Willkommen
bei Stiftungsberatung Joachim Dettmann in Spandau! Als zertifizierter Fachberater unterstütze ich Sie bundesweit bei der Gründung und beim Management Ihrer Stiftung. Mit über 100+ erfolgreichen Gründungen (gemeinnützige Stiftung, Familienstiftung) stehe ich Ihnen mit umfassender, 25-jähriger Expertise gerne zur Verfügung. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Stiftungsideen verwirklichen!
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Stiftungsberatung
Joachim Dettmann
Als zertifizierter Fachberater für Stiftungen bin ich bundesweit für Sie da – egal, ob bei der Gründung oder beim Management. Über 100 erfolgreiche Gründungen und intensive Beratungsarbeit bei gemeinnützigen und Familienstiftungen machen mich zum verlässlichen Partner.
Wir erarbeiten zusammen die Stiftungsform, die genau zu Ihnen passt – egal ob gemeinnützig, familiär oder als Treuhandlösung. Dabei stehe ich Ihnen bei der Ausarbeitung der Stiftungszwecke und bei der Formulierung einer individuellen Satzung zur Seite, die Ihren Willen festhält und langfristig umsetzt.
Ob persönlich, telefonisch oder per Video – ich begleite Sie professionell durch die Gründung und stehe Ihnen auch langfristig im Stiftungsmanagement zur Seite.
Gemeinsam machen wir Ihre Stiftungsideen greifbar!

Stiftungsexperte
Mit meiner Zertifizierung als Stiftungsberater habe ich über 100 Stiftungsgründungen begleitet und noch viel mehr Zeit in die praktische Beratung von gemeinnützigen und Familienstiftungen gesteckt.
Stiftungsform
Ich begleite Sie dabei, die geeignete Stiftungsform auszuwählen und berate Sie umfassend bei der Definition der Stiftungszwecke, der Organisation der Organe und der Entwicklung Ihrer Förderprogramme.
Stiftungssatzung
Mit einer individuellen Satzung legen Sie Ihren Stifterwillen fest, der dann verbindlich für die Zukunft gilt. Die staatliche Stiftungsbehörde wacht im Rahmen ihrer Aufsichtsfunktion über die konsequente Umsetzung dieses Willens.
Stiftungsgründung
Ihre Stiftungsgründung liegt mir am Herzen. Deshalb beantworte ich Ihnen alle Fragen und unterstütze Sie während des gesamten Gründungsprozesses – persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz. Auch später im Stiftungsmanagement können Sie auf meine Hilfe bauen.
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Sie können jederzeit schnell und unkompliziert einen Termin mit mir vereinbaren. Termine können telefonisch oder online arrangiert werden.
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© 2025 Stiftungsberatung Joachim Dettmann
In wenigen Schritten zur eigenen Stiftung: Ihr Ratgeber für den Start
Die Entscheidung zur Stiftungsgründung ist ein Ausdruck von Voraussicht und Engagement. Sie ermöglicht es, bleibende Strukturen zu schaffen, die über den persönlichen Einfluss hinaus Bestand haben und die Gesellschaft positiv prägen können.
Eine Stiftung zu gründen ist mit formalen und inhaltlichen Anforderungen verbunden. Ob es um das nötige Kapital, die richtige Formulierung der Satzung oder die Anerkennung der Gemeinnützigkeit geht – je klarer die Rahmenbedingungen sind, desto verlässlicher lässt sich das Vorhaben mit meiner Hilfe realisieren.
Zugleich schafft die Stiftung einen rechtlichen Rahmen für ideelle wie materielle Werte: Ohne Mitglieder oder Aktionäre konzentriert sie sich allein auf ihren Stiftungszweck und bietet so eine dauerhafte Grundlage für langfristiges Wirken.
Ziel dieses Leitfadens soll sein, Ihnen alle wesentlichen Informationen zur Gründung einer Stiftung in einer strukturierten und verständlichen Form bereitzustellen. Dabei werden sowohl die theoretischen Grundlagen als auch praxisrelevante Schritte und Empfehlungen von mir behandelt. Am Ende sollen Sie sagen können: „Ich kenne die nächsten Schritte genau und fühle mich sicher, diesen Weg zu gehen.“
1. Stiftung erklärt: Begriff, Charakteristika und Zielsetzung
Die Stiftung ist eine eigenständige juristische Struktur, deren Hauptanliegen darin besteht, einen festgelegten Zweck dauerhaft zu verfolgen – finanziert durch ein hierfür bereitgestelltes Vermögen. Im Unterschied zu anderen Organisationstypen wie Vereinen oder GmbHs agiert sie unabhängig von Gesellschaftern oder Mitgliedern und basiert allein auf dem Willen der stiftenden Person.
Rechtlich wird die Stiftung als selbstständige juristische Person des Privatrechts verstanden, die sich an die gesetzlichen Vorgaben des BGB und die landesrechtlichen Vorschriften zu halten hat. Zentral für ihre Funktionsweise ist das Stiftungskapital, das erhalten bleibt und durch seine Erträge eine nachhaltige Umsetzung des Stiftungsziels erlaubt – ganz im Sinne eines dauerhaft wirkenden Vermögenskonzepts.
Durch ihre auf Dauerhaftigkeit angelegte Struktur gewährleistet die Stiftung eine kontinuierliche Zweckverfolgung über viele Jahrzehnte hinweg. Sie bleibt unabhängig von persönlichen Lebensverhältnissen bestehen und schafft damit eine verlässliche Grundlage, um über längere Zeiträume hinweg gesellschaftlich oder ideell wirksam zu sein.
Die Stiftung als Rechtsform steht sowohl Einzelpersonen als auch juristischen Personen offen und kann für verschiedenste Zwecke eingesetzt werden. Gemeinnützigkeit, Mildtätigkeit oder auch private Zielsetzungen – etwa die kulturelle Förderung oder der Schutz von Natur und Umwelt – lassen sich über diese Form ebenso realisieren wie eine familienbezogene Vermögenssicherung.
In der Gesamtschau ist die Stiftung ein Ausdruck langfristiger Verantwortung. Sie steht für die bewusste Entscheidung, gesellschaftliche oder persönliche Anliegen nicht nur punktuell, sondern strukturell und dauerhaft zu fördern – unabhängig von äußeren Einflüssen.
2. Aus welchen Gründen gründen Menschen eine Stiftung?
Eine Stiftung zu gründen, ist in vielen Fällen Ausdruck eines tieferen Wunsches nach Sinn, Wirkung und Kontinuität. Es ist das Bedürfnis, mit dem eigenen Vermögen etwas zu gestalten, das über die eigene Biografie hinaus Bestand hat und zukünftigen Generationen zugutekommt – sei es im sozialen, kulturellen oder familiären Bereich.
So unterschiedlich die Menschen sind, so verschieden sind auch die Beweggründe, eine Stiftung zu gründen. Gemeinsam ist ihnen jedoch der Wunsch, Verantwortung zu übernehmen und eine dauerhafte, positive Wirkung zu erzielen – im Einklang mit den eigenen Wertvorstellungen.
