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Suchen Sie erfahrene Unterstützung für Ihre Stiftung? Joachim Dettmann in Petershagen Eggersdorf bietet Ihnen zertifizierte Beratung und bundesweite Betreuung. Mit mehr als 100 erfolgreich gegründeten Stiftungen und 25 Jahren Know-how helfe ich Ihnen dabei, Ihre Ziele zu erreichen. Gemeinsam bringen wir Ihre Ideen auf den Weg!

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Stiftungsberatung
Joachim Dettmann

Als erfahrener und zertifizierter Spezialist für Stiftungen stehe ich Ihnen bundesweit zur Seite – von der Gründung bis zum Management. Mit über 100 Projekten und umfassender Beratung in gemeinnützigen und Familienstiftungen begleite ich Sie gerne.

Ob gemeinnützige, familiäre oder Treuhandstiftung – wir finden die Form, die zu Ihnen passt. Dabei unterstütze ich Sie von der Festlegung der Zwecke bis hin zur Erstellung einer maßgeschneiderten Satzung, die Ihre Werte und Absichten langfristig sichert und umsetzt.

Ob face-to-face, telefonisch oder über Videokonferenzen – ich unterstütze Sie durch den gesamten Gründungsprozess und auch bei der praktischen Umsetzung im Stiftungsmanagement.

Lassen Sie uns Ihre Stiftungsideen gemeinsam realisieren!

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Stiftungsexperte

Ich bin zertifizierter Experte für Stiftungen und habe bisher über 100 Stiftungsgründungen erfolgreich begleitet, plus viele Hundert Stunden Beratung in der Praxis für gemeinnützige und Familienstiftungen.

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Bei der Gründung Ihrer Stiftung unterstütze ich Sie bei der Wahl zwischen gemeinnütziger, privater oder Treuhandstiftung und stehe Ihnen beratend zur Seite bei der Gestaltung der Stiftungszwecke, der internen Struktur und der Projektplanung.

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Die Stiftungssatzung ist das Herzstück, das Ihren Stifterwillen präzise abbildet und seine dauerhafte Umsetzung garantiert. Die zuständige Aufsichtsbehörde sorgt dafür, dass diese Vorgaben auch tatsächlich eingehalten werden.

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Mit meiner Unterstützung wird die Stiftungsgründung für Sie unkompliziert und verständlich. Egal ob persönlich, am Telefon oder per Videokonferenz – ich beantworte Ihre Fragen und begleite Sie auch nach der Gründung beim professionellen Management Ihrer Stiftung.

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Rechtskonform und wirkungsvoll: So realisieren Sie Ihre eigene Stiftung

Eine Stiftung ist weit mehr als eine finanzielle Konstruktion – sie ist Ausdruck eines tiefen Gestaltungswillens. Wer sich für die Gründung entscheidet, übernimmt Verantwortung und gestaltet aktiv mit, wie Ressourcen im Sinne des Gemeinwohls eingesetzt werden.
Zahlreiche Fragen begleiten die Überlegung zur Stiftungsgründung – und nicht selten fehlen verlässliche Antworten. Wie gestaltet sich der Weg zur rechtsfähigen Stiftung? Welche Rolle spielt das Finanzamt? Welche rechtlichen Stolpersteine sind zu vermeiden? Eine strukturierte Herangehensweise ist essenziell. Mit meiner Hilfe stehen Sie nicht im Dunkeln.
Zugleich schafft die Stiftung einen rechtlichen Rahmen für ideelle wie materielle Werte: Ohne Mitglieder oder Aktionäre konzentriert sie sich allein auf ihren Stiftungszweck und bietet so eine dauerhafte Grundlage für langfristiges Wirken.

Mein Ziel mit diesem Leitfaden ist es, Ihnen ein solides Fundament für Ihre Stiftungspläne zu vermitteln. Ich erläutere nicht nur die wichtigen und relevanten Rahmenbedingungen, sondern gebe Ihnen auf jeden Fall auch praktische Tipps, wie Sie Ihre Stiftungsidee erfolgreich umsetzen können. Damit Sie am Ende zu sich selbst sagen können: „Ich habe einen klaren Plan und bin entschlossen, meine Stiftung zu gründen.“

1. Die Stiftung im Überblick: Struktur, Zweck und Rechtsform

Die Stiftung ist eine eigenständige juristische Struktur, deren Hauptanliegen darin besteht, einen festgelegten Zweck dauerhaft zu verfolgen – finanziert durch ein hierfür bereitgestelltes Vermögen. Im Unterschied zu anderen Organisationstypen wie Vereinen oder GmbHs agiert sie unabhängig von Gesellschaftern oder Mitgliedern und basiert allein auf dem Willen der stiftenden Person.

Die Stiftung gilt rechtlich als juristische Person des Privatrechts mit eigener Rechtspersönlichkeit. Ihre Gründung und Tätigkeit erfolgen auf Grundlage des BGB sowie ergänzender landesrechtlicher Regelungen. Im Zentrum steht das gestiftete Vermögen, dessen Erträge für die Verwirklichung des Zwecks verwendet werden – während das Grundvermögen als unantastbarer Kapitalstock dauerhaft erhalten bleibt.

Eine Stiftung ist nicht nur durch ihre Zweckbindung definiert, sondern vor allem durch ihre auf Dauer ausgelegte Existenz. Nach dem Tod des Stifters führt sie das begonnene Werk fort und wirkt damit weit über den ursprünglichen Gründungszeitpunkt hinaus. Ihre institutionelle Unabhängigkeit ermöglicht es, über Generationen hinweg konsistente Zielverfolgung sicherzustellen.

Die Errichtung einer Stiftung kann sowohl durch private als auch durch institutionelle Beteiligte erfolgen. Ihre Zielsetzungen können ebenso vielfältig wie individuell sein – von der Förderung gemeinnütziger Aktivitäten wie kulturelle Bildung oder Umweltprojekte bis hin zur wichtigen Absicherung von Familienvermögen über mehrere Generationen hinweg.

Zusammengefasst stellt die Stiftung eine rechtsverbindliche Form dar, mit der dauerhaft ein ideelles oder gemeinnütziges Ziel verfolgt wird. Sie ist Ausdruck eines bewussten Willens, Verantwortung zu übernehmen, Strukturen zu schaffen und auch über die eigene Lebenszeit hinaus nachhaltig zu gestalten.

2. Stiftungsgründung: Persönliche und gesellschaftliche Motive

In den meisten Fällen ist der Entschluss zur Stiftungsgründung von einer persönlichen Vision getragen: Der Wunsch, mit den eigenen Ressourcen über den Tod hinaus etwas zu bewirken, das Bestand hat. Diese Haltung verbindet wirtschaftliche Weitsicht mit einem tief verwurzelten Werteverständnis und dem Streben nach Gemeinwohl.

So unterschiedlich die Menschen sind, so verschieden sind auch die Beweggründe, eine Stiftung zu gründen. Gemeinsam ist ihnen jedoch der Wunsch, Verantwortung zu übernehmen und eine dauerhafte, positive Wirkung zu erzielen – im Einklang mit den eigenen Wertvorstellungen.

