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Ihr Projekt in besten Händen – bei der Stiftungsberatung Joachim Dettmann in Werneuchen! Als zertifizierter Fachberater biete ich Ihnen deutschlandweit Unterstützung bei Gründung und Verwaltung Ihrer Stiftung. Mit über 100 erfolgreichen Fällen und 25 Jahren Erfahrung helfe ich Ihnen, Ihre Visionen zu realisieren. Packen wir es gemeinsam an!

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Joachim Dettmann

Als zertifizierter Fachberater für Stiftungen bin ich bundesweit für Sie da – egal, ob bei der Gründung oder beim Management. Über 100 erfolgreiche Gründungen und intensive Beratungsarbeit bei gemeinnützigen und Familienstiftungen machen mich zum verlässlichen Partner.

Wir erarbeiten zusammen die Stiftungsform, die genau zu Ihnen passt – egal ob gemeinnützig, familiär oder als Treuhandlösung. Dabei stehe ich Ihnen bei der Ausarbeitung der Stiftungszwecke und bei der Formulierung einer individuellen Satzung zur Seite, die Ihren Willen festhält und langfristig umsetzt.

Ob im persönlichen Gespräch, am Telefon oder per Videokonferenz: Ich begleite Sie umfassend bei der Gründung und stehe Ihnen auch im täglichen Stiftungsmanagement langfristig zur Verfügung.

Lassen Sie uns Ihre Stiftung gemeinsam zum Leben erwecken!

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Ich bin zertifizierter Experte für Stiftungen und habe bisher über 100 Stiftungsgründungen erfolgreich begleitet, plus viele Hundert Stunden Beratung in der Praxis für gemeinnützige und Familienstiftungen.

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Ich begleite Sie dabei, die geeignete Stiftungsform auszuwählen und berate Sie umfassend bei der Definition der Stiftungszwecke, der Organisation der Organe und der Entwicklung Ihrer Förderprogramme.

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Mit einer auf Ihre Wünsche abgestimmten Satzung halten wir Ihren Stifterwillen fest und garantieren die langfristige Erfüllung Ihrer Stiftungsidee. Die staatliche Aufsicht ist dabei ein wichtiger Garant für die Einhaltung der Satzungsziele.

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Die eigene Stiftung aufbauen: Ein kompakter Leitfaden für Gründer

Die Entscheidung zur Stiftungsgründung ist ein Ausdruck von Voraussicht und Engagement. Sie ermöglicht es, bleibende Strukturen zu schaffen, die über den persönlichen Einfluss hinaus Bestand haben und die Gesellschaft positiv prägen können.
Wer eine Stiftung ins Leben rufen möchte, steht häufig vor einer Fülle offener Fragen. Besonders die Themen Finanzierung, rechtliche Zulässigkeit und gemeinnützige Zielsetzung erfordern fundiertes Wissen, damit der Weg zur eigenen Stiftung nicht zu einer bürokratischen Hürde wird.
Zugleich bietet die Stiftung eine besondere Struktur: Sie ist unabhängig von persönlichen Bindungen, agiert zweckgebunden und verfolgt eine langfristige Ausrichtung. Dadurch eignet sie sich ideal, um persönliche Überzeugungen in nachhaltige Wirkung zu überführen.

Dieser Leitfaden führt Sie Schritt für Schritt durch die komplexe Thematik der Stiftungsgründung in Deutschland. Dabei lege ich besonderen Wert auf Verständlichkeit, die Praxistauglichkeit und eine klare Orientierung für Ihre nächsten Entscheidungen. Mein Anspruch ist nämlich, dass Sie sagen: „Ich bin bestens informiert und kann jetzt mit Zuversicht handeln.“

1. Die Stiftung im Überblick: Struktur, Zweck und Rechtsform

Als eigenständige Rechtspersönlichkeit verfolgt die Stiftung kontinuierlich einen bestimmten, satzungsmäßig festgelegten Zweck, für den sie mit einem Vermögen ausgestattet wird. Sie unterscheidet sich von anderen Körperschaften dadurch, dass sie keine Mitglieder oder Anteilseigner hat und ausschließlich auf Basis des Gründungswillens einer oder mehrerer Personen agiert.

Die Stiftung gilt rechtlich als juristische Person des Privatrechts mit eigener Rechtspersönlichkeit. Ihre Gründung und Tätigkeit erfolgen auf Grundlage des BGB sowie ergänzender landesrechtlicher Regelungen. Im Zentrum steht das gestiftete Vermögen, dessen Erträge für die Verwirklichung des Zwecks verwendet werden – während das Grundvermögen als unantastbarer Kapitalstock dauerhaft erhalten bleibt.

Typisch für eine Stiftung ist ihr dauerhaftes Bestehen sowie ihre Loslösung von natürlichen Personen. Sie bleibt bestehen, unabhängig davon, ob der Stifter noch lebt, und agiert ausschließlich im Rahmen des festgelegten Zwecks. Diese rechtliche Stabilität macht sie zu einem effektiven Mittel, um langfristige gesellschaftliche oder persönliche Anliegen zu verwirklichen.

Die Errichtung einer Stiftung kann sowohl durch private als auch durch institutionelle Beteiligte erfolgen. Ihre Zielsetzungen können ebenso vielfältig wie individuell sein – von der Förderung gemeinnütziger Aktivitäten wie kulturelle Bildung oder Umweltprojekte bis hin zur wichtigen Absicherung von Familienvermögen über mehrere Generationen hinweg.

Zusammenfassend lässt sich festhalten: Die Stiftung ist ein Instrument, das langfristige Wirkung ermöglicht, indem es Kapital dauerhaft an einen klar definierten Zweck bindet. Sie agiert unabhängig von individuellen oder externen Einflüssen und bietet so die Möglichkeit, Werte und Überzeugungen über Generationen hinweg wirksam zu verankern.

2. Warum lohnt sich die Gründung einer eigenen Stiftung?

Die Entscheidung zur Errichtung einer Stiftung ist häufig das Ergebnis eines inneren Prozesses – geprägt vom Wunsch nach Nachhaltigkeit, Wirkung und Wertetransfer. Sie stellt eine bewusste Form der Lebensgestaltung dar, die auf langfristige Verantwortung ausgerichtet ist und den Fokus auf das Gemeinwohl oder familiäre Kontinuität legt.

Hinter jeder Stiftungsgründung steht ein persönlicher Impuls: Manchmal ist es der Wunsch nach gesellschaftlichem Wandel, ein anderes Mal die Intention, familiäre Werte dauerhaft zu bewahren. In jedem Fall spiegelt sich darin ein einzigartiger Lebensentwurf wieder.

Dauerhafte Verankerung eines Förderziels:
Viele Menschen tragen den Wunsch in sich, einem bestimmten Anliegen – wie der Bildungsförderung, dem Natur- oder Kulturschutz – nachhaltig eine Struktur zu geben. Eine Stiftung schafft hierfür den rechtlichen und organisatorischen Rahmen, um über Jahrzehnte hinweg kontinuierlich Wirkung zu entfalten – auch über das eigene Leben hinaus.