Kontinuität für ein ideelles Engagement:
Oft ist es ein Herzensprojekt, das Anlass zur Stiftungsgründung gibt: Der Wunsch, einem bestimmten Thema dauerhaft eine Plattform zu bieten, unabhängig von konjunkturellen Entwicklungen oder persönlichen Lebensphasen. Eine Stiftung sichert diese Kontinuität rechtlich ab und schafft langfristige Stabilität.
Zukunftssicherung durch strukturelle Entkopplung:
Die Überführung eines Unternehmens in eine Stiftung schafft die Grundlage für ein selbstständig agierendes Unternehmensmodell, das nicht an familiäre Erbfolgen gebunden ist. Diese Struktur schützt vor Zerschlagung und ermöglicht eine langfristig orientierte, verantwortungsvolle Unternehmensführung.
Strukturelle Wirkung im gesellschaftlichen Raum:
Die dauerhafte Zweckbindung bei Stiftungen bewirkt, dass Engagement nicht nur situativ erfolgt, sondern nachhaltig institutionell getragen wird. So entsteht eine kontinuierliche Wirkungskraft, die sich deutlich von der Reichweite projektbezogener Spendeninitiativen unterscheidet.
Verantwortungsvolle Vermögensnachfolge mit Werteorientierung:
Familienstiftungen ermöglichen es, wirtschaftliche Sicherheit mit ideeller Weitergabe zu verbinden. Sie schaffen rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen, die den langfristigen Erhalt des Familienvermögens gewährleisten und gleichzeitig pädagogische oder soziale Familienideale fördern.
Ein weiterer Beweggrund ist der steuerliche Anreiz:
Der steuerliche Aspekt ist zwar nicht der Hauptgrund für die Stiftungserrichtung, stellt jedoch einen wichtigen Anreiz dar. Insbesondere gemeinnützige Stiftungen profitieren in Deutschland von verschiedenen Steuervorteilen wie Sonderausgabenabzügen, Befreiungen von Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie steuerlich optimierten Nachlassregelungen, die das Engagement zusätzlich fördern.
Individuelle Erfüllung durch Stiftungswirken:
In der Gründung einer Stiftung sehen viele Menschen einen Weg, ihre persönliche Lebensgeschichte zu krönen und ihr dauerhaft Relevanz zu verleihen. Das Gefühl, mit dem eigenen Engagement etwas Bleibendes zu schaffen, erfüllt dabei eine zutiefst sinnstiftende Funktion.
Die Entscheidung für die Gründung einer Stiftung ist ein Ausdruck gelebter Verantwortung und des Wunsches, aktiv zur Zukunftsgestaltung beizutragen. Sie steht für die Überzeugung, dass nachhaltiges Engagement nicht nur punktuell, sondern strukturell verankert sein sollte.
Wenn Sie das Bedürfnis verspüren, mit Ihrem Wirken über das Hier und Jetzt hinauszugehen, bietet Ihnen die Stiftung einen verlässlichen Rahmen für langfristige Wirksamkeit.
3. Überblick über die unterschiedlichen Stiftungsformen
Die Vielfalt der Stiftungen in Deutschland ergibt sich aus ihrer Zweckgebundenheit und der Flexibilität bei der rechtlichen Umsetzung. Je nach Anliegen und Vermögensstruktur können unterschiedliche Stiftungsformen gewählt werden, um eine optimale Wirkung zu erzielen.
Das Stiftungsrecht stellt hierfür bewährte Modelle bereit, die wir Ihnen im Folgenden näher erläutern.
Gemeinnützige Stiftung
Die gemeinnützige Stiftung verfolgt Ziele, die dem Wohl der Allgemeinheit zugutekommen – wie etwa die Förderung von Bildung, Wissenschaft, Kunst, Kultur, Umwelt- und Tierschutz, Entwicklungszusammenarbeit oder die Unterstützung Bedürftiger. Sie ist die in Deutschland am weitesten verbreitete Stiftungsform und profitiert von zahlreichen steuerlichen Vorteilen, darunter die Befreiung von Körperschafts- und Erbschaftsteuer sowie die Möglichkeit der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Spenden.
Gemeinnützige Stiftungen können sowohl von Privatpersonen, Familien als auch von Unternehmen gegründet werden. Sie bieten eine nachhaltige Möglichkeit, gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen und dauerhaft positive Veränderungen zu bewirken.
Familienstiftung
Familienstiftungen haben die Hauptaufgabe, das Vermögen der Familie dauerhaft zu sichern und zu verwalten und gleichzeitig die finanzielle Versorgung der Familienangehörigen zu gewährleisten. Im Unterschied zur gemeinnützigen Stiftung verfolgen sie private Zwecke und unterliegen daher anderen steuerlichen Regelungen.
Vor allem bei größeren Vermögenswerten oder Beteiligungen an Unternehmen wird die Familienstiftung zur Nachlassplanung eingesetzt, um Erbstreitigkeiten zu vermeiden, Vermögen zu bündeln und die generationsübergreifende Vermögenskontrolle sicherzustellen.
Unternehmensstiftung
Die Unternehmensstiftung hat meist zwei Zielrichtungen: den Erhalt des Unternehmens und die Verwirklichung eines Stiftungszwecks. Unternehmer wählen diese Form, um das Unternehmen unabhängig zu halten und zugleich gesellschaftliches Engagement zu zeigen.
In der Praxis wird das Unternehmen vollständig oder anteilig in das Stiftungskapital eingebracht. Die Erträge aus dem Unternehmen fließen dann an die Stiftung, die sie zur Erfüllung ihres Zwecks verwendet. Prominente Beispiele hierfür sind die Bosch Stiftung und die Bertelsmann Stiftung.
Treuhandstiftung (unselbstständige Stiftung)
Die Treuhandstiftung wird als nicht rechtsfähige Stiftung ohne eigene juristische Persönlichkeit geführt. Stattdessen obliegt die Verwaltung einem Treuhänder, wie zum Beispiel einem Verein, einer Bank oder einer Stiftungsverwaltung, der das Vermögen treuhänderisch nach den Wünschen des Stifters verwaltet.
Diese Variante ist besonders für kleinere Stiftungen geeignet oder für Personen, die die laufende Verwaltung nicht selbst übernehmen möchten. Sie ermöglicht einen einfachen, günstigen und flexiblen Einstieg in die Stiftungsgründung, besonders bei begrenztem Kapital.
Verbrauchsstiftung
Die Verbrauchsstiftung unterscheidet sich dadurch, dass sie nicht nur die Erträge nutzt, sondern auch das Kapital zur Umsetzung ihres Zwecks einsetzt. Sie ist auf eine bestimmte Laufzeit ausgelegt und bietet sich für Projekte an, die über einen mittelfristigen Zeitraum wirksam sein sollen, etwa bei befristeten Bildungsinitiativen oder speziellen Unterstützungsmaßnahmen für zehn bis zwanzig Jahre.
Für Stifter, die Wirkung innerhalb ihres Lebenszyklus erzielen möchten, ohne ein dauerhaftes Vermögen zu binden, ist diese Stiftungsform ideal.
