale oder kulturelle Projekte innerhalb der Kirche. Öffentliche Stiftungen werden dagegen von staatlichen Stellen ins Leben gerufen, um wichtige öffentliche Aufgaben unabhängig von politischen Konjunkturen zu übernehmen und zu gewährleisten.

Die richtige Stiftungsform wird vor allem durch Ihre Zielsetzung, die Höhe Ihres Vermögens und den geplanten Zeitraum der Stiftungsaktivitäten bestimmt. Gemeinnützige Stiftungen zielen vorrangig auf gesellschaftlichen Nutzen und steuerliche Begünstigungen ab, wohingegen Familienstiftungen und Unternehmensstiftungen auf den langfristigen Erhalt von Vermögenswerten und die Sicherung familiärer Interessen ausgerichtet sind.

Für eine rechtssichere Umsetzung und die Wahl der passenden Stiftungsform ist eine fachkundige Beratung aus rechtlichen, steuerlichen und strategischen Gesichtspunkten in jedem Fall empfehlenswert.

4. Welche Voraussetzungen Sie für Ihre Stiftungsgründung erfüllen sollten

Die Entscheidung zur Stiftungsgründung ist für jeden ein maßgeblicher Schritt – in rechtlicher, finanzieller und ideeller Hinsicht. Um diesen Schritt tragfähig umzusetzen, müssen sowohl gesetzliche Vorgaben als auch inhaltliche Parameter erfüllt werden. So wird gewährleistet, dass die Stiftung nachhaltig arbeitet und ihren Stiftungszweck kontinuierlich verfolgt.

Ein klar definierter Stiftungszweck

Der erste und wichtigste Schritt bei der Stiftungsgründung liegt darin, einen eindeutigen und rechtlich zulässigen Zweck zu definieren. Anhand dieses Zwecks entscheidet sich, wofür Stiftungskapital und Erträge eingesetzt werden – sei es zur Förderung von Bildung, Forschung, Naturschutz, Kunst oder humanitären Projekten. Gleichzeitig muss dieser Zweck dauerhaft verfolgt werden und darf nicht gegen gesetzliche Vorgaben oder die öffentliche Ordnung verstoßen.

Bei gemeinnützigen Stiftungen ist zusätzlich sicherzustellen, dass der Zweck mit den Vorgaben der Abgabenordnung (§§ 51–68 AO) übereinstimmt, um überhaupt steuerlich gefördert zu werden.

Ein ausreichendes Stiftungskapital

Ebenfalls nicht zu vernachlässigen ist das Stiftungsvermögen – das Startkapital jeder Stiftung. Es ist entscheidend, dass dieses Vermögen so dimensioniert ist, dass die jährlichen Erträge zur dauerhaften Erfüllung des Stiftungszwecks ausreichen.

Auch wenn keine bundesweit verbindliche Mindesthöhe existiert, setzen viele Stiftungsbehörden ein Anfangskapital von mindesten 50.000 bis 100.000 Euro voraus – bei gemeinnützigen Zielen oft noch mehr. In Abhängigkeit vom Verwaltungsumfang und der Art der Förderung kann der erforderliche Kapitalstock sogar noch größer sein.

Als denkbare Option bietet sich die Verbrauchsstiftung an: Hier kann das gesamte Vermögen für einen festgelegten Zeitraum genutzt werden, was sich besonders für mittelfristige Vorhaben eignet.

Eine rechtssichere Stiftungssatzung

Die Satzung stellt das zentrale Gründungsdokument der Stiftung dar. Sie definiert klar die wichtigsten Struktur- und Governance-Elemente, darunter:

  • Name, Sitz und Rechtsform
  • Stiftungszweck
  • Umfang und Art des Vermögens
  • Organisation und Organe der Stiftung (z. B. Vorstand, Kuratorium)
  • Verfahren zur Mittelverwendung
  • Regelungen zu Änderungen oder Auflösung der Stiftung

Es ist maßgeblich, Ihre Satzung so zu formulieren, dass eine selbstständige und dauerhafte Zweckverfolgung möglich ist. Gleichzeitig sollte sie klare, praktikable Mechanismen für Governance und Aufsicht implementieren.

Der Wille zur Gründung – die Stiftungserklärung

Die Gründung einer Stiftung erfolgt entweder im Wege einer Lebzeitstiftung oder durch eine letztwillige Verfügung. In beiden Fällen ist eine formgerechte Stiftungserklärung erforderlich, die den Stifterwillen konkretisiert.
Während bei der Lebzeitstiftung ein notarieller Vertrag notwendig ist, reicht im Todesfall ein klar formulierter Wille im Testament oder Erbvertrag aus.

Anerkennung durch die Stiftungsbehörde

Die rechtliche Wirksamkeit einer Stiftung hängt in den meisten Fällen von der Genehmigung durch die jeweilige Stiftungsaufsicht ab. Diese kontrolliert insbesondere:

  • Die dauerhafte und nachhaltige Erfüllbarkeit des Stiftungszwecks
  • Die ausreichende Kapitalausstattung
  • Die rechtliche und organisatorische Eignung der Satzung

Mit erfolgreichem Abschluss der Prüfung erlangt die Stiftung den rechtlichen Status einer rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts und agiert fortan als eigenständige juristische Einheit.