Nachhaltige Unternehmensnachfolge durch Stiftungsstruktur:
Für Unternehmerinnen und Unternehmer, die ein nachhaltiges Fortbestehen ihres Betriebs anstreben, bietet die Stiftung eine attraktive Perspektive. Durch die Übertragung des Unternehmensvermögens auf eine Stiftung lässt sich das Lebenswerk rechtlich abgesichert in die Zukunft führen – unabhängig von Erbstreitigkeiten oder Marktübernahmen.

Wirkung über Generationen hinweg:
Stiftungen bieten die Möglichkeit, gesellschaftliche Verantwortung nicht nur punktuell, sondern über Generationen hinweg zu übernehmen. Die dauerhafte Finanzierung durch Vermögenserträge ermöglicht ein planbares und stetiges Engagement in Bereichen mit langfristigem Handlungsbedarf.

Familiäre Werteweitergabe und langfristige Absicherung:
Durch die Einrichtung einer Familienstiftung lässt sich Vermögen langfristig bewahren und über mehrere Generationen hinweg übertragen. Dabei sorgen feste Regeln für die Verwendung des Vermögens für Transparenz und Stabilität, wodurch eine Zersplitterung verhindert wird. Zugleich dient die Stiftung als Instrument zur bewussten Vermittlung von familieninternen Werten wie Verantwortung, Bildung und Gemeinsinn.

Ein weiterer Beweggrund ist der steuerliche Anreiz:
Der steuerliche Aspekt ist zwar nicht der Hauptgrund für die Stiftungserrichtung, stellt jedoch einen wichtigen Anreiz dar. Insbesondere gemeinnützige Stiftungen profitieren in Deutschland von verschiedenen Steuervorteilen wie Sonderausgabenabzügen, Befreiungen von Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie steuerlich optimierten Nachlassregelungen, die das Engagement zusätzlich fördern.

Lebensbilanz mit nachhaltiger Wirkung:
Gerade in späteren Lebensphasen wird die Stiftungsgründung oft als logische Konsequenz eines erfüllten Lebenswegs betrachtet. Sie gibt dem Bedürfnis nach Sinnhaftigkeit, Kontinuität und dem Wunsch, etwas Bleibendes zu schaffen, eine verlässliche rechtliche und institutionelle Form.

Eine Stiftung zu errichten bedeutet, gesellschaftliche oder familiäre Anliegen mit Weitblick und Beständigkeit anzugehen. Es geht nicht nur um finanzielles Geben, sondern um das bewusste Schaffen eines Rahmens, der den eigenen Idealen dauerhaft dient.

Wenn Sie ein persönliches Anliegen dauerhaft fördern möchten, kann die Stiftung das geeignete Mittel sein, um Ihrem Engagement eine tragfähige Struktur zu verleihen.

3. Typologie der Stiftung: Formen und Anwendungsbereiche

Die Errichtung einer Stiftung erfordert eine fundierte Entscheidung über deren konkrete Ausgestaltung. Je nach Förderabsicht und langfristigem Ziel kommen unterschiedliche Stiftungsformen infrage, die sowohl rechtlich als auch organisatorisch variieren.

Im nächsten Abschnitt zeigen wir Ihnen, welche Arten von Stiftungen sich in der Praxis besonders bewährt haben.

Gemeinnützige Stiftung
Eine gemeinnützige Stiftung dient dem Gemeinwohl und fördert unter anderem Bildung, Wissenschaft, Kunst, Kultur, Umwelt- und Tierschutz, Entwicklungszusammenarbeit sowie die Hilfe für Bedürftige. In Deutschland ist sie die am weitesten verbreitete Stiftungsform und erhält zahlreiche steuerliche Erleichterungen, etwa die Befreiung von Körperschaft- und Erbschaftsteuer sowie die Möglichkeit der Spendenabzugsfähigkeit.

Diese Stiftungen können von Privatpersonen, Familien oder Unternehmen gegründet werden und ermöglichen es, nachhaltiges Engagement zu zeigen und langfristig etwas Gutes zu bewirken.

Familienstiftung
Die Familienstiftung dient vornehmlich der dauerhaften Sicherung und Verwaltung des Vermögens innerhalb der Familie sowie der wirtschaftlichen Unterstützung von Familienmitgliedern. Sie unterscheidet sich von der gemeinnützigen Stiftung durch ihre private Zielsetzung und die damit verbundenen steuerlichen Besonderheiten.

Ein klassisches Einsatzgebiet ist die Nachlassplanung bei größeren Vermögen oder Beteiligungen an Unternehmen. Die Familienstiftung ermöglicht es, Erbstreitigkeiten zu verhindern, Vermögen zu bündeln und die Kontrolle über das Familienvermögen über mehrere Generationen hinweg zu sichern.

Unternehmensstiftung
Diese Stiftungsform verbindet typischerweise zwei Aufgaben: den Fortbestand des Unternehmens zu sichern und zugleich einen gemeinnützigen oder anderen Stiftungszweck zu fördern. Unternehmer nutzen sie oft, um den Fortbestand ihrer Firma unabhängig von Eigentümerwechseln zu garantieren und soziale Verantwortung zu zeigen.

In der Praxis wird das Unternehmen ganz oder teilweise ins Vermögen der Stiftung eingebracht. Die daraus erwirtschafteten Erträge fließen an die Stiftung und werden zur Umsetzung des festgelegten Zweckes verwendet. Beispiele hierfür sind unter anderem die Bosch Stiftung und die Bertelsmann Stiftung.

Treuhandstiftung (unselbstständige Stiftung)
Die Treuhandstiftung stellt eine nicht rechtsfähige Form der Stiftung dar, die keine eigene juristische Person ist. Ein Treuhänder, etwa eine Bank oder ein Verein, übernimmt die treuhänderische Verwaltung des Vermögens und die Zweckbindung nach den Vorgaben des Stifters.

Diese Stiftung eignet sich insbesondere für kleinere Stiftungen oder Personen, die sich nicht selbst um Buchhaltung und Organisation kümmern möchten. Die Gründung ist vergleichsweise einfach und kostengünstig, insbesondere bei begrenztem Stiftungskapital.

Verbrauchsstiftung
Im Unterschied zu traditionellen Stiftungen darf bei der Verbrauchsstiftung nicht nur der Ertrag, sondern auch das Vermögen selbst zur Erfüllung des Stiftungszwecks genutzt werden. Diese Form ist zeitlich begrenzt und ideal für mittelfristige Engagements, etwa befristete Bildungsprojekte oder Fördermaßnahmen über zehn bis zwanzig Jahre.

Verbrauchsstiftungen sind eine geeignete Wahl für Personen, die eine konkrete Wirkung innerhalb ihres Lebens erreichen wollen, ohne ein dauerhaftes Vermögen aufzubauen.

Kirchliche und öffentliche Stiftungen
Kirchliche Stiftungen sind eng an die jeweiligen Glaubensgemeinschaften gebunden und fördern insbesondere Projekte im Bereich Seelsorge, Kultur und Sozialarbeit der Kirche. Dagegen werden öffentliche Stiftungen von staatlichen Institutionen gegründet, um öffentliche Aufgaben über politische Wechsel hinweg verlässlich und unabhängig zu erfüllen.