Kirchliche und öffentliche Stiftungen
Es gibt ebenfalls kirchliche Stiftungen, die direkt an eine religiöse Gemeinschaft gebunden sind und deren Fördermittel vornehmlich für soziale, kulturelle oder seelsorgerische Vorhaben innerhalb der Kirche verwendet werden. Öffentliche Stiftungen werden von staatlichen Organen ins Leben gerufen, um wichtige gesellschaftliche Aufgaben kontinuierlich und unabhängig von politischen Veränderungen zu übernehmen.
Die Entscheidung für eine bestimmte Stiftungsform richtet sich nach Ihren individuellen Zielen, der Größe Ihres Vermögens und dem Zeitraum, in dem Sie eine Wirkung erzielen möchten. Gemeinnützige Stiftungen sind auf gesellschaftlichen Nutzen und steuerliche Vergünstigungen ausgerichtet, während Familienstiftungen und Unternehmensstiftungen vor allem die langfristige Sicherung von Vermögen und Werten ermöglichen.
Eine umfassende Beratung, die rechtliche, steuerliche und strategische Aspekte berücksichtigt, ist für die Auswahl und Umsetzung der für Sie passenden Stiftungsform unbedingt zu empfehlen.
4. Welche Voraussetzungen Sie für Ihre Stiftungsgründung erfüllen sollten
Der Weg zur eigenen Stiftung ist für jeden sowohl juristisch als auch finanziell und ideell anspruchsvoll. Um diesen Weg erfolgreich zu beschreiten, bedarf es klar definierter formeller Voraussetzungen und eines überzeugenden inhaltlichen Konzeptes. Nur so kann die Stiftung langfristig bestehen und ihren Zweck effizient erfüllen.
Ein klar definierter Stiftungszweck
Der erste und wichtigste Schritt bei der Stiftungsgründung ist die Formulierung eines konkreten und rechtlich zulässigen Zwecks. Denn auf diesem basiert die gesamte Mittelverwendung der Stiftung – zum Beispiel zugunsten von Bildungsförderung, wissenschaftlicher Forschung, Umweltschutz, künstlerischer Entwicklung oder sozialen Initiativen. Der Zweck muss dauerhaft durchführbar sein und darf keinerlei Konflikt mit geltendem Recht oder der öffentlichen Ordnung aufweisen.
Insbesondere bei einer gemeinnützigen Stiftung ist sicherzustellen, dass der Zweck den Anforderungen der Abgabenordnung (§§ 51–68 AO) entspricht, denn nur dann ist die steuerliche Anerkennung und Begünstigung möglich.
Ein ausreichendes Stiftungskapital
Ein weiterer maßgeblicher Punkt ist das Stiftungsvermögen. Dieses Kapital ist die Basis für die nachhaltige Wirkung der Stiftung. Es muss so gestaltet sein, dass die Stiftungszwecke langfristig aus den Zinserträgen oder Dividenden getragen werden können.
Auch wenn keine bundesweit verbindliche Mindesthöhe existiert, setzen viele Stiftungsbehörden ein Anfangskapital von mindesten 50.000 bis 100.000 Euro voraus – bei gemeinnützigen Zielen oft noch mehr. In Abhängigkeit vom Verwaltungsumfang und der Art der Förderung kann der erforderliche Kapitalstock sogar noch größer sein.
Eine weitere Option ist die Verbrauchsstiftung – sie erlaubt es, das gestiftete Kapital innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens zu verbrauchen, sodass der Stiftungszweck zeitnah realisiert werden kann.
Eine rechtssichere Stiftungssatzung
Als Basis jeder Stiftung dient die Satzung als ihr grundlegendes Regelwerk. Sie definiert verbindlich Aufbau und Aufgaben, darunter folgende Punkte:
- Name, Sitz und Rechtsform
- Stiftungszweck
- Umfang und Art des Vermögens
- Organisation und Organe der Stiftung (z. B. Vorstand, Kuratorium)
- Verfahren zur Mittelverwendung
- Regelungen zu Änderungen oder Auflösung der Stiftung
Es ist maßgeblich, Ihre Satzung so zu formulieren, dass eine selbstständige und dauerhafte Zweckverfolgung möglich ist. Gleichzeitig sollte sie klare, praktikable Mechanismen für Governance und Aufsicht implementieren.
Der Wille zur Gründung – die Stiftungserklärung
Der Weg zur Errichtung einer Stiftung kann entweder über eine Lebzeitstiftung oder über eine testamentarische Verfügung erfolgen. In beiden Fällen braucht es eine Stiftungserklärung, die die Gründung eindeutig und rechtsverbindlich dokumentiert.
Lebzeitige Gründungen bedürfen der notariellen Form, während bei der Errichtung von Todes wegen eine entsprechenden Passus im Testament oder Erbvertrag maßgeblich ist.
Anerkennung durch die Stiftungsbehörde
Die rechtliche Wirksamkeit einer Stiftung hängt in den meisten Fällen von der Genehmigung durch die jeweilige Stiftungsaufsicht ab. Diese kontrolliert insbesondere:
- Die dauerhafte und nachhaltige Erfüllbarkeit des Stiftungszwecks
- Die ausreichende Kapitalausstattung
- Die rechtliche und organisatorische Eignung der Satzung
Die Anerkennung als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts erfolgt nach erfolgreicher Prüfung, wodurch die Stiftung den rechtlichen Status einer selbstständigen juristischen Person erhält.
Optionale Anerkennung der Gemeinnützigkeit
Erst nach erfolgreicher Prüfung durch das Finanzamt wird der Stiftung die Gemeinnützigkeit offiziell bescheinigt. Ab diesem Zeitpunkt profitiert die Stiftung von steuerlichen Vorteilen, sowohl im laufenden Betrieb als auch bei Zuwendungen von Dritten.
Eine Stiftung gründet sich nicht von allein – sie ist ein Projekt, das Herzblut, Zeit und Voraussicht erfordert.
Die Voraussetzungen sind durchdacht geregelt und helfen, eine stabile Struktur von Beginn an aufzubauen.
Wenn Ihre Vision mit Ausdauer und Struktur verfolgt wird, kann Ihre Stiftung zu einem festen Bestandteil Ihrer Wertearbeit werden.
5. Stiftung gründen: Welche finanziellen Aufwendungen sind erforderlich?
Bei der Gründung einer Stiftung ist eine der zentralen Fragen immer wieder: Wie hoch muss das Vermögen sein, um die Stiftung wirksam führen zu können? Denn nur mit ausreichendem Kapital ist es möglich, den Stiftungszweck nachhaltig zu verfolgen. Gleichzeitig ist es ein wichtiger Punkt für die Anerkennung durch die Aufsichtsbehörde und für die praktische Handlungsfähigkeit der Stiftung.
Ein wichtiger Hinweis vorweg: Das Stiftungsrecht schreibt kein Mindestkapital vor. In der Praxis haben sich jedoch Summen zwischen 50.000 und 100.000 Euro bewährt, bei gemeinnützigen Zwecken oft noch mehr. Entscheidend ist, dass das Vermögen so dimensioniert ist, dass die jährlichen Erträge den Stiftungszweck zuverlässig tragen können.
