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Sie suchen kompetente Hilfe bei Ihrer Stiftungsgründung? Bei Joachim Dettmann in Schulzendorf bei Eichwalde sind Sie genau richtig! Ich unterstütze Sie als zertifizierter Fachberater bundesweit bei allen Schritten – von der Idee bis zum Management. Über 100 Stiftungen durfte ich bereits erfolgreich begleiten. Packen wir es an!
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Stiftungsberatung
Joachim Dettmann
Als anerkannter und zertifizierter Fachberater im Stiftungswesen helfe ich Ihnen deutschlandweit bei allen Fragen rund um Gründung und Management Ihrer Stiftung. Über 100 erfolgreich umgesetzte Projekte sowie zahlreiche Beratungsstunden sprechen für sich.
Gemeinsam bestimmen wir die richtige Stiftungsart für Sie – sei es eine gemeinnützige Stiftung, Familienstiftung oder Treuhandstiftung. Ich begleite Sie bei der Formulierung der Stiftungszwecke und bei der Ausarbeitung einer individuellen Satzung, die Ihren Stifterwillen präzise widerspiegelt.
Persönlich, telefonisch oder digital per Videokonferenz – ich bin Ihr Ansprechpartner während des gesamten Gründungsprozesses und auch danach im praktischen Stiftungsmanagement.
Packen wir es gemeinsam an und verwirklichen Ihre Stiftungsideen!

Stiftungsexperte
Ich bin zertifizierter Experte für Stiftungen und habe bisher über 100 Stiftungsgründungen erfolgreich begleitet, plus viele Hundert Stunden Beratung in der Praxis für gemeinnützige und Familienstiftungen.
Stiftungsform
Ob gemeinnützige Stiftung, private Familienstiftung oder Treuhandstiftung – ich helfe Ihnen, die richtige Form zu finden und begleite Sie bei der Festlegung der Stiftungszwecke, der Struktur der Organe wie Vorstand oder Kuratorium und bei der Umsetzung Ihrer Förderprogramme.
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Mit einer passgenauen Stiftungssatzung bringen wir Ihren Stifterwillen klar zum Ausdruck und stellen sicher, dass Ihre Vision dauerhaft und verbindlich umgesetzt wird. Gleichzeitig sorgt die Stiftungsbehörde dafür, dass alles ordnungsgemäß abläuft.
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Ich begleite Sie umfassend auf Ihrem Weg zur eigenen Stiftung – sei es bei persönlichen Gesprächen, Telefonaten oder Videokonferenzen. Auch nach der Gründung stehe ich Ihnen mit Rat und Tat im Stiftungsmanagement zur Verfügung.
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© 2025 Stiftungsberatung Joachim Dettmann
Ihre Stiftungsidee umsetzen: Verständlich erklärt für angehende Stifter
Eine Stiftung ist weit mehr als eine finanzielle Konstruktion – sie ist Ausdruck eines tiefen Gestaltungswillens. Wer sich für die Gründung entscheidet, übernimmt Verantwortung und gestaltet aktiv mit, wie Ressourcen im Sinne des Gemeinwohls eingesetzt werden.
Wer eine Stiftung ins Leben rufen möchte, steht häufig vor einer Fülle offener Fragen. Besonders die Themen Finanzierung, rechtliche Zulässigkeit und gemeinnützige Zielsetzung erfordern fundiertes Wissen, damit der Weg zur eigenen Stiftung nicht zu einer bürokratischen Hürde wird.
Zugleich stellt die Stiftung ein einzigartiges Organisationsmodell dar: Als eigenständige Rechtsperson handelt sie ohne Mitglieder oder Anteilseigner und dient der Verwirklichung eines dauerhaft festgelegten Zwecks. Damit eröffnet sie die Möglichkeit, Visionen generationenübergreifend umzusetzen.
In diesem Leitfaden möchte ich Ihnen unbedingt einen fundierten Einstieg in die Welt der Stiftungsgründung ermöglichen. Neben der Vermittlung von rechtlichem und finanziellem Grundwissen liegt mein Fokus auf praktische Umsetzungshilfen, die Ihnen Klarheit und Orientierung bieten. So dass Sie abschließend sagen können: „Ich habe Klarheit gewonnen und bin nun bereit, den nächsten Schritt zu wagen.“
1. Die Stiftung im Überblick: Struktur, Zweck und Rechtsform
Die Stiftung ist eine eigenständige juristische Struktur, deren Hauptanliegen darin besteht, einen festgelegten Zweck dauerhaft zu verfolgen – finanziert durch ein hierfür bereitgestelltes Vermögen. Im Unterschied zu anderen Organisationstypen wie Vereinen oder GmbHs agiert sie unabhängig von Gesellschaftern oder Mitgliedern und basiert allein auf dem Willen der stiftenden Person.
Juristisch gesehen ist die Stiftung eine privatrechtlich organisierte Körperschaft, die rechtlich eigenständig agiert und sich in ihrer Struktur an den Vorschriften des BGB sowie an länderspezifischen Stiftungsgesetzen orientiert. Ihr Kernelement ist ein dauerhaft angelegtes Vermögen, das durch seine Erträge die Umsetzung des festgeschriebenen Stiftungszwecks ermöglicht – eine Konstruktion, die auf langfristige Stabilität ausgelegt ist.
Die Stiftung unterscheidet sich wesentlich von anderen Organisationen durch ihre zeitliche Stabilität und Eigenständigkeit. Sie ist unabhängig vom Leben einzelner Personen und setzt ihren Auftrag unbeeinflusst fort – auch nach dem Ableben des Stifters. Dadurch eignet sie sich in besonderem Maße für die Umsetzung langfristiger, generationenübergreifender Ziele.
Sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen bietet die Stiftungsgründung eine rechtlich gesicherte Möglichkeit, langfristige Ziele zu verfolgen. Diese können im Bereich des Gemeinwohls – wie Bildung, Wissenschaft, Umwelt- oder Tierschutz – liegen oder der privaten Vermögenssicherung und der Nachlassgestaltung dienen.
Im Kern bedeutet die Stiftung: ein Vermögen langfristig an einen Zweck zu binden und damit die Grundlage für nachhaltige Wirkung zu schaffen. Sie ist losgelöst von persönlichen, politischen oder wirtschaftlichen Interessen und verkörpert ein zukunftsorientiertes Engagement mit Substanz.
2. Gründe für die Errichtung einer Stiftung im Überblick
Hinter der Entscheidung zur Stiftungsgründung steht oftmals der Wunsch, über das eigene Leben hinaus positive Impulse zu setzen. Es geht nicht nur um steuerliche Vorteile oder rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten, sondern um die persönliche Überzeugung, Verantwortung zu übernehmen und einen dauerhaften gesellschaftlichen Mehrwert zu schaffen.
Die Beweggründe für eine Stiftungsgründung sind vielfältig und spiegeln stets die persönlichen Werte, Ziele und Lebensgeschichten der Stifterinnen und Stifter wider – keine Entscheidung gleicht der anderen, und doch verbindet sie der Wunsch nach nachhaltiger Wirkung.