Dauerhafte Verankerung eines Förderziels:
Viele Menschen tragen den Wunsch in sich, einem bestimmten Anliegen – wie der Bildungsförderung, dem Natur- oder Kulturschutz – nachhaltig eine Struktur zu geben. Eine Stiftung schafft hierfür den rechtlichen und organisatorischen Rahmen, um über Jahrzehnte hinweg kontinuierlich Wirkung zu entfalten – auch über das eigene Leben hinaus.

Nachhaltige Unternehmensnachfolge durch Stiftungsstruktur:
Für Unternehmerinnen und Unternehmer, die ein nachhaltiges Fortbestehen ihres Betriebs anstreben, bietet die Stiftung eine attraktive Perspektive. Durch die Übertragung des Unternehmensvermögens auf eine Stiftung lässt sich das Lebenswerk rechtlich abgesichert in die Zukunft führen – unabhängig von Erbstreitigkeiten oder Marktübernahmen.

Gesellschaftliche Entwicklung gezielt mitgestalten:
Die Stiftung bietet einen stabilen institutionellen Rahmen für gesellschaftliches Engagement. Sie erlaubt die langfristige Unterstützung relevanter Themenfelder, unabhängig von konjunkturellen Schwankungen oder politischer Tagesordnung – ein entscheidender Vorteil gegenüber einmaligen Spenden.

Langfristige Vermögensbewahrung und Familienstrategie:
Eine Familienstiftung bietet die Möglichkeit, größere Vermögenswerte dauerhaft zu sichern und über Generationen hinweg unter definierten Bedingungen weiterzugeben. Dabei können nicht nur wirtschaftliche Interessen gewahrt, sondern auch ideelle Grundwerte der Familie in struktureller Form fortgeführt werden.

Stiftungsrechtliche Gestaltung mit steuerlicher Optimierung:
Neben dem gesellschaftlichen Nutzen kann eine Stiftung auch steuerlich vorteilhaft sein. Wer beispielsweise größere Vermögenswerte langfristig für gemeinnützige Zwecke einsetzen möchte, profitiert von steuerlichen Freibeträgen und Gestaltungsspielräumen, die in anderen Rechtsformen nicht gegeben sind.

Selbstverwirklichung durch langfristiges Engagement:
Für viele ist die Stiftung mehr als ein organisatorisches Konstrukt – sie ist ein Spiegelbild der eigenen Biografie, Werte und Ziele. Die bewusste Entscheidung für ein dauerhaftes Engagement ermöglicht es, das eigene Wirken zu verstetigen und Sinn im Handeln über die eigene Lebenszeit hinaus zu finden.

Die Gründung einer Stiftung geht mit dem Entschluss einher, mehr als nur finanzielle Mittel bereitzustellen – es geht um eine Form der Wertetransformation, die strukturell und dauerhaft wirkt.

Wenn Sie nach einem Weg suchen, Ihre Überzeugungen wirksam und nachhaltig zu verankern, kann die Stiftung das geeignete Mittel sein, um diese Absicht zu verwirklichen.

3. Stiftungsarten im deutschen Recht: Strukturen und Merkmale

Je nach gesellschaftlicher, unternehmerischer oder familiärer Zielsetzung bieten sich unterschiedliche Stiftungsformen an. Das deutsche Stiftungsrecht stellt hierfür differenzierte Modelle zur Verfügung, die rechtssicher und flexibel gestaltet werden können.

Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht über die wichtigsten Stiftungsarten, die Ihnen bei der konkreten Ausgestaltung Ihrer Stiftung zur Orientierung dienen können.

Gemeinnützige Stiftung
Gemeinnützige Stiftungen setzen sich für Zwecke ein, die dem Wohl der Allgemeinheit zugutekommen, darunter Bildung, Wissenschaft, Kunst, Kultur, Umwelt- und Tierschutz, Entwicklungszusammenarbeit oder die Unterstützung Bedürftiger. In Deutschland ist diese Stiftungsform am weitesten verbreitet und bietet umfangreiche steuerliche Vorteile, wie die Befreiung von Körperschaft- und Erbschaftsteuer sowie Spendenabzugsfähigkeit.

Solche Stiftungen können von Privatpersonen, Familien oder Unternehmen errichtet werden und schaffen die Möglichkeit, gesellschaftliche Verantwortung nachhaltig zu tragen und langfristige positive Effekte zu erzielen.

Familienstiftung
Primäres Ziel der Familienstiftung ist die dauerhafte Sicherung und Verwaltung des Familienvermögens sowie die wirtschaftliche Unterstützung von Familienangehörigen. Im Gegensatz zur gemeinnützigen Stiftung richtet sich ihr Zweck auf private Interessen und sie wird steuerrechtlich anders behandelt.

Vor allem bei größeren Vermögen oder Unternehmensbeteiligungen spielt die Nachlassplanung eine zentrale Rolle. Eine Familienstiftung kann Erbstreitigkeiten vorbeugen, Vermögen bündeln und die Kontrolle über das Vermögen generationsübergreifend gewährleisten.

Unternehmensstiftung
Die Unternehmensstiftung kombiniert in der Regel zwei Ziele: die Sicherung des Fortbestands eines Unternehmens und die Förderung eines sozialen oder kulturellen Stiftungszwecks. Unternehmer nutzen diese Möglichkeit, um ihr Unternehmen dauerhaft unabhängig zu machen und gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen.

Das operative Geschäft wird meist ganz oder teilweise in das Stiftungsvermögen eingebracht. Die daraus erzielten Erträge fließen der Stiftung zu, die sie für den vorgesehenen Zweck verwendet. Beispiele hierfür sind die Bosch Stiftung und die Bertelsmann Stiftung.

Treuhandstiftung (unselbstständige Stiftung)
Als nicht rechtsfähige Stiftung wird die Treuhandstiftung nicht als eigene juristische Einheit gegründet, sondern von einem Treuhänder betreut. Dies kann ein Verein, eine Bank oder eine Stiftungsverwaltung sein. Der Treuhänder verwaltet das Vermögen entsprechend den Stiftungszwecken und Vorgaben des Stifters.

Diese Form ist besonders geeignet für kleinere Stiftungen oder Stifter, die keine eigene Verwaltung aufbauen wollen. Sie bietet eine günstige und unkomplizierte Möglichkeit zur Stiftungserrichtung, gerade bei kleineren Vermögenswerten.

Verbrauchsstiftung
Im Gegensatz zu klassischen Stiftungen können bei der Verbrauchsstiftung sowohl das Vermögen als auch dessen Erträge zur Erfüllung des Stiftungszwecks genutzt werden. Diese Stiftungsform ist zeitlich limitiert und eignet sich für Projekte, die mittelfristig Ergebnisse liefern sollen, beispielsweise ein zeitlich begrenztes Bildungsprogramm oder eine Förderung über zehn bis zwanzig Jahre.

Verbrauchsstiftungen bieten Stiftern die Möglichkeit, Wirkung während ihres Lebens zu erzielen, ohne ein dauerhaftes Vermögen binden zu müssen.