Die Entscheidung für eine bestimmte Stiftungsform richtet sich nach Ihren individuellen Zielen, der Größe Ihres Vermögens und dem Zeitraum, in dem Sie eine Wirkung erzielen möchten. Gemeinnützige Stiftungen sind auf gesellschaftlichen Nutzen und steuerliche Vergünstigungen ausgerichtet, während Familienstiftungen und Unternehmensstiftungen vor allem die langfristige Sicherung von Vermögen und Werten ermöglichen.

Eine kompetente Beratung in rechtlichen, steuerlichen und strategischen Fragen ist meiner Ansicht nach unverzichtbar, um die optimale Stiftungsform für Ihre individuellen Bedürfnisse auszuwählen und diese rechtlich sicher zu realisieren.

4. Voraussetzungen für die erfolgreiche Errichtung einer Stiftung

Die Stiftungsgründung stellt für jeden einen wichtigen Meilenstein dar – in juristischer, ökonomischer und werteorientierter Hinsicht. Damit die Stiftung dauerhaft besteht und ihrem Zweck gerecht wird, müssen festgelegte formelle und ideelle Kriterien eingehalten werden. Diese sichern ihre langfristige Funktionsfähigkeit.

Ein klar definierter Stiftungszweck

Der erste und wichtigste Schritt bei der Stiftungsgründung ist die Formulierung eines konkreten und rechtlich zulässigen Zwecks. Denn auf diesem basiert die gesamte Mittelverwendung der Stiftung – zum Beispiel zugunsten von Bildungsförderung, wissenschaftlicher Forschung, Umweltschutz, künstlerischer Entwicklung oder sozialen Initiativen. Der Zweck muss dauerhaft durchführbar sein und darf keinerlei Konflikt mit geltendem Recht oder der öffentlichen Ordnung aufweisen.

Wichtig ist, dass bei einer gemeinnützigen Stiftung der Zweck in Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben der §§ 51–68 AO steht – nur so können steuerliche Vergünstigungen rechtlich abgesichert beansprucht werden.

Ein ausreichendes Stiftungskapital

Ein bedeutsames Element ist das Stiftungsvermögen – also das Geld, mit dem die Stiftung ausgestattet wird. Es muss so bemessen sein, dass die erzielbaren Erträge auch auf lange Sicht für die Umsetzung des Zwecks ausreichen.

Auch wenn keine bundesweit verbindliche Mindesthöhe existiert, setzen viele Stiftungsbehörden ein Anfangskapital von mindesten 50.000 bis 100.000 Euro voraus – bei gemeinnützigen Zielen oft noch mehr. In Abhängigkeit vom Verwaltungsumfang und der Art der Förderung kann der erforderliche Kapitalstock sogar noch größer sein.

Alternativ kann eine Verbrauchsstiftung gewählt werden, deren Besonderheit darin besteht, dass das gestiftete Vermögen über einen bestimmten Zeitraum vollständig aufgelöst werden darf.

Eine rechtssichere Stiftungssatzung

Die Satzung bildet das rechtliche Fundament jeder Stiftung. In ihr werden die grundlegenden Strukturen und Abläufe verbindlich festgeschrieben, beispielsweise:

  • Name, Sitz und Rechtsform
  • Stiftungszweck
  • Umfang und Art des Vermögens
  • Organisation und Organe der Stiftung (z. B. Vorstand, Kuratorium)
  • Verfahren zur Mittelverwendung
  • Regelungen zu Änderungen oder Auflösung der Stiftung

Die Satzung sollte so konzipiert sein, dass der Zweck der Stiftung dauerhaft und eigenverantwortlich erfüllt werden kann, während gleichzeitig klare und praktikable Verwaltungs- und Kontrollmechanismen festgeschrieben sind.

Der Wille zur Gründung – die Stiftungserklärung

Grundsätzlich lässt sich eine Stiftung entweder als sogenannte Lebzeitstiftung zu Lebzeiten des Stifters oder posthum, also von Todes wegen, ins Leben rufen. In beiden Fällen muss eine förmliche Stiftungserklärung vorliegen, aus der der Wille zur Errichtung klar hervorgeht.Bei der Lebzeitstiftung wird ein notarieller Gründungsvertrag abgeschlossen, wohingegen bei der Errichtung im Todesfall eine entsprechende Regelung im Testament oder Erbvertrag erforderlich ist.

Anerkennung durch die Stiftungsbehörde

Für die rechtliche Wirksamkeit einer Stiftung ist in der Regel die Anerkennung durch die zuständige Stiftungsaufsicht des Bundeslandes am Sitz der Stiftung erforderlich. In diesem Zuge werden besonders folgende Punkte geprüft:

  • Die dauerhafte und nachhaltige Erfüllbarkeit des Stiftungszwecks
  • Die ausreichende Kapitalausstattung
  • Die rechtliche und organisatorische Eignung der Satzung

Erfolgt die Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht, erhält die Stiftung den Status einer rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts und damit volle juristische Handlungsfähigkeit.

Optionale Anerkennung der Gemeinnützigkeit

Wenn eine Stiftung gemeinnützige Ziele verfolgt, muss sie sich einer zusätzlichen Prüfung durch das zuständige Finanzamt unterziehen. Dabei wird insbesondere geprüft, ob der satzungsgemäße Zweck den Anforderungen der Abgabenordnung entspricht.
Erst wenn das Finanzamt dies bestätigt, wird der Stiftung die Gemeinnützigkeit anerkannt – was sie unter anderem zu steuerlichen Erleichterungen und Spendenabzugsmöglichkeiten berechtigt.

Die Stiftungsgründung ist kein Schnellschuss – sie erfordert strategisches Denken und eine gute Vorbereitung.
Die Bedingungen dafür sind komplex, aber keineswegs unüberwindbar. Mit frühzeitiger Auseinandersetzung und professioneller Unterstützung lässt sich eine solide Grundlage schaffen.
Wer ernsthaft gestalten will, findet in der Stiftung ein wirksames Instrument, das dauerhaft wirken kann.

5. Was kostet es, eine eigene Stiftung ins Leben zu rufen?

Das erforderliche Stiftungskapital ist für Gründer eine der wichtigsten Größen, um den angestrebten Zweck wirkungsvoll und nachhaltig zu verfolgen. Zudem hat die Höhe des Kapitals großen Einfluss darauf, ob und wie die Stiftung von der zuständigen Behörde anerkannt wird – was wiederum die spätere Handlungsfähigkeit und den Erfolg der Stiftung maßgeblich bestimmt.

Wichtig zu wissen: Eine gesetzlich vorgeschriebene Mindesthöhe für Stiftungskapital gibt es nicht. Die praktische Erfahrung zeigt jedoch Richtwerte zwischen 50.000 und 100.000 Euro – gemeinnützige Stiftungen müssen häufig höher kalkulieren. Entscheidend bleibt, dass die vermögensabhängigen Erträge ausreichen, um den Stiftungszweck dauerhaft zu realisieren.