Ein praktischer Hinweis von mir: Erwägen Sie eine Verbrauchsstiftung als Startoption – hierbei darf das Stiftungskapital über einen festzulegenden Zeitraum verbraucht werden.
6. Rechtlicher Rahmen: Was Stifter wissen müssen
Der Aufbau einer Stiftung ist in Deutschland rechtlich umfassend geregelt – das betrifft nicht nur die eigentliche Gründung, sondern auch die langfristige Führung. Es ist daher unerlässlich, sich mit den rechtlichen Grundlagen vertraut zu machen, um etwa bei Anerkennung, Satzungsinhalt, Vermögensverwaltung oder Kontrollmechanismen keine Überraschungen zu erleben.
Gesetzliche Grundlagen
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Stiftungen ergeben sich im Wesentlichen aus zwei Ebenen:
• Bundesrecht, allen voran §§ 80–88 BGB, die bundesweite Grundlagen für bürgerlich-rechtliche Stiftungen liefern.
• Landesstiftungsgesetze, die in den Bundesländern spezifische Regelungen zu Organisation, Anerkennung und Aufsicht der Stiftungen definieren.
Weil die Stiftungsaufsicht Sache der Länder ist, gibt es Unterschiede bei Vorgaben wie Mindestkapital oder der Zusammensetzung der Organe.
Anerkennung als rechtsfähige Stiftung
Um rechtsfähig zu sein, muss eine Stiftung als solche anerkannt werden – und zwar durch die zuständige Stiftungsaufsichtsbehörde. Dabei kontrolliert die Behörde im Wesentlichen, ob die Stiftung alle Vorgaben erfüllt, insbesondere:
- Die Dauerhaftigkeit der Stiftung
- Die Eignung des Stiftungszwecks
- Die ausreichende Kapitalausstattung
- Die Rechtskonformität der Satzung
- Die Funktionsfähigkeit der Organisation
Sobald die Behörde die Stiftung anerkannt hat, erlangt sie die juristische Persönlichkeit – von da an kann sie eigenständig handeln, rechtlich bindende Verträge abschließen, ihr Vermögen verwalten und am Gerichtsverfahren teilnehmen.
Stiftungssatzung – Ihr rechtlicher Kern:
Die Satzung ist das maßgebliche Dokument und legt das Grundgerüst der Stiftung fest. Um den gesetzlichen Anforderungen, insbesondere § 81 BGB, zu entsprechen, muss sie mindestens folgende Angaben beinhalten:
- Name und Sitz der Stiftung
- Zweck der Stiftung
- Vermögensausstattung
- Regelungen zur Verwendung der Erträge
- Bestimmungen über die Organisation und Organe
Darüber hinaus sollte die Satzung auch Regelungen enthalten für:
- Nachfolge und Amtszeiten der Organmitglieder
- Vertretungsbefugnisse
- Satzungsänderungen
- Auflösung oder Zusammenlegung der Stiftung
Es sollte sichergestellt sein, dass die Satzung in ihrer Struktur eine kontinuierliche Zweckverwirklichung ermöglicht und gleichzeitig die organisatorische Handlungsfähigkeit erhält.
Rechtsform und Stiftungstypen
Die gängigste Form in Deutschland ist die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts. Ergänzend dazu können unterschieden werden:
- Nicht rechtsfähige (Treuhand-)Stiftungen, die durch einen Treuhänder verwaltet werden
- Stiftungen öffentlichen Rechts, die durch staatliche Akte gegründet werden
- Kirchliche Stiftungen, die in Trägerschaft von Religionsgemeinschaften stehen
Welche Rechtsform gewählt wird, bestimmt wesentlich, wie die interne Verwaltung, die gesetzliche Aufsicht und die Vermögensbindung gestaltet sind – eine Entscheidung, die daher mit Bedacht zu treffen ist.
Stiftungsaufsicht – Kontrolle im öffentlichen Interesse
Rechtsfähige Stiftungen in Deutschland stehen unter der Aufsicht staatlicher Behörden, die dafür sorgen, dass die Stiftung ihre Ziele verfolgt und die rechtlichen sowie satzungsmäßigen Verpflichtungen eingehalten werden.
Die Reichweite der Kontrolle variiert je nach Landesbehörde und Stiftungstyp. Gewöhnlich nimmt die Aufsicht folgende Punkte unter die Lupe:
- Die ordnungsgemäße Mittelverwendung
- Die Einhaltung des Stiftungszwecks
- Die wirtschaftliche Situation der Stiftung
- Satzungsänderungen oder Maßnahmen zur Auflösung
Solange der gewählte Stiftungszweck mit dem Gesetz im Einklang steht, unterliegt er keiner inhaltlichen Kontrolle durch die Aufsicht.
Steuerrechtliche Rahmenbedingungen
Neben zivilrechtlichen Aspekten sind auch steuerrechtliche Bedingungen wichtig, besonders wenn eine Gemeinnützigkeit angestrebt wird. Die Bestimmungen hierzu finden Sie in §§ 51–68 AO. Das Finanzamt prüft daraufhin, ob Satzung und tatsächliche Geschäftsführung den Vorgaben für Anerkennung als gemeinnützig gerecht werden.
Einmal anerkannt, profitiert die Stiftung von verschiedenen steuerlichen Vergünstigungen, u. a.:
- Befreiung von Körperschaft- und Gewerbesteuer
- Spendenabzugsfähigkeit für Zuwendungen
- Steuerliche Vorteile bei Erbschaften und Schenkungen
Zur Aufrechterhaltung der steuerlichen Vorteile ist es erforderlich, die Anerkennung regelmäßig zu überprüfen und entsprechend zu belegen.
Komplexe Regelungen müssen kein Hindernis sein – mit meiner soliden, praxisnahen Beratung lässt sich die rechtliche Seite souverän gestalten.
7. Der Stiftungszweck – Ihre Werte dauerhaft verankert
Der Zweck einer Stiftung ist das wesentliche Element, das bestimmt, wie das gestiftete Vermögen dauerhaft genutzt wird und damit die inhaltliche Grundlage für alle Handlungen der Stiftung bildet.
Ein fehlender oder nicht zulässiger Zweck verhindert die Anerkennung einer Stiftung. Der Zweck ist zugleich Träger der inneren Haltung des Stifters und vermittelt, wofür die Stiftung ideell und praktisch steht.
Ein wirksamer Zwecktext ist konkret, eindeutig und praktisch realisierbar. Vage Formulierungen wie „Förderung des Gemeinwohls“ genügen den Kriterien der Stiftungsaufsicht kaum. Es sollte stattdessen klar umrissen sein, welche Zielgruppen ins Visier genommen werden, mit welchen Projekten gearbeitet wird und welches langfristige Ziel angestrebt wird – damit auch Aufsichtsbehörden, Öffentlichkeit und potenzielle Akteure nachvollziehen können, was tatsächlich erreicht werden soll.
