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Vertrauen Sie auf Joachim Dettmann in Tempelhof-Schoeneberg, wenn es um Stiftungen geht! Ich bin zertifizierter Fachberater und begleite Sie bundesweit bei der Gründung und dem Management Ihrer Stiftung. Über 100 Gründungen und 25 Jahre Erfahrung sorgen für eine sichere Umsetzung Ihrer Stiftungsideen. Lassen Sie uns zusammen starten!
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Stiftungsberatung
Joachim Dettmann
Mit meiner Zertifizierung als Stiftungsexperte unterstütze ich Sie in ganz Deutschland bei der Gründung und Führung Ihrer Stiftung. Mehr als 100 erfolgreiche Stiftungsgründungen und viele Beratungsstunden für gemeinnützige und Familienstiftungen machen mich zu Ihrem starken Partner.
Ob Sie eine gemeinnützige Stiftung, eine Familienstiftung oder eine Treuhandstiftung wünschen – gemeinsam entwickeln wir das optimale Modell. Ich unterstütze Sie bei der Definition des Stiftungszwecks und der Erstellung einer Satzung, die Ihre Werte und Wünsche langfristig sichert.
Ob im persönlichen Gespräch, am Telefon oder per Videokonferenz: Ich begleite Sie umfassend bei der Gründung und stehe Ihnen auch im täglichen Stiftungsmanagement langfristig zur Verfügung.
Lassen Sie uns Ihre Stiftung gemeinsam zum Leben erwecken!

Stiftungsexperte
Mit meiner Zertifizierung als Stiftungsberater kann ich auf über 100 erfolgreich abgeschlossene Stiftungsgründungen zurückblicken – und noch viel mehr Stunden Beratung für Stiftungen aller Art in der Praxis.
Stiftungsform
Egal, ob Sie eine gemeinnützige Stiftung, eine Familienstiftung oder eine Treuhandstiftung gründen möchten – ich helfe Ihnen bei der Auswahl der Form, der Ausarbeitung der Ziele, der Organisation der Gremien und der Gestaltung Ihrer Fördermaßnahmen.
Stiftungssatzung
Die Stiftungssatzung ist das Herzstück, das Ihren Stifterwillen präzise abbildet und seine dauerhafte Umsetzung garantiert. Die zuständige Aufsichtsbehörde sorgt dafür, dass diese Vorgaben auch tatsächlich eingehalten werden.
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Mit meiner Unterstützung wird die Stiftungsgründung für Sie unkompliziert und verständlich. Egal ob persönlich, am Telefon oder per Videokonferenz – ich beantworte Ihre Fragen und begleite Sie auch nach der Gründung beim professionellen Management Ihrer Stiftung.
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© 2025 Stiftungsberatung Joachim Dettmann
Die eigene Stiftung aufbauen: Ein kompakter Leitfaden für Gründer
Eine Stiftung zu initiieren bedeutet, ein Zeichen zu setzen – für soziale Verantwortung, nachhaltiges Denken und den Wunsch, über Generationen hinweg Wirkung zu entfalten. Sie schafft eine rechtlich und finanziell stabile Basis, um gesellschaftlich relevante Anliegen dauerhaft zu fördern.
Wer eine Stiftung ins Leben rufen möchte, steht häufig vor einer Fülle offener Fragen. Besonders die Themen Finanzierung, rechtliche Zulässigkeit und gemeinnützige Zielsetzung erfordern fundiertes Wissen, damit der Weg zur eigenen Stiftung nicht zu einer bürokratischen Hürde wird.
Zugleich zeichnet sich die Stiftung durch Unabhängigkeit und Dauerhaftigkeit aus: Sie ist nicht auf Mitgliedschaft angewiesen, sondern konzentriert sich auf die Umsetzung ihres festgelegten Ziels – langfristig, beständig und losgelöst von äußeren Einflüssen.
Ziel dieses Leitfadens soll sein, Ihnen alle wesentlichen Informationen zur Gründung einer Stiftung in einer strukturierten und verständlichen Form bereitzustellen. Dabei werden sowohl die theoretischen Grundlagen als auch praxisrelevante Schritte und Empfehlungen von mir behandelt. Am Ende sollen Sie sagen können: „Ich kenne die nächsten Schritte genau und fühle mich sicher, diesen Weg zu gehen.“
1. Was genau ist eine Stiftung? Ein fundierter Überblick
Die Stiftung ist eine eigenständige juristische Struktur, deren Hauptanliegen darin besteht, einen festgelegten Zweck dauerhaft zu verfolgen – finanziert durch ein hierfür bereitgestelltes Vermögen. Im Unterschied zu anderen Organisationstypen wie Vereinen oder GmbHs agiert sie unabhängig von Gesellschaftern oder Mitgliedern und basiert allein auf dem Willen der stiftenden Person.
Juristisch gesehen ist die Stiftung eine privatrechtlich organisierte Körperschaft, die rechtlich eigenständig agiert und sich in ihrer Struktur an den Vorschriften des BGB sowie an länderspezifischen Stiftungsgesetzen orientiert. Ihr Kernelement ist ein dauerhaft angelegtes Vermögen, das durch seine Erträge die Umsetzung des festgeschriebenen Stiftungszwecks ermöglicht – eine Konstruktion, die auf langfristige Stabilität ausgelegt ist.
Durch ihre auf Dauerhaftigkeit angelegte Struktur gewährleistet die Stiftung eine kontinuierliche Zweckverfolgung über viele Jahrzehnte hinweg. Sie bleibt unabhängig von persönlichen Lebensverhältnissen bestehen und schafft damit eine verlässliche Grundlage, um über längere Zeiträume hinweg gesellschaftlich oder ideell wirksam zu sein.
Die Stiftung als Rechtsform steht sowohl Einzelpersonen als auch juristischen Personen offen und kann für verschiedenste Zwecke eingesetzt werden. Gemeinnützigkeit, Mildtätigkeit oder auch private Zielsetzungen – etwa die kulturelle Förderung oder der Schutz von Natur und Umwelt – lassen sich über diese Form ebenso realisieren wie eine familienbezogene Vermögenssicherung.
Zusammenfassend ist die Stiftung eine nachhaltige Antwort auf den Wunsch nach dauerhaftem gesellschaftlichen Engagement. Sie schafft stabile Rahmenbedingungen für die Umsetzung eines konkreten Zwecks – getragen von Verantwortung, Weitsicht und einem klaren Gestaltungsanspruch.
2. Hintergründe einer Stiftungsgründung: Ideale, Ziele, Nutzen
In den meisten Fällen ist der Entschluss zur Stiftungsgründung von einer persönlichen Vision getragen: Der Wunsch, mit den eigenen Ressourcen über den Tod hinaus etwas zu bewirken, das Bestand hat. Diese Haltung verbindet wirtschaftliche Weitsicht mit einem tief verwurzelten Werteverständnis und dem Streben nach Gemeinwohl.
Die Entscheidung für die Errichtung einer Stiftung entsteht aus unterschiedlichen inneren Antrieben. Ob philanthropisches Engagement, familiäre Verantwortung oder der Wunsch, eine gesellschaftliche Wirkung zu entfalten – die Beweggründe sind ebenso individuell wie vielschichtig.