Optionale Anerkennung der Gemeinnützigkeit

Verfolgt eine Stiftung ein gemeinnütziges Anliegen, wird sie zusätzlich vom Finanzamt überprüft. Im Fokus steht die Frage, ob die Satzung inhaltlich mit den steuerlichen Gemeinnützigkeitsvorgaben der Abgabenordnung harmoniert.
Erst nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Anerkennung als gemeinnützige Stiftung, was unter anderem Spendenbescheinigungen und Steuerbefreiungen möglich macht.

Eine Stiftung entsteht nicht einfach im Vorbeigehen – dafür braucht es Struktur, Planung und einen klaren Zweck.
Die formalen Anforderungen wirken auf den ersten Blick vielleicht abschreckend, sind aber bei entsprechender Vorbereitung durchaus umsetzbar.
Wenn Sie eine Idee haben, die Ihnen wirklich am Herzen liegt, und die notwendigen Ressourcen mitbringen, kann Ihre Stiftung zur Erfolgsgeschichte werden.

5. Stiftung gründen: Welche finanziellen Aufwendungen sind erforderlich?

Viele meiner Mandanten möchten zunächst wissen: Mit welchen finanziellen Anforderungen muss ich bei der Gründung einer Stiftung rechnen? Diese Frage ist durchaus berechtigt, denn das Stiftungskapital ist nicht nur die Grundlage für die Arbeit der Stiftung, sondern auch ein entscheidender Faktor für die behördliche Anerkennung und für die langfristige Wirksamkeit.

Das deutsche Stiftungsrecht kennt keine offizielle Mindestgrenze für Stiftungskapital. Dennoch gelten in der Praxis häufig Beträge zwischen 50.000 und 100.000 Euro als Untergrenze – bei gemeinnütziger Ausrichtung meist deutlich höhere Summen. Entscheidend ist schlussendlich, ob mit den Erträgen der Stiftungszweck dauerhaft erfüllt werden kann.

Interessanter Hinweis von mir: Mit einer Verbrauchsstiftung lässt sich starten, bei der das Anfangskapital in einem definierten Zeitraum verbraucht werden kann.

6. Recht und Ordnung: Was für Stiftungen verbindlich gilt

Ein rechtssicherer und wirkungsvoller Stiftungsbetrieb ist nur dann möglich, wenn die gesetzlichen Anforderungen beachtet werden. Das beginnt bei der Gründung und reicht bis zur laufenden Verwaltung. Von der Satzung über die Anerkennung bis zur Kontrolle der Mittelverwendung: Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind ein entscheidender Erfolgsfaktor für jede Stiftung.

Gesetzliche Grundlagen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Stiftungen ergeben sich im Wesentlichen aus zwei Ebenen:
• Bundesrecht, allen voran §§ 80–88 BGB, die bundesweite Grundlagen für bürgerlich-rechtliche Stiftungen liefern.
• Landesstiftungsgesetze, die in den Bundesländern spezifische Regelungen zu Organisation, Anerkennung und Aufsicht der Stiftungen definieren.
Weil die Stiftungsaufsicht Sache der Länder ist, gibt es Unterschiede bei Vorgaben wie Mindestkapital oder der Zusammensetzung der Organe.

Anerkennung als rechtsfähige Stiftung

Die Anerkennung durch die zuständige Stiftungsaufsichtsbehörde ist unerlässlich, damit eine Stiftung rechtsfähig wird. Im Rahmen der Prüfung achtet die Behörde besonders darauf, ob die entscheidenden Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere:

  • Die Dauerhaftigkeit der Stiftung
  • Die Eignung des Stiftungszwecks
  • Die ausreichende Kapitalausstattung
  • Die Rechtskonformität der Satzung
  • Die Funktionsfähigkeit der Organisation

Nach dem positiven Abschluss des Anerkennungsverfahrens wird die Stiftung als rechtlich eigenständige Person anerkannt – das ermöglicht ihr, eigenmächtig zu handeln, verbindliche Verträge einzugehen, Gelder zu verwalten und vor Gericht zu agieren.

Stiftungssatzung – verbindliches Fundament:
Die Stiftungssatzung ist das zentrale Regelwerk und legt den institutionellen Rahmen fest. § 81 BGB verlangt zwingend folgende Mindestinhalte:

  • Name und Sitz der Stiftung
  • Zweck der Stiftung
  • Vermögensausstattung
  • Regelungen zur Verwendung der Erträge
  • Bestimmungen über die Organisation und Organe

Darüber hinaus sollte die Satzung auch Regelungen enthalten für:

  • Nachfolge und Amtszeiten der Organmitglieder
  • Vertretungsbefugnisse
  • Satzungsänderungen
  • Auflösung oder Zusammenlegung der Stiftung

Die Satzung ist so zu verfassen, dass sie sowohl dauerhaft die Stiftungszwecke absichert als auch die operative Leistungsfähigkeit und Unabhängigkeit gewährleistet.

Rechtsform und Stiftungstypen

Häufig anzutreffen ist die rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Daneben lassen sich zudem abgrenzen:

  • Nicht rechtsfähige (Treuhand-)Stiftungen, die durch einen Treuhänder verwaltet werden
  • Stiftungen öffentlichen Rechts, die durch staatliche Akte gegründet werden
  • Kirchliche Stiftungen, die in Trägerschaft von Religionsgemeinschaften stehen

Welche Rechtsform gewählt wird, bestimmt wesentlich, wie die interne Verwaltung, die gesetzliche Aufsicht und die Vermögensbindung gestaltet sind – eine Entscheidung, die daher mit Bedacht zu treffen ist.