Kirchliche und öffentliche Stiftungen
Neben den privat organisierten Stiftungen spielen kirchliche Stiftungen eine wichtige Rolle, die meist in Verbindung mit einer Glaubensgemeinschaft stehen. Ihre finanziellen Ressourcen fließen typischerweise in soziale, kulturelle oder seelsorgerische Projekte der Kirche. Öffentliche Stiftungen hingegen dienen der Umsetzung öffentlicher Aufgaben, die von staatlichen Stellen unabhängig von politischen Zyklen verwaltet werden.

Ob eine gemeinnützige, familiäre oder Unternehmensstiftung für Sie die passende Wahl ist, hängt wesentlich von Ihren Zielen, Ihrer Vermögensstruktur und dem gewünschten Wirkungshorizont ab. Gemeinnützige Stiftungen setzen auf gesellschaftliche Effekte und steuerliche Vorteile, während Familienstiftungen und Unternehmensstiftungen die dauerhafte Sicherung von Vermögen und familiären Werten ermöglichen.

Die Wahl der richtigen Stiftungsform und deren rechtssichere Umsetzung erfordern in jedem Fall eine fachkundige Beratung in rechtlichen, steuerlichen und strategischen Fragen.

4. Das müssen Sie mitbringen, um eine Stiftung zu gründen

Das Ins-Leben-Rufen einer Stiftung ist für jeden ein einschneidender Schritt – von rechtlicher, finanzieller und ideeller Tragweite. Für ein solides Fundament sind sowohl formale Genehmigungen als auch ein durchdachtes inhaltliches Konzept nötig. Diese Voraussetzungen bilden die Basis für langfristige Wirksamkeit und Handlungsfähigkeit.

Ein klar definierter Stiftungszweck

Der erste und wichtigste Schritt bei der Stiftungsgründung liegt darin, einen eindeutigen und rechtlich zulässigen Zweck zu definieren. Anhand dieses Zwecks entscheidet sich, wofür Stiftungskapital und Erträge eingesetzt werden – sei es zur Förderung von Bildung, Forschung, Naturschutz, Kunst oder humanitären Projekten. Gleichzeitig muss dieser Zweck dauerhaft verfolgt werden und darf nicht gegen gesetzliche Vorgaben oder die öffentliche Ordnung verstoßen.

Für eine gemeinnützige Stiftung gilt darüber hinaus, dass der Zweck exakt den Vorgaben der §§ 51–68 AO entspricht, damit die Stiftung Anspruch auf steuerliche Vergünstigungen hat und auch langfristig von diesen profitiert.

Ein ausreichendes Stiftungskapital

Ein essenzieller Faktor bei der Gründung ist das Stiftungsvermögen. Dieses Kapital muss in seiner Höhe so kalkuliert werden, dass die Stiftung ihren satzungsgemäßen Zweck nachhaltig aus den laufenden Erträgen erfüllen kann.

Auch wenn keine bundesweit verbindliche Mindesthöhe existiert, setzen viele Stiftungsbehörden ein Anfangskapital von mindesten 50.000 bis 100.000 Euro voraus – bei gemeinnützigen Zielen oft noch mehr. In Abhängigkeit vom Verwaltungsumfang und der Art der Förderung kann der erforderliche Kapitalstock sogar noch größer sein.

Als denkbare Option bietet sich die Verbrauchsstiftung an: Hier kann das gesamte Vermögen für einen festgelegten Zeitraum genutzt werden, was sich besonders für mittelfristige Vorhaben eignet.

Eine rechtssichere Stiftungssatzung

Als konstituierendes Schriftstück der Stiftung ist die Satzung maßgeblich. Sie hält verbindlich fest, welche organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen gelten, einschließlich:

  • Name, Sitz und Rechtsform
  • Stiftungszweck
  • Umfang und Art des Vermögens
  • Organisation und Organe der Stiftung (z. B. Vorstand, Kuratorium)
  • Verfahren zur Mittelverwendung
  • Regelungen zu Änderungen oder Auflösung der Stiftung

Es ist maßgeblich, Ihre Satzung so zu formulieren, dass eine selbstständige und dauerhafte Zweckverfolgung möglich ist. Gleichzeitig sollte sie klare, praktikable Mechanismen für Governance und Aufsicht implementieren.

Der Wille zur Gründung – die Stiftungserklärung

Grundsätzlich lässt sich eine Stiftung entweder als sogenannte Lebzeitstiftung zu Lebzeiten des Stifters oder posthum, also von Todes wegen, ins Leben rufen. In beiden Fällen muss eine förmliche Stiftungserklärung vorliegen, aus der der Wille zur Errichtung klar hervorgeht.Bei der Lebzeitstiftung wird ein notarieller Gründungsvertrag abgeschlossen, wohingegen bei der Errichtung im Todesfall eine entsprechende Regelung im Testament oder Erbvertrag erforderlich ist.

Anerkennung durch die Stiftungsbehörde

Zur Erlangung der Rechtsfähigkeit muss eine Stiftung in der Regel die staatliche Anerkennung durch die zuständige Stiftungsaufsichtsbehörde am Sitz der Stiftung einholen. Dabei konzentriert sich die Prüfung der Behörde vor allem auf:

  • Die dauerhafte und nachhaltige Erfüllbarkeit des Stiftungszwecks
  • Die ausreichende Kapitalausstattung
  • Die rechtliche und organisatorische Eignung der Satzung

Nach erfolgreicher Prüfung durch die Stiftungsaufsichtsbehörde wird die Stiftung als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts anerkannt und erhält damit den Status einer eigenständigen juristischen Person.

Optionale Anerkennung der Gemeinnützigkeit

Im Fall einer gemeinnützigen Stiftung ist eine steuerliche Begutachtung durch das zuständige Finanzamt zwingend vorgesehen. Dabei wird detailliert analysiert, ob der Satzungszweck den steuerrechtlichen Vorgaben genügt.
Nur bei Bestehen dieser Prüfung erhält die Stiftung die offizielle Gemeinnützigkeit und profitiert anschließend von steuerlichen Vergünstigungen im operativen Geschäft und bei Drittmitteln.

Eine Stiftung zu gründen ist kein Vorhaben für zwischendurch – doch mit Weitblick und sorgfältiger Planung durchaus realisierbar.
Die formellen und inhaltlichen Voraussetzungen sind durchaus herausfordernd, aber klar geregelt. Wer sich früh informiert und kompetente Beratung in Anspruch nimmt, schafft beste Voraussetzungen für ein langfristig erfolgreiches Projekt.
Mit einer durchdachten Idee, klarem Engagement und entsprechendem Kapital lässt sich eine Stiftung nachhaltig etablieren und mit Leben füllen.

5. Gründungskosten einer Stiftung: Womit Sie rechnen sollten

„Was kostet es, eine Stiftung zu gründen?“ – diese Frage begegnet mir in fast jedem Beratungsgespräch. Sie ist völlig berechtigt, denn das Stiftungsvermögen ist der Schlüssel zur langfristigen Handlungsfähigkeit der Stiftung und gleichzeitig ein Kriterium für die Anerkennung durch die Aufsichtsbehörde.