Nachhaltiges Engagement für ein persönliches Anliegen:
Zahlreiche Stifterinnen und Stifter verfolgen mit der Errichtung einer Stiftung das Ziel, einem bestimmten Thema dauerhaft Gewicht zu verleihen – etwa im Bereich der Jugendförderung, kulturellen Bildung, Umweltprojekte oder wissenschaftlicher Entwicklung. Die Stiftung bietet dabei einen stabilen Rahmen, um langfristig Wirkung zu entfalten – unabhängig von gesellschaftlichen Moden.
Unternehmensstiftung als Generationenlösung:
Für viele Gründer ist die Stiftung der logische Schritt, um das unternehmerische Lebenswerk dauerhaft zu erhalten. Sie schafft eine generationsübergreifende Lösung, bei der zentrale Werte, Führungsideale und wirtschaftliche Nachhaltigkeit auch in Zukunft gewahrt bleiben.
Dauerhafte Wirkung jenseits kurzfristiger Hilfen:
Stiftungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie durch ihr dauerhaft gesichertes Vermögen kontinuierlich förderfähig bleiben. Dies ermöglicht eine planbare, langfristige Umsetzung gesellschaftlich relevanter Projekte, die über das hinausgeht, was durch temporäre Spendenkampagnen erreicht werden kann.
Vermögensmanagement mit generationenübergreifendem Werteanspruch:
Familienstiftungen kombinieren den Schutz des Familienvermögens mit der Möglichkeit, familiäre Grundhaltungen dauerhaft zu bewahren. Sie stellen sicher, dass sowohl finanzielle Ressourcen als auch tradierte Überzeugungen in einem stabilen, überdauernden Rahmen weitergegeben werden können.
Stiftung und Steuer – ein ergänzender Motivationsfaktor:
Die finanzielle Förderung durch das Steuerrecht unterstützt stifterisches Engagement wirkungsvoll. Besonders im Fall gemeinnütziger Stiftungen können gezielte Steuervorteile eine effiziente Vermögensverwendung ermöglichen – sowohl zu Lebzeiten als auch im Rahmen einer erbrechtlichen Regelung.
Sinnhaftigkeit durch gesellschaftliche Wirkung:
Zahlreiche Menschen empfinden die Gründung einer Stiftung als einen bedeutenden persönlichen Schritt, um ihrem Leben rückblickend Tiefe und Wirkung zu verleihen. Sie sehen darin die Möglichkeit, einen Teil ihrer Erfahrungen und Ideale dauerhaft in der Gesellschaft zu verankern.
Stiftungen verkörpern den Wunsch, positiven Einfluss dauerhaft auszuüben – mit Weitsicht, Verantwortung und Struktur. Sie ermöglichen es, Anliegen zu institutionalisieren und unabhängige Wirkungsräume zu schaffen.
Wenn Sie Ihre persönlichen Werte in einem langfristigen Format zum Ausdruck bringen möchten, könnte die Stiftungsgründung Ihr nächster sinnvoller Schritt sein.
3. Stiftungsarten im deutschen Recht: Strukturen und Merkmale
Je nach gesellschaftlicher, unternehmerischer oder familiärer Zielsetzung bieten sich unterschiedliche Stiftungsformen an. Das deutsche Stiftungsrecht stellt hierfür differenzierte Modelle zur Verfügung, die rechtssicher und flexibel gestaltet werden können.
Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht über die wichtigsten Stiftungsarten, die Ihnen bei der konkreten Ausgestaltung Ihrer Stiftung zur Orientierung dienen können.
Gemeinnützige Stiftung
Gemeinnützige Stiftungen verfolgen gemeinnützige Zwecke wie die Förderung von Bildung, Wissenschaft, Kunst, Kultur, Umwelt- und Tierschutz, Entwicklungszusammenarbeit oder die Unterstützung von Hilfsbedürftigen. Diese Form der Stiftung ist in Deutschland besonders beliebt und bietet umfangreiche steuerliche Vorteile, etwa Befreiungen von Körperschafts- und Erbschaftsteuer sowie steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden.
Ob von Privatpersonen, Familien oder Unternehmen gegründet – gemeinnützige Stiftungen bieten die Chance, soziale Verantwortung nachhaltig umzusetzen und dauerhafte positive Effekte zu erzielen.
Familienstiftung
Die Familienstiftung hat hauptsächlich die Aufgabe, das Vermögen der Familie langfristig zu sichern und zu verwalten sowie die wirtschaftliche Absicherung der Familienmitglieder zu gewährleisten. Anders als gemeinnützige Stiftungen verfolgt sie private Ziele und unterliegt deshalb anderen steuerlichen Regelungen.
Ein häufiger Anwendungsfall ist die Nachlassplanung, insbesondere bei größeren Vermögen oder Unternehmensanteilen. Die Familienstiftung hilft dabei, Erbstreitigkeiten zu vermeiden, Vermögenswerte zu bündeln und die Vermögensverwaltung über Generationen hinweg zu sichern.
Unternehmensstiftung
Unternehmensstiftungen verfolgen primär die Erhaltung eines Unternehmens und gleichzeitig die Umsetzung eines gemeinnützigen oder privaten Stiftungszwecks. Unternehmer setzen auf diese Form, um die Unabhängigkeit ihres Unternehmens zu sichern und gesellschaftliches Engagement zu zeigen.
Das Unternehmen wird teilweise oder vollständig in das Stiftungskapital überführt. Die erwirtschafteten Gewinne fließen an die Stiftung und werden für den festgelegten Zweck verwendet. Die Bosch Stiftung und die Bertelsmann Stiftung sind bekannte Beispiele.
Treuhandstiftung (unselbstständige Stiftung)
Die Treuhandstiftung, auch als nicht rechtsfähige Stiftung bezeichnet, besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit, sondern wird von einem Treuhänder, etwa einem Verein, einer Bank oder einer Stiftungsverwaltung, geführt. Der Stifter überträgt Vermögen und die Zweckbindung an den Treuhänder, der die Stiftung gemäß den Vorgaben des Stifters verwaltet.
Diese Stiftungsform eignet sich besonders für kleinere Projekte oder für Stifter, die keine dauerhafte administrative Verantwortung übernehmen möchten. Sie stellt eine kostengünstige und unkomplizierte Möglichkeit dar, eine Stiftung ins Leben zu rufen, insbesondere wenn das Stiftungskapital begrenzt ist.
Verbrauchsstiftung
Im Gegensatz zu klassischen Stiftungen erlaubt die Verbrauchsstiftung, dass nicht nur die Erträge, sondern auch das Stiftungsvermögen selbst für den festgelegten Zweck verwendet wird. Diese Stiftung ist zeitlich befristet und besonders geeignet für Projekte mit mittelfristiger Laufzeit, wie zum Beispiel ein zeitlich begrenztes Bildungsprogramm oder eine Fördermaßnahme über zehn bis zwanzig Jahre.
Personen, die eine direkte und zeitnahe Wirkung erzielen möchten, ohne dauerhaftes Vermögen anzulegen, finden in der Verbrauchsstiftung eine passende Lösung.