Stiftungsaufsicht – Kontrolle im öffentlichen Interesse

Alle rechtsfähigen Stiftungen in Deutschland unterliegen der staatlichen Stiftungsaufsicht. Diese verfolgt das Ziel, die rechtmäßige Zweckverfolgung zu überwachen und die Einhaltung aller gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorgaben sicherzustellen.

Das Ausmaß der staatlichen Überprüfung variiert je nach Bundesland und Art der Stiftung. Üblicherweise überprüft die Behörde insbesondere:

  • Die ordnungsgemäße Mittelverwendung
  • Die Einhaltung des Stiftungszwecks
  • Die wirtschaftliche Situation der Stiftung
  • Satzungsänderungen oder Maßnahmen zur Auflösung

Die Stiftungsaufsicht mischt sich nicht in den konkreten Stiftungszweck ein, sofern dieser im Rahmen rechtlicher Zulässigkeit bleibt.

Steuerrechtliche Rahmenbedingungen

Neben den zivilrechtlichen Bestimmungen müssen Sie auch steuerliche Regeln berücksichtigen – vor allem, wenn Sie eine gemeinnützige Stiftung gründen wollen. Diese Vorschriften stehen in §§ 51–68 AO. Dabei prüft das Finanzamt, ob sowohl die Satzung als auch die operative Umsetzung mit den Anforderungen der Gemeinnützigkeit übereinstimmen.

Einmal anerkannt, profitiert die Stiftung von verschiedenen steuerlichen Vergünstigungen, u. a.:

  • Befreiung von Körperschaft- und Gewerbesteuer
  • Spendenabzugsfähigkeit für Zuwendungen
  • Steuerliche Vorteile bei Erbschaften und Schenkungen

Damit die steuerliche Anerkennung bestehen bleibt, ist sie regelmäßig zu erneuern und durch ordnungsgemäße Unterlagen zu belegen.

Sie fühlen sich von all den rechtlichen Anforderungen überfordert? Das ist völlig normal – doch mit meiner fachkundigen Begleitung behalten Sie stets den Überblick.

7. Der Stiftungszweck – Ihre Werte dauerhaft verankert

Der Zweck einer Stiftung ist zweifellos das Herzstück der gesamten Konstruktion – denn er legt fest, in welchem Bereich das Vermögen wirken soll und gibt der Stiftung damit eine klare inhaltliche Richtung.

Eine Stiftung ohne eindeutig beschriebenen und juristisch zulässigen Zweck ist nicht genehmigungsfähig. Gleichzeitig bringt der festgelegte Zweck das individuelle Anliegen des Stifters zum Ausdruck und prägt das unverwechselbare Profil der Stiftung.

Ein clever formulierter Stiftungszweck ist fokussiert, eindeutig und umsetzbar. Vage Phrasen wie „Förderung des Gemeinwohls“ reichen oft nicht aus, um die Anerkennung zu erhalten. Stattdessen muss klar beschrieben werden, welche Personengruppen unterstützt werden, wie dies praktisch geschieht und welches Ziel angestrebt wird. Diese Klarheit trägt zur Transparenz bei – gegenüber Behörden, der Öffentlichkeit und möglichen Stiftungsmanagern.

In der realen Stiftungslandschaft nehmen Zwecke ganz verschiedene Formen an. Besonders oft gewählt werden:

  • Förderung von Bildung, Wissenschaft und Forschung
  • Kunst und Kultur
  • Denkmal- und Umweltschutz
  • Soziale Hilfen und Inklusion
  • Gesundheitspflege
  • Kinder- und Jugendförderung
  • Entwicklungshilfe
  • Tierschutz
  • religiöse oder kirchliche Zwecke

Der Charakter des Stiftungszwecks hängt stark davon ab, ob eine gemeinnützige oder eine Familienstiftung gegründet wird. Gemeinnützige Stiftungen konzentrieren sich auf gesellschaftliche Belange und genießen steuerliche Begünstigungen, während Familienstiftungen vornehmlich der Vermögenssicherung und der Versorgung der Familie dienen.

Sie müssen darauf achten, dass der Zweck dauerhaft umsetzbar ist. Bis auf Verbrauchsstiftungen sind Stiftungen auf Dauer angelegt. Ist der Zweck zu streng gefasst, leidet die Handlungsfähigkeit, tritt er zu diffus auf, verliert die Stiftung an Profil oder wird möglicherweise gar nicht anerkannt.

Der Stiftungszweck muss finanziell tragfähig sein – etwa erfordert ein Schulbau deutlich mehr Mittel als ein Stipendienprogramm oder Kunstförderung. Vor der Zweckfestlegung sollten Sie daher eine Wirkungsanalyse und Finanzplanung durchführen, um das Kapital passend zum Vorhaben zu dimensionieren.

Interessant ist, ob sich der Zweck flexibel neu ausrichten lässt, wenn gesellschaftliche Rahmenbedingungen das erfordern oder der ursprüngliche Zweck an Bedeutung verliert. In der Satzung können entsprechende Anpassungsmöglichkeiten vorgesehen werden – ganz ohne Bruch mit dem ursprünglichen Stifterwillen. Fehlen sie jedoch, sind Änderungen nur unter sehr hohen Hürden und nach Zustimmung durch die Aufsicht möglich (§ 87 BGB).