Kontinuität für ein ideelles Engagement:
Oft ist es ein Herzensprojekt, das Anlass zur Stiftungsgründung gibt: Der Wunsch, einem bestimmten Thema dauerhaft eine Plattform zu bieten, unabhängig von konjunkturellen Entwicklungen oder persönlichen Lebensphasen. Eine Stiftung sichert diese Kontinuität rechtlich ab und schafft langfristige Stabilität.
Erhalt und Schutz des eigenen Unternehmens:
Unternehmensstiftungen gewinnen zunehmend an Bedeutung als Instrument zur langfristigen Sicherung von Firmenstrukturen. Sie ermöglichen es, unternehmerische Entscheidungen über Generationen hinweg im Sinne des Gründers zu gestalten und wirtschaftliche Unabhängigkeit dauerhaft zu sichern – auch über das persönliche Wirken hinaus.
Strukturelle Wirkung im gesellschaftlichen Raum:
Die dauerhafte Zweckbindung bei Stiftungen bewirkt, dass Engagement nicht nur situativ erfolgt, sondern nachhaltig institutionell getragen wird. So entsteht eine kontinuierliche Wirkungskraft, die sich deutlich von der Reichweite projektbezogener Spendeninitiativen unterscheidet.
Familiäre Werteweitergabe und langfristige Absicherung:
Durch die Einrichtung einer Familienstiftung lässt sich Vermögen langfristig bewahren und über mehrere Generationen hinweg übertragen. Dabei sorgen feste Regeln für die Verwendung des Vermögens für Transparenz und Stabilität, wodurch eine Zersplitterung verhindert wird. Zugleich dient die Stiftung als Instrument zur bewussten Vermittlung von familieninternen Werten wie Verantwortung, Bildung und Gemeinsinn.
Stiftung und Steuer – ein ergänzender Motivationsfaktor:
Die finanzielle Förderung durch das Steuerrecht unterstützt stifterisches Engagement wirkungsvoll. Besonders im Fall gemeinnütziger Stiftungen können gezielte Steuervorteile eine effiziente Vermögensverwendung ermöglichen – sowohl zu Lebzeiten als auch im Rahmen einer erbrechtlichen Regelung.
Selbstverwirklichung durch langfristiges Engagement:
Für viele ist die Stiftung mehr als ein organisatorisches Konstrukt – sie ist ein Spiegelbild der eigenen Biografie, Werte und Ziele. Die bewusste Entscheidung für ein dauerhaftes Engagement ermöglicht es, das eigene Wirken zu verstetigen und Sinn im Handeln über die eigene Lebenszeit hinaus zu finden.
Die Entscheidung für die Gründung einer Stiftung ist ein Ausdruck gelebter Verantwortung und des Wunsches, aktiv zur Zukunftsgestaltung beizutragen. Sie steht für die Überzeugung, dass nachhaltiges Engagement nicht nur punktuell, sondern strukturell verankert sein sollte.
Wenn Sie das Bedürfnis verspüren, mit Ihrem Wirken über das Hier und Jetzt hinauszugehen, bietet Ihnen die Stiftung einen verlässlichen Rahmen für langfristige Wirksamkeit.
3. Typologie der Stiftung: Formen und Anwendungsbereiche
Abhängig von der Zielrichtung und den persönlichen Vorstellungen des Stifters kann zwischen verschiedenen Stiftungsmodellen gewählt werden. Diese unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Rechtsform, ihres organisatorischen Aufbaus und ihrer steuerlichen Behandlung.
Das deutsche Recht bietet hierfür eine breite Palette an anerkannten Stiftungsarten, deren wesentliche Merkmale wir im nächsten Schritt vorstellen.
Gemeinnützige Stiftung
Eine gemeinnützige Stiftung widmet sich dem Gemeinwohl, indem sie Bildung, Wissenschaft, Kunst, Kultur, Umwelt- und Tierschutz, Entwicklungszusammenarbeit oder die Unterstützung Bedürftiger fördert. In Deutschland ist sie die am häufigsten gewählte Stiftungsform und genießt steuerliche Vorteile wie Befreiungen von Körperschaft- und Erbschaftsteuer sowie Spendenabzugsfähigkeit.
Sie kann von Privatpersonen, Familien oder Unternehmen gegründet werden und bietet eine Plattform, um soziale Verantwortung nachhaltig zu verwirklichen und dauerhafte positive Effekte zu erzielen.
Familienstiftung
Primäres Ziel der Familienstiftung ist die dauerhafte Sicherung und Verwaltung des Familienvermögens sowie die wirtschaftliche Unterstützung von Familienangehörigen. Im Gegensatz zur gemeinnützigen Stiftung richtet sich ihr Zweck auf private Interessen und sie wird steuerrechtlich anders behandelt.
Vor allem bei größeren Vermögen oder Unternehmensbeteiligungen spielt die Nachlassplanung eine zentrale Rolle. Eine Familienstiftung kann Erbstreitigkeiten vorbeugen, Vermögen bündeln und die Kontrolle über das Vermögen generationsübergreifend gewährleisten.
Unternehmensstiftung
Unternehmensstiftungen haben meist das doppelte Ziel, nämlich den Erhalt eines Unternehmens und die gleichzeitige Verfolgung eines Stiftungszwecks. Unternehmer wählen diese Form, um ihr Unternehmen langfristig unabhängig zu halten und gleichzeitig gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen.
Das Unternehmen wird dabei oft ganz oder teilweise in das Stiftungskapital überführt. Die Erträge aus dem Geschäftsbetrieb gehen an die Stiftung, die diese Gelder wiederum für den definierten Zweck einsetzt. Dies ist etwa bei der Bosch Stiftung oder der Bertelsmann Stiftung der Fall.
Treuhandstiftung (unselbstständige Stiftung)
Die Treuhandstiftung, auch bekannt als unselbstständige Stiftung, wird nicht als eigenständige juristische Person gegründet, sondern das Vermögen wird von einem Treuhänder verwaltet. Dies kann ein Verein, eine Bank oder eine professionelle Stiftungsverwaltung sein. Der Treuhänder führt die Stiftung entsprechend den Vorgaben des Stifters.
Diese Form ist ideal für kleinere Stiftungen oder Stifter, die keine eigene Verwaltung aufbauen möchten. Sie bietet eine kosteneffiziente und unkomplizierte Lösung, gerade wenn das Stiftungskapital nicht sehr hoch ist.
Verbrauchsstiftung
Im Unterschied zu traditionellen Stiftungen darf bei der Verbrauchsstiftung nicht nur der Ertrag, sondern auch das Vermögen selbst zur Erfüllung des Stiftungszwecks genutzt werden. Diese Form ist zeitlich begrenzt und ideal für mittelfristige Engagements, etwa befristete Bildungsprojekte oder Fördermaßnahmen über zehn bis zwanzig Jahre.
Verbrauchsstiftungen sind eine geeignete Wahl für Personen, die eine konkrete Wirkung innerhalb ihres Lebens erreichen wollen, ohne ein dauerhaftes Vermögen aufzubauen.
Kirchliche und öffentliche Stiftungen
Es existieren auch kirchliche Stiftungen, die unmittelbar an Glaubensgemeinschaften gebunden sind und deren Vermögen vor allem für soziale, kulturelle und seelsorgerische Projekte der Kirche eingesetzt wird. Öffentliche Stiftungen hingegen werden von staatlichen Stellen gegründet, um öffentliche Aufgaben verlässlich und unabhängig von politischen Zyklen durchzuführen.