Kirchliche und öffentliche Stiftungen
Neben den privaten Stiftungen existieren auch kirchliche Stiftungen, die eng mit Glaubensgemeinschaften verbunden sind. Diese Stiftungen verwenden ihre Mittel vor allem für seelsorgerische, soziale oder kulturelle Projekte im kirchlichen Bereich. Öffentliche Stiftungen hingegen werden von staatlichen Institutionen eingerichtet, um öffentliche Aufgaben langfristig und unabhängig von politischen Schwankungen zu erfüllen.
Ob eine gemeinnützige, familiäre oder Unternehmensstiftung für Sie die passende Wahl ist, hängt wesentlich von Ihren Zielen, Ihrer Vermögensstruktur und dem gewünschten Wirkungshorizont ab. Gemeinnützige Stiftungen setzen auf gesellschaftliche Effekte und steuerliche Vorteile, während Familienstiftungen und Unternehmensstiftungen die dauerhafte Sicherung von Vermögen und familiären Werten ermöglichen.
Es ist ratsam, sich umfassend rechtlich, steuerlich und strategisch beraten zu lassen, um die Stiftung optimal an Ihre individuellen Voraussetzungen anzupassen und eine sichere Gründung zu gewährleisten.
4. Das müssen Sie mitbringen, um eine Stiftung zu gründen
Der Weg zur eigenen Stiftung ist für jeden sowohl juristisch als auch finanziell und ideell anspruchsvoll. Um diesen Weg erfolgreich zu beschreiten, bedarf es klar definierter formeller Voraussetzungen und eines überzeugenden inhaltlichen Konzeptes. Nur so kann die Stiftung langfristig bestehen und ihren Zweck effizient erfüllen.
Ein klar definierter Stiftungszweck
Der erste und wichtigste Schritt bei der Stiftungsgründung besteht darin, einen konkreten und rechtlich anerkannten Zweck zu definieren. Dieser Zweck legt verbindlich fest, wofür das Stiftungskapital und die laufenden Erträge verwendet werden – etwa für Bildungsförderung, wissenschaftliche Projekte, Umweltinitiativen, kulturelles Schaffen oder soziales Engagement. Dabei ist entscheidend, dass der Zweck dauerhaft umsetzbar ist und in keiner Weise gegen geltendes Recht oder öffentliche Normen verstößt.
Wenn es sich um eine gemeinnützige Stiftung handelt, muss der Zweck zwingend mit den Paragraphen 51 bis 68 der Abgabenordnung übereinstimmen, damit steuerliche Begünstigungen rechtlich abgesichert werden.
Ein ausreichendes Stiftungskapital
Ein essenzieller Faktor bei der Gründung ist das Stiftungsvermögen. Dieses Kapital muss in seiner Höhe so kalkuliert werden, dass die Stiftung ihren satzungsgemäßen Zweck nachhaltig aus den laufenden Erträgen erfüllen kann.
Auch wenn keine bundesweit verbindliche Mindesthöhe existiert, setzen viele Stiftungsbehörden ein Anfangskapital von mindesten 50.000 bis 100.000 Euro voraus – bei gemeinnützigen Zielen oft noch mehr. In Abhängigkeit vom Verwaltungsumfang und der Art der Förderung kann der erforderliche Kapitalstock sogar noch größer sein.
Eine mögliche Alternative ist die Einrichtung einer Verbrauchsstiftung, bei der das Kapital innerhalb eines klar definierten Zeitraums vollständig eingesetzt werden darf – ideal für zeitlich begrenzte Projekte.
Eine rechtssichere Stiftungssatzung
Als konstituierendes Schriftstück der Stiftung ist die Satzung maßgeblich. Sie hält verbindlich fest, welche organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen gelten, einschließlich:
- Name, Sitz und Rechtsform
- Stiftungszweck
- Umfang und Art des Vermögens
- Organisation und Organe der Stiftung (z. B. Vorstand, Kuratorium)
- Verfahren zur Mittelverwendung
- Regelungen zu Änderungen oder Auflösung der Stiftung
Es ist von entscheidender Bedeutung, Ihre Satzung so zu verfassen, dass die Stiftung ihren Zweck auf Dauer eigenständig verfolgen kann. Darüber hinaus sollten in der Satzung eindeutige und funktionale Vorgaben zur Verwaltung und Kontrolle enthalten sein.
Der Wille zur Gründung – die Stiftungserklärung
Stiftungen können sowohl unter Lebenden als auch durch Verfügung von Todes wegen gegründet werden. Grundlage ist stets eine Stiftungserklärung, die die Absicht zur Errichtung der Stiftung belegt.
Bei Lebzeitstiftungen ist ein notarieller Vertrag nötig, bei der testamentarischen Gründung muss der Wille klar im Nachlassdokument erkennbar sein.
Anerkennung durch die Stiftungsbehörde
Eine Stiftung erhält ihre Rechtsfähigkeit meist erst nach der Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht des Bundeslandes, in dem sie ansässig sein wird. Die zuständige Behörde legt dabei besonderen Wert auf folgende Prüfungsaspekte:
- Die dauerhafte und nachhaltige Erfüllbarkeit des Stiftungszwecks
- Die ausreichende Kapitalausstattung
- Die rechtliche und organisatorische Eignung der Satzung
Erfolgt die Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht, erhält die Stiftung den Status einer rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts und damit volle juristische Handlungsfähigkeit.
Optionale Anerkennung der Gemeinnützigkeit
Eine Stiftung, die steuerlich als gemeinnützig gelten möchte, muss sich einer zusätzlichen Kontrolle durch das Finanzamt unterziehen. Dabei ist entscheidend, dass der Satzungszweck den Vorgaben der Abgabenordnung entspricht.
Wird die Stiftung entsprechend eingestuft, stehen ihr umfassende steuerliche Vorteile zur Verfügung – sowohl für laufende Mittel als auch für erhaltene Spenden.
Eine Stiftung gründet man nicht spontan – aber mit einem klaren Plan und rechtzeitigem Überblick gelingt der Start sehr wohl.
Die gesetzlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen sind anspruchsvoll, doch wer sie kennt, kann zielgerichtet darauf hinarbeiten.
Sind Ihre Ziele klar und Ihre Motivation stark, stehen die Chancen gut für eine nachhaltige Wirkung durch Ihre Stiftung.
5. Finanzielle Anforderungen an die Stiftungsgründung: Eine Orientierung
Viele meiner Mandanten möchten zunächst wissen: Mit welchen finanziellen Anforderungen muss ich bei der Gründung einer Stiftung rechnen? Diese Frage ist durchaus berechtigt, denn das Stiftungskapital ist nicht nur die Grundlage für die Arbeit der Stiftung, sondern auch ein entscheidender Faktor für die behördliche Anerkennung und für die langfristige Wirksamkeit.
Obwohl das deutsche Stiftungsrecht keine gesetzliche Mindestkapitalhöhe definiert, orientieren sich viele Stifter und Behörden an bewährten Richtlinien. Diese sehen in der Praxis ein Mindestkapital von etwa 50.000 bis 100.000 Euro vor, wobei bei gemeinnützigen Stiftungen häufig ein höherer Betrag gefordert wird. Wichtig ist stets, dass die Stiftung ihre Ziele dauerhaft und zuverlässig durch die Erträge aus dem Stiftungskapital erfüllen kann.