Wichtig zu wissen: Eine gesetzlich vorgeschriebene Mindesthöhe für Stiftungskapital gibt es nicht. Die praktische Erfahrung zeigt jedoch Richtwerte zwischen 50.000 und 100.000 Euro – gemeinnützige Stiftungen müssen häufig höher kalkulieren. Entscheidend bleibt, dass die vermögensabhängigen Erträge ausreichen, um den Stiftungszweck dauerhaft zu realisieren.

Ein cleverer Ansatz: Beginnen Sie mit einer Verbrauchsstiftung, bei der das Stiftungskapital über eine festgelegte Dauer aufgebraucht werden darf.

6. Rechtliche Voraussetzungen für eine Stiftung im Überblick

Wer in Deutschland eine Stiftung ins Leben rufen will, sollte die rechtlichen Grundlagen nicht unterschätzen. Sie betreffen neben der formalen Gründung und Anerkennung durch die Behörden auch die organisatorische Aufstellung, die Verwaltung des Stiftungsvermögens und die Einhaltung des vorgesehenen Zwecks. Diese Punkte bilden das Fundament für die Rechtssicherheit und Nachhaltigkeit Ihrer Stiftung.

Gesetzliche Grundlagen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Stiftungen ergeben sich im Wesentlichen aus zwei Ebenen:
• Bundesrecht wie das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), speziell §§ 80–88, das den allgemeinen Rechtsrahmen für bürgerlich-rechtliche Stiftungen vorgibt.
• Landesstiftungsgesetze, die in den jeweiligen Bundesländern ergänzende Vorschriften zu
Anerkennung, Organisation und Aufsicht enthalten.
Weil die Stiftungsaufsicht Ländersache ist, können Einzelheiten wie Mindestkapitalvorgaben oder die Zusammensetzung von Stiftungsorganen je nach Bundesland variieren.

Anerkennung als rechtsfähige Stiftung

Um rechtsfähig zu sein, muss eine Stiftung als solche anerkannt werden – und zwar durch die zuständige Stiftungsaufsichtsbehörde. Dabei kontrolliert die Behörde im Wesentlichen, ob die Stiftung alle Vorgaben erfüllt, insbesondere:

  • Die Dauerhaftigkeit der Stiftung
  • Die Eignung des Stiftungszwecks
  • Die ausreichende Kapitalausstattung
  • Die Rechtskonformität der Satzung
  • Die Funktionsfähigkeit der Organisation

Mit dem positiven Prüfungsbescheid wird die Stiftung als eigenständige juristische Person anerkannt. Dadurch erlangt sie die Fähigkeit, selbstständig Verträge abzuschließen, Vermögenswerte zu verwalten und vor Gericht ihre Rechte geltend zu machen.

Stiftungssatzung – normatives Grundgerüst:
Das zentrale Dokument jeder Stiftung ist ihre Satzung, die das rechtliche Fundament bildet. § 81 BGB schreibt dabei bestimmte Mindestinhalte vor, insbesondere:

  • Name und Sitz der Stiftung
  • Zweck der Stiftung
  • Vermögensausstattung
  • Regelungen zur Verwendung der Erträge
  • Bestimmungen über die Organisation und Organe

Darüber hinaus sollte die Satzung auch Regelungen enthalten für:

  • Nachfolge und Amtszeiten der Organmitglieder
  • Vertretungsbefugnisse
  • Satzungsänderungen
  • Auflösung oder Zusammenlegung der Stiftung

Die Satzung muss so konzipiert sein, dass der Stiftungszweck auf Dauer gesichert ist und die Organisation der Stiftung kontinuierlich handlungsfähig bleibt.

Rechtsform und Stiftungstypen

In Deutschland ist die vorherrschende Variante die rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Weiterhin finden sich daneben:

  • Nicht rechtsfähige (Treuhand-)Stiftungen, die durch einen Treuhänder verwaltet werden
  • Stiftungen öffentlichen Rechts, die durch staatliche Akte gegründet werden
  • Kirchliche Stiftungen, die in Trägerschaft von Religionsgemeinschaften stehen

Die festgelegte Rechtsform prägt die Verwaltungsstrukturen, bestimmt den Umfang der Aufsicht und legt die Modalitäten der Vermögensbindung fest – eine Überlegung, die reiflich sein sollte.

Stiftungsaufsicht – Kontrolle im öffentlichen Interesse

Rechtsfähige Stiftungen in Deutschland stehen unter der Aufsicht staatlicher Behörden, die dafür sorgen, dass die Stiftung ihre Ziele verfolgt und die rechtlichen sowie satzungsmäßigen Verpflichtungen eingehalten werden.

Wie intensiv eine Stiftung kontrolliert wird, richtet sich nach dem Bundesland sowie der spezifischen Art der Stiftung. In der Praxis umfasst die Prüfung meistens folgende Punkte:

  • Die ordnungsgemäße Mittelverwendung
  • Die Einhaltung des Stiftungszwecks
  • Die wirtschaftliche Situation der Stiftung
  • Satzungsänderungen oder Maßnahmen zur Auflösung

Solange der gewählte Stiftungszweck mit dem Gesetz im Einklang steht, unterliegt er keiner inhaltlichen Kontrolle durch die Aufsicht.

Steuerrechtliche Rahmenbedingungen

Zusätzlich zu den gesetzlichen zivilrechtlichen Regeln gelten auch steuerliche Vorgaben, die insbesondere bei der Anerkennung der Gemeinnützigkeit relevant sind. Die Abgabenordnung (§§ 51–68 AO) gibt hier die Rahmenbedingungen vor. Das Finanzamt prüft, ob Satzung und tatsächliche Geschäftsführung den gemeinnützigen Anforderungen entsprechen.

Einmal anerkannt, profitiert die Stiftung von verschiedenen steuerlichen Vergünstigungen, u. a.:

  • Befreiung von Körperschaft- und Gewerbesteuer
  • Spendenabzugsfähigkeit für Zuwendungen
  • Steuerliche Vorteile bei Erbschaften und Schenkungen

Die fortlaufende Überprüfung der steuerlichen Anerkennung sowie die sorgfältige Dokumentation dieser Nachweise sind Pflichtbestandteile für gemeinnützige Stiftungen.

All die Vorschriften wirken auf den ersten Blick etwas überwältigend? Mit meiner Unterstützung bringen wir Struktur und Klarheit in Ihren Weg zur Stiftung.

7. Der Stiftungszweck – das zentrale Element mit Wirkung

Der Stiftungszweck bildet zweifellos das Herzstück jeder Stiftung, da er festlegt, wie das Vermögen dauerhaft eingesetzt wird und somit die inhaltliche Orientierung für alle Aktivitäten der Stiftung vorgibt.

Nur mit einem klaren, rechtlich akzeptierten Zweck ist eine Anerkennung als Stiftung überhaupt möglich. Darüber hinaus verkörpert der Zweck auch die persönliche Motivation und die Werte des Stifters.

Ein gut definierter Zweck muss klar, präzise und realistisch sein. Allgemeinplätze wie „Förderung des Gemeinwohls“ helfen meist nicht weiter, denn die Stiftungsbehörden erwarten mehr Details. Sie möchten wissen: Wer wird gefördert? Welche konkreten Aktivitäten sind geplant? Und welches langfristige Ergebnis ist angestrebt? Diese Klarheit sorgt für Vertrauen – bei Aufsichtsbehörden, Fördermittelgebern und öffentlichen Interessierten.