Die Entscheidung für eine bestimmte Stiftungsform richtet sich nach Ihren individuellen Zielen, der Größe Ihres Vermögens und dem Zeitraum, in dem Sie eine Wirkung erzielen möchten. Gemeinnützige Stiftungen sind auf gesellschaftlichen Nutzen und steuerliche Vergünstigungen ausgerichtet, während Familienstiftungen und Unternehmensstiftungen vor allem die langfristige Sicherung von Vermögen und Werten ermöglichen.
Es ist ratsam, sich umfassend rechtlich, steuerlich und strategisch beraten zu lassen, um die Stiftung optimal an Ihre individuellen Voraussetzungen anzupassen und eine sichere Gründung zu gewährleisten.
4. Was braucht es zur Gründung einer eigenen Stiftung?
Das Ins-Leben-Rufen einer Stiftung ist für jeden ein einschneidender Schritt – von rechtlicher, finanzieller und ideeller Tragweite. Für ein solides Fundament sind sowohl formale Genehmigungen als auch ein durchdachtes inhaltliches Konzept nötig. Diese Voraussetzungen bilden die Basis für langfristige Wirksamkeit und Handlungsfähigkeit.
Ein klar definierter Stiftungszweck
Der erste und wichtigste Schritt bei der Stiftungsgründung liegt darin, einen eindeutigen und rechtlich zulässigen Zweck zu definieren. Anhand dieses Zwecks entscheidet sich, wofür Stiftungskapital und Erträge eingesetzt werden – sei es zur Förderung von Bildung, Forschung, Naturschutz, Kunst oder humanitären Projekten. Gleichzeitig muss dieser Zweck dauerhaft verfolgt werden und darf nicht gegen gesetzliche Vorgaben oder die öffentliche Ordnung verstoßen.
Insbesondere bei einer gemeinnützigen Stiftung ist sicherzustellen, dass der Zweck den Anforderungen der Abgabenordnung (§§ 51–68 AO) entspricht, denn nur dann ist die steuerliche Anerkennung und Begünstigung möglich.
Ein ausreichendes Stiftungskapital
Ein essenzieller Faktor bei der Gründung ist das Stiftungsvermögen. Dieses Kapital muss in seiner Höhe so kalkuliert werden, dass die Stiftung ihren satzungsgemäßen Zweck nachhaltig aus den laufenden Erträgen erfüllen kann.
Auch ohne bundesweite Mindestvorgabe fordern die meisten Landessstiftungsbehörden ein Anfangsvermögen von 50.000 bis 100.000 Euro oder mehr – besonders bei gemeinnützigen Stiftungen. Je nach Komplexität des Vorhabens und Höhe des laufenden Verwaltungsaufwands kann ein höherer Kapitalbedarf entstehen.
Alternativ kann eine Verbrauchsstiftung gewählt werden, deren Besonderheit darin besteht, dass das gestiftete Vermögen über einen bestimmten Zeitraum vollständig aufgelöst werden darf.
Eine rechtssichere Stiftungssatzung
Als Basis jeder Stiftung dient die Satzung als ihr grundlegendes Regelwerk. Sie definiert verbindlich Aufbau und Aufgaben, darunter folgende Punkte:
- Name, Sitz und Rechtsform
- Stiftungszweck
- Umfang und Art des Vermögens
- Organisation und Organe der Stiftung (z. B. Vorstand, Kuratorium)
- Verfahren zur Mittelverwendung
- Regelungen zu Änderungen oder Auflösung der Stiftung
Es ist unerlässlich, dass Ihre Satzung eine nachhaltige, eigenverantwortliche Umsetzung des Stiftungszwecks sichert. Ebenso sollte sie klare, umsetzungsfähige Regelungen zur Leitung, Verwaltung und Kontrolle der Organisation enthalten.
Der Wille zur Gründung – die Stiftungserklärung
Die Gründung einer Stiftung erfolgt entweder im Wege einer Lebzeitstiftung oder durch eine letztwillige Verfügung. In beiden Fällen ist eine formgerechte Stiftungserklärung erforderlich, die den Stifterwillen konkretisiert.
Während bei der Lebzeitstiftung ein notarieller Vertrag notwendig ist, reicht im Todesfall ein klar formulierter Wille im Testament oder Erbvertrag aus.
Anerkennung durch die Stiftungsbehörde
Damit eine Stiftung rechtskräftig anerkannt ist, bedarf es in der Regel einer Zustimmung durch die entsprechende Landesstiftungsaufsichtsbehörde. Während dieses Prüfverfahrens werden insbesondere folgende Punkte beleuchtet:
- Die dauerhafte und nachhaltige Erfüllbarkeit des Stiftungszwecks
- Die ausreichende Kapitalausstattung
- Die rechtliche und organisatorische Eignung der Satzung
Erfolgt die Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht, erhält die Stiftung den Status einer rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts und damit volle juristische Handlungsfähigkeit.
Optionale Anerkennung der Gemeinnützigkeit
Eine Stiftung, die steuerlich als gemeinnützig gelten möchte, muss sich einer zusätzlichen Kontrolle durch das Finanzamt unterziehen. Dabei ist entscheidend, dass der Satzungszweck den Vorgaben der Abgabenordnung entspricht.
Wird die Stiftung entsprechend eingestuft, stehen ihr umfassende steuerliche Vorteile zur Verfügung – sowohl für laufende Mittel als auch für erhaltene Spenden.
Die Gründung einer Stiftung gelingt nicht über Nacht – doch mit einem klaren Konzept und fundierter Vorbereitung ist sie gut machbar.
Die Anforderungen sind zwar umfangreich, aber nachvollziehbar strukturiert. Wer sich frühzeitig damit auseinandersetzt und Expertenrat einholt, kann ein stabiles Fundament für seine Ziele schaffen.
Wenn Vision, Wille und Mittel vorhanden sind, lässt sich eine Stiftung ins Leben rufen, die bleibenden Wert schafft.
5. Die Kosten der Stiftungsgründung im Detail erklärt
Eine der zentralen Fragen, die mir häufig von Gründungsinteressenten gestellt wird, betrifft das notwendige Vermögen: Wie viel Kapital wird benötigt, um eine Stiftung dauerhaft und effektiv zu führen? Oder anders formuliert: Was kostet die Gründung einer Stiftung wirklich? Die Höhe des Stiftungskapitals spielt eine maßgebliche Rolle dabei, ob der festgelegte Zweck langfristig realisiert werden kann. Gleichzeitig wirkt sich diese Summe auf die Anerkennung durch die zuständigen Stiftungsbehörden sowie auf die spätere operative Handlungsfähigkeit der Stiftung aus.
Das deutsche Stiftungsrecht kennt keine offizielle Mindestgrenze für Stiftungskapital. Dennoch gelten in der Praxis häufig Beträge zwischen 50.000 und 100.000 Euro als Untergrenze – bei gemeinnütziger Ausrichtung meist deutlich höhere Summen. Entscheidend ist schlussendlich, ob mit den Erträgen der Stiftungszweck dauerhaft erfüllt werden kann.