Mein Tipp: Sie können auch eine Verbrauchsstiftung gründen – dabei ist vorgesehen, das Kapital innerhalb eines bestimmten Zeitfensters vollständig zu verwenden.
6. Was das Gesetz zur Stiftungsgründung vorgibt
Die Gründung einer Stiftung ist an rechtliche Rahmenbedingungen geknüpft, die sicherstellen, dass das Stiftungsvermögen und der Stiftungszweck langfristig gewahrt bleiben. Dazu gehören unter anderem Anforderungen an die Satzung, die Anerkennung durch die Stiftungsbehörde sowie Regelungen zur Vermögensverwaltung und internen Struktur. Wer sich hier auskennt, schafft von Beginn an eine stabile Grundlage.
Gesetzliche Grundlagen
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Stiftungen ergeben sich im Wesentlichen aus zwei Ebenen:
• Bundesgesetzliche Vorgaben, etwa §§ 80–88 BGB, die allgemeine Regeln für bürgerlich-rechtliche Stiftungen enthalten.
• Landesstiftungsgesetze, die in jedem Bundesland detailgenaue Vorschriften zu Anerkennung, Struktur und Aufsicht ergänzen.
Weil die Stiftungsaufsicht länderspezifisch ist, unterscheiden sich etwa Vorgaben zu Kapitalhöhe oder Organausstattung von Bundesland zu Bundesland.
Anerkennung als rechtsfähige Stiftung
Damit eine Stiftung als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts gelten kann, ist eine offizielle Anerkennung durch die zuständige Stiftungsaufsichtsbehörde notwendig. Diese prüft vor allem, ob die Stiftung die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, insbesondere:
- Die Dauerhaftigkeit der Stiftung
- Die Eignung des Stiftungszwecks
- Die ausreichende Kapitalausstattung
- Die Rechtskonformität der Satzung
- Die Funktionsfähigkeit der Organisation
Mit der bestandenen Prüfung wird die Stiftung offiziell rechtsfähig und zur selbstständigen juristischen Person – sie kann dann rechtlich relevantes Handeln vornehmen, Verträge unterzeichnen, Vermögensverfügungen treffen und vor Gericht als Partei auftreten.
Stiftungssatzung – rechtlicher Grundstein:
Als juristisch verbindliche Basis definiert die Satzung das organisatorische Rückgrat der Stiftung. Laut § 81 BGB sind darin mindestens folgende Elemente aufzunehmen:
- Name und Sitz der Stiftung
- Zweck der Stiftung
- Vermögensausstattung
- Regelungen zur Verwendung der Erträge
- Bestimmungen über die Organisation und Organe
Darüber hinaus sollte die Satzung auch Regelungen enthalten für:
- Nachfolge und Amtszeiten der Organmitglieder
- Vertretungsbefugnisse
- Satzungsänderungen
- Auflösung oder Zusammenlegung der Stiftung
Eine gute Satzung gewährleistet die nachhaltige Umsetzung des Zwecks und sorgt dafür, dass die Stiftung jederzeit in der Lage ist, ihre Aufgaben eigenständig und wirksam zu erfüllen.
Rechtsform und Stiftungstypen
Die typischste Form ist die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts. Daneben gibt es jedoch auch:
- Nicht rechtsfähige (Treuhand-)Stiftungen, die durch einen Treuhänder verwaltet werden
- Stiftungen öffentlichen Rechts, die durch staatliche Akte gegründet werden
- Kirchliche Stiftungen, die in Trägerschaft von Religionsgemeinschaften stehen
Da die Rechtswahl Einfluss auf interne Abläufe, Aufsichtsrahmen und Kapitalbindung nimmt, ist es sehr zahlend, diese Entscheidung sorgfältig vorzubereiten.
Stiftungsaufsicht – Kontrolle im öffentlichen Interesse
Jede rechtsfähige Stiftung in Deutschland wird von einer staatlichen Stiftungsaufsicht überwacht. Diese Behörde sorgt dafür, dass der Stiftungserfolg im Einklang mit Zweck, Gesetzen und Satzung steht.
Ob und wie tief die Aufsicht greift, hängt von der regionalen Zuständigkeit und vom Stiftungsmodell ab. Häufig überprüft die Behörde insbesondere:
- Die ordnungsgemäße Mittelverwendung
- Die Einhaltung des Stiftungszwecks
- Die wirtschaftliche Situation der Stiftung
- Satzungsänderungen oder Maßnahmen zur Auflösung
Solange der Stiftungszweck rechtlich zulässig ist, nimmt die Stiftungsaufsicht keine inhaltliche Einflussnahme darauf vor.
Steuerrechtliche Rahmenbedingungen
Ergänzend zur zivilrechtlichen Grundlage müssen auch steuerrechtliche Rahmenbedingungen beachtet werden, besonders für gemeinnützige Stiftungen. Die einschlägigen Vorschriften stehen in §§ 51–68 AO. Das Finanzamt kontrolliert, ob Satzung und operative Umsetzung mit den Kriterien der Gemeinnützigkeit übereinstimmen.
Einmal anerkannt, profitiert die Stiftung von verschiedenen steuerlichen Vergünstigungen, u. a.:
- Befreiung von Körperschaft- und Gewerbesteuer
- Spendenabzugsfähigkeit für Zuwendungen
- Steuerliche Vorteile bei Erbschaften und Schenkungen
Zur Aufrechterhaltung der steuerlichen Vorteile ist es erforderlich, die Anerkennung regelmäßig zu überprüfen und entsprechend zu belegen.
Rechtliche Vorgaben klingen oft abschreckend – aber mit meiner Erfahrung und gezielten Unterstützung wird der Gründungsprozess überschaubar und planbar.
7. Der Stiftungszweck – Sinnstiftung mit Struktur
Der Zweck einer Stiftung legt nicht nur fest, wofür das Geld verwendet wird – er ist auch Ausdruck der Werte und Überzeugungen der Stifterin oder des Stifters.
Der Zweck muss juristisch einwandfrei und inhaltlich klar formuliert sein, um eine Stiftung offiziell anerkennen zu lassen. Dabei wird der Zweck auch zum sprachlichen Ausdruck des stifterischen Willens.
Ein sinnvoll formulierter Stiftungszweck ist konkret, verständlich und erreichbar. Allgemeine Legenden wie „Förderung des Gemeinwohls“ reichen in der Regel nicht aus, um die Stiftungsbehörden zu überzeugen. Entscheidend ist, dass deutlich wird, wen Sie unterstützen möchten, mit welchen Maßnahmen dies geschehen soll und welches übergeordnete Ziel Sie verfolgen. Das sorgt nicht nur für Transparenz, sondern stärkt auch legitim die Position gegenüber Öffentlichkeit, Behörden und möglichen Gremienmitgliedern.