Tatsächlich lassen sich in der Praxis sehr unterschiedliche Stiftungszwecke beobachten. Häufig fokussieren Stifter auf folgende Themen:

  • Förderung von Bildung, Wissenschaft und Forschung
  • Kunst und Kultur
  • Denkmal- und Umweltschutz
  • Soziale Hilfen und Inklusion
  • Gesundheitspflege
  • Kinder- und Jugendförderung
  • Entwicklungshilfe
  • Tierschutz
  • religiöse oder kirchliche Zwecke

Ob Sie eine gemeinnützige Stiftung oder eine Familienstiftung gründen, bestimmt maßgeblich die Zweckrichtung. Gemeinnützige Stiftungen konzentrieren sich auf das Allgemeinwohl und genießen steuerliche Vorteile. Familienstiftungen hingegen verfolgen in erster Linie private Ziele wie Vermögenserhalt oder die Versorgung des Familienkreises.

Der Zweck muss so gestaltet sein, dass er langfristig umsetzbar ist – Stiftungen sind grundsätzlich auf Dauer angelegt, nur Verbrauchsstiftungen bilden hier die Ausnahme. Ist der Zweck zu restriktiv, leidet die Handlungsmöglichkeit; ist er zu vage, arbeitet die Stiftung ohne Profil und läuft Gefahr, nicht genehmigt zu werden.

Eine realistische Abstimmung zwischen dem Zweck der Stiftung und ihrem Kapital ist unerlässlich. Wer beispielsweise eine Schule bauen und betreiben möchte, muss ein wesentlich größeres Vermögen einplanen als bei einer Stiftung, die sich auf die Förderung von Stipendien oder Kunstprojekten konzentriert. Es empfiehlt sich deshalb, vor Festlegung des Zwecks eine umfassende Wirkungs- und Finanzanalyse vorzunehmen, um die Tragfähigkeit sicherzustellen.

Ein weiterer bedeutsamer Aspekt ist, ob der Zweck flexibel an veränderte gesellschaftliche Realitäten angepasst werden kann. Passende Klauseln in der Satzung ermöglichen dies, solange der ursprüngliche Stifterwille gewahrt bleibt. Fehlen solche Klauseln, bedarf eine Zweckänderung unter § 87 BGB sehr strenger Voraussetzungen und der Aufsichtszustimmung.

8. Die Satzung als Wegweiser der Stiftungsidee

Mit der Satzung als verbindlichem Kern definiert eine Stiftung eindeutig ihre Zielrichtung, ihr organisatorisches System und ihre rechtlichen Rahmenbedingungen. Sie steuert den Einsatz des Kapitals, legt Gremienstrukturen fest und sichert die Grundlagen für eine nachhaltige und funktionsfähige Organisation.

Gemäß § 81 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) muss die Stiftungssatzung mindestens folgende Bestandteile enthalten:

  • Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung
  • Zweck der Stiftung (klar und dauerhaft erreichbar)
  • Vermögensausstattung
  • Verwendung der Mittel
  • Bestimmungen zur Organisation der Stiftung (Organe, deren Aufgaben und Bestellung)

Es empfiehlt sich ferner, Klauseln zu integrieren, die spätere Anpassungen der Satzung, Zweckmodifikationen, Nachfolgeregelungen sowie potenzielle Auflösungen oder Zusammenschlüsse regeln. Solche Regelungen erhöhen die rechtliche Klarheit und Flexibilität, wenn sich gesellschaftliche oder finanzielle Umstände ändern.

Die Satzung sollte so formuliert sein, dass sie sowohl rechtlich einwandfrei als auch praktisch anwendbar ist. Eine klare, verständliche Sprache ohne überflüssige juristische Fachbegriffe ist dabei besonders wichtig – vor allem, wenn Ehrenamtliche oder externe Partner in der Stiftung mitwirken.

Jede Formulierung in der Satzung sollte so gestaltet sein, dass sie einer späteren Prüfung durch Behörden oder das Finanzamt problemlos standhält. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Stiftung eine Gemeinnützigkeit anstrebt, da hier die Vorgaben der Abgabenordnung, insbesondere § 60 AO, zwingend einzuhalten sind.

Ein wesentlicher Anspruch liegt auch auf der detaillierten Organstruktur. Laut Satzung müssen Zusammensetzung von Vorstand, Kuratorium und anderen Gremien festgelegt, ihre Befugnisse geklärt und die Entscheidungswege beschrieben werden. Vorschriften zu Amtszeiten, Wiederwahlmöglichkeiten und Abberufungslösungen tragen zur Stabilität und Transparenz der Stiftung bei.

Die Satzung spielt eine zentrale Rolle bei der Kontrolle durch Aufsichtsbehörden und Finanzämter – anhand ihrer Inhalte wird bewertet, ob die Stiftung ihren vorgegebenen Zweck erfüllt. Zudem sichtet das Finanzamt die Satzung gründlich, bevor es eine Gemeinnützigkeit bestätigt. Entsprechend entscheidend ist, dass Zweckformulierung und Mittelverwendung klar, nachvollziehbar und rechtlich einwandfrei festgelegt sind.

9. Leitung in der Stiftung – Rolle und Bedeutung der Stiftungsorgane

Eine Stiftung organisiert sich über eindeutig abgegrenzte Gremien, die jeweils Verantwortung für strategische Leitung, Kontrolle und operative Umsetzung tragen. Zwar schreibt das Gesetz nicht zwingend eine bestimmte Zahl von Organen vor, doch verlangen die Stiftungsbehörden meist ein Mindestmaß an Struktur. In der Praxis gehören deshalb mindestens Vorstand und zusätzliche Gremien wie Kuratorium oder Beirat zur Organisationsstruktur.

Der Vorstand – das leitende Organ der Stiftung

Er fungiert als geschäftsführendes Organ und steuert maßgeblich das operative Tagesgeschäft. Der Vorstand vertritt die Stiftung rechtlich, stellt die Umsetzung des Stiftungszwecks sicher und achtet auf den zweckentsprechenden Mittelverbrauch. Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem:

  • Die Entwicklung und Umsetzung der Förderstrategie
  • Die Verwaltung des Stiftungsvermögens
  • Die Erstellung von Haushalts- und Finanzplänen
  • Der Abschluss von Verträgen
  • Die Zusammenarbeit mit Partnern und Förderempfängern
  • Die Berichterstattung an die Stiftungsaufsicht und ggf. das Finanzamt

Die Satzung ermöglicht, den Vorstand entweder einzeln oder mehrköpfig zu bestellen. In der Praxis spricht vieles für ein Team, um Verantwortung und Arbeitslast gemeinsam zu schultern. Die Zusammenführung verschiedener fachlicher Schwerpunkte ist möglich, und durch festgelegte Ressortbereiche lässt sich operativ und strategisch sinnvoll unterscheiden.