Ein cleverer Ansatz: Beginnen Sie mit einer Verbrauchsstiftung, bei der das Stiftungskapital über eine festgelegte Dauer aufgebraucht werden darf.

6. Rechtlicher Rahmen: Was Stifter wissen müssen

Ein rechtssicherer und wirkungsvoller Stiftungsbetrieb ist nur dann möglich, wenn die gesetzlichen Anforderungen beachtet werden. Das beginnt bei der Gründung und reicht bis zur laufenden Verwaltung. Von der Satzung über die Anerkennung bis zur Kontrolle der Mittelverwendung: Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind ein entscheidender Erfolgsfaktor für jede Stiftung.

Gesetzliche Grundlagen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Stiftungen ergeben sich im Wesentlichen aus zwei Ebenen:
• Bundesgesetzliche Vorgaben, etwa §§ 80–88 BGB, die allgemeine Regeln für bürgerlich-rechtliche Stiftungen enthalten.
• Landesstiftungsgesetze, die in jedem Bundesland detailgenaue Vorschriften zu Anerkennung, Struktur und Aufsicht ergänzen.
Weil die Stiftungsaufsicht länderspezifisch ist, unterscheiden sich etwa Vorgaben zu Kapitalhöhe oder Organausstattung von Bundesland zu Bundesland.

Anerkennung als rechtsfähige Stiftung

Wenn eine Stiftung den Status einer rechtsfähigen Stiftung des Bürgerlichen Rechts erlangen möchte, ist die offizielle Anerkennung durch die zuständige Aufsichtsbehörde erforderlich. Diese nimmt insbesondere folgende Voraussetzungen unter die Lupe:

  • Die Dauerhaftigkeit der Stiftung
  • Die Eignung des Stiftungszwecks
  • Die ausreichende Kapitalausstattung
  • Die Rechtskonformität der Satzung
  • Die Funktionsfähigkeit der Organisation

Erst wenn die Behörde die Prüfung abgeschlossen hat, erhält die Stiftung den Status einer eigenständigen juristischen Person – ab diesem Zeitpunkt ist sie in der Lage, autonom zu agieren, Rechtsgeschäfte abzuschließen, Vermögensangelegenheiten selbst zu regeln und gerichtlich aufzutreten.

Stiftungssatzung – normatives Grundgerüst:
Das zentrale Dokument jeder Stiftung ist ihre Satzung, die das rechtliche Fundament bildet. § 81 BGB schreibt dabei bestimmte Mindestinhalte vor, insbesondere:

  • Name und Sitz der Stiftung
  • Zweck der Stiftung
  • Vermögensausstattung
  • Regelungen zur Verwendung der Erträge
  • Bestimmungen über die Organisation und Organe

Darüber hinaus sollte die Satzung auch Regelungen enthalten für:

  • Nachfolge und Amtszeiten der Organmitglieder
  • Vertretungsbefugnisse
  • Satzungsänderungen
  • Auflösung oder Zusammenlegung der Stiftung

Es ist essenziell, dass die Satzung so ausgestaltet ist, dass der Stiftungszweck dauerhaft erfüllt werden kann und die Stiftung auch langfristig handlungsfähig bleibt.

Rechtsform und Stiftungstypen

Die typischste Form ist die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts. Daneben gibt es jedoch auch:

  • Nicht rechtsfähige (Treuhand-)Stiftungen, die durch einen Treuhänder verwaltet werden
  • Stiftungen öffentlichen Rechts, die durch staatliche Akte gegründet werden
  • Kirchliche Stiftungen, die in Trägerschaft von Religionsgemeinschaften stehen

Welche Rechtsform gewählt wird, bestimmt wesentlich, wie die interne Verwaltung, die gesetzliche Aufsicht und die Vermögensbindung gestaltet sind – eine Entscheidung, die daher mit Bedacht zu treffen ist.

Stiftungsaufsicht – Kontrolle im öffentlichen Interesse

In Deutschland untersteht jede rechtsfähige Stiftung der Kontrolle durch eine staatliche Stiftungsaufsicht. Die Hauptaufgabe besteht darin, die Erfüllung des Stiftungszwecks gemäß Gesetz und Satzung zu kontrollieren und zu unterstützen.

Wie umfangreich die staatliche Kontrolle erfolgt, variiert je nach Bundesland und Stiftungsart. Gewöhnlich legt die Behörde besonderes Augenmerk auf:

  • Die ordnungsgemäße Mittelverwendung
  • Die Einhaltung des Stiftungszwecks
  • Die wirtschaftliche Situation der Stiftung
  • Satzungsänderungen oder Maßnahmen zur Auflösung

Solange der Stiftungszweck rechtlich zulässig ist, nimmt die Stiftungsaufsicht keine inhaltliche Einflussnahme darauf vor.

Steuerrechtliche Rahmenbedingungen

Neben den zivilrechtlichen Bestimmungen müssen auch steuerliche Vorschriften beachtet werden, besonders wenn eine Anerkennung der Gemeinnützigkeit angestrebt wird. Diese Regelungen sind in den §§ 51–68 der Abgabenordnung (AO) verankert. Das Finanzamt überprüft dabei, ob sowohl die Satzung als auch die tatsächliche Geschäftsführung die Anforderungen der Gemeinnützigkeit erfüllen.

Einmal anerkannt, profitiert die Stiftung von verschiedenen steuerlichen Vergünstigungen, u. a.:

  • Befreiung von Körperschaft- und Gewerbesteuer
  • Spendenabzugsfähigkeit für Zuwendungen
  • Steuerliche Vorteile bei Erbschaften und Schenkungen

Stiftungen mit Gemeinnützigkeitsstatus müssen regelmäßig ihre steuerliche Anerkennung durch geeignete Unterlagen und Berichte bestätigen lassen.

Scheint das alles etwas kompliziert? Kein Grund zur Sorge – mit meiner kompetenten Beratung navigieren wir gemeinsam sicher durch die rechtlichen Anforderungen.

7. Der Stiftungszweck – das zentrale Element mit Wirkung

Der festgelegte Zweck bildet das inhaltliche Fundament einer Stiftung – nur wenn dieser klar formuliert ist, kann das gestiftete Kapital wirksam und zielgerichtet eingesetzt werden.

Eine Stiftung wird ohne einen klar definierten und rechtlich zulässigen Zweck nicht anerkannt. Gleichzeitig spiegelt der Zweck das persönliche Anliegen des Stifters wider und verleiht der Stiftung ihre besondere Identität.

Ein gut formulierter Stiftungszweck sollte daher konkret, klar verständlich und realistisch umsetzbar sein. Allgemeine Floskeln wie „Förderung des Gemeinwohls“ genügen meist nicht den Anforderungen der Aufsichtsbehörden. Stattdessen sollte klar definiert sein, wen die Stiftung unterstützt, wie sie das tun will und welches Ziel sie langfristig verfolgt. So wird Transparenz geschaffen – sowohl für Behörden als auch für Interessierte und künftige Entscheidungsträger.