Der Zweck einer Stiftung kann vielfältig ausgestaltet werden. Zu den besonders beliebten Bereichen zählen in der Praxis:
- Förderung von Bildung, Wissenschaft und Forschung
- Kunst und Kultur
- Denkmal- und Umweltschutz
- Soziale Hilfen und Inklusion
- Gesundheitspflege
- Kinder- und Jugendförderung
- Entwicklungshilfe
- Tierschutz
- religiöse oder kirchliche Zwecke
Ob eine Stiftung gemeinnützig oder familiär ausgerichtet ist, bestimmt maßgeblich den Zweck. Gemeinnützige Stiftungen verfolgen öffentliche, steuerbegünstigte Ziele, während Familienstiftungen zumeist private Zwecke erfüllen, wie etwa die Erhaltung des Vermögens oder die finanzielle Absicherung von Familienmitgliedern.
Der Zweck muss so gestaltet sein, dass er langfristig umsetzbar ist – Stiftungen sind grundsätzlich auf Dauer angelegt, nur Verbrauchsstiftungen bilden hier die Ausnahme. Ist der Zweck zu restriktiv, leidet die Handlungsmöglichkeit; ist er zu vage, arbeitet die Stiftung ohne Profil und läuft Gefahr, nicht genehmigt zu werden.
Der festgelegte Zweck einer Stiftung sollte stets in einem vernünftigen Verhältnis zum Stiftungskapital stehen. Beispielsweise bedarf der Bau und Betrieb einer Schule eines erheblich größeren finanziellen Rahmens als die Vergabe von Stipendien oder die Förderung von Kunstprojekten. Deshalb ist es sinnvoll, vor der Zweckbestimmung eine gründliche Wirkungsanalyse und Finanzplanung durchzuführen, um realistische Rahmenbedingungen zu schaffen.
Eine weitere zentrale Frage ist, ob der Stiftungszweck bei veränderten gesellschaftlichen Bedingungen angepasst werden kann. Die Satzung kann entsprechende Klauseln vorsehen, muss aber zugleich die langfristige Treue zum ursprünglichen Stifterwillen sicherstellen. Fehlen solche Regelungen, sind Zweckänderungen nur unter strengen Auflagen und mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde (§ 87 BGB) möglich.
8. Die Satzung – konzeptionelle Basis und Leitlinie der Stiftung
Im Kern legt die Stiftungssatzung als maßgebliches Dokument die Grundlagen für das Bestehen der Stiftung fest. Sie beschreibt rechtliche Rahmenbedingungen, organisatorische Abläufe und inhaltliche Ziele, ganz so, als säße man dem Verfassungstext einer kleinen Institution gegenüber. Dabei reicht ihr Einfluss von der Klarstellung des Zwecks über die Anlage des Vermögens bis hin zur Festlegung von Gremien und Verantwortlichkeitsstrukturen.
Gemäß § 81 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) muss die Stiftungssatzung mindestens folgende Bestandteile enthalten:
- Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung
- Zweck der Stiftung (klar und dauerhaft erreichbar)
- Vermögensausstattung
- Verwendung der Mittel
- Bestimmungen zur Organisation der Stiftung (Organe, deren Aufgaben und Bestellung)
Darüber hinaus ist eine Gestaltung der Satzung sinnvoll, die spätere Satzungsänderungen, Zweckmodifikationen, Nachfolgeregeln und sogar eine mögliche Auflösung oder Fusion berücksichtigt. Diese Ergänzungen sichern rechtliche Transparenz und ermöglichen Flexibilität bei veränderten Umständen.
Die Satzung sollte eine rechtssichere Grundlage bieten und gleichzeitig praxisnah formuliert sein. Eine klare, verständliche Ausdrucksweise ist besonders dann sinnvoll, wenn neben den hauptamtlichen Organen auch Ehrenamtliche oder externe Unterstützer in der Stiftung tätig sind.
Jede Formulierung in der Satzung sollte so gestaltet sein, dass sie einer späteren Prüfung durch Behörden oder das Finanzamt problemlos standhält. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Stiftung eine Gemeinnützigkeit anstrebt, da hier die Vorgaben der Abgabenordnung, insbesondere § 60 AO, zwingend einzuhalten sind.
Ein weiterer Baustein ist die genaue Ausgestaltung der Stiftungsorgane. Die Satzung sollte definieren, aus welchen Personen der Vorstand, das Kuratorium oder andere Gremien bestehen, welche Rechte und Pflichten sie tragen und wie sie Entscheidungen treffen. Bestimmungen zur Amtszeit, Wahlzyklen und Abberufung runden die Governance ab und geben Klarheit.
Die Satzung bildet das zentrale Dokument, an dem sich sowohl die Stiftungsaufsicht als auch die Steuerbehörde orientieren, wenn sie die satzungsgemäße Tätigkeit der Stiftung bewerten. Bei der Prüfung zur Gemeinnützigkeit schaut das Finanzamt sehr genau in die Satzung hinein. Genau deswegen ist es so wichtig, dass Zweck und die vorgesehenen Verwendungswege präzise und rechtlich korrekt geregelt wurden.
9. Die Gremien der Stiftung – Aufgabenverteilung und Verantwortlichkeiten
Eine Stiftung lebt von Institutionen zur Führung und Kontrolle, etwa einem Vorstand und oftmals weiteren Gremien wie Kuratorium oder Beirat. Zwar schreibt das Gesetz keine feste Gremienanzahl vor, doch setzen Stiftungsbehörden eine Mindeststruktur voraus. Sie verlangt, dass Verwaltung und Kontrolle sachgerecht erfolgen kann.
Der Vorstand – das leitende Organ der Stiftung
Er agiert als geschäftsführendes Organ, das kontinuierlich für die operative Leitung verantwortlich ist. Der Vorstand vertritt die Stiftung nach außen und kümmert sich um die Umsetzung des Zwecks sowie die korrekte Handhabung der Mittel. Typische Aufgaben sind unter anderem:
- Die Entwicklung und Umsetzung der Förderstrategie
- Die Verwaltung des Stiftungsvermögens
- Die Erstellung von Haushalts- und Finanzplänen
- Der Abschluss von Verträgen
- Die Zusammenarbeit mit Partnern und Förderempfängern
- Die Berichterstattung an die Stiftungsaufsicht und ggf. das Finanzamt
Je nach Satzung darf der Vorstand aus einer einzelnen Person oder aber auch aus mehreren Personen bestehen. In der Praxis wird oft ein mehrköpfiges Gremium gebildet, damit Arbeit und Verantwortung gemeinsam getragen werden können. Ein solches Gremium bietet den Vorteil unterschiedlicher Fachkompetenzen. Darüber hinaus lässt sich durch klare Ressortstruktur eine Aufteilung in operative und strategische Verantwortungsbereiche realisieren.