Ein praktischer Hinweis von mir: Erwägen Sie eine Verbrauchsstiftung als Startoption – hierbei darf das Stiftungskapital über einen festzulegenden Zeitraum verbraucht werden.
6. Rechtliche Aspekte bei der Gründung einer eigenen Stiftung
Die Errichtung und das Management einer Stiftung in Deutschland sind an vielfältige gesetzliche Vorschriften gebunden, die sicherstellen sollen, dass der Betrieb der Stiftung rechtskonform und dauerhaft erfolgt. Interessenten, die eine Stiftung gründen möchten, sollten sich daher frühzeitig mit den wesentlichen rechtlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen. Diese umfassen neben der behördlichen Anerkennung auch die Organisation der Stiftung, die Verwaltung des Vermögens und nicht zuletzt die konsequente Verfolgung des Stiftungszwecks.
Gesetzliche Grundlagen
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Stiftungen ergeben sich im Wesentlichen aus zwei Ebenen:
• Bundesrecht, allen voran §§ 80–88 BGB, die bundesweite Grundlagen für bürgerlich-rechtliche Stiftungen liefern.
• Landesstiftungsgesetze, die in den Bundesländern spezifische Regelungen zu Organisation, Anerkennung und Aufsicht der Stiftungen definieren.
Weil die Stiftungsaufsicht Sache der Länder ist, gibt es Unterschiede bei Vorgaben wie Mindestkapital oder der Zusammensetzung der Organe.
Anerkennung als rechtsfähige Stiftung
Damit eine Stiftung als rechtsfähige Stiftung des Bürgerlichen Rechts eingestuft wird, ist eine formelle Anerkennung durch die zuständige Stiftungsaufsichtsbehörde erforderlich. Während des Prüfverfahrens achtet die Behörde insbesondere auf:
- Die Dauerhaftigkeit der Stiftung
- Die Eignung des Stiftungszwecks
- Die ausreichende Kapitalausstattung
- Die Rechtskonformität der Satzung
- Die Funktionsfähigkeit der Organisation
Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfungen erhält die Stiftung den Status einer eigenständigen juristischen Person. Das bedeutet, sie ist befugt, eigenverantwortlich zu handeln, rechtliche Vereinbarungen zu treffen, ihr Vermögen zu verwalten und bei Bedarf vor Gericht aufzutreten.
Stiftungssatzung – wichtigste Grundlage:
Die Satzung bildet das formale Gerüst einer Stiftung und legt deren rechtliche Rahmenbedingungen fest. § 81 BGB schreibt vor, dass sie mindestens folgende Angaben umfassen muss:
- Name und Sitz der Stiftung
- Zweck der Stiftung
- Vermögensausstattung
- Regelungen zur Verwendung der Erträge
- Bestimmungen über die Organisation und Organe
Darüber hinaus sollte die Satzung auch Regelungen enthalten für:
- Nachfolge und Amtszeiten der Organmitglieder
- Vertretungsbefugnisse
- Satzungsänderungen
- Auflösung oder Zusammenlegung der Stiftung
Die Satzung muss so konzipiert sein, dass der Stiftungszweck auf Dauer gesichert ist und die Organisation der Stiftung kontinuierlich handlungsfähig bleibt.
Rechtsform und Stiftungstypen
In Deutschland ist die vorherrschende Variante die rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Weiterhin finden sich daneben:
- Nicht rechtsfähige (Treuhand-)Stiftungen, die durch einen Treuhänder verwaltet werden
- Stiftungen öffentlichen Rechts, die durch staatliche Akte gegründet werden
- Kirchliche Stiftungen, die in Trägerschaft von Religionsgemeinschaften stehen
Die Wahl der passenden Rechtsform entscheidet darüber, wie die Verwaltung organisiert ist, welche Aufsichtspflichten gelten und wie das Stiftungskapital gebunden wird – eine Überlegung, die Sorgfalt erfordert.
Stiftungsaufsicht – Kontrolle im öffentlichen Interesse
In Deutschland untersteht jede rechtsfähige Stiftung der Kontrolle durch eine staatliche Stiftungsaufsicht. Die Hauptaufgabe besteht darin, die Erfüllung des Stiftungszwecks gemäß Gesetz und Satzung zu kontrollieren und zu unterstützen.
Wie intensiv eine Stiftung kontrolliert wird, richtet sich nach dem Bundesland sowie der spezifischen Art der Stiftung. In der Praxis umfasst die Prüfung meistens folgende Punkte:
- Die ordnungsgemäße Mittelverwendung
- Die Einhaltung des Stiftungszwecks
- Die wirtschaftliche Situation der Stiftung
- Satzungsänderungen oder Maßnahmen zur Auflösung
Die Stiftungsaufsicht mischt sich nicht in den konkreten Stiftungszweck ein, sofern dieser im Rahmen rechtlicher Zulässigkeit bleibt.
Steuerrechtliche Rahmenbedingungen
Zusätzlich zu den zivilrechtlichen Anforderungen sind steuerliche Bestimmungen zu berücksichtigen – insbesondere bei dem Wunsch nach Gemeinnützigkeit. Diese Vorgaben finden Sie in §§ 51–68 der Abgabenordnung. Das Finanzamt prüft, ob Satzung und gelebte Praxis den gemeinnützigen Standards entsprechen.
Einmal anerkannt, profitiert die Stiftung von verschiedenen steuerlichen Vergünstigungen, u. a.:
- Befreiung von Körperschaft- und Gewerbesteuer
- Spendenabzugsfähigkeit für Zuwendungen
- Steuerliche Vorteile bei Erbschaften und Schenkungen
Die steuerliche Anerkennung ist nicht dauerhaft gültig – sie muss in regelmäßigen Intervallen erneut geprüft und mit passenden Nachweisen dokumentiert werden.
Komplexe Regelungen müssen kein Hindernis sein – mit meiner soliden, praxisnahen Beratung lässt sich die rechtliche Seite souverän gestalten.
7. Der Stiftungszweck – das zentrale Element mit Wirkung
Der Stiftungszweck ist das inhaltliche Rückgrat jeder Stiftung – er entscheidet über den Einsatz des Vermögens und ist maßgeblich für die Ausrichtung und Nachhaltigkeit des Engagements.
Der festgelegte Zweck ist zwingend erforderlich für die rechtliche Existenz einer Stiftung. Darüber hinaus wird durch ihn die persönliche Überzeugung des Stifters öffentlich sichtbar gemacht.
Ein wirkungsvoll formulierter Zweck zeichnet sich durch Klarheit, Realisierbarkeit und Eindeutigkeit aus. Allgemeine Floskeln wie „Förderung des Gemeinwohls“ reichen kaum – die Aufsichtsbehörde verlangt mehr. Es muss konkret erkennbar sein, welche Zielgruppe unterstützt wird, welche Schritte geplant sind und welches langfristige Ziel verfolgt wird. Diese Klarheit schafft Vertrauen bei Behörden, Öffentlichkeit und künftigen Beteiligten.