In der alltäglichen Praxis zeigt sich, dass Stiftungszwecke sehr vielfältig sind. Besonders häufig finden sich unter anderem diese Schwerpunkte:

  • Förderung von Bildung, Wissenschaft und Forschung
  • Kunst und Kultur
  • Denkmal- und Umweltschutz
  • Soziale Hilfen und Inklusion
  • Gesundheitspflege
  • Kinder- und Jugendförderung
  • Entwicklungshilfe
  • Tierschutz
  • religiöse oder kirchliche Zwecke

Die Unterscheidung zwischen gemeinnütziger Stiftung und Familienstiftung prägt den Zweck maßgeblich. Während gemeinnützige Stiftungen vielfach soziale oder kulturelle Belange fördern und steuerlich entlastet werden, zielen Familienstiftungen häufig auf private Zwecke wie die Bewahrung des Vermögens oder die Unterstützung der Familie ab.

Der Zweck einer Stiftung muss grundsätzlich auf Dauer angelegt und realistisch erfüllbar sein. Da die meisten Stiftungen auf Ewigkeit ausgelegt sind, ist es wichtig, den Zweck so zu definieren, dass er weder zu stark einschränkt noch zu vage bleibt. Eine zu enge Zweckbestimmung kann die Flexibilität mindern, während ein zu weiter Zweck zu Unsicherheit und möglicher Nichtanerkennung führt.

Der Zweck muss finanziell angemessen umgesetzt werden können. Schulbau und -betrieb erfordern ein deutlich größeres Kapitalvolumen als Stipendien oder Kunstprojekte. Aus diesem Grund sollte vor der Festlegung des Zwecks eine solide Wirkungsanalyse und Finanzplanung erfolgen, um realistische Handlungsspielräume zu definieren.

Eine weitere zentrale Fragestellung betrifft die Flexibilität des Stiftungszwecks, insbesondere wenn sich gesellschaftliche Bedingungen wandeln oder der ursprüngliche Zweck nicht mehr zeitgemäß erscheint. Die Satzung kann daher Anpassungsklauseln vorsehen, die jedoch stets die Kontinuität und Treue zum Willen des Stifters sichern müssen. Fehlen solche Regelungen, sind Änderungen des Zwecks nur unter strengen Auflagen und mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde gemäß § 87 BGB möglich.

8. Die Stiftungsverfassung – Aufbau, Funktion und Bedeutung

Wörtlich gesprochen ist die Satzung das verbindliche Regelwerk, das den rechtlichen Rahmen, die inhaltliche Ausrichtung und die organisatorischen Mechanismen der Stiftung festlegt. Von der Zweckbestimmung über die Regeln zur Vermögensverwaltung bis zur Organisation von Vorstand und Aufsichtsrat – alles ergibt sich aus diesem zentralen Dokument.

Gemäß § 81 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) muss die Stiftungssatzung mindestens folgende Bestandteile enthalten:

  • Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung
  • Zweck der Stiftung (klar und dauerhaft erreichbar)
  • Vermögensausstattung
  • Verwendung der Mittel
  • Bestimmungen zur Organisation der Stiftung (Organe, deren Aufgaben und Bestellung)

Zusätzlich sollte die Satzung Klauseln enthalten, die Änderungen des Zwecks, Satzungsänderungen, Regelungen zur Nachfolge und Optionen für eine Auflösung oder Verschmelzung der Stiftung ermöglichen. Diese ergänzenden Bestimmungen sorgen für rechtliche Sicherheit und Anpassungsfähigkeit bei sich wandelnden Rahmenbedingungen.

Es ist ratsam, die Satzung so zu gestalten, dass sie einerseits rechtssicher ist und andererseits im Alltag problemlos angewendet werden kann. Dabei empfiehlt sich eine klare und einfache Sprache, um insbesondere Ehrenamtlichen und externen Partnern die Zusammenarbeit mit der Stiftung zu erleichtern.

Es ist unerlässlich, dass sämtliche Formulierungen in der Satzung den rechtlichen Anforderungen entsprechen und bei Prüfungen durch die Behörden oder das Finanzamt Bestand haben. Besonders bei einer angestrebten Gemeinnützigkeit müssen die Vorgaben der Abgabenordnung, wie etwa § 60 AO, strikt beachtet werden.

Ein weiterer bedeutender Punkt in der Satzung betrifft die Stiftungsorgane. Sie muss umfassend regeln, wie Vorstand, Kuratorium und ggf. weitere Gremien personell ausgestattet sind, welche Kompetenzen sie besitzen und wie Entscheidungen getroffen werden. Durch die Aufnahme von Regeln zu Amtslaufzeiten, Wiederwahl sowie Abberufung wird zudem eine verlässliche und transparente Führungskultur etabliert.

Die Satzung spielt eine zentrale Rolle sowohl bei der Stiftungsaufsicht als auch bei der Prüfung der Gemeinnützigkeit. Behörden prüfen anhand der Satzung, ob die Stiftung ihrem Zweck gerecht wird. Zudem kontrolliert das Finanzamt die Satzung, bevor es eine steuerliche Gemeinnützigkeit anerkennt. Deshalb ist es besonders wichtig, dass Zweck und Mittelverwendung klar definiert und rechtskonform sind.

9. Leitung in der Stiftung – Rolle und Bedeutung der Stiftungsorgane

Die organisatorische Basis jeder Stiftung liegt in ihren Organen, die für Leitung, Kontrolle und Ausführung verantwortlich sind. Auch wenn es keine gesetzlich vorgeschriebene Mindestzahl von Organen gibt, fordern Aufsichtsbehörden ein Grundgerüst. In der Praxis besteht dies in der Regel aus einem Vorstand und, je nach Größe, ergänzenden Gremien wie Kuratorium oder Beirat.

Der Vorstand – das leitende Organ der Stiftung

Der Vorstand stellt das zentrale Führungsgremium der Stiftung dar und trägt die volle Verantwortung für die tägliche Geschäftsführung. Er repräsentiert die Stiftung nach außen hin rechtlich und ist maßgeblich für die Umsetzung des Stiftungszwecks sowie für den ordnungsgemäßen Einsatz der Stiftungsmittel verantwortlich. Zu seinen Kernaufgaben gehören unter anderem:

  • Die Entwicklung und Umsetzung der Förderstrategie
  • Die Verwaltung des Stiftungsvermögens
  • Die Erstellung von Haushalts- und Finanzplänen
  • Der Abschluss von Verträgen
  • Die Zusammenarbeit mit Partnern und Förderempfängern
  • Die Berichterstattung an die Stiftungsaufsicht und ggf. das Finanzamt

Die Satzung ermöglicht, den Vorstand entweder einzeln oder mehrköpfig zu bestellen. In der Praxis spricht vieles für ein Team, um Verantwortung und Arbeitslast gemeinsam zu schultern. Die Zusammenführung verschiedener fachlicher Schwerpunkte ist möglich, und durch festgelegte Ressortbereiche lässt sich operativ und strategisch sinnvoll unterscheiden.