Kuratorium oder Stiftungsrat – das Kontroll- und Aufsichtsorgan:
Das Kuratorium, oft auch Stiftungsrat genannt, fungiert in zahlreichen Stiftungen als Kontroll- und Beratungsgremium. Seine Aufgabe ist es, zu überwachen, ob der Vorstand satzungsgemäß handelt und wirtschaftlich agiert. Typische Aufgaben umfassen dabei:
- Die Bestellung und Entlastung des Vorstands
- Die Genehmigung wichtiger Entscheidungen, z. B. Satzungsänderungen
- Die strategische Beratung der Stiftung
- Die Kontrolle der Jahresabrechnung und Mittelverwendung
Obwohl das Kuratorium nicht zwingend in jeder Satzung festgelegt sein muss, gilt es besonders bei umfangreichen oder vermögenden Stiftungen als ein hilfreiches und von der Aufsicht begrüßtes Gremium. Es trägt maßgeblich zur Transparenz, Kontrolle und Wahrung der Integrität bei. Zudem steigert die Beteiligung von Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Wirtschaft oder dem öffentlichen Leben die Reichweite und Reputation der Stiftung.
Der Beirat – beratende Unterstützung mit Fachkompetenz
Ein Beirat kann als ergänzendes Organ eingesetzt werden, um die Stiftung fachlich zu beraten. Er agiert meist themenspezifisch, begleitet Projekte oder bestimmte Bereiche wie Forschung und Kommunikation. Dabei hat er keine Entscheidungsmacht, sondern sorgt für Qualität und Know-how-Transfer.
Manchmal wird der Beirat von engagierten Fachkräften oder bekannten Persönlichkeiten gebildet, die sich ehrenamtlich engagieren. Damit die Zusammenarbeit mit den hauptverantwortlichen Organen funktioniert, ist eine exakte Regelung der Rollen in der Satzung oder Geschäftsordnung sehr hilfreich.
Zusammenspiel der Organe – klare Rollen, gute Zusammenarbeit
Die Funktionsfähigkeit einer Stiftung lebt vom Zusammenspiel der Organe. Klare Aufgabenbereiche, offene Kommunikation und nachvollziehbare Entscheidungswege sind zentral für die Handlungsfähigkeit. Die Satzung sollte daher umfassende Regelungen zur Gremienstruktur, Amtszeiten, Vertretungsregelungen und Aufgabenzuteilung enthalten.
Eine besondere Aufmerksamkeit verdient die Verhinderung von Interessenkonflikten – insbesondere wenn Stifter, Vorstände oder Zuwendungsempfänger miteinander verwandt oder geschäftlich verbunden sind. Es empfiehlt sich, klare Kontrollstrukturen zu etablieren, um die Unabhängigkeit der Stiftung zu gewährleisten und potenzielle Zwistigkeiten zu vermeiden.
Zusammenfassend betrachtet bilden die Organe das organisatorische Rückgrat. Dank ihnen nimmt der Stiftungszweck nicht nur abstrakte Gestalt an, sondern wird im täglichen Betrieb verantwortungsvoll, rechtssicher und wirksam umgesetzt.
Eine sorgfältig aufgebaute und kompetent besetzte Gremienlandschaft ist maßgeblich dafür verantwortlich, dass eine Stiftung langfristig wirksam arbeitet und das Vertrauen der Öffentlichkeit sowie der Förderpartner und Aufsichtsbehörden genießt.
10. Steuerliche Vergünstigungen für Stifter im Überblick
Die Errichtung einer Stiftung symbolisiert nicht nur gesellschaftliches oder familiäres Engagement, sondern bringt auch nennenswerte steuerliche Vorteile mit sich. Das deutsche Steuerrecht unterstützt insbesondere gemeinnützige Stiftungen mit speziellen Anreizen. Dadurch können Stifter sowohl bei der Gründung als auch bei späteren Zuwendungen von großzügigen Steuervergünstigungen profitieren.
Sonderausgabenabzug bei Zuwendungen an eine Stiftung
Stifterinnen und Stifter haben die Möglichkeit, Zuwendungen in Form von Geld, Wertpapieren oder Immobilien im Rahmen des Einkommensteuerrechts als Sonderausgaben abzusetzen.
§ 10b Abs. 1a EStG gewährt beim Start gemeinnütziger Stiftungen einen steuerlichen Abzug von bis zu 1 Mio. Euro (2 Mio. bei Ehepaaren), der flexibel über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren in Anspruch genommen werden kann.
Voraussetzung für diese Steuervergünstigung ist, dass die Stiftung gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt und eine Anerkennung durch das Finanzamt vorliegt. Einmalige wie auch wiederholte Zustiftungen an bereits bestehende Stiftungen können ebenfalls unter diese Vorschrift fallen.
Laufender Spendenabzug
Spenden an gemeinnützige Stiftungen können auch ohne eigene Stiftung gegründet zu haben steuerlich absetzbar sein. Gemäß § 10b EStG ist ein Abzug von bis zu 20 % der Einnahmen oder 0,4 % der Summe aus Umsätzen, Löhnen und Gehältern möglich.
Insbesondere für Personen, die nicht selbst eine Stiftung gründen, aber mittels regelmäßiger Spenden oder Zustiftungen den dauerhaften Erfolg einer Stiftung fördern wollen, ist die offizielle Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt unerlässlich.
Erbschaft- und Schenkung steuerliche Vorteile
Ein weiterer Pluspunkt ist das Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuerrecht: Bei Übertragungen an gemeinnützige Stiftungen – sei es vor dem Tod oder danach – greift meist eine vollständige Steuerbefreiung (§ 13 Abs. 1 Nr. 16 ErbStG).
Gerade im Kontext der Nachlassplanung erweist sich diese Regelung als äußerst vorteilhaft. Vermögenswerte können in eine Stiftung eingebracht werden, wodurch Steuerbelastungen minimiert und zugleich langfristig gesellschaftlich nützliche Projekte unterstützt werden. Daher ist die Stiftung auch für Erblasser mit größerem Vermögen eine attraktive Option.
Kapitalertrag- und Körperschaftsteuerbefreiung
Vorteilhaft ist auch, dass gemeinnützige Stiftungen von Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit sind, solange alle Einnahmen unmittelbar dem gemeinnützigen Zweck zugutekommen. Zudem sind Kapitalerträge wie Zins- oder Dividendenerträge bei Einhaltung der Voraussetzungen steuerfrei – was die finanzielle Unabhängigkeit stärkt.
Ein erheblicher Vorteil für Stifter liegt in der steuerlichen Entlastung: Das Kapital innerhalb der Stiftung bleibt erhalten, weil keine laufende Besteuerung erfolgt. Dadurch kann es langfristig und effektiv für gemeinnützige Vorhaben eingesetzt werden – anders als bei privat verwalteten Vermögen, bei denen Steuern regelmäßig Erträge schmälern.
Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung
Damit steuerliche Vorteile in Anspruch genommen werden können, muss die Stiftung vom Finanzamt als steuerbegünstigte Körperschaft anerkannt sein, was in den §§ 51 bis 68 AO geregelt ist. Wesentlich ist dabei, dass die Satzung die Vorgaben des § 60 AO erfüllt und die tatsächliche Geschäftsführung mit dem gemeinnützigen Zweck in Einklang steht. Nur so ist eine dauerhafte Steuerbegünstigung gewährleistet.
Für die Anerkennung der Steuerbegünstigung erhält die Stiftung einen Freistellungsbescheid, der üblicherweise im drei Jahres Rhythmus überprüft wird. Jegliche Änderungen der Satzung oder des Stiftungshandelns müssen gemeldet werden, um den steuerlichen Status nicht zu gefährden.