Kuratorium oder Stiftungsrat – das Kontroll- und Aufsichtsorgan:

Das Kuratorium, häufig auch Stiftungsrat genannt, übernimmt in zahlreichen Stiftungen die Funktion der Kontrolle und Beratung. Es hat die Aufgabe zu prüfen, ob der Vorstand den Stiftungszweck ordnungsgemäß erfüllt und verantwortungsvoll mit den Ressourcen umgeht. Zu den klassischen Aufgaben eines Kuratoriums zählen unter anderem:

  • Die Bestellung und Entlastung des Vorstands
  • Die Genehmigung wichtiger Entscheidungen, z. B. Satzungsänderungen
  • Die strategische Beratung der Stiftung
  • Die Kontrolle der Jahresabrechnung und Mittelverwendung

Rein rechtlich ist ein Kuratorium nicht erforderlich, doch gerade bei umfangreichen oder finanziell starken Stiftungen wird es als sinnvolles Organ betrachtet – und von der Aufsicht begrüßt. Dieses Gremium fördert Transparenz, stärkt den Kontrollrahmen und sichert Integrität. Einbindung bekannter Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Wirtschaft oder öffentlichem Leben kann das Gewicht und die Glaubwürdigkeit Ihrer Stiftung erheblich steigern.

Der Beirat – beratende Unterstützung mit Fachkompetenz

Ein Beirat kann als ergänzendes Organ eingesetzt werden, um die Stiftung fachlich zu beraten. Er agiert meist themenspezifisch, begleitet Projekte oder bestimmte Bereiche wie Forschung und Kommunikation. Dabei hat er keine Entscheidungsmacht, sondern sorgt für Qualität und Know-how-Transfer.

Häufig besteht der Beirat aus Experten aus Wissenschaft, Kultur oder Wirtschaft, die sich ehrenamtlich einbringen. Um reibungslose Kooperationen mit Vorstand und Kuratorium zu ermöglichen, sollten seine Rechte und Pflichten sauber in der Satzung oder durch eine Geschäftsordnung geregelt sein.

Zusammenspiel der Organe – klare Rollen, gute Zusammenarbeit

Die Effizienz einer Stiftung hängt davon ab, wie gut Vorstand, Kuratorium und eventuell Beirat zusammenwirken. Festgelegte Zuständigkeiten, transparente Kommunikation und strukturierte Entscheidungsprozesse sind hierfür entscheidend. Die Satzung muss deshalb eindeutige Regeln zu Zusammensetzung, Amtsdauer, Vertretung und Arbeitsverteilung enthalten.

Nicht zuletzt ist die Prävention von Interessenkonflikten von großer Bedeutung – zum Beispiel, wenn Stifter, Vorstandsmitglieder oder Nutznießer familiär oder geschäftlich verbunden sind. Mit transparenten Kontrollmechanismen wird die Unabhängigkeit gewahrt und ein potenzielles familiäres Zerwürfnis vermieden.

Zusammenfassend betrachtet bilden die Organe das organisatorische Rückgrat. Dank ihnen nimmt der Stiftungszweck nicht nur abstrakte Gestalt an, sondern wird im täglichen Betrieb verantwortungsvoll, rechtssicher und wirksam umgesetzt.

Eine klar organisierte und fachlich versierte Gremienstruktur ist entscheidend für den nachhaltigen Erfolg einer Stiftung und stärkt zugleich das Vertrauen von Öffentlichkeit, Förderern und Aufsichtsbehörden.

10. Steuerliche Begünstigungen bei Stiftungsgründung und -betrieb

Die Stiftungserrichtung signalisiert nicht nur soziales oder familiäres Engagement – sie eröffnet auch steuerliche Vorteile. Ganz besonders fördert das deutsche Steuerrecht gemeinnützige Stiftungen mit speziellen Anreizen, um zivilgesellschaftliches Engagement zu fördern. Bereits bei der Gründung und späteren Zuwendungen ergeben sich für Stifter attraktive Steuervergünstigungen.

Sonderausgabenabzug bei Zuwendungen an eine Stiftung


Zuwendungen an Stiftungen, egal ob Geld, Wertpapiere oder Immobilien, können Stifterinnen und Stifter steuerlich als Sonderausgaben im Einkommensteuerrecht ansetzen.

Bei der Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung greift eine besondere steuerliche Regelung nach § 10b Abs. 1a EStG: Bis zu 1 Mio. Euro (bzw. 2 Mio. bei Ehepartnern) können abgesetzt werden, verteilt auf bis zu zehn Jahre.

Die Steuervergünstigung gilt nur, wenn die Stiftung gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Ziele verfolgt und vom Finanzamt offiziell als solche anerkannt wurde. Auch einmalige oder regelmäßige Zustiftungen an bestehende gemeinnützige Stiftungen können von dieser Regelung profitieren.

Laufender Spendenabzug

Auch ohne Stiftungsgründung lassen sich regelmäßige Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen steuerlich absetzen. Nach § 10b EStG sind bis zu 20 % der Einkünfte jährlich oder alternativ 0,4 % der Umsätze, Löhne und Gehälter als Sonderausgaben möglich.

Für engagierte Spender ohne eigene Stiftung bietet sich eine gute Möglichkeit, dennoch steuerlich begünstigt Gutes zu tun – vorausgesetzt, die Stiftung ist als gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung anerkannt.

Erbschaft- und Schenkung steuerliche Vorteile

Ein weiterer Pluspunkt ist das Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuerrecht: Bei Übertragungen an gemeinnützige Stiftungen – sei es vor dem Tod oder danach – greift meist eine vollständige Steuerbefreiung (§ 13 Abs. 1 Nr. 16 ErbStG).

Vor allem bei der Nachlassplanung ist diese Regelung von großem Nutzen. Dank der Überführung von Vermögenswerten in eine Stiftung entfallen hohe Steuern, und zugleich können langfristig angelegte Projekte gefördert werden. Für wohlhabende Erblasser wird die Stiftung dadurch zu einer interessanten Option als Alternative zur direkten Vererbung.

Kapitalertrag- und Körperschaftsteuerbefreiung

Zusätzlich genießen gemeinnützige Stiftungen Steuererleichterungen bei Körperschaft- und Gewerbesteuer – sofern alle Einnahmen unmittelbar dem satzungsgemäßen Zweck dienen. Auch Kapitalerträge wie Zinsen oder Ausschüttungen können steuerfrei sein, was die wirtschaftliche Basis deutlich stärkt.

Für die Stifter bringt dies einen entscheidenden Vorteil mit sich: Das einmal in die Stiftung eingebrachte Vermögen bleibt von laufenden Steuerabzügen verschont und steht somit in vollem Umfang für die Umsetzung der gemeinnützigen Ziele zur Verfügung – anders als bei privaten Vermögen, die stets der Einkommen- oder Kapitalertragsbesteuerung unterliegen.

Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung

Damit die genannten steuerlichen Vorteile tatsächlich greifen, muss die Stiftung vom zuständigen Finanzamt als steuerbegünstigte Körperschaft nach §§ 51–68 AO anerkannt sein. Voraussetzung ist eine satzungsgemäße Ausrichtung nach § 60 AO und eine Geschäftsführung, die das erklärte gemeinnützige Ziel tatsächlich verfolgt.