In der Realität zeigen sich vielfältige Stiftungszwecke, die in der Praxis unterschiedlich ausgestaltet sind. Beliebte Themenfelder beinhalten:
- Förderung von Bildung, Wissenschaft und Forschung
- Kunst und Kultur
- Denkmal- und Umweltschutz
- Soziale Hilfen und Inklusion
- Gesundheitspflege
- Kinder- und Jugendförderung
- Entwicklungshilfe
- Tierschutz
- religiöse oder kirchliche Zwecke
Ob Sie eine gemeinnützige Stiftung oder eine Familienstiftung ins Leben rufen, beeinflusst maßgeblich die Ausrichtung des Zwecks. Gemeinnützige Stiftungen zielen auf öffentliche Vorteile und werden steuerlich gefördert, während Familienstiftungen häufiger private Ziele verfolgen, etwa den langfristigen Erhalt des Familienvermögens oder die Absicherung von Angehörigen.
Es ist essenziell, dass der Stiftungszweck dauerhaft umsetzbar bleibt, denn mit Ausnahme der Verbrauchsstiftung ist eine Stiftung auf unbegrenzte Zeit ausgelegt. Dabei gilt es, den Zweck so zu formulieren, dass er weder zu eng gefasst ist, was die Handlungsfähigkeit der Stiftung einschränken würde, noch zu allgemein, was zur Unklarheit und einem Verlust des klaren Profils führen kann.
Der Stiftungszweck muss finanziell tragfähig sein – etwa erfordert ein Schulbau deutlich mehr Mittel als ein Stipendienprogramm oder Kunstförderung. Vor der Zweckfestlegung sollten Sie daher eine Wirkungsanalyse und Finanzplanung durchführen, um das Kapital passend zum Vorhaben zu dimensionieren.
Eine häufig gestellte Frage ist, ob sich der Zweck flexibel anpassen lässt, wenn sich gesellschaftliche Rahmenbedingungen ändern oder der ursprünglich gewählte Zweck an Aktualität verliert. Die Satzung kann entsprechende Anpassungsklauseln enthalten, darf aber dabei den ursprünglichen Stifterwillen nicht aushebeln. Ohne solche Klauseln sind Änderungen sehr restriktiv und bedürfen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde (§ 87 BGB).
8. Die Stiftungssatzung – das tragende Fundament Ihrer Institution
Die Stiftungssatzung ist das grundlegende Regelwerk und präzisiert umfassend, wie die Stiftung strukturell, inhaltlich und finanziell funktioniert. Sie legt fest, wer Entscheidungen trifft, wie das Stiftungsvermögen eingesetzt wird und welche Werte und Ziele verfolgt werden – damit bildet sie das stabile Fundament der ganzen Organisation.
Gemäß § 81 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) muss die Stiftungssatzung mindestens folgende Bestandteile enthalten:
- Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung
- Zweck der Stiftung (klar und dauerhaft erreichbar)
- Vermögensausstattung
- Verwendung der Mittel
- Bestimmungen zur Organisation der Stiftung (Organe, deren Aufgaben und Bestellung)
Zusätzlich sollte die Satzung Klauseln enthalten, die Änderungen des Zwecks, Satzungsänderungen, Regelungen zur Nachfolge und Optionen für eine Auflösung oder Verschmelzung der Stiftung ermöglichen. Diese ergänzenden Bestimmungen sorgen für rechtliche Sicherheit und Anpassungsfähigkeit bei sich wandelnden Rahmenbedingungen.
Die Satzung sollte so konzipiert sein, dass sie rechtssicher ist und dennoch im Praxisalltag handhabbar bleibt. Eine klare, leicht verständliche Sprache ohne unnötige juristische Fachbegriffe hilft gerade Ehrenamtlichen und Partnern, aktiv mitzuarbeiten.
Jede Satzungsformulierung muss auch später einer Kontrolle durch das Finanzamt oder die Behörde standhalten – insbesondere bei Gemeinnütziger Ausrichtung. Die Vorgaben der Abgabenordnung (z. B. § 60 AO) sind dabei verbindlich.
Ein zentraler Punkt ist die präzise Ausgestaltung der Stiftungsorgane in der Satzung. Dabei sollte genau festgelegt werden, wie sich Vorstand, Kuratorium und gegebenenfalls weitere Gremien zusammensetzen, welche Kompetenzen und Verantwortlichkeiten ihnen zukommen und wie die Entscheidungsfindung organisiert ist. Auch Regelungen zu Amtszeiten, Wiederwahlen und Abberufungen sind essenziell für die nachhaltige Stabilität und Transparenz der Stiftung.
Von großer Bedeutung ist die Satzung für die Aufsicht über die Stiftung und die Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Die zuständigen Behörden beurteilen anhand der Satzung, ob die Stiftung den festgelegten Zwecken nachkommt. Vor der steuerlichen Anerkennung der Gemeinnützigkeit nimmt das Finanzamt ebenfalls eine gründliche Prüfung der Satzung vor. Klarheit und Rechtssicherheit bei Zweckbestimmung und Mittelverwendung sind daher unerlässlich.
9. Aufbau und Aufgaben der Stiftungsorgane – Was Sie wissen müssen
Stiftungsarbeit basiert auf dem Zusammenspiel definierter Organe, die Leitung, Kontrolle und Umsetzung übernehmen. Auch ohne gesetzlich vorgeschriebene Mindestzahl von Gremien erwarten die Aufsichtsbehörden ein Organisationsgerüst, das eine sachgerechte Verwaltung ermöglicht. In der Praxis umfasst dieses Gerüst meist Vorstand und ergänzende Gremien wie einen Kuratorium oder Beirat.
Der Vorstand – das leitende Organ der Stiftung
Im Mittelpunkt steht der Vorstand als geschäftsführendes Organ, dem die Verantwortung für das Tagesgeschäft obliegt. Er vertritt die Stiftung rechtlich und setzt den Stiftungszweck praktisch um – stets unter Beachtung der satzungsgemäßen Verwendung der Mittel. Zu den wesentlichen Aufgaben gehören unter anderem:
- Die Entwicklung und Umsetzung der Förderstrategie
- Die Verwaltung des Stiftungsvermögens
- Die Erstellung von Haushalts- und Finanzplänen
- Der Abschluss von Verträgen
- Die Zusammenarbeit mit Partnern und Förderempfängern
- Die Berichterstattung an die Stiftungsaufsicht und ggf. das Finanzamt
Die Satzung lässt zu, dass der Vorstand aus einer einzelnen Person oder mehreren Mitgliedern besteht. In der Praxis ist es üblich, ein mehrköpfiges Gremium zu installieren, um die Arbeit gemeinsam zu tragen. Unterschiedliche fachliche Stärken können so eingebracht werden. Gleichzeitig erlaubt eine klare Ressortteilung die Trennung von operativer und strategischer Verantwortung.