Tatsächlich lassen sich in der Praxis sehr unterschiedliche Stiftungszwecke beobachten. Häufig fokussieren Stifter auf folgende Themen:
- Förderung von Bildung, Wissenschaft und Forschung
- Kunst und Kultur
- Denkmal- und Umweltschutz
- Soziale Hilfen und Inklusion
- Gesundheitspflege
- Kinder- und Jugendförderung
- Entwicklungshilfe
- Tierschutz
- religiöse oder kirchliche Zwecke
Der Charakter des Zwecks hängt stark davon ab, ob Sie eine gemeinnützige Stiftung oder eine Familienstiftung gründen. Gemeinnützige Stiftungen arbeiten für das Gemeinwohl und genießen steuerliche Vorteile. Familienstiftungen hingegen verfolgen meist privatwirtschaftliche Absichten wie den Erhalt der Familienwerte oder die finanzielle Fürsorge von Angehörigen.
Wichtig ist, dass der Zweck dauerhaft umsetzbar bleibt. Stiftungen, mit Ausnahme von Verbrauchsstiftungen, sind auf Dauer ausgelegt. Daher ist ein ausgewogen formulierter Zweck essenziell – zu enge Ziele können Spielräume begrenzen, zu breite Formulierungen führen unter Umständen zu Konturlosigkeit oder rechtlichen Zweifeln bei der Anerkennung.
Es ist entscheidend, dass der Zweck in einem realistischen Verhältnis zum Stiftungskapital steht. So bedarf der Bau und Betrieb einer Schule weit mehr Mittel als Stipendien oder Kunstförderprogramme. Eine frühzeitige Wirkungsanalyse und Finanzplanung hilft dabei, konkrete und tragfähige Rahmenbedingungen zu schaffen.
Eine wichtige Überlegung ist, ob der Stiftungszweck später flexibel verändert werden darf, wenn sich die gesellschaftlichen Gegebenheiten ändern oder der ursprüngliche Zweck keine Relevanz mehr besitzt. Entsprechende Klauseln in der Satzung können dies ermöglichen – dürfen aber den Stifterwillen nicht unterminieren. Ohne solche Regelungen sind Zweckänderungen nur selten und nur nach expliziter Zustimmung der Aufsichtsbehörde (§ 87 BGB) möglich.
8. Rechtlich abgesichert: Die Satzung als Stabilitätsgarant
Die Satzung bildet das Rückgrat jeder Stiftung. In ihr finden sich alle wesentlichen Regelungen – vom inhaltlichen Ziel der Stiftung über technische Fragen der Vermögensverwaltung bis hin zur Definition von Leitungs- und Kontrollorganen. Sie ist damit das Fundament, auf dem alle weiteren stiftungsrechtlichen Schritte aufbauen.
Gemäß § 81 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) muss die Stiftungssatzung mindestens folgende Bestandteile enthalten:
- Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung
- Zweck der Stiftung (klar und dauerhaft erreichbar)
- Vermögensausstattung
- Verwendung der Mittel
- Bestimmungen zur Organisation der Stiftung (Organe, deren Aufgaben und Bestellung)
Darüber hinaus ist ratsam, eigene Regelungen für künftige Satzungsänderungen, Zweckverschiebungen, Nachfolgeregelungen sowie die Möglichkeit einer Auflösung oder Fusion mit anderen Stiftungen zu verankern. Diese Bestimmungen bieten rechtliche Transparenz und Handlungsspielraum bei künftigen Veränderungen.
Darüber hinaus sollte die Satzung so geschrieben sein, dass sie rechtssicher ist und zugleich praktisch nachvollziehbar bleibt. Eine deutliche Ausdrucksweise ohne juristische Großformeln erleichtert die Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen und externen Stakeholdern.
Es ist unerlässlich, dass sämtliche Formulierungen in der Satzung den rechtlichen Anforderungen entsprechen und bei Prüfungen durch die Behörden oder das Finanzamt Bestand haben. Besonders bei einer angestrebten Gemeinnützigkeit müssen die Vorgaben der Abgabenordnung, wie etwa § 60 AO, strikt beachtet werden.
Ein essenzieller Bestandteil ist die Formulierung zur Organisation der Stiftungsorgane. Die Satzung muss klar definieren, wie Vorstand, Kuratorium oder andere Gremien zusammengesetzt sind, welche Entscheidungsbefugnisse sie innehaben und wie ihre Abläufe strukturiert sind. Regelungen zu Amtszeiten, Wiederwahlmöglichkeiten und Abberufung stärken dabei Vertrauen und Governance.
Die Bedeutung der Satzung für die Aufsicht und die Prüfung der Gemeinnützigkeit sollte nicht unterschätzt werden. Behörden prüfen anhand der Satzung, ob die Stiftung tatsächlich satzungsgemäß tätig ist. Bevor das Finanzamt die Gemeinnützigkeit anerkennt, sichtet es die gesamte Satzung. Aus diesem Grund müssen Zweck und Mittelverwendung eindeutig definiert und juristisch einwandfrei gestaltet sein.
9. Leitungs- und Kontrollorgane einer Stiftung – Ein Überblick über die Funktionen
Die organisatorische Basis einer Stiftung besteht aus klar definierten Organen, die maßgeblich für Leitung, Kontrolle und Umsetzung der Stiftungsziele verantwortlich sind. Obwohl es keine gesetzliche Mindestanforderung an die Anzahl oder Art der Organe gibt, erwarten die meisten Stiftungsaufsichtsbehörden eine ausreichende Mindeststruktur, um eine ordnungsgemäße Verwaltung zu gewährleisten. Üblicherweise setzt sich die Organisationsstruktur aus einem Vorstand und, je nach Größe und Zweck der Stiftung, weiteren Gremien wie Kuratorium oder Beirat zusammen.
Der Vorstand – das leitende Organ der Stiftung
Er fungiert als geschäftsführendes Organ und steuert maßgeblich das operative Tagesgeschäft. Der Vorstand vertritt die Stiftung rechtlich, stellt die Umsetzung des Stiftungszwecks sicher und achtet auf den zweckentsprechenden Mittelverbrauch. Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem:
- Die Entwicklung und Umsetzung der Förderstrategie
- Die Verwaltung des Stiftungsvermögens
- Die Erstellung von Haushalts- und Finanzplänen
- Der Abschluss von Verträgen
- Die Zusammenarbeit mit Partnern und Förderempfängern
- Die Berichterstattung an die Stiftungsaufsicht und ggf. das Finanzamt
Die Satzung ermöglicht, den Vorstand entweder einzeln oder mehrköpfig zu bestellen. In der Praxis spricht vieles für ein Team, um Verantwortung und Arbeitslast gemeinsam zu schultern. Die Zusammenführung verschiedener fachlicher Schwerpunkte ist möglich, und durch festgelegte Ressortbereiche lässt sich operativ und strategisch sinnvoll unterscheiden.