Kuratorium oder Stiftungsrat – das Kontroll- und Aufsichtsorgan:

Das Kuratorium, häufig auch Stiftungsrat genannt, übernimmt in zahlreichen Stiftungen die Funktion der Kontrolle und Beratung. Es hat die Aufgabe zu prüfen, ob der Vorstand den Stiftungszweck ordnungsgemäß erfüllt und verantwortungsvoll mit den Ressourcen umgeht. Zu den klassischen Aufgaben eines Kuratoriums zählen unter anderem:

  • Die Bestellung und Entlastung des Vorstands
  • Die Genehmigung wichtiger Entscheidungen, z. B. Satzungsänderungen
  • Die strategische Beratung der Stiftung
  • Die Kontrolle der Jahresabrechnung und Mittelverwendung

Ein Kuratorium ist zwar nicht zwingend erforderlich, doch bei umfangreichen oder kapitalstarken Stiftungen ist es eine besonders sinnvolle Einrichtung, die auch von Aufsichtsbehörden gern gesehen wird. Es stärkt die Transparenz, sorgt für Kontrolle und wahrt die Integrität der Organisation. Gleichzeitig ziehen Sie durch externe Experten aus Forschung, Wirtschaft oder Gesellschaft mehr Aufmerksamkeit auf Ihre Stiftung.

Der Beirat – beratende Unterstützung mit Fachkompetenz

Ein Beirat stellt ein freiwilliges Beratungsorgan dar, das meistens zur fachlichen Untermauerung der Stiftungsarbeit installiert wird. Er berät projektbezogen in Feldern wie Bildung oder Kommunikation, spricht Empfehlungen aus und sorgt für Qualität – allerdings ohne Entscheidungs- oder Aufsichtsfunktion.


Häufig setzen sich Beiräte in Stiftungen aus ehrenamtlich aktiven Fachkräften oder öffentlichen Persönlichkeiten zusammen. Damit die Zusammenarbeit mit Vorstand und Kuratorium effektiv verläuft, ist es essenziell, dass ihre Aufgaben und Kompetenzen in Satzung oder Geschäftsordnung klar definiert sind.

Zusammenspiel der Organe – klare Rollen, gute Zusammenarbeit

Die Funktionsfähigkeit einer Stiftung lebt vom Zusammenspiel der Organe. Klare Aufgabenbereiche, offene Kommunikation und nachvollziehbare Entscheidungswege sind zentral für die Handlungsfähigkeit. Die Satzung sollte daher umfassende Regelungen zur Gremienstruktur, Amtszeiten, Vertretungsregelungen und Aufgabenzuteilung enthalten.

Ein weiterer Fokus sollte auf der Vermeidung von Interessenkonflikten liegen – zum Beispiel, wenn Stifter, Entscheidungsträger oder Begünstigte miteinander verknüpft sind. Hier empfehlen sich klare Kontrollmechanismen, um Transparenz zu schaffen und mögliche Spannungen innerhalb der Familie vorzubeugen.

Letztlich sind die Stiftungsorgane das Herzstück der Organisation. Sie stellen sicher, dass der Stiftungszweck über reine Papierform hinausgeht und in der Praxis verantwortungsvoll, rechtlich korrekt und wirksam realisiert wird.

Eine klar organisierte und fachlich versierte Gremienstruktur ist entscheidend für den nachhaltigen Erfolg einer Stiftung und stärkt zugleich das Vertrauen von Öffentlichkeit, Förderern und Aufsichtsbehörden.

10. Gemeinnützigkeit und Steuerersparnis: Vorteile für Stifter

Die Gründung einer Stiftung stellt nicht nur eine Form des sozialen oder familiären Engagements dar, sondern bietet auch erhebliche steuerliche Vorteile. Besonders gemeinnützige Stiftungen profitieren vom deutschen Steuerrecht, das gezielt Anreize schafft, um bürgerschaftliches Engagement zu unterstützen. Sowohl bei der Errichtung als auch bei späteren Zuwendungen können Stifter von attraktiven Steuervergünstigungen profitieren.

Sonderausgabenabzug bei Zuwendungen an eine Stiftung

Spenden oder andere Zuwendungen an eine Stiftung – dazu zählen Geldbeträge, Wertpapiere oder Immobilien – können steuerlich im Einkommensteuerbescheid als Sonderausgaben berücksichtigt werden.

Wer eine neue gemeinnützige Stiftung gründet, kann nach § 10b Abs. 1a EStG bis zu 1 Mio. Euro (2 Mio. bei Ehegatten) steuerlich absetzen. Diese Begünstigung lässt sich flexibel über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren strecken.

Die Steuervergünstigung gilt nur, wenn die Stiftung gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Ziele verfolgt und vom Finanzamt offiziell als solche anerkannt wurde. Auch einmalige oder regelmäßige Zustiftungen an bestehende gemeinnützige Stiftungen können von dieser Regelung profitieren.

Laufender Spendenabzug

Mit regelmäßigen Spenden an gemeinnützige Stiftungen können Sie Steuerersparnis erzielen – unabhängig von einer eigenen Stiftung. Die Regelung des § 10b EStG erlaubt es, entweder bis zu 20 % der Einkünfte oder 4 Promille der Umsätze, Löhne und Gehälter als abziehbare Sonderausgaben zu nutzen.

Wer keine eigene Stiftung errichten will, sich aber kontinuierlich für einen guten Zweck engagiert, sollte sicherstellen, dass die unterstützte Stiftung als gemeinnützig anerkannt ist – nur dann greifen die steuerlichen Begünstigungen.

Erbschaft- und Schenkung steuerliche Vorteile

Ein weiterer Pluspunkt: Im Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht sind Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen, ob während des Lebens oder über Erbschaften, in der Regel befreit von der Erbschaft- oder Schenkungsteuer (§ 13 Abs. 1 Nr. 16 ErbStG).

Diese Regelung entfaltet gerade bei der Nachlassplanung enorme Vorteile. Vermögen lässt sich in eine Stiftung überführen, wodurch sowohl Steuerlasten gesenkt als auch soziale Projekte langfristig gefördert werden. Besonders bei größeren Vermögen kann die Stiftung als Alternative zur direkten Vererbung äußerst sinnvoll sein.

Kapitalertrag- und Körperschaftsteuerbefreiung

Ein erheblicher Vorteil: Gemeinnützige Stiftungen zahlen keine Körperschaftsteuer oder Gewerbesteuer, solange ihre Einnahmen unmittelbar dem Stiftungszweck dienen. Zudem sind bestimmte Kapitalerträge wie Zinserträge oder Dividenden steuerfrei – ein wichtiger Beitrag zur soliden Vermögensausstattung.

Das eingebrachte Stiftungskapital bleibt steuerlich unangetastet, solange es gemeinnützig verwendet wird – ein klarer Vorteil gegenüber privaten Vermögenslösungen, bei denen laufende Besteuerung die finanzielle Substanz immer wieder reduziert. So bleibt mehr Vermögen für nachhaltige Projekte erhalten.

Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung

Damit die Stiftung von Steuerermäßigungen profitiert, ist die Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft durch das Finanzamt nach §§ 51–68 AO notwendig. Wesentlich dabei sind eine satzungsgemäße Ausrichtung gemäß § 60 AO und eine tatsächliche Geschäftsführung, die mit dem gemeinnützigen Zweck im Einklang steht.

Durch einen Freistellungsbescheid wird die Steuerbegünstigung offiziell anerkannt. Das Finanzamt überprüft diesen Bescheid meist alle drei Jahre. Änderungen in der Satzung oder im operative Handeln sind dem Finanzamt zu melden, sonst droht der Verlust des steuerlichen Vorteils.

Steuerlich betrachtet bietet die Stiftung ganz erhebliche Vorteile – allerdings nur, wenn die rechtliche und steuerliche Konstruktion sauber erstellt ist. Besonders bei größeren Vermögenstransfers oder in der Nachlassplanung kann die Stiftung sowohl zur Steueroptimierung beitragen als auch langfristig gesellschaftlich wirken.

Schon vor der Gründung an eine qualifizierte steuerliche Beratung zu denken, ist klug. Denn nur so lässt sich gewährleisten, dass Ihre Stiftung sowohl rechtlich einwandfrei als auch steuerlich optimal eingestuft wird – im Einklang mit Ihrem Stifterwillen und den gesetzlichen Anforderungen.

11. Gemeinnützigkeit im Fokus – Werte, Wirkung und Vorteile

Als gemeinnützig gilt eine Stiftung, wenn ihre Tätigkeit klar der Allgemeinheit dient – sei es durch Förderung von Bildung, Gesundheit, Kunst oder Umweltschutz. Diese Einstufung bringt nicht nur steuerliche Vorteile mit sich, sondern auch gesellschaftliches Ansehen.

Damit eine Stiftung offiziell als gemeinnützig gilt, ist es erforderlich, den gemeinnützigen Zweck eindeutig in die Satzung aufzunehmen – und ihn gleichzeitig in der tatsächlichen Geschäftsführung aktiv umzusetzen.

Nicht vergessen: Das Finanzamt kontrolliert die Einhaltung der Gemeinnützigkeit – zuerst bei der Anerkennung und anschließend periodisch über das Freistellungsverfahren.

Voraussetzungen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit

Der Mustererlass definiert formale Rahmenbedingungen für gemeinnützige Stiftungssatzungen. Oberste Priorität hat dabei, dass der Stiftungszweck schriftlich klar, detailliert und interpretierbar festgelegt wird.

  • Die Zwecke müssen klar und abschließend genannt sein
  • Die Mittelverwendung darf ausschließlich dem gemeinnützigen Zweck dienen
  • Es dürfen keine eigenwirtschaftlichen Interessen verfolgt werden
  • Ein Begünstigungsverbot ist zu verankern – d. h. keine persönliche Bereicherung durch Vorstandsmitglieder oder Stifter

Außerdem schreibt das Gemeinnützigkeitsrecht vor, dass Stiftungen ihr Vermögen nicht permanent anhäufen dürfen, sondern es für satzungsgemäße Zwecke zeitnah einsetzen müssen – es sei denn, die Rücklage ist notwendig und satzungsgemäß erlaubt.

Steuerliche und praktische Vorteile gemeinnütziger Stiftungen

Mit dem offiziellen Status der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt gehen erhebliche Steuervorteile einher. In der Regel befreit dieser Status gemeinnützige Stiftungen von:

  • Körperschaftsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer auf Zuwendungen
  • Kapitalertragsteuer (unter bestimmten Voraussetzungen

Was viele nicht wissen: Spenden an eine als gemeinnützig anerkannte Stiftung sind steuerlich abzugsfähig – ein echter Anreiz für Förderer und Unternehmen, sich finanziell zu engagieren. Diese Möglichkeit unterstützt die Stiftung bei der Gewinnung externer Mittel.

Ganz ohne steuerliche Aspekte ist die Gemeinnützigkeit bereits ein starkes Zeichen. Sie steht für Transparenz, Verantwortungsbewusstsein und Vertrauen – sowohl gegenüber Partnern als auch der Öffentlichkeit. Diese Stiftungen haben ein hohes Ansehen, und gelten als glaubwürdige Institutionen.

Gemeinnützigkeit verpflichtet – Kontrolle durch Finanzamt und Stiftungsaufsicht

Doch eine Stiftung mit Gemeinnützigkeit trägt auch Verantwortung. Sie muss regelmäßig die Verwendung der Mittel dokumentieren und über ihre Tätigkeiten berichten. Missachtet sie diese Regeln – etwa durch private Nutzung der Gelder oder unsachgemäße Verwendung – kann dies den Verlust der Gemeinnützigkeit und massive Steuernachzahlungen nach sich ziehen.

Eine gewissenhafte Buchführung, transparente Nachweise und interne Kontrollmechanismen sind unerlässlich. Viele Stiftungen ziehen daher externe Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater hinzu, um den gesetzlichen Anforderungen kontinuierlich gerecht zu werden.

Gemeinnützigkeit als Schlüssel zur gesellschaftlichen Wirkung

Eine gemeinnützige Stiftung symbolisiert nicht nur steuerliche Vorteile, sondern auch ein echtes, nachhaltiges Engagement für das Gemeinwohl. Sie übernimmt Verantwortung, wirkt nachhaltig an der Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen mit, fördert soziale Inklusion und trägt zur Bewahrung kultureller oder ökologischer Werte bei.

Die gemeinnützige Ausrichtung einer Stiftung erfordert nicht nur sorgfältige Planung vor der Gründung, sondern auch eine kontinuierliche Überwachung und sorgfältige Dokumentation der Aktivitäten. Nur durch diese Sorgfalt bleibt die Stiftung sowohl steuerlich begünstigt als auch gesellschaftlich anerkannt und kann nachhaltig zum Gemeinwohl beitragen.

12. Gründerleitfaden – wie Sie Ihre Stiftung Schritt für Schritt aufbauen

Auch die Stiftungserrichtung erfolgt in Deutschland nach einem klar definierten Ablauf, der rechtliche, inhaltliche und organisatorische Kriterien vereint. Der Prozess ist gut strukturiert, gut planbar – setzt allerdings Engagement, fachliche Vorbereitung sowie eine erfahrene Beratung voraus. Im Folgenden sehen Sie die grundlegenden Schritte auf einen Blick:

1. Das Ziel und Zweck definieren

Der Startpunkt ist immer die Frage: Welche Wirkung soll Ihre Stiftung entfalten? Der Zweck ist das Herzstück und muss klar definiert, langfristig tragfähig und realisierbar sein. Idealerweise weckt er Ihre persönliche Vision und passt zum Stiftungskapital.

2. Das Stiftungskapital festlegen

Abhängig vom geplanten Zweck und der Form der Stiftung (klassisch vs. Verbrauchsstiftung) wird der Kapitalbedarf definiert. Damit die Stiftung dauerhaft handlungsfähig bleibt, sollte das Vermögen – i.d.R. mindestens 50.000 bis 100.000 Euro – bemessen werden.

