Willkommen

bei Stiftungsberatung Joachim Dettmann in Wildau bei Königs Wusterhausen! Als zertifizierter Fachberater unterstütze ich Sie bundesweit bei der Gründung und beim Management Ihrer Stiftung. Mit über 100+ erfolgreichen Gründungen (gemeinnützige Stiftung, Familienstiftung) stehe ich Ihnen mit umfassender, 25-jähriger Expertise gerne zur Verfügung. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Stiftungsideen verwirklichen!

Adresse:

Ribnitzer Straße 20
D-13051 Berlin

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Stiftungsberatung
Joachim Dettmann

Mit meiner Zertifizierung als Stiftungsexperte unterstütze ich Sie in ganz Deutschland bei der Gründung und Führung Ihrer Stiftung. Mehr als 100 erfolgreiche Stiftungsgründungen und viele Beratungsstunden für gemeinnützige und Familienstiftungen machen mich zu Ihrem starken Partner.

Ob gemeinnützige Stiftung, private Familienstiftung oder Treuhandstiftung – gemeinsam wählen wir die optimale Form für Ihre Ziele. Ich begleite Sie von der Definition der Stiftungszwecke bis hin zur Erstellung einer maßgeschneiderten Satzung, die Ihren persönlichen Willen klar und dauerhaft abbildet.

Ob im persönlichen Gespräch, am Telefon oder per Videokonferenz: Ich begleite Sie umfassend bei der Gründung und stehe Ihnen auch im täglichen Stiftungsmanagement langfristig zur Verfügung.

Lassen Sie uns Ihre Stiftung gemeinsam zum Leben erwecken!

Stiftung gründen

Stiftungsexperte

Mit meiner Zertifizierung als Stiftungsberater kann ich auf über 100 erfolgreich abgeschlossene Stiftungsgründungen zurückblicken – und noch viel mehr Stunden Beratung für Stiftungen aller Art in der Praxis.

Stiftungsform

Ob gemeinnützige Stiftung, private Familienstiftung oder Treuhandstiftung – ich helfe Ihnen, die richtige Form zu finden und begleite Sie bei der Festlegung der Stiftungszwecke, der Struktur der Organe wie Vorstand oder Kuratorium und bei der Umsetzung Ihrer Förderprogramme.

Stiftungssatzung

Die Stiftungssatzung ist das Herzstück, das Ihren Stifterwillen präzise abbildet und seine dauerhafte Umsetzung garantiert. Die zuständige Aufsichtsbehörde sorgt dafür, dass diese Vorgaben auch tatsächlich eingehalten werden.

Stiftungsgründung

Mit mir an Ihrer Seite wird die Stiftungsgründung ein klar strukturierter und erfolgreicher Prozess. Ich begleite Sie flexibel – persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz – und helfe Ihnen auch nach der Gründung bei der Verwaltung Ihrer Stiftung.

Vereinbaren Sie einen Termin

Sie können jederzeit schnell und unkompliziert einen Termin mit mir vereinbaren. Termine können telefonisch oder online arrangiert werden.

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In dringlichen Angelegenheiten erreichen Sie mich mobil unter 0176 327 135 14

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Der erste Schritt zur eigenen Stiftung: Praxisnah und rechtssicher

Eine Stiftung zu initiieren bedeutet, ein Zeichen zu setzen – für soziale Verantwortung, nachhaltiges Denken und den Wunsch, über Generationen hinweg Wirkung zu entfalten. Sie schafft eine rechtlich und finanziell stabile Basis, um gesellschaftlich relevante Anliegen dauerhaft zu fördern.
Trotz zunehmender öffentlicher Aufmerksamkeit sind die Anforderungen an eine Stiftungsgründung für viele unklar. Was bedeutet es konkret, eine Stiftung zu errichten? Welche finanziellen, rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen sind zu beachten? Eine professionelle Herangehensweise mit meiner Hilfe schafft hier Sicherheit.
Zugleich gilt die Stiftung als wirkungsvolles Instrument, um gesellschaftliches Engagement rechtlich abzusichern und langfristig zu etablieren. Ob zur Unterstützung gemeinnütziger Projekte oder zur Bewahrung eines Lebenswerks – sie bietet eine klare, stabile Struktur.