Die Gründung einer Stiftung bringt zahlreiche steuerliche Vorteile mit sich, die vor allem bei hohen Vermögenswerten oder in der Nachlassplanung zum Tragen kommen. Um diese Vorteile optimal zu nutzen, ist jedoch eine präzise rechtliche und steuerliche Ausgestaltung unerlässlich. Dadurch kann die Stiftung nicht nur steuerlich entlasten, sondern auch langfristig gesellschaftliche Wirkung entfalten.
Es ist empfehlenswert, sich vor der Gründung Ihrer Stiftung steuerlich beraten zu lassen. Das sorgt dafür, dass juristische und steuerliche Fragen von Anfang an richtig geklärt sind – in Übereinstimmung mit Ihrem Stifterwillen und geltendem Recht.
11. Gemeinnützigkeit als Ziel und Verpflichtung für Stiftungen
Eine Stiftung wird als gemeinnützig anerkannt, wenn ihr Zweck der Allgemeinheit zugutekommt, beispielsweise in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Kultur oder Umweltschutz. Solche Stiftungen profitieren nicht nur von steuerlichen Erleichterungen, sondern genießen auch ein hohes öffentliches Ansehen.
Damit eine Stiftung als gemeinnützig gilt, muss der entsprechende Zweck unmissverständlich in der Satzung festgehalten sein – und die tägliche Geschäftsführung muss diesen Zweck auch tatsächlich umsetzen.
Nicht vergessen: Das Finanzamt kontrolliert die Einhaltung der Gemeinnützigkeit – zuerst bei der Anerkennung und anschließend periodisch über das Freistellungsverfahren.
Voraussetzungen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit
Die Satzung einer gemeinnützigen Stiftung hat formale Kriterien zu erfüllen, die im „Mustersatzungserlass“ der Finanzbehörde definiert sind. Von zentraler Bedeutung ist die eindeutige und präzise Zweckformulierung.
- Die Zwecke müssen klar und abschließend genannt sein
- Die Mittelverwendung darf ausschließlich dem gemeinnützigen Zweck dienen
- Es dürfen keine eigenwirtschaftlichen Interessen verfolgt werden
- Ein Begünstigungsverbot ist zu verankern – d. h. keine persönliche Bereicherung durch Vorstandsmitglieder oder Stifter
Des Weiteren muss die Stiftung ihre finanziellen Mittel möglichst zeitnah verwenden – eine dauerhafte Kapitalbildung ist nur dann zulässig, wenn sie für die nachhaltige Zweckerfüllung erforderlich und in der Satzung ausdrücklich geregelt ist.
Steuerliche und praktische Vorteile gemeinnütziger Stiftungen
Die Anerkennung durch das Finanzamt als gemeinnützige Körperschaft ist der Schlüssel zu umfassenden Steuererleichterungen. Üblicherweise profitieren Stiftungen dadurch von einer Befreiung von:
- Körperschaftsteuer
- Gewerbesteuer
- Erbschaft- und Schenkungsteuer auf Zuwendungen
- Kapitalertragsteuer (unter bestimmten Voraussetzungen
Ein zusätzlicher Vorteil besteht darin, dass Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen steuerlich geltend gemacht werden können – ein Umstand, der nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmen zum Spenden motiviert. Dadurch wird die Finanzierungsbasis der Stiftung deutlich gestärkt.
Abseits von Steuervorteilen fungiert die Gemeinnützigkeit wie ein Qualitätssiegel. Sie vermittelt Transparenz, Seriosität und Vertrauen – sowohl intern als auch extern. Gemeinnützige Stiftungen genießen dadurch großes Renommee und gelten als seriöse, unabhängige Institutionen.
Gemeinnützigkeit verpflichtet – Kontrolle durch Finanzamt und Stiftungsaufsicht
Doch mit der Gemeinnützigkeit kommen Pflichten: Die Stiftung muss in regelmäßigen Abständen über ihre Verwendung der Mittel und ihre inhaltliche Arbeit berichten. Verstößt sie gegen die Vorgaben – beispielsweise bei unsachgerechter Mittelverwendung oder persönlichem Vorteil – droht der Entzug der Gemeinnützigkeit und finanzielle Folgen.
Die gewissenhafte Buchführung, saubere Nachweisführung und funktionierende interne Kontrollen sind deshalb unverzichtbar. Häufig kooperieren Stiftungen mit externen Wirtschaftsprüfern oder Steuerberatern, um ihre Anforderungen dauerhaft zu erfüllen.
Gemeinnützigkeit als Schlüssel zur gesellschaftlichen Wirkung
Eine gemeinnützige Stiftung symbolisiert nicht nur steuerliche Vorteile, sondern auch ein echtes, nachhaltiges Engagement für das Gemeinwohl. Sie übernimmt Verantwortung, wirkt nachhaltig an der Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen mit, fördert soziale Inklusion und trägt zur Bewahrung kultureller oder ökologischer Werte bei.
Um eine gemeinnützige Stiftung nachhaltig zu betreiben, ist es essenziell, den entsprechenden Status mit Bedacht zu erlangen und auch nach der Gründung auf eine ordnungsgemäße Durchführung und lückenlose Nachweisführung zu achten. Dadurch bleibt die Stiftung stark, vertrauenswürdig und steuerlich gefördert – zum Wohl der Allgemeinheit.
12. Von der Idee zur Stiftung – Führungsstruktur in Schritten
Die Errichtung einer Stiftung in Deutschland unterliegt, wie andere formale Prozesse, einem präzisen Ablauf, der rechtliche, inhaltliche und organisatorische Komponenten beinhaltet. Der Prozess ist strukturiert, planbar – verlangt aber Sorgfalt, fachliche Vorbereitung und professionelle Begleitung. Im Folgenden erhalten Sie eine strukturierte Übersicht der wesentlichen Schritte:
1. Das Ziel und Zweck definieren
Der Ausgangspunkt jeder Stiftungsgründung ist die grundlegende Überlegung, welche Wirkung die Stiftung erzielen soll. Der Zweck stellt das zentrale Element dar und muss präzise, nachhaltig und realistisch formuliert werden. Dabei ist es wichtig, dass Zweck und zur Verfügung stehendes Kapital gut zueinander passen.
2. Das Stiftungskapital festlegen
Die Höhe des notwendigen Stiftungskapitals richtet sich nach dem Stiftungszweck und der Stiftungsart (klassisch oder Verbrauchsstiftung). Eine solide Basis von rund 50.000 bis 100.000 Euro ist meist erforderlich – in speziellen Fällen kann es aber auch mehr sein.
3. Die Satzung erstellen
Die Stiftungssatzung fungiert als grundlegendes rechtliches Gerüst. Sie hält den Namen, Sitz, Zweck, Grundkapital, Organe, Nutzung der Mittel und Änderungen der Satzung fest.
Dabei ist besonders wichtig, dass sie klar strukturiert, rechtlich wasserdicht und sowohl den Vorgaben des BGB als auch der Abgabenordnung entspricht.