Kuratorium oder Stiftungsrat – das Kontroll- und Aufsichtsorgan:
In vielen Stiftungen übernimmt das Kuratorium – teilweise auch als Stiftungsrat bezeichnet – sowohl eine Kontroll- als auch eine beratende Rolle. Es prüft, ob der Vorstand den festgelegten Zweck umsetzt und ressourcenschonend agiert. Zu seinen regelmäßig anfallenden Aufgaben zählen unter anderem:
- Die Bestellung und Entlastung des Vorstands
- Die Genehmigung wichtiger Entscheidungen, z. B. Satzungsänderungen
- Die strategische Beratung der Stiftung
- Die Kontrolle der Jahresabrechnung und Mittelverwendung
Ein Kuratorium ist zwar nicht zwingend erforderlich, doch bei umfangreichen oder kapitalstarken Stiftungen ist es eine besonders sinnvolle Einrichtung, die auch von Aufsichtsbehörden gern gesehen wird. Es stärkt die Transparenz, sorgt für Kontrolle und wahrt die Integrität der Organisation. Gleichzeitig ziehen Sie durch externe Experten aus Forschung, Wirtschaft oder Gesellschaft mehr Aufmerksamkeit auf Ihre Stiftung.
Der Beirat – beratende Unterstützung mit Fachkompetenz
Ein Beirat fungiert als ergänzendes Gremium zur fachlichen Beratung. Häufig unterstützt er bei einzelnen Projekten oder in Bereichen wie Bildung, Kommunikation oder Forschung. Er hat keine direkten Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse, dient aber der inhaltlichen Begleitung und dem Wissenstransfer innerhalb der Stiftung.
In einigen Stiftungen setzen sich die Mitglieder des Beirats aus ehrenamtlich tätigen Experten oder Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens zusammen. Es ist wichtig, dass ihre Aufgaben und Befugnisse in der Satzung oder einer Geschäftsordnung klar geregelt sind, um eine reibungslose Zusammenarbeit mit Vorstand und Kuratorium sicherzustellen.
Zusammenspiel der Organe – klare Rollen, gute Zusammenarbeit
Der Erfolg einer Stiftung beruht maßgeblich auf der effizienten Zusammenarbeit ihrer Organe. Klar definierte Zuständigkeiten, offene Kommunikation und transparente Entscheidungswege sind essenziell für ein funktionierendes Miteinander. Deshalb sollte die Satzung detaillierte Bestimmungen zur Zusammensetzung, Amtszeit, Vertretung und Aufgabenverteilung der Organe enthalten.
Ein zentraler Aspekt ist die Vermeidung von Interessenkonflikten, vor allem wenn Stifter, Vorstandsmitglieder und Begünstigte familiär oder geschäftlich verbunden sind. Deshalb sind wirksame Kontrollmechanismen notwendig, um die Integrität der Stiftung zu schützen und Streitigkeiten zwischen Familienangehörigen vorzubeugen.
Abschließend lässt sich feststellen, dass Stiftungsorgane das organisatorische Rückgrat darstellen. Sie tragen dazu bei, dass der Stiftungszweck nicht nur formuliert ist, sondern im täglichen Betrieb verantwortungsbewusst, rechtssicher und effektiv umgesetzt wird.
Eine sorgfältig aufgebaute und kompetent besetzte Gremienlandschaft ist maßgeblich dafür verantwortlich, dass eine Stiftung langfristig wirksam arbeitet und das Vertrauen der Öffentlichkeit sowie der Förderpartner und Aufsichtsbehörden genießt.
10. Steuervorteile im Stiftungswesen – Chancen für Ihr Engagement
Wenn Sie eine Stiftung gründen, zeigen Sie nicht nur soziales oder familiäres Engagement – Sie sichern sich gleichzeitig wertvolle Steuervorteile. Das deutsche Steuerrecht hält speziell für gemeinnützige Stiftungen Anreize bereit, um bürgerschaftliches Engagement zu belohnen. Sowohl bei der Gründung selbst als auch bei späteren Zuwendungen profitieren Sie von großzügigen Steuererleichterungen.
Sonderausgabenabzug bei Zuwendungen an eine Stiftung
Stifterinnen und Stifter haben die Möglichkeit, Zuwendungen in Form von Geld, Wertpapieren oder Immobilien im Rahmen des Einkommensteuerrechts als Sonderausgaben abzusetzen.
Für die Neugründung einer gemeinnützigen Stiftung ermöglicht § 10b Abs. 1a EStG einen Sonderabzug von bis zu 1 Million Euro, bei Ehegatten sogar bis zu 2 Millionen Euro. Die steuerliche Berücksichtigung kann über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren erfolgen.
Die Vergünstigung ist daran gebunden, dass die Stiftung vom Finanzamt als gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich anerkannt ist. Auch Zuwendungen an bereits existierende gemeinnützige Stiftungen, ob einmalig oder wiederholt, können hiervon profitieren.
Laufender Spendenabzug
Auch regelmäßige Spenden an gemeinnützige Stiftungen sind steuerlich absetzbar – unabhängig von eigener Stiftungsgründung. Der § 10b EStG definiert einen Abzug von bis zu 20 % des Einkommensertrags oder alternativ 0,4 % der Umsätze, Löhne und Gehälter.
Nicht jeder möchte eine eigene Stiftung gründen, doch viele engagieren sich über Spenden und Zustiftungen. Gerade in diesen Fällen ist es entscheidend, dass die geförderte Stiftung vom Finanzamt als gemeinnützig eingestuft ist.
Erbschaft- und Schenkung steuerliche Vorteile
Im Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht besteht ein bedeutender Vorteil: Vermögen, das einer gemeinnützigen Stiftung übertragen wird, ist in der Regel von der Erbschaft- beziehungsweise Schenkungsteuer ausgenommen, unabhängig davon, ob die Übertragung zu Lebzeiten oder nach dem Tod erfolgt (§ 13 Abs. 1 Nr. 16 ErbStG).
Vor allem bei der Nachlassplanung ist diese Regelung von großem Nutzen. Dank der Überführung von Vermögenswerten in eine Stiftung entfallen hohe Steuern, und zugleich können langfristig angelegte Projekte gefördert werden. Für wohlhabende Erblasser wird die Stiftung dadurch zu einer interessanten Option als Alternative zur direkten Vererbung.
Kapitalertrag- und Körperschaftsteuerbefreiung
Gemeinnützige Stiftungen profitieren von einer Steuerbefreiung bei Körperschaft- und Gewerbesteuer, sofern ihre Einnahmen ausschließlich zur Erfüllung des gemeinnützigen Zwecks genutzt werden. Ebenso sind Kapitalerträge wie Zinserträge oder Dividenden unter bestimmten Bedingungen von der Steuer befreit, was die finanzielle Basis der Stiftung deutlich verbessert.
Durch die Steuerfreiheit innerhalb der Stiftung kann das gestiftete Kapital seine volle Wirkung entfalten. Dies bedeutet konkret: Kein laufender Abfluss durch Steuerzahlungen – das gesamte Vermögen arbeitet für den Zweck. Ein Vorteil, der sich langfristig positiv auf die Projektarbeit auswirkt.
Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung
Damit die steuerlichen Begünstigungen wirksam werden, ist eine Anerkennung der Stiftung als steuerbegünstigte Körperschaft durch das zuständige Finanzamt erforderlich. Diese Anerkennung erfolgt gemäß den §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung (AO). Dabei ist es besonders wichtig, dass die Satzung den Anforderungen des § 60 AO entspricht und die tatsächliche Geschäftsführung mit dem in der Satzung festgelegten gemeinnützigen Zweck übereinstimmt.
Um die steuerlichen Vorteile zu sichern, stellt das Finanzamt einen Freistellungsbescheid aus, der meist im 3 Jahres Turnus kontrolliert wird. Änderungen der Satzung oder der operativen Tätigkeit müssen mitgeteilt werden, weil sonst der steuerliche Status gefährdet wird.