Die Anerkennung erhält die Stiftung durch einen Freistellungsbescheid, den das Finanzamt in der Regel alle drei Jahre überprüft. Werden Satzungsänderungen oder Modifikationen im Stiftungshandeln vorgenommen, sollten diese dem Finanzamt umgehend gemeldet werden – sonst droht der Verlust der Steuerbegünstigung.

Stiftungen bieten vielfältige steuerliche Vergünstigungen, die vor allem bei größeren Vermögensübertragungen oder im Rahmen der Nachlassplanung eine bedeutende Rolle spielen. Voraussetzung für den effektiven Nutzen dieser Vorteile ist eine sorgfältige rechtliche und steuerliche Planung, die zudem die Grundlage für einen dauerhaften gesellschaftlichen Beitrag schafft.

Um spätere Risiken zu vermeiden, sollten Sie frühzeitig steuerliche Fachberatung einholen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Stiftung rechtlich wasserdicht und steuerlich effizient strukturiert ist – gemäß Ihrer Intention und dem gesetzlichen Rahmen.

11. Die Rolle der Gemeinnützigkeit bei Anerkennung und Förderung von Stiftungen

Wenn eine Stiftung sich für Zwecke einsetzt, die dem Allgemeinwohl zugutekommen – etwa in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Kunst oder Umweltschutz – gilt sie als gemeinnützig. Dieser Status bringt nicht nur Steuererleichterungen, sondern auch eine starke öffentliche Wahrnehmung.

Damit eine Stiftung offiziell als gemeinnützig gilt, müssen die gemeinnützigen Zwecke klar und eindeutig in der Satzung verankert sein. Darüber hinaus muss die Stiftung diese Zwecke auch in der praktischen Umsetzung konsequent verfolgen.

Es ist entscheidend zu wissen: Das Finanzamt führt eine Prüfung bei der initialen Anerkennung durch und wiederholt diese Überprüfung regelmäßig anhand des Freistellungsverfahrens.

Voraussetzungen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit

Der Mustererlass definiert formale Rahmenbedingungen für gemeinnützige Stiftungssatzungen. Oberste Priorität hat dabei, dass der Stiftungszweck schriftlich klar, detailliert und interpretierbar festgelegt wird.

  • Die Zwecke müssen klar und abschließend genannt sein
  • Die Mittelverwendung darf ausschließlich dem gemeinnützigen Zweck dienen
  • Es dürfen keine eigenwirtschaftlichen Interessen verfolgt werden
  • Ein Begünstigungsverbot ist zu verankern – d. h. keine persönliche Bereicherung durch Vorstandsmitglieder oder Stifter

Außerdem schreibt das Gemeinnützigkeitsrecht vor, dass Stiftungen ihr Vermögen nicht permanent anhäufen dürfen, sondern es für satzungsgemäße Zwecke zeitnah einsetzen müssen – es sei denn, die Rücklage ist notwendig und satzungsgemäß erlaubt.

Steuerliche und praktische Vorteile gemeinnütziger Stiftungen

Durch die offizielle Anerkennung als gemeinnützige Einrichtung durch das Finanzamt ergeben sich substanzielle Steuervorteile. Gewöhnlich sind solche Stiftungen dann befreit von:

  • Körperschaftsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer auf Zuwendungen
  • Kapitalertragsteuer (unter bestimmten Voraussetzungen

Dass Spenden an gemeinnützige Stiftungen steuerlich absetzbar sind, schafft zusätzliche Motivation für eine breite Unterstützung. So werden Stiftungen zu interessanten Partnern für gesellschaftlich engagierte Menschen und Unternehmen.

Auch jenseits des Steuervorteils wirkt die Gemeinnützigkeit wie ein Gütesiegel. Sie stärkt das Vertrauen und signalisiert Offenheit und Verlässlichkeit – nach innen wie nach außen. Gemeinnützige Stiftungen erfreuen sich besonderer Wertschätzung und gelten als seriöse Ansprechpartner.

Gemeinnützigkeit verpflichtet – Kontrolle durch Finanzamt und Stiftungsaufsicht

Mit der steuerlichen Anerkennung der Gemeinnützigkeit gehen klare Auflagen einher. Die Stiftung ist verpflichtet, regelmäßig Auskunft über ihre Mittelverwendung und Aktivitäten zu geben. Bei Verstößen gegen diese Auflagen, wie z. B. bei Missbrauch der Mittel oder persönlichen Vorteilen, kann die Gemeinnützigkeit aberkannt und es können Nachforderungen erhoben werden.

Damit die gesetzlichen und steuerlichen Vorgaben stets eingehalten werden, sind sorgfältige Buchführung, eine ordentliche Nachweisdokumentation sowie interne Kontrollen essenziell. Viele Stiftungen holen sich deshalb regelmäßige Unterstützung von Wirtschaftsprüfern oder Steuerberatern.

Gemeinnützigkeit als Schlüssel zur gesellschaftlichen Wirkung

Die Bedeutung der Gemeinnützigkeit liegt nicht nur in steuerlichen Vorteilen, sondern vor allem in der Verpflichtung zu einem langfristigen und verantwortungsvollen Einsatz für das Gemeinwohl. Gemeinnützige Stiftungen wirken nachhaltig, unterstützen soziale Integration und setzen sich für den Erhalt kultureller und ökologischer Werte ein.

Wer eine gemeinnützige Stiftung gründen will, sollte den entsprechenden Status bewusst und sorgfältig erreichen – und auch nach der Gründung die ordnungsgemäße Umsetzung und transparente Dokumentation im Blick behalten. Dadurch bleibt die Stiftung leistungsfähig, vertrauensvoll und steuerlich gefördert – im Interesse der Allgemeinheit.

12. Der Gründungsprozess einer Stiftung – Schritt für Schritt erklärt

Auch die Stiftungserrichtung erfolgt in Deutschland nach einem klar definierten Ablauf, der rechtliche, inhaltliche und organisatorische Kriterien vereint. Der Prozess ist gut strukturiert, gut planbar – setzt allerdings Engagement, fachliche Vorbereitung sowie eine erfahrene Beratung voraus. Im Folgenden sehen Sie die grundlegenden Schritte auf einen Blick:

1. Das Ziel und Zweck definieren

Der erste Schritt ist immer die zentrale Frage: Welchen Beitrag soll die Stiftung leisten? Das Fundament bildet dabei der Zweck, der inhaltlich präzise, langfristig umsetzbar und realistisch sein muss. Optimal ist eine Abstimmung auf Ihre eigene Vision und die vorhandenen Mittel.

2. Das Stiftungskapital festlegen

Eine realistische Kapitalplanung orientiert sich am Stiftungszweck und an der gewählten Form (klassische bzw. Verbrauchsstiftung). Das erforderliche Vermögen sollte so kalkuliert sein, dass der Zweck beständig erfüllt werden kann – in der Regel zwischen 50.000 und 100.000 Euro, je nach Projekt sogar deutlich darüber.

3. Die Satzung erstellen

Die Stiftungssatzung bildet den rechtlichen Rahmen: Sie enthält Angaben zu Namen, Sitz, Zweck, Vermögen, Organen und den Regelungen zur Mittelverwendung und Satzungsänderung.
Sie muss juristisch einwandfrei formuliert, übersichtlich aufgebaut und mit den Vorgaben des BGB sowie der Abgabenordnung verträglich sein.