Kuratorium oder Stiftungsrat – das Kontroll- und Aufsichtsorgan:
Das Kuratorium oder Stiftungsrat nimmt in zahlreichen Stiftungen eine doppelte Rolle ein: Kontrolle und Beratung. Es überwacht, ob der Vorstand den Stiftungszweck erfüllt und wirtschaftlich agiert. Zu den wesentlichen Aufgaben gehören:
- Die Bestellung und Entlastung des Vorstands
- Die Genehmigung wichtiger Entscheidungen, z. B. Satzungsänderungen
- Die strategische Beratung der Stiftung
- Die Kontrolle der Jahresabrechnung und Mittelverwendung
In der Satzung ist das Kuratorium nicht immer vorgeschrieben, dennoch wird es vor allem bei größeren oder vermögenden Stiftungen als sinnvolles und von der Stiftungsaufsicht geschätztes Organ angesehen. Es unterstützt die Stiftung durch erhöhte Transparenz, Kontrolle und Integrität. Zusätzlich kann die Mitwirkung von Fachleuten aus Wissenschaft, Wirtschaft oder öffentlichem Leben die Glaubwürdigkeit und Sichtbarkeit der Stiftung deutlich verbessern.
Der Beirat – beratende Unterstützung mit Fachkompetenz
Der Beirat stellt ein freiwilliges Organ dar, das oft zur fachlichen Beratung innerhalb der Stiftung eingesetzt wird. Er kann projektbezogen agieren, Empfehlungen geben oder spezielle Bereiche wie Forschung, Bildung oder Kommunikation begleiten. Beiräte besitzen in der Regel keine Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse, sondern fungieren primär als Qualitätssicherung und Wissensquelle.
In einigen Stiftungen setzen sich die Mitglieder des Beirats aus ehrenamtlich tätigen Experten oder Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens zusammen. Es ist wichtig, dass ihre Aufgaben und Befugnisse in der Satzung oder einer Geschäftsordnung klar geregelt sind, um eine reibungslose Zusammenarbeit mit Vorstand und Kuratorium sicherzustellen.
Zusammenspiel der Organe – klare Rollen, gute Zusammenarbeit
Die Leistungsfähigkeit einer Stiftung hängt stark von der Qualität der Zusammenarbeit ihrer Organe ab. Klare Zuständigkeiten, gute interne Kommunikation und transparente Abläufe sind unerlässlich. Die Satzung sollte daher ausführliche Regelungen zur Zusammensetzung, Amtszeit, Vertretung und Funktionen der Gremien vorsehen.
Ein zentrales Anliegen ist die Vermeidung von Interessenkonflikten – etwa wenn Stifter, Entscheidungsträger oder Begünstigte durch familiäre oder geschäftliche Beziehungen verbunden sind. In solchen Fällen sind klare Kontrollvorgaben sinnvoll, damit die Stiftung ihre Integrität bewahrt und Konflikte zwischen Familienmitgliedern verhindert werden.
Zusammenfassend betrachtet bilden die Organe das organisatorische Rückgrat. Dank ihnen nimmt der Stiftungszweck nicht nur abstrakte Gestalt an, sondern wird im täglichen Betrieb verantwortungsvoll, rechtssicher und wirksam umgesetzt.
Eine durchdachte und qualifizierte Zusammensetzung der Gremien trägt entscheidend dazu bei, dass die Stiftung auf lange Sicht erfolgreich tätig ist und das Vertrauen der Öffentlichkeit, Förderpartner sowie Aufsichtsbehörden besitzt.
10. Steuerliche Anreize für Stifter – was Sie wissen sollten
Die Gründung einer Stiftung stellt nicht nur eine Form des sozialen oder familiären Engagements dar, sondern bietet auch erhebliche steuerliche Vorteile. Besonders gemeinnützige Stiftungen profitieren vom deutschen Steuerrecht, das gezielt Anreize schafft, um bürgerschaftliches Engagement zu unterstützen. Sowohl bei der Errichtung als auch bei späteren Zuwendungen können Stifter von attraktiven Steuervergünstigungen profitieren.
Sonderausgabenabzug bei Zuwendungen an eine Stiftung
Zuwendungen – beispielsweise in Form von Geld, Wertpapieren oder Immobilien – können im Rahmen des Einkommensteuerrechts als Sonderausgaben angesetzt werden, wenn sie an eine Stiftung gehen.
Bei der Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung greift eine besondere steuerliche Regelung nach § 10b Abs. 1a EStG: Bis zu 1 Mio. Euro (bzw. 2 Mio. bei Ehepartnern) können abgesetzt werden, verteilt auf bis zu zehn Jahre.
Die Steuervergünstigung gilt nur, wenn die Stiftung gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Ziele verfolgt und vom Finanzamt offiziell als solche anerkannt wurde. Auch einmalige oder regelmäßige Zustiftungen an bestehende gemeinnützige Stiftungen können von dieser Regelung profitieren.
Laufender Spendenabzug
Auch ohne Stiftungsgründung lassen sich regelmäßige Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen steuerlich absetzen. Nach § 10b EStG sind bis zu 20 % der Einkünfte jährlich oder alternativ 0,4 % der Umsätze, Löhne und Gehälter als Sonderausgaben möglich.
Dies ist besonders wichtig für Personen, die keine eigene Stiftung gründen, aber durch regelmäßige Spenden oder Zustiftungen den langfristigen Erfolg einer Stiftung unterstützen möchten. Auch hier ist eine Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt Voraussetzung.
Erbschaft- und Schenkung steuerliche Vorteile
Besonders hervorzuheben ist auch der Vorteil im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht. Vermögen, das einer gemeinnützigen Stiftung übertragen wird – egal ob zu Lebzeiten oder per Testament – bleibt in der Regel steuerfrei (§ 13 Abs. 1 Nr. 16 ErbStG).
Diese Regelung bringt gerade bei der Nachlassplanung große Vorteile mit sich. Indem Vermögen in eine Stiftung eingebracht wird, können erhebliche Steuerbelastungen vermieden und gleichzeitig nachhaltige Projekte finanziert werden. Für potenzielle Erblasser kann die Stiftung also eine attraktive Alternative zur direkten Vermögensübertragung sein – besonders bei hohen Summen.
Kapitalertrag- und Körperschaftsteuerbefreiung
Darüber hinaus sind gemeinnützige Stiftungen von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit, vorausgesetzt, ihre Einnahmen fließen direkt und ausschließlich in die Satzungsziele. Auch Kapitalerträge, etwa Zins- oder Dividendeneinnahmen, können unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei bleiben – was die wirtschaftliche Basis der Stiftung stärkt.
Was bedeutet das konkret? Stifter können ihr eingebrachtes Kapital in vollem Umfang dem Stiftungszweck widmen, ohne dass laufende Steuerabzüge das Stiftungsvermögen belasten. Dies unterscheidet sich deutlich von der privaten Vermögensverwaltung, bei der Erträge regelmäßig zu steuerlichen Abzügen führen.
Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung
Damit Sie von den steuerlichen Vorteilen profitieren, ist es essenziell, dass die Stiftung vom Finanzamt als steuerbegünstigte Körperschaft gemäß §§ 51–68 AO anerkannt wird. Dazu gehört eine Satzung, die § 60 AO erfüllt, sowie eine Geschäftsführung, die den Gemeinnützigkeitszweck tatsächlich umsetzt.