Die Stiftungsgründung eröffnet durchaus weitreichende steuerliche Vorteile, die jedoch nur in einer wohl konzipierten rechtlichen und steuerlichen Struktur zur Geltung kommen. Gerade bei großen Vermögenstransfers oder im Zuge der Nachlassplanung kann eine Stiftung erhebliche Steuerersparnis bieten und zugleich langfristig gesellschaftliche Wirkung entfalten.
Bereits vor dem Start Ihrer Stiftung sollte eine fundierte steuerliche Beratung erfolgen. So garantieren Sie, dass rechtliche und steuerliche Aspekte sorgfältig umgesetzt werden – ganz im Sinne Ihrer Stifterabsicht und innerhalb des geltenden Gesetzesrahmens.
11. Die Rolle der Gemeinnützigkeit bei Anerkennung und Förderung von Stiftungen
Eine Stiftung erreicht den Status der Gemeinnützigkeit, wenn ihr Engagement direkt der Allgemeinheit zugutekommt – beispielsweise in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Kultur oder Umwelt. Sie profitiert dann nicht nur steuerlich, sondern auch durch ein gesteigertes öffentliches Vertrauen.
Die offizielle Gemeinnützigkeit setzt voraus, dass die Stiftung ihre gemeinnützigen Ziele klar in der Satzung festlegt und diese Ziele in der täglichen Geschäftsführung tatsächlich verwirklicht.
Erfahrungsgemäß prüft das Finanzamt die Gemeinnützigkeit nicht nur bei der ersten Anerkennung, sondern auch zyklisch in Form des Freistellungsverfahrens.
Voraussetzungen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit
Die Gültigkeit der Satzung hängt maßgeblich von den formalen Anforderungen aus dem „Mustersatzungserlass“ der Finanzverwaltung ab. Zentraler Punkt ist eine unmissverständliche und rechtlich zulässige Zweckbestimmung.
- Die Zwecke müssen klar und abschließend genannt sein
- Die Mittelverwendung darf ausschließlich dem gemeinnützigen Zweck dienen
- Es dürfen keine eigenwirtschaftlichen Interessen verfolgt werden
- Ein Begünstigungsverbot ist zu verankern – d. h. keine persönliche Bereicherung durch Vorstandsmitglieder oder Stifter
Es ist weiterhin erforderlich, dass eine Stiftung ihr Kapital nicht einfach hortet, sondern zeitnah zur Umsetzung des Stiftungszwecks nutzt – es sei denn, dies ist für langfristige Projekte oder Rückstellungen satzungsgemäß vorgesehen.
Steuerliche und praktische Vorteile gemeinnütziger Stiftungen
Sobald das Finanzamt eine Stiftung als gemeinnützig anerkennt, ergeben sich weitreichende steuerliche Erleichterungen. In der Regel entfallen für solche Stiftungen folgende Abgaben:
- Körperschaftsteuer
- Gewerbesteuer
- Erbschaft- und Schenkungsteuer auf Zuwendungen
- Kapitalertragsteuer (unter bestimmten Voraussetzungen
Dass Spenden an gemeinnützige Stiftungen steuerlich absetzbar sind, schafft zusätzliche Motivation für eine breite Unterstützung. So werden Stiftungen zu interessanten Partnern für gesellschaftlich engagierte Menschen und Unternehmen.
Die Gemeinnützigkeit sendet neben den steuerlichen Vorteilen ein klares Signal nach außen: Sie steht für Verlässlichkeit, Glaubwürdigkeit und Offenheit gegenüber Förderpartnern und der Öffentlichkeit. Gemeinnützige Stiftungen werden daher häufig als vertrauenswürdige und unabhängige Akteure angesehen.
Gemeinnützigkeit verpflichtet – Kontrolle durch Finanzamt und Stiftungsaufsicht
Allerdings sind mit dem gemeinnützigen Status auch Pflichten verbunden. Die Stiftung muss periodisch Auskunft über die Mittelverwendung und ihre Tätigkeiten geben. Werden diese Vorgaben verletzt – etwa durch private Bereicherung oder fehlende Transparenz – kann dies zur Aberkennung und zu Nachzahlungen führen.
Eine transparente Buchhaltung, ein nachvollziehbares Nachweis- und Dokumentationssystem sowie solide interne Kontrollen sind also Pflicht. Viele Stiftungen unterstützen sich durch externe Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater, um dauerhaft rechtssicher vorzugehen.
Gemeinnützigkeit als Schlüssel zur gesellschaftlichen Wirkung
Gemeinnützigkeit geht weit über steuerliche Ersparnisse hinaus – sie steht für tief verwurzeltes Verantwortungsbewusstsein und nachhaltiges Engagement. Eine solche Stiftung wirkt langfristig bei der Lösung gesellschaftlicher Probleme mit, stärkt den sozialen Zusammenhalt und schützt kulturelle wie ökologische Ressourcen.
Die nachhaltige und steuerlich begünstigte Stellung einer gemeinnützigen Stiftung basiert auf einer sorgfältigen Vorbereitung und fortlaufenden Kontrolle ihrer Tätigkeiten. Wer den Status mit Bedacht anstrebt und nach der Gründung auf ordnungsgemäße Umsetzung sowie präzise Dokumentation achtet, gewährleistet die langfristige Wirkung und Glaubwürdigkeit der Stiftung zugunsten der Allgemeinheit.
12. Schritt-für-Schritt zur Stiftung – so gelingt die Gründung
Wie bei vielen formalen Vorgängen in Deutschland, ist auch die Gründung einer Stiftung an ein strukturiertes Schema gebunden, in das rechtliche, inhaltliche und organisatorische Überlegungen einfließen. Der Ablauf ist überschaubar, leicht planbar – erfordert jedoch eine sorgfältige Vorbereitung, fachliche Kompetenz und am besten fachkundige Unterstützung. Die wichtigsten Schritte finden Sie hier im Überblick:
1. Das Ziel und Zweck definieren
Der erste Schritt ist immer die zentrale Frage: Welchen Beitrag soll die Stiftung leisten? Das Fundament bildet dabei der Zweck, der inhaltlich präzise, langfristig umsetzbar und realistisch sein muss. Optimal ist eine Abstimmung auf Ihre eigene Vision und die vorhandenen Mittel.
2. Das Stiftungskapital festlegen
Für die Bestimmung des notwendigen Stiftungskapitals spielen der geplante Stiftungszweck sowie die Art der Stiftung (klassisch oder Verbrauchsstiftung) eine zentrale Rolle. Das Kapital sollte so bemessen sein, dass die Stiftungsziele langfristig und nachhaltig erreicht werden können. In der Regel liegt die Untergrenze bei etwa 50.000 bis 100.000 Euro, wobei je nach Ausrichtung auch höhere Summen erforderlich sind.
3. Die Satzung erstellen
Die Satzung bildet das Herzstück der rechtlichen Basis der Stiftung. Sie regelt Name und Sitz, den Stiftungszweck und das Vermögen, legt die Organisationsstruktur fest und enthält Vorgaben für Mittelverwendung und Satzungsänderungen.