8. Die Satzung – konzeptionelle Basis und Leitlinie der Stiftung

Als Herzstück der Stiftung definiert die Satzung ihr rechtliches Gerüst und ihre organisatorische Ausrichtung. Sie formuliert Zweck und Zielsetzung, steuert die Vermögensverwendung und legt genau fest, welche Organe für welche Aufgaben verantwortlich sind – kurzum: Sie gewährleistet eine fundierte und langfristig stabile Arbeitsorganisation.

Gemäß § 81 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) muss die Stiftungssatzung mindestens folgende Bestandteile enthalten:

  • Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung
  • Zweck der Stiftung (klar und dauerhaft erreichbar)
  • Vermögensausstattung
  • Verwendung der Mittel
  • Bestimmungen zur Organisation der Stiftung (Organe, deren Aufgaben und Bestellung)

Darüber hinaus ist eine Gestaltung der Satzung sinnvoll, die spätere Satzungsänderungen, Zweckmodifikationen, Nachfolgeregeln und sogar eine mögliche Auflösung oder Fusion berücksichtigt. Diese Ergänzungen sichern rechtliche Transparenz und ermöglichen Flexibilität bei veränderten Umständen.

Die Satzung sollte eine rechtssichere Grundlage bieten und gleichzeitig praxisnah formuliert sein. Eine klare, verständliche Ausdrucksweise ist besonders dann sinnvoll, wenn neben den hauptamtlichen Organen auch Ehrenamtliche oder externe Unterstützer in der Stiftung tätig sind.

Jede Formulierung in der Satzung sollte so gestaltet sein, dass sie einer späteren Prüfung durch Behörden oder das Finanzamt problemlos standhält. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Stiftung eine Gemeinnützigkeit anstrebt, da hier die Vorgaben der Abgabenordnung, insbesondere § 60 AO, zwingend einzuhalten sind.

Ein wesentlicher Anspruch liegt auch auf der detaillierten Organstruktur. Laut Satzung müssen Zusammensetzung von Vorstand, Kuratorium und anderen Gremien festgelegt, ihre Befugnisse geklärt und die Entscheidungswege beschrieben werden. Vorschriften zu Amtszeiten, Wiederwahlmöglichkeiten und Abberufungslösungen tragen zur Stabilität und Transparenz der Stiftung bei.

Für die Beurteilung durch Aufsichtsbehörden und das Finanzamt ist die Satzung ein wesentlicher Prüfstein – sie dokumentiert, ob die Stiftung tatsächlich ihrem eigenen Zweck folgt. Das Finanzamt nimmt die Satzung genau unter die Lupe, bevor eine steuerliche Anerkennung erfolgt. Daher sollten Zweck und Mittelverwendung klar formuliert und absolut rechtlich abgesichert sein.

9. Leitungs- und Kontrollorgane einer Stiftung – Ein Überblick über die Funktionen

Eine Stiftung lebt von Institutionen zur Führung und Kontrolle, etwa einem Vorstand und oftmals weiteren Gremien wie Kuratorium oder Beirat. Zwar schreibt das Gesetz keine feste Gremienanzahl vor, doch setzen Stiftungsbehörden eine Mindeststruktur voraus. Sie verlangt, dass Verwaltung und Kontrolle sachgerecht erfolgen kann.

Der Vorstand – das leitende Organ der Stiftung

Er fungiert als geschäftsführendes Organ und steuert maßgeblich das operative Tagesgeschäft. Der Vorstand vertritt die Stiftung rechtlich, stellt die Umsetzung des Stiftungszwecks sicher und achtet auf den zweckentsprechenden Mittelverbrauch. Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem:

  • Die Entwicklung und Umsetzung der Förderstrategie
  • Die Verwaltung des Stiftungsvermögens
  • Die Erstellung von Haushalts- und Finanzplänen
  • Der Abschluss von Verträgen
  • Die Zusammenarbeit mit Partnern und Förderempfängern
  • Die Berichterstattung an die Stiftungsaufsicht und ggf. das Finanzamt

Laut Satzung kann der Vorstand entweder aus einer Einzelperson oder aus mehreren Personen bestehen. Häufig bevorzugen Stiftungen in der Praxis ein mehrköpfiges Gremium, um Verantwortung und Aufgaben besser zu verteilen. In einem Team können unterschiedliche Fachgebiete abgedeckt werden. Zusätzlich ist durch eine klare Ressortzuweisung eine Trennung von operativer und strategischer Leitung möglich.

Kuratorium oder Stiftungsrat – das Kontroll- und Aufsichtsorgan:

Das Kuratorium (auch Stiftungsrat genannt) übt in zahlreichen Stiftungen eine überwachende und konsultative Rolle aus. Es sichert ab, dass Vorstandszweck und Wirtschaftlichkeit gewahrt bleiben. Typische Verantwortungsbereiche umfassen:

  • Die Bestellung und Entlastung des Vorstands
  • Die Genehmigung wichtiger Entscheidungen, z. B. Satzungsänderungen
  • Die strategische Beratung der Stiftung
  • Die Kontrolle der Jahresabrechnung und Mittelverwendung

Ein Kuratorium ist zwar nicht zwingend erforderlich, doch bei umfangreichen oder kapitalstarken Stiftungen ist es eine besonders sinnvolle Einrichtung, die auch von Aufsichtsbehörden gern gesehen wird. Es stärkt die Transparenz, sorgt für Kontrolle und wahrt die Integrität der Organisation. Gleichzeitig ziehen Sie durch externe Experten aus Forschung, Wirtschaft oder Gesellschaft mehr Aufmerksamkeit auf Ihre Stiftung.