In diesem Leitfaden möchte ich Ihnen unbedingt einen fundierten Einstieg in die Welt der Stiftungsgründung ermöglichen. Neben der Vermittlung von rechtlichem und finanziellem Grundwissen liegt mein Fokus auf praktische Umsetzungshilfen, die Ihnen Klarheit und Orientierung bieten. So dass Sie abschließend sagen können: „Ich habe Klarheit gewonnen und bin nun bereit, den nächsten Schritt zu wagen.“

1. Grundlagen der Stiftung: Definition und Bedeutung

Eine Stiftung fungiert als dauerhaft angelegte Rechtsform, deren zentrale Aufgabe die Umsetzung eines konkreten, gemeinwohlorientierten oder privaten Zwecks ist. Dieses Ziel wird auf der Grundlage eines Vermögens verfolgt, das von der Stifterin oder dem Stifter eingebracht und unabhängig verwaltet wird – ohne externe Eigentümerstrukturen.

Im juristischen Kontext wird die Stiftung als privatrechtliche, rechtsfähige Institution eingeordnet, deren rechtliche Grundlagen sowohl im BGB als auch in den länderspezifischen Stiftungsgesetzen verankert sind. Charakteristisch ist die dauerhafte Zweckbindung eines Vermögens, das nicht selbst verbraucht wird, sondern über seine Erträge zur Finanzierung der satzungsgemäßen Aufgaben beiträgt – vergleichbar mit einem konservativ verwalteten Kapitalstock.

Die Stiftung unterscheidet sich wesentlich von anderen Organisationen durch ihre zeitliche Stabilität und Eigenständigkeit. Sie ist unabhängig vom Leben einzelner Personen und setzt ihren Auftrag unbeeinflusst fort – auch nach dem Ableben des Stifters. Dadurch eignet sie sich in besonderem Maße für die Umsetzung langfristiger, generationenübergreifender Ziele.

Stiftungen können sowohl von Einzelpersonen als auch von Unternehmen ins Leben gerufen werden und dienen unterschiedlichen Zielsetzungen. Sie können auf das Gemeinwohl ausgerichtet sein – etwa im Bereich Bildung, Umwelt oder Kunst – oder familiäre Interessen verfolgen, wie die dauerhafte Sicherung und Verwaltung des privaten Vermögens über mehrere Generationen hinweg.

Im Kern bedeutet die Stiftung: ein Vermögen langfristig an einen Zweck zu binden und damit die Grundlage für nachhaltige Wirkung zu schaffen. Sie ist losgelöst von persönlichen, politischen oder wirtschaftlichen Interessen und verkörpert ein zukunftsorientiertes Engagement mit Substanz.

2. Warum eine Stiftung gründen? – Ihre Beweggründe

Hinter der Entscheidung zur Stiftungsgründung steht oftmals der Wunsch, über das eigene Leben hinaus positive Impulse zu setzen. Es geht nicht nur um steuerliche Vorteile oder rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten, sondern um die persönliche Überzeugung, Verantwortung zu übernehmen und einen dauerhaften gesellschaftlichen Mehrwert zu schaffen.

Die Entscheidung für die Errichtung einer Stiftung entsteht aus unterschiedlichen inneren Antrieben. Ob philanthropisches Engagement, familiäre Verantwortung oder der Wunsch, eine gesellschaftliche Wirkung zu entfalten – die Beweggründe sind ebenso individuell wie vielschichtig.

Dauerhafte Verankerung eines Förderziels

Viele Menschen tragen den Wunsch in sich, einem bestimmten Anliegen – wie der Bildungsförderung, dem Natur- oder Kulturschutz – nachhaltig eine Struktur zu geben. Eine Stiftung schafft hierfür den rechtlichen und organisatorischen Rahmen, um über Jahrzehnte hinweg kontinuierlich Wirkung zu entfalten – auch über das eigene Leben hinaus.

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