4. Den Gründungswillen dokumentieren

Der Gründungswille des Stifters ist unerlässlich und muss geordnet dokumentiert werden – entweder durch einen notariell beurkundeten Vertrag zu Lebzeiten oder via Testament bzw. Erbvertrag nach dem Tod. Bei Lebzeitstiftungen ist eine notarielle Beglaubigung absolut vorgeschrieben.

5. Einen Antrag auf Anerkennung stellen

Zur Erlangung der Anerkennung melden Sie Ihre Stiftung bei der landesweiten Stiftungsaufsicht an. Dafür notwendig sind neben der Satzung auch eine Stiftungserklärung sowie ein Nachweis über das Stiftungskapital. Anschließend erfolgt von der Behörde eine gründliche Prüfung hinsichtlich der Übereinstimmung mit rechtlichen Vorgaben.

6. Optional die Gemeinnützigkeit beantragen

Möchten Sie, dass Ihre Stiftung steuerlich begünstigt wird, ist ein gesonderter Antrag auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit beim Finanzamt notwendig. Dabei prüft das Finanzamt insbesondere, ob die Satzung den Vorgaben der Abgabenordnung (§§ 51–68 AO) entspricht.

7. Die Anerkennung und Errichtung

Mit der Ausstellung der Anerkennungsurkunde durch die Aufsichtsbehörde ist Ihre Stiftung offiziell als eigenständige juristische Person anerkannt. Sie kann nun ihre Arbeit beginnen, Verträge eingehen und ihr Vermögen selbstständig verwalten.

8. Die Aufnahme der Stiftungsarbeit

Nach der Anerkennung folgt die praktische Umsetzungsphase: Die Stiftung besetzt ihre Organe, richtet Verwaltung und Buchhaltung ein, startet Projekte und verteilt Fördermittel. In dieser Phase spielt eine gute interne Organisation eine wesentliche Rolle für den weiteren Erfolg.

Es lässt sich festhalten, dass die Einrichtung einer Stiftung ein methodisch geplanter und zielgerichteter Prozess ist, der auf einer klaren Zielsetzung und professioneller Begleitung aufbaut. Mit einer sorgfältigen Satzung, einer soliden Kapitalgrundlage und einer eindeutigen Organisationsstruktur legen Sie den Grundstein für eine langfristige Wirksamkeit entsprechend Ihres Stifterwillens.

13. Stiftungsgründung mit Experten – Ihr Weg zur professionellen Unterstützung

Die Gründung einer Stiftung erfordert sowohl juristisches Know-how als auch organisatorisches Geschick. Privatpersonen und Unternehmen, die diesen Weg allein gehen, riskieren Fehler in Satzung oder steuerlichen Angelegenheiten, weshalb eine professionelle Beratung sehr ratsam ist.

Ich stehe Ihnen bei der Entwicklung einer rechtssicheren Satzung zur Seite, dokumentiere Ihren Gründungswillen präzise und begleite den Prozess der Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht bis zum Abschluss. Mit meiner langjährigen Erfahrung und meinem Netzwerk unterstütze ich Sie dabei, Ihre Stiftung hinsichtlich Gemeinnützigkeit, Steuervorteilen und Kapitalstruktur optimal aufzustellen.

Eine frühzeitige fachkundige Beratung gewährleistet ein stabiles Fundament für die Anerkennung Ihrer Stiftung und eine kontinuierliche, professionelle Umsetzung Ihres Stifterwillens.

14. Die häufigsten Fehler bei der Stiftungserrichtung – und ihre Folgen

Die Stiftung zu gründen bedeutet einen verantwortungsvollen Schritt, der jedoch auch Risiken birgt. Fehler im Vorfeld können zu Verzögerungen bei der Anerkennung oder zu Problemen in der späteren Wirksamkeit führen. Wer sich schon früh mit den häufigsten Herausforderungen auseinandersetzt, kann diese umgehen und den Gründungsprozess deutlich effizienter gestalten.

Oftmals führt eine zu vage oder zu breite Formulierung des Stiftungszwecks dazu, dass die Anerkennung durch die Aufsichtsbehörde abgelehnt wird. Ein unklarer Zweck erschwert nicht nur die Genehmigung, sondern kann auch später zu erheblichen Problemen bei der Umsetzung und Finanzierung führen.

Ein häufiger Fehler liegt in der Unterschätzung des erforderlichen Stiftungskapitals. Gerade bei klassischen „Ewigkeitsstiftungen“, die nur mit den Erträgen des Vermögens arbeiten dürfen, ist es wichtig, das Kapital so zu bemessen, dass der Zweck dauerhaft erfüllt werden kann. Ein zu geringes Vermögen kann dazu führen, dass die Stiftung ihren Zweck langfristig nicht realisieren kann und die Aufsichtsbehörde die Anerkennung verweigert.

Formale Fehler in der Satzung sind ein weiteres häufiges Problem. Unvollständige oder fehlerhafte Bestimmungen zu Stiftungsorganen, Vertretungsrechten oder Mittelverwendung können die Anerkennung der Stiftung verhindern. Besonders kritisch ist es, wenn die Satzung nicht den Anforderungen der Abgabenordnung entspricht, was zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen kann.

Ein häufiger Fehler ist die unzureichende Aufmerksamkeit für die laufende Verwaltung und rechtliche Verantwortung nach der Gründung. Eine Stiftung erfordert eine aktive Führung und ständige Kontrolle, um Stabilität und Glaubwürdigkeit sicherzustellen. Ohne passende Strukturen und fachkundige Verantwortliche ist das kaum möglich.

15. Fazit: Die Stiftungsgründung als Weg zu dauerhaftem gesellschaftlichen Engagement

Eine Stiftung zu gründen bedeutet nicht einfach nur, formale Vorgaben zu erfüllen. Vielmehr ist es ein bewusster Akt, Verantwortung zu übernehmen und nachhaltig einen positiven Beitrag für die Gesellschaft, die Familie oder eigene Herzensangelegenheiten zu leisten. Wer diesen Weg geht, gestaltet aktiv eine Zukunft mit Weitblick und dem Wunsch, bleibende Spuren zu hinterlassen.

Sie haben erfahren, dass die Stiftungsgründung Anforderungen wie rechtliche Klarheit, Kapitalausstattung, organisatorische Strukturen und dauerhafte Zweckbindung mit sich bringt. Mit einer gezielten Zielsetzung, einer durchdachten Satzung und professioneller Unterstützung ist dieser Prozess gut zu meistern.

Eine Stiftung ermöglicht die dauerhafte Bindung von Vermögen an einen definierten Zweck und bewahrt dabei Werte, Ideale und Engagement über viele Generationen. Ob gemeinnützig oder privat, groß oder klein – jede Stiftung repräsentiert die bewusste Entscheidung, einen nachhaltigen Beitrag zu leisten.

Mit der Entscheidung, eine Stiftung ins Leben zu rufen, leistet man einen wertvollen Beitrag für das Gemeinwohl und sendet zugleich ein starkes Signal für Verantwortung, Beständigkeit und gemeinschaftliches Engagement.

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