Der Beirat – beratende Unterstützung mit Fachkompetenz

Ein Beirat ist ein zusätzliches, jedoch nicht verpflichtendes Gremium, das primär der fachlichen Beratung dient. Häufig fokussiert er sich je nach Bedarf auf Forschung, Kultur, Bildung oder Kommunikation. Seine Aufgabe ist nicht Entscheidungsgewalt, sondern Qualitätssicherung und Erfahrungsaustausch.

In einigen Stiftungen setzen sich die Mitglieder des Beirats aus ehrenamtlich tätigen Experten oder Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens zusammen. Es ist wichtig, dass ihre Aufgaben und Befugnisse in der Satzung oder einer Geschäftsordnung klar geregelt sind, um eine reibungslose Zusammenarbeit mit Vorstand und Kuratorium sicherzustellen.

Zusammenspiel der Organe – klare Rollen, gute Zusammenarbeit

Die Effektivität einer Stiftung wird wesentlich durch das Zusammenspiel ihrer Organe bestimmt. Wesentlich sind dabei klare Zuständigkeiten, eine transparente Kommunikation sowie nachvollziehbare Entscheidungsprozesse. Aus diesem Grund sind in der Satzung genaue Regelungen zu Zusammensetzung, Amtsdauer, Vertretungsbefugnissen und Aufgaben der Organe notwendig.

Nicht zu vernachlässigen ist die Vermeidung von Interessenkonflikten – gerade wenn Stifter, Vorstände oder Zuwendungsempfänger in familiärer oder geschäftlicher Beziehung stehen. Klare Kontrollregelungen sorgen dafür, dass die Stiftung unabhängig bleibt und interne Auseinandersetzungen vermieden werden.

Abschließend lässt sich sagen, dass die Organe das organisatorische Skelett einer jeden Stiftung sind. Sie garantieren, dass der Stiftungszweck nicht bloß existiert, sondern im Alltag verantwortungsvoll, rechtlich korrekt und effektiv gelebt wird.

Eine sorgfältig aufgebaute und kompetent besetzte Gremienlandschaft ist maßgeblich dafür verantwortlich, dass eine Stiftung langfristig wirksam arbeitet und das Vertrauen der Öffentlichkeit sowie der Förderpartner und Aufsichtsbehörden genießt.

10. Steuerliche Anreize für Stifter – was Sie wissen sollten

Eine Stiftung zu gründen ist Ausdruck gesellschaftlichen oder familiären Einsatzes – und bringt zudem handfeste steuerliche Vorteile mit. Insbesondere gemeinnützige Stiftungen erfreuen sich besonderer Begünstigungen im deutschen Steuerrecht, um gemeinnützige Initiativen zu stärken. Von der Gründung bis zu späteren Spenden können Stifter vielfältige Vergünstigungen nutzen.

Sonderausgabenabzug bei Zuwendungen an eine Stiftung

Zuwendungen – beispielsweise in Form von Geld, Wertpapieren oder Immobilien – können im Rahmen des Einkommensteuerrechts als Sonderausgaben angesetzt werden, wenn sie an eine Stiftung gehen.

Für die Neugründung einer gemeinnützigen Stiftung ermöglicht § 10b Abs. 1a EStG einen Sonderabzug von bis zu 1 Million Euro, bei Ehegatten sogar bis zu 2 Millionen Euro. Die steuerliche Berücksichtigung kann über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren erfolgen.

Diese steuerlichen Vorteile gelten nur, wenn die Stiftung gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt und vom Finanzamt entsprechend anerkannt wurde. Auch einmalige oder regelmäßige Zustiftungen an bestehende gemeinnützige Stiftungen fallen unter diese Regelung.

Laufender Spendenabzug

Regelmäßige Spenden an anerkannte gemeinnützige Stiftungen können steuerlich geltend gemacht werden – ganz ohne eigene Gründung. Dabei dürfen laut § 10b EStG bis zu 20 % des Einkommens oder alternativ 4 ‰ der Gesamtumsätze, Löhne und Gehälter als Sonderausgaben angesetzt werden.

Für all jene, die keine eigene Stiftung planen, jedoch durch wiederholte Zuwendungen zum Erfolg bestehender Stiftungen beitragen möchten, ist die steuerliche Absetzbarkeit äußerst attraktiv. Wichtig bleibt, dass die Gemeinnützigkeit offiziell anerkannt ist.

Erbschaft- und Schenkung steuerliche Vorteile

Auch das Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht bietet einen lohnenden Vorteil: Vermögensübertragungen an anerkannte gemeinnützige Stiftungen sind – unabhängig davon, ob sie zu Lebzeiten oder im Todesfall erfolgen – in der Regel steuerfrei (§ 13 Abs. 1 Nr. 16 ErbStG).