Die offizielle Anerkennung erfolgt durch einen Freistellungsbescheid, der üblicherweise im drei Jahres Rhythmus erneut überprüft wird. Änderungen an Satzung oder Arbeitsweise der Stiftung müssen dem Finanzamt angezeigt werden, da andernfalls die steuerliche Entlastung erlöschen kann.
Die steuerlichen Anreize bei einer Stiftungserrichtung sind durchaus substanziell, jedoch nur bei sorgfältiger rechtlicher und steuerlicher Vorbereitung wirkungsvoll. Insbesondere bei größeren Übertragungen oder in der Nachlassplanung kann die Stiftung sowohl finanziell entlasten als auch dauerhaft gesellschaftlichen Nutzen stiften.
Schon im Vorfeld der Stiftungsgründung sollte eine fachkundige steuerliche Beratung erfolgen. Dies stellt sicher, dass Ihre Stiftung rechtlich korrekt und steuerlich vorteilhaft gestaltet wird, wobei stets Ihr individueller Stifterwille und die gesetzlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.
11. Gemeinnützigkeit als Ziel und Verpflichtung für Stiftungen
Wenn eine Stiftung sich für Zwecke einsetzt, die dem Allgemeinwohl zugutekommen – etwa in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Kunst oder Umweltschutz – gilt sie als gemeinnützig. Dieser Status bringt nicht nur Steuererleichterungen, sondern auch eine starke öffentliche Wahrnehmung.
Damit eine Stiftung offiziell als gemeinnützig gilt, müssen die gemeinnützigen Zwecke klar und eindeutig in der Satzung verankert sein. Darüber hinaus muss die Stiftung diese Zwecke auch in der praktischen Umsetzung konsequent verfolgen.
Das Finanzamt achtet darauf, ob die satzungsgemäßen Ziele durch die Stiftung umgesetzt werden – zunächst bei der Anerkennung und später im regelmäßigen Turnus des Freistellungsverfahrens.
Voraussetzungen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit
Die geltenden Vorgaben im „Mustersatzungserlass“ der Finanzverwaltung müssen bei der Erstellung der Satzung beachtet werden. Insbesondere ist darauf zu achten, dass der Zweck schriftlich klar und ohne Mehrdeutung festgehalten ist.
- Die Zwecke müssen klar und abschließend genannt sein
- Die Mittelverwendung darf ausschließlich dem gemeinnützigen Zweck dienen
- Es dürfen keine eigenwirtschaftlichen Interessen verfolgt werden
- Ein Begünstigungsverbot ist zu verankern – d. h. keine persönliche Bereicherung durch Vorstandsmitglieder oder Stifter
Des Weiteren muss die Stiftung ihre finanziellen Mittel möglichst zeitnah verwenden – eine dauerhafte Kapitalbildung ist nur dann zulässig, wenn sie für die nachhaltige Zweckerfüllung erforderlich und in der Satzung ausdrücklich geregelt ist.
Steuerliche und praktische Vorteile gemeinnütziger Stiftungen
Die steuerliche Einstufung als gemeinnützige Stiftung durch das Finanzamt ist mit zahlreichen Vorteilen verbunden. In den meisten Fällen sind solche Stiftungen dann befreit von:
- Körperschaftsteuer
- Gewerbesteuer
- Erbschaft- und Schenkungsteuer auf Zuwendungen
- Kapitalertragsteuer (unter bestimmten Voraussetzungen
Spenden an gemeinnützige Stiftungen können steuerlich geltend gemacht werden, was sie besonders für Privatpersonen, Unternehmen und Förderer attraktiv macht. Diese steuerlichen Vergünstigungen stärken das bürgerschaftliche Engagement und unterstützen die Akquise von Drittmitteln.
Neben den steuerlichen Vorzügen ist die Gemeinnützigkeit ein starkes öffentliches Zeichen. Sie signalisiert Seriosität, Professionalität und Transparenz – sowohl Institutionen als auch der breiten Öffentlichkeit gegenüber. Gemeinnützige Stiftungen genießen meist großes Vertrauen und gelten als glaubwürdige Akteure.
Gemeinnützigkeit verpflichtet – Kontrolle durch Finanzamt und Stiftungsaufsicht
Mit der Anerkennung als gemeinnützig ist auch eine Berichts- und Transparenzpflicht verbunden. Die Stiftung muss regelmäßig über die Mittelverwendung und ihre Projekte informieren. Verstößt sie gegen die Vorgaben – beispielsweise durch persönliche Bereicherung – kann sie ihre steuerlichen Vorteile verlieren und mit Nachforderungen konfrontiert werden.
Deshalb sind eine genaue buchhalterische Erfassung, zuverlässige Nachweise und effektive interne Kontrollmechanismen von zentraler Bedeutung. Viele Stiftungen holen sich hierfür Unterstützung von Wirtschaftsprüfern oder Steuerberatern, um ihren Verpflichtungen gerecht zu werden.
Gemeinnützigkeit als Schlüssel zur gesellschaftlichen Wirkung
Eine gemeinnützige Stiftung symbolisiert nicht nur steuerliche Vorteile, sondern auch ein echtes, nachhaltiges Engagement für das Gemeinwohl. Sie übernimmt Verantwortung, wirkt nachhaltig an der Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen mit, fördert soziale Inklusion und trägt zur Bewahrung kultureller oder ökologischer Werte bei.
Die gemeinnützige Ausrichtung einer Stiftung erfordert nicht nur sorgfältige Planung vor der Gründung, sondern auch eine kontinuierliche Überwachung und sorgfältige Dokumentation der Aktivitäten. Nur durch diese Sorgfalt bleibt die Stiftung sowohl steuerlich begünstigt als auch gesellschaftlich anerkannt und kann nachhaltig zum Gemeinwohl beitragen.
12. Von der Idee zur Stiftung – Führungsstruktur in Schritten
Die Stiftungsgründung in Deutschland ist wie viele Amtshandlungen an ein strukturiertes Verfahren gebunden, das rechtliche, inhaltliche und organisatorische Anforderungen vereint. Der Prozess ist systematisch, planbar – benötigt jedoch sorgfältige Vorbereitung, Fachwissen und bestenfalls kompetente Beratung. Hier sind die wichtigsten Schritte im Überblick:
1. Das Ziel und Zweck definieren
Der erste, unverzichtbare Schritt: Was möchten Sie mit Ihrer Stiftung bewirken? Der Stiftungszweck ist das Herzstück, das klar, langfristig und realistisch formuliert sein muss. Außerdem sollte er Ihre persönliche Vision widerspiegeln und finanzierbar sein durch das vorhandene Stiftungskapital.
2. Das Stiftungskapital festlegen
Eine realistische Kapitalplanung orientiert sich am Stiftungszweck und an der gewählten Form (klassische bzw. Verbrauchsstiftung). Das erforderliche Vermögen sollte so kalkuliert sein, dass der Zweck beständig erfüllt werden kann – in der Regel zwischen 50.000 und 100.000 Euro, je nach Projekt sogar deutlich darüber.
3. Die Satzung erstellen
In der Satzung – dem rechtlichen Fundament – werden wesentliche Eckpunkte der Stiftung festgelegt: Name, Sitz, Zweck, Vermögensausstattung, Organe, Mittelverwendung sowie Satzungsänderungen.