Sie muss sowohl strukturiert klar als auch rechtlich einwandfrei und mit BGB sowie AO vereinbar sein.
4. Den Gründungswillen dokumentieren
Der Stiftungswille wird formell festgehalten – entweder durch einen notariell begleiteten Gründungsvertrag während der Lebenszeit oder durch eine letztwillige Verfügung (Testament/Erbvertrag) im Todesfall. Bei einer Lebzeitstiftung ist eine notarielle Urkunde vorgeschrieben.
5. Einen Antrag auf Anerkennung stellen
Ihre Stiftung müssen Sie zur Anerkennung bei der zuständigen Stiftungsaufsicht anmelden. Dafür reichen Sie Satzung, Stiftungserklärung und Vermögensnachweis ein. Die Behörde sichtet die Dokumente gründlich und bewertet, ob rechtlich und inhaltlich alle Anforderungen erfüllt sind.
6. Optional die Gemeinnützigkeit beantragen
Damit Ihre Stiftung steuerlich gefördert wird, ist ein gesonderter Antrag beim Finanzamt nötig. Zentraler Prüfpunkt: Ob die Satzung den Anforderungen der Abgabenordnung (§§ 51–68 AO) in vollem Umfang entspricht.
7. Die Anerkennung und Errichtung
Nachdem die zuständige Behörde geprüft und genehmigt hat, erhalten Sie die Anerkennungsurkunde – ein entscheidender Moment. Ihre Stiftung ist jetzt eine rechtsfähige juristische Person und befugt, operative Maßnahmen zu ergreifen, Verträge abzuschließen und ihr Vermögen zu verwalten.
8. Die Aufnahme der Stiftungsarbeit
Nach der offiziellen Anerkennung setzt die Stiftung ihre operativen Schritte um. Das bedeutet die Organisation der Gremien, Aufbau einer Verwaltung, Einrichtung der Buchhaltung und der Start von Fördermaßnahmen. In dieser Phase ist eine klare Struktur von großer Bedeutung für den Erfolg.
Abschließend kann festgehalten werden, dass die Errichtung einer Stiftung ein durchdachter und planvoller Prozess ist, der auf klaren Zielen und professioneller Beratung beruht. Eine fundierte Satzung, eine angemessene finanzielle Ausstattung und eine solide interne Organisation sind der Schlüssel für ein erfolgreiches und langfristiges Engagement nach Ihren Vorstellungen.
13. Gründung Ihrer Stiftung – kompetente Unterstützung von Anfang an
Die Gründung einer Stiftung ist juristisch und organisatorisch ein komplexer Schritt. Auch wenn es theoretisch möglich ist, die Stiftung eigenständig zu errichten, ist die Unterstützung durch Fachleute empfehlenswert. Fehler in Satzung oder Steuerfragen können sonst schwerwiegende Folgen für Anerkennung und Betrieb haben.
Ich stehe Ihnen bei der Entwicklung einer rechtssicheren Satzung zur Seite, dokumentiere Ihren Gründungswillen präzise und begleite den Prozess der Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht bis zum Abschluss. Mit meiner langjährigen Erfahrung und meinem Netzwerk unterstütze ich Sie dabei, Ihre Stiftung hinsichtlich Gemeinnützigkeit, Steuervorteilen und Kapitalstruktur optimal aufzustellen.
Wer von Beginn an auf meine fachkundige Beratung setzt, fördert nicht nur die Anerkennung der Stiftung, sondern auch die professionelle und langfristige Umsetzung seines Stifterwillens.
14. Diese Fehler sollten Sie bei der Gründung Ihrer Stiftung vermeiden
Eine Stiftung zu gründen ist ein bedeutender Schritt, doch bei einem so komplexen Vorhaben können leicht Fehler passieren, die nicht nur die Anerkennung verzögern, sondern auch die spätere Wirkung der Stiftung einschränken. Wer sich frühzeitig mit typischen Fallstricken beschäftigt, kann diese umgehen und den Prozess deutlich reibungsloser gestalten.
Häufige Fehler bei der Stiftungsgründung betreffen die mangelnde Konkretisierung des Zwecks. Ist dieser zu breit oder rechtlich unklar formuliert, verweigert die Aufsichtsbehörde oft die Anerkennung. Auch die spätere Umsetzung kann erschwert werden, wenn der Zweck nicht klar und finanziell machbar definiert ist.
Ein häufiger Fehler liegt in der Unterschätzung des erforderlichen Stiftungskapitals. Gerade bei klassischen „Ewigkeitsstiftungen“, die nur mit den Erträgen des Vermögens arbeiten dürfen, ist es wichtig, das Kapital so zu bemessen, dass der Zweck dauerhaft erfüllt werden kann. Ein zu geringes Vermögen kann dazu führen, dass die Stiftung ihren Zweck langfristig nicht realisieren kann und die Aufsichtsbehörde die Anerkennung verweigert.
Häufig liegen die Schwierigkeiten in der Satzung, wenn essentielle Bestimmungen zu den Stiftungsorganen, deren Vertretungsbefugnissen oder zur Verwendung der Mittel fehlen oder fehlerhaft sind. Solche Mängel können eine rechtswirksame Anerkennung der Stiftung verhindern. Besonders gravierend sind Abweichungen von den Anforderungen der Abgabenordnung, die das Finanzamt dazu veranlassen können, die Gemeinnützigkeit zu versagen.
Ein häufiger Fehler ist die unzureichende Aufmerksamkeit für die laufende Verwaltung und rechtliche Verantwortung nach der Gründung. Eine Stiftung erfordert eine aktive Führung und ständige Kontrolle, um Stabilität und Glaubwürdigkeit sicherzustellen. Ohne passende Strukturen und fachkundige Verantwortliche ist das kaum möglich.
15. Fazit: Persönliche Werte durch eine Stiftung in die Zukunft tragen
Die Gründung einer Stiftung ist weit mehr als nur ein bürokratischer Schritt – sie stellt eine bewusste Entscheidung dar, Verantwortung für die Zukunft zu übernehmen und einen nachhaltigen Einfluss auf Gesellschaft, Familie oder persönliche Werte zu nehmen. Wer sich für die Errichtung einer Stiftung entscheidet, schafft nicht nur eine Organisation, sondern legt den Grundstein für eine langfristige Wirkung über die eigene Lebenszeit hinaus.
Wie in diesem Leitfaden erläutert, verlangt die Stiftungsgründung rechtliche Sicherheit, eine solide finanzielle Basis, funktionierende Organisationsstrukturen und eine klare Zweckbindung. Mit einer durchdachten Planung, einer rechtssicheren Satzung und kompetenter Unterstützung wird der Prozess gut beherrschbar.
Stiftungen haben den großen Vorteil, Vermögen dauerhaft einem klar definierten Zweck zu widmen und dabei Werte, Ideale sowie Engagement über Generationen hinweg zu erhalten. Ob privat oder gemeinnützig, groß oder klein – jede Stiftung steht für einen bewussten Entschluss, einen bleibenden Einfluss zu schaffen.
Die Entscheidung, eine Stiftung zu errichten, ist ein kraftvolles Bekenntnis zum Gemeinwohl und zugleich ein Ausdruck von Verantwortung, Beständigkeit und dem Wunsch nach gesellschaftlicher Solidarität.