Die Vorteile dieser Regelung zeigen sich besonders bei der Nachlassplanung. Mit der Einbringung von Vermögen in eine Stiftung lassen sich nicht nur Steuerbelastungen vermeiden, sondern auch Projekte von gesellschaftlichem Nutzen dauerhaft unterstützen. Für Erblasser mit größeren Vermögen kann die Stiftung eine überlegenswerte Alternative zur direkten Vererbung sein.

Kapitalertrag- und Körperschaftsteuerbefreiung

Zusätzlich genießen gemeinnützige Stiftungen Steuererleichterungen bei Körperschaft- und Gewerbesteuer – sofern alle Einnahmen unmittelbar dem satzungsgemäßen Zweck dienen. Auch Kapitalerträge wie Zinsen oder Ausschüttungen können steuerfrei sein, was die wirtschaftliche Basis deutlich stärkt.

Stifter profitieren davon, dass das eingebrachte Kapital in der Stiftung keiner laufenden Besteuerung unterliegt. Dadurch kann das Vermögen vollständig und ohne Abzüge für die Umsetzung des Stiftungszwecks eingesetzt oder erneut investiert werden. Dies unterscheidet die Stiftung deutlich von privaten Vermögensanlagen, bei denen laufende Erträge meist steuerlich belastet werden.

Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung

Damit die genannten Steuerbegünstigungen greifen, ist eine offizielle Anerkennung durch das Finanzamt als steuerbegünstigte Körperschaft nach §§ 51–68 AO erforderlich. Hierzu braucht es eine satzungskonforme Ausrichtung nach § 60 AO und eine tatsächliche Geschäftsführung, die dem gemeinnützigen Zweck gerecht wird.

Um die steuerlichen Vorteile zu sichern, stellt das Finanzamt einen Freistellungsbescheid aus, der meist im 3 Jahres Turnus kontrolliert wird. Änderungen der Satzung oder der operativen Tätigkeit müssen mitgeteilt werden, weil sonst der steuerliche Status gefährdet wird.

Die steuerlichen Effekte einer Stiftungsgründung sind vielfältig und wirkungsvoll, erfordern jedoch eine durchdachte rechtliche und steuerliche Struktur. Besonders bei größeren Vermögensübertragungen oder der Nachlassplanung kann die Stiftung nicht nur steuerliche Entlastung bringen, sondern ebenso einen bleibenden gesellschaftlichen Mehrwert leisten.

Um spätere Risiken zu vermeiden, sollten Sie frühzeitig steuerliche Fachberatung einholen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Stiftung rechtlich wasserdicht und steuerlich effizient strukturiert ist – gemäß Ihrer Intention und dem gesetzlichen Rahmen.

11. Gemeinnützigkeit als Grundpfeiler moderner Stiftungen

Eine Stiftung erlangt den gemeinnützigen Status, wenn sie aktiv der Allgemeinheit nutzt – beispielsweise im Bildungsbereich, im Gesundheitssektor, in der Kulturförderung oder im Umweltschutz. Das bringt ihr nicht nur steuerliche Vorteile, sondern auch ein hohes Maß an öffentlicher Akzeptanz.

Für die Anerkennung als gemeinnützige Stiftung ist es notwendig, dass die in der Satzung formulierten Zwecke eindeutig sind und dass diese auch tatsächlich im Stiftungsalltag realisiert werden.

Das Finanzamt achtet darauf, ob die satzungsgemäßen Ziele durch die Stiftung umgesetzt werden – zunächst bei der Anerkennung und später im regelmäßigen Turnus des Freistellungsverfahrens.

Voraussetzungen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit

Die Satzung einer gemeinnützigen Stiftung unterliegt formalen Vorgaben, wie sie im „Mustersatzungserlass“ der Finanzverwaltung beschrieben sind. Dabei ist es essenziell, dass die inhaltlichen Ziele präzise, eindeutig und nachvollziehbar gesetzt sind.

  • Die Zwecke müssen klar und abschließend genannt sein
  • Die Mittelverwendung darf ausschließlich dem gemeinnützigen Zweck dienen
  • Es dürfen keine eigenwirtschaftlichen Interessen verfolgt werden
  • Ein Begünstigungsverbot ist zu verankern – d. h. keine persönliche Bereicherung durch Vorstandsmitglieder oder Stifter

Es ist weiterhin erforderlich, dass eine Stiftung ihr Kapital nicht einfach hortet, sondern zeitnah zur Umsetzung des Stiftungszwecks nutzt – es sei denn, dies ist für langfristige Projekte oder Rückstellungen satzungsgemäß vorgesehen.

Steuerliche und praktische Vorteile gemeinnütziger Stiftungen

Mit dem offiziellen Status der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt gehen erhebliche Steuervorteile einher. In der Regel befreit dieser Status gemeinnützige Stiftungen von:

  • Körperschaftsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer auf Zuwendungen
  • Kapitalertragsteuer (unter bestimmten Voraussetzungen

Was viele nicht wissen: Spenden an eine als gemeinnützig anerkannte Stiftung sind steuerlich abzugsfähig – ein echter Anreiz für Förderer und Unternehmen, sich finanziell zu engagieren. Diese Möglichkeit unterstützt die Stiftung bei der Gewinnung externer Mittel.