Entscheidend ist, dass sie rechtssicher formuliert, übersichtlich gestaltet und mit § 80 ff. BGB sowie den Vorgaben der Abgabenordnung übereinstimmt.
4. Den Gründungswillen dokumentieren
Um die Stiftung zu errichten, muss der Stifter seinen Willen schriftlich fixieren – entweder durch einen notariellen Vertrag während seiner Lebenszeit oder durch eine testamentarische Verfügung im Todesfall. Inklusive ist bei einer Lebzeitstiftung immer eine notarielle Urkunde.
5. Einen Antrag auf Anerkennung stellen
Zur Erlangung der Anerkennung melden Sie Ihre Stiftung bei der landesweiten Stiftungsaufsicht an. Dafür notwendig sind neben der Satzung auch eine Stiftungserklärung sowie ein Nachweis über das Stiftungskapital. Anschließend erfolgt von der Behörde eine gründliche Prüfung hinsichtlich der Übereinstimmung mit rechtlichen Vorgaben.
6. Optional die Gemeinnützigkeit beantragen
Wer steuerliche Erleichterungen für seine Stiftung möchte, reicht einen gesonderten Antrag auf Gemeinnützigkeit beim Finanzamt ein. Das Finanzamt bewertet hierbei unter anderem die Satzung nach den Anforderungen der §§ 51–68 AO.
7. Die Anerkennung und Errichtung
Nachdem die Behörde die Unterlagen geprüft und genehmigt hat, erhalten Sie die Anerkennungsurkunde. Damit erlangt Ihre Stiftung den Status einer rechtsfähigen juristischen Person – sie kann operativ tätig werden, Verträge unterschreiben und ihr Vermögen ordnungsgemäß verwalten.
8. Die Aufnahme der Stiftungsarbeit
Die Anerkennung markiert den Beginn der operativen Arbeit: Die Besetzung der Organe, die Einrichtung von Verwaltung und Buchhaltung sowie die Initiierung von Projekten und die Vergabe von Fördermitteln stehen jetzt im Fokus. Eine strukturierte interne Organisation ist dabei unverzichtbar.
Abschließend kann festgehalten werden, dass die Errichtung einer Stiftung ein durchdachter und planvoller Prozess ist, der auf klaren Zielen und professioneller Beratung beruht. Eine fundierte Satzung, eine angemessene finanzielle Ausstattung und eine solide interne Organisation sind der Schlüssel für ein erfolgreiches und langfristiges Engagement nach Ihren Vorstellungen.
13. Stiften mit Strategie – mit Profis zum nachhaltigen Erfolg
Juristisch und organisatorisch ist die Stiftungsgründung ein großer Schritt. Zwar können engagierte Stifter dies selbst in Angriff nehmen, doch ohne professionelle Unterstützung drohen Fehler in Satzungsformulierungen oder bei steuerlichen Fragen, die langfristige Probleme verursachen können.
Meine Unterstützung umfasst die Erstellung einer rechtlich sicheren Satzung, die korrekte Dokumentation Ihres Gründungswillens sowie die Begleitung des Anerkennungsverfahrens durch die Stiftungsaufsicht von Anfang bis Ende. Dank meiner Erfahrung und meines Netzwerks kann ich Ihnen wertvolle Hilfestellung bei der Ausrichtung Ihrer Stiftung auf Gemeinnützigkeit, steuerliche Begünstigungen und eine stabile Kapitalstruktur bieten.
Wer sich von Anfang an auf meine fachliche Unterstützung verlässt, sorgt für eine sichere Anerkennung der Stiftung und eine nachhaltige Umsetzung des Stifterwillens durch professionelle Begleitung.
14. Fehlerquellen bei der Stiftungsgründung erkennen und umgehen
Die Gründung einer Stiftung ist ein wichtiger Schritt, doch wie bei komplexen Vorhaben können auch hier Fehler auftreten, die die Anerkennung verzögern oder die Wirksamkeit der Stiftung mindern. Wer sich mit den typischen Fallstricken auseinandersetzt, kann den Prozess gezielt verbessern und reibungsloser gestalten.
Die ungenaue oder zu allgemeine Definition des Stiftungszwecks stellt einen häufigen Fehler dar, der dazu führen kann, dass die Stiftungsaufsicht die Anerkennung verweigert. Zudem führt ein unklar formulierter Zweck oft zu Schwierigkeiten in der praktischen Umsetzung, insbesondere wenn die finanziellen Mittel nicht ausreichen.
Die Kapitalausstattung einer Stiftung wird häufig unterschätzt. Bei klassischen Stiftungen, die auf die Erträge angewiesen sind, muss das Vermögen hoch genug sein, um den Zweck dauerhaft sicherzustellen. Ein zu niedriges Kapital führt oft zur Ablehnung durch die Stiftungsaufsicht.
Formale Fehler in der Satzung sind ebenfalls eine häufige Ursache für Probleme bei der Stiftungsgründung. Unvollständige oder fehlerhafte Regelungen zu Organen, Vertretungsrechten oder der Mittelverwendung können dazu führen, dass die Stiftung nicht rechtswirksam anerkannt wird. Besonders kritisch wird es, wenn die Satzung nicht mit den Vorgaben der Abgabenordnung übereinstimmt, denn dies kann zum Verlust der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt führen.
Die laufende Verwaltung und Einhaltung der rechtlichen Pflichten wird von manchen Gründern leider vernachlässigt. Doch eine Stiftung ist kein starres Gebilde, sondern benötigt eine sorgfältige Führung und ständige Überwachung. Fehlen qualifizierte Organmitglieder oder eine klare Struktur, kann das die Vertrauenswürdigkeit und Stabilität massiv beeinträchtigen.
15. Fazit: Die Stiftungsgründung als Weg zu dauerhaftem gesellschaftlichen Engagement
Die Gründung einer Stiftung ist kein bloßer Verwaltungsakt, sondern ein bewusstes Engagement, Verantwortung zu übernehmen und dauerhaft etwas zu bewirken – sei es für die Gesellschaft, die eigene Familie oder ein Herzensanliegen. Damit schaffen Sie eine nachhaltige Basis, die weit über Ihre eigene Lebenszeit hinaus reicht.
Dieser Leitfaden macht deutlich, dass zur Gründung einer Stiftung rechtliche, finanzielle und organisatorische Rahmenbedingungen gehören, die erfüllt sein müssen. Mit einem klaren Ziel, einer fundierten Satzung und meiner professionellen Hilfe wird die Umsetzung planbar und erfolgreich.
Eine Stiftung ermöglicht die dauerhafte Bindung von Vermögen an einen definierten Zweck und bewahrt dabei Werte, Ideale und Engagement über viele Generationen. Ob gemeinnützig oder privat, groß oder klein – jede Stiftung repräsentiert die bewusste Entscheidung, einen nachhaltigen Beitrag zu leisten.
Mit der Gründung einer Stiftung setzen Sie nicht nur ein Zeichen für das Gemeinwohl, sondern auch für die Verantwortung, die Kontinuität und das Zusammenwirken innerhalb der Gesellschaft.