3. Die Satzung erstellen

Die Stiftungssatzung bildet den rechtlichen Rahmen: Sie enthält Angaben zu Namen, Sitz, Zweck, Vermögen, Organen und den Regelungen zur Mittelverwendung und Satzungsänderung.
Sie muss juristisch einwandfrei formuliert, übersichtlich aufgebaut und mit den Vorgaben des BGB sowie der Abgabenordnung verträglich sein.

4. Den Gründungswillen dokumentieren

Die Stifterintention muss stets schriftlich festgehalten werden – sei es durch einen offiziellen Gründungsvertrag zu Lebzeiten oder durch eine letztwillige Verfügung im Testaments- oder Erbvertragsformat. Bei Lebzeitstiftungen ist eine notarielle Beurkundung zwingend notwendig.

5. Einen Antrag auf Anerkennung stellen

Für die offizielle Anerkennung melden Sie die Stiftung bei der zuständigen Behörde des jeweiligen Bundeslandes an. Gefordert werden stets die Satzung, Stiftungserklärung und ein Nachweis des Fondsvermögens. Die Behörde prüft diese Unterlagen dann auf ihre rechtliche und sachliche Vollständigkeit.

6. Optional die Gemeinnützigkeit beantragen

Für die steuerliche Begünstigung Ihrer Stiftung ist stets ein zusätzlicher Antrag auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit beim Finanzamt erforderlich. Das Finanzamt kontrolliert dabei vor allem, ob die Satzung den Anforderungen der Abgabenordnung (§§ 51–68 AO) gerecht wird.

7. Die Anerkennung und Errichtung

Sobald die Anerkennungsurkunde von der Stiftungsaufsicht ausgestellt wurde, gilt Ihre Stiftung offiziell als juristische Person des Privatrechts. Damit ist sie berechtigt, ihre Arbeit aufzunehmen, Verträge zu schließen und ihr Vermögen zu managen.

8. Die Aufnahme der Stiftungsarbeit

Die Anerkennung markiert den Startpunkt der operativen Tätigkeiten: Gremien werden bestellt, Verwaltungsstrukturen etabliert, Buchhaltung organisiert und Förderprogramme initiiert. Eine klare und effiziente interne Struktur ist jetzt besonders wichtig.

Die Gründung einer Stiftung lässt sich zusammenfassend als ein wohlüberlegter, systematischer Vorgang beschreiben, der durch klare Zielvorgaben und fachkundige Beratung unterstützt wird. Eine durchdachte Satzung, ein tragfähiges Kapitalfundament und ein gut strukturierter organisatorischer Rahmen bilden die Voraussetzung für ein nachhaltiges Engagement.

13. Stiften mit Strategie – mit Profis zum nachhaltigen Erfolg

Die Gründung einer Stiftung erfordert sowohl juristisches Know-how als auch organisatorisches Geschick. Privatpersonen und Unternehmen, die diesen Weg allein gehen, riskieren Fehler in Satzung oder steuerlichen Angelegenheiten, weshalb eine professionelle Beratung sehr ratsam ist.

Ich unterstütze Sie dabei, eine rechtlich belastbare Satzung zu erstellen, Ihren Gründungswillen transparent zu dokumentieren und den Prozess der Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht kompetent zu begleiten. Mit meinem Fachwissen und meinem Netzwerk helfe ich Ihnen, Ihre Stiftung optimal hinsichtlich Gemeinnützigkeit, steuerlicher Vorteile und Kapitalstruktur zu gestalten.

Durch frühzeitige professionelle Beratung schaffen Sie die Voraussetzungen für die Anerkennung Ihrer Stiftung und gewährleisten, dass Ihr Stifterwille nachhaltig und professionell betreut wird.

14. Typische Stolperfallen bei der Gründung einer Stiftung

Eine Stiftung zu gründen ist zweifelsohne bedeutend, jedoch auch komplex und fehleranfällig. Verzögerungen bei der Anerkennung oder Einschränkungen in der Wirksamkeit können die Folge sein. Wer sich rechtzeitig mit typischen Problemen auseinandersetzt, kann diese vermeiden und den Gründungsprozess optimal gestalten.

Die ungenaue oder zu allgemeine Definition des Stiftungszwecks stellt einen häufigen Fehler dar, der dazu führen kann, dass die Stiftungsaufsicht die Anerkennung verweigert. Zudem führt ein unklar formulierter Zweck oft zu Schwierigkeiten in der praktischen Umsetzung, insbesondere wenn die finanziellen Mittel nicht ausreichen.

Oftmals wird der Kapitalbedarf falsch eingeschätzt. Gerade bei Stiftungen, die ausschließlich mit den Erträgen arbeiten, muss das Vermögen ausreichend bemessen sein, um den Stiftungszweck auf Dauer zu erfüllen. Ist dies nicht gegeben, kann die Aufsichtsbehörde die Stiftung ablehnen.

Häufig liegen formale Mängel in der Satzung vor, die die Anerkennung verhindern. Unklare oder fehlende Regelungen zu den Stiftungsorganen, Vertretungsbefugnissen oder Mittelverwendung führen oft dazu, dass die Stiftung nicht rechtswirksam wird. Zudem kann die Nichtübereinstimmung mit der Abgabenordnung zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit führen.

Nach der Gründung wird die Bedeutung der laufenden Verwaltung und der rechtlichen Pflichten oft unterschätzt. Eine Stiftung ist kein feststehendes Konstrukt, sondern muss aktiv geführt, kontrolliert und gegenüber Behörden verantwortlich gemacht werden. Fehlende geeignete Organe oder unzureichende Fachkompetenz beeinträchtigen die Nachhaltigkeit und Glaubwürdigkeit der Stiftung stark.

15. Fazit: Der Weg zur Stiftung – ein bedeutender Schritt für bleibenden Wandel

Stiftungsgründung bedeutet mehr als Formalitäten zu erfüllen: Es ist eine bewusste Entscheidung, langfristige Verantwortung zu übernehmen und nachhaltig für die Gesellschaft, die Familie oder ein persönliches Anliegen zu wirken. So entsteht eine Zukunft mit nachhaltiger Bedeutung.

In diesem Leitfaden wurde deutlich, dass die Gründung einer Stiftung bestimmte Voraussetzungen mit sich bringt: rechtliche Klarheit, eine solide finanzielle Basis, passende organisatorische Strukturen sowie eine dauerhafte Zweckbindung. Doch mit einer präzisen Planung, einer durchdachten Satzung und meiner Begleitung können Sie diesen Weg strukturiert und zielorientiert gehen.

Stiftungen ermöglichen es, Vermögen dauerhaft für einen bestimmten Zweck einzusetzen und dabei wichtige Werte, Ideale und Engagement über viele Generationen hinweg zu bewahren. Ob gemeinnützig oder privat, klein oder groß: Jede Stiftung ist Ausdruck des Wunsches, etwas von bleibendem Wert zu schaffen.

Eine Stiftung zu gründen bedeutet, nicht nur aktiv das Gemeinwohl zu unterstützen, sondern auch Verantwortung, Kontinuität und ein wertvolles Zeichen für das gesellschaftliche Zusammenleben zu setzen.

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