Auch jenseits des Steuervorteils wirkt die Gemeinnützigkeit wie ein Gütesiegel. Sie stärkt das Vertrauen und signalisiert Offenheit und Verlässlichkeit – nach innen wie nach außen. Gemeinnützige Stiftungen erfreuen sich besonderer Wertschätzung und gelten als seriöse Ansprechpartner.

Gemeinnützigkeit verpflichtet – Kontrolle durch Finanzamt und Stiftungsaufsicht

Mit der steuerlichen Anerkennung der Gemeinnützigkeit gehen klare Auflagen einher. Die Stiftung ist verpflichtet, regelmäßig Auskunft über ihre Mittelverwendung und Aktivitäten zu geben. Bei Verstößen gegen diese Auflagen, wie z. B. bei Missbrauch der Mittel oder persönlichen Vorteilen, kann die Gemeinnützigkeit aberkannt und es können Nachforderungen erhoben werden.

Eine gewissenhafte Buchführung, transparente Nachweise und interne Kontrollmechanismen sind unerlässlich. Viele Stiftungen ziehen daher externe Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater hinzu, um den gesetzlichen Anforderungen kontinuierlich gerecht zu werden.

Gemeinnützigkeit als Schlüssel zur gesellschaftlichen Wirkung

Gemeinnützige Tätigkeit heißt nicht nur Steuervorteile genießen, sondern eine Haltung von Verantwortung und Nachhaltigkeit. Eine Stiftung mit diesem Status wirkt langfristig an der Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen mit, fördert soziale Teilhabe und schützt kulturelle oder ökologische Werte.

Wenn Sie Ihre Stiftung gemeinnützig gestalten möchten, sollten Sie sorgfältig den Status anstreben und auch nach dem Start auf ordnungsgemäße Umsetzung sowie transparente Dokumentation achten. Nur so bleibt die Stiftung effektiv, glaubhaft und steuerlich begünstigt – zugunsten des Gemeinwohls.

12. In neun Schritten zur eigenen Stiftung – der komplette Gründungsweg

Ähnlich wie andere formale Prozesse in Deutschland ist auch die Stiftungsgründung an ein strukturiertes Verfahren gebunden, das rechtliche, inhaltliche und organisatorische Anforderungen umfasst. Der Ablauf ist planbar und nachvollziehbar, setzt aber eine gründliche Vorbereitung, fachliche Expertise und bestenfalls eine professionelle Begleitung voraus. Nachfolgend gebe ich Ihnen einen kompakten Überblick zu den entscheidenden Schritten:

1. Das Ziel und Zweck definieren

Der erste Schritt ist immer die zentrale Frage: Welchen Beitrag soll die Stiftung leisten? Das Fundament bildet dabei der Zweck, der inhaltlich präzise, langfristig umsetzbar und realistisch sein muss. Optimal ist eine Abstimmung auf Ihre eigene Vision und die vorhandenen Mittel.

2. Das Stiftungskapital festlegen

Das nötige Stiftungskapital ergibt sich aus dem gesetzten Zweck und der Stiftungsform (klassisch oder Verbrauchsstiftung). Damit Ihre Stiftung auch langfristig handlungsfähig ist, sollten Sie mit einer Basis von mindestens 50.000 bis 100.000 Euro rechnen – teils sind jedoch deutlich höhere Mittel erforderlich.

3. Die Satzung erstellen

Die Stiftungssatzung bildet das rechtliche Rückgrat der Stiftung. Sie regelt essenzielle Punkte wie Name und Sitz, den Stiftungszweck, die Vermögensausstattung, die Organisation der Organe sowie die Verwendung der Mittel und Modalitäten für Satzungsänderungen.
Wichtig ist, dass sie rechtssicher, übersichtlich strukturiert und sowohl mit dem BGB als auch der Abgabenordnung (AO) in Einklang steht.

4. Den Gründungswillen dokumentieren

Der Gründungswille des Stifters ist unerlässlich und muss geordnet dokumentiert werden – entweder durch einen notariell beurkundeten Vertrag zu Lebzeiten oder via Testament bzw. Erbvertrag nach dem Tod. Bei Lebzeitstiftungen ist eine notarielle Beglaubigung absolut vorgeschrieben.

5. Einen Antrag auf Anerkennung stellen

Zur Anerkennung wird die Stiftung bei der jeweiligen Stiftungsaufsicht des Bundeslandes angemeldet. Hierbei sind stets die Satzung, die Stiftungserklärung und ein Nachweis über das Vermögen vorzulegen. Die zuständige Behörde nimmt eine gründliche Prüfung dieser Unterlagen vor, um Rechtmäßigkeit und Vollständigkeit sicherzustellen.

6. Optional die Gemeinnützigkeit beantragen

Um steuerlich begünstigt zu werden, müssen Sie beim Finanzamt einen Antrag auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit einreichen. Prüfkriterien: Insbesondere die Satzung in Bezug auf die Abgabenordnung (§§ 51–68 AO).

7. Die Anerkennung und Errichtung

Die Ausstellung der Anerkennungsurkunde durch die Aufsichtsbehörde markiert den Abschluss des formalen Prozesses. Ihre Stiftung ist nun rechtsfähig, kann Gesellschafterpflichten wahrnehmen, selbstständig Verträge abschließen und das Vermögen eigenständig verwalten.