4. Den Gründungswillen dokumentieren
Der Gründungswille des Stifters ist unerlässlich und muss geordnet dokumentiert werden – entweder durch einen notariell beurkundeten Vertrag zu Lebzeiten oder via Testament bzw. Erbvertrag nach dem Tod. Bei Lebzeitstiftungen ist eine notarielle Beglaubigung absolut vorgeschrieben.
5. Einen Antrag auf Anerkennung stellen
Die formale Anerkennung erfolgt durch Anmeldung der Stiftung bei der örtlich zuständigen Stiftungsaufsichtsbehörde. Sie müssen Satzung, Stiftungserklärung und einen Nachweis über das bestehende Vermögen beifügen. Die Behörde prüft dann, ob alle rechtlichen und inhaltlichen Voraussetzungen korrekt erfüllt wurden.
6. Optional die Gemeinnützigkeit beantragen
Eine steuerliche Begünstigung Ihrer Stiftung setzt immer einen gesonderten Antrag beim Finanzamt auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit voraus. Das Finanzamt prüft insbesondere die Übereinstimmung der Satzung mit den Vorgaben der Abgabenordnung (§§ 51–68 AO).
7. Die Anerkennung und Errichtung
Nachdem die Behörde die Unterlagen geprüft und genehmigt hat, erhalten Sie die Anerkennungsurkunde. Damit erlangt Ihre Stiftung den Status einer rechtsfähigen juristischen Person – sie kann operativ tätig werden, Verträge unterschreiben und ihr Vermögen ordnungsgemäß verwalten.
8. Die Aufnahme der Stiftungsarbeit
Mit der Anerkennung startet die operative Phase der Stiftung. Nun gilt es, die Gremien zu besetzen, administrative Abläufe zu etablieren, Projekte zu initiieren und Fördergelder zielgerichtet einzusetzen. Eine gut durchdachte Organisationsstruktur ist in diesem Stadium besonders wichtig.
Zusammengefasst kann gesagt werden, dass die Stiftungsgründung eine wohlüberlegte, strukturierte Aufgabe ist, die eine klare Zieldefinition und professionelle Unterstützung erfordert. Die Basis bilden eine präzise Satzung, ausreichendes Kapital und eine klare organisatorische Struktur, um nachhaltiges Engagement im Sinne des Stifters zu gewährleisten.
13. Ihre Stiftung sicher gründen – mit erfahrener Beratung an der Seite
Die Gründung einer Stiftung ist juristisch und organisatorisch ein komplexer Schritt. Auch wenn es theoretisch möglich ist, die Stiftung eigenständig zu errichten, ist die Unterstützung durch Fachleute empfehlenswert. Fehler in Satzung oder Steuerfragen können sonst schwerwiegende Folgen für Anerkennung und Betrieb haben.
Ich helfe Ihnen, eine rechtssichere Satzung zu formulieren, Ihren Gründungswillen ordnungsgemäß zu dokumentieren und den Anerkennungsprozess bei der zuständigen Aufsichtsbehörde kompetent zu begleiten. Mit meiner Expertise und meinem Netzwerk unterstütze ich Sie dabei, Ihre Stiftung im Hinblick auf Gemeinnützigkeit, steuerliche Vorteile und Kapitalaufbau erfolgreich zu gestalten.
Durch frühzeitige Inanspruchnahme meiner fachlichen Unterstützung schaffen Sie die Basis für eine erfolgreiche Stiftungserkennung und sorgen dafür, dass Ihr Stifterwille dauerhaft professionell betreut und verwirklicht wird.
14. Gründungsfehler bei Stiftungen – typische Fallstricke im Überblick
Die Entscheidung für eine Stiftungsgründung ist zweifellos wichtig, doch sollten mögliche Fehlerquellen nicht unterschätzt werden. Diese können die Anerkennung verzögern oder den langfristigen Erfolg der Stiftung gefährden. Eine sorgfältige Auseinandersetzung mit gängigen Stolpersteinen ermöglicht eine gezielte Vorbeugung und erleichtert den Gründungsprozess erheblich.
Oftmals liegt ein Fehler darin, dass der Stiftungszweck zu unbestimmt oder weit gefasst definiert wird. Dies führt nicht selten dazu, dass die Anerkennung durch die Aufsichtsbehörde abgelehnt wird. Auch in der Praxis entstehen häufig Umsetzungsprobleme, wenn der Zweck nicht ausreichend konkret formuliert ist oder die finanziellen Mittel für die Zielerreichung nicht ausreichen.
Die Kapitalausstattung spielt eine entscheidende Rolle, besonders bei Stiftungen, die nur aus Erträgen arbeiten. Unterschätzen Stifter das notwendige Vermögen, ist die dauerhafte Erfüllung des Zwecks gefährdet, was wiederum die Anerkennung durch die Aufsichtsbehörde infrage stellen kann.
Die Satzung weist häufig formale Mängel auf, etwa bei Regelungen zu den Organen, der Vertretung oder der Mittelverwendung. Diese Fehler führen nicht selten dazu, dass die Stiftung nicht rechtskräftig anerkannt wird. Liegt zudem eine Abweichung von den Vorgaben der Abgabenordnung vor, ist die Versagung der Gemeinnützigkeit wahrscheinlich.
Viele Gründer übersehen die Bedeutung einer kontinuierlichen Verwaltung und der Erfüllung rechtlicher Pflichten nach der Anerkennung. Eine Stiftung lebt und braucht eine aktive Führung, Kontrolle und eine transparente Rechenschaft gegenüber den Behörden. Ohne klare Organstrukturen und qualifizierte Verantwortliche gerät die Stiftung schnell in Schwierigkeiten.
15. Fazit: Mit einer eigenen Stiftung verantwortungsvoll Zukunft gestalten
Der Entschluss zur Stiftungsgründung ist mehr als ein rein formaler Vorgang – er symbolisiert die bewusste Übernahme von Verantwortung und das Engagement, langfristig gesellschaftlichen, familiären oder persönlichen Nutzen zu stiften. Eine Stiftung zu errichten heißt, die Zukunft aktiv zu gestalten und über das eigene Leben hinaus Einfluss zu nehmen.
Dieser Leitfaden macht deutlich, dass zur Gründung einer Stiftung rechtliche, finanzielle und organisatorische Rahmenbedingungen gehören, die erfüllt sein müssen. Mit einem klaren Ziel, einer fundierten Satzung und meiner professionellen Hilfe wird die Umsetzung planbar und erfolgreich.
Durch die Möglichkeit, Vermögen langfristig für einen festgelegten Zweck zu reservieren, ermöglichen Stiftungen die Bewahrung von Werten, Überzeugungen und Engagement über mehrere Generationen. Egal ob gemeinnützig oder familiär – jede Stiftung spiegelt die Entscheidung wider, eine nachhaltige Wirkung zu erzielen.
Der Entschluss, eine Stiftung zu gründen, ist mehr als ein Beitrag zum Gemeinwohl – er signalisiert auch eine bewusste Übernahme von Verantwortung, nachhaltigem Handeln und gesellschaftlicher Verbundenheit.