8. Die Aufnahme der Stiftungsarbeit

Die operative Phase startet mit der offiziellen Anerkennung: Die Stiftung besetzt ihre Organe, baut Verwaltung und Buchhaltung auf und startet Förderprogramme. Dabei ist eine gute interne Struktur maßgeblich für den erfolgreichen Verlauf.

Zusammenfassend ist die Gründung einer Stiftung als ein sorgfältig vorbereiteter Prozess zu verstehen, der mit klaren Zielen und professioneller Unterstützung erfolgreich realisiert werden kann. Eine solide Satzung, eine realistische Kapitalbasis und eine klare Organisationsstruktur bilden das Fundament für ein dauerhaft wirksames Engagement.

13. Gründung einer Stiftung leicht gemacht – mit fachlicher Unterstützung zum Ziel

Die Errichtung einer Stiftung ist ein komplexer Vorgang, der sowohl rechtliche als auch organisatorische Herausforderungen mit sich bringt. Auch wenn eine eigenständige Gründung möglich ist, sollte man auf professionelle Hilfe setzen, um spätere Komplikationen bei Satzung oder Steuerrecht zu vermeiden.

Meine Unterstützung umfasst die Erstellung einer rechtlich sicheren Satzung, die korrekte Dokumentation Ihres Gründungswillens sowie die Begleitung des Anerkennungsverfahrens durch die Stiftungsaufsicht von Anfang bis Ende. Dank meiner Erfahrung und meines Netzwerks kann ich Ihnen wertvolle Hilfestellung bei der Ausrichtung Ihrer Stiftung auf Gemeinnützigkeit, steuerliche Begünstigungen und eine stabile Kapitalstruktur bieten.

Indem Sie meine kompetente Beratung frühzeitig nutzen, schaffen Sie die Basis für eine reibungslose Anerkennung und stellen sicher, dass Ihr Stifterwille dauerhaft professionell begleitet wird.

14. Typische Stolperfallen bei der Gründung einer Stiftung

Die Gründung einer Stiftung ist zweifelsohne eine wichtige Entscheidung. Dennoch lauern zahlreiche Fallstricke, die den Anerkennungsprozess verzögern oder die Effektivität der Stiftung mindern können. Durch frühzeitiges Erkennen und Vermeiden solcher Stolpersteine lässt sich der Gründungsprozess erheblich erleichtern.

Oft wird die Bedeutung einer klaren Zweckbestimmung unterschätzt. Ein zu unscharfer oder zu umfassender Zweck kann dazu führen, dass die Stiftung nicht anerkannt wird und später Schwierigkeiten bei der Umsetzung auftreten, weil die Ziele nicht mit den Mitteln in Einklang stehen.

Die Kapitalausstattung spielt eine entscheidende Rolle, besonders bei Stiftungen, die nur aus Erträgen arbeiten. Unterschätzen Stifter das notwendige Vermögen, ist die dauerhafte Erfüllung des Zwecks gefährdet, was wiederum die Anerkennung durch die Aufsichtsbehörde infrage stellen kann.

Die Satzung weist oft formale Defizite auf, die sich negativ auf die Anerkennung der Stiftung auswirken. Fehlende oder unklare Regelungen bezüglich der Organe, ihrer Vertretungsmacht oder der Mittelverwendung führen regelmäßig dazu, dass die Stiftung nicht rechtlich wirksam anerkannt wird. Weicht die Satzung von den Vorgaben der Abgabenordnung ab, riskiert die Stiftung den Verlust der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt.

Viele Gründer unterschätzen die Notwendigkeit einer kontinuierlichen Verwaltung und der Einhaltung rechtlicher Vorgaben nach der Stiftungsanerkennung. Stiftungen sind dynamische Organisationen, die geleitet, überwacht und gegenüber Behörden transparent sein müssen. Mangelt es an fachkundigen Organen oder Verantwortlichen, leidet die Wirksamkeit und das Vertrauen in die Stiftung erheblich.

15. Fazit: Der Weg zur Stiftung – ein bedeutender Schritt für bleibenden Wandel

Die Gründung einer Stiftung ist kein bloßer Verwaltungsakt, sondern ein bewusstes Engagement, Verantwortung zu übernehmen und dauerhaft etwas zu bewirken – sei es für die Gesellschaft, die eigene Familie oder ein Herzensanliegen. Damit schaffen Sie eine nachhaltige Basis, die weit über Ihre eigene Lebenszeit hinaus reicht.

In diesem Leitfaden wurde deutlich, dass die Gründung einer Stiftung bestimmte Voraussetzungen mit sich bringt: rechtliche Klarheit, eine solide finanzielle Basis, passende organisatorische Strukturen sowie eine dauerhafte Zweckbindung. Doch mit einer präzisen Planung, einer durchdachten Satzung und meiner Begleitung können Sie diesen Weg strukturiert und zielorientiert gehen.

Mit einer Stiftung können Sie Vermögen dauerhaft einem bestimmten Zweck widmen und so Werte, Ideale und Engagement langfristig über Generationen bewahren. Ob Sie eine gemeinnützige oder private Stiftung gründen, groß oder klein – jede Stiftung verkörpert den Wunsch, etwas Beständiges zu hinterlassen.

Mit der Gründung einer Stiftung setzen Sie nicht nur ein Zeichen für das Gemeinwohl, sondern auch für die Verantwortung, die Kontinuität und das Zusammenwirken innerhalb der Gesellschaft.

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